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öhm... Kommt Da Noch Was?


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Welche Einstellung ist es denn, die die FEB deiner Meinung nach überprüfen sollte?

Es sollte ganz einfach mal die Einstellung zu Schäden überprüft werden, die man anderen Menschen zufügt. Wenn man fremdes Eigentum beschädigt, gehört sich einfach, dass man für den entstandenen Schaden aufkommt.

 

Wer schon Probleme hat, diese einfache Regel menschlichen Zusammenlebens zu akzeptierten, flüchtet vielleicht auch nach einem Unfall mit Personenschaden. Es ist ja schließlich egal, ob jemand einen Schaden davon trägt, Hauptsache es trifft einen nicht selbt. :)

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Kein Problem ich helfe dir gerne auf die Sprünge.

 

§ 11 FeV

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden,

[...]

4. bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahrereignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen oder

 

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.

 

:)

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... geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen,

 

Zählen da auch Leute dazu die Alufelgen mit der Zahnbürste putzen? :)

 

Um das ganze zum Ende zu bringen ein anderes Bsp. welches aber auf die Sache 1:1 umgelegt werden kann:

 

Herr xx steigt yy auf der Strasse auf einen der Schuhe. Natürlich sind darauf Schmutzspuren zu erkennen. Von einer Beschädigung kann nicht ausgegangen werden bzw. ist zu 99,9% auch nicht vorhanden. Wie reagiert yy darauf?

 

1. Er schlägt xx nieder um ihn an der Flucht zu hindern und zeigt in wegen "Fußgängerflucht" an

2. Er bittet xx auf die Polizei zu warten, die ihm die Schuhe putzt und auf mikroskopische Beschädigungen untersucht

3. Er nimmt den den entschuldigenden Blick von xx zur Kenntnis und belässt die Sache auf sich ruhen.

 

Mein Gott denkt mal drüber nach was Ihr hier teilweise für einen Zirkus veranstaltet. Ist euch eure Zeit zu kostbar. Wenn man wegen so einer lächerlichen Sch... die Polizei ruft, mit Versicherungen telefoniert, Briefe schreibt, ... wieviele Stunden gehen da drauf? Mir ist die Zeit dafür zu kostbar. Wenn ich die Zeit die für so einen Unfug draufgeht in der Arbeit verbringen würde kann ich mir die Rep. 3x selber zahlen.

 

Ich denke es liegt teilweise einfach an einem etwas übertriebenen (ich habe absichtlich nicht verdreht gesagt da es im Grunde ja korrekt ist) Rechtsverständnis. Es fehlen bei vielen Deutschen scheinbar die Gene die ein angenehmes "Miteinander" verhindern. Da ist ja nicht nur beim Auto so. Warum werden überhaupt Rechtsschutzversicherungen angeboten? Wenn es eine Statistik geben würde wieviel Prozent der Einwohner eine Rechtschutzversicherung besitzen wäre Deutschland vermutlich an 1. Stelle. Das kommt ja nicht von Ungefähr.

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Zählen da auch Leute dazu die Alufelgen mit der Zahnbürste putzen?

Ich sag's mal so: ich persönlich würde ich meine Alu-Felgen zwar nicht mit der Zahnbürste reinigen, da gibt's sicherlich bessere und einfachere Methoden. Aber auch ich erfreue mich an einem sauberen gepflegten Auto. Und da dieses Auto nicht gerade billig in der Anschaffung war, sehe ich es auch nicht ein, warum mir irgendein Depp da eine Beule reinhauen dürfen soll, OHNE daß er dafür zahlt.

 

 

 

Insgesamt scheinst Du ein eigenartiges Verständnis von Mein und Dein und allgemein auch ein merkwürdiges Rechtsverständnis zu haben. Man beschädigt anderer Leute Sachen nicht. Punkt. Und wenn's denn doch mal passieren sollte, so steht man dafür gerade. Auch Punkt. Und sollte der Verursacher meinen, daß das ja alles nicht so schlimm sei, man sich nicht so anstellen solle und man den Schaden ja wohl noch selbst tragen könne, dann hole ich zur Not auch die Polizei, um meine Rechte durchzusetzen.

 

Ich ärgere mich zwar manchmal auch darüber, daß manche Leute sehr nah parken, so daß man kaum ins Auto kommt. Mir würde aber niemals in den Sinn kommen, meine Tür in das Auto des anderen zu rammen. Was ist das für ein asoziales Verhalten?! Sollte ich mal jemanden dabei beobachten, so werde ich dessen Daten (Kennzeichen etc.) ganz sicher an den Geschädigten weitergeben, sollte sich dieser Typ einfach so davonmachen.

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... geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen,

 

Zählen da auch Leute dazu die Alufelgen mit der Zahnbürste putzen? :sneaky:

 

Ist das jetzt nicht ein bißchen da die eigentlich ernsthafte Diskussion zu dem Thema ins lächerliche zu ziehen?

 

Im Übrigen soll ich mal ein Foto meiner Alufelgen einstellen, da würden einige anfangen zu weinen so schwarz sind die vom Bremsstaub. Aber was solls ich wollte die nicht haben, die waren halt beim Auto dabei.

Aber das Putzproblem bei meinen Wagen (außen) ist ein anderes Thema. :):blink:

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Kein Problem ich helfe dir gerne auf die Sprünge.

 

§ 11 FeV

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden,

[...]

4. bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahrereignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen oder

 

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.

 

:)

 

Und weiter?

Da steht weder:

"Werden Tatsachen bekannt, dass der Führerscheininhaber die so und so Einstellung hat, kann die Fahrerlaubsnisbehörde"....

noch irgendwas Vergleichbares.

 

Da möchte der Gesetzgeber lediglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei Leuten, die Alzheimer, oder andere (geistige) Beschwerde auf einmal haben, die eben nicht körperlich sind, die Möglichkeit hat, dies und jenes anzuordnen.

 

Allein dieses "bei erheblichen oder wiederholten Verstößen" sagt doch schon mehr als genug aus. Keine Ahnung, ob dir das bekannt ist, aber eine Fahrerflucht ist nur dann eine Fahrerflucht, wenn sie bemerkt wurde. Das heißt wiederum, dass kein Verstoß vorliegt.

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Zahlen muss deine Haftpflicht trotzdem.

 

Ein Verstoß ist eine Fahrerflucht immer, egal ob sie bemerkt wird oder nicht, nur ob du schuldfähig bist, ist eine andere Frage. Und das kannst du im allgemeinen nicht sein, wenn du den Unfall nicht bemerkt hast. Eine Fahrer"flucht" bleibt das trotzdem.

 

Und vielleicht ist dir das nicht bekannt: Eine Fahrerflucht ist ein erheblicher, sogar sehr erheblicher Verstoß! Frage mal die Leute hier im Forum, die wegen sowas schon einmal dran waren. Da gibt es wenn du Pech hast ähnliche Entzugszeiten für deine Fahrerlaubnis wie bei Alkoholverstößen. Das hat nichts mit Verhältnis zu tun, sondern mit der Sache, ob es sich lohnen würde, abzuhauen.

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Zahlen muss deine Haftpflicht trotzdem.

 

Ein Verstoß ist eine Fahrerflucht immer, egal ob sie bemerkt wird oder nicht, nur ob du schuldfähig bist, ist eine andere Frage. Und das kannst du im allgemeinen nicht sein, wenn du den Unfall nicht bemerkt hast. Eine Fahrer"flucht" bleibt das trotzdem.

 

Und vielleicht ist dir das nicht bekannt: Eine Fahrerflucht ist ein erheblicher, sogar sehr erheblicher Verstoß! Frage mal die Leute hier im Forum, die wegen sowas schon einmal dran waren. Da gibt es wenn du Pech hast ähnliche Entzugszeiten für deine Fahrerlaubnis wie bei Alkoholverstößen. Das hat nichts mit Verhältnis zu tun, sondern mit der Sache, ob es sich lohnen würde, abzuhauen.

 

1. Ich bin nur der Halter des Fahrzeugs.

 

Was schreibst du da eigentlich für einen Blödsinn? Wie kann bitte schön das unabsichtliche und unbewusste Herbeiführen eines Schadens bei einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ein Verstoß sein? Hallo?

Die Fahrerflucht kann nur vorsätzlich begangen werden. Schuldfähig, oder schuldunfähig, sind wiederum andere Sachen. Z.B., wenn man noch keine 14 Jahre alt ist, ist man gar nicht in der Lage, schuldfähig zu sein.

 

Ich glaube, du hast keine Ahnung, was du von dir gegeben hast.

 

Solche Leute, wie du es bist, und die in unzähligen Foren vorhanden sind, regen mich übrigens gar nicht mehr auf.

 

Früher haben die Leute mich aufgeregt, die "Falsches" weitergegeben haben. Aber heute... Nein.

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Ja und die Haftpflicht des Fahrzeuges zahlt in erster Linie. Wie du dann wieder an dein Geld kommst (sprich die Höherstufung) ist dann leider dein Problem! Das muss zivilrechtlich geklärt bzw. eingeklagt werden.

 

Ob du willst oder nicht, macht jemand mit deinem Auto einen Unfall, zahlt DEINE Versicherung, scheißegal ob der Fahrer eine Haftpflicht hat oder nicht.

 

Wenn ich das falsche Wort verwendet hab, warum verbesserst du mich nicht einfach? Bis jetzt hat das immer gut geklappt, wenn ich was falsches erzählt habe. Kannst ja die Beiträge im Forum durchgucken. So lern ich dann auch was dazu. Aber bei deinem Kommentar? No Chance :) . Schade, wie ich finde.

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Und weiter?

Da steht weder:

"Werden Tatsachen bekannt, dass der Führerscheininhaber die so und so Einstellung hat, kann die Fahrerlaubsnisbehörde"....

noch irgendwas Vergleichbares.

Der von dir gesuchte Hinweis auf die Einstellung findet sich in den Begutachtungsleitlinien, die im Falle einer MPU herangezogen würden:

»Allgemeinrechtliche Straftaten sind in der Regel durch generalisierte, gewohnheitsmäßige Fehleinstellungen und Fehlreaktionen bedingt. Diese erschweren auch eine adäquate Bewertung der Normen und Gesetze, die den Straßenverkehr regeln, und ein entsprechend angepasstes Verhalten als motorisierter Verkehrsteilnehmer. Ursachen für Straftaten können auch Krankheiten sein.

Der Straßenverkehr ist ein soziales Handlungsfeld, welches von den Beteiligten „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ (§ 1 StVO) erfordert.

Wer aufgrund des rücksichtslosen Durchsetzens eigener Interessen, aufgrund seines großen Aggressionspotentials oder seiner nicht beherrschten Affekte und unkontrollierten Impulse in schwerwiegender Weise die Rechte anderer verletzt, lässt nicht erwarten, dass er im motorisierten Straßenverkehr die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer – zumindest in den sehr häufig auftretenden Konfliktsituationen – respektieren wird.

Solange ein solches Fehlverhalten besteht, ist auch mit sicherheitswidrigen Auffälligkeiten im Straßenverkehr zu rechnen.«

Unfallflucht oder auch die von a_v_s befürwortete Sachbeschädigung (vorsätzlich beim Aussteigen das Nachbarauto verbeulen) können durchaus solche Straftaten sein.

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Also, Punkt 1:

Der der den Schaden hat sollte dich NICHT einen Dreck interessieren. Hier gehts es nicht um irgendwen in der Zeitung, sondern hier geht es um jemanden, der mit DEINEM FAHRZEUG geschädigt wurde.

 

Punkt 2:

Du bist Halter deines Fahrzeuges. Du trägst für das was mit deinem Fahrzeug getan wird, die Verantwortung. Deshalb hast du dafür zu sorgen, das von deinem Fahrzeug keine Gefahr für Dritte ausgeht. Wenn du es verleihst, solltest du dich schon erinnern an wen du das Fahrzeug verliehen hast. Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du wenn du es deiner Schwester geliehen hast, aber nicht gegenüber Dritten. Wenn du das Zeugnis verweigerst und es kommt raus, dass es Egon und Öcalan waren, hast du ein Problem.

 

Punkt 3:

Selbstverständlich zahlt deine Versicherung den Schaden. Deine Versicherung versichert dein Kraftfahrzeug, ganz gleich wer damit fährt, oder wer damit etwas macht. Wenn du dein Kraftfahrzeug verleihst, sichert deine Kraftfahrzeugversicherung Schäden genau so ab wie wenn du das KFZ parkst. Solltest nun natürlich gucken, dass du das KFZ auch verleihen darfst, sonst bist du mal schnell mit einer Vertragsstrafe von 1 Beitragsjahr a 100% dabei.

 

Punkt 4:

Du bist dazu verpflichtet, zur Aufklärung von Straftaten mit zu helfen.

Wem es nützt, dass derjenige der die Fahrerflucht begangen hat, nun 7 Punkte bekommt? Uns allen. Es war Fahrerflucht. Mit "ok, wir wurden doch erwischt, zahlen wir halt jetzt und gut ist" ist das nicht getan. Das hätten sie sich vorher überlegen können. Entweder man zahlt, dann ist es damit getan, oder man flüchtet, dann ist man dran. So einfach ist das. Sie haben sich zum flüchten entschieden und sind hoffentlich dran.

Das hilft uns allen, weil es vieleicht anschließend ein paar weniger gibt, die Fahrerflucht begehen.

 

Punkt 5:

Haftpflichtversicherungen von Personen enthalten im Regelfall eine Benzinklausel.

Diese schließt Schäden/Folgeschäden im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ aus.

 

Punkt 6:

Ob der den Schaden bezahlt, wage ich zu bezweifeln. Zum einen bist du als Halter in der Pflicht, den Schaden der durch dein KFZ verursacht wurde, zu begleichen, so kein Täter auf zu finden ist. Das übernimmt deine Versicherung. Einen Ersatzanspruch gegen den richtigen Tätet kannst du aber unmöglich gerichtsfest durchsetzen. Er sagt er war es nicht, und du hast im Strafverfahren gesagt, du wusstest nicht wer es war. Wie soll das gehen?

Du müsstest dich also dann im zivilverfahren der Falschaussage im Strafverfahren bezichtigen, dann holt dich der Spass wieder ein.

 

Also, bitte, ordentliche Aussage machen und im Interesse von uns allen und dir selbst bei der Überführung des Täters mithelfen.

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Kein Problem ich helfe dir gerne auf die Sprünge.

 

§ 11 FeV

 

:)

 

Und weiter?

Da steht weder:

"Werden Tatsachen bekannt, dass der Führerscheininhaber die so und so Einstellung hat, kann die Fahrerlaubsnisbehörde"....

noch irgendwas Vergleichbares.

 

Da möchte der Gesetzgeber lediglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei Leuten, die Alzheimer, oder andere (geistige) Beschwerde auf einmal haben, die eben nicht körperlich sind, die Möglichkeit hat, dies und jenes anzuordnen.

 

Allein dieses "bei erheblichen oder wiederholten Verstößen" sagt doch schon mehr als genug aus. Keine Ahnung, ob dir das bekannt ist, aber eine Fahrerflucht ist nur dann eine Fahrerflucht, wenn sie bemerkt wurde. Das heißt wiederum, dass kein Verstoß vorliegt.

Ich habe nur das wichtigste reingeschrieben, um die Sache nicht ausufern zu lassen. Radium hat ja dazu auch noch etwas geschrieben. Willst du mehr Infos dazu, dann nutze eine Suchmaschine (nicht die des Forums), da dies hier den Rahmen sprengen würde.

 

Zahlen muss deine Haftpflicht trotzdem.

 

Ein Verstoß ist eine Fahrerflucht immer, egal ob sie bemerkt wird oder nicht, nur ob du schuldfähig bist, ist eine andere Frage. Und das kannst du im allgemeinen nicht sein, wenn du den Unfall nicht bemerkt hast. Eine Fahrer"flucht" bleibt das trotzdem.

Jaein, hier muss man trennen in objektiven Tatbestand (liegt § 142 vor), in subjektiven Tatbestand (Vorsatz), Rechtswidrigkeit (wird idR indiziert) und dann ist erst die Schuld zu prüfen (§ 20 und 21 StGB).

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1. Ich bin nur der Halter des Fahrzeugs.

Deswegen hast du für den Schaden aufzukommen, sofern man nachweisen kann, dass der Schaden mit deinem Fahrzeug verursacht wurde.

Meines Erachtens wird es auch schwierig deine Kumpels in Regress zu nehmen, wenn sie in deinen Auftrag unterwegs waren, da hier nur ein Ersatz für Vorsatz und nur bei Verstoß gegen Pflichten die man selber so als Fahrer nicht eingegangen wäre (komme jetzt nicht auf den Fachbegriff :) ).

Da hier ein wohl ein normaler Unfall vorliegt, der jederzeit passieren kann, wirst du, sofern deine Kumpels nicht freiwillig zahlen, auf dem Schaden sitzen bleiben bzw., wenn deine Versicherung gezahlt hat auf den höheren Beiträgen.

 

Was schreibst du da eigentlich für einen Blödsinn? Wie kann bitte schön das unabsichtliche und unbewusste Herbeiführen eines Schadens bei einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ein Verstoß sein? Hallo?

Das hat doch keiner behauptet, sondern es ging um das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

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Ich denke auch, wenn jeman ein Kratzer an seinem Fahrzeug nicht stört, so kann er sie ihm gerne selber beibringen. Jedoch ist es zu respektieren, wenn andere eben keien Kratzer an ihren Fahrzeugen haben wollen.

Es geht hier um den Respekt gegenüber dem Eigentum anderer Menschen. Damit scheinen einige echte Probleme zu haben. Das fängt bei den Typen an, die der Ansicht sind, sie müssen sich mit Kuli oder Edding irgendwo verewigen und endet noch lange nicht bei denen, die ein anderes Fahrzeug anstoßen unbd sich dann aus dem Staub machen.

 

Gruß

Goose

 

 

 

Diese ganze Sch... treibt doch nur die Versicherungsprämien aller in die Höhe!

 

 

 

das zieht mir die schuhe aus

 

sorry aber liest du eigentlich auch das was du schreibst?? ich glaub das nämlich nicht

 

zum thema südmentalität ich bin zuföllig aus auch österreich und zwar aus wien und ich ruf auch die cops wenn ich nen neuen kratzer am auto entdecke/entdecken würde das hat nichts damit zu tun wo man herkommt sondern wie wichtig einem der zustand seines autos ist unabhängig von dem alter des fahrzeugs wie goose ja schon gesagt hat

 

aber zurück zu den Versicherungsprämien: Dann hat man halt Pech gehabt - hätte man eben aufgepasst! und was meinst du mit "aller" wieso sollte es meine prämie in die höhe ziehen wenn mir jemand in die karre fährt :whistling:

 

und nun zum eigentlichen thema zurück wenn jemand einen schaden hat und ein recht darauf ihn ersetzt zu bekommen MUSS das auch passieren egal welche konsequenzen das hat!

 

eine ganz kurze geschichte die sich bei mri vor in etwa einem monat abgespielt hat

 

ich komem zum auto und finde einen Zettel auf dem auto wo draufsteht "Habe Selsbtanzeige gemacht hier meine TelNr XXXXXX. Sorry"

Danach schaute ich auf meinen aussenspiegel und merkte das er runterhängte

 

Im moment bin ich dabei den Schaden reparieren zu lassen ich habe von dem typen einen Unfallbericht gefaxt bekommen udn von der Polizei die Bestätigung der Anzeige.

 

Ich wette dass (auch hier) nicht alle so gehandelt hätten wie der kerl.

 

 

Und das ist das was mich aufregt.

 

 

lg

Mladjo

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aber zurück zu den Versicherungsprämien: Dann hat man halt Pech gehabt - hätte man eben aufgepasst! und was meinst du mit "aller" wieso sollte es meine prämie in die höhe ziehen wenn mir jemand in die karre fährt :whistling:

 

Mit "aller" hat er insofern Recht, dass jedes Jahr die Prämien allgemein angepasst (meistens erhöht) werden, da sich die Versicherungen nach den Schadensverläufen der Vorjahre richten.

Gilt nicht nur für KFZ, auch für priv. Haftpflicht, RSV, Hausrat etc.

Ist jedenfalls in Deutschland so.

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aber zurück zu den Versicherungsprämien: Dann hat man halt Pech gehabt - hätte man eben aufgepasst! und was meinst du mit "aller" wieso sollte es meine prämie in die höhe ziehen wenn mir jemand in die karre fährt :whistling:

 

Mit "aller" hat er insofern Recht, dass jedes Jahr die Prämien allgemein angepasst (meistens erhöht) werden, da sich die Versicherungen nach den Schadensverläufen der Vorjahre richten.

Gilt nicht nur für KFZ, auch für priv. Haftpflicht, RSV, Hausrat etc.

Ist jedenfalls in Deutschland so.

 

das ist mir klar die versicherungen müssen ja auch von was leben aber minimalschäden kann man ja dann auch selber übernehmen dann steigt die versicherungsprämie nicht somit ist das auch keine berechtigung sich vor minmalschäden zu drücken

oder will mir jetzt jemand erzählen dass das ein grund ist wenn versicherungen nicht so viel an kosten übernehmen müssen man sich liber aus dem staub macht nur damit die prämien so bleiben wie sie sind

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das ist mir klar die versicherungen müssen ja auch von was leben aber minimalschäden kann man ja dann auch selber übernehmen dann steigt die versicherungsprämie nicht somit ist das auch keine berechtigung sich vor minmalschäden zu drücken

oder will mir jetzt jemand erzählen dass das ein grund ist wenn versicherungen nicht so viel an kosten übernehmen müssen man sich liber aus dem staub macht nur damit die prämien so bleiben wie sie sind

 

In meinem Beitrag ging es lediglich um die Versicherung, ohne jegliche Wertung.

 

Ich denk, das Thema hat sich eh erledigt, denn

So ein Plastikteil vom anderen Fahrzeug bekam ein wenig die Lackfarbe meines

Autos; die Lackfarbe ist übrigens durch den Regen wieder verschwunden.

Auch unter objektiver Betrachtungsweise kann ich, wenn ich das andere Fahrzeug jetzt

noch sehe, keinen weiteren Schaden (mehr) erkennen.

Kein Schaden, keine Unfallflucht, Einstellung des Verfahrens.

 

Ich geb aber gern auch meine Meinung dazu ab:

 

Jeder, der einen Schaden verursacht, soll dazu stehen.

Unfallflucht begeht man nicht.

Wegen nichts braucht man sich aber nicht so anstellen. Wenn es mein Auto gewesen wäre, geh ich erstmal zum Auto und seh nach. Wenn es aber keinen Schaden gibt, ruf ich auch nicht die Polizei sondern spreche den Halter an, mache ihn auf sein Malheur aufmerksam damit er nächstes Mal vorsichtiger ist und gut is.

Wäre ein Schaden vorhanden und ich kenne den Halter, würde ich ihn auch erstmal persönlich ansprechen. Wenn der mir dann doof kommt, würde ich auch die Polizei rufen.

Kenn ich den Halter nicht, mach ich sofort eine Anzeige wegen Fahrerflucht.

 

Wäre ich der TE, würde ich mich auch aufregen, wenn mich einer wegen Nichts (vorausgesetzt es war nichts) anzeigt.

Allerdings würde ich bei der Aufklärung trotzdem behilflich sein.

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die frage ist ja ist ein schaden entstanden oder nicht und das wissen wir hier nicht

 

viell hab ich ja das überlesen aber wie viel zeit ist zwischen "berührung" und "lack vom regen abgewaschen" vergangen?

 

 

ich will darauf hinaus das es viell der nachbar wegpoliert hat wäre ja auch eine möglichkeit wenn der schaden nicht so groß war aber ich denke dazu müsste sich der TE mit dem nachbarn unterhalten und ich hab das gefühl das will er überhaupt nicht

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Um das ganze zum Ende zu bringen ein anderes Bsp. welches aber auf die Sache 1:1 umgelegt werden kann:

 

Herr xx steigt yy auf der Strasse auf einen der Schuhe. Natürlich sind darauf Schmutzspuren zu erkennen. Von einer Beschädigung kann nicht ausgegangen werden bzw. ist zu 99,9% auch nicht vorhanden. Wie reagiert yy darauf?

 

1. Er schlägt xx nieder um ihn an der Flucht zu hindern und zeigt in wegen "Fußgängerflucht" an

2. Er bittet xx auf die Polizei zu warten, die ihm die Schuhe putzt und auf mikroskopische Beschädigungen untersucht

3. Er nimmt den den entschuldigenden Blick von xx zur Kenntnis und belässt die Sache auf sich ruhen.

Man kann dieses Beispiel eben nicht 1:1 auf die hier diskutierte Sache umlegen, denn yy wird in seinen Schuhen stehen, wenn Herr xx ihm auf dieselben steigt. Also wird yy die Angelegenheit sofort mit bekommen und von xx zu Recht mindestens eine Entschuldigung verlangen koennen. Diese wird xx auch abgeben - es sei denn, er denkt so wie Du. Dann braeuchte er sich aber auch nicht wundern, wenn er von yy eine auf die Zwoelf bekommt.

Wird yy zudem noch durch den 'Aufstieg' des yy verletzt, so wird dieser fuer diese Verletzung gerade stehen muessen!

 

Erst, wenn Du soweit denkst, kann man dieses Beispiel 1:1 auf die Diskussion hier umlegen - nur dann steht xx zu dem Schaden, den er angerichtet hat!

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Wird yy zudem noch durch den 'Aufstieg' des yy verletzt, so wird dieser fuer diese Verletzung gerade stehen muessen!

 

Erst, wenn Du soweit denkst, kann man dieses Beispiel 1:1 auf die Diskussion hier umlegen - nur dann steht xx zu dem Schaden, den er angerichtet hat!

 

Und Sicherheitshalber fährt xx dann mit yy in die Notaufnahme um festzustellen dass durch einfaches "Draufsteigen" auf die Zehe nicht des Schienbein brechen kann.

 

Fakt ist: Unfallflucht ist es erst wenn ein Schaden entstanden ist. Auch bei der Definition Schaden gibt es durchaus verschiedene Auffassungen.

 

Nürnberg -

Mit der Frage, wann Verkehrsunfallflucht vorliegt und ab welchem Schaden überhaupt von einem "Unfall" gesprochen werden kann, hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg zu befassen. Der Fall: Ein Taxi hatte mit der Beifahrerseite den Spiegel eines anderen Taxis gestreift. Der Sachschaden betrug 59 Euro. Der Verursacher kümmerte sich nicht weiter um den Schaden und lud Passagiere ein. Obwohl der Fahrer des beschädigten Wagens seine Personalien haben wollte, verwies der Schädiger auf seine Taxinummer - und fuhr los.

 

Ein Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin in erster Instanz zu einer Geldstrafe von gut einem Monatsgehalt und einer Geldbuße von 35 Euro. Die Vorschrift des gemeinhin "Verkehrsunfallflucht" genannten Paragraphen 142 des Strafgesetzbuches (STGB) erwartet von einem Unfallbeteiligten eine erhebliche Mitwirkung bei der Aufklärung des Vorfalls. Der Hinweis auf seine eigene Taxinummer und den Inhaber des Unternehmens reichte nach Ansicht der Richter nicht aus.

 

Der Taxifahrer bemühte die zweite Instanz, das OLG urteilte aber im gleichen Sinne. Dabei war zu klären, ob ein Schaden von 59 Euro zu gering ist, um überhaupt von einem Unfall zu sprechen. Denn Bagatellschäden fallen nicht unter diesen Begriff. Die Grenze zum Bagatellschaden legten die Richter auf 50 Euro fest. Pech für den Taxifahrer, der neun Euro darüber lag (OLG Nürnberg - 2 St OLG Ss 300/06/ SVR 2008, 75).

 

mid

erschienen am 24. Mai 2008

 

So ... 50€ ... halbe Stunde eines Lackierers! Ich denke da geht es sich aus ein paar Mini-Kratzer rauszupolieren oder eine Nummerschildhalterung (die man von den Autohäusern zwecks Werbung gratis bekommt) auszutauschen.

 

Tut mir leid: Ich vertrete die Meinung gewisse kleine Blessuren und Wunden sind an einem Fahrzeug normal (der nur Sonntags gefahrene Porsche steht ja auch in der Garage und nicht am Supermarktparkplatz) und gehören zum ganz normalen Betriebsrisiko.

 

Nochmal: Ich spreche von leichten Kratzer (meist Klarlack) die durch leichte Berührungen entstehen ... nicht von "Schäden" ... Genauso sind die leichten Dellen von Türen normal wenn man zu nahe an fremde Pkws stellt. Wie soll den der Andere einsteigen? Durchs Schiebedach? Dreckig machen will man sich ja auch nicht am eigenen Auto also wird die Tür natürlich so weit geöffnet wie es geht ... ich werde sie natürlich nicht mit voller Wucht reinknallen aber ich werde genauso wenig nach einer leichten Berührung die Polizei rufen und einen Sachverständigen hinzuziehen ...

 

Ich würde auch in Deutschland befürworten dass für jeden Polizeieinsatz zu einem "Unfall" ohne Personenschaden mal die Scheine hingeblättert werden bevor auch nur irgendetwas getan wird.

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Nochmal: Ich spreche von leichten Kratzer (meist Klarlack) die durch leichte Berührungen entstehen ... nicht von "Schäden" ... Genauso sind die leichten Dellen von Türen normal wenn man zu nahe an fremde Pkws stellt. Wie soll den der Andere einsteigen? Durchs Schiebedach? Dreckig machen will man sich ja auch nicht am eigenen Auto also wird die Tür natürlich so weit geöffnet wie es geht ... ich werde sie natürlich nicht mit voller Wucht reinknallen aber ich werde genauso wenig nach einer leichten Berührung die Polizei rufen und einen Sachverständigen hinzuziehen ...
Nochmal: Für dich scheint das normal zu sein, du hast aber nicht das Recht, für andere zu entscheiden, ob das für sie auch normal ist.

 

Es geht um den Respekt am Eigentum anderer Leute. Du hast nicht das Recht, zu entscheiden, wie viele Einschränkungen in dieses Recht sie hinnehmen wollen.

 

Gruß

Goose

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Also ich habe schon zig Dellen an meinem knapp 2 Jahre alten Auto, obwohl ich eigentlich nicht eng parke.

Aber einen Zettel hat noch nie jemand deswegen bei mir hinterlassen. Kann ich aber auch verstehen.

Die Versicherungen wären sonst wohl bei so vielen Schäden überlastet und würden extrem teuer werden.

 

Die erste Delle ist immer am ärgerlichsten, irgendwann ist es einem fast schon egal.

Warum darüber aufregen, nützt sowieso nichts.

 

Frage an die Experten: Ist das eigentlich Fahrerflucht, wenn ich beim Supermarkt parke und ein anderer macht mir mit der Tür eine Minidelle rein und verläßt dann einfach den Ort? Dann wäre bestimmt bei vielen Autofahrern der Führerschein in Gefahr...

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Frage an die Experten: Ist das eigentlich Fahrerflucht, wenn ich beim Supermarkt parke und ein anderer macht mir mit der Tür eine Minidelle rein und verläßt dann einfach den Ort? Dann wäre bestimmt bei vielen Autofahrern der Führerschein in Gefahr...

 

Naja nach der Meinung hier im Forum kannst Du davon ausgehen dass es sich dabei um Fahrerflucht mit besonderer Schwere auf Grund von Vorsatz, böswilliger Beschädigung in Tateinheit mit seelischer Grausamkeit handelt :whistling:

 

Nochmals: Ich spreche niemanden das Recht ab ein schönes, mit Wattestäbchen geputztes Auto zu haben. Man muß aber mit einem gewissen Realismus sehen dass es sich dabei um einen Gebrauchsgegenstand handelt. Wie das Wort schon impliziert wird dieser auch gebraucht und ist entsprechend einer Abnutzung unterworfen. Zu dieser Abnutzung gehört auch dass ein Auto nach 10 Jahren nicht mehr wie neu aussieht. Das hat nichts damit zu tun ob man Respekt vor anderem Eigentum hat oder nicht sondern mit Realismus.

 

ich mach mich lieber schmutzig als jemanden eine delle in seine tür zu machen und ich denke das diese meinung sicherlich hier einige vertreten

 

Naja wenn ich mir meine Kleidung (die mir wichtiger als mein Auto ist ...) beschmutzen muss um in mein Auto einzusteigen weil sich irgendein Depp zu knapp hingestellt hat könnte man den jenigen ja wohl auch eine mutwilligen Beschädigung (bzw. in Kauf nehmen) meiner Kleidung ankreiden. Je nach dem wie man die eigenenPrioritäten legt.

 

Tut mir leid aber für mich ist ein Auto ein 2t schwerer Haufen aus Blech, Plastik und Kabeln der einen Wertverlust von gemittelten 10%/a hat. Das Ding verliert in der Zeit über die man sich bzgl. eines Kratzers ärgert mehr an Wert als die Rep. des Schadens kosten würde.

 

Vielleicht muß man aber Deutscher sein und ein Auto fahren dass der Bank gehört um den vorherrschenden Kult zu verstehen. Wenn mir jetzt irgendwer erklären will dieser Kult wird in Deutschland nicht gelebt ...

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Fakt ist: Unfallflucht ist es erst wenn ein Schaden entstanden ist. Auch bei der Definition Schaden gibt es durchaus verschiedene Auffassungen.

 

Nürnberg -

Mit der Frage, wann Verkehrsunfallflucht vorliegt und ab welchem Schaden überhaupt von einem "Unfall" gesprochen werden kann, hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg zu befassen. Der Fall: Ein Taxi hatte mit der Beifahrerseite den Spiegel eines anderen Taxis gestreift. Der Sachschaden betrug 59 Euro.

[...]

Der Taxifahrer bemühte die zweite Instanz, das OLG urteilte aber im gleichen Sinne. Dabei war zu klären, ob ein Schaden von 59 Euro zu gering ist, um überhaupt von einem Unfall zu sprechen. Denn Bagatellschäden fallen nicht unter diesen Begriff. Die Grenze zum Bagatellschaden legten die Richter auf 50 Euro fest. Pech für den Taxifahrer, der neun Euro darüber lag (OLG Nürnberg - 2 St OLG Ss 300/06/ SVR 2008, 75).

 

mid

erschienen am 24. Mai 2008

 

So einfach ist dies nicht. Nur weil das Gericht in Nürnberg die Grenze bei 50 Euro zieht, heißt dies noch lange nicht, das dies im Rest der Republik auch so ist. Die allgemeine Rechtsprechung geht meiner Erinnerung nach von einem Schaden iHv 20 bis 25 Euro aus.

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ich mach mich lieber schmutzig als jemanden eine delle in seine tür zu machen und ich denke das diese meinung sicherlich hier einige vertreten

 

Naja wenn ich mir meine Kleidung (die mir wichtiger als mein Auto ist ...) beschmutzen muss um in mein Auto einzusteigen weil sich irgendein Depp zu knapp hingestellt hat könnte man den jenigen ja wohl auch eine mutwilligen Beschädigung (bzw. in Kauf nehmen) meiner Kleidung ankreiden. Je nach dem wie man die eigenenPrioritäten legt.

 

Dir ist halt deine Kleidung wichtiger, anderen Ihr Auto.

Ich teile deine Einstellung zum Thema Gebrauchsgegenstand. Ich habe auch einen Gebrauchsgegenstand, der heißt Auto.

Ich besitze aber auch noch eine Reihe Taschentuchgepflegter Exponate bei denen ich mir Macken und Dellen verbiete. Bei einem hat jemand vor 2 Jahren in einer seltenen Zierleiste eine Delle vom Tür-Aufmachen hinterlassen, Sachschaden 600€.

Die habe ICH mangels Kasko selbst getragen.

Deiner Meinung nach könnte auch jeder an der Grillbude mit Ketchup rumspritzen und wenn er DEIN Hemd versaut sagen "na und, schmeiß weg kauf neu, ist mir doch egal, ist n Gebrauchsgegenstand"

 

Die Meinung zum Thema Gebrauchsgegenstand ist die eine, andererseits hat jedoch auch JEDER in Deutschland das Recht, ein Auto nicht nur als Gebrauchsgegenstand mit normalen Verschleißerscheinungen zu sehen, sondern eben sein Taschentuchgepflegtes Showroomexponat genau so im Straßenverkehr OHNE Gebrauchsspuren zu bewegen.

Wann es sich dann um ein Sammlerstück handelt, und wann es sich um einen Gebrauchswagen handelt, entscheidet jedoch der Eigentümer und nicht WIR nach Gutdünken, die die Macke rein gehauen haben.

Darüber, wie bei meinem Alltagsauto die Stoßstangen aussehen, reden wir lieber nicht, ich bin viel in Europa unterwegs und in anderen Ländern gibt es halt oft nicht die Ansicht, das jemand sein Auto kratzerfrei bewegen darf. Da ist eine Stoßstange dazu da, damit andere Autos aus dem Weg zu stoßen, z.B. beim Ausparken, etc. Wer auf die Idee gekommen ist, die zu lackieren, gehört gefoltert...

Hier in Deutschland ist das aber zum Glück anders.

 

Dazu ist das mit den Versicherungsprämien eine faule Ausrede, das was ich für anderer Leute Unfälle bezahle, kriege ich als regelmäßiges Unfallopfer auch anteilig wieder herein...

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Guest Simineon
Naja wenn ich mir meine Kleidung (die mir wichtiger als mein Auto ist ...)

 

Naja, vielleicht beschmutzt Dir ja jemand mal Deine Kleidung mit Senf ohne dass Du es sofort bemerkst oder es brennt Dir jemand mal ein Loch in Deine Jacke mit der Glut seiner Zigarette ... und ? Ist ja nur ein Gebrauchsgegenstand und da ist es vollkommen unerheblich, der muss ja eh mal ausgetauscht werden.

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Dazu ist das mit den Versicherungsprämien eine faule Ausrede, das was ich für anderer Leute Unfälle bezahle, kriege ich als regelmäßiges Unfallopfer auch anteilig wieder herein...

 

Da hast du zwar recht, bringt dir aber insofern recht wenig, da der andere Schuld ist. Du hast keinen Vorteil, denn ohne den Schaden hättest ja nix bekommen. Wirst quasi so gestellt als wäre der Schaden nicht da. Und wenn er nie eintritt dann passt das ja doppelt nicht :whistling: . Die höhere Prämie musst du aber in jedem Fall zahlen, egal ob du einen Unfall verursachst oder nicht.

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Noch was zum Thema unfallflucht

 

Aus einem Österreichischen Zeitungsbericht:

 

Es war ein Crash zweier ungleicher Fahrzeuge: Während das eine Auto praktisch unbeschädigt aus dem Unfall hervorging, war das zweite Vehikel danach nur mehr ein erbärmlicher Haufen Metall und Kunststoff. Dass es dennoch keine Verletzten gab, war nur dem Umstand zu verdanken, dass in diesem Fahrzeug gottlob keine Insassen gesessen hatten, es war nämlich nur ein Spielzeugauto. An und für sich keine große Sache, sollte man meinen, doch die Polizei in Köln sah das anders: Dem Fahrer des "echten" Autos droht nun nach einer Anzeige wegen Fahrerflucht der Führerscheinentzug.

 

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