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Polizei Will Rotlicht Am Bahnübergang Gesehen Haben


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Hallo,

 

Habe zum ersten mal dieses geniale Forum entdeckt - Google sei Dank.

 

Gleich zu meiner Frage:

 

Wir haben so einen "genialen" Bahnübergang gleich in der Mitte der Straße in der ich wohne. Obwohl ich eigentlich Autofahrer bin, habe ich neulich mal die Vespa (50er) genommen um rechtzeitig zum Musikunterricht zu kommen - ich schreibe das nur weil die Art des Fahrzeugs vielleicht relevant sein könnte.

 

Also - ich fahre so auf den Bahnübergang zu - die Schranke war oben, Glocke habe ich unterm Helm keine gehört, und sehe das Fahrräder und Fußgänger den Bahnübergang kreuzen. Ich also munter ebenfalls drüber und möchte ehrlich sein: Nicht auf die Ampel geschaut, "gefühlt" war es kein Rot - spielt aber keine Rolle.

 

Zunächst fahre ich also die Straße dahinter einfach munter geradeaus weiter bis kurz vor der nächsten Kreuzung mit einem Affenzahn (!) ein Auto mit zwei "Grünen" darin im Rückspiegel auftaucht. An besagter Kreuzung steigt die dämlichste Schnepfe von Polizistin aus die mir je untergekommen ist und hält mir eine halbe Moralpredigt von wegen: "Glauben sie nicht das ich sie nur anhalte weil ich einen schlechten Tag habe" und ähnlichen Sprüchen... Ich solle doch mal nach der Kreuzung rechts ranfahren.

 

Gesagt getan, "Sie wissen ja das sie bei rot gefahren sind blablabla..." - Ich habe das ungläubig bestritten. Meine Personalien wurden aufgenommen etc. und auf meine Frage was ich denn erwarten könne hieß es lapidar: Anzeige, 150.- Euro Bußgeld und 4 Wochen Fahrverbot, sowie Punkte in Flensburg - wir MÜSSEN das tun wissen Sie... (Bullshit - die haben einen riesigen Ermessenspielraum und können auch sehr gut mal eine mündliche Verwarnung aussprechen, das weiß jeder - Schnepfe eben...)

 

Jetzt die gute Frage: Falls ich also bei tiefstem rot über den Bahnübergang gefahren sein sollte, wie konnten dann die Polizisten mir so mir nichts dir nichts folgen? Dürfen die wegen so einem Mist solch verkehrsgefährdende Maßnahmen durchziehen? Mit einem Affenzahn? Die Polizei muss mehr als 200m hinter mir gewesen sein - als sie "anscheinend" meinen Rotlichtübertritt bemerkt haben wollte - bei einem Roller ist allerdings die konkrete Höhe aus der Perspektive von direkt hinten ziemlich schwer zu sehen - Irrtümer wahrscheinlich an der Tagesordnung.

 

Und noch mehr: Es gibt ja garantiert - KEIN - Foto, das schließe ich einfach mal zu 100% aus. Was kann man gegen solch eine Beschuldigung tun? Gibt es die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, und wenn ja - mit mehr als den üblichen "nicht existenten" Erfolgsaussichten?

 

Was soll überhaupt das "unfehlbare" Polizisten getue? Was ist die Aussage von einem Polizisten der vom Kollegen "gedeckt" wird denn Wert - das kann ja nicht "Gott ähnliche" Ausmaße annehmen - immerhin sind das auch nur Menschen, und was im sozialen Auffangbecken Polizei und Bundeswehr des öfteren so rumschwimmt ist manchmal gar nicht so menschenähnlich :kopfschuettel:

 

Ich bin mir definitiv sicher das da entweder ein Irrtum vorliegt oder eine Bußgeldabzocke zelebriert werden soll - bestärkt wird dieses Gefühl durch den Spruch eines der Polizisten: "Wenn sie auf das Fahrzeug angewiesen sind, können sie auch mit der Stadt reden und das doppelte Bußgeld bezahlen - manchmal machen die das blablabla...". Wirklich schlimm diese Typen - die wollen Kohle sehen, um Verkehrserziehung ging es in diesem Fall - NULL.

 

Ich lese auch immer wieder wenn kein verkehrsgefährdendes Verhalten bzw. Fahren zu Grunde gelegt werden kann - dann gibt es auch kein Fahrverbot, sondern nur ein Bußgeld. Inwiefern stimmt das - und wäre das Bußgeld in diesem Falle niedriger? Und was genau habe ich denn unter verkehrsgefährdend zu verstehen bzw. was muss z.B. gegeben sein um diesen Bestand zu erfüllen?

 

Wenn hier Leser mit juristischem Background sind oder auch Leute mit Erfahrung was man dagegen tun kann und ob es erfolgreiche Widerspruchsmöglichkeiten gibt - dann bitte immer her mit den Informationen und Tipps. Ich bin dankbar für jede beantwortete Frage. :licht:

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Nun, Du kannst natuerlich gegen den folgenden BuGeBe Einspruch erheben, dann wird die ganze Angelegenheit vor einem Gericht verhandelt. Hier kommt es nun darauf an, die Begruendungen darzulegen und dem Richter einigermassen glaubhaft zu machen. Ob das gelingt, ist offen, aber Versuch macht kluch, wie man so schoen sagt.

Eines aber wuerde ich Dir dringend anraten: Nimm Dir einen Anwalt und ueberlasse dem die Begruendungen. Du solltest schweigen, das ist in diesem Falle wirklich Gold. Denn wenn Du - auch in schriftlicher Form - Deine Argumente wie oben, zwar rhetorisch einwandfrei, in der Sache aber durchaus zu bemaengeln, vorlegst, dann wird Dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Gehoer geschenkt und die ganze Angelegenheit steht auf toenernen Fuessen.

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vorlegst, dann wird Dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Gehoer geschenkt

Also, ich bin sicher, ihm wird Gehör geschenkt, wahrscheinlich sogar mit Fortsetzung. :kopfschuettel:

 

MfG.

 

hartmut

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Was war es denn für ein Rotlicht? War es ein moderner Bahnübergang, wo erst gelb und dann rot wird oder war es ein altes rotes Licht, das einfach angeht?

Im ersteren Fall hast du schlechte Karten, im letzteren müsste man wie bei einer Gelbphase dem VT noch eine gewisse Reaktionszeit zubilligen.

 

Leider gibt es bei Bahnübergang sofort 1 Monat Fahrverbot, nicht wie bei einer Ampel erst ab 1 Sek.

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Gesagt getan, "Sie wissen ja das sie bei rot gefahren sind blablabla..." - Ich habe das ungläubig bestritten. Meine Personalien wurden aufgenommen etc. und auf meine Frage was ich denn erwarten könne hieß es lapidar: Anzeige, 150.- Euro Bußgeld und 4 Wochen Fahrverbot, sowie Punkte in Flensburg - wir MÜSSEN das tun wissen Sie... (Bullshit - die haben einen riesigen Ermessenspielraum und können auch sehr gut mal eine mündliche Verwarnung aussprechen, das weiß jeder - Schnepfe eben...)

scheinbar bist du der einzige, der das weiß. den ermessensspielraum haben die cops nur im verwarngeldbereich. in so einem fall müssen sie das tatsächlich verfolgen - denn soweit die beiden das wahrgenommen haben war es halt ein rotlichverstoß (und dafür reicht ne mündliche verwarnung eben nich mehr aus). ob es nun tatsächlich stimmt, muss im zweifel der richter entscheiden.

 

Jetzt die gute Frage: Falls ich also bei tiefstem rot über den Bahnübergang gefahren sein sollte, wie konnten dann die Polizisten mir so mir nichts dir nichts folgen? Dürfen die wegen so einem Mist solch verkehrsgefährdende Maßnahmen durchziehen? Mit einem Affenzahn?

naja, "affenzahn" ist relativ und bei ner 50er vespa ist wohl alles jenseits der 70 "affenzahn". aber um deine frage zu beantworten: ja die dürfen das - ob und wo da eine verkehrsgefährdung vorlag magst du sicherlich gar nicht einschätzen können, da sich das spektakel zum einen hinter dir abgespielt hat und du zum anderen vermutlich überhaupt nicht drauf geachtet hast.

 

Ich bin mir definitiv sicher das da entweder ein Irrtum vorliegt oder eine Bußgeldabzocke zelebriert werden soll

logisch... :kopfschuettel: - liest man hier jeden zweiten tag. die eigene fehlbarkeit ist natürlich immer ausgeschlossen.

 

Ich lese auch immer wieder wenn kein verkehrsgefährdendes Verhalten bzw. Fahren zu Grunde gelegt werden kann - dann gibt es auch kein Fahrverbot, sondern nur ein Bußgeld. Inwiefern stimmt das

gar nicht. ob du nun ne rote ampel auf menschen- und autoleerer kreuzung überfährst oder dabei einem die vorfahrt nimmst spielt für das fahrverbot keine rolle - eher im gegenteil: die 4 wochen fahrverbot, punkte und geldstrafe sind quasi die "mindestforderung".

 

und noch zum schluss: wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, bleibt dir nur die möglichkeit gegen den folgenden bußgeldbescheid widerspruch einzulegen und das ganze möglichst mit anwalt durchzukauen. ob du damit durchkommst, hängt von der genauen situation und dem anwalt ab (bei deiner schilderung hier kommt es mir jedoch leider so vor, als ob ein kleines kind einfach nur jammert weil es was böses gemacht hat und nun ausreden sucht - aber bitte nicht persönlich nehmen).

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Wenn Deine Geschichte, so wie Du geschrieben, stimmt:

Wo waren die :kopfschuettel: s denn, als Du über den Bahnübergang gefahren bist?

Wenn die wirklich 100m entfernt waren, können die aus ihrer Perspektive eigentlich gar nicht richtig gesehen haben, ob Du bei oder vor Rot drübergefahren bist. Und daß sie es tatsächlich geschafft haben, noch über den Bahnübergang zu kommen, macht deren Geschichte auch nicht gerade glaubwürdig. Aber das müßte vor Gericht dann wohl ein Gutachter klären.

Und klar:

Im Zweifel hast Du zwei Zeugen, die ihre Aussagen absprechen und trotzdem vereidigt werden...

 

Grüße,

b.

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scheinbar bist du der einzige, der das weiß. den ermessensspielraum haben die cops nur im verwarngeldbereich. in so einem fall müssen sie das tatsächlich verfolgen - denn soweit die beiden das wahrgenommen haben war es halt ein rotlichverstoß (und dafür reicht ne mündliche verwarnung eben nich mehr aus). ob es nun tatsächlich stimmt, muss im zweifel der richter entscheiden.

 

Jetzt die gute Frage: Falls ich also bei tiefstem rot über den Bahnübergang gefahren sein sollte, wie konnten dann die Polizisten mir so mir nichts dir nichts folgen? Dürfen die wegen so einem Mist solch verkehrsgefährdende Maßnahmen durchziehen? Mit einem Affenzahn?

naja, "affenzahn" ist relativ und bei ner 50er vespa ist wohl alles jenseits der 70 "affenzahn". aber um deine frage zu beantworten: ja die dürfen das - ob und wo da eine verkehrsgefährdung vorlag magst du sicherlich gar nicht einschätzen können, da sich das spektakel zum einen hinter dir abgespielt hat und du zum anderen vermutlich überhaupt nicht drauf geachtet hast.

 

Ich bin mir definitiv sicher das da entweder ein Irrtum vorliegt oder eine Bußgeldabzocke zelebriert werden soll

logisch... :licht: - liest man hier jeden zweiten tag. die eigene fehlbarkeit ist natürlich immer ausgeschlossen.

 

Ich lese auch immer wieder wenn kein verkehrsgefährdendes Verhalten bzw. Fahren zu Grunde gelegt werden kann - dann gibt es auch kein Fahrverbot, sondern nur ein Bußgeld. Inwiefern stimmt das

gar nicht. ob du nun ne rote ampel auf menschen- und autoleerer kreuzung überfährst oder dabei einem die vorfahrt nimmst spielt für das fahrverbot keine rolle - eher im gegenteil: die 4 wochen fahrverbot, punkte und geldstrafe sind quasi die "mindestforderung".

 

und noch zum schluss: wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, bleibt dir nur die möglichkeit gegen den folgenden bußgeldbescheid widerspruch einzulegen und das ganze möglichst mit anwalt durchzukauen. ob du damit durchkommst, hängt von der genauen situation und dem anwalt ab (bei deiner schilderung hier kommt es mir jedoch leider so vor, als ob ein kleines kind einfach nur jammert weil es was böses gemacht hat und nun ausreden sucht - aber bitte nicht persönlich nehmen).

 

Über die Hälfte deiner Antworten lässt wichtige Zusatzinformationen weg, wie z.B. diesen geldgierigen Vorschlag ein doppeltes Bußgeld zu bezahlen um das Fahrverbot abzuwenden. Und dann diese Sache mit dem "Affenzahn" - ich habe zwei noch äußerst gesunde Augen im Kopf und bin wie gesagt auch Autofahrer. Ich traue mir also zu nach fast 20 Jahren Führerschein und Fahrpraxis Geschwindigkeiten im Straßenverkehr einschätzen zu können. Ebenso sprichst du nur meine (eventuelle) Fehlbarkeit an - natürlich nicht die der Polizisten.

 

Sämtliche Kritik an denen wird durch die Blume von dir auch nur abgeschmettert oder ignoriert. Weißt du was ich glaube? Das du zu diesem selbtverherrlichenden Idiotenclub mit Gott ähnlicher Macht gehörst, den man in Deutschland im Allgemeinen "Polizei" schimpft. Um jeden unwichtigen Mist können die sich kümmern (oh - entschuldige das steht mir als kleiner Bürger und Nicht-Polizist ja gar nicht zu zu beurteilen... :kopfschuettel: ) nur nicht um die wichtigen Dinge, die es wahrscheinlich in jeder Stadt gibt, und die ich mir auch hier seit Jahren schon ungeahndet anschaue.

 

Sollte ich falsch liegen halte ich dich immer noch für einen übertriebenen Sympathisanten ohne reflektiertes Denken. Was ich schon an Abzocke mitgemacht habe kannst du dir gar nicht vorstellen - da waren dann so Hämmer dabei wie ein Behindertenparkplatz den ich anscheinend zur Hälfte zugeparkt hätte, dessen Markierungen total verwittert waren und der dann nach einem Beweisfoto meinerseits ganz einfach neu gezeichnet wurde - und zwar fast doppelt so groß wie vorher. Das Ding ging zu meinem Anwalt und sieht bis jetzt eigentlich ganz erfolgsversprechend aus - aber natürlich lassen sich da alle Zeeeeeeeeeit.

 

Komischerweise habe ich auch da den Stadtscherrif bzw. die dumme Politesse gesehen die natürlich nicht mit sich reden hat lassen - es ist komischerweise immer die gleiche Sorte Mensch, Marke: Dick, hässlich, schlechter Sex und besser den Scheißjob machen als HartzIV. Zumindest in meiner Stadt - und das ist Fakt.

 

Einige der etwas verünftigeren Antworten hier waren ja auch ganz verwertbar und ich bin den diversen Autoren auch echt dankbar dafür. Es läuft halt mal wieder auf den "berühmten" Widerspruch hinaus der eigentlich keiner ist und nur als Mysterium für den Bürger eingeführt wurde um noch als Rechtsstaat durchzugehen - genau DAS ist nämlich das Ding.

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Also - ich fahre so auf den Bahnübergang zu - die Schranke war oben, Glocke habe ich unterm Helm keine gehört, und sehe das Fahrräder und Fußgänger den Bahnübergang kreuzen. Ich also munter ebenfalls drüber und möchte ehrlich sein: Nicht auf die Ampel geschaut, "gefühlt" war es kein Rot - spielt aber keine Rolle.

 

 

Nicht auf die Ampel schauen, bevor man an dieser vorbeifährt ist einfach ein Fehler.

 

Wenn Du mit 50 km/h an eine Kreuzung kommst, siehst eine grüne Ampel, freust Du dich und fährst weiter.

 

jetzt kommt aber dein Kollege aus der Seitenstrasse und 'fühlt' dass die Ampel nicht ROT ist, und fährt auch in die Kreuzgung.

 

Es kracht.

 

Wer hat Deiner Meinung nach richitg gehandelt ?

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@Zorro

 

Klarer Fall Zorro, in deinem Beispiel habe ich absolut kein Problem damit. Aber an besagtem Bahnübergang floss noch Verkehr, etwas stockend - habe ich auch schon erwähnt im übrigen. Genauso gut könnte es auch so gewesen sein das ich schon an der Ampel vorbei war (Ampel und Schranke stehen in einigem Abstand) und durch die Radfahrer und Fußgänger aufgehalten wurde. Wenn die Ampel deswegen z.B. hinter mir Rot geworden ist wäre das auch nur ein "gefundenes" Fressen für die Grünen gewesen - wie gesagt "Verkehrserziehung" ist da NULL vorhanden, es geht ums Geld.

 

Mich erinnert das ein bisschen an die Statistiken und Studien über die innerorts fest installierten Tempo-Blitzer: Verkehrserzieherischer Effekt - NULL, Unfallhäufigkeit reduziert - NULL, Bußgeldeinahmen - EXORBITANT.

 

Ich denke ich werde wenn das wirklich so übertrieben geahndet werden sollte mal wieder ein paar Monate auf Kaugummis und Parkscheibe zurückgreifen - spart mir die Parkgebühren, kostet die Stadt mindestens die Reinigungs- und Wartungskosten der Parkscheinautomaten, und somit meine ungerechtfertigt kassierten Bußgelder. Ich habe für vieles Verständnis, ich zahle auch ohne mit der Wimper zu zucken ein Knöllchen wenn ich wirklich irgendwo falsch geparkt habe und das auch eindeutig mein Verschulden war, kein Thema. Aber wenn abgezockt wird dann hilft anscheinend nur Auge um Auge, Zahn um Zahn und somit die entsprechende Portion Selbstjustiz.

 

Sollen die idiotischen grünen Männchen halt mal selber halb lang machen und ihre eine Gehirnzelle mal benutzen mit der sie die Polizeischule geschafft haben. Ich meine diese Typen trifft es hier in meiner Stadt (ca. 80000 Einwohner, Kreistadt) nicht mal wenn sie in Zivil unterwegs sind und ihnen sowas passiert. Diese Alöcher genießen eine Narrenfreiheit die ihresgleichen sucht - und ich weiß das zufällig weil ich ein paar Sachen persönlich miterlebt habe und ein paar dieser Pappenheimer "kenne", die können sich hier alles erlauben und lachen noch darüber am Stammtisch. Ebenso kenne ich ein Beispiel bei dem ein Vereinsmitglied eines örtlichen Fanfarenzugs bei der Bußgeldstelle gearbeitet hat und sämtliche Mitglieder daraufhin Narrenfreiheit beim Falschparken vor den Proberäumen genossen haben, die Knöllchen wurden dann "dezent" unter den Tisch fallen gelassen... Kein Witz.

 

Wenn man in so einer Gesellschaft lebt muss man sich nicht wundern wenn einzelne Bürger irgendwann mal ausrasten und einige "Dinge" in die eigene Hand nehmen - richtig so.

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Die Wortwahl des Betroffenen ist doch ein heftig daneben, und deutet auf einen erheblichen Frust hin.

Sollen die idiotischen grünen Männchen halt mal selber halb lang machen und ihre eine Gehirnzelle mal benutzen mit der sie die Polizeischule geschafft haben. Ich meine diese Typen trifft es hier in meiner Stadt (ca. 80000 Einwohner, Kreistadt) nicht mal wenn sie in Zivil unterwegs sind und ihnen sowas passiert. Diese Alöcher genießen eine Narrenfreiheit die ihresgleichen sucht - und ich weiß das zufällig weil ich ein paar Sachen persönlich miterlebt habe und ein paar dieser Pappenheimer "kenne", die können sich hier alles erlauben und lachen noch darüber am Stammtisch.

 

Komisch, ich habe mit der Polizei keinen Ärger, und eine rote Ampel habe ich seit 40 Jahren nicht mehr

überfahren. Dafür halte ich, wenn möglich an, wenn die Ampel von grün auf gelb springt. Und das ist in

den meisten Fällen gefahrlos möglich. Vorausgesetzt, man brettert nicht ständig mit überhöhter

Geschwindigkeit durch die Gegend.

Defensive Fahrweise und eine gewisse Vorsicht sparen da sehr viel Geld.

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@Dagegen

 

Ich habe nochmal nachgeschaut - es sind Ampeln mit 2 Lichtern, ich glaube also es wird gelb. Ganz ehrlich kann ich das allerdings noch nicht ganz genau beantworten - ich achte mal darauf wenn nächstes mal ein Zug kommt.

 

Gäbe es dann etwas mehr Hoffnung?

 

@Zöllner

 

Dein Name ist wahrscheinlich auch Programm, klar ich bin mit meiner 50er Vespa mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren, klar... :kopfschuettel: Oh Mann, und aus dem Alter die Dinger auf 150km/h zu tunen bin ich definitiv raus - das Teil ist ein Oldtimer. Noch so ein Spinner der unsere Staatsanwaltschaft vertritt, oder gelangweilt an der Schweizer Grenze steht? Wahrscheinlich...

 

Übrigens: Wer lesen kann ist klar im Vorteil - mit was ich wie gefahren bin habe ich schon relativ genau beschrieben.

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Ich habe nochmal nachgeschaut - es sind Ampeln mit 2 Lichtern, ich glaube also es wird gelb. Ganz ehrlich kann ich das allerdings noch nicht ganz genau beantworten - ich achte mal darauf wenn nächstes mal ein Zug kommt.

 

Gäbe es dann etwas mehr Hoffnung?

Nein, wenn erst gelb und dann rot wird, dann hättest du ja deine Reaktionszeit zum Anhalten gehabt.

Nur wenn direkt rot würde, müsste man dir eine virtuelle Gelbzeit zubilligen.

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@Dagegen

 

Alles klar - ich werde das nochmal überprüfen und dir dann Bescheid geben. Danke für die Konstruktivität - das wäre mal was mit der virtuellen Gelb-Phase aber ist das auf deinem Mist gewachsen und stützt sich auf Vermutungen oder gibts dazu schon Urteile?

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@McPain

Bei allem Verständnis für deinen Ärger, trotzdem gibt's hier sowas wie Netiquette. Über kurz oder lang könnte sich hier sonst der Eine oder Andere auf die Füße getreten fühlen, und den Laden hier dicht machen.

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@Frosch

 

Ich bin selbst Administrator eines Boards. Danke das du mich also trotzdem darauf aufmerksam machst, aber bedenke: Netiquette geht und kommt aus mehreren Richtungen :kopfschuettel: Und noch bin ich mir keiner Schuld bewusst - außer das ich bewusst und aus guten und auch argumentierten Gründen unseren Polizeiapparat SCHEISSE finde - so wie er oft seine Privilegien ausnutzt und den Bürger in die Pfanne haut.

 

Aber jetzt bitte wieder back to topic.

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Ich schlage vor sie legen gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Und dann erklären sie dem Richter in dieser Sprache

die dämlichste Schnepfe von Polizistin
das weiß jeder - Schnepfe eben...
und was im sozialen Auffangbecken Polizei und Bundeswehr des öfteren so rumschwimmt ist manchmal gar nicht so menschenähnlich
Das du zu diesem selbtverherrlichenden Idiotenclub mit Gott ähnlicher Macht gehörst, den man in Deutschland im Allgemeinen "Polizei" schimpft.
die dumme Politesse
es ist komischerweise immer die gleiche Sorte Mensch, Marke: Dick, hässlich, schlechter Sex und besser den Scheißjob machen als HartzIV
die idiotischen grünen Männchen
Diese Alöcher genießen eine Narrenfreiheit die ihresgleichen sucht -
so ein Spinner der unsere Staatsanwaltschaft vertritt

den Sachverhalt, dann wird er das Verfahren sicher einstellen.

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Ich denke @McPain wird so schlau sein, und vor Gericht derartige Ausdrücke nicht verwenden. Wir sind hier aber nicht bei Gericht bzw. Staatsananwaltschaft und in gewisser Weise kann ich seinen Frust nachvollziehen. Insbesodere das mit dem Auffangbecken deckt sich größtenteils mit meinen Erfahrungen.

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@Dagegen

 

Alles klar - ich werde das nochmal überprüfen und dir dann Bescheid geben. Danke für die Konstruktivität - das wäre mal was mit der virtuellen Gelb-Phase aber ist das auf deinem Mist gewachsen und stützt sich auf Vermutungen oder gibts dazu schon Urteile?

Urteile gibt's dazu kaum, habe meine meine hier schon mal dargelegt. Ein aktuelles Urteil hat aber keiner gefunden. Aber du kannst ja erst nochmal nachschauen, wie die Signale nun genau ablaufen.

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Gesagt getan, "Sie wissen ja das sie bei rot gefahren sind blablabla..." - Ich habe das ungläubig bestritten. Meine Personalien wurden aufgenommen etc. und auf meine Frage was ich denn erwarten könne hieß es lapidar: Anzeige, 150.- Euro Bußgeld und 4 Wochen Fahrverbot, sowie Punkte in Flensburg - wir MÜSSEN das tun wissen Sie... (Bullshit - die haben einen riesigen Ermessenspielraum und können auch sehr gut mal eine mündliche Verwarnung aussprechen, das weiß jeder - Schnepfe eben...)

scheinbar bist du der einzige, der das weiß.

 

nee ich weiss es auch :kopfschuettel:

 

den ermessensspielraum haben die cops nur im verwarngeldbereich. in so einem fall müssen sie das tatsächlich verfolgen - denn soweit die beiden das wahrgenommen haben war es halt ein rotlichverstoß (und dafür reicht ne mündliche verwarnung eben nich mehr aus). ob es nun tatsächlich stimmt, muss im zweifel der richter entscheiden.

 

mit verlaub, das ist unsinn. hier geht es nicht um eine straftat. weiss gar nicht woher du deine merkwürdigen infos hast.

 

So gilt bei der Verfolgung von Straftaten grundsätzlich das Legalitätsprinzip (Straftaten müssen verfolgt werden); im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt hingegen das Opportunitätsprinzip: die Verfolgung liegt im Ermessen der Behörde.

 

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit

 

trotz allem finde ich den ton von mcpain gegenüber der polizei ein bischen daneben. ärgern darf man sich, aber man muss auch mal

wieder runterkommen. die cops machen auch nur ihren job

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mit verlaub, das ist unsinn. hier geht es nicht um eine straftat. weiss gar nicht woher du deine merkwürdigen infos hast.

 

So gilt bei der Verfolgung von Straftaten grundsätzlich das Legalitätsprinzip (Straftaten müssen verfolgt werden); im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt hingegen das Opportunitätsprinzip: die Verfolgung liegt im Ermessen der Behörde.

 

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit

 

:kopfschuettel: du bringst mich in verlegenheit hier vor unserem aufschäumenden zeitgenossen. habe das irgendwie so in meinem kopf, keine ahnung, woher das kommt. wäre doch aber schon merkwürdig, wenn man einmal für einen eklatanten verstoß bspw. 3 punkte kassiert, nur weil man sich halt im gespräch nicht so einsichtig zeigt und ein anderer für seinen "hundeblick" mit nem "du, du!" davon kommt.

 

zu unserem delinquenten:

Über die Hälfte deiner Antworten lässt wichtige Zusatzinformationen weg, wie z.B. diesen geldgierigen Vorschlag ein doppeltes Bußgeld zu bezahlen um das Fahrverbot abzuwenden.

was ist daran eine wichtige zusatzinformation? das ist das standardverfahren für leute, die auf irgend eine (nachgewiesene) weise auf ihren führerschein angewiesen sind. dort heißt es dann, weiterfahren, aber das doppelte bezahlen.

 

Und dann diese Sache mit dem "Affenzahn" - ich habe zwei noch äußerst gesunde Augen im Kopf und bin wie gesagt auch Autofahrer. Ich traue mir also zu nach fast 20 Jahren Führerschein und Fahrpraxis Geschwindigkeiten im Straßenverkehr einschätzen zu können.

ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber die fahrpraxis einer person sagt rein gar nichts über deren können oder vermögen, dies oder jenes einschätzen zu können, aus. du magst vielleicht, oder tatsächlich, recht haben - jedoch ist das subjektive empfinden von der jeweiligen situation und der daraus resultieren emotionalen "belastung" oft start verfälscht.

 

Ebenso sprichst du nur meine (eventuelle) Fehlbarkeit an - natürlich nicht die der Polizisten.

das hast du ja schon deutlich genug getan :licht:

 

Weißt du was ich glaube? Das du zu diesem selbtverherrlichenden Idiotenclub mit Gott ähnlicher Macht gehörst, den man in Deutschland im Allgemeinen "Polizei" schimpft.

[...]

Sollte ich falsch liegen halte ich dich immer noch für einen übertriebenen Sympathisanten ohne reflektiertes Denken.

ich muss dich leider enttäuschen, und mit gott kann ich nix anfangen. und was du von mir hälst tangiert mich auch sehr perihphär. allerdings solltest du vielleicht auch aus deiner konsequenten anti-haltung raus kommen und mal deinen engstirnigen blick weiten. wenn du was von 20 jahren fahrpraxis erzählst solltest du alt genug sein, um dich nicht wie ein trotziges kind zu verhalten und vielleicht auch mal über dich nachdenken (btw: jegliche kritik an deinem eigenen handeln hier im thread hast du konsequent abgeschmettert). mag sein, dass du schlechte erfahrungen mit einigen cops gemacht hab - ich kann dir aber vom gegenteil berichten. also bleib locker und dämpfe mal deine ausdrucksweise...

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mit verlaub, das ist unsinn. hier geht es nicht um eine straftat. weiss gar nicht woher du deine merkwürdigen infos hast.

 

So gilt bei der Verfolgung von Straftaten grundsätzlich das Legalitätsprinzip (Straftaten müssen verfolgt werden); im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt hingegen das Opportunitätsprinzip: die Verfolgung liegt im Ermessen der Behörde.

 

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit

 

:kopfschuettel: du bringst mich in verlegenheit hier vor unserem aufschäumenden zeitgenossen.

 

das war aber nicht meine absicht :licht:

 

habe das irgendwie so in meinem kopf, keine ahnung, woher das kommt. wäre doch aber schon merkwürdig, wenn man einmal für einen eklatanten verstoß bspw. 3 punkte kassiert, nur weil man sich halt im gespräch nicht so einsichtig zeigt und ein anderer für seinen "hundeblick" mit nem "du, du!" davon kommt.

 

naja, OWIS sind ja minderschwere verstöße gegen das gesetz. hier nochmals aus wikipedia:

 

Im Gegensatz zu den Straftaten fehlt den Ordnungswidrigkeiten aber der ethische Unwert, also die moralische Vorwerfbarkeit, obgleich ein Fehlverhalten vorliegt, welches der Gesetzgeber immerhin mit Bußgeld bzw. Fahrverbot bestraft, um dem Betroffenen sein Fehlverhalten aufzuzeigen.

 

da überläßt man es den cops bzw die behörde ob sie er verfolgen. ich kenne auch genug fälle bei denen die cops selbst bei verstößen im

punktebereich beide augen zugedrückt haben. auch wenns den betroffenen schmerzt, sind OWIS wirklich kleinkram.

erst bei straftaten wirds ernst

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scheinbar bist du der einzige, der das weiß. den ermessensspielraum haben die cops nur im verwarngeldbereich. in so einem fall müssen sie das tatsächlich verfolgen - denn soweit die beiden das wahrgenommen haben war es halt ein rotlichverstoß (und dafür reicht ne mündliche verwarnung eben nich mehr aus). ob es nun tatsächlich stimmt, muss im zweifel der richter entscheiden.
So unrecht hat Huri-Kane da gar nicht. Zwar gilt im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Opportunitätsprinzip, aber das heist nicht, dass der Beamte völlig frei entscheiden kann ob er einen Verstoß ahndet oder nicht. Die Ahndung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Beamten. Pflichtgemäßes Ermessen bedeutet, dass er dabei an Recht und Gesetz gebunden ist. Eine solche gesetzliche Bestimmung ist auch der Bußgeldkatalog. Um bei einem Verstoß für den der Gesetzgeber im Bußgeldkatalog 150€, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vorgesehen hat von der Ahndung abzusehen müssen schon besonders außergewöhnliche Umstände vorliegen.
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da überläßt man es den cops bzw die behörde ob sie er verfolgen.

Ordnungswidrigkeiten gibt ja nicht nur im Verkehr, nur mal so angemerkt.

 

ich kenne auch genug fälle bei denen die cops selbst bei verstößen im

punktebereich beide augen zugedrückt haben.

Und so wie ich es bis jetzt hier im Forum gemerkt habe hat die Behörde die Regel erstellt,

die :kopfschuettel: können Owi bis 35€ verfolgen, müssen es aber nicht. Ab dem Punktebereich müssen sie es.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn der Fall erstmal bei der Bußgeldstelle liegt (z.B. Blitzfilmauswertung), wird sie die Owi auch ahnden, sie kann die angefallenen Verstöße nicht einfach wegwerfen.

 

Aber wenn die Polizei zufällig eine Owi sieht, muss sie diese nicht verfolgen, sondern eben nur in "pflichtgemäßem Ermessen". Sie kann abwägen, ob sie es diesmal durchgehen lässt oder nicht.

 

Das ist auch vernünftig so. Stellt euch mal vor, ein Streifenwagen fährt durch die Gegend und müsste alle Owis ahnden, der er sieht. :kopfschuettel:

Hingehen muss die Polizei einschreiten, wenn sie eine Straftat (z.B. Nötigung, Diebstahl etc.) beobachtet.

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Mich haben sie auch schon einmal wegen eines Rotlichts an einem Bahnübergang angehalten.

 

Und nach Anwendung des Pflichtgemäßen Ermessens durfte ich weiterfahren. :kopfschuettel:

 

Ich muss aber dazu sagen, das die Rotlichter nur schwer zu erkennen sind, da vor dem Überweg eine 90 Grad Kuve ist und der Übergang genau zwei Meter später beginnt. :licht:

Die Polizistin war auch sehr freundlich und mit unschuldigen treuherzigen Blick war die Sache geklärt. :rofl:

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Ich klinke mich mal ein.

 

Es gibt ja garantiert - KEIN - Foto, das schließe ich einfach mal zu 100% aus.

Wozu auch. Personalien sind festgestellt. Anhörung wurde vorgenommen.

Da kommt jetzt automatisch der BGB.

 

Habe ich das eignetlich richtig verstanden, dass der TE meint es ginge nur ums finanzielle Abzocken ?

Jetzt frage ich mich, was den das Land (als 'Nutznießer' der Bußgelder) von 4 Wochen FV und

den Punkten hat.

Das es bei 'nem Rotlichtverstoß (an 'ner Bahnschranke) die Möglichkeit gibt das FV in doppeltes

Bußgeld umzuwandeln halte ich im übrigen auch für ein Gerücht.

Und was bitte schön sollen die Polizisten (ganz allgemein) davon haben, wenn Sie dir was abhängen ?

Ich denke eher, dass das denen nur Arbeit macht.

Ansonsten hätten die vielleicht an der nächsten Eisdiele gehalten und auf den nächsten Einsatz gewartet. :kopfschuettel::licht:

Die bekommen ihr Gehalt garantiert unabhängig von der Zahl der Einsätze oder der 'Einnahmen'.

(Zumal das Geld aus BGB's ja sowieso nicht über die Dienstelle läuft)

 

Und wenn es - wie Du annimmst - doch ums Geld gehen sollte:

TBNR 119506:

Sie überquerten als Fußgänger/Radfahrer/anderer nichtmotorisierter

Verkehrsteilnehmer *) den Bahnübergang trotz geschlossener

Schranke/Halbschranke **). (s. Bemerkungen)

§ 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

macht 4 Punkte und 225 EUR.

Das Geld wäre viel leichter zu verdienen, weil man dem Fußgänger nicht nachfahren muß ...

 

Sorry, aber

habe ich neulich mal die Vespa (50er) genommen um rechtzeitig zum Musikunterricht zu kommen

erweckt in mir den Eindruck, dass der TE sehr wohl davon ausgegangen ist mit der Vespa eher ungestraft OWI's

begehen zu können wie mit dem Auto.

 

@TE:

Ich frage mich allenernstes wie man sich als -angeblich- erfahrener Autofahrer an den Fußgängern und Radfährern orientieren kann.

Von passionierten Radfahrern ist man ja gewohnt, dass die sie sich nicht an roten Ampel stören.

Und wenn ich mir unserem Bahnübergang morgens ansehe, stellt man fest, dass da sogar viele befrackte Herren noch schnell über

den geschlossenen Bahnübergang huschen um von P&R-Platz zum Bahnsteig zu kommen.

Und die Begründung ' Die anderen haben's ja auch gemacht' könnte man als Vorsatz mit Erhöhung des Bußgeldes ahnden.

 

Mit diesem Hintergedanken frage ich mich, wie Du so sicher sein kannst, dass da nicht wirklich schon ROT war.

Glocke habe ich unterm Helm keine gehört

Ist keine Entschuldigung, da Dir die StVo - in Analogie zum verdeckten Schild - auferlegt die Situation zu klären

(Notfalls stehenbleiben und Helm ab)

 

Und falls Du zum Anwalt gehst:

Überlegt Euch 'ne verdammt gute Begründung, warum die beiden :rofl: eine - im Zweifelsfall zu beeidende -

Falschaussage machen sollten. Das dürfte den Beiden 'ne Vorstrafe einbringen und ggf. den Job kosten.

Und warum ? Nur wegen 'einmal im Leben durfte ich Gott spielen' ?

Das glaubst Du wohl selbst nicht.

Immerhin besteht ja die Chance, das einer der Fußgänger glaubwürdig beeidet, das Du nicht über ROT

gefahren bist. Dass können die :lol2: ja unmöglich vorhersehen.

 

Zunächst fahre ich also die Straße dahinter einfach munter geradeaus weiter bis kurz vor der nächsten Kreuzung mit einem Affenzahn (!) ein Auto mit zwei "Grünen" darin im Rückspiegel auftaucht.

Haben die sich vorher irgendwie unsichtbar gemacht ?

Ich vermute mal, dass die in der Nähe vom Bahnübergang standen ggf. um den zu überwachen. Und DU hast ihnen den Gefallen getan

in -Entschuldigung- typischer Fahrradfahrermanier über ROT zu fahren.

 

Gruß,

AnReRa

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Mich haben sie auch schon einmal wegen eines Rotlichts an einem Bahnübergang angehalten.

 

Und nach Anwendung des Pflichtgemäßen Ermessens durfte ich weiterfahren. :whistling:

 

Ich muss aber dazu sagen, das die Rotlichter nur schwer zu erkennen sind, da vor dem Überweg eine 90 Grad Kuve ist und der Übergang genau zwei Meter später beginnt. :rolleyes:

Die Polizistin war auch sehr freundlich und mit unschuldigen treuherzigen Blick war die Sache geklärt. :rolleyes:

 

Tja - das sagt dann wohl schon einiges aus wenn das wirklich so war. Der Ermessenspielraum für eine mündliche Verwarnung geht sicherlich nicht aus der 90 Grad Kurve hervor - vielleicht gibts ja auch unterschiedliche Regelungen für verschiedene Bundesländer.

 

@Bullen-Witzbolde

 

Weiter so - wenigstens heitert mich das etwas auf :rofl::lol2::cool:

 

Ich freue mich auf das nächste Bullentreffen bzw. Stammtisch den ich mitbekomme, und wo sie sich wieder über ihre eigenen nicht geahndeten "Owis" lustig machen - vielleicht sollte ich das wirklich mal irgendwie mitschneiden, per Handy oder so :lol2: :lol2:

 

Wenn manche Polizei-Verteidiger nur die blasseste Ahnung haben würden von der Realität die ich meine, dann würden sie ganz schnell verstummen :sneaky:

 

Aber mal ehrlich Jungs, steckts euch bitte - ich verspreche auch offiziell das jetzt nicht mehr so zu thematisieren, mir geht es hierbei um eine reelle Möglichkeit diesen Bockmist der Bullen abzuwenden den sie halt mal wieder fabriziert haben.

 

Übrigens - die Ampel hat KEIN gelbes Licht, die springt einfach so "Klick" auf rot. Klar das man da wohl regelmäßig durchrasselt. Mal sehen ob man da was mit Toleranz und "gefühlter" Übergangszeit machen kann.

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Dem TE werde ich keineswegs meine dienstliche Tätigkeit erläutern.

 

Anzuraten bleibt ihm, sich einmal über die gesamten dienstlichen Tätigkeitsbereiche,

die sowohl die polizeiliche Tätigkeit als auch die zöllnerische bieten,

zu informieren.

 

Der Ton macht die Musik. Es sind genügend Ausschnitte seiner Ausdrucksweise

eingestellt worden. Daher verzichte ich hier auf eine weitere Diskussion.

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Wenn manche Polizei-Verteidiger nur die blasseste Ahnung haben würden von der Realität die ich meine, dann würden sie ganz schnell verstummen :whistling:

 

Die wäre? Polizisten kümmern sich nicht nur um den Verkehr, sondern auch um die öffentliche Ordnung.

 

Wenn du im Recht bist, zeig den Cop an.

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Wenn manche Polizei-Verteidiger nur die blasseste Ahnung haben würden von der Realität die ich meine, dann würden sie ganz schnell verstummen :rolleyes:

 

Die wäre? Polizisten kümmern sich nicht nur um den Verkehr, sondern auch um die öffentliche Ordnung.

 

Wenn du im Recht bist, zeig den Cop an.

 

Habe ich auch schon des öfteren vor gehabt - sogar mit meinem Anwalt besprochen: Mit dem bin ich seit dem Studium befreundet und wir reden des öfteren mal über solche "Nebensächlichkeiten" beim Weinchen.

 

Die Sache ist halt die: Einfach Dinge mitschneiden, auf Handy aufnehmen etc. wäre natürlich nicht vor Gericht verwertbar. Und wenn man manche Dinge eben nur halb hört - aber z.B. den genauen Ort und die genaue Zeit nicht kennt oder genaue Namen beteiligter Personen, dann wird es schwierig. Und genau hinter solchen Dingen verstecken sich halt die grünen Idioten all zu gerne. Die denken sowieso alle das sie unfehlbar sind und ihre Denkweise die einzig richtige - ich sehs ja hier auch im Forum: Sofort auf die Fehlbarkeit des erwischten Fahrers pochen, und die Unfehlbarkeit der Polizei heraustellen, wie einer der Pappenheimer hier gemacht hat... :whistling:

 

Ist klar, nur weil die Bullenschweine auf der Polizeischule waren aber meist nicht viel älter sind als ein Hauptschüler der gerade aus der Schule raus ist (bei gleichem menschlichen und sprachlichen Niveau) - haben sie natürlich mehr Erfahrung, Weitsicht und Verständnis für jede Situation. <---- Achtung absichtliche Provokation für anwesende Leser der genannten Idiotentruppe, der Rest darf geflissentlich darüber lachen :rolleyes:

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Ich also munter ebenfalls drüber und möchte ehrlich sein: Nicht auf die Ampel geschaut, "gefühlt" war es kein Rot - spielt aber keine Rolle.
Wir haben so einen "genialen" Bahnübergang gleich in der Mitte der Straße in der ich wohne.
Ich habe nochmal nachgeschaut - es sind Ampeln mit 2 Lichtern, ich glaube also es wird gelb. Ganz ehrlich kann ich das allerdings noch nicht ganz genau beantworten - ich achte mal darauf wenn nächstes mal ein Zug kommt.
Ich bin mir definitiv sicher das da entweder ein Irrtum vorliegt oder eine Bußgeldabzocke zelebriert werden soll
Sie geben selbst zu, dass sie nicht auf die Ampel geachtet haben. Ja sie geben sogar zu, dass sie nicht mal wissen wie ein Bahnübergang in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung abgesichert ist. Trotzdem sind sie sicher, dass sie keinen Fehler gemacht haben.

 

Was soll überhaupt das "unfehlbare" Polizisten getue?
Sie halten sich selbst für unfehlbar, als toleranter Mensch sollten sie das auch anderen zugestehen.

 

st klar, nur weil die Bullenschweine auf der Polizeischule waren aber meist nicht viel älter sind als ein Hauptschüler der gerade aus der Schule raus ist (bei gleichem menschlichen und sprachlichen Niveau)
Das Sprichwort mit dem Glashaus und den Steinen ist ihnen bekannt?
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Ich also munter ebenfalls drüber und möchte ehrlich sein: Nicht auf die Ampel geschaut, "gefühlt" war es kein Rot - spielt aber keine Rolle.
Wir haben so einen "genialen" Bahnübergang gleich in der Mitte der Straße in der ich wohne.
Ich habe nochmal nachgeschaut - es sind Ampeln mit 2 Lichtern, ich glaube also es wird gelb. Ganz ehrlich kann ich das allerdings noch nicht ganz genau beantworten - ich achte mal darauf wenn nächstes mal ein Zug kommt.
Ich bin mir definitiv sicher das da entweder ein Irrtum vorliegt oder eine Bußgeldabzocke zelebriert werden soll
Sie geben selbst zu, dass sie nicht auf die Ampel geachtet haben. Ja sie geben sogar zu, dass sie nicht mal wissen wie ein Bahnübergang in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung abgesichert ist. Trotzdem sind sie sicher, dass sie keinen Fehler gemacht haben.

 

Was soll überhaupt das "unfehlbare" Polizisten getue?
Sie halten sich selbst für unfehlbar, als toleranter Mensch sollten sie das auch anderen zugestehen.

 

st klar, nur weil die Bullenschweine auf der Polizeischule waren aber meist nicht viel älter sind als ein Hauptschüler der gerade aus der Schule raus ist (bei gleichem menschlichen und sprachlichen Niveau)
Das Sprichwort mit dem Glashaus und den Steinen ist ihnen bekannt?

 

Ich sprach ja auch vom Rest... Der geflissentlich darüber lachen darf. Bringt ja nun gar nichts über diesen Bockmist zu diskutieren oder? Entweder die anwesenden Bullen und deren Sympathisanten lassen es sich gefallen, oder sie können sich auch ein Loch ins Knie bohren, oder Däumchen drehen - oder weiter Off-Topic Antworten bringen, oder oder oder :sneaky:

 

Ich finde es jedesmal lustig wenn man einen seriösen Post mit persönlichem Unmut kreuzt der eine eindeutige Zielgruppe (grüne Idioten) hat, und wie diese Zielgruppe dann wie die Affen im Zoo bei der Fütterung reagiert. Herrlich, herrlich - wieso heißt es eigentlich Bullen, und nicht Affen!? Ich werde mich zurückziehen und mal für mich persönlich darüber referieren :rofl:

 

Sollte allerdings ein Nicht-Polizist bzw. Nicht-Polizei-Sympathisant noch eine gute Idee bezüglich des Rotlichts ohne Gelbphase haben oder einen anderen juristischen Tipp auf Lager haben - herzlich willkommen, schließlich ist die Zielgruppe dieses Forums bestimmt nicht die affige Polizei, sondern wohl eher der erboste Bürger der von selbiger mal wieder die Nase voll hat bzw. versucht Rat und Hilfe bei Problemen mit der StVO zu bekommen.

 

Ist schon witzig: Mir kommt das so vor wie Exorzisten die sich im Forum "Satan Online" angemeldet haben um dort auch noch eine dumme Klappe haben zu wollen.

 

Liebe "Grünen" und Freunde derer... Lasst es sein, vielleicht seid ihr hier angemeldet um spionieren zu gehen, um herauszufinden mit welchen Kniffen sich der verarschte Bürger von heute wehren will, oder was so hinter eurem Tellerrand abgeht - mir persönlich ist das scheißegal. Ich habe eine ernsthafte Frage in einem Forum gestellt. Ich habe meinem Unmut (wie viele andere User hier auch) Luft gemacht. Dieser Unmut ist nicht von ungefähr gekoppelt an eine Meinung die ich von (ich liebe es) "miesen Bullenschweinen" nun mal habe - ich weiß ihr liebt diesen Ausdruck, deswegen benutze ich ihn gerne nur für euch gehoben häufig. Ich habe sachlich und akkurat dargelegt warum und wie genau sich meine Meinung gebildet hat mit anschaulichen Beispielen - ohne das das überhaupt nötig gewesen wäre. Wer des Lesens der deutschen Sprache mächtig ist (Polizisten sind das wahrscheinlich manchmal nicht) und sich wirklich mal alles durchgelesen hat kommt zu folgender Konklusion:

 

Auf meinen geäußerten Unmut hin, dem ich nun mal zu recht Luft machen wollte, wurde recht frühzeitig gereizt reagiert und mit viel Unverständnis gegenüber mir und mit viel zu viel auffälligem (!) Verständnis gegenüber den grünen Männchen reagiert. Das fällt mir natürlich auf und macht mir klar: Hier sind die falschen Leute angemeldet die gar nicht zur Zielgruppe dieses Forums gehören. Hat die Polizeigewerkschaft oder so kein eigenes Forum?? Oder meldet euch doch bei Bullenschweine.vu.tt oder so an (<--- ich glaube nicht das ihr euch eine .de Domain leisten könnt, bzw. das Knowhow habt, aber egal :cool: )

 

Will sagen: Wenn die falschen Leute am falschen Ort mir auch noch so ein gefundenes Fressen hinwerfen, obwohl sie vielleicht lieber Streife fahren sollten oder Fanpost an die Polizei schreiben - dann nehme ich den Ball GERNE auf und spiele ihn weiter, und das geht dann ebenso fantastisch aus wie gegen Portugal :rolleyes: (War ein gutes Spiel Jungs - oder?)

 

Dazu fällt mir auch nur wieder ein: Was die Idioten in unserer Stadt den Korso-Fahrern abnötigen und wie sie jedes bisschen Spaß unterbinden mussten war mal wieder typisch "Bullenschweine" - am besten alle Fans bleiben in Zukunft gleich zu hause :whistling: - aber das nur am Rande, ihr macht ja echt "Klasse..." Arbeit :rolleyes:

 

So viel dazu - aber bitte immer weiter ihr Helden der Nation, immer weiter...

 

Aber vielleicht kommt ja doch noch (wie oben bereits geschrieben) was konstruktives von jemandem.

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Da sich das Hauptthema wohl erledigt hat,

der TE sich nur noch mit Ackerbau beschäftigt, bzw. im Dreck suhlt,

 

 

werde ich hier den Schlüssel umdrehen.

 

Wer anderer Ansicht ist, möge doch einen anderen Mod bitten hier wieder aufzuschließen.

 

MfG.

 

hartmut

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[mod]

@McPain:

 

Ich habe ja 'ne Menge Geduld, aber irgendwann ist diese auch mal zu Ende. Entweder Du aenderst Deinen Ton hier nachhaltig, oder Du fliegst achtkantig heraus!

[/mod]

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Guest Pferdestehler

*** kurz offen ***

 

[mod]

 

Habe das Kerlchen mal für unbestimmte Zeit auf Moderatoren-Vorschau gesetzt. Da bluten einem beim Lesen ja die Augen.

 

[/mod]

 

*** und wieder dicht ***

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