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Um 1 Uhr   nachts fuhr ich in die ausserhalb gelegene Ortschaft Unterhaching rein. Mein Garmin Navi zeigte an dass 50 erlaubt ist. Plötzlich wurde ich geblitzt, auf dem Tacho konnte ich die 64 sehen...ich bremste und drehte um, dort sah ich das 30 er schild auf dem stand dass wegen Lärm ab 22 uhr tempo 30 ist. 

Kann ich da was machen was die Strafe verbilligt ? Ich habe einen hybrid der eh leise ist. Ich fühle mich stark verarscht.

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Ja, sofort zahlen, statt zu jammern!

Selbst ohne nächliche Absenkung hätte es ein Erinnerungsfoto gegeben, da zulässiges TL deutlich überschritten. Nu wirds ein wenig teurer, Schilder Nachts zu ignorieren. Navis sind nicht immer in allen Feinheiten aktuell.

  • Confused 1
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Mal was Positives dazu: Wenn Du bei Tacho 64 km/h geblitzt wurdest hast Du ausgesprochen Glück und musst nicht gehen.

3 km/h gehen als Toleranz weg und mindestens 1 km/h durch die Tachotoleranz.

Somit rutscht Du in den Bereich 26 bis 30 km/h innerorts und das bedeutet 180€, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot auf 12 Monate Bewährung.

Etwas schneller wären 260€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrrad oder wahlweise Zug/Bus.

Als kleiner Tipp für die Zukunft: es gelten halt tatsächlich wie früher die Schilder am Straßenrand und im Zweifelsfall nicht die Technik.

 

 

  • Sad 1
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vor 7 Stunden schrieb Motels:

 dort sah ich das 30 er schild auf dem stand dass wegen Lärm ab 22 uhr tempo 30 ist. 

Da hast du gepennt. Hoffentlich ziehst du daraus die Lehre, besser auf die Schilder zu achten.

 

vor 7 Stunden schrieb Motels:

Kann ich da was machen was die Strafe verbilligt ? 

Ich würde mir als Bürger verarscht vorkommen, wenn nicht alle gleich behandelt würden. Da wären wir nämlich in einem Willkürstaat.

Du solltest evtl mal darüber nachdenken, warum es besser sein könnte, die Sache mit dem Navi,  nicht zu erwähnen.

 

vor 29 Minuten schrieb Messdienerin:

Somit rutscht Du in den Bereich 26 bis 30 km/h innerorts und das bedeutet  . . . . . .     1 Monat Fahrverbot

???

  • Sad 1
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Apropos Toleranz, wie sieht es eigentlich mit der Toleranz bei zeitlich begrenztem TL aus? Gibt es hier eine gewisse Karenzzeit, oder wird bei einer Begrenzung z.B. zwischen 7 - 17 Uhr genau ab Punkt 7 Uhr gemessen? Schließlich sind auch Uhren nicht immer gerade geeichte Mesinstrumente. Gibt es hier also eine ähnlich klarer Regel wie mit den 3 km/h (bzw. 3 %) Abzug?

Hintergrund: Wir passieren fast täglich ein entsprechendes TL "gegen" 7 Uhr, mal zeigt die Uhr im Auto 6:59, mal 7:00, mal 7:01 Uhr. Das gezielte Vorstellen der Uhr um ein, zwei Minütchen würde das Problem ggf. nur an das Ende eines begrenzten TL verlagern.

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vor 8 Minuten schrieb SilverBanditS:

genau ab Punkt 7 Uhr gemessen?

wenn da "ca." draufsteht oder "ungefähr" geben sie dir ca.  eine viertel Stunde Kulanz. Etwa also. 

vor 8 Minuten schrieb SilverBanditS:

Gibt es hier also eine ähnlich klarer Regel wie

Da gibt es diese Atomuhren oder Funkuhren - die sollen so furchtbar genau gehen.

vor 8 Minuten schrieb SilverBanditS:

zeigt die Uhr im Auto 6:59, mal 7:00, mal 7:01 Uhr. 

Was hindert dich daran schon ab 6:59 die angezeigte Geschwindigkeit zu fahren und dann bis 17:02?

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vor 33 Minuten schrieb SilverBanditS:

Apropos Toleranz, wie sieht es eigentlich mit der Toleranz bei zeitlich begrenztem TL aus? Gibt es hier eine gewisse Karenzzeit, oder wird bei einer Begrenzung z.B. zwischen 7 - 17 Uhr genau ab Punkt 7 Uhr gemessen? Schließlich sind auch Uhren nicht immer gerade geeichte Mesinstrumente. Gibt es hier also eine ähnlich klarer Regel wie mit den 3 km/h (bzw. 3 %) Abzug?

Hintergrund: Wir passieren fast täglich ein entsprechendes TL "gegen" 7 Uhr, mal zeigt die Uhr im Auto 6:59, mal 7:00, mal 7:01 Uhr. Das gezielte Vorstellen der Uhr um ein, zwei Minütchen würde das Problem ggf. nur an das Ende eines begrenzten TL verlagern.

Zu stationären Anlagen kann ich nichts sagen - vermutlich ist da eine Funkuhr eingebaut, welche akkurat schaltet.

Mobil schalten wir pünktlich um. Das kann aber schon mal zwei Minuten dauern - also da liegt eine minimale Toleranz zu Gunsten des Verkehrsteilnehmers drin.

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vor 40 Minuten schrieb Sobbel:

  Somit rutscht Du in den Bereich 26 bis 30 km/h innerorts und das bedeutet  . . . . . .     1 Monat Fahrverbot

???

 
Fahrverbot
 
Substantiv, Neutrum [das]
 
vom Gericht oder einer entsprechenden Behörde ausgesprochenes, für eine befristete Zeit geltendes Verbot, ein Kraftfahrzeug (im öffentlichen Verkehrsraum) zu führen
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vor einer Stunde schrieb Sobbel:

wenn da "ca." draufsteht oder "ungefähr"

...hat da einer 'nen Clown gefrühstückt? Hat wohl komisch geschmeckt.

Auf dem TL steht ja auch z.B. :30: und dennoch werden von der gemessenen Geschwindigkeit 3 km/h Toleranz abgezogen - was in diesem Fall immerhin 10 % des Erlaubten ausmacht. Dieser Abzug ist m.W. gesetzlich vorgeschrieben. Warum sollte es also Deiner Meinung nach abwegig sein, nach einer Regel für eine "zeitliche Toleranz" bei entsprechenden Beschränkungen zu fragen?!

vor einer Stunde schrieb Sobbel:

Was hindert dich daran schon ab 6:59 

...nichts, nur müssen muss ich es an dieser Stelle und zu dieser Zeit (noch) nicht. Ebenso wenig, wie man bei :30: 29 km/h oder weniger fahren muss.

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vor 10 Minuten schrieb gorot:

Ja, mit welcher Begründung haltbar?

Es ist bewusst eine Toleranz zugunsten der Fahrer eingerechnet um Messfehler auszugleichen. Wenn diese Messfehler sicher auszuschließen sind wird die Toleranz entsprechend reduziert werden. Noch ist das offensichtlich nicht der Fall.

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vor einer Stunde schrieb rth:

a) Uhren sind in der Regel recht genau, b) der TE wurde um ca. 1.00 Uhr erwischt. Keine (Uhrzeit) Toleranz kann ihn daher retten.

c) Ich warne vor dem Glauben, die 3 km/h Toleranz kann immer vollkommen ausgenutzt werden

a) ja, aber eben nicht geeicht
b) ich ging davon aus, dass keiner auf eines solche Idee kommt und die Frage daher als "!allgemein" erkennt
c) würde eine solche Änderung (hoffentlich) nicht klammheimlich erfolgen - obwohl... sag' niemals nie

vor 30 Minuten schrieb rth:

um Messfehler auszugleichen

...geht es nicht darum, geringe Fehler der ungeeichten Tachos zu tolerieren? Hätte ich zumindest angenommen, da das Messgeraffel ja einer amtlichen Eichung unterliegt.

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@SilverbanditS, ganz allgemein, jedes Messgerät hat Fehler. Bei einer Eichung wird überprüft, ob diese Fehler innerhalb der vorgegebenen Fehlergrenzen liegen. Wenn diese Fehler immer geringer werden, werden die Fehlergrenzen (Toleranzen) — langfristig — angepasst. 
 

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vor 19 Minuten schrieb rth:

ganz allgemein, jedes Messgerät hat Fehler.

...korrekt und somit auch auf ein Zeitmessgerät - genannt Uhr - zutreffend. Die Chronometer in einem Auto bilden da in der großen Masse keine Ausnahme, von denen der überwiegende Teil wohl immer noch von Hand einzustellen sind. Dem müsste/sollte doch in einem angemessenen Rahmen klar geregelt Rechnung getragen werden.

Mir geht es dabei auch nicht mal um das sog. "akademische Viertel", aber zwei, drei Minuten Abweichung wären nicht sooo außergewöhnlich.
Und selbst wenn die Uhr absolut genau ginge, so zeigt sie bestenfalls auf eine Minute genau an, nicht erkennbar, ob es gerade 6:59:01 oder 6:59:59 ist. Im ersteren Fall ist man i.d.R. noch locker mit z.B. :50: durch die limitierte Strecke gefahren, im letzteren Fall nicht. In beiden Fällen war es für den Fahrer erkennbar 6:59 Uhr - kein Limit. Zumal der Fahrer in den meisten Fällen nur "flüchtig" prüft, ab die 6 noch vorne steht oder schon die 7, da der Rest uninteressant ist.

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vor 3 Minuten schrieb rth:

Fehler

Du machst m.E. einen Denkfehler, Toleranzen hat der Gesetzgeber zu Gunsten der Autofahrer eingeführt, weil er wußte, daß die in Fahrzeugen eingebauten Schätzeisen durchaus fehlerhaft anzeigen können. Die eigentlichen Meßeinrichtungen zur Verkehrsüberwachung haben ebenfalls Meßtoleranzen, egal wie gut sie geeicht werden. Der Toleranzabzug wird unabhängig davon gewährt, ob es tatsächlich zu Messungenauigkeiten kam oder nicht. Um den Wind aus den Segeln zu nehmen, werden halt Toleranzwerte abgezogen. Ansonsten würden die Gerichte viel zu tun haben, wenn es keinen Abzug für Meßfehlertoleranzen gäbe.

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vor einer Stunde schrieb SilverBanditS:

...korrekt und somit auch auf ein Zeitmessgerät - genannt Uhr - zutreffend. Die Chronometer in einem Auto bilden da in der großen Masse keine Ausnahme, von denen der überwiegende Teil wohl immer noch von Hand einzustellen sind. Dem müsste/sollte doch in einem angemessenen Rahmen klar geregelt Rechnung getragen werden.

Ich gebe Dir durchaus Recht, einige Minuten Toleranz sind angebracht. Mir ist leider nicht bekannt, wann die fest installierten Blitzer eingeschaltet werden. 
Die Schaltung der Blitzer selbst können durch die Funkuhren extrem genau gesteuert werden.

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vor 6 Stunden schrieb Messdienerin:
Fahrverbot
 
Substantiv, Neutrum [das]
 
vom Gericht oder einer entsprechenden Behörde ausgesprochenes, für eine befristete Zeit geltendes Verbot, ein Kraftfahrzeug (im öffentlichen Verkehrsraum) zu führen

Du bist in einer denkbar schlechten Position hier Scherze zu machen. 

Bevor jetzt wieder ein dummer Spruch von dir kommt, solltest du dich besser darüber informieren, ab wieviel Überschreitung es i.g.O. ein Fahrverbot gibt.

 

 

 

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vor 15 Stunden schrieb Motels:

Um 1 Uhr   nachts fuhr ich in die ausserhalb gelegene Ortschaft Unterhaching rein. Mein Garmin Navi zeigte an dass 50 erlaubt ist. Plötzlich wurde ich geblitzt, auf dem Tacho konnte ich die 64 sehen...ich bremste und drehte um, dort sah ich das 30 er schild auf dem stand dass wegen Lärm ab 22 uhr tempo 30 ist. 

Kann ich da was machen was die Strafe verbilligt ? Ich habe einen hybrid der eh leise ist. Ich fühle mich stark verarscht.

Wenn das :30: gut zu erkennen war, sind die Chancen gering. Sie werden noch geringer wenn Fahrer = Halter.

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vor einer Stunde schrieb gorot:

Du machst m.E. einen Denkfehler, Toleranzen hat der Gesetzgeber zu Gunsten der Autofahrer eingeführt, weil er wußte, daß die in Fahrzeugen eingebauten Schätzeisen durchaus fehlerhaft anzeigen können.

Das sehe ich anders. Toleranzen sollen eventuell vorhandene Messungenauigkeit der Messanlage ausgleichen. Die Tachometer haben ebenfalls gesetzliche Vorgaben. Sie dürfen in einem immer wieder veränderten Rahmen immer eine geringfügig zu hohe Geschwindigkeit anzeigen, aber niemals eine zu geringere Geschwindigkeit.

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Am 25.4.2023 um 01:31 schrieb Motels:

Kann ich da was machen was die Strafe verbilligt ?

@Motels: Kommt auf die Meßörtlichkeit an. Oftmals ist die Beschilderung "hinterfotzig", sprich ungenügend für eine hieb- und stichfeste Abzocke. Wenn ein Meßtrupp seriös arbeitet, dann ist misst er nun an eindeutigen, klaren Stellen, z. B. erst nach der Wiederholung von besagten :30: . Gier nach Einnahmen und Quote macht gerade bei neuen Meßstellen "blind". Wenn etwas im Bußgeldbereich kommt und der Fahrer identifizierbar ist, dann empfiehlt sich insbesondere mit einer RSV eine Durchleuchtung per RA/Gutachter.

Zitat

Ich habe einen hybrid der eh leise ist. Ich fühle mich stark verarscht.

So ist es. Du siehst ja an @sobbel, daß man eine Generalabzocke beim Lärmschutz-, Feinstaub- und Stickoxidlimits solange es noch geht betreiben will. Man müßte solche Geschichten mal gerichtlich voll durchziehen, siehe Verfassungsgerichtsurteil in Sachen IGL-Tempolimit in Ö für E-Fahrzeuge.... 

Und jetzt sind die E-Fahrzeuge schon leise und dann muß ihnen wieder lärmquälender Ufo-Heulsound verpasst werden. Die Gutmenschenargumente kannibalisieren sich halt gegenseitig....

:nolimit: 

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vor 17 Stunden schrieb Sobbel:

Ich würde mir als Bürger verarscht vorkommen, wenn nicht alle gleich behandelt würden. Da wären wir nämlich in einem Willkürstaat.

@sobbel: Schwachsinn im Quadrat:fool:. Noch nie von VZ 1010-66,  VZ 1026-61 oder Zusatzschild "Individuelles VZ" mit Text "ausgenommen" gehört?

:nolimit:

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vor 20 Stunden schrieb rth:

Die Tachometer haben ebenfalls gesetzliche Vorgaben. Sie dürfen in einem immer wieder veränderten Rahmen immer eine geringfügig zu hohe Geschwindigkeit anzeigen, aber niemals eine zu geringere Geschwindigkeit.

...durchaus gutes und einleuchtendes Argument. Nur kann dies keinesfalls auf die Uhr im Auto - die m.E. nicht einmal generell vorgeschrieben ist - übertragen werden, da die Uhr i.d.R. durch den Nutzer manuell zu "justieren" ist. Warum sollte man also nun ausgerechnet von diesem "Messinstrument" eine absolut 100%-ige Genauigkeit erwarten ohne angemessene Toleranzen zu berücksichtigen?! Das leuchtet nicht ein.

Wie @Messdienerin ja ausgeführt hat, wird in der Praxis durchaus eine gewisse "Karenzzeit" gewährt, dies jedoch augenscheinlich nach eigenem Ermessen, da es dafür offenbar keine eindeutige Toleranzregel - vergleichbar dem "Geschwindigkeitsrabatt" - gibt.

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Am 25.4.2023 um 16:52 schrieb KlausK:

Da steht doch eindeutig "... 1 Monat Fahrverbot auf 12 Monate Bewährung.", was ja stimmt, 

Nein. Das stimmt eben nicht. Guck mal in die entsprechende Tabelle des Tatbestandskataloges. Da gibts eine extra Spalte für das FV. Die ist leer.

Und da steht "auf Bewährung" - das stimmt natürlich auch nicht. Bewährung bedeutet, dass man bereits zu einer "Strafe" verurteilt wurde , die man nicht antreten muss (hieran fehlt es ja schon), dafür aber eine bestimmte Zeit unter "Beobachtung und ggf. Auflagen" steht, in der man sich gut führen muss. Die bereits vorhandene Strafe wird nur ausgesetzt.

Man kann z.b. am 15.04. und am 20.04. mit jeweils 30 zuviel innerorts geblitzt werden und das ganz ohne Fahrverbot.  

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann man ab 26 zu schnell ein Fahrverbot bekommen. Aber nicht weil man "Bewährungsversager" ist, sondern weil man "Wiederholungstäter" ist. Dieses Fahrverbot kommt überdies nicht aus einer Tabelle eines Anhanges der BKatV, sondern von diesen Tabellen herausgelöst aus  § 4 Abs. 2 BKatV. Das sind also auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen. 

Und deswegen ist die gemachte Erklärung "1 Monat FV auf 12 Monate Bewährung" falsch. Und die wird auch nicht richtig.

 

Am 26.4.2023 um 14:19 schrieb SilverBanditS:

Nur kann dies keinesfalls auf die Uhr im Auto - die m.E. nicht einmal generell vorgeschrieben ist - übertragen werden,

"Herr Richter, ich hab nicht nur keine Uhr in meinem Auto, ich hab auch keine Armbanduhr. Ich bin völlig zeitlos. Deswegen bin ich auch immer und überall zu spät. Sogar bei der Arbeit. Und weil ich zum Besitz  einer Uhr auch nicht verpflichtet bin, kann mir die zeitl. Geschwindigkeitsbegrenzung mal im Mondschein begegnen."

Großes Kino. Wenn du mal so was hast, sag mir bitte Bescheid. Egal wo die HV ist, da komm ich hin. Das wird besser als Johann König.

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vor 8 Stunden schrieb Zöllner:

- als Irrtum.

Da muss er aber auch darstellen, dass dieser Irrtum unvermeidbar war. Da wünsch ich ihm viel Erfolg.

 

Über was reden wir denn eigentlich?

Über jemand der das System herausfordern möchte und meint man müsse sich 1 bis 2 Minuten vorher noch nicht an die verminderte zeitliche Geschwindigkeitsbegrenzung  halten, obwohl er weiß, dass seine Uhr eben diese 1 bis 2 Minuten ungenau ist. In demselben Atemzug wird aber erklärt - pöh mich interessiert aber die genaue Uhrzeit nicht und es wird schon wer sagen, ist ja nicht so schlimm- Wer mit solch heißer Nadel strickt, soll sich nicht wundern, dass man sich verbrennt, wenn das System zurückschlägt, weil es schon eine Minute über die Zeit war beim Rasen. (Und am Ende lässt man sich grotesker Weise mit dem Navigationsgerät oder dem Smartphone durch die Gegend navigieren)

Eine Toleranz wird beim amtl. Messen eingeräumt, um etwaige Messfehler nicht zu Lasten des Betroffenen gehen zu lassen. Im Zeitalter der Atomuhren und der damit verbundenen Funkuhren die bis auf 10tausendstel Sekunde genau gehen (oder noch genauer), kann man wohl von einer feststehenden Größe ausgehen. 

Wie der Autofahrer, der das System herausfordert, an die Uhrzeit kommt ist ihm überlassen. Er konnte sich ja auch ein zum Rasen taugliches Auto kaufen. Mein Auto z.B. hat eine Funkuhr drin (aber das nur am Rande).  

 

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vor 14 Stunden schrieb Sobbel:

Großes Kino.

...so ist das nun mal, wenn man etwas partout nicht verstehen will.

Ich kann mich nicht entsinnen, geschrieben zu haben, dass man gar eine Uhr im Auto haben würde, lediglich, dass eine solche m.W.n. nicht vorgeschrieben ist und darüber hinaus schon gar nicht irgend einer Eichvorschrift unterliegt. Können wir uns auf diese Feststellung einigen? Danke!
Und da Uhren nun mal oft genug die dumme Angewohnheit haben, nicht auf die Sekunde genau zu gehen - denn nicht jede Uhr ist eine Funkuhr, kann  und wird es hier in der Praxis zwangsläufig zu geringen Abweichungen kommen - zumal i.d.R. auch nur auf die Minuten und nicht auf die Sekunde genau angezeigt wird, die sicherlich im Bereich von bis zu drei Minuten liegen können. Soweit auch verständlich? Gut!

Und genau daher rührte meine - zugegeben absolut theoretische - Frage an die FACHleute, ob es denn hierzu eine verbindliche Vorschrift o.ä. gibt, oder ob jeder :cop01: hier nach eigenem Gutdünken agieren kann.
Und um die Fragestellung noch einmal mit einem anderen Beispiel zu verdeutlichen: Unbestritten gilt eine V-Beschränkung ab dem Schild, und dennoch wird i.d.R. nicht direkt auf Höhe Schild gemessen, sondern erst mit einem gewissen Abstand hinter dem Schild - Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Dafür gibt es wohl in den Bundesländern unterschiedliche Vorgaben, ABER es gibt sie.

Und ja, in einer GV könnte der Betroffene durchaus vortragen, dass seine Uhr im Auto 6:58 Uhr angezeigt hat und somit die Beschränkung noch nicht in Kraft war. Beträgt nun die limitierte Strecke - wie so oft vor Schulen, Kitas, Altersheimen,... - nur 200 ... 300 m, dann legt der Delinquent bei noch zulässigen :50: in einer Minute immerhin 833 m zurück und hat damit die beschränkte Strecke locker passiert, bevor - für ihn erkennbar - die Beschränkung in Kraft tritt.
Wie wird nun der Richter entscheiden, wenn auf dem Messprotokoll steht: Messung 07:00:10 Uhr?
Um solche Grenzfälle zu vermeiden, würde ich erwarten, dass es hierfür klare Regelungen oder zumindest dienstliche Anweisungen gibt.

Was ich hier bei Dir vermisse: Berichte uns doch einfach mal, wie Du bzw. Deine Behörde es konkret mit dieser Frage hält, @Messdienerin hat uns doch auch verraten, wie es bei ihr gehandhabt wird. In sehr vielen anderen Fällen weißt doch auch höchst akkurat zu differenzieren und hast die passende Regelung als Quelle parat - was ich im Übrigen sehr schätze an Dir.

Ach ja, das von mir angeführte Beispiel hätte sicherlich relativ geringe Konsequenzen. Der selbe Fall könnte aber auf einer tagsüber unlimitierten jedoch ab 22 Uhr auf :120: (Lärmschutz) limitierten AB deutlich gravierendere Folgen haben.

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@silverbandits: Das Thema hatten wir mal vor vielen Jahren hier, betreffend A9 Ingolstadt. Meiner Erinnerung nach 15 Minuten und mehr - man will ja nicht Korinthenkacker sein und man hat eh eine lange Nachtschicht vor sich -, dann sind die Cops auf der sicheren Ahndungsseite, sodaß nicht so ein Kasperl-Theater entsteht wie hier @sobbel präsentiert. 

Bei der kommunalen Nachtlärmabzocke ist es die Frage. Da bei dieser Überwachung insbesondere fiskalische Interessen vorliegen, sind unverfroren gesetzte Toleranzen in manch Kommunen erwartbar. Vielleicht hat ja jemand von der Gegenseite glaubhafte Quellen/Infos oder wir benötigen ein Blitz-Knöllchen mit z. B. Uhrzeit 22:00, 22:01, 22:02, 22:03,...und welches Limit angesetzt wurde (:30: oder noch :50: ). Oder jemand testet es mal selbst aus, fährt also ab 22:00 im Minutentakt kreismäßig etwas über den Schwellwert durch. Oder es sammelt sich eine Gruppe von z. B. 10 Kumpels, die dann nacheinander im Minutenabstand durchfahren:ph34t::lol:. Ich würde kein Geld auf Kumpel Nr. 10 setzen, daß er noch ungeschoren davon kommt;).

:nolimit:

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Am 25.4.2023 um 08:30 schrieb Messdienerin:

Mal was Positives dazu: Wenn Du bei Tacho 64 km/h geblitzt wurdest hast Du ausgesprochen Glück und musst nicht gehen.

@Messdienerin: "Dieses Glück" habe gescheite Leute in D erreicht, indem sie die Grünen-Träume "niedigschwellige Fahrverbotsabzocke" bei der StVO-Novelle platzen lassen haben. @Motels Fall wäre der Klassiker gewesen, man wähnt sich baulich im 50er Bereich und rollt dort mit üblichen Toleranzzuschlag rum und ein dümmliches Schild :30: führt dann zum FV oder wie hier ein kleines Zusatzschild macht dich nur ein paar Minuten später plötzlich zum Fußgänger.

Zitat

Somit rutscht Du in den Bereich 26 bis 30 km/h innerorts und das bedeutet 180€, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot auf 12 Monate Bewährung.

Das ist in der Tat unglücklich und missverständlich geschrieben. Ich bin hier sogar ausnahmsweise bei @sobbel. Dem geht es natürlich gegen den Strich geht, wenn sich Leute aus seiner Branche hier unpräzise und fehlerhaft präsentieren.

Zitat

Etwas schneller wären 260€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrrad oder wahlweise Zug/Bus.

Oder Chauffeur oder Taxi oder Home-Office oder Urlaub und dort die Frau des Lebens kennenlernen.

 

Zitat

Als kleiner Tipp für die Zukunft: es gelten halt tatsächlich wie früher die Schilder am Straßenrand und im Zweifelsfall nicht die Technik.

Mit dem abgedroschenen, uralten Steinzeit-Wegelagereigeblubbere "Schild ist Schild"kannst Du hier keinen Blumentopf gewinnen:P.

:nolimit:

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vor 5 Stunden schrieb Sobbel:

Da muss er aber auch darstellen, dass dieser Irrtum unvermeidbar war. Da wünsch ich ihm viel Erfolg.

 

Über was reden wir denn eigentlich?

Über jemand der das System herausfordern möchte und meint man müsse sich 1 bis 2 Minuten vorher noch nicht an die verminderte zeitliche Geschwindigkeitsbegrenzung  halten, obwohl er weiß, dass seine Uhr eben diese 1 bis 2 Minuten ungenau ist. In demselben Atemzug wird aber erklärt - pöh mich interessiert aber die genaue Uhrzeit nicht und es wird schon wer sagen, ist ja nicht so schlimm- Wer mit solch heißer Nadel strickt, soll sich nicht wundern, dass man sich verbrennt, wenn das System zurückschlägt, weil es schon eine Minute über die Zeit war beim Rasen. (Und am Ende lässt man sich grotesker Weise mit dem Navigationsgerät oder dem Smartphone durch die Gegend navigieren)

Eine Toleranz wird beim amtl. Messen eingeräumt, um etwaige Messfehler nicht zu Lasten des Betroffenen gehen zu lassen. Im Zeitalter der Atomuhren und der damit verbundenen Funkuhren die bis auf 10tausendstel Sekunde genau gehen (oder noch genauer), kann man wohl von einer feststehenden Größe ausgehen. 

Wie der Autofahrer, der das System herausfordert, an die Uhrzeit kommt ist ihm überlassen. Er konnte sich ja auch ein zum Rasen taugliches Auto kaufen. Mein Auto z.B. hat eine Funkuhr drin (aber das nur am Rande).  

 

Die wenigsten Kfz haben Funkuhren, es wird normalerweise über RDS oder GPS die Fahrzeuguhr (soweit vorhanden) gestellt. Leider passiert das z.B. bei der Umstellung Sommerzeit<->Winterzeit nicht immer sofort. Ich bin allerdings bei Dir: rantasten ist eigenes Risiko und grob sollte man die aktuelle Uhrzeit kennen.

Mich würde auch die eventuelle offizielle Toleranz interssieren, wir sind schließlich in Deutschland, da ist doch (fast) alles geregelt?!

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vor 7 Stunden schrieb KlausK:

Die wenigsten Kfz haben Funkuhren, es wird normalerweise über RDS oder GPS die Fahrzeuguhr (soweit vorhanden) gestellt. Leider passiert das z.B. bei der Umstellung Sommerzeit<->Winterzeit nicht immer sofort. Ich bin allerdings bei Dir: rantasten ist eigenes Risiko und grob sollte man die aktuelle Uhrzeit kennen.

Mich würde auch die eventuelle offizielle Toleranz interssieren, wir sind schließlich in Deutschland, da ist doch (fast) alles geregelt?!

Es gibt keine...

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vor 21 Stunden schrieb SilverBanditS:

Was ich hier bei Dir vermisse: Berichte uns doch einfach mal, wie Du bzw. Deine Behörde es konkret mit dieser Frage hält

Darüber werde ich selbstverständlich nicht berichten. Genauso wenig wie über unserer Auslöseschwellen und unsere Messstellen. 

Es gibt Dinge die betrachte ich als -VS-NfD- auch wenn das nicht drauf steht. Was die Messdienerin hier alles preis gibt, ist mir wurscht. Es ist ja auch nicht alles richtig was sie hier verbreitet.

vor 21 Stunden schrieb SilverBanditS:

was ich im Übrigen sehr schätze an Dir.

Danke. Das freut mich.

vor 18 Stunden schrieb m3_:

 und rollt dort mit üblichen Toleranzzuschlag rum

So ist das halt, wenn man stets Spitz auf Knopf alles ausreizt, was zu Gunsten des Betroffenen sein soll. Das wird irgendwann um Bumerang

(Apropos Bumerang: Wie nennt man einen Bumerang der nicht zurück kommt? - - - Stock)

vor 18 Stunden schrieb m3_:

Das ist in der Tat unglücklich und missverständlich geschrieben. Ich bin hier sogar ausnahmsweise bei @sobbel.

Ui - du weißt schon das es mir bei dir unheimlich schwer fällt danke zu sagen? Danke.

Meine Branche ist/war Polizei. Da ist Messdienerin also raus.

vor 18 Stunden schrieb m3_:

Mit dem abgedroschenen, uralten Steinzeit-Wegelagereigeblubbere "Schild ist Schild"kannst Du hier keinen Blumentopf gewinnen

Ob das Geblubbere ist, wird ggf. ein Richter entscheiden. Und dann wirst du sehen, dass sie mit einem Blumentopf als Hauptgewinn aus dem Gericht geht und du mit der Niete.

 

vor 19 Stunden schrieb m3_:

 rollt dort mit üblichen Toleranzzuschlag rum

Gleich kommen  Frankenwaelder und Zöllner umme Ecke 

 

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vor 4 Minuten schrieb frankenwaelder:

Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Worum geht's?

Du hast mich doch in einem anderen Thread hinsichtl. Genitiv Dativ oder was auch immer ich korrigiert. Und das hier fällt dir nicht auf?

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  • 1 month later...
Am 25.4.2023 um 16:54 schrieb KlausK:

Wenn das :30: gut zu erkennen war, sind die Chancen gering. Sie werden noch geringer wenn Fahrer = Halter.

Hallo zusammen, Danke für eure Kommentare, hier der neue Zwischenstand:

1. Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen der Stadt Wolfratshausen die für Unterhaching  den Anhängerblitzer "Polizeiscan Speed" zur Verfügung gestellt hat.

Ich bin nach Abzug nun 28 zu schnell gefahren. Knappe 3 Stunden davor wären es nur 8 zu schnell gewesen und 60 Euro, jetzt sind es knapp 200 und 1 Punkt.

Ich habe mir die Örtlichkeit nochmal am Tag angesehen und kann folgende Infos hinzufügen:

 

1. Zwischen München und Unterhaching darf man ein  gutes Stück mit 60 fahren

2. Nach dem Ortsschild Unterhaching  kommt kein 50 er Schild, aber das Navi zeigt 50 an.

3. Bis man den (jetzt naturlich nicht mehr)  aufgestellten  Blitzer erreicht gibt es mehrere Besonderheiten:

a) Die Strasse macht eine sanfte Rechtskurve. Am Strassenrand stehen Bäume. Die Bäume VOR erreichen des Blitzers (der ca 5 Meter hinter dem ERSTEN von 5 weiteren 30er  Schildern stand) verdecken bei der Anfahrt das 30 er Schild auch mal komplett.

Würde man es live kommentieren müsste man sagen "Ich seh das Schild, ich seh es nicht, ich seh es, ich seh es nicht, ich sehe es... Oh verdammt es hat geblitzt".

Das 30er schild war nicht, so wie in München üblich, an einer Stange oder einem Baum befestigt der/die direkt zwischen Strassenrand und Geweg steht sondern mitten auf dem Geweg, also nach innen versetzt.

Bei den nachfolgenden fünf  30 er Schildern mit dem 22 Uhr zusatz ist es noch krasser:  die sind alle ganz rechts am Gehweg weit oben an Stangen befestigt, also dort wo der Gartenzaun der Häuser ist.

Links neben dem 30 er Schild das in 3 Meter Höhe befestigt ist (in der Mitte des Gehwegs an einem dort stehendem Mast)  war am Boden direkt am Fahrbahnrand (auf dem Gehweg) ein grosses Warndreieck in dem ein schleuderndes Auto abgebildet ist und darunter der Schriftzug "Ölspur,"

 

Wenn man also aus der Kurve kommt und den letzten Baum passiert der das 30 er Schild verdeckt so dass die Sicht auf das Schild frei wird ist man bereits  10 Meter vor dem Blitzer, und dort fält der Blick zuerst auf das Warndreieck das auf die Ölspur hinweist ! 

 

Man bzw ich hatte gar keine Chance auf das 30 er Schild zu reagieren, es blitzte sofort nachdem ich das Schild das erste mal frei sehen konnte.

 

Ist das wirklich fair und erlaubt ?

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2. Ortschild = Ortseingangsschild? Dann gilt sowieso 50

Wenn Du das erste 30er Schild mehrmals hättest sehen können, wird es ganz schwierig, zumal Du ja auch die vorher erlaubten 50 überschritten hast.

Fair interessiert leider niemanden, erlaubt müsstest Du prüfen lassen.

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vor 5 Stunden schrieb Motels:

"Ich seh das Schild, ich seh es nicht, ich seh es, ich seh es nicht, ich sehe es... Oh verdammt es hat geblitzt".

Es ist gar nicht erforderlich, das du das Schild tatsächlich siehst. Hättest du es gesehen, wärst du bei vorsätzlichem Rasen.

Der obergerichtlichen Rechtsprechung reicht es aus, wenn die Möglichkeit besteht bei aufmerksamer Fahrweise das Schild zu sehen.

vor 5 Stunden schrieb Motels:

Knappe 3 Stunden davor wären es nur 8 zu schnell gewesen und 60 Euro

Dann fahr nächstens früher los, dann brauchst du gar nicht zu rasen. 

vor 5 Stunden schrieb Motels:

Ist das wirklich fair und erlaubt ?

Ja.

Da du schon von fair und erlaubt redest. Du wärst ja auch bei 50 noch zu schnell gewesen. Also erst an die eigene Nase fassen. 

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vor 5 Stunden schrieb KlausK:

2. Ortschild = Ortseingangsschild? Dann gilt sowieso 50

Wenn Du das erste 30er Schild mehrmals hättest sehen können, wird es ganz schwierig, zumal Du ja auch die vorher erlaubten 50 überschritten hast.

Fair interessiert leider niemanden, erlaubt müsstest Du prüfen lassen.

Es handelte sich nicht um einen Zeitraum von 10 sekunden in dem das schild mehrmals zu sehen war, ich meine einen zeitraum von 1 sekunde in dem das schild mehrfach von senkrechten  baumstämmen komplett verdeckt wurde.

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vor 11 Stunden schrieb Motels:

 

1. Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen der Stadt Wolfratshausen die für Unterhaching  den Anhängerblitzer "Polizeiscan Speed" zur Verfügung gestellt hat.

@Motels: Hoffentlich hast Du nicht genau aus dem Anhörungsbogen zitiert:o...Ansonsten wäre es ein Armutszeugnis für die Stadt Wolfratshausen.

Deiner Beschreibung nach geht es um die bei blitzer.de als Blitzer-Hotspot eingestufte Meßörtlichkeit Münchner Str. kurz nach Abzweig Gartenstraße. Hochfrequentierter Meßgeraffelaufbau bestätigt eine lukrative Meßstelle und deutet auf eine hohe Abzockgüte bzw. hohem Unverfrorenheitsgrad hin, wahrscheinlich wird es in Richtung 4 bis 5 Abzocksterne gehen.

Fair bzw. "seriös" wäre eine Messung erstens frühstens nach dem zweiten :30:-Schild und zweitens grundsätzlich bei glasklarer Ausschilderung.

 

Zitat

des Blitzers (der ca 5 Meter hinter dem ERSTEN von 5 weiteren 30er  Schildern stand)

Wirklich? Der Blitzanhänger stand nur 5 Meter hinter dem ersten :30:-Schild? Dann wären ja nur die 8 km/h für zulässige :50:vorwerfbar, da der Meßbereich ja 50 - 20 Meter vor dem Blitzer ist und der Fall wäre sofort erledigt.

Fehlerquellen könnte dann sein, daß die Blitzanhängeraufsteller (m/w/d) Anfänger waren oder genauso schlimm als Profiaufsteller tatsächlich Fehler gemacht haben. Denkbar ist auch ein Eingabe-/Klickfehler vom Behördenmitarbeiter (m/w/d).

Das Gefahrenschild "Schleudergefahr" mit Zusatzschild "Ölspur" sollte nur temporär dastehen, üblich bei Öl-/Diesel-Spur nach Leckage oder nach Unfall. 

Ansonsten bleibt natürlich der Ansatz unzureichende Beschilderung und/oder verdeckte Beschilderung. Gerade bei mehrtägiger Messung ohne Personal kann viel mit der Beschilderung passieren, sei es Grünwuchs im Frühjahr oder anderes Ästebild bei Wind oder nach Unwetter.

:nolimit:

 

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vor 8 Stunden schrieb m3_:

deutet auf eine hohe Abzockgüte bzw. hohem Unverfrorenheitsgrad hin,

Das zeigt vielmehr die Ignoranz und Unverfrorenheit der dort rasenden Deppen. Sonst müsste das Messgerät dort nicht aufgebaut werden. 

Fahrt den Schildern entsprechend dann habt ihr nix zu beschweren und das Beste: Das kostet nix - ist völlig für umme

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Sorry Sobbel, vor 15 Jahren hätte ich dir zugestimmt aber wir haben hier mittlerweile ein Maß Gängelung erreicht was kaum noch zu ertragen ist. Musste am WE durch Freiburg fahren. Dort ist eine dreispurige Bundesstraße (B31) auf :30: limitiert. Ein absoluter Witz. Was soll dass?? Der Verkehr staute sich also auf 3 Spuren und kroch vor sich hin. Das ist dann besser für die Anwohner als wenn der Verkehr mit :50: sauber durchfließt?? Seit dem Durchgangsstraßen kilometerlang auf 30km/h limitiert werden ist bei mir jedes Verständnis verloren gegangen. 

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@only Diesel, ich ärgere mich auch über Tempo 30 auf der B51 in Bochum zwischen A40 und A43. Aber, entweder achte ich peinlich darauf wie die Blitzer stehen oder stelle meinen Tempomat auf 38. 

Die Frage ob die Autofahrer gegängelt werden sollen, ob Anwohner ruhig schlafen wollen, oder warum auch immer die Schilder dort stehen hilft dem TE nicht weiter. 

Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ohne regelmäßige Überwachung ist weg geworfenes Steuergeld.

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Am 19.6.2023 um 23:59 schrieb m3_:

@Motels: Hoffentlich hast Du nicht genau aus dem Anhörungsbogen zitiert:o...Ansonsten wäre es ein Armutszeugnis für die Stadt Wolfratshausen.

Deiner Beschreibung nach geht es um die bei blitzer.de als Blitzer-Hotspot eingestufte Meßörtlichkeit Münchner Str. kurz nach Abzweig Gartenstraße. Hochfrequentierter Meßgeraffelaufbau bestätigt eine lukrative Meßstelle und deutet auf eine hohe Abzockgüte bzw. hohem Unverfrorenheitsgrad hin, wahrscheinlich wird es in Richtung 4 bis 5 Abzocksterne gehen.

Fair bzw. "seriös" wäre eine Messung erstens frühstens nach dem zweiten :30:-Schild und zweitens grundsätzlich bei glasklarer Ausschilderung.

 

Wirklich? Der Blitzanhänger stand nur 5 Meter hinter dem ersten :30:-Schild? Dann wären ja nur die 8 km/h für zulässige :50:vorwerfbar, da der Meßbereich ja 50 - 20 Meter vor dem Blitzer ist und der Fall wäre sofort erledigt.

Fehlerquellen könnte dann sein, daß die Blitzanhängeraufsteller (m/w/d) Anfänger waren oder genauso schlimm als Profiaufsteller tatsächlich Fehler gemacht haben. Denkbar ist auch ein Eingabe-/Klickfehler vom Behördenmitarbeiter (m/w/d).

Das Gefahrenschild "Schleudergefahr" mit Zusatzschild "Ölspur" sollte nur temporär dastehen, üblich bei Öl-/Diesel-Spur nach Leckage oder nach Unfall. 

Ansonsten bleibt natürlich der Ansatz unzureichende Beschilderung und/oder verdeckte Beschilderung. Gerade bei mehrtägiger Messung ohne Personal kann viel mit der Beschilderung passieren, sei es Grünwuchs im Frühjahr oder anderes Ästebild bei Wind oder nach Unwetter.

:nolimit:

 

Exakt, es ist bei der Gartenstrasse. Ich Danke Dir für Dein Wissen, vor allem das mit dem Messbereich innerhalb der 50 er Zone. Übersetzt ist folgendes passiert: Mir wurde das 30 er Schild gezeigt mit folgendem Begleittext: "jetzt hast Du mich gesehen und weil Du schneller bist als mein Text erlaubt enthaupte ich Dich sofort"

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vor 19 Stunden schrieb only Diesel:

 aber wir haben hier mittlerweile ein Maß Gängelung erreicht was kaum noch zu ertragen ist. 

Ich such nicht nach Zustimmung.

Niemand wird gezwungen am Strassenverker teilzunehmen. Aber mit der Teilnahme hast du dich an die Regeln zu halten. Geh halt zu Fuß, fahr Rad oder nimm ÖPNV

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@alfa1064 Quatsch hoch 3. Ob Radfahrer, Fußgänger oder sonst wär Nummernschilder o.ä. tragen muss ist eine politische Entscheidung.

Die „Wegelagerer“, Ich vermute du meinst Polizei bzw. Ordnungsamt, führen und überwachen nur Beschlüsse der Regierung. 

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