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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Es mag Dir vllt nicht gefallen, aber: wir entscheiden sogar sehr viel.

Du hast es sicherlich wieder mal nicht verstanden, aber darum geht es nicht.

 

Aber ihr beide könnt mir sicher den passenden Paragraphen nennen, in dem es heißt "Die Polizei entscheidet darüber, ob eine Straftat vorliegt oder nicht". Muß da nicht im Wortlaut stehen, sinngemäß mit entsprechender Kommentierung o.ä. reicht auch.

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

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Zum drölften Mal, der Begriff ist dämlich gewählt - von dir!

Sag doch, was du unter Entscheiden in diesem Zusammenhang verstehst?

Ansonsten guckst du in jedes Gesetz in dem Straftaten stehen. Dort steht dann was eine Straftat ist.

Liegt das vor, was da steht 'entscheidet' die Polizei, dass eine Straftat vorliegt.

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Ansonsten guckst du in jedes Gesetz in dem Straftaten stehen. Dort steht dann was eine Straftat ist.

Das ist richtig aber unerheblich, denn Polizisten haben weder die Befugnis noch die Befähigung, zu entscheiden, ob ein Straftatbestand erfüllt ist oder nicht. Letztlich ist die Entscheidung nicht viel mehr als die, ob ein Polizist eine Aktion für eine Straftat hält und die Angelegenheit zur weiteren Verfolgung bzw. richterlichen Entscheidung volegt.

Klar leiten sich aus solchen Entscheidungen Befugnisse ab, die iherseits Enscheidungen erfordern. Ob jemand ein Straftäter ist entscheidet ein Richter und kein Polizist. Das steht so auch im Gesetz.

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Du hast es sicherlich wieder mal nicht verstanden, aber darum geht es nicht.

 

Aber ihr beide könnt mir sicher den passenden Paragraphen nennen, in dem es heißt "Die Polizei entscheidet darüber, ob eine Straftat vorliegt oder nicht". Muß da nicht im Wortlaut stehen, sinngemäß mit entsprechender Kommentierung o.ä. reicht auch.

Obwohl ich mir bei Dir absolut sicher bin, daß es sinnbefreit ist, Dir irgendwas erklären zu wollen, da Du eh nur darauf aus bist, Haarspalterei zu betreiben, darf ich Dir sagen, daß das, was Du hier behauptest, niemand gesagt hat. Du hast es lediglich so verstehen wollen.

 

Um es aber dennoch kurz klarzustellen: der Polizist entscheidet zunächst, ob eine (der Verdacht einer) Straftat vorliegt. Entsprechend dieser Entscheidung wird er seine Maßnahmen treffen und durchführen. Und es ist völlig egal, ob Du nun haarspalterisch sagst "nein, er entscheidet nicht, ob es eine Straftat ist" oder "er schaut lediglich, ob er den Verdacht einer Straftat hat".

 

Was Deine arrogant vorgetragene Haarspalterei und Wortklauberei betrifft: infantil und absolut peinlich!!

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Obwohl ich mir bei Dir absolut sicher bin, daß es sinnbefreit ist, Dir irgendwas erklären zu wollen, da Du eh nur darauf aus bist, Haarspalterei zu betreiben, darf ich Dir sagen, daß das, was Du hier behauptest, niemand gesagt hat. Du hast es lediglich so verstehen wollen.

Wenn Du freundlicherweise lesen würdest, bevor Du schreibst.

 

Um es aber dennoch kurz klarzustellen: der Polizist entscheidet zunächst, ob eine (der Verdacht einer) Straftat vorliegt.

Lieber Bluey, auch Du solltest - genauso wie Dein Kollege - nicht versuchen, uns hier für dumm zu verkaufen. Deine 'Klarstellung' vermischt die beiden Aspekte miteinander, die von entscheidender Bedeutung sind und genau den Unterschied ausmachen, um den es hier geht und den Toxic Waste völlig zutreffend direkt über Deinem Beitrag beschrieben hat. Aber das weißt Du ja selber.

 

Ach, und nochwas: das, was Du hier als haarspalterisch abzuqualifizieren versuchst, schildert 'nur' einen wesentlichen Grundpfeiler unseres Rechtssystems, bekannt unter dem Begriff Gewaltenteilung. Aber auch das ist Dir ja eigentlich bekannt, gell?

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Um es aber dennoch kurz klarzustellen: der Polizist entscheidet zunächst, ob eine (der Verdacht einer) Straftat vorliegt.

Das zeigt doch nun wirklich ein seltsames Rechtsverständnis. Du stellst damit ja nicht nur die Gewaltenteilung, sondern auch das Legalitätsprinzip in Frage.

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Das zeigt doch nun wirklich ein seltsames Rechtsverständnis. Du stellst damit ja nicht nur die Gewaltenteilung, sondern auch das Legalitätsprinzip in Frage.

Nein, das tue ich ganz sicher nicht. Eher meine ich, daß Du mich wohl leider nicht wirklich verstanden hast.
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Nein, das tue ich ganz sicher nicht. Eher meine ich, daß Du mich wohl leider nicht wirklich verstanden hast.

Deine Aussage ist ja nun nicht sooo kompliziert. Was habe ich falsch verstanden? Ihr habt doch, was z.B. das Legalitätsprinzip angeht, einen Ermessens- bzw. Entscheidungsspielraum nahe null, oder?

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Deine Aussage ist ja nun nicht sooo kompliziert. Was habe ich falsch verstanden? Ihr habt doch, was z.B. das Legalitätsprinzip angeht, einen Ermessens- bzw. Entscheidungsspielraum nahe null, oder?

Hallo Pedro, es ist doch sehr einfach. Auch ein Polizeibeamter kann immer noch in eine andere Richtung schauen. Und was man sieht entscheidet man immer selbst.

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Deine Aussage ist ja nun nicht sooo kompliziert. Was habe ich falsch verstanden?

Nichts. Die Auslegungsmöglichkeiten der Aussage

der Polizist entscheidet zunächst, ob eine (der Verdacht einer) Straftat vorliegt.

sind ausreichend, damit er sich im Zweifel damit herausreden kann, nichts anderes gemeint zu haben als das, was juristisch korrekt ist.

 

Bezeichnenderweise versuchen ja auch beide Herren gar nicht erst, sich durch den Versuch irgendeines Nachweises für ihre Behauptungen weiter lächerlich zu machen.

 

Um es aber dennoch kurz klarzustellen, auch wenn Toxic Waste das grundsätzlich bereits getan hat: ein Polizist entscheidet lediglich darüber, ob er den Anfangsverdacht einer Straftat für gegeben hält. Zur weitergehenden Entscheidung (Das ist [k]eine Straftat) ist ein Polizist weder befugt (nie) noch befähigt (hier mag es einige wenige Ausnahmefälle geben, in denen das anders aufgrund der Ausbildung ist).

 

Die Entscheidung des Polizisten kann, egal wie sie ausgefallen ist, von der Staatsanwaltschaft geändert werden, diese Änderung ist für den Polizisten bindend. Zur weitergehenden Entscheidung (Das ist [k]eine Straftat) ist auch ein Staastanwalt nicht befugt, wenn auch grundsätzlich befähigt.

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Um es aber dennoch kurz klarzustellen, auch wenn Toxic Waste das grundsätzlich bereits getan hat: ein Polizist entscheidet lediglich darüber, ob er den Anfangsverdacht einer Straftat für gegeben hält.

Das sehen Polizisten anders :D:

 

Grundsätzlich steht der Polizei jedoch kein Prüfungsrecht zu und erst recht keine Entscheidungskompetenz sondern lediglich Ermittlungspflichten.

Bevor das Gejaule losgeht: Da ging es um die Entscheidungskompetenz von Cops bei Strafanzeigen. Der Polizist hat in dem Bereich - außer in sehr wenigen, offensichtlichen Fällen - noch nicht mal die Entscheidungskompetenz über den Anfangsverdacht (laut Blaulicht). Über das Legalitätsprinzip steht es ihm, sobald er - wie auch immer - von einer möglichen Straftat Kenntnis erhält, also auch nicht zu, über den Anfangsverdacht zu entscheiden. Alles andere wäre ja auch seltsam, weil es der Willkür Tür und Tor öffnete.

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Hallo Pedro, es ist doch sehr einfach. Auch ein Polizeibeamter kann immer noch in eine andere Richtung schauen. Und was man sieht entscheidet man immer selbst.

Sorry, das habe ich überlesen. Ja, klar. Aber das ist nicht die Entscheidung, ob eine Straftat vorliegt (bzw. der Anfangsverdacht einer solchen), sondern die Entscheidung, ob man sie zu bemerken geruht ;).

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Das sehen Polizisten anders :D (...)

Ich finde es irgendwie nicht okay, wie Du hier mit uralten Sachen ankommst und meinst, unseren Staatsdiener vorführen zu können. Schließlich wurde Dir doch schon damals erklärt, wie der Ermittlungs-und-Einschreit-Hase läuft und das Du einfach keine Ahnung hast und so!

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Hallo, PedroK.,

Deine Aussage ist ja nun nicht sooo kompliziert. Was habe ich falsch verstanden? Ihr habt doch, was z.B. das Legalitätsprinzip angeht, einen Ermessens- bzw. Entscheidungsspielraum nahe null, oder?

ganz so extrem, wie Du es schreibst, ist es nicht.

 

Um nur mal ein Beispiel aus der Praxis zu nennen:

 

Bei uns tauchen immer wieder Fahrzeuglenker auf, die einen anderen wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung anzeigen wollen.

 

Befragt man diese VT nach dem genauen Sachverhalt, stellt sich oft heraus, dass maximal eine bedeutende Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt, z. B. Rechtsüberholen auf der BAB, Ausscheren zum Überholen, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten o.ä.

 

Hier ist es dem Polizeibeamten durchaus erlaubt, zu entscheiden, dass er "nur" eine Owi - Anzeige aufnimmt und den Anzeigeerstatter sogar darauf hinzuweisen, dass er sich möglicherweise strafbar macht, wenn er nach dem Gespräch mit dem Polizeibeamten wider besseren Wissens darauf besteht, eine Strafanzeige zu erstatten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hier ist es dem Polizeibeamten durchaus erlaubt, zu entscheiden, dass er "nur" eine Owi - Anzeige aufnimmt und den Anzeigeerstatter sogar darauf hinzuweisen, dass er sich möglicherweise strafbar macht, wenn er nach dem Gespräch mit dem Polizeibeamten wider besseren Wissens darauf besteht, eine Strafanzeige zu erstatten.

Hi Nachteule,

 

laut Goose (Stand 2013) ist der Cop verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen, wenn der Anzeigeerstatter darauf besteht:

 

Kürzlich erschien jemand auf der Wache und wollte eine Anzeige wegen Körperverletzung erstatten. Das Arbeitsamt zahle ihm kein Geld aus, daher könne er sich seine Vitaminpräparate nicht kaufen, er fühle sich schlapp und daher körperlich verletzt. Ich erklärte ihm, dass das Quatsach ist, er bestand auf Anzeigenaufnahme. Also nahm ich die Anzeige auf, wir ermittelten den Namen des Sachbearbeiters beim Arbeitsamt und schickten den Vorgang dann an die StA. Diese hat ihn eingestellt. Auch hier wurden also Ermittlungen getätigt.

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Hallo, PerdoK,

 

ich habe nichts Gegenteiliges behauptet.

 

Besteht der AE darauf, dass er eine Strafanzeige erstatten will, obwohl ihm deutlich erklärt wurde, dass der Sachverhalt nur eine Owi hergibt (wenn überhaupt), wäre der Polizeibeamte verpflichtet, diese aufzunehmen, aber, wie gesagt, würde er den AE in aller Regel auch darauf hinweisen, dass er sich selber wegen falscher Verdächtigung strafbar machen kann.

 

Ich habe es in solchen (seltenen) Fällen immer so gehalten, dass ich vor so einer Anzeigenaufnahme den (Bereitschafts)-Staatsanwalt angerufen und diesem den Sachverhalt geschildert und mir dann dessen Entscheidung eingeholt habe.

 

Will der AE dann immer noch Anzeige erstatten, obwohl auch der Staatsanwalt keine Straftat sieht, nimmt man die Aussage auf, schickt diese mit einem Dreizeiler an die Staatsanwaltschaft, die dann ggf. Maßnahmen gegen den AE einleitet und man selber macht einen dementsprechenden Vermerk im Vorkommnisbericht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, PerdoK, ich habe nichts Gegenteiliges behauptet.

Hi Nachteule. Du schriebst:

 

Hier ist es dem Polizeibeamten durchaus erlaubt, zu entscheiden, dass er "nur" eine Owi - Anzeige aufnimmt ...

Laut Goose ist dem nicht so (Der Fokus liegt auf "entscheiden".).

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Da meine ich, kommt es auch für den aufnehmenden Beamten darauf an, auf was abgezielt wird: Im Goose-Fall doch eine Anzeige wegen Körperverletzung - und das ist immer eine Straftat.

Wenn der Anzeigende darauf besteht, dann wird diese wie Nachteule schon schrieb, aufgenommen mit den entsprechenden Hinweisen an den Anzeigenden.

Da ist es schon wichtig, dass der Beamte entsprechende Rechtskenntnis besitzt und zwischen den Delikten unterscheiden kann.

Und ich musste auch schon abwägen, welche Maßnahme ich ergriffen habe, denn wegen einer Owi kann man nicht mit "Kanonen auf Spatzen" schießen....

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@Biber, obs dir gefällt oder nicht: doch! Straftat entscheiden wir.

 

Hier ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedanken......

 

wie gesagt, du fingst mit dem Begriff 'entscheiden' an; ich hätte das anders formuliert.

Straftat ist Straftat

 

Deine Formulierungen sind leider sehr haeufig voellig wirr und ebenso haeufig nur so dahin geworfen, sodass sie eben immer wieder einer Korrektur beduerfen. Mag ja sein, dass du das voellig anders meinst, leider aber bist du nicht in der Lage, das auch richtig auszudruecken.

 

 

Die Polizei erkennt eine Straftat - hat einen Tatverdacht, einen Anfangsverdacht und kann Maßnahmen gegen Beschuldigte und Unverdächtige treffen. Bei hinreichendem Tatverdacht erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage und der Richter urteilt.

 

Und hier moechte ich dir einmal erklaeren, worum es geht: Die Polizei vermutet eine Straftat, entscheidet allerhoechstens, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und eingeschritten werden muss. Ob das nun eine Straftat war, entscheidet dann spaeter eine voellig andere Instanz. Warum wohl meinst du, muss z.B. ein Richter einen Haftbefehl ausstellen, einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, etc. pp.? Eben - weil wenn die Polizei entscheiden wuerde, waere der Willkuer Tuer und Tor geoeffnet und wir waeren nahe dran am Polizeistaat.

 

 

In dem ganzen Verfahren entscheidet die Polizei ganz schön viel... ob's dir gefällt oder nicht... is so

 

Aber eben nicht, was eine Straftat ist Hier darf sie vermuten und allerhoechstens die Entscheidung zum Einschreiten treffen - und das ist gut so!

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Auch ein Polizeibeamter kann immer noch in eine andere Richtung schauen. Und was man sieht entscheidet man immer selbst.

Aber das ist nicht die Entscheidung, ob eine Straftat vorliegt (bzw. der Anfangsverdacht einer solchen), sondern die Entscheidung, ob man sie zu bemerken geruht ;).

 

Und wenn das Wegsehen/nicht bemerken gegen Bezahlung erfolgt?

Wer entscheidet dann ob das eine Straftat war? Also das wegsehen ;)

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Und wenn das Wegsehen/nicht bemerken gegen Bezahlung erfolgt?Wer entscheidet dann ob das eine Straftat war? Also das wegsehen ;)

Korrupte Polizisten mag es geben, so wie korrupte Bundesligaschiedsrichter. Aber in Deutschland sicher ein -sehr, sehr - seltenes Problem.

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Selbst wenn es tatsächlich nur sehr wenige sind, das eigentliche Problem sind nicht die wenigen korrupten Polizisten sondern die sehr vielen welche diese immer wieder decken.

Ich stimme dahingehend zu, dass der "primärkriminelle" Polizist eigentlich gar nicht das Problem ist. Realistischerweise kann man nicht erwarten, dass alle Polizisten eine reine Weste haben. Von Übel ist tatsächlich, wenn der kriminelle Cop sanfter behandelt wird als ein krimineller Non-Cop - wie es ja leider nachweisbar geschieht. Das trifft besonders dann zu, wenn dahinter System und Struktur steckt.

 

Dass das "sehr viele" in Deinem Post korrekt ist, bezweifele ich. Zumal die Relation "wenige" vs. "sehr viele" in sich IMO nicht ganz logisch ist.

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Nach meinem Verständnis deckt auch derjenige der nichts tut seine "Kollegen". Dann sind wir bei sehr vielen. Leider.

 

Schwarze Schafe gibt es überall und in jedem Beruf, das kann man wohl nicht vermeiden. Entscheidend ist daß man entschlossen dagegen vorgeht.

 

Die Einstellungstest bei der Polizei sollen die Anzahl solcher Personen gering halten, ich denke daß dies auch in einem gewissen Maß gelingt. Aber danach passiert nix mehr.

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Ich glaube, ehrlich gesagt nicht, dass sehr viele,Polisten Straftaten ihrer Kollegen decken. Diese Straftaten werden ja nun nicht offen begangen, von daher müssen - oder können - andere Polizisten nicht unbedingt davon wissen.

Vielleicht solltest du dein Bild von der Polizei mal reiflich überdenken, 'Daniel'. So schlecht, wie du sie darzustellen versuchst, sind die Jungens und Mädels wahrlich nicht.....

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Die Mehrheit ist wohl nicht so. Die meisten die ich persönlich erlebt habe waren soweit korrekt - aber auch da gab es böse Ausreißer. Einer ist inzwischen nicht mehr Cop. Kann alles vorkommen, aber die Kollegin die dabei war hat den Mund nicht aufgemacht. Und vor Gericht konnte Sie sich an den Vorfall nicht erinnern.

 

Und lies mal hier im Forum nach wie Cops so ticken. Egal was vorgefallen ist, sofort springt dem Täter einer oder mehrere zur Seite. Ich kann gar nicht so viel essen ...

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Und lies mal hier im Forum nach wie Cops so ticken. Egal was vorgefallen ist, sofort springt dem Täter einer oder mehrere zur Seite. Ich kann gar nicht so viel essen ...

 

Ich meine, hier liegst du daneben. Vielmehr versuchen einige der hier anwesenden Cops, etwas mehr Objektivitaet einzubringen, indem sie eben die andere Seite - die des Beklagten - einnehmen. Das ist voellig legitim, auch wenn manchmal der Eindruck aufkommen koennte, dass die Angelegenheit relativiert werden soll. Trotzdem meine ich, man sollte das eben nicht zu einseitig betrachten......

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Vielmehr versuchen einige der hier anwesenden Cops, etwas mehr Objektivitaet einzubringen, indem sie eben die andere Seite - die des Beklagten - einnehmen.

Zum Teil ja. Und das ist auch völlig ok; schließlich gilt die Unschuldsvermutung auch für Polizisten. Oft genug geht es aber weit darüber hinaus.
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Zum Teil ja. Und das ist auch völlig ok; schließlich gilt die Unschuldsvermutung auch für Polizisten. Oft genug geht es aber weit darüber hinaus.

Der allgemeine Trend geht ja scheinbar immer mehr dazu über, konkrete Belege einzufordern. Diesem Trend folgend doch einmal die Bitte: wie oft denn? Wo kann man das nachlesen?
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Nun ja, sollte das tatsächlich seine Antwort auf meine höflich vorgetragene Bitte gewesen sein, dürfte wohl klar sein, daß er keine Belege für seine Behauptung hat.

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Um welche Behauptung geht es denn konkret?

Um diese hier:

Zum Teil ja. Und das ist auch völlig ok; schließlich gilt die Unschuldsvermutung auch für Polizisten. Oft genug geht es aber weit darüber hinaus.

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Ich hab diese Behauptung eher im Kontext seiner anderen (polizeifeindlichen und völlig überzogenen) Äußerungen verstanden, nämlich, daß der Polizei über die Unschuldsvermutung hinaus noch ganz andere Boni gewährt werden, die dem Ottonormal-Bürger nicht "zustehen". Er hätte es erklären/belegen können, statt dessen zieht er sich mit albernen Bemerkungen aus der Affäre.

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Statt sich mit derartigem Dummfug

Da du es ohnehin anders siehst ist es albern die Beiträge aufzulisten.

zu disqualifizieren, hätte er ja nun bereits reichlich Gelegenheit gehabt, anhand der Beiträge seine Meinung zu erklären und möglicherweise sogar zu belegen. Das kann er natürlich immer noch, dabei kann er dann gleich klären, welche Interpretation seiner Aussage zutreffend sein soll.

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Bedarf es denn immer einer genauen Erklärung, wie eine Aussage zu interpretieren ist? Muss man wirklich alles immer haargenau erläutern, nur damit niemand einen ans Bein pinkeln kann? Mich würde solches Bedürfnis anderer auf die Dauer mächtig ankotzen, denn ich meine, man kann auch durchaus so verstanden werden, wie man schreibt. Das trifft sicherlich auf die meisten User hier zu und es wäre wirklich viel angenehmer hier, wenn einige User auch toleranter anderen gegenüber wären. Das würde auch viel Pöbelei ersparen.....

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Ich hab diese Behauptung eher im Kontext seiner anderen (polizeifeindlichen und völlig überzogenen) Äußerungen verstanden, nämlich, daß der Polizei über die Unschuldsvermutung hinaus noch ganz andere Boni gewährt werden, die dem Ottonormal-Bürger nicht "zustehen". Er hätte es erklären/belegen können, statt dessen zieht er sich mit albernen Bemerkungen aus der Affäre.

Das hast du falsch interpretiert. Sicherlich nicht aus Versehen.

 

Hier ging es um deine Äußerungen hier im Forum in den Fällen in denen mutmaßliches Fehlverhalten von Polizisten diskutiert wurde. In allen diesen Fällen hast du deinen Kollegen beigestanden und weit über die Grenzen der Unschuldsvermutung hinaus jedes mögliche Fehlverhalten von Polizisten gänzlich ausgeschlossen.

 

Die Fälle wurden alle bereits diskutiert, deshalb wärme ich die jetzt nicht alle nochmal auf.

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