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Interassanter Link Zu Provida Messung


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Hier der Fall

billige Consumer-Videogeräte

 

erstaunlicherweise wieder Hannover/Niedersachsen. Da kracht es ziemlich und laufend im Gebälk. Langsam wird mir klar, warum dem @dete seine Nerven blank liegen

;) Du hast nicht nur keinen Sachverstand, Du kannst auch nicht lesen. In diesem Link geht es zm ABSTANDSMESSUNGEN. :D

 

Noch einmal zur Wiederholung: HIER ging es bislang um Geschwindigkeitsmessungen mittels ProViDa. Wenngleich Du ja nun erwiesenermaßen keine Ahnung hast, so solltest aber selbst DU die feinen Unterschiede hier erkennen und berücksichtigen können.

 

BTW: die Technik, die hier jeweils zum Einsatz kommt, ist auch unterschiedlich und NICHT vergleichbar. Deshalb ja auch meine Frage kürzlich, ob Du überhaupt weißt, wie beim ProViDa (gemessen und) ausgewertet wird. Offenkundig weißt Du das auch nicht.

 

Falsch!!!

Im Link des TE ging es sowohl um Provida als auch um Abstandsmessung.

Dass sich die Behörden zumindestens im Provida-Fall eine gewisse Rechtsbeugung vorwerfen lassen muß, rührt letztlich daher, dass vom Eichamt eine Information vorlag, dass die geeichten Fz. nicht geeicht hätten werden dürfen. Trotz dieser Information an das IM wurde über einen längeren Zeitraum weitergemessen (und Kasse gemacht). Und spätestens ab da wird's verwerflich! Und davor solltest auch Du, Bluey, die Augen nicht verschließen, auch wenn man dem messenden Beamten direkt nichts vorwerfen kann!

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Der arme Themenstarter wurde von bluey heftig und recht unhöflich darauf hingewiesen, dass das viele schon wissen.

Vielleicht solltest Du auch mal die Umstände betrachten. m3 und Bluey sind hier seit vielen Jahren sehr aktive Mitglieder. Und wenn Bluey auf einen Beitrag von m3 mit kalter Kaffee antwortet, hat es einfach den Grund m3 wollte mal wieder olle Kamellen hervor kramen. Und auf m3 bezog sich der Ausdruck kalter Kaffee. Zudem wollen wir Themen auch nicht quer durch das Forum ziehen, das Thema wurde schon in einem anderen Thread behandelt.

 

Es herrscht hier eben ein etwas recht rauer Ton, gerade zwischen den alten Fronten und ich denke wir können das schon richtig einordnen. Im Grunde haben wir uns doch alle lieb :D . Das manche Neue damit Probleme haben tut mir leid, aber wir sind eben so. Es ist für mich auch der Reiz dieses Forums.

 

MfG.

 

hartmut

 

Das Forum ist sensationell!!! Da beziehe ich ja den bluey voll mit ein. Das macht ja wirklich auch viel spass. Wenn ich auch den "rauen Ton" anstimmen darf, kann ich auch was vertragen.

LG, Petzi

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Im Link des TE ging es sowohl um Provida als auch um Abstandsmessung.

Dass sich die Behörden zumindestens im Provida-Fall eine gewisse Rechtsbeugung vorwerfen lassen muß, rührt letztlich daher, dass vom Eichamt eine Information vorlag, dass die geeichten Fz. nicht geeicht hätten werden dürfen. Trotz dieser Information an das IM wurde über einen längeren Zeitraum weitergemessen (und Kasse gemacht). Und spätestens ab da wird's verwerflich! Und davor solltest auch Du, Bluey, die Augen nicht verschließen, auch wenn man dem messenden Beamten direkt nichts vorwerfen kann!

Zu Abstandsmessungen kann ich nichts sagen. Die führen wir hier nicht durch. Es dürfte auch unschwer zu erkennen gewesen sein, daß ich mich lediglich auf ProViDa-Messungen bezog.

 

Wenn dem so sein sollte, was Du im weiteren Verlauf schreibst, so könnte man lediglich dem IM einen Vorwurf machen, aber nicht den Beamten. ABER: ich bin leider nicht informiert, wann das IM informiert wurde. Uns wurde aber eine Nachricht zugeschickt, in der auf die Problematik hingewiesen wurde. Ferner wurde ausdrücklich verfügt, daß mit den problembehafteten Fahrzeugen nur noch in der Art gemessen werden durfte, als daß man die Meßergebnisse denen von ungeeichten Fahrzeugen bzw. Messungen durch Nachfahren mit ungeeichten Fahrzeugen gleichstellt, demzufolge recht hohe Toleranzen abziehen mußte. Ich denke, daß diese Verfahrensweise den Umständen gerecht wurde und von Rechtsbeugung keine Rede sein kann.

 

Ich habe meine Augen davor auch nie verschlossen. Ich habe statt dessen ausdrücklich betont, daß sowas nicht sein darf, gleichwohl der Meßbeamte aber keinerlei Möglichkeiten hat, solche "Fehler" auszudecken. Und in diesem Punkt eben widersprach mir @m3_ vehement.

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Zu Abstandsmessungen kann ich nichts sagen. Die führen wir hier nicht durch. Es dürfte auch unschwer zu erkennen gewesen sein, daß ich mich lediglich auf ProViDa-Messungen bezog.

 

Wenn dem so sein sollte, was Du im weiteren Verlauf schreibst, so könnte man lediglich dem IM einen Vorwurf machen, aber nicht den Beamten. ABER: ich bin leider nicht informiert, wann das IM informiert wurde. Uns wurde aber eine Nachricht zugeschickt, in der auf die Problematik hingewiesen wurde. Ferner wurde ausdrücklich verfügt, daß mit den problembehafteten Fahrzeugen nur noch in der Art gemessen werden durfte, als daß man die Meßergebnisse denen von ungeeichten Fahrzeugen bzw. Messungen durch Nachfahren mit ungeeichten Fahrzeugen gleichstellt, demzufolge recht hohe Toleranzen abziehen mußte. Ich denke, daß diese Verfahrensweise den Umständen gerecht wurde und von Rechtsbeugung keine Rede sein kann.

 

Ich habe meine Augen davor auch nie verschlossen. Ich habe statt dessen ausdrücklich betont, daß sowas nicht sein darf, gleichwohl der Meßbeamte aber keinerlei Möglichkeiten hat, solche "Fehler" auszudecken. Und in diesem Punkt eben widersprach mir @m3_ vehement.

 

Dass die betreffenden Provida's nur noch in der von Dir beschrieben Weise eingesetzt werden sollten und auch wurden, wurde in dem Bericht nicht genannt - komischerweise aber auch nicht von dem Sprecher des IM, der sich mit ziemlich ratloser Miene in Ausflüchten übte.

Und wenn es denn an dem gewesen war, wie Du es schilderst, dann verstehe ich nicht, wie eine solche Messung vor Gericht zu Fall gebracht und damit diesen Stein erst ins rollen bringen konnte???!!!

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Dass die betreffenden Provida's nur noch in der von Dir beschrieben Weise eingesetzt werden sollten und auch wurden, wurde in dem Bericht nicht genannt - komischerweise aber auch nicht von dem Sprecher des IM, der sich mit ziemlich ratloser Miene in Ausflüchten übte.

Und wenn es denn an dem gewesen war, wie Du es schilderst, dann verstehe ich nicht, wie eine solche Messung vor Gericht zu Fall gebracht und damit diesen Stein erst ins rollen bringen konnte???!!!

Dazu kann ich leider nicht mehr sagen, da mir schlichtweg die Informationen fehlen. Ich gehe aber davon aus, daß entsprechende Informationen, welche auch die Verfahrensweise bzgl. der höheren Toleranzabzüge beinhalteten, erst nach dem Gerichtsurteil in die Behörden gesteuert wurden. Ist allerdings eine reine Vermutung.

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Jetzt regt man sich hier seitenweise über eine Veröffentlichung auf ohne genauere Detailinformationen zu haben.

 

Es wurde gutachterlich festgestellt, daß wenn der Wegstreckenimpuls für das Providagerät vom CAN-Bus abgenommen wird fehlerhafte Informationen bekommt, wenn das Provida-Fahrzeug während der Messung gleichzeitig im Regelbereich des ABS oder des ASR ist. Das ist alles. Messungen die entstanden sind wo weder ABS noch ASR "zugeschlagen" haben, sind von der Ungenauigkeit nicht betroffen. Das ist sicher ein verschwindend kleiner Prozentsatz.

Im Übrigen ist anzumerken, daß es sich diese Technik eigentlich nur in neu beschafften Fahrzeugen befindet, die ab Werk bereits mit solchen Videoanlagen ausgeliefert werden - denn nur das Werk selber gibt das OK für die Verwendung von Daten aus dem CAN-Bus, da hier auch die ganzen elektronischen Steuerungen des Motors und des Fahrzeuges beeinflusst werden können. Jeder Externe (Polizeiwerkstätten u.s.w.) werden normalerweise keinen Zugang dazu bekommen bzw. dort Daten abnehmen.

Schon alleine aus Kostengründen werden die bereits vorhandenen Anlagen in neue Fahrzeuge eingebaut und dabei wird der Wegstreckenimpuls vom Tacho genommen. Der CAN-Bus hat keine PTB-Zulassung und braucht auch keine, weil er nur eine normale Schittstelle ist, er ist aus dem Grund auch nicht eichbar und unterliegt auch nicht dem Eichgesetz.

Die Richtigkeit des Wegstreckenimpulses ist eichbar und das wird auch gemacht. Damit arbeitet dann das Provida - System.

 

Sollte tatsächlich bei einem neuen Provida-Fahrzeug, an dem der Impuls am CAN-Bus abgenommen wird, im Regelungsbereich des ASR oder des ABS man eine Messung vornehmen, dann kann es sein, daß ein paar Impulse nicht übertragen werden und somit der Rechner des Provida einen falschen Wert angibt. Es handelt sich hierbei um ein paar wenige Radumdrehungen auf der gesamten Meßstrecke ...... die Abweichung liegt faktisch somit im Promillebreich und nicht im Prozentbereich. Wie publicitysüchtige Rechtsanwälte dies dann propagieren ist eine andere Sache und wer wie was glaubt .... eine andere.

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@petzi

 

Bitte nicht das Wort im Mund rumdrehen. Ich will keinem Anwalt, Gutachter, Polizisten, Richter, Staatsanwalt oder Reporter was schlechtes unterstellen, die machen alle ihren Job. Ich wollte damit nur zur Sprache bringen, daß man sich gelegentlich nur mal die Mühe machen sollt die nackten Fakten anzuschauen und dann hören und lesen wie diese Fakten "redaktionell" bearbeitet und mit wenig Sach-/und Fachkenntnis in der Öffentlichkeit publik gemacht werden.

Da hat das Eine mit dem Anderen oftmals nichts mehr zu tun. Aus welchen Gründen und (finanziellen?)Intressen das gemacht wird kann sich jeder selber überlegen. Wenn man nur die nackten und nüchternen Fakten auf den Tisch legen würde, würde es keiner lesen weil es zu langweilig wäre.

 

Das ist ja auch überhaupt nicht das Thema - es geht hier ja einzig und alleine um die mögliche Fehlmessung bei Provida und der Wind der darum gemacht wird. Es ist richtig, daß die Gerätschaften richtig funktionieren sollen und somit auch richtige Meßergebnisse erfolgen müssen. Da aber gleich einen Rundumschalg zu machen und sofort alles anzweifeln zu wollen ist auch nicht der richtige Weg. Meines Wissens nach sind sämtliche Videofahrzeuge und Videomotorräder postwendend überprüft worden und die paar Fahrzeuge um die es geht, sind dann auch gleich aus dem Verkehr gezogen worden. Die Fahrzeuge kommen erst dann wieder zum Einsatz wenn der Impuls woanders abgenommen werden kann. Ansonsten s.o.

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Schon alleine aus Kostengründen werden die bereits vorhandenen Anlagen in neue Fahrzeuge eingebaut und dabei wird der Wegstreckenimpuls vom Tacho genommen. Der CAN-Bus hat keine PTB-Zulassung und braucht auch keine, weil er nur eine normale Schittstelle ist, er ist aus dem Grund auch nicht eichbar und unterliegt auch nicht dem Eichgesetz.

Die Richtigkeit des Wegstreckenimpulses ist eichbar und das wird auch gemacht. Damit arbeitet dann das Provida - System.

 

Sollte tatsächlich bei einem neuen Provida-Fahrzeug, an dem der Impuls am CAN-Bus abgenommen wird, im Regelungsbereich des ASR oder des ABS man eine Messung vornehmen, dann kann es sein, daß ein paar Impulse nicht übertragen werden und somit der Rechner des Provida einen falschen Wert angibt. Es handelt sich hierbei um ein paar wenige Radumdrehungen auf der gesamten Meßstrecke ...... die Abweichung liegt faktisch somit im Promillebreich und nicht im Prozentbereich. Wie publicitysüchtige Rechtsanwälte dies dann propagieren ist eine andere Sache und wer wie was glaubt .... eine andere.

 

Was glaubst du wo der Tacho in einen Fahrzeug mit CAN-Bus, sein Geschwindigkeitssignal her bekommt? Von der Tachowelle? Wohl kaum. Sicher ebenfalls vom CAN-Bus. Der CAN-Bus ist für solche Informationen eben keine zuverlässige Quelle, da hier nicht deterministische Fehler auftreten können. Das scheint ja auch bekannt zu sein, denn er ist ja nicht zugelassen. Fragt sich nur wie ein Eichamt so schlampen kann und trotzdem ein Eichsiegel auf so etwas vergeben kann. Es ist Aufgabe eines guten Anwaltes so etwas aufzudecken, dabei ist es unerheblich ob dadurch tatsächlich eine Fehlmessung aufgetreten ist. Wenn ich gerade ein solches Problem hätte wäre ich dankbar über einen solchen guten Anwalt (die meisten sind leider nicht gut oder nicht engagiert). Ebenso wäre ich dankbar, dass der Threadersteller das hier gepostet hat. Denn ich wußte das bisher nicht und die Gegenseite hätte mir so etwas kaum freiwillig unter die Nase gerieben.

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Das Ding mit den billigen Consumer Viedogeräten habe ich nicht mitgekriegt!

 

Bluey, ich entschuldige mich, m3 weiss wirklich nichts!

 

Aber, macht nichts, es gibt hier jede Menge User, die mehr oder weniger Anung haben, nett sind´und keinen Müll absondern!

 

dete ( ohne Nerven!)

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Erklaer mal, vielleicht kann ich ja noch von Dir lernen. :rofl: Ich frage mal direkt: Ein Hersteller legt mir auf Verlangen fuer ein Produkt mit GS-Zeichen das entsprechende Zertifikat vor, das noch lange Gueltigkeit hat. Welche Plausibilitaetskontrollen habe ich jetzt zu unternehmen, um mich auf die Richtigkeit des Zertifikates und vor allem die Sicherheit des Produktes 100 %ig verlassen zu koennen? :think:

 

@harryb:

Das CE-Zeichen hat mit dem GS-Zeichen gemein, dass es kein Qualitätszeichen ist. Jedoch signalisieren beide Zeichen, dass das Produkt auf dem es angebracht ist "Sicher" für die Benutzung im Sinne der europäischen Rechtsprechung ist.

Auszug aus www.wikipedia.de; Unterstreichung von m3

 

Warum ist wohl "sicher" in Anführungszeichen gestellt? Wenn beim mir ein GS-geprüftes Spielzug zusammenbricht, dann nützt auch das GS-Siegel nix. Klar kann ich mich auf unsensibel und fehlender Feinfühligkeit berufen und nix merken und weiterhin dem Siegel blind bis zum Gültigkeitsdatum vertrauen :30: , analog wie sich unsere Cops verhalten..

:blink:

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so dass ein Fehler im Programm nicht oder schwer auffällt.

In den bekannt gewordenen Fällen ist der "Fehler" fast nie aufgefallen, .....

Aha! Wie "schwer" ist er nun aufgefallen? "Fast nie" bedeutet, daß es aber feinfühligen Leuten aufgefallen ist.

 

GPS - Abgleich, haben wir wieder gelacht, wir leben in Deutschland!!

Kennst Du BMW überhaupt richtig?

:30:

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Interessant. Ich verstehe nur nicht, inwieweit dieser Link Deinen hiesigen Skandal untermauert.

@bluey: dies waren zwei Beispiele für mangelhafteste Plausibilitätskontrollen. Dies kann nur durch extreme Betriebsblindheit und blindestes Vertrauen in Siegel kommen. Diese Abweichungen hätte jeder externe Anfänger sofort erkannt. Von Euch beiden erfahrenen Cops erwartete ich wesentlich mehr Feinfühligkeit bei auch wesentlich kleineren Abweichungen.

:30:

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Das Ding mit den billigen Consumer Viedogeräten habe ich nicht mitgekriegt!

@dete: schwaches Bild, hast Du überhaupt den wdr-Link gelesen? Stehen auch schön die Namen der Kollegen in Hannover drin. Aber ich nehme Deine Entschuldigung für das Nichtmitkriegen gerne an. Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden wegen unnötigem Hinundherfahren mit Videofahrzeugen in 120er-Zonen haben selbstverständlich Vorrang :think::blink: .

Das richtige Lesen gilt auch für Dich @bluey. Die jahrelange fehlerhafte Auswertung mit den Billig-Videogeräten in Niedersachsen betraf die Abstandsauswertung von Videofahrzeugen. Ich selbst beschäftige mich auch nicht mit solchen Auswertungen, sondern mit Auswertungen von Videos über das Verhalten der Videofahrzeuge selbst :rofl: .

:30:

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wenn das Provida-Fahrzeug während der Messung gleichzeitig im Regelbereich des ABS oder des ASR ist. Das ist alles. Messungen die entstanden sind wo weder ABS noch ASR "zugeschlagen" haben, sind von der Ungenauigkeit nicht betroffen. Das ist sicher ein verschwindend kleiner Prozentsatz.

@oddo: das sind doch mal sachdienliche Hinweise, besten Dank :think: ! Trotzdem würde ich sagen, wenn die Polizei-Propaganda ja die reinste Wahrheit ist, daß mit ProViDas der allgegenwärtige Bilderbuchbösewicht gejagt wird, dann ist sicher ein hoher Prozentsatz der Messungen im Schlupfbereich :blink: .

:30:

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Warum ist wohl "sicher" in Anführungszeichen gestellt? Wenn beim mir ein GS-geprüftes Spielzug zusammenbricht, dann nützt auch das GS-Siegel nix. Klar kann ich mich auf unsensibel und fehlender Feinfühligkeit berufen und nix merken und weiterhin dem Siegel blind bis zum Gültigkeitsdatum vertrauen :30: , analog wie sich unsere Cops verhalten..

Wie ueblich - nur heisse Luft vom Oberhammel..... :think::blink: Du hast jetzt wieder dein uebliches bla-bla abgelassen, jedoch noch nicht erklaert, wie denn nun solch eine Plausibilitaetskontrolle durchzufuehren waere. Fazit: Man kann von Dir offensichtlich doch nichts lernen. Mich wundert das nicht..... :rofl:

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Wenn HarryB schreibt, dass ein Oberhammel am Werk ist, darf und muss ich dazu dsagen, wie dumm muss/darf/kann man eigentlich sein!!

 

Du zerrst einzelne Säteze heraus und das ist für dich wie Wahrheit!

 

Was der WDR schreibt ist richtig!

 

Dun bist unfähig, einen Sachverhalt zu erfassen und ihn so zu interpretieren, dass er Sinn macht!

 

Dass du von billigen Consumer Geräten geschrieben hast, habe ich nicht mirgekriet, das ist einfach Schwachsinn! Es waren nur andere Geräte, die mit anderen Bildschritten arbeiteten!

 

Dass solche Missstände, Versehen , Dummheiten überhaupt auffallen, ist einem Gutachten zu verdanken!

 

Deiner meinung nach muss jeder Polizeibeamte solch ein gutachten , vermutlich täglich, erstellen, damit solche Fehler nicht passieren!

 

Wie dumm kann man eigentlich sein!

 

Soll dir das hier jemand abnehmen?

 

So, nun such dir wieder einen Satz raus und müll weiter!

 

Von mir zu dir das letzte Posting! ( In jeder Hinwicht!!)

 

 

dete

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Guest Highwaystevie

Hallo zusammen,

Ich bin neu in diesem Forum, lese aber mit Interesse wie vielfältig die Meinungen und Fragen sind. Gibt es jemanden der sich mit dieser Technik genau auskennt *lach* so wie ich zum Beispiel *grins*. Ein wenig Erfahrungsaustausch könnte ja nicht schaden.+ und ist interessant für Polizisten/Innen und Bürger/Innen.

Gruß Highwaystevie

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Guest Highwaystevie

Hallo ihr Experten :rolleyes:

ich habe eure Ausführungen über die mangelhafte ProVida- und VAMA-Technik gelesen.

Und ich muss feststellen, dass ihr euch in ganz schöne Wortspielereien verkeilt.

Fakt ist doch ds Fehler in den Systemen aufgedeckt wurden. Es dürfte doch egal sein wer diese verbockt hat, wichtig ist doch dass die Fehler eingestanden und beseitigt werden.

In der freien Wirtschaft ist das doch auch nicht anders. Ein neues Produkt, ausgestattet mit Prüfungen und einer einer Zulassung nach DIN, kommt auf dem Markt und wird doch nach kurzer Zeit wegen erheblicher Mängel wieder aus dem Vrkehr gezogen.

In unserer hektischen Welt, die nur auf ein gesundes Bruttosozialprodukt ausgerichtet ist, ist das ja wohl kein Wunder, denn die sprichwörtliche "deutsche Wertarbeit" gibt es schon lange nicht mehr.

Also......solange wir über Mängel reden und diskutieren, kann man sie beseitigen.

Und da glaube ich, sind wir auf einem guten Weg..........zumindest wir im Bereich der BR Düsseldorf *lach* haben gehandelt und s läuft wunderbar.

Also weiter sachlich diskutieren und nicht gegeseitig in die Pfanne hauen.

Gruß Highwaystevie

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Schon alleine aus Kostengründen werden die bereits vorhandenen Anlagen in neue Fahrzeuge eingebaut und dabei wird der Wegstreckenimpuls vom Tacho genommen. Der CAN-Bus hat keine PTB-Zulassung und braucht auch keine, weil er nur eine normale Schittstelle ist, er ist aus dem Grund auch nicht eichbar und unterliegt auch nicht dem Eichgesetz.

Die Richtigkeit des Wegstreckenimpulses ist eichbar und das wird auch gemacht. Damit arbeitet dann das Provida - System.

 

Sollte tatsächlich bei einem neuen Provida-Fahrzeug, an dem der Impuls am CAN-Bus abgenommen wird, im Regelungsbereich des ASR oder des ABS man eine Messung vornehmen, dann kann es sein, daß ein paar Impulse nicht übertragen werden und somit der Rechner des Provida einen falschen Wert angibt. Es handelt sich hierbei um ein paar wenige Radumdrehungen auf der gesamten Meßstrecke ...... die Abweichung liegt faktisch somit im Promillebreich und nicht im Prozentbereich. Wie publicitysüchtige Rechtsanwälte dies dann propagieren ist eine andere Sache und wer wie was glaubt .... eine andere.

 

Was glaubst du wo der Tacho in einen Fahrzeug mit CAN-Bus, sein Geschwindigkeitssignal her bekommt? Von der Tachowelle? Wohl kaum. Sicher ebenfalls vom CAN-Bus. Der CAN-Bus ist für solche Informationen eben keine zuverlässige Quelle, da hier nicht deterministische Fehler auftreten können. Das scheint ja auch bekannt zu sein, denn er ist ja nicht zugelassen. Fragt sich nur wie ein Eichamt so schlampen kann und trotzdem ein Eichsiegel auf so etwas vergeben kann. Es ist Aufgabe eines guten Anwaltes so etwas aufzudecken, dabei ist es unerheblich ob dadurch tatsächlich eine Fehlmessung aufgetreten ist. Wenn ich gerade ein solches Problem hätte wäre ich dankbar über einen solchen guten Anwalt (die meisten sind leider nicht gut oder nicht engagiert). Ebenso wäre ich dankbar, dass der Threadersteller das hier gepostet hat. Denn ich wußte das bisher nicht und die Gegenseite hätte mir so etwas kaum freiwillig unter die Nase gerieben.

 

Na dann mal ein Hinweis von jemandem der mit CAN im Auto zu tuen hat:

Das Geschwindigkeitssignal kommt i.A. von einem Geber im Antriebsstrang (Getriebe) oder von einem der ABS-Sensoren.

Auch ohne CAN hat man das Problem, dass je nach Hersteller die Anzahl der Impulse pro Radumdrehung variieren können.

Ein mobiler Einsatz über verschieden Fahrzeuge ist also nicht möglich. Weiterhin ändert sich der Raddurchmesser

durch Reifenverschleiß und/oder den Umbau von Sommer- auf Winterreifen und damit auch die Geschwindigkeitsinformation

im Prozentbereich.

Die einzige Möglichkeit das mit 'sinnvollen' Toleranzen zu händeln ist ein sehr kurzes Kalibrierungsintervall bzw.

eine Kalibrierung nach jedem Umbau.

Wenn man sich jetzt die Information auf dem CAN anschaut, so wird man feststellen, dass das i.A. die von einem

Steuergerät ausgerechnete Geschwindigkeitsinformation ist. Hier hat der Hersteller also eine - u.U.- rundungsfehlerbehaftete

Berechnung/Mittelung vorgenommen. Auf jeden Fall aber nicht durch die PTB nachvollziehbar.

Die einzige Möglichkeit wäre ein genormtes und geeichtes Steuergerät zu entwickeln.

Das dürfte sich aber als sehr kostspielig erweisen, da dieses Steuergerät eben nicht nur die Geschwindigkeit ausrechnet,

sondern auch die Motorsteuerung enthält.

Hinzukommt noch, dass es aufgrund der asynchronen Übertragungscharakteristik von CAN vorkommen kann,

das die Geschwindigkeitsinformation zugunsten von 'wichtigeren' Informationen ausgelassen wird.

(Kann z.B. passieren wenn das ASR gerade den Motor runterregelt und gleichzeitig hinten links die Bremse aufmacht,

während der Bremsassistent gerade vollen Bremsdruck aufbaut)

Der Tacho mittelt einfach bzw. setzt den vorrangegangen Wert an.

Bei einer Momentanmessung wäre das zu fehlerbehaftet.

Also keine 'Ungenauigkeit' sondern ein Problem bein CAN-Protokoll.

 

Der CAN-Bus ist für solche Informationen eben keine zuverlässige Quelle, da hier nicht deterministische Fehler auftreten können.

Das wäre schlimm. Schließlich darf das ESP nicht fälschlich die Bremse aufmachen ...

 

Gruß.

AnReRa

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@AnReRa

 

Danke, daß Du das so ausführlich dargestellt hast. Ich wollte heute Abend auf eine Antwort daraf geben, die aber nicht so sehr ins Detail gegangen wäre - letztendlich hätte es aber das gleiche ausgesagt.

 

Anm.: Die von Dir angesprochen unterschiedlichen Reifendurchmesser sind in der zu berücksichtgenden Eichtoleranz enthalten die die PTB vorschreibt. Nur bei Umrüstung auf andere Reifengrößen oder die Umrüstung von Winter/Sommerreifen bedarf einer neuen Eichung. Auch die Luftdrücke oder die Beladung sind in der Eichtoleranz bereits mit berücksichtigt.

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Da kann ich AnReRa und Oddo nur bestätigen.

 

Bei erforderlichen mindestens 2 % Toleranz gibt die Polizei 5 %!

 

Reicht aus, oder?

 

 

dete

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Leider gibt es immer mal wieder Fehlurteile in der Justiz. Denen sind meist irgendwelche Fehler vorausgegangen oder es wurden Sachverhalte nicht oder falsch kombiniert. Menschlich, damit muß man leben.

Beim Durchlesen der Beiträge stieß mir nur der Mod-Eingriff von Harry B gegenüber Petzi auf. Für mich klang das nach überzogener und insbesondere auch einseitiger Anmaßung eines "Mächtigen". Denn sonst hätte man auch den ein oder anderen Beitrag der "grünen/weißen Zunft" monieren können. Das hat Harry B nicht getan. OK, die "grünen Herren" sind wirklich erfahren genug, sich selbst zu wehren. Harry B hat sich für meinen Geschmack den Makel des eindeutigen Parteigängers zugezogen. Eigentlich nicht schlimm, aber als Mod mit Anspruch auf Überparteilichkeit, würde ich sagen, daneben gelangt, schade.

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dann ist sicher ein hoher Prozentsatz der Messungen im Schlupfbereich :rolleyes: .

Quatsch!

Danke, das wollte ich nur hören, womit die reine Legendenbildung von Dir nun selbst bestätigt wird :rofl: .

 

Aber nun echt im Ernst :wacko: : wie kann plötzlich ein Grobmotoriker wie Du&@dete ohne jegliche Feinfühligkeit bei Meßgeräten plötzlich super sensibel sein und feinste Regeleingriffe der Assistenzsysteme ausschliessen?

:rolleyes:

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Na dann mal ein Hinweis von jemandem der mit CAN im Auto zu tuen hat:

Das Geschwindigkeitssignal kommt i.A. von einem Geber im Antriebsstrang (Getriebe) oder von einem der ABS-Sensoren.

Auch ohne CAN hat man das Problem, dass je nach Hersteller die Anzahl der Impulse pro Radumdrehung variieren können.

Ein mobiler Einsatz über verschieden Fahrzeuge ist also nicht möglich. Weiterhin ändert sich der Raddurchmesser

durch Reifenverschleiß und/oder den Umbau von Sommer- auf Winterreifen und damit auch die Geschwindigkeitsinformation

im Prozentbereich.

Die einzige Möglichkeit das mit 'sinnvollen' Toleranzen zu händeln ist ein sehr kurzes Kalibrierungsintervall bzw.

eine Kalibrierung nach jedem Umbau.

Wenn man sich jetzt die Information auf dem CAN anschaut, so wird man feststellen, dass das i.A. die von einem

Steuergerät ausgerechnete Geschwindigkeitsinformation ist. Hier hat der Hersteller also eine - u.U.- rundungsfehlerbehaftete

Berechnung/Mittelung vorgenommen. Auf jeden Fall aber nicht durch die PTB nachvollziehbar.

Die einzige Möglichkeit wäre ein genormtes und geeichtes Steuergerät zu entwickeln.

Das dürfte sich aber als sehr kostspielig erweisen, da dieses Steuergerät eben nicht nur die Geschwindigkeit ausrechnet,

sondern auch die Motorsteuerung enthält.

Hinzukommt noch, dass es aufgrund der asynchronen Übertragungscharakteristik von CAN vorkommen kann,

das die Geschwindigkeitsinformation zugunsten von 'wichtigeren' Informationen ausgelassen wird.

(Kann z.B. passieren wenn das ASR gerade den Motor runterregelt und gleichzeitig hinten links die Bremse aufmacht,

während der Bremsassistent gerade vollen Bremsdruck aufbaut)

Der Tacho mittelt einfach bzw. setzt den vorrangegangen Wert an.

Bei einer Momentanmessung wäre das zu fehlerbehaftet.

Also keine 'Ungenauigkeit' sondern ein Problem bein CAN-Protokoll.

 

Der CAN-Bus ist für solche Informationen eben keine zuverlässige Quelle, da hier nicht deterministische Fehler auftreten können.

Das wäre schlimm. Schließlich darf das ESP nicht fälschlich die Bremse aufmachen ...

 

Gruß.

AnReRa

 

Ich gehe mal davon aus, dass du dich dort besser auskennst als ich, Kfz-Technik ist nicht mein Fachgebiet. Du sagst aber selbst, dass an diesem Geschwindigkeitswert herumgerechnet wird. Warum schließt du hier (Software-)Fehler aus. Klar für die Sicherheit (ESP, ..) ist das nicht so toll, aber fehlerfreie Software gibt es (fast) nicht.

 

Weiterhin lese ich aus deiner Aussage, das der Tacho ebenfalls den CAN Bus nutzt. Also ist es eigentlich egal ob der CAN Bus unmittelbar oder der Tacho angezapft wird. Welches Signal wir also jetzt anerkannter Weise für Providia genutzt? Wird hier nicht nur die Nutzung des CAN Bus vertuscht?

 

Bleibt letztlich die Prüfung des Gesamtsystems. Der Providia-Hersteller kann für seine Software gerade stehen. Wer hat die Software eigentlich auf Fehler geprüft? Er kann aber nicht garantieren, dass keine Fehler in der externen Software (von der er das Geschwindigkeitssignal erhält) steckt. D.h. eigentlich ist das eine Gleichung mit unbekannten. Trotzdem wird einfach angenommen das keine Fehler vorliegen. Softwarefehler zeigen sich aber nicht immer sondern treten oft sporadisch unter gewissen seltenen Rahmenbedingungen auf. Das Ergebnis kann ein sehr großer Fehler sein, der sich eben nicht mit einer x% Toleranz erschlagen läßt. Natürlich suche ich hier nach dem Wurm im Apfel, aber es liegt an der Gegenseite das Gegenteil zu beweisen. Bei Software ist hierfür ein Eichstempel denkbar ungeeignet, dafür gibt es andere Verfahren etwa in der Luftfahrt oder EDV Sicherheit.

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Aber nun echt im Ernst :rolleyes: : wie kann plötzlich ein Grobmotoriker wie Du&@dete ohne jegliche Feinfühligkeit bei Meßgeräten plötzlich super sensibel sein und feinste Regeleingriffe der Assistenzsysteme ausschliessen?

Noch einmal die Frage, die ich Dir schon vor Taagen gestellt habe, die allerdings - genauso wie viele andere - bislang unbeantwortet blieb:

 

Weißt Du, wie eine ProViDa-Messung funktioniert? Was dabei geschieht? Wie die Messung abläuft?

 

Wenn Du mir darauf eine Antwort gibst, werde ich sehen, ob ich Dir zum obigen noch etwas schreibe oder nicht.

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Guest Bandit
Der CAN-Bus hat keine PTB-Zulassung und braucht auch keine, weil er nur eine normale Schittstelle ist, er ist aus dem Grund auch nicht eichbar und unterliegt auch nicht dem Eichgesetz.

 

Das sieht die Physikalisch Technische Bundesanstalt in Ihrer Stellungnahme zum Thema vom 18.07.2007 aber ganz anders !

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Eine Schnittstelle kann man weder eichen noch zulassen; ihre Fehler müssen lediglich in die Fehlerberechnungen eingehen, oder man muß ihren Einsatz ausschließen, wenn nichts garantiert werden kann. Und es könnten ja auch Fehler nur zugunsten des VT auftreten, dann wären diese unerheblich.

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Guest Bandit

Die PTB erteilt im Moment gerade spezifische Bauartzulassungen für einzelne Fahrzeugtypen und spezifiziert darin entsprechende Festlegungen hinsichtlich der Datenübermittlung aus dem CAN-Bus und deren Echtzeitfähigkeit. Wo es keine solche spezifische Bauartzulassung gibt, ist ein (etwaig in Unkenntnis erteilter) Eichschein materiell unrichtig und im OWi- oder Strafverfahren per Sachverständigenbeweis angreifbar.

 

Und die PTB stellt auch klar, das der Wegstreckenimpuls vom Problem betroffen ist, womit die Herren Verkehrsüberwacher ggf. auch mit provida-aufnahmengestützten ViDistA-Messungen Beweisprobleme haben dürften.

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@Someone

Auch wenn das jetzt ziemlich OT wird.

Je komplexer ein Gerät wird, desdo höher wird zwangsläufig die Ausfall- oder

Fehlerwahrscheinlichkeit. Egal ob das jetzt Software oder Hardware ist.

Wo man bei einfachen Systemen noch 'von-Hand' ausprobieren kann, helfen einem

bei komplexen Systemen nur noch Simulationen und Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

Dafür gibt es für elektronische Systemen verschieden Sicherheitsklassen und die zugehörigen

Prüfnormen (mit Redundanten Sensoren z.B.) und Vorschriften was bei einem erkannten Fehler zu tuen ist.

Ein Tacho (als reines Anzeigegerät) ist für die Fahrsicherheit z.B unwichtiger als

ein ESP oder ABS. Ein erkannter Defekt im ESP/ABS (-Sensor) schaltet das gesamte System bis zur 'Entstörung'

komplett ab. Ein defekter Tacho(-sensor) interessiert zunächst weniger.

 

Ein 100% sicheres System kannst Du aber nur theoretisch erreichen.

Letztendlich läuft es darauf hinaus, dass der Hersteller für jedes System nur eine MTBF

(Mean Time Before Failure) angeben kann.

Und vermutlich erwartet die PTB bei der Zulassung eben solche (nachgewiesenen) Zahlen.

Wenn man also - nach obiger Argumentation - davon ausgeht, dass ein Tachosensor wesentlich unwichtiger

ist als der ABS-Sensor, so wird klar warum dieses Signal zunächst nicht geeignet scheint eine beweiskräftige

Aussage zu liefern.

'Dummerweise' trennen die Fahrzeughersteller aber auch die CAN-Bus nach Wichtigkeit

z.B. in Sicherheits-, Motor- und Komfortsteuerung (moderen Autos haben bis zu 8 getrennte CAN-Busse)

und nicht alle Signale liegen auf allen Bussen. Nicht vergessen sollte man, dass die Belgung der Busse mit

Botschaften ein ureigenes Geheimnis der Fahrzeughersteller ist und es unverantwortlich wäre, wenn ein

defektes ProViDa das Fahrzeug im falschen Moment lahm legen könnte.

So wird man das ProViDa sicher nicht an den Sicherheitssystem-CAN hängen und hat dann

i.A. auch keinen Zugriff auf das ABS-Sensor-Signal das seinerseits im Komfortsystem-CAN aber

nicht benötigt wird, da man da normalerweise direkt einen Geschwindigkeitswert benötigt,

damit der Tacho und das Autoradio (Navi/GALA) eben nicht mehr rechnen müssen.

 

Und nur weil die Behörden es möchten, wird wohl kein Hersteller eine extra Schnittstelle definieren,

das Auto um ein ProVidDa herumbauen oder seine Betriebsgeheimnisse offenbaren ...

 

 

Gruß,

AnReRa

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@someone

 

Richtig was Du sagst (überhaupt, gute Ausführungen von Dir), jeder Hersteller hat eine unterschiedliche Anzahl von Impulsen für seine Technik vorgesehen - das ist das gleiche wie bei den Tachographen im Lkw. Bei einem Wechsel müssen diese wieder neu kalibriert/geeicht werden.

 

Weiterhin richtig, daß der Tacho üblicherweise über einen Impulsgeber am Getriebeausgang sein Signal bekommt. Von diesem Geber werden auch entsprechende Signale zum CAN-Bus gesandt.

 

@Bandit

 

Es bleibt dabei was ich über den CAN-Bus sagte. Was Du meinst und worauf was sich die PTB bezieht, ist die Aufbereitung der Daten, die am CAN-Bus anliegen. Deswegen haben die Provida/ViDistA- Systeme, die ihr Signal vom Tacho beziehen und der wiederum sein sein Signal von Geber am Getriebeausgang bezieht keine Probleme. Nicht immer gleich auf Konfrontationskurs gehen nach dem Motto: es kann nicht sein was meiner Meinung nach nicht sein darf! Bitte genau lesen, dann erübrigt sich manchmal der eine oder andere Post.

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Guest Bandit

@ Oddo

 

Bin weit vom Konfrontationskurs entfernt ;-)

 

Tatsache bleibt, die PTB hat eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht, die Deine Meinung nicht uneingeschränkt teilt.

 

Dort ist man der Auffassung, dass die Daten aus dem CAN Bus zwar genormt sind, ihre Verwendbarkeit für eine verwertbare Messung aber von den Spezifika des Fahrzeugtyps und der jeweiligen Verbindung zwischen CAN und Provida-System abhängt, weshalb eine fahrzeugtypenspezifische Bauartzulassung erforderlich ist.

 

Fazit: Eine Schnittstelle für sich betrachtet, ist sicherlich nicht zu eichen, eine fahrzeugspezifische Bauartzulassung des Gesamtsystems ist aber nötig.

 

Die Stellungnahme der PTB vom 18.7.07 kann dort angefordert werden

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Weißt Du, wie eine ProViDa-Messung funktioniert? Was dabei geschieht? Wie die Messung abläuft?

Klar weiß ich das :ph34t: . Basis ist eine Wegstreckenmessung über den Abrollumfang der Reifen. Ein Wegimpulsgeber erhöht die Auflösung (mehr Impulse pro Radumdrehung). Am Hauptmodul sind dieser Wegimpulsgeber, die Fernbedienungseinheit, die Videokamera, der Videorekorder und der Monitor angeschlossen.

 

Erwarte nun gerne deine Antwort!

 

Eine weitere Frage: Kennst Du als eichsiegelgläubiger Anwender überhaupt die Eichfehlergrenzen bzw. die Eigenfehler, Angleichfehler bei ProViDa?

:licht:

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Leider gibt es immer mal wieder Fehlurteile in der Justiz. Denen sind meist irgendwelche Fehler vorausgegangen oder es wurden Sachverhalte nicht oder falsch kombiniert. Menschlich, damit muß man leben.

Beim Durchlesen der Beiträge stieß mir nur der Mod-Eingriff von Harry B gegenüber Petzi auf. Für mich klang das nach überzogener und insbesondere auch einseitiger Anmaßung eines "Mächtigen". Denn sonst hätte man auch den ein oder anderen Beitrag der "grünen/weißen Zunft" monieren können. Das hat Harry B nicht getan. OK, die "grünen Herren" sind wirklich erfahren genug, sich selbst zu wehren. Harry B hat sich für meinen Geschmack den Makel des eindeutigen Parteigängers zugezogen. Eigentlich nicht schlimm, aber als Mod mit Anspruch auf Überparteilichkeit, würde ich sagen, daneben gelangt, schade.

Mit anderen Worten, Du hast nicht begriffen, worum es bei meinem Einwand ging... :licht: Gut, dann erklaere ich es dir mal ganz kurz: Es kommt mir als Mod darauf an, hier Fairness walten zu lassen. Da kann sich jede Seite noch so anmassend und arrogant ausdruecken wie sie will - wenn es um die Sache geht. Wenn es aber darum geht, hier unterhalb der Guertellinie zuzuschlagen, indem man darauf verweist, dass da ein offensichtlicher Polizeieamter seine Beitraege hier in der Dienst- und damit vom Steuerzahler angeblich bezahlten Zeit zu verfassen, dann ist mein Eingriff mit der Bitte zur Maessigung gefragt. So verstehe ich nun mal meinen unbezahlten Job hier. Ich wuerde auch eingreifen, wenn sich einer von der "gruen/weissen" Zunft derartig hier aeussern wuerde - allein, das habe ich noch nicht erlebt.

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Klar weiß ich das :licht: . Basis ist eine Wegstreckenmessung über den Abrollumfang der Reifen. Ein Wegimpulsgeber erhöht die Auflösung (mehr Impulse pro Radumdrehung). Am Hauptmodul sind dieser Wegimpulsgeber, die Fernbedienungseinheit, die Videokamera, der Videorekorder und der Monitor angeschlossen.

Naja, damit hast Du es zwar im Groben umrissen, mehr aber auch nicht. Da fehlt noch einiges.

 

Erwarte nun gerne deine Antwort!
Aber gerne. Da ich vielmehr ein Feinmotoriker bin, fällt mir die entsprechende Feststellung nicht schwer. Und - falls Du's immer noch nicht begriffen haben solltest: ich fahre kein ProViDa-Vierrad, sondern -Zweirad :ph34t: - bei "meinem" Krad merke ich den Einsatz von Regelsystemen (hier lediglich ABS) sehr genau. Während des Nachfahrens schlägt das ABS allerdings nicht an, denn da werfe ich normalerweise nicht den Anker, daß dies geschehen könnte.

 

Eine weitere Frage: Kennst Du als eichsiegelgläubiger Anwender überhaupt die Eichfehlergrenzen bzw. die Eigenfehler, Angleichfehler bei ProViDa?

1. soll ich aus der Bedienungsanleitung zitieren?

2. was ändert das Wissen um diese Dinge an den Messungen mittels ProViDa bzw. an der Eichung?

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@someone

 

Richtig was Du sagst (überhaupt, gute Ausführungen von Dir), jeder Hersteller hat eine unterschiedliche Anzahl von Impulsen für seine Technik vorgesehen - das ist das gleiche wie bei den Tachographen im Lkw. Bei einem Wechsel müssen diese wieder neu kalibriert/geeicht werden.

 

Weiterhin richtig, daß der Tacho üblicherweise über einen Impulsgeber am Getriebeausgang sein Signal bekommt. Von diesem Geber werden auch entsprechende Signale zum CAN-Bus gesandt.

 

Da liegt aber das Problem. Früher war es einfach. Es gab eine Tachowelle vom Getriebe und irgend wo einen Signal/Pulsgeber an dieser Tachowelle oder am Getriebe. Der Pulsgeber kann sogar zum Providia gehören und somit sicher und eichfähig sein. In modernen Auto spart man aber Gewicht, daher wir ein (CAN) Bus anstatt vieler Leitungen genutzt. Der CAN Bus kann aber keine Impulse (direkt) übertragen. Er überträgt Nachrichten und Befehle. D.h. der Geber am Getriebe wird wahrscheinlich in regelmäßigen Abständen die Zahl der Impulse pro Zeiteinheit an den CAN-Bus übertragen. Diese werden dann im System verarbeitet und z.B. als Geschwindigkeitssignal für das Radio oder ABS wieder im CAN Bus übertragen. Vermutlich wird man jetzt wieder ein Gerät an den CAN Bus anschließen das aus einem dieser Signale wieder Impulse für das Providia macht. Hier sind auf Anhieb viele Fehlerquellen ersichtlich. Schließlich sind am CAN Bus sehr viele Geräte angeschlossen. Nur eine kurze Auswahl die mir gerade einfällt:

- Der Impulsgeber bekommt keine Bus-Zeit zugeteilt (Prioritäten), das Signal fällt aus.

- Ein anderes (defektes) Gerät erzeugt eine Nachricht die (fälschlicherweise) als Signal des Gebers interpretiert wird.

- Der Impulsgeber (Software) übermittelt aufgrund eines Fehlers falsche Nachrichten in den CAN Bus.

- Bei einer der Umwandlungen gibt es einen Rechenfehler.

- ....

 

Das Problem läßt sich auf zwei wegen lösen:

a) Man baut in die Providia-Fahrzeuge ein klassische mechanisch/elektrisches System mit drahtgebundenen Pulsgeber ein.

b) Man analysiert das gesamte System mit allen beteiligten Komponenten. Dazu muss die gesamte beteiligte Software auf Quellcodeebene analysiert und geprüft werden. Weiterhin müssen alle Bedingungen, die zu einen Fehler führen können analysiert werden. Es muss geprüft werden wie sich diese im schlimmsten Fall auf das Gesamtergebnis auswirken. ...

 

b) ist sehr Aufwendig und teuer, denn die Prüfung muss durch einen unabhängigen Dritten erfolgen, dem vom Hersteller zugearbeitet wird. Der Hersteller ist aber eben nicht nur der Hersteller des Providia-Systems, sondern jeder Hersteller einer beteiligten Systemkomponente.

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Leider gibt es immer mal wieder Fehlurteile in der Justiz. Denen sind meist irgendwelche Fehler vorausgegangen oder es wurden Sachverhalte nicht oder falsch kombiniert. Menschlich, damit muß man leben.

Beim Durchlesen der Beiträge stieß mir nur der Mod-Eingriff von Harry B gegenüber Petzi auf. Für mich klang das nach überzogener und insbesondere auch einseitiger Anmaßung eines "Mächtigen". Denn sonst hätte man auch den ein oder anderen Beitrag der "grünen/weißen Zunft" monieren können. Das hat Harry B nicht getan. OK, die "grünen Herren" sind wirklich erfahren genug, sich selbst zu wehren. Harry B hat sich für meinen Geschmack den Makel des eindeutigen Parteigängers zugezogen. Eigentlich nicht schlimm, aber als Mod mit Anspruch auf Überparteilichkeit, würde ich sagen, daneben gelangt, schade.

Mit anderen Worten, Du hast nicht begriffen, worum es bei meinem Einwand ging... :licht: Gut, dann erklaere ich es dir mal ganz kurz: Es kommt mir als Mod darauf an, hier Fairness walten zu lassen. Da kann sich jede Seite noch so anmassend und arrogant ausdruecken wie sie will - wenn es um die Sache geht. Wenn es aber darum geht, hier unterhalb der Guertellinie zuzuschlagen, indem man darauf verweist, dass da ein offensichtlicher Polizeieamter seine Beitraege hier in der Dienst- und damit vom Steuerzahler angeblich bezahlten Zeit zu verfassen, dann ist mein Eingriff mit der Bitte zur Maessigung gefragt. So verstehe ich nun mal meinen unbezahlten Job hier. Ich wuerde auch eingreifen, wenn sich einer von der "gruen/weissen" Zunft derartig hier aeussern wuerde - allein, das habe ich noch nicht erlebt.

 

Ich habe keinesfalls auf irgendetwas "verwiesen". Ich habe lediglich auf Grund der durchgehenden Beiträge von bluey die völlig legitime Frage gestellt, ob er hier quasi dienstlich in seiner Funktion als Polizeibeamter zugegen ist. Wurde auch von bluey bereits mit einem klaren "nein" beantwortet. Es war nicht meine Absicht irgendwem zu unterstellen, dass er in seiner Dienstzeit hier im Forum chattet. Obwohl: Wenn man sich die Beiträge vun bluey genau anschaut, dann fallen diese ja schon in die Kategorie Verkehrserziehung. Er bemüht sich ja redlich den Standpunkt der Polizei zur Verkehssichrheit zu vertreten. Welcher Vorgesetzte könnte ihm das übelnehmen? Nein er würde sich doch einen Orden verdienen!

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Naja, damit hast Du es zwar im Groben umrissen, mehr aber auch nicht. Da fehlt noch einiges.

Was willst Du noch wissen? Die Formel für die zurückgelegte Wegstrecke des Einsatzfahrzeuges in Abhängigkeit der Gerätkonstante? Die Größe/Form/Farbe der Bedienungsknöpfe :think: ?

 

soll ich aus der Bedienungsanleitung zitieren?
Verkehrsüberwachung ist keine Geheimwissenschaft :think: , stelle die Bedienungsanleitung doch der Radarfalle-Technik-Seite zur Verfügung.

 

ich fahre kein ProViDa-Vierrad

Das ich weiß sehr wohl, was Du auch weißt, daß Du ein zweirädigen Eisenklumpen ;) fährst, bei dem man selbst mit nem vermeintlichen gefühlslosen Zweifingersystem etwas merkt. Merkst Du aber Schlupf am Popo?

Und daß die vierrädrige Grobmotoriker-Truppe um @dete rum den Einsatz vom Bremsassistenten + ABS am 330d überhaupt bemerkt, ist nach Aussage von @dete sehr zweifelhaft. Hier arbeiten die Assistenzsystem ohne Regelungsanzeigensymbol. Hier reicht eine kurze Reflexsicherheitsbremsung wegen verdächtigem Rauszieher bei der Bilderbuchbösewichtjagd und schon ist die Messung verwirkt, wobei solche ein Fahrt prinzipiell auch das DSC fordern würde. Damit wieder im eklatanten Meßfehlerbereich.

 

2. was ändert das Wissen um diese Dinge an den Messungen mittels ProViDa bzw. an der Eichung?

man kann sich als Anwender natürlich blind stellen und von nix nichts verstehen wollen. Sprich, Du kannst die Verantwortung z. B. der Reifengröße und vom Luftdruck den Fuhrparkleuten überlassen sowie bei allen Fragen auf das alles selig machende Eichsiegel verweisen ;) .

:D

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@m3_

 

Weißt Du was, vergiß es einfach. Zieh hier weiterhin Deine lächerliche Tour durch und gut ist. An einer ernsthaften Diskussion bist Du offensichtlich ja nicht interessiert. Ich bin jedenfalls nicht bereit, Dein Sandkastenspiel weiter mitzumachen. Reg' Dich also schön weiter über angebliche Abzockereien, (angeblich) fehlerhafte Messungen und vieles mehr auf. Ich schau Deinem Treiben ab und an eben recht relaxed und auch amüsiert zu und agiere auch weiterhin in bewährter und gerichtlich anerkannter Art und Weise. Ich muß mich nicht mit Deinen Spinnereien auseinandersetzen. Das tue ich letztlich freiwillig. Aber Du scheinst daran wohl nicht interessiert zu sein. Ok. Deine Entscheidung. Akzeptiert.

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  • 2 months later...

Hallo zusammen

 

es lohnt sich immer Einspruch einzulegen.

 

Anbei ein kleines Rudschreiben der bayer. Staatsministerium der Justiz. (in gekürzter Version) :D

 

Sehr geehrte Damen und herren

 

Im Nachgang zu unserem IMS vom 25.07.07 bezüglich Geschwindigkeitsmessung ProViDa 2000 und modular.

 

Wir haben unseren betroffenen Behörden am 10.08.2007 mitgeteilt, dass Ordungswidrigkeiten, welche mit Dienstfahrzeugen

aus der beiliegenden Liste ermittelt und verfolgt wurden, nicht zu Ahndung kommen und durch das Polizeiverwaltungsamt gemäß

§47 Abs 1 satz OWiG zur Herstellung von Rechtssicherheit und Klarheit eingestellt werden. Davon sind alle jene Verkehrsordnungswidrigkeiten betroffen , welche noch nicht rechtskräftig sind.

 

Die Einstellung ist erforderlich da sie zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des formalen Mangels der bayer. Eichämter nicht geeicht werden konnten Bla bla. :D

 

Wir haben unsere Behörden aber explizit darauf hingewiesen.

und trotz diesem Schreibens wusste der betroffene Polizist nicht das auch sein Fahrzeug auf dieser Liste stand.

 

Es sind allein in Bayern 27 Fahrzeuge betroffen.

 

Wer also ein Verfahren laufen hat das noch nicht rechtskräftig ist und von einem Videowagen in Bayern verfolgt wurde der mit ProViDa 2000 und modular ausgestattet war hat gute Karten, wenn sein Wagen auf der Liste steht wichtig ist das Behördenkennzeichen. Also melden und ich kann euch sagen ob ihr was machen könnt . Die Fahrzeuge waren auf jedenfall bis Juli im Einsatz.

 

Gruss Hitmannger

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Interessanter Thread

Mist, den hatte ich bisher übersehen, bin gerade nur durch den Verweis aus dem andern Thread hier gelandet.

Würde wohl auch in "Überwachungstechnik" besser platziert sein.

 

Bei der Neuerung (Hardware) werden aus dem CAN-Bus jetzt mehrere Werte ausgelesen und die auf Gleichheit überprüft. Wenn es da halt durch Zeitprobleme auf dem Bus durch was auch immer zu Unterschieden kommt wird die Messung verworfen.

Das alles ist auch noch fahrzeugspezifisch und wird von der PTB von vorn bis hinten auf irgendwelche Fehlmessungsmöglichkeiten überprüft.

Im Prinzip geht es ja nur darum das dieses ganzere Prozedere eine Zulassung durch die PTB hat.

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@hitmann schrieb am 5.11. im geschlossenen Thread

 

Da ich gerade einen laufenden fall zu diesem Thema habe kann ich nur sagen das die bayrische Polizei ein Problem hat mit ProVida 2000 und ProViDA 2000 modular.

 

Ich habe auch ein Schreiben des Bayer. Staatsministerium de Justiz.

 

Ein kleiner Auszug

 

Wir haben den betroffenen Behörden am 10.08.07 mitgeteilt, dass ordnungswidrigkeiten , welche

mit Dienstfahrzeugen aus der beiliegenden Liste ermittelt und verfolgt wurden , nicht zur Ahndung kommen.

 

Eine Einstellung ist erforderlich, da die betreffenden Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des formalen Mangels durch die bayer. eichämter nicht mehr geeicht werden können.

 

Gott sei Dank habe ich Einsruch erhoben , weil alle Urteile die nicht rechtkräftig sind werden vorausichtlich verworfen.

die Leute die schon gezahlt haben ( also rechtkräftig ) sind mal wieder die Looser.

....

Das stimmt das es nicht als Freifahrschein gilt, aber es stehen allein in Bayern über 27 Fahrzeuge auf dieser Liste.

 

@hitmann: besten Dank für diese Info :rolleyes: . Dies erklärt auch wie schon vermutet einen größeren Flächenbrand in Bayern, welcher auch zu schwachen Präsenz von Videowagen führte :vogelzeig: .

:abwarten:

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Danke M3

 

Leider sieht das Bluey nicht so und hat meine beiden Einträge sofort geschlossen und hat es mit kalter Kaffee abgetan, komische Art und Weise wie in diesem Forum Themen bearbeitet werden.

Also ich sehe es doch noch als sehr aktuelles Thema da es ja noch bestimmt laufende Verfahren in Bayern oder in Deutschland gibt.

Oder ist das ihr das Forum von Bluey der schon eine recht Voreingenommene und selbstherrliche Art und Weise hat.

Sorry ich habe mit ihm nichts am Hut aber wenn man so seine Kommentare in anderen Threads verfolgt, hat er immer Recht. :vogelzeig::abwarten:

 

Also wenn Bluey das lessen sollte , kannst ja diesen Thread auch gleich wieder schließen das würde aber nur bedeuten das du mit dir nicht klar kommst.

 

Mit freundlichen Grüßen

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Guest Mr_Biggun

[mod]

 

Statt hier wild zu stänkern hätte man einfach auch nur mal kurz das PM-System anwerfen und einen Mod um Verschiebung des entsprechenden Beitrags bitten können. :vogelzeig:

 

Original-Beitrag und Antwort von Kleiner Schelm, verschoben, s. weiter oben.

 

[/mod]

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Leider sieht das Bluey nicht so und hat meine beiden Einträge sofort geschlossen und hat es mit kalter Kaffee abgetan, komische Art und Weise wie in diesem Forum Themen bearbeitet werden. Also ich sehe es doch noch als sehr aktuelles Thema da es ja noch bestimmt laufende Verfahren in Bayern oder in Deutschland gibt.

Bevor Du die Backen weit aufreißt, hättest Du besser mal genauer lesen sollen, weshalb ich Deine beiden Threads geschlossen habe. Nicht, weil das Thema nicht mehr aktuell ist (denn das ist es durchaus noch), sondern weil es unnötig ist, ein und dasselbe Thema über mehrere Threads zu zerstreuen!

 

Also: nächstes Mal ERST :rolleyes: und hoffentlich dann auch :abwarten: , bevor man :vogelzeig: .

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Hallo Bluey

 

Sorry das du der Ansicht warst das ich über mehrere Threads streue. Leider hatte ich im ersten Thread nur geantworte und mich beteiligt. Dann wollte ich ein eigenes Thread der das Thema besser darstellt eröffnen, wusste aber nicht das es schon einen Thread gibt ( das war mein Fehler ). Dir kreide ich nur an

und das auf höffliche Art und Weise das du mich ja auf normale Art und Weise darauf Hinweisen häst können mehr auch nicht. Leider bin ich und das müsstest du auch sehen nicht so ein Radarforum Spezialist.

 

Ich hoffe du verstehst das ich als Unwissender dann sauer bin wenn einem die Threads vor der Nase geschlossen wird. :wand:

 

Mit Gruss aus Bayern :blink:

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