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hoppnstett

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  1. wenn der Transporter hinter Abarth überholt werden konnte, warum dann Abarth nicht ???? Nehme doch stark an, das beide mit (zunächst) gleicher Geschwindigkeit gefahren sind.......
  2. soooo Liebe Forengemeinde hier nun das Ende der Geschichte: Wie von vielen prophezeiz wurde das Verfahren eingestellt. Post kam gestern. Eingestellt nach §46 Owig in Verbindung mit § 170 Abs. 2. Ihr seht, manchmal lohnt es sich zu wehren. Danke für Eure Teilnahme und Euer Interesse. HoppNstett
  3. Sooooo, nun hat jeder Kandidat einen AHB bekommen. Ausfüllen und zurück senden ? Oder nichts mehr machen, d.h. einfach nicht zurück senden. Jeder hat übrigens ein identisches (schlechtes) Foto wie oben bekommen....... laugh2.gif
  4. zum Thema Kosten steht hier; "Sollte in diesem Verfahren der verantwortliche FzF nicht ermittelt werden können, muss geprüft werdenob Ihnen gem § 31a StVZodie Führung eines Fahrtenbuches aufzuerlegen ist, oder ob zunächst nur eine entsprechende Verwarnung erteilt werden soll. In beiden Fällen bin ich verpflichtet Verwaltungsgebühren zu erheben. " ja siggi Gruss (und) Hopp
  5. Nur mal so, da hier ja immer behauptet wird, Lasermessungen sind immer iO: Ich fahr mit meinem Mopped hinter einem kleinen 3er BMW, der wohl eine Hausnummer oder Einfahrt sucht im 50 er Bereich so um die 20 km/h. Er setzt den Blinker rechts und verzögert weiter. Ich denke, bevor du hier umfällst, mach dich lieber vom Hof. Also Griff ins Getriebe, und ab. Hüftschwung links, Gas und einkehrschwung rechts, als da plötzlich ein Männeken von der schiessenden Verbindung wie doll auf der Strasse herumhüpft. Ok, ich rechts ran. Der andere sitzt im Auto und überprüft die Papiere eines Autos, das sie wo
  6. sagt wieder keiner was zu dem geneigten Scheinwerfer ?
  7. bei Entzug der Fahrerlaubnis werden die 7 Punkte allerdings doch gelöscht, so das eigentlich nur das Vergehen dokumentiert ist, oder irre ich ?
  8. @hawie.....ja, hast du natürlich recht mit Bussgeldtatbestand.... Hatte mal selber drei Owis....zu DM-Zeiten....15 zu schnell....nicht angeschnallt....Überholverbot.....20 DM + 40 DM + 60 DM--- Hätte die Rennleitung fast noch umgenagelt wegen tief stehender Sonne....boah war der sauer...aber drei Tickets musste er ausfüllen, hat halt etwas gedauert, und ich konnte mir das lachen nicht verkneifen. Seitdem ist er in mich "verliebt".....
  9. mögliche Fahrer sind benannt, jetzt warten wir mal ab.
  10. @goose. Und wenn man seinen photonenwerfer extra geneigt hat ? Und wie angemerkt, bei dem manöver noch sauber auf die schüssel halten ???? Halte ich für fragwürdig.
  11. Warum kenne ich solche Situationen wie vom TE geschildert nur zu gut..... mache ich nicht anders, und wer weiss was passiert wenn man am griff dreht,,,,, Hast du den Cop mal gefragt, wo er angeblich gelasert haben will ? Stelle ich mir bei der Situation schon spannend vor....links schwenk. gas, rechts schwenk.....was hast du für ein mopped? Soweit ich weiss, kann und darf nur auf einer senkrechten Fläche gelasert werden, wie z.b. einem Kennzeichen. Gruss (und) Hopp
  12. Moin..... zu 1) z.B. Trunkenheitsfahrt mit BAK ab 1,1 Promille, Pöngs halten sich dann 5 Jahre zu 2) wenn es wirklich netto 25 sind, dann erhöht sich das BG etwas zu 3) wenn du noch telefon am Ohr hast und überholst im Überholverbot, gehen den Cops die Quittungen aus....jedes wird einzeln füe sich geahndet.... Immer geschmeidig in der Hüfte bleiben Gruss Hopp
  13. und wenn ich schreibe, das eigentlich nur nahe Verwandte un Frage kommen, ich aber von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch mache ? Grüsse Hopp, der jetzt schon deutlich entspannter ist.....
  14. nööö, wie schon geschrieben.....lange her.....2005
  15. Und schon gibt es neues...... AHB gefaxt am 26. abends, jetzt gerade in der Post: Sehr geehrter Herr Hoppnstett, ich bitte Sie mir bis zum Tag X den Namen und die Anschrift der Person mitzuteilen, die das Fz zur Tatzeit geführt hat. Verweis auf Zeugnisverweigerungsrecht. Verweis auf Fahrtenbuch, Auszug der StPO § 52 und folgende. Anhang gleich schlechtes Foto. Antworten wir denn jetzt ? Und wenn ja , was ? Hatte doch schon im AHB geschrieben, das ich es nicht war, und den verantwortlichen auf dem Foto nicht identifizieren kann, und das ich ein besseres Bild haben möchte, um den Täter zu er
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