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wolle63

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Everything posted by wolle63

  1. Salve, für mich ist er eindeutig bei Mittelgrün drüber. Zwar knapp, aber immerhin. Da der erste Blitz von der Schleife hinter der Haltelinie ausgelöst wird und hier erst kommt, kurz bevor er die Blitzkiste erreicht hat, war er das nicht Dafür ist er schon viel zu weit hinter der Haltelinie. Da wird das Fahrzeug hinter ihm die erste Schleife ausgelöst haben, er fast zeitgleich die 2. Schleife (also den 2. Blitz) und dann das Fahrzeug hinter ihm nochmal die 2. Schleife (also den 3. Blitz). Grüße Wolle
  2. Salve, falls es interessiert..... Ich hatte mich auf den ZFB hin "tot" gestellt. Bis heute ist nix weiter gekommen. Da die Untat am 9.5. gewesen ist, denke ich mal, dass da nix mehr kommt. Grüße Wolle
  3. Hi, also die Sache mit den Aliens, da glaube ich auch dran. Grüße Wolle
  4. Hi, 150 Geblitzte sind 150 mögliche Zeugen. Und wenn, wie der TE schrieb ... innerhalb kurzer Zeit auf einer wenig befahrenen Straße...." eben diese 150 Fahrzeuge geblitzt wurden, dann sind das, selbst wenn man mal 5 Stunden ansetzt, alle 2 Minuten ein Blitz bei teilweise erheblicher Überschreitung der zHG. Und das alles eben am Nachmittag, nachdem die Baustelle (wie auch immer) "geräumt" war. Und immer wieder: Wie viele Fahrzeuge sind dort insgesamt langgefahren? Dazu könnte man noch gucken, in welchem Bereich die Überschreitungen liegen. Liegen viele knapp über den 30+Toleranz, dann ist
  5. Hi, Mann mann, mann, das sind "Argumente". Hier wird also ca. 150 möglichen Belastungszeugen per se ein "Eigeninteresse" an einer uneidlichen Faschaussage unterstellt, durch die sie vielleicht (so sie noch nicht gezahlt haben) 15 oder 25 Euro (einige siche auch mehr) Verwarngeld "sparen" würden. Dagegen hat der eine superfleißige, bar jeden Zweifels stehende (ich schreibe jetzt mal) Blitzerbediener, der möglicherweise hier den Bock seines Lebens geschossen und im ersten der Prozesse mit seiner Aussage (möglicherweise) schon eine uneidliche Falschaussage hinter sich hat, selbstverständlich ke
  6. Wieso? Wenn er die Zeugen anhören und/oder sich das /die Video(s) (sofern vorhanden) ansehen würde und im Nachhinein Bedenken gegen diese Aussagen/Video(s) geltend macht, wäre es ja ok, aber angesichts der Umstände diese Zeugen etc. gar nicht erst zuzulassen......... Zitat: "Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter.......zugunsten oder zum Nachteil einer Partei." Zitat Ende Und nun erkläre mir bitte, was an der Nichtzulassung von mehreren (Entlastungs)zeugen und/oder Aufzeichnungen einer Dashcam, die die Unschuld der/des
  7. Die Nichtzulassung einer solchen Aufzeichnung (in Verbindung mit Zeugen) wäre aber, gerade in diesem äußerst strittigen Fall, IMHO dann schon haarscharf an der Rechtsbeugung vorbei bzw. drüberweg...... Grüße Wolle
  8. Hi, dann könnte man ggf. rausbekommen, ob am Nachmittag wirklich alle Fahrzeuge geblitzt wurden. Bei 150 geblitzten Fahrzeugen ist das ja nicht sehr unwahrscheinlich. Ich behaupte mal, bei einem blickigen Anwalt sollte der fleißige Ordnungsamtsmensch (@Qtreiberin: Ich schreibe extra nicht Beamter ) doch ins Schwitzen geraten..... Grüße Wolle
  9. Hi, ach Biber...... Ich spekuliere nicht, ich habe das, ob es alle waren, die geblitzt wurden, als Frage formuliert. Aber solche Feinheiten sind anscheinend zu "hoch" für Dich. 61 (nach Abzug der Toleranz) ist die FV-Grenze, von der "nur" wenige betroffen waren. An statt hier wieder sinnlos rumzunörgeln könntest Du vielleicht meine Frage nach dem Zähler beantworten. Sonst geh doch bitte in andere Freds zum Stänkern und Recht haben müssen. Grüße Wolle
  10. Hi, wenn auf einer; wie der TE schreibt:"..relativ wenig befahrenen Strecke..", innerhalb von 4 oder 5 Stunden (alle?)150 Fahrzeuge geblitzt werden, dann ist da irgend was faul! Das Argument, dass ja nur wenige mit >61 drüber gefahren sind, ist auch nicht so ganz richtig. Wer fährt denn wirklich mit dem vollen (erlaubten) Speed, bzw. mehr, über einen Bahnübergang? Ich, ehrlich gesagt, nicht. Und "vorgeworfene" 61 sind (ohne Toleranz 64) bei vielen Tachos schon angezeigte 70 oder sogar knapp drüber. Das würde IMHO also sogar passen. Frage: Gibt es bei diesen Blitzekisten einen Zähler, der
  11. Hi, bei ca. 150 Geblitzten waren das vielleicht (fast) alle?! Man könnte/sollte auch die Frage stellen, wann die vielen Leute geblitzt wurden, Vormittag oder Nachmittag...... Das wäre (für mich jedenfalls) ein Indiz für das Vorhandensein/Nichtvorhandensein der Schilder. Egal wie, ein Geschmäckle hat die ganze Sache auf jeden Fall! Grüße Wolle
  12. Hi, was mich ja irgendwie stutzig macht; wenn es so viele "Betroffene" (Geblitzte) gibt, dann ist das doch eine relativ stark befahrene Straße?! Da soll es nicht möglich sein, wenigstens einen oder zwei nicht "betroffene" Autofahrer zu finden, die sagen könn(t)en, ob da nun Schilder gestanden haben oder nicht? Weil, diese als Zeugen abzulehnen, da bräuchte der Richter schon eine arge Ausrede Begründung. Grüße Wolle
  13. Naja, bei Dir würde sogar ich eine Ausnahme machen. Grüße Wolle
  14. Hi, Ja, gibt es auch (wird zumindest behauptet). Aber so lange die Mods (u.a. @Bluey) bei solchen Flamewars/sinnlosen Diskussionen fleißig ganz vorne mitmischen....... Grüße Wolle
  15. Hi, ja, "Ordnungsbeamte" ist so'n geflügeltes Wort. Das sind, wenn es Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind, Angestellte des öffentlichen Dienstes, eben "einfache" Angestellte. *goldwaage rüberreich* Grüße Wolle
  16. Hi, die Leutchen vom OA sind i.d.R. keine Beamten, das sind "einfache" Angestellte. Wenn sie richtig Mist gebaut haben, dann können sie auch gefeuert werden bzw. bekommen ein Disziplinarverfahren an die Backe. Und der Mist, den sie vermutlich hier gebaut haben, der ist gar nicht so klein......... Da kann man sich schonmal mit seinem Kollegen zusammentun und jeden Meineid schwören, dass die Schilder noch gestanden haben. Und die ganzen Zeugen sind (auch wenn sie selbst geblitzt worden sind) im jeweils anderen Verfahren Zeugen wie jeder andere auch und somit genauso der Wahrheit verpflichte
  17. Hi, kann man eigentlich einen Richter, der viele betroffene Fahrzeugführer wegen (angeblicher) Befangenheit als Zeugen ablehnt, die (ebenso befangenen) beiden Ordnungsbeamten aber uneingeschränkt zulässt, wegen Rechtsbeugung drankriegen? Weil, wenn es so viele Überschreitungen der 30 gibt, die aber alle innerhalb der normalerweise zulässigen 70 liegen, und alle diese Fahrer behaupten, dass dort keine Schilder (mehr) standen, sollte auch der unklügste (ich will nicht dümmste schreiben) Richter stutzig werden....... Grüße Snyder
  18. Hi, ja neee, is klar! Einer der "Chef-Mods" @Bluey mischt (nicht nur) hier nach Kräften selber mit. Wem soll ich da bitteschön noch etwas melden?! Grüße Wolle
  19. Hi, wisst ihr, was ich in diesem Forum vermisse? Eine Moderation, die solche (sinnlosen) Flamewars in den "Mülleimer" schiebt und auch mal "dazwischenkloppt"! Es gibt doch kaum noch einen Fred, der nicht nach kurzer Zeit so sinnlos zugemüllt wird. Aber hier machen die" Chefs" ja mit...... kopfschüttelnde Grüße Wolle
  20. Hi, die Anordnung der Begrenzung ist (für die Auffahrt) richtig, aber die "gewollte" Gültigkeit darüber hinaus auf die AB ist falsch. Deshalb würde ich es im Falle des Falles drauf ankommen lassen. Und wenn nur rauskommt, dass dort (endlich) die Beschilderung geändert wird. Grüße Wolle
  21. Hi, da die in der Auffahrt (eigentlich) nur für diese gelten, muss der Auffahrende von der auf der Strecke geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung nichts wissen. Das ist zwar mit dieser Beschilderung gewollt, diese ist aber uneindeutig/falsch! Als Ortsunkundiger würde ich es auf ein Verfahren ankommen lassen. Grüße Wolle
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