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schweberalf

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  1. 1. Ich bin nur der Halter des Fahrzeugs. Was schreibst du da eigentlich für einen Blödsinn? Wie kann bitte schön das unabsichtliche und unbewusste Herbeiführen eines Schadens bei einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ein Verstoß sein? Hallo? Die Fahrerflucht kann nur vorsätzlich begangen werden. Schuldfähig, oder schuldunfähig, sind wiederum andere Sachen. Z.B., wenn man noch keine 14 Jahre alt ist, ist man gar nicht in der Lage, schuldfähig zu sein. Ich glaube, du hast keine Ahnung, was du von dir gegeben hast. Solche Leute, wie du es bist, und die in unzähligen Foren vorhan
  2. Und weiter? Da steht weder: "Werden Tatsachen bekannt, dass der Führerscheininhaber die so und so Einstellung hat, kann die Fahrerlaubsnisbehörde".... noch irgendwas Vergleichbares. Da möchte der Gesetzgeber lediglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei Leuten, die Alzheimer, oder andere (geistige) Beschwerde auf einmal haben, die eben nicht körperlich sind, die Möglichkeit hat, dies und jenes anzuordnen. Allein dieses "bei erheblichen oder wiederholten Verstößen" sagt doch schon mehr als genug aus. Keine Ahnung, ob dir das bekannt ist, aber eine Fahrerflucht ist nur dann eine Fahrerfluc
  3. Welche Einstellung ist es denn, die die FEB deiner Meinung nach überprüfen sollte? Ist es die "Mir-doch-egal-wenn-andere-Autos-Kratzer-haben"-Einstellung? Oder die "Kollegen-haben-unabsichtlich-beim-Parken-ein-anderes-Auto-einen-nicht-mehr-sichtbaren-Schaden-zugefügt-woraufhin-die-Person-die- Cops-rief-und-mir-ist-das-völlig-egal-wie-schnell-der-Schaden-behebt-wird"-Einstellung? Würde mich mal interessieren.
  4. Und warum hast Du dem Nachbarn (den Du ja anscheinend auch magst und der ja auch unmittelbar Beteiligter, ja sogar Betroffener ist) den Schaden nicht gleich gemeldet und ersetzt ? Wer, wie gesagt, wegen sowas die Cops ruft, kann keine sofortige Kooperationsbereitschaft von mir erwarten. Laut Anwalt habe ich gegenüber der Versicherung eine Aufklärungspflicht. Anwalt meint ferner, da der Nachbar den Schaden gleich bei der Polizei meldete, ist davon auszugehen, dass der Nachbar meine Versicherung ebenso informierte. (Soll heißen, dass ich da nichts melden brauche)... und nein... kann den Typ
  5. Mal abgesehen davon, dass Dein Deutsch unter aller Sau ist, wuerde ich Dir schon allein wegen dieser Aeusserungen jegliche Hilfe verweigern! Oh! Keine Argumente mehr, oder wieso wird man persönlich? So lange man das verstehen kann, was wer auch immer wie mitteilt, ist das doch völlig egal? Aber..... Keine Hilfe von HarryB.... Mist =( ... Vielleicht mag er Dich auch nicht und weiss deine Reaktion schon im Voraus einzuschaetzen. Es ist naemlich davon auszugehen, dass Du ihn auch dann dumm grinsend mit den oben zitierten Worten abgewiesen haettest. Ist der Unterschied zwischen unabsi
  6. 1. Seit wann muss ich nachweisen, dass ich nicht gefahren bin? Ich muss doch nicht meine Unschuld beweisen, sondern, der Staat meine Schuld. Da ich 10 Personen habe, Arbeitskollegen, die meine Anwesenheit zum fraglichen Tatzeitpunkt bestätigen können, sehe ich das recht locker. 2. Wie kann ich sicher sein, dass nicht vielleicht doch meine Schwester gefahren ist, die kein Führerschein hat? Wäre theoretisch möglich. Daher ist dieses Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Verwandten doch perfekt angebracht. Außerdem gibt es mehr als 3 rein theoretische Familienmitglieder, die rein theoretisch wiede
  7. Das heißt, sollte z.B. gesagt werden: "Das Radio war bestimmt bei euch jungen Leuten voll aufgedreht, so, dass ihr sowas gar nicht bemerkt hat", kann das durch einen Bon, etc. ein wenig widerlegt werden... Hast aber recht... Hat nichts mit dem Radio zu tun. So ein Plastikteil vom anderen Fahrzeug bekam ein wenig die Lackfarbe meines Autos; die Lackfarbe ist übrigens durch den Regen wieder verschwunden. Auch unter objektiver Betrachtungsweise kann ich, wenn ich das andere Fahrzeug jetzt noch sehe, keinen weiteren Schaden (mehr) erkennen. Ob es Zeugen gibt, kann ich nicht sagen. Ich wa
  8. Derjenige, der den "Schaden" hat, mag ich nicht. Daher kann es mir doch recht egal sein? Wenn du in der Zeitung oder sonstwas,.. von irgendwas liest, wo irgendjemand ein Schaden hat: Interessiert dich das dann auch? Es interessiert mich, um ehrlich zu sein, ein Dreck. Wenn ich jedes Mal bei Sachen, die schlimm sind, die Person, die anscheinend für den Schaden verantwortlich ist, gleich, wie auch immer, angreife, ohne, die ganzen tatsächlichen Fakten zu kennen, gleich, wie auchimmer, anmache, dann hätte ich gar nichts anderes zu tun, als wildfremde Leute, die welchen Fehler auch immer gema
  9. Jemand, der mit einem Fahrzeug, dessen Halter ich bin, hat beim Parken einen anderen im Minibereich beschädigt. Ein weiterer Zeuge befand sich im Fahrzeug. Auch er habe nichts bemerkt. Auch lief kein Radio, da das Radio defekt war. Ich habe die zwei Jungs "beauftragt", mir ein Radio zu kaufen, und dieses auch gleich einzubauen. Zu der Zeit, als dies passiert ist, war ich nachweislich bei der Arbeit. Einen Tag später, erzählte man mir, kam die Polizei vorbei, und hat Nachbarn und auch Familienmitglieder befragt, wo ich sei. Man ging davon aus, da mein Auto da sei, sei ich auch auf jeden
  10. Im anderen Thread, in welchem es um die Probezeit ging, meine ich, würde dieses Thema nicht so passen, also mache ich mal einen neuen Thread auf. Ich habe vor, sobald ich eine gottverdammte Fahrschule finde, die über genügend Teilnehmer verfügt, meine Probezeit zu verkürzen. Irgendein Typ meinte jetzt, dass, wenn man am Seminar teilgenommen hat, und das Jahr rumhat, man trotzdem erst nach zwei Jahren Führerscheinbesitz die richtige Probezeit vorbei hat, denn... wenn ein FSF-Teilnehmer nach einem Jahr auffällig wird, soll die Probezeit um ein Jahr verlängert werden, wie halt normal.
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