glückspilz 16 Posted February 12, 2007 Report Share Posted February 12, 2007 Beim Valentine One wäre eine beschlagnahme nach Markenrecht möglich wie es Sony derzeit bei der Playstation3 praktiziert da ein Händler der den ValentineOne in Deutschland für 799€ verkauft die Markenrechte für den Namen Valentine im Bereich Radarwarner besitzt. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen das man bei sittenwidrigen Produkten das Markenrecht anwenden kann. Wenn kein CE-Zeichen vorhanden ist könnte man evtl. das EMVG (§12) anwenden. Ansonsten wüsste ich nicht wieso der Warner beschlagnahmt werden sollte. Daher sollte man in erwägung ziehen einen Anwalt zu fragen. Quote Link to post Share on other sites
haengengeblieben 0 Posted February 12, 2007 Report Share Posted February 12, 2007 habe alles geklärt ! mein freund und anwalt (jedem von euch wünsche ich so nen kumpel) hat alles erledigt .....was nicht verboten ist ist erlaubt !!!somit gilt in brd nur die einschränkung :§23 Abs. 1 b stvo ( nicht betriebsbereit im auto etc.)er schätzt es als schikane ein....zollfo**en ! danke trotzdem !jetzt lachen , jetzt lache ich mit ! Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted February 12, 2007 Report Share Posted February 12, 2007 die haben bei der polizei angerufen und die sagen : VERBOTEN !Und das ist nach aktuellem Stand eine Falschaussage. Edit: Ach du sch... 5min zu spät muss man auch erstmal schaffen... Quote Link to post Share on other sites
haengengeblieben 0 Posted February 12, 2007 Report Share Posted February 12, 2007 zu meinem kumpel : ist noch nicht fertig mit dem studium ( ca. 6 monate noch) ist allerdings ein echter FUCHS !!!!wer rat braucht kann mir mailen...der junge sucht arbeit ... Quote Link to post Share on other sites
haengengeblieben 0 Posted February 14, 2007 Report Share Posted February 14, 2007 hi ! rw ist jetzt bei mir ! hatte nur mal eben 1 stunde gedauert ! da ich gut mit frauen kann und die alte wie ein alter schrubber ausgesehen hat ging dann doch alles klar.....CE nummer war nicht da weils das in usa nicht gibt....ohne meine würde zu verlieren hab ich jetzt das teil....die zolltante durfte das angeblich nicht !ich hab da mal ein nettes lied für die zollmaus bambelbambam belbelbambamich danke und tolle woche noch . :D :D Quote Link to post Share on other sites
mladjo 0 Posted February 14, 2007 Report Share Posted February 14, 2007 na gratulation cooles lied übrigens Quote Link to post Share on other sites
antidot 1 Posted February 18, 2007 Report Share Posted February 18, 2007 Nur weil er den Markennamen geschützt hat, gibt das niemand das Recht eingeführte Ware zu beschlagnahmen. Da bräuchte er schon ein Exklusivvertriebsrecht. Selbst dann könnte man einen einzelnen Warner nicht beschlagnahmen, sondern höchstens gegen den Verkäufer vorgehen ... Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted February 18, 2007 Report Share Posted February 18, 2007 Aber sicher kann er das. Die Vernichtung der eingezogenen Waren ist laut §18 MarkenG möglich. Der Markeninhaber könnte (wenn er wollte) auch alle Händler abmahnen die ein Produkt mit dem Namen Valentine im Schutzbereich Radarwarner verkaufen. Selbstverständlich kann der Markeninhaber auch Schadensersatz nach §14 MarkenG für den Schaden die durch die Markenrechtsverletzung entstanden ist. Also könnte der Markeninhaber alle Konkurenten erfolgreich ausschalten. Quote Link to post Share on other sites
Limbo 0 Posted February 18, 2007 Report Share Posted February 18, 2007 Aber sicher kann er das. Die Vernichtung der eingezogenen Waren ist laut §18 MarkenG möglich. Der Markeninhaber könnte (wenn er wollte) auch alle Händler abmahnen die ein Produkt mit dem Namen Valentine im Schutzbereich Radarwarner verkaufen. Selbstverständlich kann der Markeninhaber auch Schadensersatz nach §14 MarkenG für den Schaden die durch die Markenrechtsverletzung entstanden ist. Also könnte der Markeninhaber alle Konkurenten erfolgreich ausschalten. Aber nur bei Plagiaten. Einen echten Valentine kann ich ganz legal zum Eigenbedarf einführen. Ärger kann mir der Valentine-Exclusiv-Händler höchstens machen, wenn ich Valentine Neuware als solche verkaufe. So habe ich bereits Produkte Cannon, Garmin, Fiat, Valentine, Volvo, Yamaha, ect. selbst billiger im Ausland gekauft, und eingeführt. Limbo Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted February 18, 2007 Report Share Posted February 18, 2007 Einen echten Valentine kann ich ganz legal zum Eigenbedarf einführen. Ärger kann mir der Valentine-Exclusiv-Händler höchstens machen, wenn ich Valentine Neuware als solche verkaufe. So habe ich bereits Produkte Canon, Garmin, Fiat, Valentine, Volvo, Yamaha, ect. selbst billiger im Ausland gekauft, und eingeführt. LimboDie oben genannten Hersteller besitzen die Markenrechte in Deutschland und sind nicht an der Verärgerung ihrer Kunden interessiert. Andere Hersteller (z.B. Sony) lassen die (Grau-)Importe ihrer Produkte beschlagnahmen um ihren Gewinn zu schützen bzw. verklagen Händler die grau importierte Produkte bei Ebay verkaufen. Auch kann der Markeninhaber (Ventura Research) behaupten das es um fälschungen ihres Produktes handelt. Erst vor Gericht kann man gegen die Beschlagnahme vorgehen. Um dies zu verhindern muss man die Löschung der Marke beantragen. Siehe auch den hick-hack bei der Explorer-Abmahnwelle. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted February 18, 2007 Report Share Posted February 18, 2007 Solange er sie als Gebrauchtware verkauft, ist das allerdings nicht zu befürchten. Quote Link to post Share on other sites
Limbo 0 Posted February 19, 2007 Report Share Posted February 19, 2007 Die oben genannten Hersteller besitzen die Markenrechte in Deutschland und sind nicht an der Verärgerung ihrer Kunden interessiert. Andere Hersteller (z.B. Sony) lassen die (Grau-)Importe ihrer Produkte beschlagnahmen um ihren Gewinn zu schützen bzw. verklagen Händler die grau importierte Produkte bei Ebay verkaufen. Auch kann der Markeninhaber (Ventura Research) behaupten das es um fälschungen ihres Produktes handelt. Erst vor Gericht kann man gegen die Beschlagnahme vorgehen. Um dies zu verhindern muss man die Löschung der Marke beantragen. Siehe auch den hick-hack bei der Explorer-Abmahnwelle. Das stimmt so nicht. Ein nahmhafter deutscher Hersteller von Fernsehgeräten läßt teilweise komplette Geräte in Fernost produzieren. Ein Teil der Produktion wird im Ausland auch direkt vermarktet.Es kommt aber immer wieder vor, dass solche Geräte zu sehr günstigen Preisen in die deutschen Großmärkte gelangen. Um den Herstellerpreis in D stabil zu halten, versucht die deutsche Herstellerfirma die Grauimporte im Großhandel aufzukaufen. Die Fa Hohner läßt ihre Musikinstrumente in Tschechien bauen. Findige Importeure beliefern aber kleinere Händler direkt mit tschechischer Ware. Die kleinen Händler verkaufen dann die Hohner-Instrumente als "gebraucht, aber unbespielt". Mit meinem "Eigenimport" habe ich rechtlich keine Probleme zu erwarten, da es keine Fälschungen sind. Limbo Quote Link to post Share on other sites
Skryptnsound 0 Posted March 19, 2007 Report Share Posted March 19, 2007 Mal wieder zurück zum Thema!!! Ich habe vor exakt 2 Wochen einen Warner aus den USA bei Ebay bestellt und dieser ist heute per USPS als "gift" angekommen. Der Verkäufer hat ihn von sich aus als Geschenk gekennzeichnet und ich habe anscheinende am Zoll Glück gehabt. Also von meiner Warte aus: Warner aus der USA - Empfehlenswert!!! Quote Link to post Share on other sites
priesthill 0 Posted March 21, 2007 Report Share Posted March 21, 2007 Ich für meinen Teil habe mir einen Neuen aus den USA schicken lassen, von einem freundlichen Member hier im Board.Der Warner was neu und unbenutzt, alles originalverpackt usw. Nur einmal für Funktionstest in Betrieb genommen.Die Ware wurde beim Versand als Geschenk mit Warenwert 250$ deklariert.Ich erhielt von der Post einen Brief, ich solle ein Packet beim Zollamt in Chemnitz verzollen und dort abholen.Dort angekommen sollte ich eine Rechnung vorzeigen. Ich sagte, es sei ein Geschenk von privat, gebraucht und Neuwert sei 399$ (als Beweis hatte ich einen Ausdruck von www.valentine1.com mitgebracht).Anschließend sollte ich das Päckchen öffnen. Der Beamte untersuchte den Inhalt genauestens. (Warner und Verpackung befanden sich eindeutig in Neuzustand, keine Kratzer, Kabel noch verdrillt, Zubehör noch eingetütet.) "Also wie gebraucht sieht das ganze nicht aus...", sagter. Dann wollte er noch wissen ob das Gerät dazu dient Radarfallen aufzuspüren usw... Als ich das bejahte, fragte er, ob ich weiss, dass sowas verboten ist. Ich sagte "ja, die Benutzung ist verboten, der Besitz nicht..." Er meinte nur, ich solle mich nicht erwischen lassen damit... Zu meiner Verwunderung sagte er schließlich... "Nagut, da nehmen wir 13% Steuer, weils ein Geschenk ist, von dem angegebenen Gebrauchtwert 250$..." So bezahlte ich letztendlich um die 20Euro. Ich hatte schon befürchtet, wegen seiner Abneigung gegen RW`s muss ich den Maximalbetrag zahlen oder sowas... das wären ja dann bei weitem mehr gewesen!Ich hatte schon befürchtet, der Beamte würde mir wegen dem RW das Leben schwer machen... Wie in diesem Fall (kein RW!). Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted March 21, 2007 Report Share Posted March 21, 2007 wer informiert ist und dem Zollbeamten den Wind aus den Segeln nimmt, sollte keinerlei Probleme haben. Die Einfuhr von Radarwarngeräten ist absolut safe, legal und astrein. Gruß Quote Link to post Share on other sites
priesthill 0 Posted March 21, 2007 Report Share Posted March 21, 2007 Das kann ich nur bestätigen! Quote Link to post Share on other sites
grambler 0 Posted June 7, 2007 Report Share Posted June 7, 2007 Auch in die Schweiz? Da ist ja weder Besitz noch Benutzung eines Radarwarngerätes verboten... Wie haben die Schweizer hier das angestellt? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 7, 2007 Report Share Posted June 7, 2007 Wie haben die Schweizer hier das angestellt?Die Schweizer haben es anders geregelt. Man darf alles, nur sich nicht erwischenlassen. In der Schweiz ist schon alleine der Besitz dieser Geräte verboten. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Wolfgang 0 Posted September 19, 2007 Report Share Posted September 19, 2007 Hallo Leute! ----- Info für Österreicher -------- Erst mal gratuliere ich zum tollen Forum und den hilfreichen Tipps und Threads!Danke auch an alles Mods und User für die tollen Infos - ich lese hier schon einige Tage mit! Ein bekannter Importeur von Radarwarnern aus der USA - verkauft bei ebay (weiß nicht ob ich den Namen nennen soll/darf) hat Neuigkeiten für Österreicher von der Zollauskunfstelle Villach: Ich zitiere: "Wenn Sie ein Radarwarngerät aus den USA bestellen, so müssen Sie Zoll in Höhe von 3,70 % und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 20,00 % entrichten.Bemessungsgrundlage für den Zoll ist der Warenwert plus die Frachtkosten bis zur EU-Aussengrenze. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Warenwert plus die gesamten Frachtkosten plus Zollbetrag.Bei der Verzollung bestehen keine weiteren Auflagen. Jedoch ist der Betrieb eines solchen Gerätes nach den Post-und Telegrafenvorschriften in Österreich nicht gestattet. Mit freundlichen GrüßenZentrale Zollauskunftsstelle Villach" Es ist also erlaubt, die "heiße" Ware nach Österreich zu importieren :-)Ich hoffe ich poste nicht doppelt, habe jedenfalls per Suche keinen Thread dazu gefunden. Grüße, W. Quote Link to post Share on other sites
Wolfgang 0 Posted September 19, 2007 Report Share Posted September 19, 2007 ad meinen Beitrag für Österreicher: Ich glaube ich muss mich jetzt mal "vorsichtig" korrigieren bzw. weitere juristische Nachforschungen betreiben. § 1 der Funkempfangsanlagenverordnung sagt nämlich etwas anderes: § 1. Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz vonFunkempfangsanlagen, die zur Warnung vorGeschwindigkeitsmeßeinrichtungen dienen oder dienen können (wieRadarwarngeräte, Laserwarngeräte), werden für bewilligungspflichtigerklärt. (Anmerkung: diese wird wohl kaum jemand bekommen) Ich werde mich jedenfalls trotz jurist. Grundausbildung weiter informieren ;-) Grüße,W. Quote Link to post Share on other sites
Bastim5 0 Posted November 24, 2007 Report Share Posted November 24, 2007 weiß jmd. wie es aussieht, wenn man RWs von Deutschland nach Österreich sendet? Werden die ebenfalls vom Zoll geprüft?Oder direkt zugestellt dank EU-Regelung? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted November 24, 2007 Report Share Posted November 24, 2007 Da kann ich nur für meine deutsche Dienststelle sprechen, aber hier ist es so, daß wirnur in den Fällen inner-EU Post auf den Tisch bekommen, wenn ein Hinweis auf VUB(hier Einfuhr von Waren, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen)Das ist regelmäßig der Fall, wenn z. B. die VUB 0214 u. 0216 berührt werden;z. B. Kinderpornografie oder Inhalte mit volksverhetzendem Charakter)Auf der Seite www.zoll.de kann man sehr viel erfahren, dort kann auch der gesamteTarif abgefragt werden. Im übrigen ist es so, daß direkt zugestellte Ware aus einem Nicht-EU Land nachträglichbeim Zoll anzumelden ist. Das macht zwar so leicht keiner, aber hier der Hinweis:Hinterzogene Beträge verjähren erst in 10 Jahren. Quote Link to post Share on other sites
Bastim5 0 Posted November 24, 2007 Report Share Posted November 24, 2007 danke für die Info; und was bedeutet das nun konkret für Radarwarner, wenn ich einen von D nach AT sende? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted November 24, 2007 Report Share Posted November 24, 2007 Die nationalen Vorschriften in AT kenne ich nicht. Vielleicht läßt sich eine ähnlicheInternetseite wie in Deutschland www.zoll.de in AT finden. Die Zollsätze im EZT (Zolltarif) gelten übrigens Europaweit. Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted November 24, 2007 Report Share Posted November 24, 2007 weiß jmd. wie es aussieht, wenn man RWs von Deutschland nach Österreich sendet? Werden die ebenfalls vom Zoll geprüft?Oder direkt zugestellt dank EU-Regelung? Überhaupt kein Problem..ist innergemeinschaftlicher Warenverkehr-die läuft über keinen Zoll. 100%ig! Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
turboprincess 0 Posted December 2, 2007 Report Share Posted December 2, 2007 Ich hab für den Valentine in Deutschland 799€ bezahlt (hat sich bis jetzt fast schon gerechnet), weil ich nicht bei einem Händler aus den USA über ebay bestellen wollten (wegen Zoll und so). Mittlerweile gibts die Dinger aber auch von deutschen Händlern für reichliche 500€. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...E:IT&ih=015 wenn ich das eher gewusst hätte. aber insgesamt bin ich trotzdem völlig zufrieden mit dem teil Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted January 16, 2009 Report Share Posted January 16, 2009 Allgemein:Probleme beim Import von MarkenartikelMöglich ist ein Vorgehen gegen Parallelimporteure, wenn ein Unternehmen seine Markenprodukte nicht in der EU vertreibt. So lange die Ed-Hardy-Zentrale aus den USA nicht selbst in einem der 27-EU-Staaten aktiv ist, können die exklusiven Lizenznehmer Parallelimporte ahnden. Anwalt Adam Piechnik erklärt dieses Prinzip: "Hat ein Markeninhaber irgendwo innerhalb der EU das markenrechtlich geschützte Produkt in Verkehr gebracht, so kann der Artikel innerhalb der EU beliebig hin- und herverkauft werden und zwar auch von gewerblich Handelnden. Dieser EU-Erschöpfungsgrundsatz betrifft aber nur die EU. So kann ein Markenprodukt, dass zum Beispiel in den. USA mit Wissen und Wollen des Markeninhabers hergestellt oder in den Verkehr gebracht wurde, nicht einfach so in die EU importiert und da verkauft werden, wenn der Markeninhaber auch für die EU Markenrechte besitzt. So können Parallelimporte durch den Markeninhaber wirksam unterbunden werden, dieser kann in der EU und außerhalb unterschiedliche Preise durchsetzen. link Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted January 16, 2009 Report Share Posted January 16, 2009 Das dürfte primär die Händler interessieren, weniger einzelne Menschen, die sich ein Gerät aus den USA kaufen. Dennoch interessant. Quote Link to post Share on other sites
Mustang 0 Posted June 17, 2009 Report Share Posted June 17, 2009 ich habe ein Beltronic gekauft in usa kein problem Quote Link to post Share on other sites
HelveticusMaximus 0 Posted August 7, 2010 Report Share Posted August 7, 2010 Suche eine Möglichkeit einen V1 aus den USA in die Schweiz zu importieren oder an eine Abholadresse in Deutschland, allerdings ohne beim Zoll vorbeigehen zu müssen. Anreggungen auch gerne per PM. Quote Link to post Share on other sites
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