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rth

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  1. http://nachrichten.rp-online.de/politik/gu...ruefen-1.336286[/url hartmut Hallo hartmut, du kannst das gerne glauben, ich nicht. Für mich liegt der Preis für einen deutschen "Doktortitel" bei 750.000 Euro. (Ganz schön teuer!) MfG rth
  2. WAZ vom 25.02.2011, 1. Seite, Überschrift: Guttenberg gab Uni Bayreuth 750.000 Euro Für mich ist damit jeder weitere Kommentar überflüssig.
  3. Laut deinem Link ist es strittig, ob vor einer Einfahrt mit abgesenktem Bürgersteig vom "Berechtigten" geparkt werden darf. (Ohne Aufforderung wird die Behörde nur in seltenen Fällen tätig werden)
  4. Stell dir einfach die Frage: Dürftst du auf diesem Grundstück ohne Führerschein fahren? Antwort ist einfach, natürlich nicht da offensichtlich "Öffentlich". Und das das regelmäßiges Fahren gegen die Fahrtrichtung gefährlich ist kann man leicht belegen. Der "Anzeiger" dürfte als Zeuge auftreten, ist zur "Wahrheit" verpflichtet , du bist Beschuldigter, darfst straflos lügen. Wem wird geglaubt?? (Und bei regelmäßigem Tun findet sich bestimmt noch jemand der sich "mörderisch" erschreckt hat.)
  5. Ich bin kein Experte, aber das halte ich für nicht richtig. (Du darfst dich noch nicht einmal vor "deine" Garageneinfahrt auf der Straße stellen.)
  6. Glück gehabt. Bei uns wird von Behindertenparkplätzen sofort abgeschleppt.
  7. Nachdem Guttenberg vollständig als Fälscher überführt wurde verzichtet er auf den Titel. Wie ein ertappter Dieb (geistigen Eigentums), der "freiwillig" seine Beute zurück gibt.
  8. Feind, Todfeind, Parteifreund wird auch gern genommen. NRW wählt im März sicher nicht.
  9. Stimmt, aber man muss die Garage auch als Garage nutzen, nicht als Werkstatt, Rumpelkammer usw.
  10. Vor allem, die "Einleitung" war geklaut. Allgemeine Textstellen vergessen zu kennzeichnen kann mal vorkommen, aber die Einleitung abzuschreiben???
  11. Diese Diskussion würde ich mit dem nur führen, wenn ich - sehr - viel Zeit habe.
  12. dann ertrinkst Du... Nein, erst mal nicht. Das Auto schwimmt und treibt mit der Strömung. Dann lenkt das Wasser. Solange die Türen zu sind ...
  13. Nein, muss er nicht. Aber bei 15 Euro lohnt sich kein Aufwand. Bussgeld kostet dann 23,50 Euro mehr -> Gebühren. Ich würde zahlen.
  14. Nein, Straßenbahn und O - Busse sind nicht bei uns. Blaulicht + SoSi vor allem für "Gasunfälle". (Möglicherweise deshalb auch nach jeder "Blaulichtfahrt" Bericht an den RP.) MfG rth
  15. Die Wachewagen "unserer" Stadtwerke sind mi Blaulichtt + SoSi ausgsstasttet. Ist mit dem Fahrtenschreiber gekoppelt. Jede Benutzung muss mit einem Bericht dem Regierungspräsidenten gemeldet werden.
  16. Es ging ja um die (Wider) Wahlchance des Bürgermeisters. Die "Einheimischen" kennen die Kontrollstellen, die wollen "Ruhe" in ihrer Gegend. Und deutlich mehr Kontrollen. Das hindert sie aber nicht laut zu schimpfen wenn sie selbst in eine Kontrolle geraten und nicht aufgepasst haben; auch wenn sie selbst diese Kontrollen gefordert haben, alles schon erlebt.
  17. Über zu wenige Geschwindigkeitskontrollen beklagen ? Wo gibt's denn sowas? Dass ich nicht lache! Frage doch einmal einen beliebigen Kommunalpolitiker, - oder lies die Eingaben an Rat oder Bezirksvertretung: Nahezu in jeder Sitzung fordern Bürger mehr Kontrollen in ihrer Straße, Parkkontrollen in ihrem Wohngebiet (meist Gargenbesitzer) Beschwerde "wenn es hier mal brennt", "wie soll man hier mit dem Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator durch kommen".
  18. Gefährdung kann sein, Nötigung sehe ich bei Fahrlässigkeit nicht. Oder war es "Absicht"???
  19. Vielleicht man es ja auch noch längere Zeit bleiben Und klar, so kurz vor einem Ortsausgangsschild zu blitzen, mag zwar verkehrsrechtlich in Ordnung sein, Es ist aber vor allem auch eines: VERARSCHUNG So kann man nicht mit Bürgern umgehen! Immer daran denken die meisten Bürger beklagen sich über zu wenige Geschwindigkeitskontrollen in ihrem Dorf / Stadt. Abzocke ist es erst ab Nachbarstadt, da wird der Bürgermeister aber nicht gewählt.
  20. Stimmt, so etwas kann schief gehen. Handy nutzen und 110 rufen ist kostenlos und in so einem Fall immer richtig.
  21. Linke Spur halten hätte das Problem verhindert. So werden LSB "gezüchtet".
  22. Fortsetzung folgt! Neuer Titel: "Hundehütten und der Artikel 13 GG." Nein, bitte § 20 a GG beachten: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmässigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Massgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
  23. Eben! Über den Zaun klettern, -> Gefahr für die Hose! Tür ohne Schloss -> Bei nicht friedlichen Hunden "Adelig" (von Übel)I.
  24. Da ich selbst 2 Hunde besitze frage ich mich, wer läst seinen - bissigen - Wachhund auf einem nicht verschlossenem Grundstück frei laufen. Neben könnten z. B. dann auch Kinder auf das Grundstück kommen. Und dann hätten erst die Kinder und danach auch der Halter ein riesiges Problem.
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