Themaclife 0 Posted November 21, 2016 Report Share Posted November 21, 2016 Hallo,Ich bin neu hier und benötige dringend Hilfe.Am 19.08.2016 würde ich mit 130 in der 70er Zone geblitzt.Sprich 60kmh nach Abzug der Toleranz Zuviel. Das Auto war nicht auf mich angemeldet sondern auf meine Mutter, diese bekam den Zeugefragebogen und hat auf diesem die Aussage verweigert bzw. Keine Angaben zur Sache gemacht.Also wurde die Verjährung nicht unterbrochen, und ist somit am 18.11.2016 nach 3 Monaten verjährt, wenn ich nicht falsch liege.Heute am 21.11.2016 haben sie scheinbar herausgefunden das ich gefahren bin und ich hatte im Briefkasten einen anhörungsbogen in dem ich natürlich beschuldigt werde. Frage , ist die Sache verjährt ? Oder zählt es ab dort wo sie es losgeschickt haben, allerdings ist der Postweg eigentlich nur 1-2 Tage. Das heißt der 18. war ein Freitag, eigentlich wäre es Samstag da ansonsten Montag ,und dort war es ja auch da. Wie sieht es nun aus ? Bräuchte eure Hilfe.Besten Dank im Voraus Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted November 21, 2016 Report Share Posted November 21, 2016 Der Tag der Zustellung zählt jedenfalls leider nicht Die interne Anordnung "Jetzt AHB an Sohn" bzw. der Beginn Dich zu ermitteln genügt schon - das kann auch schon zur Mitte der vergangenen Woche gewesen sein.Der komplette Freitag wäre ja aber auch noch ausreichend gewesen. Anordnung, Ermittlung und das Verschicken am Samstag wäre also die einzige Option für eine Verjährung -> extremst unwahrscheinlich Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted November 21, 2016 Report Share Posted November 21, 2016 Es zählt das Datum, an dem die Anhörung angeordnet wurde. Und das wird vor diesem Wochenende liegen, wenn Du den Brief heute im Briefkasten hattest. Ich würde sagen, da hat die Bußgeldstelle sich noch einmal ganz knapp gerettet und für Dich sieht es schlecht aus.Vielleicht hättest Du Dich schon beim Eintreffen des Zeugenfragebogens hier melden sollen. Jetzt gibt es eigentlich keine sinnvollen Reaktionen mehr.Bist Du auf dem Bild einigermaßen zu erkennen? Wenn ja, dann ist der Fall wohl wirklich zu Deinen Ungunsten gelaufen. Quote Link to post Share on other sites
Themaclife 0 Posted November 21, 2016 Author Report Share Posted November 21, 2016 Danke für deine Antwort , wie sollte ich weiter vorgehen , sollte aus der Sache rauskommen. 😬 Auf dem AHB steht 15.11.2016, kein Entkommen mehr aus der Sache nun? Naja ne Polizistin meinte privat sie würde nicht sagen das ich das bin, allerdings haben sie mich ja nun ermittelt ? Was tun nun? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 21, 2016 Report Share Posted November 21, 2016 Du stellst Dir die Frage zu spät. Du hättest in der er Zone auf den Tacho schauen müssen, und den Gasfuss zügeln. Jetzt heisst es Sparen und die Weihnachtsgeschenke minimieren. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted November 21, 2016 Report Share Posted November 21, 2016 "Auf dem AHB steht 15.11.2016" bedeutet erst einmal nur, dass die Verjährung wirksam unterbrochen wurde. Die Meinung der Polizistin zur Erkennbarkeit auf dem Foto würde ich nicht allzu hoch einschätzen. Im Zweifelsfall (= vor Gericht) entscheidet das ein teurer Gutachter, den Du dann auch noch bezahlen darfst, wenn er der Ansicht bist, dass Du auf dem Foto zu erkennen bist. Und weil Du selber gefahren bist, wird der das wohl auch so feststellen. Ermitelt haben Sie Dich, weil Deine Mutter die Aussage verweigert hat, bzw. keine Angaben zur Sache gemacht hat. Dann schaut ein Sachbearbeiter halt nach alters- und geschlechtsmäßig passenden Angehörigen inkl. Bildabgleich beim Einwohnermeldeamt. Also immer noch: Da kommst Du nicht mehr raus. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 21, 2016 Report Share Posted November 21, 2016 Wenn Mama die Aussage (am Anfang) verweigert hat, hat sie damit implizit gesagt: es war ein Verwandter. Ehemann oder Sohn. Nun schaut der Sachbearbeiter im Einwohnermelderamt ein paar Bilder der lieben Familie an, und schwupps hat er Dich an der Angel. Und da das alles vom PC aus geht, ist das kein Hexenwerk. Quote Link to post Share on other sites
Themaclife 0 Posted November 21, 2016 Author Report Share Posted November 21, 2016 Hat jemand Erfahrungen gemacht ob ein Anwalt da die Strafe minimieren kann? zB keine Punkte oder kein Fahrverbot sondern nur Bußgeld ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 21, 2016 Report Share Posted November 21, 2016 Guck mal in der FAQ zum Absehen vom Regelfahrverbot, dann siehst Du wie hoch die Hürden dafür sind... Ich sehe Deine Chancen bei diesem "Tiefflug" bei unter einem Prozent. Wenn es Dein erstes FV ist, hast Du ja vier Monate Zeit es anzutreten, dann ist schon ein neues Urlaubsjahr. Und die Punkte gibt es immer. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 21, 2016 Report Share Posted November 21, 2016 Hat jemand Erfahrungen gemacht ob ein Anwalt da die Strafe minimieren kann? zB keine Punkte oder kein Fahrverbot sondern nur Bußgeld ?Die Chancen hat QTreiberin ja schon beschrieben. Aber selbst wenn die Chancen größer wären: hast Du eine RSV oder ansonsten genügend Kohle, um den Anwalt selbst zu bezahlen? Quote Link to post Share on other sites
Themaclife 0 Posted November 22, 2016 Author Report Share Posted November 22, 2016 RsV mit SB150 ist vorhanden , aber wenn es sich nicht lohnt dann nehme ich eben die Strafe , weit mehr Möglichkeiten gibt es net Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 22, 2016 Report Share Posted November 22, 2016 Trete das FV am besten im Februar an, der hat nur 28 Tage... Quote Link to post Share on other sites
Themaclife 0 Posted November 22, 2016 Author Report Share Posted November 22, 2016 Kann ich es auch über Weihnachten machen da habe ich 16 Tage Urlaub ? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 22, 2016 Report Share Posted November 22, 2016 Kannst Du auch. Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted November 22, 2016 Report Share Posted November 22, 2016 Interessant, der Zeugenbefragungsbogen welcher an die Mutter verschickt wurde unterbricht die Verjährung nicht?? Quote Link to post Share on other sites
Themaclife 0 Posted November 22, 2016 Author Report Share Posted November 22, 2016 Hallo Diesel, nein nur wo Kontakt zum Verantwortlichen Fahrer aufgenommen wird , wird die Verjährung unterbrochen. So habe ich es gelesen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 22, 2016 Report Share Posted November 22, 2016 Hast Du richtig gelesen. Die Verjährung wird erst unterbrochen wenn die Anhörung des Betroffenen angeordnet wird. Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted November 22, 2016 Report Share Posted November 22, 2016 gut zu wissen... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 22, 2016 Report Share Posted November 22, 2016 Mich wundert, dass Du das in den letzten elfeinhalb Jahren Deiner Mitgliedschaft hier noch nicht mitbekommen hast... Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted November 22, 2016 Report Share Posted November 22, 2016 Interessant, der Zeugenbefragungsbogen welcher an die Mutter verschickt wurde unterbricht die Verjährung nicht?? Nicht besonders clever war die Mutter, als sie auf den Zeugenfragebogen reagiert hat. So einen Bogen ignoriert man als Halter im Regelfall besser. In dem Moment wo die Mutter "die Aussage" explizit "verweigert" liegt der Schluß nahe, dass sie ein Aussageverweigerungsrecht hat. Und das hat sie eben nur wenn der Betroffene einem bestimmten Personenkreis angehört. Ausserdem ist es nicht clever in Hinblick auf eine etwaige Fahrtenbuchauflage (wenn der Täter nicht rechtszeitig ermittelt ist). Gruß Jens Quote Link to post Share on other sites
Themaclife 0 Posted November 22, 2016 Author Report Share Posted November 22, 2016 Jetzt noch eine Frage , wird hier von Vorsatz und doppeltem Bußgeld ausgegangen oder nicht ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 22, 2016 Report Share Posted November 22, 2016 Eher nicht.... Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted November 23, 2016 Report Share Posted November 23, 2016 Ich wäre da nicht so sicher, kommt wohl auf die Bußgeldstelle an. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 23, 2016 Report Share Posted November 23, 2016 Deswegen auch "eher" nicht, da es auch auf andere Faktoren (Voreintragungen etc.) ankommt. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 23, 2016 Report Share Posted November 23, 2016 Moin Moin Jetzt noch eine Frage , wird hier von Vorsatz und doppeltem Bußgeld ausgegangen oder nicht ?An wievielen Schildern bist du denn mißachtend vorbeigebrettert? Gruß Quote Link to post Share on other sites
Themaclife 0 Posted November 23, 2016 Author Report Share Posted November 23, 2016 Voreintragungen nur kleine bzw 1 Punkt vorher wegen Handy. Keine Ahnung vllt 3 Schilder Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 23, 2016 Report Share Posted November 23, 2016 +60 km/h, min. 3 x Schilder "übersehen", Vorsatz kann, nicht muss, angenommen werden. Punkt w.g. Handy ist nicht einschlägig, aber sicher nicht förderlich. Es rundet das - negative - Bild für den SB ab. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 23, 2016 Report Share Posted November 23, 2016 Moin Moin Keine Ahnung vllt 3 SchilderDas ist dann wohl das Sahnehäubchen. Dann wär es eine gute Vorbereitung für dich, wenn du von Vorsatz ausgehst.Dann wirst du hinterher -falls die Behörde von ihm nicht ausgeht- nicht so unangenehm überrascht. Um hier mal drauf zurückzukommen:Wie sieht es nun aus ?Alles in allem - für die Bußgeldstelle recht gut. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Themaclife 0 Posted November 23, 2016 Author Report Share Posted November 23, 2016 Wieso an sich wissen Sie ja nicht aus welcher Ausfahrt ich kam ? Kann ja sein das dort nur 1 Schild stand ? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 23, 2016 Report Share Posted November 23, 2016 Wieso an sich wissen Sie ja nicht aus welcher Ausfahrt ich kam ? Kann ja sein das dort nur 1 Schild stand ?Du schreibst unter P. 26 vllt 3 Schilder. Das ist die Ausgangslage. Was dem SB bekannt ist wissen wir nicht. Du wirst auf den BGB warten müssen. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted November 23, 2016 Report Share Posted November 23, 2016 Wieso an sich wissen Sie ja nicht aus welcher Ausfahrt ich kam ? Kann ja sein das dort nur 1 Schild stand ? Jedoch stellt sich die Frage, ob Du am Messgerät bereits 130 fahren kannst, wenn Du erst die letzte Ausfahrt/Einmündung eingebogen bist. Je nachdem wie groß da der Abstand ist und wie die örtlichen Gegebenheiten aussehen. Quote Link to post Share on other sites
Themaclife 0 Posted November 24, 2016 Author Report Share Posted November 24, 2016 Kann ich sofort das FAhrverbot antreten wenn ich den Bußgeldbescheid erhalte ? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 24, 2016 Report Share Posted November 24, 2016 Kann ich sofort das FAhrverbot antreten wenn ich den Bußgeldbescheid erhalte ? Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Mit der Bußgeldstelle in Verbindung setzen wenn es eilt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.