Chris 2 Posted August 19, 2015 Report Share Posted August 19, 2015 Hallo, leider habe ich heute eine Anhörung vom Regierungspräsidium Kassel bekommen.26 km zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften.Im Oktober war ich schon einmal zu schnell, 33 km/h außerorts.Jetzt droht mir wohl ein Fahrverbot. Nun meine Fragen: Kommt dies zwingend, oder kann es auch passieren, dass die Behörde einfach den normalen Bescheid,eventuell mit Erhöhung des Bußgeldes wegen der Voreintragung schickt, ohne die Voreintragungengenauer zu betrachten? Hat jemand Erfahrungen damit, wie Kassel da verfährt? Was würdet Ihr machen, um dem Fahrverbot vielleicht entgehen zu können?a) Sofort über Anwalt die Akte anfordern und ggf. Fehler bei der Messung inden.b) Gar nichts, Anhörung ignorieren und Bescheid abwarten, dann ggf. Akte anfordern.c) Anhörungsbogen ausfüllen, Tat zugeben und Bescheid abwarten.d) Anrufen und "gut Wetter" machen. Bin für jede Antwort dankbar. P.S. : Foto ist gut, damit kann ich nicht kommen...P.P.S.: Messmethode Messung mit Lasergerät und Foto - hat man da Chancen, die Messung anzuzweifeln? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 19, 2015 Report Share Posted August 19, 2015 Das Fahrverbot nach der 2x26 km/h ist ein Regelfahrverbot. Du brauchst also seeeeeehr gute Gründe damit ein Richter evtl. gegen Verdoppelung des Bußgelkdes davon absieht. Was das für Voraussetzungen wären steht in der FAQ. Wenn es das erste FV ist hast Du vier Monate Zeit nach Rechtrskraft des BGB (=14 Tage nach Zustellung) es anzutreten, damit kommst Du locker bis ins nächste (Urlaubs)Jahr... Bist Du auch Halter des Fahrzeuges? Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted September 2, 2015 Report Share Posted September 2, 2015 Hallo,P.P.S.: Messmethode Messung mit Lasergerät und Foto - hat man da Chancen, die Messung anzuzweifeln? 100% Chance, die Messung anzuzweifeln kannst du beliebig, das wird keine Behörde dir verbieten. Du darfst alle Gründe für eine Fehlerhaftigkeit ausdenken und in deine Zweifelei integrieren...........,also 100%-Chance, ob deine Zweifel aber Sachbearbeiter ode Richter beeindrucken............... 2 Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted September 2, 2015 Report Share Posted September 2, 2015 @Chris: Überlies einfach die Beiträge von @Kolbenfeder, diese gehören vollumfänglich nach dev0. Er ist einer der Forentrolls und wird lediglich zur Belustigung geduldet. Wie QTreiberin schon wissen wollte: Bist Du Halter des Fahrzeuges oder mit dem Halter an der selben Adresse gemeldet? Wenn einmal "ja" die Antwort ist, wird es schwierig. Messung mit Lasergerät deutet auf eine PSS hin, diese verwerfen nach den Updates bereits die meisten nicht zweifellos korrekten Messungen. Oder war es die XV3 in der Baustelle auf der A7?Somit wäre auch dieser Ansatz nur bedingt erfolgversprechend. Was soll der Anwalt reissen? Zwar kannst Du das Foto anonymisiert hier einstellen, grosse Hoffnungen würde ich mir nicht machen.Lediglich ein Hinarbeiten auf die Verjährung wäre überlegenswert. Wann war der Tattag, wann kam die Anhörung?Wenn es wirklich um die Vermeidung des Fahrverbotes geht, kannst Du später auch Kontakt zur Bussgeldstelle aufnehmen und Dich nach dem weiteren Ablauf erkundigen. Jedoch gibst Du damit Deine Fahrereigenschaft zu. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted September 2, 2015 Report Share Posted September 2, 2015 Hallo,eine konkrete Frage wurde präzise beantwortet...., eben ob er Chancen hat die Messung anzuzweifeln. 1 Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 2, 2015 Report Share Posted September 2, 2015 Ich gehe zwar selten mit Kolbenfeders Meinung konform, aber hier hat er nun mal Recht Anzweifeln kann man jeden Quark, nur ob es was bringt ... Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted September 3, 2015 Report Share Posted September 3, 2015 Hallo,eine konkrete Frage wurde präzise beantwortet...., eben ob er Chancen hat die Messung anzuzweifeln.Diese einzelne Aussage ist wörtlich genommen natürlich korrekt. Dennoch für den Fragesteller völlig nutzlos. Mit ein klein wenig sozialer Kompetenz, insbesondere bei Kenntnis vom Namen dieses Forums, sollte man in der Lage sein zu erahnen, dass der TE die Chance beurteilt haben möchte, dass das Verfahren infolge eines Mess- oder Aufbaufehlers eingestellt werden würde. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted September 3, 2015 Report Share Posted September 3, 2015 Ich gehe zwar selten mit Kolbenfeders Meinung konform, aber hier hat er nun mal Recht Anzweifeln kann man jeden Quark, nur ob es was bringt ...Stimmt, siehe oben. Ich zum Beispiel bezweifle, dass @Kolbenfeder jemals einen sinnvollen, der Intention dieses Forums entsprechenden Beitrag verfasst hat, der problemlos lesbar und verständlich war. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 3, 2015 Report Share Posted September 3, 2015 ich meine Kolbenfeder hat (ein wenig durch die Blume) ausgedrückt, dass ein "Anzweifeln der Messung" kaum Chancen auf Erfolg hat. Ausserdem bringt Kolbenfeder durchaus sinnvolle Beiträge, auch wenn sie nicht dem mainstream des Forums entsprechen. So ist die Forderung Wohnungen und Arbeitsplätze oder Ausbildungseinrichtungen nahe beieinander zu bauen, um Verkehr einzusparen durchaus sinnvoll. Inwieweit diese Ideen in der Praxis umzusetzen sind, ist eine andere Frage. Aber man darf mE auch in diesem Forum mal einen Blick über den Tellerand der Radarfalle hinauswerfen. 1 Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted September 3, 2015 Report Share Posted September 3, 2015 ich meine Kolbenfeder hat (ein wenig durch die Blume) ausgedrückt, dass ein "Anzweifeln der Messung" kaum Chancen auf Erfolg hat.Nein, das war ein Versuch, witzig sein zu wollen und auf die unpräzise Frage anspielend. Sonst wäre er auch auf die weiteren Punkte eingegangen. Ausserdem bringt Kolbenfeder durchaus sinnvolle Beiträge, auch wenn sie nicht dem mainstream des Forums entsprechen.In welchem Forum würden sie dem Mainstream entsprechen? Magst Du ihm eine Empfehlung geben? Im Nachbarforum wurde er ja bereits entsorgt.So ist die Forderung Wohnungen und Arbeitsplätze oder Ausbildungseinrichtungen nahe beieinander zu bauen, um Verkehr einzusparen durchaus sinnvoll.Na, genau das hat man gemacht. Städte errichtet in der Nähe der Arbeitsplätze. Zwischen 1950 und 1970. Eisenhüttenstadt, Halle Neustadt usw. Dumm nur, was daraus geworden ist. Soziale Brennpunkte...Jedoch sind @Kolbenfeders Vorschläge dahingehend, dass man umziehen soll. Der Arbeit hinterher, so es diese gibt.Urlaub in der Region machen, statt (mit PKW) zu reisen. Einkaufen beim (naturgemäss teureren) örtlichen Händler. Und weitere solcher halbgaren Ideen, welche die Zweiklassengesellschaft noch deutlicher hervortreten lassen. Aber das ist absolut OT und gehört in einen eigenen KF-Threat. Da mag er sich mit seinesgleichen tummeln. Solange der TE nicht die Fragen beantwortet, kommt man ohnehin nicht weiter. Da die Überschreitungen nicht "so" gravierend sind, wäre ein Absehen vom Regelfahrverbot denkbar.Frage: spricht man in diesem Fall eigentlich wirklich schon von "beharrlicher Pflichtverletzung"? Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted September 3, 2015 Report Share Posted September 3, 2015 Hallo,z.B. Einkaufen, es gibt Großdörfer oder Kleinstädte mit 3 - 4 Discountern und Lebensmittelversorgern in EINEM Gewerbegebiet. Etwas mehr vernünftige Baurechtausweisung würde das besser verteilen, so daß sowohl für fitte Fahrradfahrer als auch nicht KFZ-Fahrende Senioren wenigstens zum Teil EIN LADEN zu fuß erreichbar wäre. Und Aldi am Westarand von "Unterhinterholzkirchen", der Lidl am Osten und Rewe in der Mitte würde es NICHT teurer machen. Oder eben die komunale Wertigkeit von Straßenverkehr(slärm) und Menschen. Hier eine Kreisstraße mit recht viel Verkehr, die ganze Nacht auch, keine Lärmeinschränkung per Schild, Geschwindigkeit usw., passt auch so. Aber ein Bistro ohne Musik aussen, ohne live-Musik, dort dürfen an dieser Straße nach 22:00 keine Gäste draussen sitzen. Verkehrslärm ist i.O. Lachen und Reden aber ruhestördend. Im Ergebniss , potentielle Gäste aus der Nachbarschaft fahren mit PKW ins Zentrum zum Bistro-Eis-Cafe auf dem Marktplatz. So kann man Verkehr absichtlich produzieren. Und lächeln muß ich über Verkehr wenn ich sehe am frühen Abend vor der Grundschule, Schulbezirk max. 2km Umkreis, an einem warmen regenfreien Sommerabend Elternsprechtag, 85 PKW parken dort, gezählt, und 4 Fahrräder..... Da ich nicht glaube das alle 85 kurz vorher noch direkt von der Arbeit kamen, unmitelbar nach Ende dorthin müssen oder gehbehinderte Alte wären ( Grundschule! ) denke ich Benzin ist absolut zu billig. Achso der Grundschulbezirk hat dort maximal 5m Höhenunterschied.... Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted September 3, 2015 Report Share Posted September 3, 2015 Verkehr absichtlich provoziert wurde bereits mit der Privatisierung der Bahn. Wenn diese gewinnbringend wirtschaften muss, werden eben unlukrative Strecken geschlossen. Das hätte man verhindern müssen. Daran trägt die unfähige Politik die Hauptschuld.Kommunale Verkehrsbetriebe müssen somit einspringen, werden durch die Landkreise bezuschusst. Dieses Geld fehlt anderswo. Bibliotheken, Schwimmbäder, Museen.Schulen werden geschlossen und die Schüler über viele km zu anderen Schulen gekarrt. Wer diesen Schulbus nicht nutzt, wird mit Privat-PKW abgeliefert. Und das geht schon im Kindergarten los.Warum müssen Tiere zum Schlachter quer durch Europa gefahren werden? Oder Neuwagen auf LKW transportiert? Oder Müll aus Italien zur Verbrennung nach Deutschland? Eine Maut muss her, aber für Innenstädte ab einer bestimmten Grösse. Diese darf nicht pauschal abgegolten werden dürfen. Und wenn, dann in einer Höhe, die 2/3 der täglichen "Einfahrgebühr" beträgt.Bei mehr als zwei Fahrspuren auf der AB darf die äusserst linke nur benutzt werden, wenn mindesten zwei Personen im Fahrzeug sind. Funktioniert in Florida perfekt. Singapur hat auch Elektronische Maut, London auch. Kfz-Steuer (fahr)kilometerbezogen. Wie bei der Versicherung.Monats- oder Jahres-Tickets des ÖPNV oder die Bahncard sollten auf die Kfz-Steuer angerechnet werden können. Dazu bräuchte Deutschland aber endlich mal einen fähigen Verkehrsminister. Aber ein Umziehen, um den Verkehr zu entlasten, wird selten funktionieren. Auch in Bezug auf die vielen Vertreter-Diesel gebe ich Dir recht. Vieles kann man heute per Telko machen. Aber vielleicht solte man das hier an dieser Stelle abtrennen, geht zu sehr vom Thema weg. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 3, 2015 Report Share Posted September 3, 2015 Hallo,z.B. Einkaufen, es gibt Großdörfer oder Kleinstädte mit 3 - 4 Discountern und Lebensmittelversorgern in EINEM Gewerbegebiet. Etwas mehr vernünftige Baurechtausweisung würde das besser verteilen, so daß sowohl für fitte Fahrradfahrer als auch nicht KFZ-Fahrende Senioren wenigstens zum Teil EIN LADEN zu fuß erreichbar wäre. Und Aldi am Westarand von "Unterhinterholzkirchen", der Lidl am Osten und Rewe in der Mitte würde es NICHT teurer machen. @Kolbenfeder: Es ist OT, trotzdem. Die Discounter gehen davon aus, dass min. 2 Geschäfte in fussläufiger Entferung erreichbar sein müssen, sonst gehen die Kunden automatisch davon aus das dieses Geschäft keine Konkurenz hat und damit teuer sein muss. Da fahren sie eben - mit dem Auto - in die nächste Stadt um zu "sparen". Und frischer ist die Ware da angeblich auch. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted September 3, 2015 Report Share Posted September 3, 2015 Sagt das nicht. Discounter gehen hier in der Region mittlerweile aufs Land, gut 1000 Einwohner und ein passabler Standort an einer Durchgangsstraße reichen schon. Wenn die Bürger nicht ganz so verblödet wären und gegen jede Gewerbeansiedlung innerhalb eines Ortes wären bekämen Sie noch viel mehr Läden in fußläufiger Entfernung. Aber man zwingt die Discounter in die randlage und wundert sich das die Leute mit dem Auto zum Einkaufen rausfahren. :rofl: Und dieselben Leute regen sich dann auf wenn sie dabei geblitzt werden. Wie auch immer, in dem Punkt das man immer und überall Einspruch einlegen kann und jede Messung anzweifeln hat Er ja Recht, die Frage ist halt ob Es Sinn macht.So ganz daneben sind seine Ansichten selten, Er überzieht halt sehr oft etwas. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 3, 2015 Report Share Posted September 3, 2015 Ähm bitte zum Thema zurückkommen! Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 3, 2015 Report Share Posted September 3, 2015 Ähm bitte zum Thema zurückkommen! Warum bitte?Alles Wichtige hat @QTreiberin bereits in Pos. 2 festgestellt. Der TE hat auf die Frage in Pos. 2 nicht geantwortet und sich hier nicht mehr gemeldet. Ich vermute er ist Fahrer und Halter und hat eingesehen, dass er keine reale Chance hat und auf weitere Hilfe keinen Wert legt, bzw. er hat eingesehen, das ihm nicht geholfen werden kann. Quote Link to post Share on other sites
Chris 2 Posted September 5, 2015 Author Report Share Posted September 5, 2015 Hallo,ich habe, nachdem mehrere Tage nur die eine Antwort da war, nicht mehr hier hineingeschaut.Ja, ich bin Halter und es ist ein gutes Foto. Meine Fahrereigenschaft ist also in keinster Weiseanzuzweifeln.Verstoß: 01.08.15Anhörung 14.08.15Ich habe jetzt die Online-Anhörung ausgefüllt und dort nur meine Telefonnummer und Email ergänzt.Jetzt warte ich auf den Bescheid und hoffe, dass das Fahrverbot übersehen wird.Falls nicht, gehe ich zum Anwalt und probier mein Glück.Ein Drama ist ein Monat ja auch nicht, habe ja erst 2 Punkte... Danke für die Antworten, viele Grüße, Chris Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 6, 2015 Report Share Posted September 6, 2015 Naja, mit dieser Antwort hat dir QTreiberin auch eine Frage gestellt, und da war dann schweigen im Walde ... Quote Link to post Share on other sites
Chris 2 Posted November 9, 2015 Author Report Share Posted November 9, 2015 Und so ist es ausgegangen: Ich habe den Bussgeldbescheid erhalten und einen Anwalt beauftragt, Einspruch einzulegen und die Akte anzufordern.Er hat nach Erhalt der Akte gesagt, dass alles wasserdicht sei, ich habe den Einspruch zurückgenommen und das Geldüberwiesen.Dann habe ich eine Email geschrieben und gefragt, wann ich den Führerschein abgeben muss und erhielt keine Reaktion.Also habe ich angerufen und nachgefragt. Ergebnis: Es wurde vergessen, das Fahrverbot als Sanktion einzutragen,es wurde nur der Satz mit der Anordnung in das Schreiben kopiert. Fall erledigt, kein Fahrverbot. :-)Hätte der Anwalt auch sehen können, die Dame am Telefon meinte, wenn ein Fahrverbot angeordnet worden wäre, hätteals Überschrift "fett" Fahrverbot da gestanden. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 10, 2015 Report Share Posted November 10, 2015 Darauf würde ich mich jetzt nicht verlassen, unten auf dem Bescheid steht eindeutig dass ein Fahrverbot angeordnet wurde inkl. einer Erhöhung des Bußgeldes wegen der Voreintragungen. Lass Dir schriftlich geben dass wirklich kein Fahrverbot verhängt wurde, sonst bist Du im schlimmsten Fall in vier Monaten mit FoFE dabei.... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 10, 2015 Report Share Posted November 10, 2015 Genau: bring die Behörde auf die Idee, den Bescheid zurückzunehmen und einen neuen, diesmal mit FV, zu erlassen. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted November 10, 2015 Report Share Posted November 10, 2015 Ich sehe das eher wie @QTreiberin:@Chris hat schriftlich, dass ein Fahrverbot verhängt wurde und mündlich (wahrscheinlich ohne Zeugen), dass kein Fahrverbot verhängt wurde.Das Risiko von FoFE wäre mir an dieser Stelle eindeutig viel zu hoch.Schlimmstenfalls wird bei Nachfrage das Fahrverbot bestätigt, also bleibt Alles beim gesetzlich Vorgegebenen. Bestenfalls wird bestätigt, dass der BGB kein Fahrverbot enthält. Aber aktuell ist der BGB nicht eindeutig. Darf ein einmal erlassener BGB eigentlich so einfach zurückgenommen und durch einen neuen ersetzt werden? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 10, 2015 Report Share Posted November 10, 2015 @Chris hat schriftlich, dass ein Fahrverbot verhängt wurde und mündlich (wahrscheinlich ohne Zeugen), dass kein Fahrverbot verhängt wurde. Den Scan betrachtend meine ich, @Chris habe beides schriftlich. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 10, 2015 Report Share Posted November 10, 2015 Darauf würde ich mich jetzt nicht verlassen, unten auf dem Bescheid steht eindeutig dass ein Fahrverbot angeordnet wurde inkl. einer Erhöhung des Bußgeldes wegen der Voreintragungen. Korrekt. Aufgrund der Angaben oben und unten ist unschwer zu erkennen, dass ein Fahrverbot von 0 (null) Monaten angeordnet wurde. Ich finde, dass das eine gute - mir neue - Variante ist . Ich würde die Klappe halten und fahren. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 10, 2015 Report Share Posted November 10, 2015 Interessant ist doch, welcher Teil (im Zweifel) gilt: die Übersicht über den Verfahrensverlauf oder der ausformulierte Text(baustein)? Und gilt nicht die Rechtskraft des BGB für beide Seiten, so daß man zwei Wochen nach Zustellung beruhigt nachfragen kann: entweder gilt das Fahrverbot oder eben aufgrund des Fehlers nicht, geändert werden könnte es dann auf jeden Fall nicht. Unabhängig davon: müßte nicht irgendwann auch eine Aufforderung kommen, den FS wo-auch-immer zur Aufbewahrung abzuliefern? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 10, 2015 Report Share Posted November 10, 2015 Und gilt nicht die Rechtskraft des BGB für beide Seiten, so daß man zwei Wochen nach Zustellung beruhigt nachfragen kann: entweder gilt das Fahrverbot oder eben aufgrund des Fehlers nicht, geändert werden könnte es dann auf jeden Fall nicht. Wozu dann nachfragen? Das Fahrverbot existiert, es fehlt ihm allerdings das, was es (u.a.) wesentlich machte: die Dauer. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted November 11, 2015 Report Share Posted November 11, 2015 Und gilt nicht die Rechtskraft des BGB für beide Seiten, so daß man zwei Wochen nach Zustellung beruhigt nachfragen kann: entweder gilt das Fahrverbot oder eben aufgrund des Fehlers nicht, geändert werden könnte es dann auf jeden Fall nicht.Wozu dann nachfragen? Das Fahrverbot existiert, es fehlt ihm allerdings das, was es (u.a.) wesentlich machte: die Dauer. Die Dauer steht doch drin. Oben. "Festgesetztes Fahrverbot: 0". Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 11, 2015 Report Share Posted November 11, 2015 @Biber: es ist wie bei nem Urteil: das was im Tenor steht gilt. Danach folgen Begründung (braucht im OWi-Vefahren nicht) und Hinweise. Und hier steht im Tenor: Festgesetztes FV 0 Monate - also keines Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 11, 2015 Report Share Posted November 11, 2015 Klares Ding, wie ich meine: Kein Fahrverbot! Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 11, 2015 Report Share Posted November 11, 2015 Die Dauer steht doch drin. Oben. "Festgesetztes Fahrverbot: 0". Eben, keine Dauer . Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.