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rth

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  1. Frage: Kann ich problemlos einen Nachsendeantrag für "Andere" bei der Post stellen? Und welcher Briefdienst bringt den Anhörungsbogen? (Bei uns gibt es 3 oder 4)
  2. Ist OT, ich weis, aber solange "eilige" Zeitgenossen auf den Kontaktschleifen parken weil sie nur eben Brötchen holen, ein Hemd zur Reinigung bringen, schnell Geld aus dem Automaten ziehen wollen nutzt die ganze Technik gar nicht, im Gegenteil.
  3. Für so eine Bebauung ist ein Bebauungsplan erforderlich. Jeder Bürger kann Änderungen fordern oder den Plan - begründet - ablehnen. Dem Stadtrat müssen alle Einwendungen vorgelegt werden. Der entscheidet. Wenn der Bürger mit der Entscheidung nicht einverstanden ist hat er ein Klagerecht. Da sind die Chancen oft sehr gut. Wer nach Abschluss des Verfahrens meckert hat natürlich keine Chance etwas zu ändern. Dieselschraeubchen hat recht: "Ich bin nicht im Stadtrat." ist eine Ausrede. Mfg rth
  4. Da muss ich Goose in Schutz nehmen. In NRW sind Polizisten in der Regel min. Kommisar, d. h. im "Gehobenen Dienst". Seit einigen Jahren. Nachwuchs "muss" studieren. BW: ???? mir nicht bekannt.
  5. In NRW ist das sicher so, aber: Warum war eine Eilverfühgung des Innenministers erforderlich???
  6. Widerspruch. Je mehr Fahrgäste im Bus sitzen um so weniger "Eiern" vor mir auf der Straße rum
  7. In der Sache kann ich dir nicht weiter helfen, aber bedenke wenn die Behörde einen Bussgeldbescheid verschickt fallen zusätzlich 23.50 Euro Gebühren an.
  8. ?? Oder38,50? dete Man kann aber immer den Einsatz steigern: http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=43559
  9. Du mußt im Kaffeesatz lesen: Gibt es ein Frontfoto kommen 23,50 Euro Gebühren zu den 15,00 Euro hinzu. Kein Frontfoto -> 15.00 Euro gespart.
  10. exaveal schreibt selbst: "Sau dämlich, ich weiß". Zu schnell fahren, (nach Vorgabe) warum nicht! Unaufmerksam zu schnell fahren und sich erwischen lassen: "Sau dämlich, ich weiß"
  11. Auch dies wird man nachweisen können, aber ist das klug? Im "Erfolgsfall" stellt sich die Frage der allgemeinen Fahrtüchtigkeit, und dann kann der Führerschein auf dauer weg sein.
  12. Ja, muß genehmigt werden. Bei uns ist das Straßenverkehrsamt dafür zuständig.
  13. Wieso? der Anwalt wird doch nicht nach Erfolg bezahlt. Jetzt ab zum EuGH. Noch ein Geschäft für den Anwalt. Der bekommt sein Geld, - egal von wem.
  14. Da gab es auch diese Hohlräume unter der Straße. Um die 30 km/h durchzusetzen wurden vor der Stelle später mehrere Zentimeter hohe "Rundköpfe" auf die Fahrbahn genagelt. Wenn man darüber fuhr hatte man das Gefühl, das Auto bricht auseinander, auch bei korrekter Geschwindigkeit. Alternative zu 30 war damals Vollsperrung.
  15. Dito. Ich kann die Tafel Schokolade ja nächste Woche auch nicht zurückbringen, weil sie dann statt 79 nur noch 49 ct kostet Völlig OT: Bei Lebensmitteln natürlich nicht, aber bei allen anderen, wenn Rückgabe in der Frist erlaubt ist, möglich. Sowohl bei Ski (300 DM als auch bei einer Kaffeemaschine 30 Euro ausprobiert.)
  16. Die Stadt Essen beseitigt eine Unfallgefahr auf der Wuppertaler Straße. Auf der B227 ist in Fahrtrichtung City jeweils eine von zwei Fahrspuren gesperrt. Staugefahr! Die Baustelle wird am Samstag, 28.08.2010 freigeräumt. War das hier??? Zwischen Fanken- und Westfalenstr? Da die nahezu "sofort" mit den Arbeiten begonnen haben vermute ich erhebliche Gefahr. Hohlraum unter der Straße ist in den Bereich sehr beliebt - und gefährlich.
  17. Ja, das Originalbild ist sicher gestochen scharf. Bei allen "Spielchen" besteht die Gefahr, dass 23.50 Euro Gebühren für einen Bussgeldbescheid hinzu kommen.
  18. Economy-Class ist aber 3. Klasse.
  19. Ich nehme zur Kenntnis, dir fehlt es an Geschichtsunterricht, und vermutlich auch an Kinderstube.
  20. @ Diplomat: Für mich ist dieser Ausdruck eine Beleidigung, Herabwürdigung und bewusste Missachtung der Opfer des Staatssicherheitsdienstes.
  21. Wenn du die Finanzkasse stärken willst: Widerspruch einlegen. -> Bussgeldbescheid mit 23.50 Euro Gebühren extra. Dagegen wieder wehren -> Gerichtstermin mit Zusatzkosten z.B. für einen Gutachter. Das Foto, dass dem Gericht vorgelegt wird, ist in der Regel gestochen scharf.
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