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Zur Vollbremsung Gezwungen Danach Rechts überholt Und Fotografiert...


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Hallo,

 

hatte heute ein schönes Erlebnis :wacko:. Bin auf einer Bundesstraße mit jeweils zwei Spuren in einer Richtung d.h. :unsure: war dort, gefahren. Bin ca. 180km/h gefahren und habe den ruhigen rechtsfahrenden Verkehr ganz normal überholt. Bis zu dem Zeitpunkt als eine Auffahrt von der Autobahn dazu als Spur kommt. Das bedeutet jetzt sind es zwar insgesamt 3 Spuren aber die 2 linken führen zu einem anderen Ziel wie die neu dazugekommene Rechte.

Ich also 180km/h als plötzlich ein Rechtsspurfahrer mich mit ca. 120km/h schnitt und mich zu einer harten Bremsung zwingte, der Grund anscheinend war, das leichter Verkehr sich auf der neu dazugekommenen Spur befand die zu dem Zeitpunkt aber noch in 300m Sichtweite sich befand. Er wollte sozusagen schonmal Platz machen :z30:. Ein paar Autos spurten sich dann auf die rechte Spur der 2 linken ein und manche blieben gleich ganz rechts, da sie Ihr Ziel logischer Weise auf dieser Fahrspur erreichen werden.

Nachdem er nun mich zu dieser starken Bremsung gezwungen hat, war ich total aufgelöst, da mich solche Leute ankotzen ohne Hirn einfach rüber zu ziehen. Während des Bremsvorgangs hatte ich Lichthupe gegeben um Ihn vielleicht wieder dazu zu bringen wieder rechts rüber zu ziehen aber hat er nicht gemacht. Aus Wut weil es immer noch kein Anlass gab links weiter zu bleiben blinkte ich nochmal 2 mal hintereinander auf, hatte in diesem Moment noch keinen vollen Sicherheitsabstand ca. 30-40m, was ihn nicht interessierte aber die Insassen, die sich darauf umdrehten. Rumfuchteleien ist nicht mein Ding, zeige auch kein Vogel oder Mittelfinger oder sonstiges.

Dann hatte ich einen kleinen Fehler vielleicht gemacht, der mich allerdings in diesen Sekunden nicht so interessierte, da ich noch in Rage durch die Bremsung war. Da ich auf die ganz rechte Spur mußte und gerne schneller fahren wollte als er, vergewisserte ich mich ob auf der mittleren und ganz rechten Spur sich jemand befand, war aber keiner. Ich also rechts rausgeschert und durchbeschleunigt (dabei schauten mir der hintere Insasse und der Beifahrer hinterher bin mir aber nicht sicher ob die mich erkannt haben) und ganz rechts rüber auf die Spur die in eine andere Richtung führt. Als ich 2 Minuten später dummerweise an einer roten Ampel stand, sah ich von hinten schnell ein Auto ankommen, wie ich auch vermutet hatte war es diese Fahrezeug. Es kam dann hintermir zum stehen und ich sah vom hinteren Insassen ein Handydisplay aufleuchten, das ich nun vermute das er mein Fahrzeug abgelichtet hat.

Bei mir im Fahrzeug war nur meine Frau, die das alles mitverfolgen konnte.

 

Was mich auch am meisten ärgert, erst rüberziehen ein Unfall fast dadurch verursachen und dann noch jemanden fotografieren. :blink:

 

Was kann nun auf mich zukommen?

 

MfG :ph34s:

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Bin auf einer Bundesstraße mit jeweils zwei Spuren in einer Richtung d.h. :z30: war dort, gefahren.

 

Hier in D ist auf Bundesstraßen imho 100, auch bei zwei Spuren. :unsure:

 

:blink: ?? Zwei Spuren in eine Richtung begrenzt durch eine Leitblanke, sieht im Prinzip aus wie eine Autobahn, seit wann ist da 100Km/h nur erlaubt?

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@ashitaka

 

das stimmt nicht. sobald 2 (oder mehr) spuren pro richtung vorhanden sind, und man vom gegenverkehr baulich getrennt ist, zb durch eine leitplanke, darf man dort so schnell fahren wie man möchte, so lange nicht explizit ein limit ausgeschildert ist.

 

 

 

@fragender123

 

sicherlich hat der andere einen fehler gemacht, diesen satz jedoch

Dann hatte ich einen kleinen Fehler vielleicht gemacht, der mich allerdings in diesen Sekunden nicht so interessierte, da ich noch in Rage durch die Bremsung war.

würde ich, sollte sich tatsächlich die polizei bei dir melden, nicht anbringen. zwar kann (wohl nicht nur) ich deinen ärger in dieser situation verstehen, aber wenn du das gegenüber den "falschen" zugibst, dass du dich hast provozieren lassen, könnte das unschöne folgen haben.

warte ersteinmal ab, ob überhaupt post kommt. wenn ja, kannst du dich doch sicher nicht erinnern, wer zu diesem zeitpunkt mit deinem auto gefahren ist, oder? :z30: das klappt, so lange dich niemand aus dem anderen wagen identifizieren kann. ein foto vom heck deines wagens wird dazu nicht ausreichen.

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Guest Simineon
Ich also rechts rausgeschert und durchbeschleunigt (dabei schauten mir der hintere Insasse und der Beifahrer hinterher bin mir aber nicht sicher ob die mich erkannt haben) und ganz rechts rüber auf die Spur die in eine andere Richtung führt.

 

Sofern die ganz rechte Spur (die, die in eine andere Richtung führt) mit dickeren Linien von den beiden anderen Spuren getrennt ist, ist dieses eine eigene Strasse, auf dieser darfst Du schneller fahren als auf den beiden linken Spuren ohne, dass dies ein Rechtsüberholen wäre. Normalerweise in Autobahnkreuzen zu finden.

 

Ganz überspitzte Situation: Rechts geht es nach A und die beiden linken nach B; es gibt keinen Grund, nicht rechts vorbeizufahren, wenn sich die Autos nach B stauen oder im Schritttempo befinden.

 

Mit anderen Worten: Wann bist Du auf die ganz rechte Spur; bevor Du den rechts überholt hast oder nachdem Du den rechts überholt hast. Ich bin mir eigentlich ganz sicher das Du erst auf die ganz rechte Spur gegenangen bist und dann verständlicherweise Gas gegeben hast :z30:

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Ich bin mir eigentlich ganz sicher das Du erst auf die ganz rechte Spur gegenangen bist und dann verständlicherweise Gas gegeben hast :wacko:

 

Jetz wo du es sagst... hast recht :ph34s::unsure::blink:

 

Aber was ist wenn die Zeugen von Ihm was anderes sagen. Die haben wahrscheinlich, das sicherlich nicht gesehen, das ich voll bremsen mußte und beurteilten danach mein dichteres auffahren und Lichthupe als Nötigung, von wegen "der hat voll gedrängelt usw." Der Fahrer aus diesem Fahrzeug hat ja sicherlich auch alles überinterpretiert, wenn es schon so einer ist der einfach rausschert ohne zu blinken und zu gucken. Ein schlechtes Gewissen habe ich keinesfalls, aber wenn ich so in die Gedanken der Gegner blicke wird mir Angst und Bange wegen einer hohen Strafe. :z30:

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:unsure: ?? Zwei Spuren in eine Richtung begrenzt durch eine Leitblanke, sieht im Prinzip aus wie eine Autobahn, seit wann ist da 100Km/h nur erlaubt?

 

 

Ja gut, von der Leitplanke steht ja oben nichts wenn ich das richtig sehe...wir habe hier einige zweispurige Auffahrten an Steigungen, damit hatte ich das als erstes assoziiert. Sorry!

 

EDIT: Ok, Auffahrt von der Autobahn... :z30:

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Ich bin mir eigentlich ganz sicher das Du erst auf die ganz rechte Spur gegenangen bist und dann verständlicherweise Gas gegeben hast :ph34s:

 

Jetz wo du es sagst... hast recht :z30::blink::wacko:

 

Aber was ist wenn die Zeugen von Ihm was anderes sagen. Die haben wahrscheinlich, das sicherlich nicht gesehen, das ich voll bremsen mußte und beurteilten danach mein dichteres auffahren und Lichthupe als Nötigung, von wegen "der hat voll gedrängelt usw." Der Fahrer aus diesem Fahrzeug hat ja sicherlich auch alles überinterpretiert, wenn es schon so einer ist der einfach rausschert ohne zu blinken und zu gucken. Ein schlechtes Gewissen habe ich keinesfalls, aber wenn ich so in die Gedanken der Gegner blicke wird mir Angst und Bange wegen einer hohen Strafe. :unsure:

 

 

noch ein mal ein kleiner anstoß: wer, verflixt, wer ist nur gefahren?? :z30:

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Ich bin mir eigentlich ganz sicher das Du erst auf die ganz rechte Spur gegenangen bist und dann verständlicherweise Gas gegeben hast :ph34s:

 

Jetz wo du es sagst... hast recht :z30::blink::wacko:

 

Aber was ist wenn die Zeugen von Ihm was anderes sagen. Die haben wahrscheinlich, das sicherlich nicht gesehen, das ich voll bremsen mußte und beurteilten danach mein dichteres auffahren und Lichthupe als Nötigung, von wegen "der hat voll gedrängelt usw." Der Fahrer aus diesem Fahrzeug hat ja sicherlich auch alles überinterpretiert, wenn es schon so einer ist der einfach rausschert ohne zu blinken und zu gucken. Ein schlechtes Gewissen habe ich keinesfalls, aber wenn ich so in die Gedanken der Gegner blicke wird mir Angst und Bange wegen einer hohen Strafe. :unsure:

 

 

noch ein mal ein kleiner anstoß: wer, verflixt, wer ist nur gefahren?? :z30:

 

Erfahre ich das denn schon bei der ersten Anhörung ob die Zeugen den Fahrer identifiziern können?

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zu den genauen abläufen können dir hier andere mehr sagen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der erste brief, den du bekämst (sollte es überhaupt dazu kommen) eine vorladung zum gericht wäre. eher ein ZBB oder ein AB. ohne gewähr, wie gesagt, andere hier wissen besser bescheid als ich.

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Sag einfach der Sicherheitsabstand wurde unterschritten nur weil der VT der die Anzeige erstattete ohne Rücksicht auf den nachkommenden, womöglich schnelleren Verkehr, in die linke Spur fuhr. Somit konntest du den Sicherheitsabstand durchgehend einhalten.

 

Ausserdem: Zeige ihn umgehend wegen Nötigung an.

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Guest Simineon
Sag einfach der Sicherheitsabstand wurde unterschritten nur weil der VT der die Anzeige erstattete ohne Rücksicht auf den nachkommenden, womöglich schnelleren Verkehr, in die linke Spur fuhr. Somit konntest du den Sicherheitsabstand durchgehend einhalten.

 

Ausserdem: Zeige ihn umgehend wegen Nötigung an.

 

Wobei Du bedenken solltest, dass eine "nachgeschobene" Anzeige den Character einer Anzeige aus Rache hat und deswegen kein gutes Bild macht ...

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Ausserdem: Zeige ihn umgehend wegen Nötigung an.

 

Habe das Kennzeichen von Ihm nicht notiert. Nichts gegen dein Tip aber ich bin einer der weis, das er auch Fehler macht, von daher halte ich von Strafanzeigen wenn es nicht wirklich nötig ist, im Straßenverkehr überhaupt nichts, unnötige Zeitverschwendung meiner Meinung nach.

 

Sag einfach der Sicherheitsabstand wurde unterschritten nur weil der VT der die Anzeige erstattete ohne Rücksicht auf den nachkommenden, womöglich schnelleren Verkehr, in die linke Spur fuhr. Somit konntest du den Sicherheitsabstand durchgehend einhalten.

 

Wenn es zu einer Anhörung käme, denke ich sollte ich mich schon dafür entscheiden ob ich es so sage wie du geschrieben hast + noch dazu das ich auf der ganz rechten Spur überholt habe, wo es ja erlaubt ist. Oder wie es schon jemand vorgeschlagen hatte, ich weis nicht mehr wer gefahren ist.

 

Seit wann kann man den Fahrer identifizieren, wenn man ein Auto von hinten fotografiert?

 

Ich vermute, das als ich überholte hatte, die mich von der Seite ins Gesicht geschaut haben, weil ich erkennen konnte aus dem Augenwinkel wie hecktisch, die da drin sich mit dem Körper meinem Auto hinterher bewegt haben. :unsure:

 

 

Das ist nämlich der Punkt. Welche Geschichte ich bei einer gegebenenfalls Anhörung erzählen soll. Falls ich nämlich sage weis nicht mehr wer gefahren ist und die können mich auf einmal identifizieren und dann sage ich auf einmal upps stimmt, da war ja was :z30: , denke dann würde mir dann keiner mehr die Geschichte im nachhinein glauben mit dem ausbremsen etc. oder?

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Hallo

 

Seit wann kann man den Fahrer identifizieren, wenn man ein Auto von hinten fotografiert?
Das macht wohl eher die Ausrede, das Opfer habe das Kennzeichen falsch abgelesen, zunichte.

 

denke dann würde mir dann keiner mehr die Geschichte im nachhinein glauben mit dem ausbremsen etc. oder?

 

Die glaubt dir sowieso niemand - außer vielleicht einigen Forenteilnehmern.

 

Die Erklärung, man sei selbst das Opfer, aber ein barmherziger Samariter, der zu gut für die Welt sei, um seinerseits gleich eine Anzeige zu stellen, hat sooooooooooooooooooo einen langen Bart.

 

Stöber mal ein bißchen in verschiedenen Verkehrsforen und du wirst immer auf die gleiche Leier treffen. Der Beschuldigte - in diesem Fall du - ist gaaaanz harmlos durch die Gegend gefahren, und wurde dann durch den anderen behindert und genötigt. Nachdem man den Anderen sanftmütig auf seinen Fehler aufmerksam machte der weiterhin Probleme Der Andere konnte seine Aggressionen aber dadurch immer nicht komplett ausleben und hat deshalb noch eine ungerechtfertigte Anzeige hinterhergeschickt.

 

Wow, eine sehr originelle Geschichte - leider bloß schon ziemlich weit verbreitet und ziemlich unglaubwürdig.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hallo

 

Seit wann kann man den Fahrer identifizieren, wenn man ein Auto von hinten fotografiert?
Das macht wohl eher die Ausrede, das Opfer habe das Kennzeichen falsch abgelesen, zunichte.

 

denke dann würde mir dann keiner mehr die Geschichte im nachhinein glauben mit dem ausbremsen etc. oder?
Die glaubt dir sowieso niemand - außer vielleicht einigen Forenteilnehmern.

 

Die Erklärung, man sei selbst das Opfer, aber ein barmherziger Samariter, der zu gut für die Welt sei, um seinerseits gleich eine Anzeige zu stellen, hat sooooooooooooooooooo einen langen Bart.

 

Stöber mal ein bißchen in verschiedenen Verkehrsforen und du wirst immer auf die gleiche Leier treffen. Der Beschuldigte - in diesem Fall du - ist gaaaanz harmlos durch die Gegend gefahren, und wurde dann durch den anderen behindert und genötigt. Nachdem man den Anderen sanftmütig auf seinen Fehler aufmerksam machte der weiterhin Probleme Der Andere konnte seine Aggressionen aber dadurch immer nicht komplett ausleben und hat deshalb noch eine ungerechtfertigte Anzeige hinterhergeschickt.

 

Wow, eine sehr originelle Geschichte - leider bloß schon ziemlich weit verbreitet und ziemlich unglaubwürdig.

 

Gruss

 

MrMurphy

 

Solche Moralapostel wie du haben aber einen längeren Bart, wie die Geschichten.

 

Also jetzt mal ernsthaft, möchte hier gerne ein Hilfestellung oder Tips bekommen und nicht solche unnötigen Kommentare, da sich die Geschichte eindeutig so zugetragen hat und die die mir das nicht glauben sollten bitte nicht hier posten, da ich mit langen Bärten nichts zu tun haben möchte.

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Hallo

 

Also jetzt mal ernsthaft, möchte hier gerne ein Hilfestellung oder Tips bekommen

 

Hast du doch - deine Geschichte ist unglaubwürdig. Zu dem immer wiederkehrenden Muster mal ein paar Beispiele:

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...&hl=anzeige

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...&hl=anzeige

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...&hl=anzeige

 

Lauter Unschuldslämmer. Also nicht wundern, wenn die Behördenmitarbeiter dir zwar gelangweilt zuhören, die Geschichte aber nicht glauben.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hast du doch - deine Geschichte ist unglaubwürdig.

 

Die Geschichte ist doch nicht unglaubwürdig!

 

So etwas passiert immer und immer wieder, ganz einfach. :z30:

 

 

Hatte selbst schon einige Spezialisten, die mir blind vor die Karre gezogen sind und später darauf noch frech wurden, weil sie entweder ihren Fehler nicht einsehen wollten oder zu dumm waren, ihn überhaupt zu bemerken (und sich dann über den viel zu dicht auffahenden Hintermann beschweren :unsure: ).

 

Aber mir wird ja regelmäßig auch nicht geglaubt, mach Dir nichts draus, "fragender123".

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Hast du doch - deine Geschichte ist unglaubwürdig.

 

Die Geschichte ist doch nicht unglaubwürdig!

 

So etwas passiert immer und immer wieder, ganz einfach. :z30:

 

 

Hatte selbst schon einige Spezialisten, die mir blind vor die Karre gezogen sind und später darauf noch frech wurden, weil sie entweder ihren Fehler nicht einsehen wollten oder zu dumm waren, ihn überhaupt zu bemerken (und sich dann über den viel zu dicht auffahenden Hintermann beschweren :unsure: ).

 

Aber mir wird ja regelmäßig auch nicht geglaubt, mach Dir nichts draus, "fragender123".

Wollte so ziemlich die gleiche Antwort hier geben...hat sich ja erledigt....habe es selbst (und ich denke etliche andere hier im Forum auch) nähmlcih auch schon etliche male genauso erlebt.....erst wird man von einem Vollpfosten ausgebremst, man macht ihn mittels Lichtzeichen auf den groben Fehler aufmerksam-> entwederman bekommt sofort den Scheibenwischer, oder später beim überholen, gezeigt. Für mich ist die Sache dann aber erledigt, ohne auch nur die Spur eines Gedanken daran verloren zu haben, ihn deswegen gleich Anzeigen zu wollen.

Und ganz schnell wird man so vom Opfer zum Täter (Drängler).

Unglaubwürdig ist die Story vom TE also keineswegs.

 

 

Hawkeye

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Danke an die, die meine unglaubwürdige Geschichte trotzdem glauben. :nolimit:

 

Wie lange dauert es in der Regel, falls eine Strafanzeige gemacht wurde, bis ich etwas schriftliches dazu bekomme?

Das kann dir sicherlich keiner sagen, da man die Arbeitsbelastung und -abläufe der Behörde/Mitarbeiter nicht kennt.

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an einem autobahnkreuz, bzw an einer abzweigung muss man damit rechnen, dass sich zB ortsunkundige plötzlich

umentscheiden und die spur wechseln.

 

nicht umsonst sind an vielen stark frequentierten AB kreuzen sowieso 100 angesagt, da hier munter die spuren gewechselt

werden.

 

ausserdem: wenn man zb 100 fährt und in den rückspiegel schaut:

wie kann man da die geschwindigkeit eines - fernen - wagens abschätzen ?

 

fährt der nun 140 / 160 / 180 ?

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ausserdem: wenn man zb 100 fährt und in den rückspiegel schaut:

wie kann man da die geschwindigkeit eines - fernen - wagens abschätzen ?

 

fährt der nun 140 / 160 / 180 ?

 

Sollte eigentlich jeder grob abschätzen können! Dazu reichen 2 kurze Blicke in den Rückspiegel :kopfschuettel:

 

Wenn du nicht abschätzen kannst, ob jemand annaehernd dieselbe Geschwindigkeit hat oder mit 160/180 angeschossen kommt, haste auf der BAB nix verloren :rolleyes:

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wie kann man da die geschwindigkeit eines - fernen - wagens abschätzen ?

 

fährt der nun 140 / 160 / 180 ?

 

In dem man noch mal ein Seminar oder dergleichen besucht, denn wenn man das nicht abschätzen kann hat man nichts auf der Straße verloren.

Davon abgesehen, das ich nicht ein Wagen aus der Ferne war, sondern er knapp vor mir einfach rübergezogen hat.

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Davon höre ich zum ersten mal. Nur auf Autobahnen gibt es meines Wissen nach das. Und selbst da gilt eigentlich die Richtgeschwindigkeit 130 und wer die überschreitet und in einen Unfall Gerät bekommt mindestens eine Teilschuld.

 

Auf Bundesstraßen und Kraftfahrstraßen gilt maximal 130.

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ohnec, das ist falsch. Es gilt auch auch Bundesstraßen und Kraftfahrstraßen :rolleyes: wie auf der Autobahn.

 

Lies nach: §3 StVO :kopfschuettel:

außerhalb geschlossener Ortschaften

...

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

 

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

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Davon höre ich zum ersten mal. Nur auf Autobahnen gibt es meines Wissen nach das. Und selbst da gilt eigentlich die Richtgeschwindigkeit 130 und wer die überschreitet und in einen Unfall Gerät bekommt mindestens eine Teilschuld.

 

Auf Bundesstraßen und Kraftfahrstraßen gilt maximal 130.

 

 

ohnec, das ist falsch. Es gilt auch auch Bundesstraßen und Kraftfahrstraßen :rolleyes: wie auf der Autobahn.

:nick: = :kopfschuettel:

 

Ansonsten muß ich wiedersprechen das eine höhere Geschwindigkeit von 130 grundsätzlich zu einer Teilschuld führt.

Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Dazu gibt es auch Urteile in den FAQ.

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Kann mir das nur so erklären das man bei der Fahrschule ja eh nicht schneller fährt wie 130 ... Fahren soll...

 

Junge Junge. :rolleyes:

 

Entweder du hast einfach nicht aufgepasst oder man sollte die Fahrschule, in der Du warst, in die Luft sprengen.

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ich fürchte, dass es wirklich genügend solcher handlampen an fahrlehrern gibt. dennoch sollte man sich auch nach erhalt des führerscheins weiterbilden.

 

Da stimme ich dir zu 100(0)% zu. Ist jetzt ein bisschen Off Topic: Aber wie oft erlebe ich es, das mir welche aus einem verkehrsberuhigten Bereich die Vorfahrt nehmen, weil sie denken da wäre rechts vor links. Ist echt zum kotzen.

 

Wenn man heutzutage nicht mit der Dummheit der anderen rechnet, würde es fast schon täglich krachen, das ist ja wohl der Wahnsinn, was teilweise heutzutage auf Deutschlands Straßen los ist.

 

Ich mache zwar auch Fehler und sehe Sie ein aber ich denke, das macht ein Unterschied zu manch Anderen Verkehrsteilnehmer. Der Unterschied ist, das ich meine fehler einsehen kann und mich im Nachhinein entschuldige beim betroffenen und die Hand hebe und Reue zeige. Im Gegensatz zu anderen VT, die dir dann den Vogel zeigen oder zur Polizei rennen, weil sie nicht kapieren was Sache ist. :rolleyes:

 

Unbegreiflich!!

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@ ohnec

Wie lange schon im Besitz der Fahrerlaubnis?

 

Ein paar Monate sind's schon ... Und jetzt bitte nicht so aufspielen weil ihr mal was gewusst habt. Hier in meiner Gegend gibt es nicht mal eine Strecke wo das zu treffen würde ... alle durch Schilder begrenzt. Also bin ich nicht mal in die Verlegenheit gekommen was falsch zu machen ... :rolleyes:

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@ohnec

Ein paar Monate is ja leider nur relativ. Aber zu deiner Beruhigung habe ich nicht nachgfragt, um mich anschl. darüber lustig zu machen. Wenn du allerdings schon mehrere Jahre mit dem defizit durch die Gegend tukkerst, wäre es schon etwas peinlich...naja, wie Fragender123 bereits zugegeben hat, machen auch andere Fehler und wissen nicht immer alles. Sollte mir allerdings mal eine Gesetzteslage nicht ganz klar sein, mache ich mich darüber schlau, um bei der nächsten Situation darüber im klaren zu sein, zumal es ja immer wieder mal neue/geänderte Regelungen gibt. Dadurch bin ich übringends auch damals auf dieses Forum gestossen. Man lernt nähmlich nie aus.

Übringends heut nachmittag wurde in ARD Ratgeber Recht das Thema Richtgeschwindigkeit 130 Km/h behandelt. Dort wurde die Richtgeschwdk. als quasi Hintertürtempolimit interpretiert. Denn nach dem BGH wird (bzw. kann) auch dem VT eine Teilschuld zugesprochen (werden), wer mit mehr als 130Km/h in einen Unfall verwickelt wird, auch wenn er nicht Verursacher dieses war. So ist z.B. ein Unfallopfer auf die entstandenen Kosten (immerhin 75.000€) sitzen geblieben, da der Verursacher nicht ermittelt werden konnte/ abgehauen war, er aber schneller als Richtgeschwgk. unterwegs war. Finde ich irgendwo nicht richtig.

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@ohnec

Dort wurde die Richtgeschwdk. als quasi Hintertürtempolimit interpretiert. Denn nach dem BGH wird (bzw. kann) auch dem VT eine Teilschuld zugesprochen (werden), wer mit mehr als 130Km/h in einen Unfall verwickelt wird, auch wenn er nicht Verursacher dieses war. So ist z.B. ein Unfallopfer auf die entstandenen Kosten (immerhin 75.000€) sitzen geblieben, da der Verursacher nicht ermittelt werden konnte/ abgehauen war, er aber schneller als Richtgeschwgk. unterwegs war.

 

Das hatte ich oben schon geschrieben. Da wurde mir gesagt das das nicht immer zu trifft und dann wurde auf Gerichtsurteile oder das FAQ verwiesen.

 

(...)Richtgeschwindigkeit 130 und wer die überschreitet und in einen Unfall Gerät bekommt mindestens eine Teilschuld.

 

@ohnec

Ein paar Monate is ja leider nur relativ. Aber zu deiner Beruhigung habe ich nicht nachgfragt, um mich anschl. darüber lustig zu machen. Wenn du allerdings schon mehrere Jahre mit dem defizit durch die Gegend tukkerst, wäre es schon etwas peinlich...naja, wie Fragender123 bereits zugegeben hat, machen auch andere Fehler und wissen nicht immer alles. Sollte mir allerdings mal eine Gesetzteslage nicht ganz klar sein, mache ich mich darüber schlau, um bei der nächsten Situation darüber im klaren zu sein, zumal es ja immer wieder mal neue/geänderte Regelungen gibt. Dadurch bin ich übringends auch damals auf dieses Forum gestossen. Man lernt nähmlich nie aus.

 

Ich hatte mich auch mal schlau gemacht. Hatte gedacht das ich die STVO richtig interpretiere, aber die Polizisten hatten ihren eigene Meinung dazu. Es ging damals darum was als "Bauliche Trennung" galt ... Naja kurzerhand habe ich den Wegzoll bezahlt weil sich dafür der Gang zum Gericht nicht gelohnt hätte.

 

Gut dann weiß ich jetzt das ich mit Mach3 über die Landstraßen darf (Vorrausgesetzt es besteht eine Bauliche Trennug) ... aber wissen die :rofl: das auch?

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Das hatte ich oben schon geschrieben. Da wurde mir gesagt das das nicht immer zu trifft und dann wurde auf Gerichtsurteile oder das FAQ verwiesen.
Das es nicht immer zutrifft mag stimmen, aber in den meisten Fällen wirst du zivilrechtlich eine Teilschuld bekommen.

Bei einem Unfall, bei dem du über der Richtgeschwindigkeit gefahren bist, kommt es zu einer Beweislastumkehr, das bedeutet, du musst nachweisen, daß der gleiche Unfall mit den gleichen Folgen auch entstanden wäre, wenn du nur 130 km/h schnell gefahren wärst. (vgl. BGH in VRS 83, 171)

Da ein solcher Nachweis wohl ausgesprochen problematisch ist, kann man schon davon ausgehen, daß man bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit idR zumindest zivilrechtlich einen Teil des Schadens tragen muss.

 

Gruß

Goose

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@gast225 schrieb:

wobei ich das Fazit doch etwas relativieren muß, denn es muß nicht unbedingt schwierig sein.
Korrekt.

 

... aber in den meisten....

 

Da ein solcher Nachweis wohl ausgesprochen problematisch ist, kann man schon davon ausgehen, daß man bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit idR zumindest zivilrechtlich einen Teil des Schadens tragen muss.

@goose: was strickst Du da wieder für ein Angstmacherbild ;) ? Außer dem einen Urteil nur ne schwammige Hinkonstruktion. Hast Du konkrete Zahlen (Statistik), wie in der Praxis BAB-Unfälle mit > :wacko: zivilrechtlich bezüglich Schadens behandelt wurden?

:rofl:

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@m3: Das ist kein "Angstmacherbild".

 

Fakt ist, daß es zu einer Beweislastumkehr kommt, bei der du darlegen musst, daß es auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu einem Unfall mit vergleichbaren Folgen gekommen wäre. Es mag ja sein, daß du das als "schwammige Hirnkonstuktion" bezeichnest, ich nenne das Rechtsprechung durch den BGH.

 

Konkrete Zahlen habe ich nicht, jedoch spricht die BGH-Entscheidung ja für sich.

 

Die beiden Entscheidungen, die Gast225 einstellte, sind übrigens m. E. nicht miteinander vergleichbar.

Bei der Entscheidung des OLG Köln geht es um die Frage, ob die Vollkasko des Unfallverursachers zahlen muss oder ob sie aufgrund grober Fahrlässigkeit leistungsfrei ist, bei der Entscheidung des OLG Koblenz geht es um die Betriebsgefahr und somit um die Frage, ob bei den Haftpflichtansprüchen eine Teilschuld an den UB 02 (also üblicherweise den Unfallgeschädigten) zu vergeben ist, auch wenn er zwar die Richtgeschwindigkeit überschritten hat, ansonsten jedoch keinen Verkehrsverstoß beging.

 

 

Gruß

Goose

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Waren ja nur zwei Beispiele auf die Schnelle, wobei es ja zumindest meiner Ansicht nach nicht darum ging einzig einen Unfall mit mehreren Beteiligten bzw. allein Haftpflichtschäden zu beurteilen.

 

Bei der Vollkasko steht ja ähnliches wie bei der Haftpflicht im Raum (grobe Fahrlässigkeit).

Seit 01.01.2008 hat sich da ja auch etwas geändert und es wird wie in der Haftpflicht nach Prozenten entschieden. Früher war ja entweder alles oder garnichts.

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