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Überholverbot


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Hallo,

 

ich habe hier schon länger nicht mehr reingeschaut, aber jetzt hat es auch mich quasi erwischt. Gerade heute Nachmittag erlebt:

 

Ich befuhr eine Landstraße, auf der für eine längere Strecke ein Überholverbot für Pkw besteht. Unter dem Schild ist jeweils ein Zusatz, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge dennoch überholt werden dürfen. So weit, so gut. Es herrschte auf der Strecke sehr wenig Verkehr, im Gegenverkehr kam schon seit längerer Zeit gar nichts und die Strecke war auch komplett gut einsehbar.

Nun lief ich auf einen vor mir fahrenden Traktor mit Anhänger auf, der max. 25 - 30 Km/h fuhr. Die Strecke zum überholen war, wie gesagt auf mehrere hundert Meter gut einsehbar, es befanden sich keine Fahrzeuge dort. Das Problem war allerdings, dass hinter diesem Traktor noch ein Pkw (älterer Daimler 190) zuckelte und keinerlei Anstalten machte, den Traktor zu überholen.

Nach kurzer Zeit habe ich dann also beide, den Pkw und den Traktor, völlig gefahrlos überholt. Im nächsten Ort dann plötzlich eine rote Kelle aus einem Zivilfahrzeug hinter mir.

Nachdem ich gestoppt hatte, stellte sich ein Beamter vor und wies mich darauf hin, dass sie hinter mir gefahren seien und soeben beobachtet hätten, dass ich im Überholverbot überholt habe. Auf meine Entgegnung, dass das Überholen des Traktors dort doch gestattet sei, sagte er, dass ich aber nicht nur den Traktor, sondern auch den Pkw (Daimler) überholt hätte und das sei eben verboten gewesen.

 

Das Blöde ist, dass er da natürlich irgendwie Recht hat, aber ansonsten hätte ich ja ebenfalls kilometerweit mit 30 Km/h dort hinterherfahren müssen, nur weil der Daimler, dem es ja erlaubt gewesen wäre, nicht überholt hat. Nun warte ich also auf die Post von der Bußgeldstelle. :rolleyes:

 

Habt ihr so eine Situation schon mal erlebt? Was hättet ihr gemacht?

 

 

Viele Grüße,

 

Shortshifter

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...dass ich aber nicht nur den Traktor, sondern auch den Pkw (Daimler) überholt hätte und das sei eben verboten gewesen.

@shortshifter: die Theorie spricht gegen Dich. Das verlorene Augenmaß der Cops auch. Daß es zwei Cops waren auch, außer es war ein Videowagen mit Videodoku dieser Geschichte.

Ich verhalte mich genauso pragmatisch, wenn erkenntlich wird, daß der Nachfolgende vom Traktor nicht überholen will. Dann verschmilzt er im Prinzip mit dem Traktor bzw. ist dessen Anhänger.

:rolleyes:

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Das Zeichen 1049-11 bedeutet aber doch „Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden,“ und nicht bloß landwirtschaftliche Fahrzeuge. Wenn Shortshifter dort den Traktor überholen durfte, dann doch auch den gleich schnellen Mercedes, oder nicht?

post-11982-1225396920_thumb.png

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Das Zeichen 1049-11 bedeutet aber doch „Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden,“ und nicht bloß landwirtschaftliche Fahrzeuge. Wenn Shortshifter dort den Traktor überholen durfte, dann doch auch den gleich schnellen Mercedes, oder nicht?

post-11982-1225396920_thumb.png

 

Korrekt. Wörtlich lt. StVO § 39

 

(4) Werden Sinnbilder auf anderen Verkehrsschildern als den in §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder:

http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/pdf/grafik_stvo_b0012.jpg

Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen

 

Kannst also beruhigt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, wenn denn einer kommt.

Vielleicht lesen die Cops ja hier mit und nehmen die Anzeige zurück, weil sie im Unrecht sind.

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Korrekt. Wörtlich lt. StVO § 39

 

(4) Werden Sinnbilder auf anderen Verkehrsschildern als den in §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder:

http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/pdf/grafik_stvo_b0012.jpg

Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen

Wie interpretierst Du denn nun sachverhaltsbezogen dieses Zitat, vor allem unter Beachtung der von mir fett markierten Begriffe?

 

Kannst also beruhigt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, wenn denn einer kommt.

Vielleicht lesen die Cops ja hier mit und nehmen die Anzeige zurück, weil sie im Unrecht sind.

Naja... vielleicht aber auch nicht.

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Korrekt. Wörtlich lt. StVO § 39

 

(4) Werden Sinnbilder auf anderen Verkehrsschildern als den in §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder:

http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/pdf/grafik_stvo_b0012.jpg

Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen

Wie interpretierst Du denn nun sachverhaltsbezogen dieses Zitat, vor allem unter Beachtung der von mir fett markierten Begriffe?

 

:rolleyes: Mist. Sorry. Erwischt. Danke.

Hatte wohl noch dies im Kopf:

Das Zeichen 1049-11 bedeutet aber doch „Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden,“
wie es auf www.sicherestrassen steht.

 

Was ist denn nun korrekt, Bluey?

Ist es: "Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden" oder

ist es: "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, dürfen überholt werden.

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Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen

Wie interpretierst Du denn nun sachverhaltsbezogen dieses Zitat, vor allem unter Beachtung der von mir fett markierten Begriffe?

Verstehe ich auch so, die tatsächliche Geschw. ist nicht entscheidend. Der Mercedes konnte und durfte schneller, hat aber nicht.

 

Ich hätte auch überholt.

Mal hat man Pech und mal trifft es einen selbst. :rolleyes:

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bedauerlich, wie viel macht solche kleingeister (ich kenne einige, die würden diese wohl als spatzenhirne bezeichnen - ich selbst natürlich nicht) über die bevölkerung haben.

 

denn nun mal ehrlich: was ist denn der sinn dieses schildes? eben, dass man sehr langsame fahrzeuge überholen kann. was macht es da für einen unterschied, ob dies ein auto ist, dessen fahrer nicht schneller will oder ein großer traktor, der nicht kann?

 

das auto zu überholen ist in diesem fall sogar noch ungefährlicher, da einen besseren überblick über die strecke. fährt das auto direkt hinter dem traktor, dann ist es in der tat wie ein anhänger zu betrachten. hier jemanden rauszuwinken und zu bestrafen ist nur zum ;)

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ist es: "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, dürfen überholt werden.

In der StVO steht exakt dieser Passus. Und den verstehe ich so, daß es nicht darauf ankommt, wie schnell das Fahrzeug aktuell fährt, sondern wie schnell es fahren kann bzw. darf.

 

Ich hätte auch überholt

Ich denke, ich hätte auch überholt. Vielleicht nicht sofort, aber wer weiß wie lange hätte ich mir das Treiben auch nicht angeschaut. Ich hätte hier aber auch keine Anzeige geschrieben.

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btw: Wie sieht's bei dem Verkehrszeichen mit Überholen aus, wenn der die "40" am Heck kleben hat? ;)

Da ist's wohl eine Frage, wie kleinlich die Rechtslage ausgelegt wird.

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@TE, klär uns bitte auf, was da tatsächlich für ein Schild war..

 

Ich hatte es mit "landwirtschaftliche Fahrzeuge" wohl etwas umgangssprachlich umschrieben. Tatsächlich war es das Schild, dass Radium hier verlinkt hat, also der Traktor und "dürfen überholt werden".

Ich meine sogar, dass der Traktor so ein "25 Km/h-Schild" aufgeklebt hatte. Aber der Traktor war ja auch gar nicht das Problem, der Polizist meinte ja auch, dass der Traktor hätte überholt werden dürfen. Nur eben nicht der Pkw, der sich dahinter befand.

Ich habe ja geschrieben, dass ich den Traktor und den Daimler nach kurzer Zeit überholt habe. Das war also nicht sofort, sondern ich habe mir das eben erstmal kurz angeschaut und dann, nachdem klar war, dass der Daimler nicht überholen wollte (kilometerlange, sehr gut einsehbare Strecke, kein Gegenverkehr), habe ich dann überholt.

 

Während der Kontrolle im nächsten Ort kam dann übrigens auch irgendwann der Traktor vorbei und der Daimler befand sich noch immer dahinter. Gegenverkehr hatte es während dieser ganzen Zeit auch praktisch nicht gegeben, der Daimler wollte also definitiv nicht überholen. Bei korrekter Beachtung des Überholverbots hätte ich also noch einige Kilometer weiter mit 25 - 30 Km/h hinter dem Daimler fahren müssen.

 

Naja, man lernt ja nicht aus. Der Polizist meinte noch, dass es wohl einen Punkt geben werde, aber die Post mit allen Details werde dann vom Landkreis kommen.

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Mal hat man Pech und mal trifft es einen selbst. ;)

 

Böse böse.

Kann einfach nicht glauben, dass diese Regel Bestand hat.

 

Der 190er Benz gehört sicher zum Traktor und transportierte nur das Personal. Von daher handelte es sich klar um einen Zug.

 

Wie kleinlich können Cops eigentlich noch in diesem Staate werden? Ich glaube, ich wäre an Ort und Stelle ausgerastet. Irgendwann ist es auch mal gut mit der Auslegung von Gesetzen.

 

Danke bluey, dass du dies hier auch so siehst.

 

MfG

Prince

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Hab mir nochmal aus www.sicherestrassen.de die Schilder angesehen. Bei Zusatzzeichen 1049-10 steht

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1049-10.gif

"nur Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen".

 

Beim Zusatzzeichen 1049-11 steht

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1049-11.gif

"Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden".

Nichts mehr von können oder dürfen.

 

Nun weiß ich nicht, wie verläßlich die Website ist. Das Schild 1049-11 hab ich leider nicht in der StVO gefunden.

Anhand des Zeichens 1049-10, welches in der StVO ist, könnte man herleiten, dass sich das 'können' + 'dürfen' auch auf das Zeichen 1049-11 bezieht. Auslegungssache.

 

@TE, liegt natürlich nun an dir, ob du die 40,-- + Gebühren + 1 Punkt akzeptierst oder ob du Einspruch gegen den BGB einlegst.

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Wenn die Straße so weit einsehbar ist, dann weiß ich allerdings auch nicht, warum da überhaupt ein Überholverbot angeordnet wurde.

Hallo Gast 225,

 

Die Strecke ist relativ schmal, hat einige Kurven und ziemlich viele Bäume direkt am Straßenrand. Dennoch ist sie, wie gesagt, momentan sehr gut einsehbar. Ich habe zwar noch nie bewusst darauf geachtet, aber ich könnte mir vorstellen, dass es im Sommer aufgrund der Vegetation dann anders aussieht. Von daher ist das Überholverbot wohl vertretbar.

 

Tja, nach allem, was ihr geschrieben habt, hat sich meine Vermutung wohl bestätigt und die Anzeige war berechtigt. Es geht mir auch gar nicht um den Punkt und schon gar nicht um das Bußgeld, allerdings finde ich diese Regelung an sich nicht sonderlich glücklich, zumal mir bisher jeder bestätigt hat, dass er sich wohl ebenso verhalten hätte.

Aber sei's drum, ich werde das Bußgeld wohl akzeptieren müssen.

 

 

Viele Grüße,

 

Shortshifter

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Aber sei's drum, ich werde das Bußgeld wohl akzeptieren müssen.

Wohl war. Allerdings gilt es noch zu überprüfen, inwieweit dir nun das vorherige Posting von westlive vielleicht doch noch zuspielt. Ein Einspruch wird bei der BG-Behörde wohl wenig Erfolg haben, ich könnte mir aber vorstellen, daß ein Richter die Sachlage anders -positiv für dich- bewertet. Aber ob sich das lohnt?

 

Gruß Hawk

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Unabhängig von der Frage, was nun exakt vorschriftswidrig war oder was nicht, erscheint es mir, auch ohne diese konkrete Staße zu kennen, überaus wahrscheinlich, dass, wenn die Straße freigegeben ist zum Überholen teilweise großer landwirtschaftlicher Fz / Züge, wohl eher keine Gefährdung entstanden sein sollte durch das Überholen eines gleichlangsamen, jedoch höchstwahrscheinlich schmäleren und kürzeren Pkw. Sich dann die Frage zu stekllen, ob der Fahrer desselben nur 25 km/h fuhr, weil er nicht mehr konnte, durfte, wollte oder weil der Mond gerade ins Zeichen des Blöden Hundes gewechselt hat, finde ich auch überaus kleinlich. Wenn das Schule macht, bezahlen die Gemeinden ihre Knöllchenschreiber während der Erntezeit künftig nicht mehr fürs Knöllchenschreiben, sondern dafür, während der Erntezeit hinter den Landwirtschaftlichen auf den Straßen dicht zu machen...

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Vielleicht hätte man bei dem 190er mal im Tank gucken sollen, ob da Heizöl, ääh, Agrardiesel drin ist. Dann wäre es doch wieder ein landwirtschaftliches Fahrzeug... :sneaky:

 

 

im ernst: wenn sich das Schild wirklcih auf 25 km/h bezieht, die meisten modernen Traktoren aber :whistling: fahren können, dürfen und tun ist doch der nächste Verstoß vorprogrammiert. Der "normale" Autofahrer denkt sich doch wohl "Traktor ist Traktor". Ich weiß, Unwissenheit schützt nicht... aber blöd und irreführend ist es allemal.

 

Und die kleinkarierten Cops aus dem beschriebenen Fall gehören mit dem Klammerbeutel gepudert, auf dass sie ihr Augenmaß wiederfinden.

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im ernst: wenn sich das Schild wirklcih auf 25 km/h bezieht, die meisten modernen Traktoren aber :D fahren können, dürfen und tun ist doch der nächste Verstoß vorprogrammiert. Der "normale" Autofahrer denkt sich doch wohl "Traktor ist Traktor". Ich weiß, Unwissenheit schützt nicht... aber blöd und irreführend ist es allemal.
Da haste recht mit.

 

Beim Zusatzzeichen 1049-11 steht

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1049-11.gif

"Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden".

Nichts mehr von können oder dürfen.

...muß ja auch nicht, denn es dürfen da ja nur noch Traktoren (...) die tatsächlich nicht schneller als 25Km/h fahren, überholt werden. Nun weiß ich auch, warum die meistens diese Geschwindigkeitssticker hinten dran kleben haben.

....aber blöd und irreführend ist es allemal.

 

Gruß Hawk

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