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rth

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  1. @Zöllner, mich hat einmal eine Gruppe ziviler Polizeiwagen auf der BAB überholt. Schwarz, Mercedes E Klasse Kombi und BMW X5. Alle mit „abnehmbaren“ Blaulicht. Sehr schnell, Abstand extrem kurz untereinander. Ich vermute SEK o.ä. Aber fahren konnte die mit Sicherheit, sonst ging so eine Fahrweise schnell schief.
  2. Ist dieses Augenmaß nicht vorhanden? Zum Beispiel wird in der 30er Zone ab 36 km/h geblitzt, es kommen zusätzlich 3 km/h Messtoleranz hinzu. Selbst bei einem modernen Auto fahre ich min. Tacho 40, wenn ich geblitzt werde.
  3. Dumme Frage, gibt es nicht im Sport Wettbewerbe die sich Zeitfahren nennen? So als Einzelner gegen die Uhr? Im Radsport z.B. Und die Qualifikation in der Formel 1, ist das nicht auch eine Art Zeitfahren?
  4. @bluey zu a) Zustimmung, du findest nur andere Worte für meine Meinung. zu b) die schlechte Foto Qualität ist für mich Missachtung der Rechte der Betroffenen, auch bei Fotokopien. Bei Online Zugriff ist für mich eine Verschlechterung der Bildqualität eine Unverschämtheit. Der Betroffene muss die Originale sehen können. Natürlich ein Problem der Bußgeldstelle, nicht der Polizei.
  5. @Bluey zu a) Ich habe nie geschrieben, gedacht oder andeuten wollen irgend ein Richter sei korrupt. Aber wenn ein Beklagter darauf beharrt, ich war es nicht obwohl der Richter anderer Meinung ist, dann tut er ihm halt den kostenpflichtigen Gefallen. Und zumindest im Strafrecht ist es üblich, dass ein frühzeitiges Geständnis deutlich strafmildernd ist. zu b) Meine Kenntnis über Fotos auf Anhörungsbögen ist, zum Glück, bescheiden. In den Fällen, die ich persönlich in der Hand hatte, letztmalig 07/23, war die Qualität unterirdisch schlecht (Absender Polizei NRW). Auch die in diesem
  6. @SNBoris Der Mensch im Bespielt von @Zöllnerwar offensichtlich Beschuldigter. Als solcher durfte er straflos lügen. Und absehen vom Fahrverbot gegen Verdoppelung der Spende auch möglich. Vor rund 30 Jahren.
  7. Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, den ganzen Artikel zu lesen! Aber du hast sicher bemerkt, dass der Autor von billigen Gas ausgeht. Das gibt es aber nicht mehr, Leitungen nach Russland sind gesperrt und gesprengt. Strom aus Gaskraftwerke ist nicht mehr billig. Wir erzeugen Strom aus Kohle. Wenn wir energetisch halbwegs autark werden wollen benötigen wir dringend alternative Energie aus Sonne, Wind und ganz wenig Wasserkraft.
  8. @Bluey a)Auch Richter sind Menschen, b) meine Erfahrung ist sicher nicht allumfassende, aber die Fotos die ich bisher in den Anhörungsbogen gesehen habe waren schlicht schlecht.
  9. Du bist Halter und du bist gefahren. Du kannst natürlich abstreiten der Fahrer zu sein. Als Beschuldigter darfst du straflos lügen, nur du darfst keinen unberechtigt Beschuldigen. Nur, die Bußgeldstelle wird den Fall ans Amtsgericht weiter leiten, der Richter wird das Foto prüfen und mit deinem Gesicht vergleichen. Wenn er dich in Kosten treiben will wird er einen Gutachter bestellen. Das Foto muss schon sehr schlecht sein, damit du da raus kommst. Du musst auf die Anhörung warten, dann bekommst du ein Foto, in der Regel ein sehr schlechtes Bild. Das Original sieht dann dein Rechtaan
  10. Gute Idee, aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat machen. Wenn Geld nicht das Problem ist, versuchen das Fahrverbot so lange zu verzögern, bis Urlaub genommen wird. Oder für die Zeit einen Studenten o.ä. als Fahrer einstellen. Nur raus kommen aus der Nummer wird extrem schwierig, bei +60 km/h wird jeder SB hellwach.
  11. Das du auf deinen Führerschein angewiesen bist interessiert — leider — keinen Menschen in der Bußgeldstelle. Dein Problem, bist du noch unter + 60 km/h nach Toleranzabzug, 1 Monat Fahrverbot oder ist dein Tacho so genau, dass du in die Gruppe 60 — 70 km/h Überschreitung fällst. Dann sind 2 Monate ÖPNV angesagt. Du wirst abwarten müssen. Und wie @KlausK schrieb: Hinweis Müde ist kontraproduktiv.
  12. Ich „tröste“ mich in so einem Fall mit dem Wissen, ich war x mal zu schnell, bin aber nur sehr, sehr selten erwischt worden.
  13. Die TE hat sicher von den „Spielchen“ ihrer Töchter nichts gewusst. Bei den Töchtern unterstelle ich, Sie wussten genau was sie tun.
  14. Nein! Aber ich habe in meinem Auto noch nicht festgestellt, dass die angezeigten Geschwindigkeitsbegrenzungen falsch waren. Möglicherweise eine Frage der eingesetzten Technik. Wenn z.Z. die Automatik meine Geschwindigkeit begrenzen will würde ich nach dem „Ausschalter“ suchen. Einen neuen Volvo kaufe ich auch nicht.
  15. @Frank469 es ist ärgerlich, aber Du wirst die Messung nicht anzweifeln können. Du sagst, dein RA kann Verkehrsrecht. Lass ihn machen, dafür zahlst du ja. Und wenn er sagt Chancenlos glaube ihm das. Denn er bekommt Geld für die Verteidigung, gleichgültig ob ihr Gewinnt oder Verliert. Der RA verdient immer.
  16. Ich fasse mal für mich zusammen. Du bist von einem TraffiStar S350 in NRW geblitzt worden. Das Gerät ist mit großer Sicherheit geeicht. Du zweifelst die Messung an, da dein Handy mit mitlaufender Geschwindigkeitsanzeige per GPS eine andere Geschwindigkeit angezeigt hat. Der genaue Messpunkt des S350 ist dir nicht bekannt, daher kannst du auch nicht genau bestimmen ob du vor, exakt in dem Moment oder später die GPS gesteuerte Geschwindigkeitsanzeige auf deinem Handy abgelesen hast.
  17. Wohnst du im Saarland? Wenn nicht, ist das Urteil für dich nicht hilfreich. Gut ist, du hast einen RA deines Vertrauens. Wenn er Fachanwalt für Verkehrsrecht ist kennt er das Urteil. Wenn nicht… hat er halt andere Schwerpunkte.
  18. Vermutlich. Die Genauigkeit der GPS Messung schwankt. Dein Problem, du musst nachweisen das die Messung fehlerhaft ist. Das kannst du nur mit Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht gemeinsam mit einem Sachverständigen. Die müssen das Gericht überzeugen. Kostet viel Geld, Erfolgsaussichten sind —sehr— gering.
  19. @Frank469 das GPS ist relativ genau, wenn du gleichmäßig auf einer Straße ohne Gefälle fährst. Das GPS in deinem Auto dürfte nicht geeicht sein. Das TraffiStar S350 muss geeicht sein, sonst ist die Messung ungültig.
  20. Richtig, mit der Zahlung wird der Rechtsweg beendet. Das ist so gewollt, denke ich.
  21. @gorot der normale Fragesteller hat ein Problem, er hatte Kontakt mit der Obrigkeit und will wissen, was kommt auf mich zu. Diese Auskunft bekommt er kompetent von @Sobbel! Ob der Vorwurf fair, hinterhältig oder gar bösartig ist, ist zunächst ohne Belang. Er bekommt eine fundierte Auskunft. Ob es dem Fragesteller hilft, dass man auf überflüssige Kontrollen o.ä. hinweist bezweifle ich. Hilfreich können Verweise sein, Messgerät xy ist in diesem Bundesland nicht mehr zugelassen. Nur wenn sich der Hinweis auf ein Urteil von 2019 bezieht, andere Bundesländer nicht mitziehen, was nutzt es dem a
  22. @Aka, warum so kompliziert? GPS, Daten der Karte und der Bordkamera verknüpfen, der Limiter regelt automatisch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein. Wer schneller fährt — und erwischt wird — muss sein Auto zwecks Prüfung einem Sachverständigen vorführen. Technik ist vorhanden, aber anwenden will es zurzeit niemand der gewählt werden will. Dein Hinweis auf Österreich ist ja berechtigt, einführen will es in Deutschland nach meiner Kenntnis niemand.
  23. Den Hinweis verstehe ich nicht. Auf Landstraßen gilt eh Max. 100, auf BAB überholt man bei „Bedarf“ mit + 0,5 km/h, wie bereits heute einige LKW. Und einige manipulieren ihren Limiter wie heute bereits einige LKW—, Moped— und E—Bikefahrer.
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