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Heute Warscheinlich Geblitzt Worden !


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Bin heute warscheinlich mit dem Firmenauto von meiner Frau (Selbstständig) in einer :50: geblitzt worden .

 

Es handelt sich um eine Stecke Innerorts die Jahrelang :70: war aber seitdem jetzt Radfahrmarkierungen auf der Straße sind ist dort nur noch :50:

links & rechts befinden sich Gartensparten , seitdem die :50: dort ist wird auch gerne das Staatssäckel an dieser Stelle gefüllt .

 

Also zur Situation :

Ich fahre dort also mit konstant 60km/h (lt. Tacho) durch sehe rechts an der Einfahrt zur Gartensparte einen Verdächtigen blauen Renault Transporter mit noch verdächtigerem Kennzeichen (**-Q ****) dahinter stand der Blitzer . Weiß aber nicht ob das Teil schon vorher geblitzt hat , habe aber sofort als ich den Transporter realisiert habe systematisch voll in den Anker getreten um auf die 50km/h zu kommen .

 

Es sollten also geschätzte 10km/h drüber sein .

 

Etwa 500m weiter Standen auch 3x Polizeibeamte in einer Autohauseinfahrt bereit . Einer hatte einen Zeigestock in der Hand er hat mich aber ohne irgendwas anzuzeigen passieren lassen .

 

Das eigentliche Problem ist das meine Frau (Halterin des Fahrzeugs) voriges Jahr einen Punkt bekam weil sie außerorts 25 km/h zu schnell war .

Hätte es falls ich heute doch geblitzt worden bin irgendwelche negativen Folgen für meine Frau eben wegen dem damaligen Delikt ?

 

 

Gruß Flori

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Hätte es falls ich heute doch geblitzt worden bin irgendwelche negativen Folgen für meine Frau eben wegen dem damaligen Delikt ?

Aus verschiedenen Gründen : Nein.

Auch ist alles bis 20km/h drüber generell unschädlich im Bezug auf Verfehlungen der Vergengenheit oder Kuhzunft.

Du kannst dich also entspannen, da wird nichts kommen.

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Wahnsinn wie es die Wegelagerer Branche doch geschafft hat dem Limittreuen VT eine Art "Dauerangst" einzutrichtern, siehe aktuell auch unter "Schweiz und Österreich"

 

 

 

 

Ich fahre dort also mit konstant 60km/h (lt. Tacho)

 

Ich messe zwar per GPS meistens noch nach, im Normalfall fahre ich aber mit allen Fahrzeugen an allen Blitzen hierzulande mit mindestens Tacho +10kmh vorbei. (Sofern keiner vor mir meint -10 wäre nötig.)

 

 

 

negativen Folgen für meine Frau

 

Wenn sie überhaupt nicht gefahren ist?

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@ das Jann :

Weiß leider noch nicht wie ich hier richtig Zitiere !

Es ist nicht deine Verlinkte stelle das Bundesland ist aber schonmal Richtig , bin aus der Nähe von Görlitz .

 

@nuniX089 :

Richtig sie ist nicht gefahren aber der Bußgeldbescheid wurde ja trotzdem erstmal auf ihren Namen ins Haus flattern . Da sie ja die Halterin von dem Fahrzeug ist .

 

Gruß Flori

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@nuniX089 :

Richtig sie ist nicht gefahren aber der Bußgeldbescheid wurde ja trotzdem erstmal auf ihren Namen ins Haus flattern . Da sie ja die Halterin von dem Fahrzeug ist .

 

Da kann ich dich leicht beruhigen, als Halter kann man auch täglich Anhörungsbögen und Verwarngelder erhalten.

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Hi,

 

ohhh mann...... :abwarten:

Wenn es nur 10 NACH TACHO drüer waren und Du nicht mal einen Blitz gesehen hast, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass Du überhaupt geblitzt wurdest so gering, die Zahl kann ich gar nicht schreiben.

Aber wenn Du bei 10 nach Tacho drüber schon so einen Bolzen in der Hose hast, gehörst Du vermutlich zu den Kandidaten, die mit Tacho 90 an einer 80er Radarfalle eine Quietschbremsung hinlegen und bis auf unter 40 runterbremsen. So einen Vollpfosten hatte ich letztens nämlich vor mir. :wiki:

Kleiner Tipp: Du solltest ab sofort nur noch 5 nach Tacho drüber fahren. Schont auf jeden Fall Deine Nerven und die Bremsen Deiner Hintermänner! :lol:

 

Grüße

Wolle

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Nach deiner Beschreibung klingt dass irgendwie nach dieser Messstelle ;)

 

http://www.blitzer-sachsen.de/blitzer-in-der-umgebung/zwickau-z/lengenfelder-stra%C3%9Fe-11b/

 

 

Es ist nicht deine Verlinkte stelle das Bundesland ist aber schonmal Richtig , bin aus der Nähe von Görlitz .

 

Schade. Hätte auch sofort auf die Stelle getippt.

 

Danke für die Werbung, @das Jann! ;)

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Hi,

 

deshalb ist sie trotzdem nicht dafür verantwortlich, dass Jemand das Fahrzeug mit den "falschen" Reifen nutzt!

Für die Betriebs- und Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges, welches im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, ist immer der Fahrer verantwortlich.

Habe ich in der Fahrschule so gelernt.......

 

Grüße

Wolle

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...Für die Betriebs- und Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges, welches im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, ist immer der Fahrer verantwortlich.

Habe ich in der Fahrschule so gelernt.......

 

Habe ich anders im Gedächnis. ...Für die Betriebs- und Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges, welches im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, ist immer der Fahrer und der Halter verantwortlich.

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Hi,

 

das ist nicht ganz richtig.

Der Fahrer hat sich vor Antritt der Fahrt vom betriebs- und verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen!

Dazu gehören auch (bei Bedarf) Winterreifen. Fährt er mit Sommerreifen los, ist er gaaaaanz alleine dran. Da kann man den Halter nicht greifen, außer er hätte den Fahrer gezwungen, das Fahrzeug zu benutzen.

 

Grüße

Wolle

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Nächste Woche kommen bei mir wieder die Sommerreifen drauf. Auch wenn es manchmal noch recht kalt ist, aber richtig Eis und Schnee kommt nicht mehr.

Und die Sommerreifen sind in vielen Belangen den Winterreifen weit überlegen.

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Hat er. Bei einigen "Delikten" haben Halter und Fahrer was davon (z.B. abgelaufene HU).

 

 

Unter Umständen, nicht in jedem Fall :closedeyes: .

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Hallo, PedroK.,

 

m. E. kann der Fahrzeughalter durchaus mit in die Pflicht genommen werden, wenn der Fahrer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist.

 

Nehmen wir nur mal den LKW - Fahrer, der trotz Remonstration gegenüber seinem Chef oder Disponenten von diesem die eindeutige Weisung bekommt, den sommerbereiften LKW zu fahren, obwohl die Witterungsverhältnisse dieses nicht zulassen.

 

Leiht sich dagegen ein Bekannter Dein Auto mit Sommerreifen aus und er fährt damit im Schnee herum, obwohl Du ihn eindeutig darum gebeten hast, dieses zu unterlassen, kann es möglicherweise bei einem Unfall Abzüge geben (das ist nicht mein Fachgebiet), aber Dir wird man keine Owi vorwerfen können.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Leiht sich dagegen ein Bekannter Dein Auto mit Sommerreifen aus und er fährt damit im Schnee herum, obwohl Du ihn eindeutig darum gebeten hast, dieses zu unterlassen, kann es möglicherweise bei einem Unfall Abzüge geben (das ist nicht mein Fachgebiet), aber Dir wird man keine Owi vorwerfen können.

Jup, genau das meinte ich. Und das passt IMO auch zu dem hier diskutierten Fall. Die Bitte um Unterlassung ist meiner Ansicht nach nicht nötig. Das muss der Fahrer selbst wissen.

 

Herzliche Grüße, Pedro.

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Nächste Woche kommen bei mir wieder die Sommerreifen drauf. Auch wenn es manchmal noch recht kalt ist, aber richtig Eis und Schnee kommt nicht mehr.

Und die Sommerreifen sind in vielen Belangen den Winterreifen weit überlegen.

Bei mir bleiben sie drauf bis sie verbraucht sind, da eine Nutzung im nächsten Winter nicht mehr möglich ist obwohl noch mehr als gesetzlich erlaubt.

Spart auch Gummi bei den Sommerreifen.

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@Gast225

Das muss jeder für sich entscheiden. Da meine Winterreifen noch sehr gut erhalten sind - als Pensionär fahre ich bei weitem nicht mehr so viel - möchte ich die nächsten Winter noch mal montieren. Übrigens: Wenn es über 15 Grad werden, leiden die Winterreifen besonders aufgrund ihrer weicheren Mischung.

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Naja im Winter sind sie ja aufgrund der geringen Profils eh nicht mehr brauchbar. Und wenn die Reifen noch zwei Monate machen sind es bei den Sommerreifen 4.000 km weniger auf der "Uhr".

Im Oktober gibt es dann neue Winterreifen.

Außerdem quietschen die so schon bei uns auf dem Kopfsteinpflaster wenn man um die Kurve fährt.

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