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Gesichtskontrollen Im Betrieb


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Wir haben so ca. 20 PKW und Kleintransporter. Logisch dass da regelmäßig Strafzettel eintrudeln ( so im zwei-Wochen-Rhytmus) , und natürlich meist wegen zu schnellem Fahren und falsch Parken. Obwohl in unserer Firma bisher die 'Sünder' immer gefunden und benannt worden sind und ich mich als Geschäftsführer rechtkooperativ gezeigt habe, geht mir das ganze ziemlich auf den Geist - zumahl wir auch noch Niederlassungen haben. Die netten Jungs und Mädels mit der grünen Uniform gehen zum Teil einfach ungefragt durch den Betrieb und zeigen Bilder herum -egal was dies im einzelnen für den Mitarbeiter bedeutet, könnte die Freudin nebendran hocken, oder aber der Beginn von Mobbing werden. Das unglaubliche daran ist, dass es sich bisher immer um 15-40 EUR Banalien gehandelt hat.

 

Letztendlich ist auch mir die Situation mittlerweile unangenehm... Alle paar Wochen ab ins Besprechungszimmer - man fühlt sich da wirklich vor seinen Mitarbeitern kriminalisiert, insbesondere der unfreundliche Druck, wenn man nicht sofort Rede und Antwort stehen kann, oder ich mal einfach nicht da bin (Betrifft dann eben die Mitarbeiter). Die meisten unsere Fahrzeuge haben eh ein Fahrtenbuch.

 

Gibt es denn da keine Vorschriften, Einschränkungen oder Gesetze wie Herr oder Frau Ermittler vorzugehen haben... mein Anwalt hat sich da eher unwissend und zögerlich gezeigt, eigentlich verstößt das doch gegen den Datenschutz, zumindest mit dem 'Bilder rumzeigen'. Ist dieser Aufwand denn wirlich angemessen?

 

Nebenbei bin ich mittlerweile ziemlich sauer, jedesmal wenn wir ein ernsthaftes Problem zur Anzeige aufgeben ( Diebstahl, Betrug , Sachbeschädigung etc) hören wir den Aussage, ...'tja, was sollen wir da denn jetzt auch machen????', Logisch, wenn man den ganzen Tag auch hinter dem noch so kleinsten Verkehrsdelikt herfährt, geht einem die zeit aus. :D

 

Freue mich über alles wissenwerte zu diesem Thema inkl. Links.

Möchte mich auf ein Gespräch mit Behördenleitung vorort vorbereiten.

 

.... rein vorbeugend noch ein Kommentar: ja, alle Mitarbeiter werden reglemäßig per email aufgefordert Richtgeschwindigkeit und Verkehrsregeln zu beachten.... aber die Kisten haben mittlerweile alle weit über 100 PS ( und das muss so sein, sonst sind die Jungs mit Ihrem Arbeitgeber nicht happy!), und da stoßen Worte bei 25 jährigen halt auf taube Ohren - oder mildes lächeln.... :D

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Du bist nicht verpflichtet, mit den Herren zu sprechen oder sie in deine Räumlichkeiten reinzulassen.

Man kann auch auf Konfrontationskurs gehen. Keine Frage. Aber bitte später nicht über das Echo heulen..... :D

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Guest Simineon
Wir haben so ca. 20 PKW und Kleintransporter. Logisch dass da regelmäßig Strafzettel eintrudeln ( so im zwei-Wochen-Rhytmus) , und natürlich meist wegen zu schnellem Fahren und falsch Parken.

[...]

.... rein vorbeugend noch ein Kommentar: ja, alle Mitarbeiter werden reglemäßig per email aufgefordert Richtgeschwindigkeit und Verkehrsregeln zu beachten.... aber die Kisten haben mittlerweile alle weit über 100 PS ( und das muss so sein, sonst sind die Jungs mit Ihrem Arbeitgeber nicht happy!), und da stoßen Worte bei 25 jährigen halt auf taube Ohren - oder mildes lächeln.... :D

 

Wieso ist das logisch, das kann ich nicht nachvollziehen ... und wenn Du Deine Mitarbeiter immer deckst, dann bekommst Du die Probleme. Zeig Deinen Mitarbeitern doch was Du davon hältst.

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Du bist nicht verpflichtet, mit den Herren zu sprechen oder sie in deine Räumlichkeiten reinzulassen.

Man kann auch auf Konfrontationskurs gehen. Keine Frage. Aber bitte später nicht über das Echo heulen..... :D

Seine Frage war ja, was man machen kann, da es ihm auf den Keks geht. :D

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Seine Frage war ja, was man machen kann, da es ihm auf den Keks geht. :D

 

Fahrtenbücher führen,dann reicht ein Blick ins Buch um den richtigen Adressaten zu ermitteln.Mit der Zeit dürfte ihm das eh blühen.

Wenn die meisten Fahrzeuge eh schon ein Fahrtenbuch haben dürfte eine Ausweitung auf Alle ja kein Problem sein. :D Irgenwie habe ich aber doch den leisen Verdacht das die Mitarbeit der Firma nicht so überwältigend ist,sonst würden die Herren und Damen in Grün oder Blau nicht so oft den Betrieb besichtigen.Da werden die Sünder wohl erst benannt wenn es nicht mehr anderst geht.

 

Wenn ich Geschäftsführer wäre und mir die Strafzettel auf den Geist gehen würden gäbe es schlich Fahrtenbuchzwang,die Strafzettel werden prompt weitergeleitet und wenn es einer nicht packt sich anständig zu verhalten eben auch mal eine Abmahnung austeilen mit allen folgenden Konsequenzen.

Man wird sehen das sich die Strafzettel danach seltener in den Briefkasten verirren.

Bei uns in der Firma kommen ganz selten welche,weil die Privatvergnügen sind riskiert keiner einen ausser der Chef erklärt sich vor der Fahrt zur Übernahme.Den Termindruck der zum Strafzettel führen könnte kommt ja nicht vom Fahrer sondern ist meistens Betriebsbedingt und somit wieder Sache des Chefs. :) Seither klappts auch mit den Terminen besser.

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Wenn ich Geschäftsführer wäre und mir die Strafzettel auf den Geist gehen würden gäbe es schlich Fahrtenbuchzwang,die Strafzettel werden prompt weitergeleitet und wenn es einer nicht packt sich anständig zu verhalten eben auch mal eine Abmahnung austeilen mit allen folgenden Konsequenzen.

Genauso sehe ich die Loesung der Problematik auch..... :D

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na, zum Glück ist ja niemand gezwungen bei der harryb-GmbH beschäftigt zu sein :D . Es gibt zum Glück noch "Fuhrparksleiter", welche nachforschenden Beamten gegen die Pumpe laufen lassen, so daß diese Beamten lieber von vorne herein ankreuzen: "Fahrer nicht ermittelbar" :) .

:D

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Gegen einen unwissenden Fuhrparksleiter ist kein Kraut gewachsen, er muss nur aufpassen, das seine Unwissenheit nicht den Unmut der Grünlinge erregt. Selbstverständlich guckt der sich das Bild an, fragt dann noch die Schreibkraft: " Kennen Sie den ? " :D

 

Die Bemühungen den Übeltäter zu finden sollten eine gute schauspielerische Leistung sein, allerdings mit mäßigem Ergebnis.

 

Sicherlich ist es sinnvoll Betriebsintern Fahrtenbücher zu führen - z. B. für´s Finanzamt - das es welche gibt, danach wurde nicht gefragt :D . Im Nachhinein, wenn die Herren unverrichteter Dinge wieder abgezogen sind, kann man sich den Missetäter zur Brust nehmen. Ein gesparter Strafzettel mit Gemecker ( nur wenn´s gar so dolle war :) ) reicht i.d.R. aus.

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na, zum Glück ist ja niemand gezwungen bei der harryb-GmbH beschäftigt zu sein :D . Es gibt zum Glück noch "Fuhrparksleiter", welche nachforschenden Beamten gegen die Pumpe laufen lassen, so daß diese Beamten lieber von vorne herein ankreuzen: "Fahrer nicht ermittelbar" :) .

:nick: Nun, zum Glück gibt's ja noch viele Kollegen, die sich nicht so einfach abspeisen lassen, sondern sehr hartnäckig zu Werke gehen. Ein unkooperativer Fuhrparkleiter bewirkt mit seiner Aktion u.U. auch mal eben eine kleine Betriebsprüfung oder aber öftere Kontrollen der Fahrzeuge. :D Ich kenne allein hier ein paar Kollegen, die es der ein oder anderen Firma schon arg schwer gemacht haben. So schwer jedenfalls, daß sie nach einiger Zeit denn doch wieder eingelenkt haben.

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Guest Kleiner Schelm
Ich kenne allein hier ein paar Kollegen, die es der ein oder anderen Firma schon arg schwer gemacht haben. So schwer jedenfalls, daß sie nach einiger Zeit denn doch wieder eingelenkt haben.

Was genau willst du mit diesem Statement zum Ausdruck bringen?

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Guest Der Friese
Man kann auch auf Konfrontationskurs gehen. Keine Frage. Aber bitte später nicht über das Echo heulen..... :D

 

Ein unkooperativer Fuhrparkleiter bewirkt mit seiner Aktion u.U. auch mal eben eine kleine Betriebsprüfung oder aber öftere Kontrollen der Fahrzeuge. :D Ich kenne allein hier ein paar Kollegen, die es der ein oder anderen Firma schon arg schwer gemacht haben. So schwer jedenfalls, daß sie nach einiger Zeit denn doch wieder eingelenkt haben.

 

is schon geil, wenn man eine uniform trägt, die andere dinge kompensiert...gelle.... :)

 

 

zum thema - grundsätzlich gehts ja um datenschutz und an diesem punkt würde ich ansetzen, weil ich es mir schwerlich vorstellen kann, dass das zulässig ist.... :nick:

 

 

gruß

der friese

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Nun, zum Glück gibt's ja noch viele Kollegen, die sich nicht so einfach abspeisen lassen, sondern sehr hartnäckig zu Werke gehen.
In einem Produktionsbetrieb, einer Werkstatt oder sonstigen Betriebsinternen Räumlichkeiten hat ein Polizeibeamter nichts zu suchen, schon aus Versicherungstechnischen Angelegenheiten, denn wer bezahlt die Reinigung der Uniform, wenn diese mit übelriechenden flüssigen Substanzen versehentlich verunreinigt wird ?. Von abspeisen kann daher überhaupt nicht die Rede sein, in meinem Betrieb z. B. ist die körperliche Unversehrtheit eines Besuchers oberstes Gebot :D . Wo kämen wir hin, wenn jeder Hanebambel durch die Räumlichkeiten laufen könnte wie es ihm passt ? und die Mitarbeiter mit unnützen Fragen von ihren Tätigkeiten abhält.....nix da, an der Anmeldung ist Schluss - kein Schritt weiter.

 

Ein unkooperativer Fuhrparkleiter bewirkt mit seiner Aktion u.U. auch mal eben eine kleine Betriebsprüfung oder aber öftere Kontrollen der Fahrzeuge. :)

 

Da haben wir es wieder; ein unkoopertiver Mensch, der sich erdreistet, dem Uniformierten Wichtigtuer die Stirn zu bieten. Das Ergebnis: Staatlich verordnete Schikane vom feinsten, alles legal natürlich, wir tun nur unsere Pflicht.

 

Ich kenne allein hier ein paar Kollegen, die es der ein oder anderen Firma schon arg schwer gemacht haben. So schwer jedenfalls, daß sie nach einiger Zeit denn doch wieder eingelenkt haben.

 

 

Wer sich auflehnt bekommt halt das volle Programm von den Freunden und Helfern, solange bis er kuscht :D .

 

Aus diesen Gründen, bin ich immer zugeknöpft wie eine Auster, von mir erfährt keiner was.

 

Vor einigen Tagen ( 02.11.2007 ) ist jemand vor mir mit einem Wohnmobil und Saisonkennzeichen hergefahren - was besonderes.......nein, außer das dass Kennzeichen nur von 04 / 10 Gültigkeit hatte. Soll ich anrufen ? ist das meine Arbeit ? bin ich Denunziant ?.

 

Jetzt gebe ich den Grünlingen einen Tip, morgen erscheint einer, fragt, bekommt keine zufriedenstellende Antwort - was passiert ? Schikane und Betriebsprüfungen. Brauche ich das ? :nick:

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Du bist nicht verpflichtet, mit den Herren zu sprechen oder sie in deine Räumlichkeiten reinzulassen.

Man kann auch auf Konfrontationskurs gehen. Keine Frage. Aber bitte später nicht über das Echo heulen..... :D

Ist mit "Konfrontationskurs" gemeint, dass der Haus-/Betriebs-/Bürobesitzer und dessen Erfüllungsgehilfen ihr Hausrecht wahrnehmen und Besucher filtern?

 

na, zum Glück ist ja niemand gezwungen bei der harryb-GmbH beschäftigt zu sein :) . Es gibt zum Glück noch "Fuhrparksleiter", welche nachforschenden Beamten gegen die Pumpe laufen lassen, so daß diese Beamten lieber von vorne herein ankreuzen: "Fahrer nicht ermittelbar" :nick: .

;) Nun, zum Glück gibt's ja noch viele Kollegen, die sich nicht so einfach abspeisen lassen, sondern sehr hartnäckig zu Werke gehen. Ein unkooperativer Fuhrparkleiter bewirkt mit seiner Aktion u.U. auch mal eben eine kleine Betriebsprüfung oder aber öftere Kontrollen der Fahrzeuge. :D Ich kenne allein hier ein paar Kollegen, die es der ein oder anderen Firma schon arg schwer gemacht haben. So schwer jedenfalls, daß sie nach einiger Zeit denn doch wieder eingelenkt haben.

Gehen die hier genannten Charaktere mit der gleichen Hartnäckigkeit und Ausdauer bei den Ermittlungen vor, wenn steuerzahlenden Leistungserbringern ihr Eigentum beschädigt, geklaut, zerstört worden ist?

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Gehen die hier genannten Charaktere mit der gleichen Hartnäckigkeit und Ausdauer bei den Ermittlungen vor, wenn steuerzahlenden Leistungserbringern ihr Eigentum beschädigt, geklaut, zerstört worden ist?

 

Meistens nur, wenn sie selber davon betroffen sind.

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is schon geil, wenn man eine uniform trägt, die andere dinge kompensiert...gelle.... :D

 

 

zum thema - grundsätzlich gehts ja um datenschutz und an diesem punkt würde ich ansetzen, weil ich es mir schwerlich vorstellen kann, dass das zulässig ist.... :D

 

 

gruß

der friese

 

Natürlich sind polizeiliche Ermittlungen zulässig! Was hat der Datenschutz damit zu tun?

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In einem Produktionsbetrieb, einer Werkstatt oder sonstigen Betriebsinternen Räumlichkeiten hat ein Polizeibeamter nichts zu suchen, schon aus Versicherungstechnischen Angelegenheiten, denn wer bezahlt die Reinigung der Uniform, wenn diese mit übelriechenden flüssigen Substanzen versehentlich verunreinigt wird ?. Von abspeisen kann daher überhaupt nicht die Rede sein, in meinem Betrieb z. B. ist die körperliche Unversehrtheit eines Besuchers oberstes Gebot :abwarten: . Wo kämen wir hin, wenn jeder Hanebambel durch die Räumlichkeiten laufen könnte wie es ihm passt ? und die Mitarbeiter mit unnützen Fragen von ihren Tätigkeiten abhält.....nix da, an der Anmeldung ist Schluss - kein Schritt weiter.

Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen schon! Eine Behinderung polizeilicher Ermittlungen kann eine Anzeige nach sich ziehen!

Um Haftung musst du dir keine Sorge machen, das machen die auf eigene Gefahr! Und Polizisten sind ja keine Hanebambel, was immer das auch sein soll. :vogelzeig:

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Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen schon! Eine Behinderung polizeilicher Ermittlungen kann eine Anzeige nach sich ziehen!
Das kommt glaube ich, auf die wirtschaftliche Größe des Betriebes an.

 

Beispiel 1: finden die polizeilichen Ermittlungen beim Schlosser um die Ecke statt, wird schon mal mit einer Anzeige gedroht.

 

Beispiel 2: fängt es in einem Großbetrieb der Chemischen Industrie in Frankfurt an zu brennen, schließt der Werkschutz die Tore mit der Begründung: " Die Werksfeuerwehr macht das alleine ", vor dem Tor stehen Löschzüge der Berufsfeuerwehr und mehrere Streifenwagen. Man will sich halt nicht so in die Karten gucken lassen, was brennt und wie gefährlich das für die Umwelt ist :abwarten: .

 

Im letzten Falle könnte ein Streifenbeamter vor dem Tor gerne den Aufstand proben, es nützte ihm nichts, er müsste sich mit einem Weltkonzern anlegen, dazu ist er aber Dienstrangmäßig einige Nummern zu klein, seine wohlgemeinten Anzeigen - wegen was auch immer - verschwinden in die Ablage P.

 

Um Haftung musst du dir keine Sorge machen, das machen die auf eigene Gefahr!

 

Soso, auf eigene Gefahr, was ist, wenn dem Beamten vom Kran eine Last auf den Kopf fällt ? wer kommt für Rentenzahlungen bei Dienstunfähigkeit auf, für Witwen- und Waisenrente ? der Staat wohl kaum.

 

Und Polizisten sind ja keine Hanebambel, was immer das auch sein soll. :vogelzeig:

 

Hanebambel ist " Hessisch for Runaways " , das verstehen nur Menschen die vom Äppelwoi trinken keinen Durchfall bekommen :rolleyes::D:P

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Hallole

 

nur ein klitzekleine Anmerkungen meinerseits:

Schon komisch, wie hier mal wieder die "Schuld-Frage" verschoben wird:

Schuld sind nicht etwa die, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten und dabei erwischt wurden (abgesehen von den ca. 10.000 mal, wo sie nicht erwischt worden sind), sonder schuld ist die böse, böse Polizei.

Und wenn die ihre Arbeit macht, und dazu gehört eben auch die Amtshilfe für die Behörden, dann sind das richtig böse Buben, denen man so richtig zeigen muss, wo der Hammer hängt.

Schon komisch ...

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - dann droht auch kein unangenehmer Besuch -

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Guest Mr_Biggun
Und wenn die ihre Arbeit macht

...wozu natürlich auch die "Sonderbehandlung" von Leuten gehört (, die btw. nichts anderes machen als ihr Hausrecht wahrzunehmen), um denen den sprichwörtlichen Hammer zu zeigen. Jaja, so einseitig kann man die Welt auch wahrnehmen...

 

Big

 

 

- immer schön Vollgas fahren; dann klappt es auch mit der Sig von Hand -

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Ich finde es auf Deutsch gesagt widerlich, wenn Mitarbeiter zu einer Aussage gezwungen werden, andernfalls von Amts wegen schikaniert werden.

 

Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nicht viel zu tun. Was ist, wenn der Geblitzte tatsächlich nicht erkennbar ist? Einen anderen beschuldigen?

 

Solche Äußerungen können schon den Verdacht des Machtmißbrauchs durch Polizisten erhärten - der hier im Forum immer wieder angeprangert wird. Wenn der Polizist schlechten Stuhlgang hatte, darf sich der VT auf eine schön lange Kontrolle einrichten - zum :vogelzeig:

 

Grobi

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Beispiel 2: fängt es in einem Großbetrieb der Chemischen Industrie in Frankfurt an zu brennen, schließt der Werkschutz die Tore mit der Begründung: " Die Werksfeuerwehr macht das alleine ", vor dem Tor stehen Löschzüge der Berufsfeuerwehr und mehrere Streifenwagen. Man will sich halt nicht so in die Karten gucken lassen, was brennt und wie gefährlich das für die Umwelt ist .

 

Im letzten Falle könnte ein Streifenbeamter vor dem Tor gerne den Aufstand proben, es nützte ihm nichts, er müsste sich mit einem Weltkonzern anlegen, dazu ist er aber Dienstrangmäßig einige Nummern zu klein, seine wohlgemeinten Anzeigen - wegen was auch immer - verschwinden in die Ablage P.

Das ist falsch. Habe ich einen Anlass, das Gelände zu betreten und besteht hierfür die rechtliche Grundlage, wird mich sicher kein Werkschutz davon abhalten (im Falle eines Brandes im Chemieunternehmen lasse ich jedoch der BF lieber den Vortritt)

 

Prinzipiell hat schon so manch einer versucht, mir den Zutritt zu verwehren (vom Türsteher in der Disko nach einer Schlägerei bis hin zum Werkschutz eines recht großen Unternehmens nach einem Betriebsunfall). Gelungen ist es noch keinem.

 

Merke: Das Hausrecht, auf das man sich da gerne berufen möchte, kann dem öffentlichen Recht, beispielsweise bei einer polizeilichen Ermittlung, durchaus nachstehen.

 

Gruß

Goose

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Ich kenne allein hier ein paar Kollegen, die es der ein oder anderen Firma schon arg schwer gemacht haben. So schwer jedenfalls, daß sie nach einiger Zeit denn doch wieder eingelenkt haben.

Was genau willst du mit diesem Statement zum Ausdruck bringen?

Was verstehst Du denn an der Aussage jetzt nicht?

 

is schon geil, wenn man eine uniform trägt, die andere dinge kompensiert...gelle.... :abwarten:

Jap, Du hast's erfaßt. :P:D *plonk*

 

zum thema - grundsätzlich gehts ja um datenschutz und an diesem punkt würde ich ansetzen, weil ich es mir schwerlich vorstellen kann, dass das zulässig ist.... :rolleyes:
Das Problem ist halt nur: vieles, was Du Dir nicht vorzustellen vermagst, ist zulässig und wird auch praktiziert. :120:

 

Lustig, lustig, die Staatsdiener freuen sich offenbar, wenn sie Unternehmen, welche Umsatz generieren und Arbeitsplätze schaffen, schikanieren können. :vogelzeig:

Das ist keine Schikane, ich erledige nur meinen Job. "Spielt" der Fuhrparkleiter den dummen vergeßlichen Jungen, erledige ich meinen Job die nächste Zeit 200%ig. Jedem, wie er's mag.

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In einem Produktionsbetrieb, einer Werkstatt oder sonstigen Betriebsinternen Räumlichkeiten hat ein Polizeibeamter nichts zu suchen, schon aus Versicherungstechnischen Angelegenheiten, denn wer bezahlt die Reinigung der Uniform, wenn diese mit übelriechenden flüssigen Substanzen versehentlich verunreinigt wird ?

1. bin ich über meinen Dienstherrn versichert.

2. über eine evtl. Reinigung mach Du Dir mal keine Sorgen. Die mache ich mir nämlich auch nicht. Entweder, die Behörde/das Land zahlt oder aber man bekommt rutzbutz neue Uniformteile.

 

Da haben wir es wieder; ein unkoopertiver Mensch, der sich erdreistet, dem Uniformierten Wichtigtuer die Stirn zu bieten. Das Ergebnis: Staatlich verordnete Schikane vom feinsten, alles legal natürlich, wir tun nur unsere Pflicht.
So kann man es natürlich auffassen. Allerdings wäre es ja auch zu vermeiden, wenn man sich etwas kooperativ zeigt. Fragt sich, WER da der Wichtigtuer ist. Vllt. sogar der Herr Fuhrparkleiter oder gar Cheffe himself?! :abwarten:

 

Wer sich auflehnt bekommt halt das volle Programm von den Freunden und Helfern, solange bis er kuscht :vogelzeig: .

Nee, nix auflehnen. Mauern träfe es besser. Ok, kann ja jeder tun. Aber jeder Cop kann anschließend auch genau das tun, was seine Aufgabe ist........ Du weißt schon. :D

 

Vor einigen Tagen ( 02.11.2007 ) ist jemand vor mir mit einem Wohnmobil und Saisonkennzeichen hergefahren - was besonderes.......nein, außer das dass Kennzeichen nur von 04 / 10 Gültigkeit hatte. Soll ich anrufen ? ist das meine Arbeit ? bin ich Denunziant ?.
Verlangt ja keiner. Hauptsache, Du vergißt auch uns zu unterrichten, wenn so jemand Dir Dein heiligst Blechle mal zufälligerweise etwas dämolieren oder Dich - im Extremfall - verletzten sollte. Kannst Du dann ja so regeln.

 

Jetzt gebe ich den Grünlingen einen Tip, morgen erscheint einer, fragt, bekommt keine zufriedenstellende Antwort - was passiert ? Schikane und Betriebsprüfungen. Brauche ich das ? :P

Vorurteile. Warum sollte man das tun? Schließlich ist man oftmals auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

 

Ist mit "Konfrontationskurs" gemeint, dass der Haus-/Betriebs-/Bürobesitzer und dessen Erfüllungsgehilfen ihr Hausrecht wahrnehmen und Besucher filtern?

Du mußt Dich nicht extra doof stellen. Ich denke, Du weißt recht genau, was gemeint war.

 

Gehen die hier genannten Charaktere mit der gleichen Hartnäckigkeit und Ausdauer bei den Ermittlungen vor, wenn steuerzahlenden Leistungserbringern ihr Eigentum beschädigt, geklaut, zerstört worden ist?
Jup. Tun sie.

 

Kooperiert die Polizei seit neuestem mit dem Inkasso Team Moskau? :rolleyes:

Kannst Du zur Abwechslung auch mal etwas Gescheites schreiben und nicht nur gequirlten Dummfug?!

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Ich finde es auf Deutsch gesagt widerlich, wenn Mitarbeiter zu einer Aussage gezwungen werden, andernfalls von Amts wegen schikaniert werden.

Nein, nicht ganz richtig. Wenn mir eine Firma verwehrt, mit den Leuten zu sprechen, um dadurch auf einfache Weise z.B. einen Fahrer zu ermitteln, dann werde ich versuchen, dies auf anderem Wege zu erreichen. Und der wäre z.B., in der Folgezeit vermehrt und intensiv die Fahrzeuge dieser Firma zu kontrollieren. Das ist völlig legal und sicherlich keine Schikane oder Machtmißbrauch. Man nutzt lediglich alle Mittel und Möglichkeiten. Du erwartest doch auch, daß nach einer VU-Flucht derjenige ermittelt wird, der Dein Fahrzeug beschädigt hat. Wärst Du mit der Aussage "Sorry, aber die Firma hat uns nicht gestattet, daß wir uns mit den Leuten unterhalten. Der Zutritt wurde uns verweigert. Keiner will es gewesen sein." zufrieden? Sicherlich nicht.

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Beispiel 2: fängt es in einem Großbetrieb der Chemischen Industrie in Frankfurt an zu brennen, schließt der Werkschutz die Tore mit der Begründung: " Die Werksfeuerwehr macht das alleine ", vor dem Tor stehen Löschzüge der Berufsfeuerwehr und mehrere Streifenwagen. Man will sich halt nicht so in die Karten gucken lassen, was brennt und wie gefährlich das für die Umwelt ist :vogelzeig: .

Das glaube ich nun aber ganz und gar nicht...... Der Grossbetrieb - bzw. seine Oberen - wuerde schoen dumm aus der Waesche gucken, wie schnell ihm die Lizenz entzogen ist und Auflagen gemacht werden..... :abwarten:

Die Werkfeuerwehr (ohne "s", es heisst ja auch nicht Bratswurst - Gruss an Helpi, falls der hier mitliest :P ) uebrigens wird ein gesteigertes Interesse haben, sich von der oeffentlichen BF unterstuetzen zu lassen, wenn es denn notwendig ist. Anderenfalls wird ihr naemlich, so sie die Sache nicht schnell, wirksam und nachweisbar in den Griff bekommt, der Status der Werkfeuerwehr entzogen, womit dann auch wieder der Grossbetrieb in seiner Produktion erheblich eingeschraenkt wird.

 

Im letzten Falle könnte ein Streifenbeamter vor dem Tor gerne den Aufstand proben, es nützte ihm nichts, er müsste sich mit einem Weltkonzern anlegen, dazu ist er aber Dienstrangmäßig einige Nummern zu klein, seine wohlgemeinten Anzeigen - wegen was auch immer - verschwinden in die Ablage P.

Mir scheint, hier geht mal wieder die Phantasie ein wenig auf Erkundungstour...... :rolleyes:

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Mir scheint, hier geht mal wieder die Phantasie ein wenig auf Erkundungstour...... :vogelzeig:

 

Leider nein, Harry.

 

Es gab zu diesem Thema schon seitenlange Abhandlungen in der lokalen und überregionalen Presse. Teilweise war es so, das die außerbetrieblichen Rettungskräfte vom innerbetrieblichen Schadensfall erstmal garnichts erfahren haben. Erst als Verletzte in die umliegenden Krankenhäuser verbracht wurden, hat man erklären müssen: " Bei uns ist ein klitzekleiner Kessel zerplatzt ".

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Kooperiert die Polizei seit neuestem mit dem Inkasso Team Moskau? :vogelzeig:

Kannst Du zur Abwechslung auch mal etwas Gescheites schreiben und nicht nur gequirlten Dummfug?!

 

@bluey

 

Finde Dich doch einmal damit ab, dass Deine Aussagen zur Gängelung rechtschaffener Bürger nicht auf Sympathien treffen.

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@Bluey: Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. In deinem Beispiel geht es um eine Straftat, bei der jemand anderes geschädigt wurde. Die gängigen "Gesichtskontrollen" sind aber i.d.R. Ordnungswidrigkeiten oder Denunziantenkram ala Beleidigung / Schnarcheraufwecken, bei denen niemand geschädigt wird.

 

Ich kann mir auch keinen unkooperativen Fuhrparkleiter vorstellen, wenn es um VU-Flucht geht.

 

Grobi

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Guest Kleiner Schelm
Ich kann mir auch keinen unkooperativen Fuhrparkleiter vorstellen, wenn es um VU-Flucht geht.

Vollste Zustimmung!

 

"Das Geheimnis jeder Macht besteht darin, zu wissen, daß andere noch feiger sind als wir."

(Ludwig Börne (1786-1837), dt. Schriftsteller u. Kritiker )

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Gehen die hier genannten Charaktere mit der gleichen Hartnäckigkeit und Ausdauer bei den Ermittlungen vor, wenn steuerzahlenden Leistungserbringern ihr Eigentum beschädigt, geklaut, zerstört worden ist?
Jup. Tun sie.

 

:vogelzeig: Meine Erfahrungen zeigen ein anderes Bild!

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Mir scheint, hier geht mal wieder die Phantasie ein wenig auf Erkundungstour...... :vogelzeig:

 

Leider nein, Harry.

 

Es gab zu diesem Thema schon seitenlange Abhandlungen in der lokalen und überregionalen Presse. Teilweise war es so, das die außerbetrieblichen Rettungskräfte vom innerbetrieblichen Schadensfall erstmal garnichts erfahren haben. Erst als Verletzte in die umliegenden Krankenhäuser verbracht wurden, hat man erklären müssen: " Bei uns ist ein klitzekleiner Kessel zerplatzt ".

Wie ich schon sagte, ich hatte diesbezüglich noch nie Probleme, den Werkschutz zu überzeugen, daß er erhebliche Probleme bekommt, wenn er mich nicht reinlässt (und da spreche ich jetzt auch von einem recht großen internationalen Chemie-Unternehmen)

 

@Bluey: Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. In deinem Beispiel geht es um eine Straftat, bei der jemand anderes geschädigt wurde. Die gängigen "Gesichtskontrollen" sind aber i.d.R. Ordnungswidrigkeiten oder Denunziantenkram ala Beleidigung / Schnarcheraufwecken, bei denen niemand geschädigt wird.

 

Ich kann mir auch keinen unkooperativen Fuhrparkleiter vorstellen, wenn es um VU-Flucht geht.

 

Grobi

Ach so, wenn es um deine Interessen geht, sollte man alles geben, geht es um andere (oder allgemeine) Interessen, dann sieht das anders aus?

Die Beleidigung ist ebenso eine Sraftat wie die Flucht, da wurde auch jemand geschädigt (wenn auch nicht materiell), das "Schnarcheraufwecken" ist oftmals eine Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs, da wurde dann zwar möglicherweise niemand geschädigt, aber gefährdet.

Möchtest du nun entscheiden, was verfolgungswürdig ist und was nicht?

 

Es mag ja sein, daß du dir keinen solchen Fuhrparkleiter vorstellen kannst, ich habe solche jedcoh schon erlebt. Da kam man dann auf die freundliche Tour nicht mehr weiter.

 

Gruß

Goose

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Finde Dich doch einmal damit ab, dass Deine Aussagen zur Gängelung rechtschaffener Bürger nicht auf Sympathien treffen.

Meine Aussagen müssen nicht auf Sympathien stoßen. Das ist mir so ziemlich egal. Womit ich mich wohl abfinden muß (und sicherlich auch werde) ist, daß von Dir nichts Brauchbares kommt, worüber zu diskutieren sich lohnen könnte.

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Guest Der Friese

jetzt mal butter bei die fische....

 

ich lese:

Merke: Das Hausrecht, auf das man sich da gerne berufen möchte, kann dem öffentlichen Recht, beispielsweise bei einer polizeilichen Ermittlung, durchaus nachstehen.

 

wie bringt ihr das in einklang bei der unterscheidung zwischen ordnungswidrigkeit und straftat - wobei angemerkt ist, dass der te von

Das unglaubliche daran ist, dass es sich bisher immer um 15-40 EUR Banalien gehandelt hat.

sprach, also ordnungswidrigkeiten.... :abwarten:

 

die allgemeine spezielle spezial-"ich-darf-im-rahmen-einer-gefahrenabwehr-alles"-keule greift meines erachtens nicht, denn im

§ 41 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen, steht:

 

(1) Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die nach § 10 Abs. 3 vorgeführt oder nach § 35 in Gewahrsam genommen werden darf,

2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach § 43 Nr. 1 sichergestellt werden darf,

3. von der Wohnung Immissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen,

4. das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist.

Die Wohnung umfasst die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum.

(2) Während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 der Strafprozessordnung) ist das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung nur in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 zulässig.

(3) Wohnungen können jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass

a) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,

b) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen,

c) sich dort gesuchte Straftäter verbergen,

2. sie der Prostitution dienen.

(4) Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie andere Räume und Grundstücke, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder zugänglich waren und den Anwesenden zum weiteren Aufenthalt zur Verfügung stehen, können zum Zwecke der Gefahrenabwehr (§ 1 Abs. 1) während der Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeit betreten werden.

 

was hat also ein strafzettel mit dem oben gegebenen paragrafen zu tun...??

 

so wie ich das sehe, kann der te den polizisten sehr wohl das betreten des betriebs verbieten....dass dann schikanöse maßnahmen folgen werden, weil die vermeintlichen "ich-darf-alles"-rechte des polizisten dann doch ein jähes ende finden....nun gut.... :rolleyes::vogelzeig:

 

gruß

der friese

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was hat also ein strafzettel mit dem oben gegebenen paragrafen zu tun...??
Nicht das geringste, denn du bewegst dich im Bereich der Gefahrenabwehr (Polizeigesetz), bei der Verfolgung von Ordungswidrigkeiten oder Straftaten kommt jedoch die Strafprozessordnung zur Anwendung.

 

Gruß

Goose

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Habe ich einen Anlass, das Gelände zu betreten und besteht hierfür die rechtliche Grundlage, wird mich sicher kein Werkschutz davon abhalten (im Falle eines Brandes im Chemieunternehmen lasse ich jedoch der BF lieber den Vortritt)

 

Das deckt sich mit meinen Erfahrungen, werden noch Hände gebraucht um an einer Unfallstelle den Tropf zu halten, lässt man gerne anderen den Vortritt, schließlich müssen mit der einen Hand der Kuli und mit der anderen das Klemmbrett gehalten werden. Besser erst mal andere vorschicken, wenn denen was passiert....... :vogelzeig:

 

Nur wenn´s drum geht, mit der 9 mm anderen vor dem Gesicht herumzufuchteln, muss man selber ran.

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Das ist Blödsinn. :abwarten:

 

Hier geht es eher um den Vollschutz, über den die Feuerwehr im Gegensatz zur Polizei verfügt.

 

Gruß

Goose

 

 

Klar, die steigen am Einsatzort schon in Vollschutzanzügen aus dem Auto.................... :vogelzeig:

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Das nicht, jedoch legen sie ihn außerhalb des Gefahrenbereiches an.

 

Du willst doch nicht ernsthaft erwarten wollen, daß wir uns also ohne erforderlichen Vollschutz in diesen Bereich begeben, oder?

Sorry, aber das ist nun wirklich völliger Unsinn, den du da schreibst. :vogelzeig:

 

Gruß

Goose

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Finde Dich doch einmal damit ab, dass Deine Aussagen zur Gängelung rechtschaffener Bürger nicht auf Sympathien treffen.

Meine Aussagen müssen nicht auf Sympathien stoßen. Das ist mir so ziemlich egal.

 

Schön schön...das prägt das Bild des Polizisten in der Öffentlichkeit nachhaltig. Aber mach nur... :vogelzeig:

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Finde Dich doch einmal damit ab, dass Deine Aussagen zur Gängelung rechtschaffener Bürger nicht auf Sympathien treffen.

Meine Aussagen müssen nicht auf Sympathien stoßen. Das ist mir so ziemlich egal.

 

Schön schön...das prägt das Bild des Polizisten in der Öffentlichkeit nachhaltig. Aber mach nur... :vogelzeig:

 

Diese Reaktion zeigt mir, dass @bluey sich seiner Sache nicht sicher ist und in ihm Zweifel aufkommen. Gut so! (Aber was macht man mit trotzigen Kindern? :abwarten: ?)

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