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rth

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  1. Warum so kompliziert? Daten aus der Karte des Navigationsgerätes und der Kamera an den Speedlimiter leiten, fertig. Die Karre fährt nicht mehr schneller als erlaubt. Die notwendige Technik ist längst vorhanden. Überwachung überflüssig. (Hoch leben Oldtimer!)
  2. Spekulation an: Hat die Tochter, die tatsächlich gefahren ist, einen Führerschein? Wenn nicht, fahren ohne FS ist eine Straftat, die Verjährungsfristen sind deutlich länger als bei einem Bußgeld.
  3. Ob diese Aussage zutrifft ist mir nicht bekannt. Fakt ist an und unter diesen Verkehrszeichen gibt es häufig Hinweise o.ä.
  4. Woher willst Du das wissen? Alle x Jahre ein Radarwagen…
  5. Denkbar, aber nach Anhörung kommt ein Bußgeldbescheid, normalerweise per Einschreiben. Wenn keine Zahlung eingeht kommt eine Ladung zum Gericht. Alle nicht zugestellt, aber die Einladung zur Nachschulung kommt an? Ich würde die Töchter energisch befragen.
  6. Das ist sehr ungewöhnlich. Anhörung der „falschen“ Person, kein Bußgeldbescheid, keine Zahlungen und jetzt Nachschulung? Ich gebe @gorot Recht, ab zum Anwalt. (Aber vorher beide Töchter ernsthaft befragen, war da noch etwas, was dir nicht bekannt worden ist?)
  7. @wolle63 wer sein Kaufverhalten für lächerlich geringe „Belohnung“ wie Paypal offenlegt ist doch mit einer Telematik—Box gut bedient.
  8. Der LG wohnt im im selben Haus. Auch den Nachbarn dürfte er bekannt sein.
  9. @Hoffnungsvoll was „Dein“ Rechtsanwalt treibt ist mir nicht bekannt. „Mein“ RA hat mir von jedem Vorgang/Schreiben bisher immer eine Kopie geschickt. Der Ermittlungseifer der Behörde steigt mit der Übertretungsrate. +10 km/h uninteressant, +20 km/h na ja, + 31 km/h lohnt sich.
  10. Ist vermutlich in Deutschland z.Z. nicht durchsetzbar, technisch möglich ist es sicherlich schon heute.
  11. Kannst du problemlos tun. Du kannst auch gleich anregen dir ein kostenpflichtiges Fahrtenbuch aufzuerlegen. Bei +31 denkbar. Warum? Wer noch im Auto saß geht dich nichts an, Datenschutz. Und ob auf dem Gesamtbild Unregelmäßigkeiten erkennbar sind sieht eh nur ein Fachmann. Wenn du einen Rechtsanwalt/Gutachter beauftragen willst, nur zu. Dein gutes Recht.
  12. Du hast mehrere Möglichkeiten, a) schreiben Bild ist undeutlich, bitte schärferen Abzug liefern, b) überhaupt nicht antworten. Dir dürfte ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen, ich würde mich nicht darauf berufen. Sobald der Name deines Lebensgefährten fällt dürfte der Fall erledigt sein. In der Regel kann man den Fahrer erkennen, wenn man seinen Namen kennt. Eure Chance ist gering.
  13. rth

    Corona

    Das ist doch bereits eine ganze Menge, ich persönlich bin — noch — nicht bereit meinen Lebensstil bewusst zu ändern.
  14. rth

    Corona

    Sicher richtig, aber die Folgen unserer Verschwendung tragen unsere Enkel und Urenkel, wir vermutlich nicht.
  15. @Sobbel so etwas schreibt nur die „linksversiffte Lügenpresse“.
  16. Es kommt darauf an. 4 Richtige ist sicher wahrscheinlicher, 6 Richtige + Zusatzzahl nicht.
  17. Das sehe ich anders! Es ist Aufgabe der Führerscheinstelle zu prüfen, ob der TE noch geeignet ist am Straßenverkehr teilzunehmen, wenn er um Rückgängmachung des Verzichtes auf den Führerschein bittet. Eine MPU könnte bei der Prüfung hilfreich sein.
  18. Da du sicher die Beamten nicht persönlich beleidigen wolltest, wer tut so etwas, hast du freiwillig auf deine Fahrerlaubnis (Führerschein) verzichtet und die amtliche Bescheinigung zurück gegeben. Die Beamten haben dann — für dich — den Führerschein an die zuständige Stelle weiter geleitet. Sehr freundlich und aufmerksam.
  19. @patsyDE alles was nicht — auch — mit Punkten sanktioniert wird, zahlen und vergessen. Wie z.B. Parkverstösse. MPU ab 8 Punkte, vorher kommt eine schriftliche, natürlich gebührenpflichtige Verwarnung. Oder Fahrten unter Drogen und / oder Alkohol.
  20. Auch wenn es erst einmal teuer ist, ab zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
  21. @m3 nur wegen der zwei vom TE geschilderten Fälle gibt es kein Fahrverbot. Punkt! Wenn weitere, hier nicht bekannte Verstöße hinzukommen, dann kann die Situation anders aussehen. So wie der TE geschildert kein Fahrverbot.
  22. @m3 „Angemessene“ Erhöhung des Bußgelds ist möglich, kommt auch auf die örtlichen Umstände an, Fahrverbot aber sicher nicht.
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