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rth

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Everything posted by rth

  1. heisst das dass gegen mich ermittelt wird? Wie gesagt, die Gesetzestexte versteh ich nicht so recht.
  2. Ob es so bleibt? .... wird man ja sehen. Die Frage ist berechtigt, nur in vielen Fällen wird der Polizei von der "Bevölkerung" vorgeworfen, dass sie zu lasch und zögerlich auftritt. Mehr "Härte" wird gefordert.
  3. Natürlich, wer sonst. Ob sie "Recht haben" prüft der Richter; oder du zahlst "freiwillig".
  4. rth

    Elternzeit

    Denk darann, in Kleinbetrieben muss die Kündigung nicht begründet werden. Und Abfindung wird dann auch sehr viel schwerer durchzusetzen sein.
  5. Ja, umdrehen und gehen. hartmut Dann sind wir in der Bananenrepublik. Wer abgebrüht ist und über die erfoderlichen Mittel verfügt kommt mit allem durch. Möchte ich nicht.
  6. Das ist hier die Frage: Kann dich ein Richter auf dem Foto erkennen. Wenn nicht, fragt der Richter einen Gutachter? (Das kannst du nicht verhindern.) Wenn der dich auch nicht erkennt hast du gewonnen, wenn nicht Für 30 Euro würde ich dieses Risiko nicht eingehen.
  7. rth

    Elternzeit

    Achtung, für Kleinbetriebe gelten andere, schlechtere Kündigungsschutzgesetze.
  8. Wer oder was hindert dich Anzeige zu erstatten? Gegen die Nutzer der Anscheinsausweise wegen Falschparkens und Urkundenfälschung? Gegen die Politessen Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Arbeitsverweigerung oder Korruption? Aber Vorsicht: Üble Nachrede, Falsche Verdächtigung sind auch mit Sanktionen belegt.
  9. Danke für die Information. Karte war mir neu.
  10. Wo muss man noch an Ort und Stelle bar zahlen?
  11. Und damit bei gleicher Geschwindigkeit mehr Sprit.
  12. Fahrtenbuch ist ein stumpfes Schwert. Nachfragen mit Foto in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz usw. sind auch nicht angenehm. Wie gesagt, es kann gut gehen. Muss aber nicht.
  13. Kann durchaus sein, dass man es versuchen wird. Aber wenn der TE nicht kooperiert wird man selbst bei 50+, was letztendlich auch nur eine Ordnungswidrigkeit ist, keine Sonderkommision oder dergleichen einrichten. Somit hat der Rainer (bzw. seine bessere Hälfte) aller Vorraussicht nach nichts zu befürchten Was ist hier der große Unterschied zu einem Fall, wo der Halter nicht der gesuchte Fahrer ist? Entleiher ist bekannt, den wird der Händler nennen müssen. Und dann ....?
  14. [quote name='rponline' date='21.01.2011, 14:54' post='725867' Kokolores! Es ist so wie Harry sagt, sehr unwahrscheinlich, dass da so ein Aufwand betrieben wird, da die Ermittlungen bei der Sachlage nicht besonders erfolgsversprechend sind. Lass' dich nicht einschüchtern! Vielleicht klingelt ein Ordnungshüter bei dir und fragt dich oder deine Mitbewohner(!) nach dem Namen deiner Freundin. Das geht den aber nichts an! Schöne Grüße. Kann sein. Aber bei +50 Ich bin da sehr skeptisch! Du kannst nur abwarten.
  15. Seltsam, immer wenn ich mir einen Vorführwagen ausgeliehen habe wurden Datum und Uhrzeit, Beginn und Ende, vom Händler festgehalten. Damit liegt der "Entleiher" fest.
  16. Nein stimmt nicht. Schönes Wetter und gute Luft will Onkel Müller bestimmt haben.
  17. Dir ist sicher bekannt, dass in den meisten AGB die Versicherungen das "Recht" haben, nach ihrem Ermessen zu handeln. Deine Zustimmung benötigen sie nicht.
  18. Das kann Ärgergeben. Zitat:in dem Bogen hat ihr Vater dann die Daten meines Vaters ausgefüllt. Sich selbst falsch beschuldigen ist in diesem Fall nicht strafbar, einen Anderen falsch Beschuldigen ist eine Straftat. Dein Vater hätte den Bogen selbst ausfüllen müssen. Es kann gut gehen, muss aber nicht. Und vom Vater zum Sohn einen Fotoabgleich zu machen ist auch binnen 12 Tagen möglich. Das kann knapp werden. Viel Glück.
  19. Und der Richter spart sich eine Urteilsbegründung zu schreiben. Win win...
  20. Ich vermute, genau dies hat der Fahrer des Q 7 auf der A 1 nicht gemacht. Dann hätte er auch das verfolgende Providafahrzeug bemerkt. Wer Aufmerksam ist schaut auch mal in die Spiegel!
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