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Tödlicher Zusammenstoß Mit Radfahrer


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...normalerweise lernt man, dass man als Fußgänger auf einer Landstraße / außerhalb geschlossener Ortschaften die linke Seite benutzt und so dem übrigen Verkehr entgegenläuft, diesen im Blick hat um ggf. zur Seite treten zu können.

 

 

ja, so habe ich das mal gelernt.... aber es gibt viele, die das nicht begriffen haben..... genauso wie Rettungsgasse bilden ,nicht in Feuerwehrzufahrten zu parken oder bei verkehrsbedingtem Anhalten Kreuzungen / Auffahrten freizulassen

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Was ich als Kraftfahrer im Dunkeln erkennen kann und was nicht, das muß du schon mir überlassen und wenn die Situation nur im geringsten unklar ist dann gehe ich kein Risiko ein und blende auf. Schlie

Wieso hängt ihr euch an der Lichtanlage auf? Ob mit oder ohne Licht muss die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen angepasst werden.   MfG.   hartmut

Eine OWi des Eiinen rechtfertigt nicht die Gefährdung durch den Anderen.

Auf meinem Schaden (...) bin ich natürlich sitzen geblieben.

Warum? Und warum natürlich?

 

Wenn der Bürger das Recht selber regelt, dann geht das oft in die Hose; denn er macht kein neutrales faires Verfahren mit seinem Gegenüber.

Es war doch eine ganze Weile angenehm senffrei - was ist passiert? Bist Du in die Kontrollgruppe mit den Placebos geraten?

 

Achso: ein Beispiel hast Du nicht gefunden, gell?

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Auf meinem Schaden (...) bin ich natürlich sitzen geblieben.

Warum? Und warum natürlich?

 

Weil eine private Haftpflicht eben nicht Pflicht ist und selbst ein Titel ist keine Garantie für eine Zahlung des Verursachers.
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Ich war damals heilfroh, dass es so gut ausgegangen war. Und ob in diesem Fall eine (volle) Haftpflicht des 15-jährigen Schülers zum Tragen gekommen wäre ? --nur so schnell fahren, dass man jederzeit anhalten kann ---

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...

Schwere Geschütze, echt. Für was eigentlich?

 

Unfallstatistik Berlin, 2013:

 

Pdf-Seite 6 (Seite 5 im Ausdruck), Unfallverursacher und -Ursachen bei Unfällen mit Radfahrerbeteiligung (Auszug):

 

Hauptverursacher PKW- und LKW-Fahrer:

- Beim Rechtsabbiegen nicht auf Radfahrer geachtet: 1387x

- Radfahrern die Vorfahrt genommen: 631x

- Fehler beim Einfahren (z.B. aus Grundstücksausfahrten): 391x

- Zu geringer Seitenabstand beim Überholen: 197x

 

Haupverursacher Radfahrer:

(nach einigen anderen Einträgen)

- Rotlichtverstoß: 194x

 

Unfälle durch ach so gefährliche Rotlichtverstöße durch Radfahrer sind also etwa so selten wie Unfälle bei zu knappem Überholen von Radfahrern. Und 7x so oft werden Radfahrer Opfer durch Unachtsamtkeit von Kraftfahrern beim Rechtsabbiegen. Unfälle, die verursacht werden durch Radfahrer, die ohne Licht unterwegs waren, sind den Unfallstatistikern der Polizei keine separate Erwähnung wert. Das bedeutet nicht, dass sie nicht vorkommen, aber die Häufigkeit liegt offenbar im unteren einstelligen Prozentbereich.

 

Und darüber regt ihr euch hier auf. Weil es so schön der Feindbildpflege nützt? Ich sage ja nicht, dass man als Radfahre auf Beleuchtung verzichten kann, ich tu's extrem selten (wenn ich einen Defekt spontan nicht beheben kann). Aber die Straßenbeleuchtung in Städten macht es fast unmöglich, einen Radfahrer ohne Licht zu übersehen - da muss man schon im Halbschlaf unterwegs sein.

 

Passt mal lieber auf, dass ihr beim Abbiegen den Schulterblick nicht vergesst, da wird man sonst schnell mal zum Täter.

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Hallo, Justin

Hauptverursacher PKW- und LKW-Fahrer:

- Beim Rechtsabbiegen nicht auf Radfahrer geachtet: 1387x

diese Statistiken sind immer mit Vorsicht zu genießen.

 

Sie sagen z. B. nichts darüber aus, wie oft Radfahrer rechts am stehenden LKW vorbei nach vorne gefahren sind und dann in diesen Fällen vom anfahrenden und gleichzeitig abbiegenden LKW erfasst wurden.

 

In solchen Fällen bekommt der LKW - Fahrer auch die Hauptschuld zugesprochen, obwohl er trotz der Außenspiegel solche Harakiriradfahrer oft kaum oder gar nicht erkennen kann.

 

Ich halte nichts davon, die weiter oben genannten gegenseitigen Beleidigungen aufzugreifen oder anzuwenden, habe aber nichtsdestotrotz nicht das geringste Verständnis für Radfahrer, die im Dunkeln ohne ausreichende Beleuchtung fahren und noch weniger für Eltern, die ihre Kindern mit Rädern auf die Straße lassen, die nicht dafür zugelassen sind.

 

Zu der Frage, was man denn hätte machen können, wenn die Kabelei defekt ist: Man kann zumindest eine kleine, ausreichend helle Taschenlampe für die Sicht nach vorne und eine kleine rote LED - Lampe für die Absicherung nach hinten entweder mitführen oder von vornherein am Fahrrad fest anbringen.

 

Versagt alles, muss man das Fahrrad eben stehen lassen, genauso, wie einen PKW, bei dem die Beleuchtung nicht mehr funktioniert.

 

Zum Aufblenden bei einem unbeleuchtet entgegenkommenden Fahrradfahrer:

 

Das mache ich auch und werde es auch in Zukunft weiter so handhaben.

 

Wenn ich weit vorne irgendetwas dunkles auf der Fahrbahn sehe, möchte ich rechtzeitig erkennen können, um was es sich handelt und ob es sich um eine Gefahr handelt oder nicht.

 

Das müsste man als Autofahrer nicht, wenn der Radfahrer ausreichend beleuchtet und somit als Radfahrer erkennbar wäre.

 

Der Fehler liegt also nicht beim Auto -, sondern beim Radfahrer.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Schnipp, schnipp :D.

Du nu wieder... Wenn ich Dich jetzt aufrufe, unterstütze ich womöglich irgendwelche Fraternisierungstendenzen, weil es dann sagen könnte Genau das hätte ich gesagt, wenn ich gewollt hätte. Also rufe ich nicht. :P

 

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Hallo, Justin

Hauptverursacher PKW- und LKW-Fahrer:

- Beim Rechtsabbiegen nicht auf Radfahrer geachtet: 1387x

diese Statistiken sind immer mit Vorsicht zu genießen.

 

Sie sagen z. B. nichts darüber aus, ...

 

Du willst jetzt aber nicht behaupten, dass dieser mögliche Mangel in der Datenerhebung die Häufigkeit von Unfällen durch mangelhaft Lichtanlage auf Platz 1 der statistischen Hitliste bringen kann, oder? Diese Unfälle sind äußerst selten, glaubs einfach.

Versagt alles, muss man das Fahrrad eben stehen lassen, genauso, wie einen PKW, bei dem die Beleuchtung nicht mehr funktioniert.

So ein Gedöns für fast kein Risiko? Wenn beim Auto ein Scheinwerfer ausfällt, läßt du die Karre dann auch stehen, oder fährst du doch noch nach Hause? Schließlich, wenn der zweite auch noch durchbrennt, kannst du gar nicht so schnell anhalten, wie's dunkel wird. Denk mal drüber nach!

Zum Aufblenden bei einem unbeleuchtet entgegenkommenden Fahrradfahrer:

Das mache ich auch und werde es auch in Zukunft weiter so handhaben.

Wenn ich weit vorne irgendetwas dunkles auf der Fahrbahn sehe, möchte ich rechtzeitig erkennen können, um was es sich handelt und ob es sich um eine Gefahr handelt oder nicht.

In der Stadt erkennst du "weit vorne" nicht irgendwas dunkles, sondern gleich einen Radfahrer. In dieser Situation genau bin ich geblendet worden, und das hatte nichts mit Erkenntnisgewinn zu tun, sondern das sollte "Du Idiot" heißen. Ich fand, der Idiot saß drin.

Das müsste man als Autofahrer nicht, wenn der Radfahrer ausreichend beleuchtet und somit als Radfahrer erkennbar wäre.

Wenn du einen Radfahrer aus erzieherischen Gründen blendest, riskierst du, dass er ein Hindernis vor sich nicht erkennen kann und dann nicht an dir vorbei fährt, sondern dir vor der Vorderachse liegt (ich schrieb von Spuren im Pappschnee). Oder drunter. Das scheint dir nicht wichtig zu sein.

 

Was du offenbar nicht für möglich gehalten hast: In der von mir erlebten Situation bin ich extrem vorsichtig unterwegs gewesen, habe auf alle Vorfahrtsrechte verzichtet, war praktisch nur auf verkehrsarmen Nebenstraßen unterwegs gewesen. Half nichts, bin trotzdem angeblinkt worden.

 

Übrigens, ich fahre ja auch gelegentlich Auto. Und sehe Radfahrer ohne Licht. Find's auch blöd, was die machen. Aber weder haben die mich erschreckt noch in Schwierigkeiten gebracht noch hatte ich das Bedürfnis, die anzublinken. Entweder man ist Schulmeister, oder man ist keiner.

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Du willst jetzt aber nicht behaupten (...)

Nö. Will er sicher nicht. Das weißt Du doch auch, gell? Was soll also dieser Unsinn?

 

So ein Gedöns für fast kein Risiko?

Ja, das ist genau die Einstellung, für die Radfahrer geliebt werden. Rote Ampeln beachten? Gedöns, fast kein Risiko! In Fußgängerzonen absteigen? Gedöns, fast kein Risiko! Kein Licht am Rad? Gedöns, fast kein Risiko! Ist übrigens ein schöner Spruch für den Grabstein, wenn fast eben nur fast war.

 

Wenn beim Auto ein Scheinwerfer ausfällt, läßt du die Karre dann auch stehen, oder fährst du doch noch nach Hause? Schließlich, wenn der zweite auch noch durchbrennt, kannst du gar nicht so schnell anhalten, wie's dunkel wird.

Das ist Quatsch, und das weißt Du auch. Oder hast Du vergessen, daß Autos allein vorn serienmäßig mit vier voneinander unabhängig arbeitenden Leuchten ausgestattet sind? Die Chance, daß die alle kaputt gehen ist Gedöns, fast kein Risiko!, würdest Du sagen.

 

In der Stadt erkennst du "weit vorne" nicht irgendwas dunkles, sondern gleich einen Radfahrer.

Ah. Das weißt Du woher? Und das gilt dann für jeden Autofahrer in allen Situationen?

 

In dieser Situation genau bin ich geblendet worden, und das hatte nichts mit Erkenntnisgewinn zu tun, sondern das sollte "Du Idiot" heißen.

Über die Wortwahl kann man streiten, grundsätzlich ist es zutreffend.

 

Ich fand, der Idiot saß drin.

Ja, es ist bekannt, daß Menschen gern von ihren eigenen Fehlern ablenken.

 

Wenn du einen Radfahrer aus erzieherischen Gründen blendest

Davon sprach er nicht. Das weißt Du doch auch, gell? Was soll also dieser Unsinn?

 

Was du offenbar nicht für möglich gehalten hast: In der von mir erlebten Situation bin ich extrem vorsichtig unterwegs gewesen, habe auf alle Vorfahrtsrechte verzichtet, war praktisch nur auf verkehrsarmen Nebenstraßen unterwegs gewesen. Half nichts, bin trotzdem angeblinkt worden.

Tja, da muß Dir ja wohl bei aller Vorsicht und bei allem Verzicht auf Vorfahrsrechte auch in einer verkehrsarmen Nebenstraße doch ein Auto entgegengekommen sein.

 

Entweder man ist Schulmeister, oder man ist keiner.

Schon mal einen kurzen Moment darüber nachgedacht, ob der Autofahrer Dich nur darauf hinweisen wollte, daß Du kein Licht hast? Aber das ist natürlich ausgeschlossen... Mal abgesehen davon hatten wir ja bereits geklärt, daß nicht alle Menschen in der Lage sind, unbeleuchtete Radfahrer bei Dunkelheit unproblematisch zu erkennen.

 

Warum konntest Du eigentlich nicht auf dem Gehweg fahren oder Dein Rad stehenlassen oder schieben?

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...normalerweise lernt man, dass man als Fußgänger auf einer Landstraße / außerhalb geschlossener Ortschaften die linke Seite benutzt und so dem übrigen Verkehr entgegenläuft, diesen im Blick hat um ggf. zur Seite treten zu können.

 

Stimmt! Ist für den Fussgänger - sehr viel - gesünder.

Das gibt dem Autofahrer aber nicht das Recht ihn anzufahren. So wie Zöllner schreibt trägt er sicher eine erhebliche Mitschuld an dem Unfall.

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Es war - wider Erwarten - kalt (siehe oben).

Wird es durch oder beim Radfahren wärmer? Gefühlt doch eigentlich eher noch kälter. :nunja:

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Wird es durch oder beim Radfahren wärmer? Gefühlt doch eigentlich eher noch kälter. :nunja:

Schon, aber der überraschte Erwärmungsprophet ist fahrend halt schneller im muckeligen Zuhause, friert kürzer und kann noch schnell die Joghurtbecher auswaschen - oder auf andere Weise den Planeten retten. Insofern sollten ihm künftige Generationen gefälligst dankbar sein.

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...

Zum Aufblenden bei einem unbeleuchtet entgegenkommenden Fahrradfahrer:

Das mache ich auch und werde es auch in Zukunft weiter so handhaben.

Wenn ich weit vorne irgendetwas dunkles auf der Fahrbahn sehe, möchte ich rechtzeitig erkennen können, um was es sich handelt und ob es sich um eine Gefahr handelt oder nicht.

In der Stadt erkennst du "weit vorne" nicht irgendwas dunkles, sondern gleich einen Radfahrer. In dieser Situation genau bin ich geblendet worden, und das hatte nichts mit Erkenntnisgewinn zu tun, sondern das sollte "Du Idiot" heißen. Ich fand, der Idiot saß drin.

Das müsste man als Autofahrer nicht, wenn der Radfahrer ausreichend beleuchtet und somit als Radfahrer erkennbar wäre.

Wenn du einen Radfahrer aus erzieherischen Gründen blendest, riskierst du, dass er ein Hindernis vor sich nicht erkennen kann und dann nicht an dir vorbei fährt, sondern dir vor der Vorderachse liegt (ich schrieb von Spuren im Pappschnee). Oder drunter. Das scheint dir nicht wichtig zu sein.

 

Was du offenbar nicht für möglich gehalten hast: In der von mir erlebten Situation bin ich extrem vorsichtig unterwegs gewesen, habe auf alle Vorfahrtsrechte verzichtet, war praktisch nur auf verkehrsarmen Nebenstraßen unterwegs gewesen. Half nichts, bin trotzdem angeblinkt worden.

 

Übrigens, ich fahre ja auch gelegentlich Auto. Und sehe Radfahrer ohne Licht. Find's auch blöd, was die machen. Aber weder haben die mich erschreckt noch in Schwierigkeiten gebracht noch hatte ich das Bedürfnis, die anzublinken. Entweder man ist Schulmeister, oder man ist keiner.

 

 

Was ich als Kraftfahrer im Dunkeln erkennen kann und was nicht, das muß du schon mir überlassen und wenn die Situation nur im geringsten unklar ist dann gehe ich kein Risiko ein und blende auf. Schließlich ist es mein Risiko, geht es auf meine Kappe und ich werde belangt, wenn ich etwas übersehe und plätte.

Da ist es mir aber sowas von schei...egal ob du als unbeleuchteter Fahrradfahrer irgendein Problem mit meinen Scheinwerfern hast oder nicht. Im Gegenteil, wenn du durch die Ausleuchtung der Fahrbahn mit Fernlicht irgendwelche Spurrinnen oder Schlaglöcher übersiehst und auf die Fresse fliegst, dann ist das dein Problem und ich sehe das sogar als äußerst positiv, würde mir sogar eins lachen... das nennt sich lernen durch Schmerzen, vielleicht schafft man es dadurch, wenn schon nicht durch drohende -gut zugegeben lächerlich niedrige- Bußgelder eine StVO-konforme Beleuchtung am Fahrrad anzubringen.

 

Oben in den skandinavischen Ländern, da schaffen es sogar Fußgänger vom kleinen Kind über die Erwachsenen bis hinzu den alten Omis wenn sie bei diesigem Wetter, im Dunkeln,... etc. in Bereichen von Straßen, neben Straßen, etc. unterwegs sind Warnwesten zu tragen... teils laufen se sogar mit Taschenlampen rum. Ich ziehe meinen Hut vor diesen Leuten, die denken einfach mit - von Sturköpfen, wie man sie in D täglich erlebt keine Spur... Fußgänger und Radfahrer halten Abstand, bleiben aus den Gefahrenbereichen, verhalten sich so dass man sie nicht übersieht, sogar an Zebrastreifen hab ichs selten erlebt, dass man nicht durchgewunken wurde. Da war so mancher peinlich berührt, wenn 40 Tonnen oder wie da oben üblich 60 Tonnen LKW gestoppt wurden um einen Fußgänger passieren zu lassen...

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Unfälle, die verursacht werden durch Radfahrer, die ohne Licht unterwegs waren, sind den Unfallstatistikern der Polizei keine separate Erwähnung wert. Das bedeutet nicht, dass sie nicht vorkommen, aber die Häufigkeit liegt offenbar im unteren einstelligen Prozentbereich.

 

Und darüber regt ihr euch hier auf. Weil es so schön der Feindbildpflege nützt? Ich sage ja nicht, dass man als Radfahre auf Beleuchtung verzichten kann, ich tu's extrem selten (wenn ich einen Defekt spontan nicht beheben kann). Aber die Straßenbeleuchtung in Städten macht es fast unmöglich, einen Radfahrer ohne Licht zu übersehen - da muss man schon im Halbschlaf unterwegs sein.

 

Passt mal lieber auf, dass ihr beim Abbiegen den Schulterblick nicht vergesst, da wird man sonst schnell mal zum Täter.

 

hallo,

das ist richtig und falsch. Ich habe die Ansicht daß konsequentes Durchsetzen der STVO und STVZO auch bei Radfahrern einen sehr selbstbewußten aber auch defensiv unfallvermeidenden Fahrstil fördert. Man kann seine Rechte selbstbewußt durchsetzen aber trotzdem aufmerksam absolut vermeiden vom Rechtsabbieger überrollt zu werden.

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Für alle die meinen innerorts mit Fernlicht fahren zu müssen, bringe ich mal den § 17 StVO in Erinnerung:



(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender,
ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden
. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn
ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des
Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

Bei Justins Beispiel Beitrag #56 "Aber die Straßenbeleuchtung in Städten macht es fast unmöglich, einen Radfahrer ohne Licht zu übersehen" ist aufblenden, weil ich nicht erkenne was sich vorne bewegt falsch. Da bewegt sich was und ich fahre langsamer, wäre richtig.

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Für alle die meinen innerorts mit Fernlicht fahren zu müssen, bringe ich mal den § 17 StVO in Erinnerung:

 

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender,

ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn

ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des

Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

Bei Justins Beispiel Beitrag #56 "Aber die Straßenbeleuchtung in Städten macht es fast unmöglich, einen Radfahrer ohne Licht zu übersehen" ist aufblenden, weil ich nicht erkenne was sich vorne bewegt falsch. Da bewegt sich was und ich fahre langsamer, wäre richtig.

Was sollen uns diese Worte sagen? Ich kann in dem zitierten § jedenfalls nichts erkennen, was eine kurzfristige Benutzung des Fernlichts auch in einer Ortschaft verbieten würde.

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Ich kann in dem zitierten § jedenfalls nichts erkennen, was eine kurzfristige Benutzung des Fernlichts auch in einer Ortschaft verbieten würde.

Korrekt, denn:

 

Schall- und Leuchtzeichen darf (nur) geben,

 

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder

2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Es sollte also kein Problem sein, einem unterbelichteten Radfahrer heimzuleuchten.

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Ich bin unsicher, Frage ist ein Fahrrad ein Fahrzeug?

Wenn ja sagt der Bussgeldkatalog:

17113 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen und gefährdeten dadurch Andere. 25 117114 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen. Es kam zum Unfall. 35 117118 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringen Abstand vor Ihnen fuhr. 20 117119 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringen Abstand vor Ihnen fuhr und gefährdeten dadurch Andere. 25

 

Unstrittig ist für mich: Radfahrer blenden = gefährden.

Fussgänger darf man blenden! Seltsam.

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Moin Moin

 

 

Ich bin unsicher, Frage ist ein Fahrrad ein Fahrzeug?

 

...

 

 

Fussgänger darf man blenden! Seltsam.

Ich nehm die mal die Unsicherheit.

Ja, ein Fahrrad ist ein Fahrzeug im Sinne der StVO.

Im § 24 StVO sind die Fahrzeuge aufgeführt, die das nicht sind - und das Fahrrad ist dort nicht erwähnt.

Auch im Sinne des § 316 StGB ist ein Fahrrad ein Fahrzeug - es gelten nur andere Grenzwerte.

 

Der Fußgänger ist vermutl. darum nicht erfasst, weil er in der Lage ist von einem Schritt auf den Anderen anzuhalten - denk mal an die Soldaten "Kompanie .... halt" oder so ähnlich. Das Kommando kommt wenn der rechte Fuß aufsetzt, der Linke macht dann noch einen Schritt, bleibt auf dem Boden und der Rechte wird nur noch nachgezogen.

 

 

Gruß

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Radfahrer blenden = gefährden.

Bei unterbelichteten solchen: Nö (siehe oben).

 

Der Fußgänger ist vermutl. darum nicht erfasst, weil er in der Lage ist von einem Schritt auf den Anderen anzuhalten - denk mal an die Soldaten "Kompanie .... halt" oder so ähnlich. Das Kommando kommt wenn der rechte Fuß aufsetzt, der Linke macht dann noch einen Schritt, bleibt auf dem Boden und der Rechte wird nur noch nachgezogen.

Dieser Beitrag verdient IMO das Prädikat "Pädagogisch wertvoll".

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Eine OWi des Eiinen rechtfertigt nicht die Gefährdung durch den Anderen.

Ich bezweifle, daß ein kurzes Benutzen der Lichthupe in diesem Fall eine OWi ist. Zum einen ist davon in dem von Dir zitierten § nicht die Rede. Zum anderen gefällt Dein Beitrag unserem Forenverkehrsfachmann. Du mußt also falsch liegen.

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Eine OWi des Eiinen rechtfertigt nicht die Gefährdung durch den Anderen.

Wie oben zitiert (§16 StVO): Aufblenden, wenn man sich oder Andere gefährdet sieht, ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar von der StVO abgesegnet.

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Eine OWi des Eiinen rechtfertigt nicht die Gefährdung durch den Anderen.

Wie oben zitiert (§16 StVO): Aufblenden, wenn man sich oder Andere gefährdet sieht, ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar von der StVO abgesegnet.

 

Nein, abbremsen ist sinnvoll.

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Eine OWi des Eiinen rechtfertigt nicht die Gefährdung durch den Anderen.

Wie oben zitiert (§16 StVO): Aufblenden, wenn man sich oder Andere gefährdet sieht, ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar von der StVO abgesegnet.

 

Nein, abbremsen ist sinnvoll.

 

 

Das Abbremsen erfolgt i.d.R. automatisch, wenn man nach dem Aufblenden festgestellt hat, daß da ein unterbelichteter Radfahrer unterwegs ist. Aber dafür muß man den erstmal als solchen erkennen.

Das Aufblenden brauche ich aber seltenst innerorts, sondern eigentlich immer nur außerorts.

 

Und ja, ich war auch schon mal kurz davor, einen Vollidioten von der Straße zu watschen. Denn wer im Nebel um 2 Uhr nachts auf einer Landstraße komplett ohne Licht und Reflektoren und in dunklen Klamotten unterwegs ist, dem gehört es nicht anders. Ich habe es dann doch besser Darwin überlassen, dieser schien dann aber in dieser Nacht doch gnädig gewesen zu sein...

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Und ja, ich war auch schon mal kurz davor, einen Vollidioten von der Straße zu watschen. Denn wer im Nebel um 2 Uhr nachts auf einer Landstraße komplett ohne Licht und Reflektoren und in dunklen Klamotten unterwegs ist, dem gehört es nicht anders. Ich habe es dann doch besser Darwin überlassen

 

 

tja, wie man's macht so ist es falsch. Schon mal dran gedacht in einem solchen Fall die Polizei zu rufen?

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Schon mal dran gedacht, dass um 2 Uhr Nachts wegen eines unterbelichteten Radfahrers kaum ein Streifenwagen ausrückt?

 

 

Nein.

 

 

Schon mal dran gedacht, dass ein unterbelichteter Radfahrer Nachts betrunken sein könnte und dort eine Lebensgefahr besteht?

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Und ja, ich war auch schon mal kurz davor, einen Vollidioten von der Straße zu watschen. Denn wer im Nebel um 2 Uhr nachts auf einer Landstraße komplett ohne Licht und Reflektoren und in dunklen Klamotten unterwegs ist, dem gehört es nicht anders. Ich habe es dann doch besser Darwin überlassen

 

 

tja, wie man's macht so ist es falsch. Schon mal dran gedacht in einem solchen Fall die Polizei zu rufen?

 

 

Um mich mal wieder blöd anreden zu lassen? Nein danke! Man ist ja lernfähig.

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...Um mich mal wieder blöd anreden zu lassen? Nein danke! Man ist ja lernfähig.

 

Im Essener Süden sind nachts oft nur 2 Streifenwagen unterwegs. Die Einsatzleitung freut über sinnfreie Hinweise. :sneaky:

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Schon mal dran gedacht, dass um 2 Uhr Nachts wegen eines unterbelichteten Radfahrers kaum ein Streifenwagen ausrückt?

 

 

Nein.

 

 

Schon mal dran gedacht, dass ein unterbelichteter Radfahrer Nachts betrunken sein könnte und dort eine Lebensgefahr besteht?

 

Oh nein - bitte die Spekulationen unterlassen, das könnte ausarten......

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Mal so als Denkanstoß: es gibt auch innerorts Straßen(züge) die nachts nicht durchgängig beleuchtet sind, erkennbar am rot-weiß-roten Aufkleber am Laternenmast.

So betrunken war ich noch nie, dass ich nicht bemerkt habe ob die Laternen an oder aus sind.

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Dazu muss der eine oder Radler nicht betrunken sein, die fahren auch nüchtern trotz Dunkelheit ohne Beleuchtung.

Mein Post bezog sich auch mehr auf die innerorts ausreichen durchgängige Beleuchtung und die Nutzung des Fernlichts innerorts.

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Dazu muss der eine oder Radler nicht betrunken sein, die fahren auch nüchtern trotz Dunkelheit ohne Beleuchtung.

Im Grunde ist das ja auch kein Drama. Aber rumheulen, wenn man dann mal angeleuchtet wird, ist natürlich albern.

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Im Grunde ist das ja auch kein Drama. Aber rumheulen, wenn man dann mal angeleuchtet wird, ist natürlich albern.

 

Hallo,

aus dem Grund rumheulen fürs angeleuchtet werden ist wirklich lächerlich.

 

Schlim aber für Fahrradfahrer sind einseitig geführte Überlandradwege bei Dunkelheit wenn man in "linker" fahrtrichtung unterwegs ist.

 

Besonders die Xenon- oder gestylten Minischeinwerfer ereichen absolute Leuchtdichten in der kleinen Austrittsfläche die im Industriebereich für Beleuchtungen wegen Augeschädlichkeit arbeitschutzrechtlich verboten sind.

 

Im Prinzip ist mit Fern- oder Abblendlicht einen auf dem vorgeschriebenen LInksradweg fahrenden anzuleuchten vorsätzliche Körperverletzung.

 

Der Gesetzgeber hat das ja erkannt und schreibt zum Schutz entgegenkommender Kraftfahrer ja das asymetrische Abblendlicht vor.

 

Und überall dort wo sich im Quasilinksverkehr KFZ begegnen schreiben die Baurichtlinien Blendschutzgitter vor. Z.B. am Bodensee bei Unteruhldingen.

 

Kraftfahrer werden bauseits geschützt vor Augenschäden durch Rechtspassage, mit Radfahrern macht man das einfach.....

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Schlim aber für Fahrradfahrer sind einseitig geführte Überlandradwege bei Dunkelheit wenn man in "linker" fahrtrichtung unterwegs ist.

...

Im Prinzip ist mit Fern- oder Abblendlicht einen auf dem vorgeschriebenen LInksradweg fahrenden anzuleuchten vorsätzliche Körperverletzung.

Ja. Schlimm ist ebenso (auch für Kraftfahrer), dass es immer noch in Ost-West-Richtung geführte Straßen und Radwege gibt. Sowohl in den Abend- als auch den Morgenstunden kommt es dort immer wieder zu Körperverletzungen wegen der tiefstehenden Sonne. Die Verbände der durch körperverletzende Straßenführung Erblindeten protestieren seit Jahren; aber es passiert nix. Das ist eigentlich ein Skandal.

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Ich tue es nicht gerne, aber ich muss Kolbenfeder zustimmen.

Wenn man links radeln muss/soll/will blendet einen der Gegenverkehr wrklich extrem. Dazu muss nichtmal jemand aufblenden.

Ohne Witz: Da steht man im Dunkeln vor lauter Licht.

Aber gut, wäre es anders konstruiert würde man evtl. Fugänger nicht rechtzeitig genug sehen können. Irgendwas ist eben immer. Vollständiger Schutz aller vor Auswirkunken von Bewegung ist ausschließlich durch ein Verbot von jedweder Bewegung zu erreichen.

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Hallo,

als Fußgänger kann man mit seinr Langsamkeit von 1,2m/s mehr oder weniger "augenblicklich" einfach zur Seite schauen und stehenbleiben ohne Gefahr über Hindernisse oder Löcher zu fallen.

 

Bei einer Fahrradfahrt mit ca. 5 - 7m/s Geschwindigkeit ist das nicht mehr möglich.

 

Und wie geschrieben, für KFZ-Begenungsverkehr werden Blendschutzgitter aufgestellt, zwischen einseitigen Radwegen und KFZ-Fahrbahnen nicht, von gleicher Wertschätzung seitens der Verwaltung kann also nicht ausgegangen werden.

 

Und die Anbringung der Lichtabsperrgitter ist ja eine Aussage der Verwaltung daß KFZ-Führern NICHT bei jeder Begegnung ein Abbremsen auf Schrittgeschwindigkeit bis Halt entsprechend der Sichtweite abzuverlangen ist.

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Widerspruch,

es gibt Situationen mit Arbeitsweg der aus finaziellen Gründen nur mit dem Fahrrad machbar ist, für Auszubildende auch altersbedingt, und zwischen Dorf und Stadt 5 - 7km Überland führt.

Arbeitsbeginn oder Ende besonders bei Wechselschichttätigkeit oft in der Dunkeheit.

 

Ein Arbeitsweg per Rad über 5 oder 7km gilt betreff "Vermeidung von Arbeitslosgikeit" als zumutbar.

 

Bitte nicht vergessen, Fahrräder sind nicht nur Freizeitspielgeräte sondern auch Verkehrsmittel.

 

"Will" ist allenfalls die Abwägung persönlicher Sicherheit den Radweg aus diesem Grund der Nichtbefahrbarkeit zu meiden und auf der Hauptfahrbahn zu fahren.

 

 

Detail aus der Winterzeit, die Staatsstraße 2230 von Kehlheim nach Beilengriess im Altmühltal ist westlich von Kehlheim mit Fußgänger- und Fahrradverbot gekennzeichnet, der Radtouristikweg als Alternative ist per Beschilderung vom Winterdienst ausgenommen, im Winter bei teils mehr als 30cm Schnee, der Schneebruchgefahr von Bäumen ist der Weg dann als unpassierbar anzusehen. Auch ein beispiel daß die Behörden Straßennutzung ausschließlich als KFZ-Nutzungsermöglichung sehen.

Die Staatstraße 2230 also nicht teilendwidmet wird durch Ausschluß von Fußgänger, Fuhwerk- und Radverehr, die Alternative aber nicht im Winter offen gehalten wird was bei Endwidmung zwingend wäre..

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Wenn man links radeln muss/soll/will blendet einen der Gegenverkehr wrklich extrem.

Naja, "muss" gibt's eigentlich nicht, "soll" kann man gepflegt ignorieren und "will" ist selbstgewähltes Elend.

 

Volle Zustimmung!

 

Eigentlich soll man lt. StVO als Radfahrer außerorts einseitige Radwege benutzen, wenn sie mit so einem runden blauen Schild mit Fahrradsymbol bestückt sind, aber da Verkehrsregeln immer nur für die anderen da sind, kann man genau so gut die Fahrbahn benutzen, wenigstens dann, wenn man bei Dunkelheit linksseitig unterwegs wäre.

 

Auf einer passenden Strecke hier in der Gegend ist sowieso nur Tempo 70 erlaubt, und die modernen Fahrradrücklichter (0,6 Watt lt. StVZO) sind ja kaum noch zu übersehen. Bei Gegenverkehr müssen Autofahrer halt hinter dem Radler her fahren, bis Überholen möglich ist.

 

Danke für den Tipp und für dein Verständnis!

 

Dass die beiden betroffenen Gemeinden jetzt gerade für den Radweg eine Beleuchtung installieren, damit man trotz Blendung noch sieht, wie's weitergeht, ist somit völlig für die Katz, reine Geldverschwendung. Schulkinder auf die Fahrbahn - warum umständlich, wenn es doch so einfach geht. </ironie>

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Eigentlich soll man lt. StVO als Radfahrer außerorts einseitige Radwege benutzen...

 

[...]

 

Bei Gegenverkehr müssen Autofahrer halt hinter dem Radler her fahren, bis Überholen möglich ist.

Kann es sein, dass Du Dir aus der StVO das herausziehst, was Dir gerade in den Kram passt? Der Radler hat notfalls zu warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

 

Danke für den Tipp und für dein Verständnis!

De nada.

 

Dass die beiden betroffenen Gemeinden jetzt gerade für den Radweg eine Beleuchtung installieren, damit man trotz Blendung noch sieht, wie's weitergeht, ist somit völlig für die Katz, reine Geldverschwendung. Schulkinder auf die Fahrbahn - warum umständlich, wenn es doch so einfach geht. </ironie>

Mein Mitleid hält sich in überschaubaren Grenzen. Eine Frage: Radelst Du behelmt?

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