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Reden Ist Silber...


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Auf der anderen Seite das Recht auf Privatleben
Das ist bitte wo normiert?

 

Mit Sicherheit (...)
ist Dein 'Dienst' nicht der, von dem hier die Rede ist.

 

Ordentliche Polizisten wählen instinktiv den richtigen Mittelweg.
Quatsch. Ordentliche Polizisten benutzen ihren Verstand und handeln (dann) nach Recht und Gesetz.
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In welchem Erdteil?

Verdonnert wird man aber nach rein juristischen Gesichtspunkten. Genau darum ist es besser zu schweigen.   Warum? Ganz einfach. Gast225 hatte nach einem Beispiel gesucht, hatte dafür mehr Zeit als es

Moin Moin     Du läufst wieder Zick-Zack.   Was du oben geschrieben hast, hatte ich zitiert. Daß die Polizei jetzt nicht mehr jeden Unfall aufnimmt und kleine Parkrempler "nicht macht". Beides ist fal

 

Auf der anderen Seite das Recht auf Privatleben
Das ist bitte wo normiert?

In der Rechtsprechung.

 

 

Mit Sicherheit (...)
ist Dein 'Dienst' nicht der, von dem hier die Rede ist.

Sei dir mal nicht so sicher.

 

 

Ordentliche Polizisten wählen instinktiv den richtigen Mittelweg.
Quatsch. Ordentliche Polizisten benutzen ihren Verstand und handeln (dann) nach Recht und Gesetz.

Neben Recht und Gesetz ist das Bauchgefühl auch sehr wichtig. Vorallem, da einige Dinge nicht so klar im Recht geregelt sind und das Gesetz Auslegungen zu lässt und die Rechtsprechung sich ändert und man ab und Rechtsprechung schaffen muss.

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Guest PedroK

Vorallem, da einige Dinge nicht so klar im Recht geregelt sind und das Gesetz Auslegungen zu lässt und die Rechtsprechung sich ändert und man ab und Rechtsprechung schaffen muss.

Dieser "Satz" ist - gelinde gesagt - erklärungsbedürftig.
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Vorallem, da einige Dinge nicht so klar im Recht geregelt sind und das Gesetz Auslegungen zu lässt und die Rechtsprechung sich ändert und man ab und Rechtsprechung schaffen muss.

Dieser "Satz" ist - gelinde gesagt - erklärungsbedürftig.

 

Recht ist nicht immer Schwarz und Weiß.

Recht besteht aus Gesetzen und der Rechtsprechung.

Rechtsprechung unterliegt einem Wandel.

 

 

 

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In der Rechtsprechung.
Mal abgesehen davon, daß die Rechtsprechung keine Normierung darstellt: Belege.

 

Sei dir mal nicht so sicher.
Wenn ich mir nicht schon seit langem sicher wäre, hätten Deine aktuellen Beiträge für Gewissheit gesorgt.

 

Neben Recht und Gesetz ist das Bauchgefühl auch sehr wichtig.
Nettes Kekschen.

 

Vorallem, da einige Dinge nicht so klar im Recht geregelt sind und das Gesetz Auslegungen zu lässt
Noch so eins.

 

und die Rechtsprechung sich ändert und man ab und Rechtsprechung schaffen muss.
Du mußt das nicht wissen, Polizisten schon: für sie gilt das aktuelle Recht. Und Rechtsprechung schaffen ist nicht ihre Aufgabe.

 

Recht ist nicht immer Schwarz und Weiß.

Recht besteht aus Gesetzen und der Rechtsprechung.

Rechtsprechung unterliegt einem Wandel.

Wegen sowas verlieren Minister(innen) ihren Job.
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Ich verkneife mir jetzt solche Kommentare, dass ihr keine Polizisten seid, nur weil ihr euch irrt oder wir anders über das 'Studium' philosophieren.

Das solltest Du auch, denn im Gegensatz zu Dir sind ein paar der hier herumlungernden Wegelagerer entweder erwiesenermaßen Cops oder ein paar anderen Schreiberlingen bereits persönlich begegnet. Wieder andere haben eine langjährige Reputation im Schwesterforum. Und der Unsinnredequotient ist bei allen wesentlich niedriger als bei Dir.
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Und der Unsinnredequotient ist bei allen wesentlich niedriger als bei Dir.

 

Es kommt drauf an, wie man Unsinn definiert.

Mir steht eine Meinung zu. (Mir als Mensch) und die äußere ich.

Auf der anderen Seite führe ich einem Beruf hoheitliche Maßnahmen durch.

Und manchmal gibt es Abweichungen zwischen meiner Meinung und meinem Beruf.

 

Rückschlüsse aus dem einen auf das andere verfälschen die Situation.

Und hier im Forum geht es sehr viel um die individuelle Meinung.

Wenn du das erkennen kannst, dann reduziert sich der tatsächliche Unsinn; denn ein Teil ist Meinung und Meinung steht dir nicht zu als Sinn oder Unsinn zu bewerten (bzw erlauben keine Rückschlüsse auf den Beruf).

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Ich verkneife mir jetzt solche Kommentare, dass ihr keine Polizisten seid, nur weil ihr euch irrt oder wir anders über das 'Studium' philosophieren.

Bin ich auch nicht, hab das weder studiert, nie gelernt und hab auch keine verwandte Berufsausbildung. Ich bilde mir nur ein über ein mittleres Allgemeinwissen zu verfügen, mehr nicht. Dennoch bin ich der Meinung dass ich wesentlich mehr Ahnung von der Materie habe als Du.

 

Auf der anderen Seite führe ich einem Beruf hoheitliche Maßnahmen durch.

Kommt aus Deiner Hütte ab und zu mal weisser Rauch?

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@Dieselschraeubchen

 

Dich meinte ich zwar nicht.... aber geschenkt

 

 

 

Interessant, dass sich Menschen einbilden Polizeiarbeit zu verstehen, zu können. Polizist ist ein bisschen wie Bundestrainer.

Aber lassen wir das und dich in deinem Glauben.

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Sie erzählte es mir privat. Im Gegensatz zu Deiner Rechtsauffassung sind meine hiesigen (Kripo-)Kollegen der Ansicht, daß ich handeln, es also anzeigen mußte.

 

Ich schulde dir noch Quellen...

 

ist der BGH genehm?

 

Eine Rechtspflicht zum Handeln könnte sich hier aus ihrer öffentlichrechtlichen Pflichtenstellung als Polizei-(Kriminal-)beamte ergeben. Ein Polizeibeamter ist zwar grundsätzlich nur im Rahmen seiner Dienstausübung Garant für strafrechtlich geschützte Rechtsgüter Dritter. Besonderheiten können sich aber ergeben, wenn er außerdienstlich Kenntnis von Straftaten erlangt, die -wie Dauerdelikte oder auf ständige Wiederholung angelegte Handlungen -während seiner Dienstausübung fortwirken; dabei bedarf es der Abwägung im Einzelfall, ob das öffentliche Interesse privaten Belangen vorgeht. Von entscheidender Bedeutung ist, ob durch die Straftat Rechtsgüter der Allgemeinheit oder des einzelnen betroffen sind, denen jeweils ein besonderes Gewicht zukommt. Dies kann auch außerhalb des Katalogs des § 138 StGB bei schweren Straftaten, und zwar auch bei Vermögensstraftaten mit hohem wirtschaftlichen Schaden oder besonderem Unrechtsgehalt, der Fall sein (vgl. BGHSt 38, 388 ff. mit Anmerkungen Bergmann StV 1993, 518 f.; Mitsch NStZ 1993, 518 ff.; .Laubenthal JuS 1993, 907 ff.; Münch NJW 1993, 384 f.; vgl. auch BGHSt 5, 225; 12, 277; BGH NStZ 1998, 194 m.w.N.; zuletzt OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 332 f.; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 13 Rdn. 6 a). Im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BGH NJW 1964, 731, 732 insoweit nicht in BGHSt 19, 167 ff. abgedruckt; BGH JR 1994, 510 m. Anm. Loos S. 511, 512) muß der Polizeibeamte unter Umständen auch bei der Gefährdung von Individualrechtsgütern, wie hier des Vermögens der H -Bank, einschreiten (vgl. BGHSt 38, 392 m.w.N.).

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/99/2-326-99.php3

 

obliegt Polizeibeamten die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sicherheit und Ordnung sind jedoch nicht nur dann betroffen, wenn Rechtsgüter der Allgemeinheit gefährdet sind, sondern auch, wenn Individualrechtsgüter durch Straftaten bedroht werden (..)

 

Da sich die Garantenstellung eines Polizeibeamten aus dessen Beruf herleitet, ergeben sich für seine Verpflichtung zur Verhinderung von Straftaten jedoch Einschränkungen:

Zum einen muß der Beamte nach seiner konkreten Dienstpflicht örtlich und sachlich für das geschützte Rechtsgut verantwortlich sein. So obliegt es beispielsweise dem für die Einhaltung des Gaststättengesetzes zuständigen Leiter des städtischen Ordnungsamtes, die unzulässige Prostitutionsausübung in einer Bar durch den Entzug der dem Barbetreiber erteilten Konzession zu unterbinden (BGH JZ 1986, 967); der zur Aufklärung einer bereits begangenen Straftat in einem Ermittlungsverfahren gegen den Barbetreiber eingesetzte Kriminalbeamte ist dagegen zur Verhinderung künftiger Prostitutionsausübung nicht ohne weiteres verpflichtet (BGH NJW 1989, 914, 916). Ausreichend ist aber, daß die Verhinderung einer konkreten Straftat - ungeachtet etwaiger Sonderzuständigkeiten anderer Beamter - allgemein in den Aufgabenbereich des Beamten fällt; eines speziellen Auftrages bedarf es nicht. 16

Zum anderen trifft eine Garantenstellung für strafrechtlich geschützte Rechtsgüter einen Polizeibeamten nur im Rahmen seiner Dienstausübung. Wird er in seiner Freizeit Zeuge einer Straftat - etwa einer Körperverletzung (§ 223 StGB) -, so haftet er wie jeder Bürger grundsätzlich nur im Rahmen der echten Unterlassungsdelikte, im Beispielsfall nach § 323 c StGB (so auch Böhm, Die Rechtspflicht zum Handeln bei den unechten Unterlassungsdelikten 1957 S. 72; derselbe JuS 1961, 181). Ihm ist, wie dies für das Delikt der Strafvereitelung im Amt bereits anerkannt ist, im Rahmen seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1, 2 GG ein geschützter Bereich menschlicher Beziehungen zuzubilligen, der durch Berufspflichten jedenfalls nur begrenzt eingeschränkt werden kann. Daß ein Polizeibeamter, der gegen eine ihm außerdienstlich bekanntgewordene Straftat nicht einschreitet, damit gleichwohl gegen weiterreichende, sich auf sein Privatleben erstreckende Dienstpflichten verstoßen und deshalb dienstrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden kann, steht einer Einschränkung seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht entgegen. Die von einer dienstrechtlichen Beurteilung abweichende strafrechtliche Wertung ergibt sich vielmehr aus dem allgemein anerkannten Grundsatz, daß nicht jede öffentlich-rechtliche Handlungspflicht zu einer strafrechtlichen Garantenstellung im Sinne des § 13 StGB führt (vgl. Rudolphi, Die Gleichstellungsproblematik der unechten Unterlassungsdelikte und der Gedanke der Ingerenz 1966 S. 27 ff).

 

BGH 4. Strafsenat

Aktenzeichen:4 StR 358/92

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Interessant, dass sich Menschen einbilden Polizeiarbeit zu verstehen, zu können.

 

Die Transparenz der Polizeiarbeit ist wesentliches Element des modernen Rechtsstaats. Die Inhalte der Polizeiausbildung sind bekannt (und das sind wahrlich keine Geheimwissenschaften). Es ist also nicht nur möglich, sondern für einen legitimen Staat sehr wichtig, dass «Menschen» Polizeiarbeit verstehen können.

 

BTT:

Schweigen ist Gold! Als (auch nur potentiell) Beschuldigter kann man seine Situation mit einer Aussage gegenüber der Polizei nicht verbessern! Erst nach vollständiger Akteneinsicht besteht überhaupt die Möglichkeit, sich entlastend äussern und Verfahrensrechte wahrnehmen zu können. Wer das bestreitet, handelt aus eigenen, nicht schützenswerten Motiven.

 

Insbesondere in dem von Nachteule skizzierten Fall ist mit Beginn der Ermittlungen bereits formell ein Strafverfahren eingeleitet worden. Der Halter kann daher nicht ausschliessen, dass gegen ihn als Beschuldigten ermittelt wird. Man sollte also auch in der Situation des Halters schweigen und sich - wenn überhaupt - erst nach umfassender Akteneinsicht schriftlich äussern.

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Hallo, Blaulicht,

 

Deine Quelle ist ja schön und gut, allerdings solltest Du mal nachlesen, in welchem Zusammenhang diese Einschränkung zum Einschreiten bzw. zum Melden einer Straftat genannt werden.

 

Niemand hat behauptet, dass ein Polizeibeamter, erst recht, wenn er nicht im Dienst ist, bei jeder Straftat einschreiten muss, aber die "Auswahl", bei der dies nicht der Fall ist, ist nicht gerade besonders groß.

 

Wenn sein Nachbar einen anderen Nachbarn beleidigt und dieser nichts dagegen macht, ist der Beamte ganz sicher nicht verpflichtet, einzuschreiten, wenn seine Hilfe nicht extra erbeten wird.

 

Verpasst seine Nachbarin ihrem Mann eine Ohrfeige und dieser stört sich nicht daran, braucht er ebenfalls nicht einschreiten.

 

Bei so manchen anderen Dingen macht er sich allerdings strafbar, wenn er nichts unternimmt, und sei es eben nur, dass er die Kollegen verständigt, weil er selber nicht in der Lage ist, einzuschreiten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Bei so manchen anderen Dingen macht er sich allerdings strafbar, wenn er nichts unternimmt, und sei es eben nur, dass er die Kollegen verständigt, weil er selber nicht in der Lage ist, einzuschreiten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Das habe ich auch nie bestritten.

 

@Nachteule

 

Warum erklärst Du einem Kollegen seine Pflichten? Eigentlich müsste er doch selber wissen was sein Dienstherr von ihm erwartet ;)

 

Weiß er auch!

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Interessant, dass sich Menschen einbilden Polizeiarbeit zu verstehen, zu können. Polizist ist ein bisschen wie Bundestrainer.
Dir ist sicher aufgefallen, daß Du hier gerade eine Beschreibung Deiner selbst ablieferst.

 

Ich schulde dir noch Quellen
Die Anwendung von Urteilen auf einen anderen Sachverhalt ist immer eine schwierige Sache. Die Schwierigkeit steigt dabei reziprok proportional zur juristischen Unkenntnis des Anwenders und wird gern durch die 'Höhe' des erkennenden Gerichtes potenziert. Du solltest trotzdem versuchen, anhand der von Dir zitierten Urteile den Nachweis zu führen, bei welchen Aussagen Bluey falsch lag und wo auch nachteule unrecht hat..
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Es kommt drauf an, wie man Unsinn definiert.
Unsinn ist eigentlich immer Unsinn.

 

Und manchmal gibt es Abweichungen zwischen meiner Meinung und meinem Beruf.
Gerne doch. Aber Du wirst niemand vorschreiben können, dass die Kombination aus Unsinn und beispielsweise präventivem Hauen die restlichen Foristen nicht unbedingt davon überzeugt, es sie überhaupt mit einem Cop zu tun zu haben oder gar mit einem, den man in dem Job haben will.

 

Und hier im Forum geht es sehr viel um die individuelle Meinung.
Aber auch darum, in rechtlichen Fragen Einhilfe zu bekommen. Und darin bist Du einfach nicht gut.

 

 

Wenn du das erkennen kannst, dann reduziert sich der tatsächliche Unsinn; denn ein Teil ist Meinung und Meinung steht dir nicht zu als Sinn oder Unsinn zu bewerten (bzw erlauben keine Rückschlüsse auf den Beruf).
Wie Biber das bereits geschrieben hat, ergibt sich das Bild der User hier aus dem, was sie schreiben. Du knallst in 1 1/4 Jahr mal eben dreieinhalb tausend Beiträge raus, gefällst Dir offenbar in Deiner Rolle hast zu allem und jedem eine Mienung, die Du auch unbedingt kund tun musst. Das ist mein Bild von Dir und im realem Leben sind mir solche Leute einfach immer suspekt. Jeder malt hier sein eigenes Portait. Nun mag es sein, dass Du einach nur nicht gut malen kannst, aber es mag auch sein, dass Du die falsche Vorlage benutzt hast. Das Bild aber bleibt schlecht und niemand ausser Dir hat daran gepinselt vulgo geschrieben.
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@Toxic

 

Du musst trennen.

1.

Vielleicht bin ich rechtlich im Bereich des theoretischen Erklären nicht gut (ich bin aber auch kein Rechtslehrer).

Vielleicht bin ich aber in der praktischen Anwendung gut.

 

2.

Das mit dem 'präventiven Hauen" wurde nicht verstanden.

 

3.

Die Behörde Polizei ist so groß und beschränkt sich nicht auf den Streifenwagen des örtlichen Revieres.

Die, die Behörde Polizei nicht kennen, behaupten hier immer wieder ich sei kein Polizist. Die, die Behörde kennen, halten sich mit solchen Behauptungen zurück.

 

 

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[mod]

 

@Biber, Dieselschraeubchen

 

Irgendwie kommt es mir vor wie ein Deja vu. Ach nein, da war ja schon einmal was.

 

Noch einmal der eindringliche Hinweis, hier nicht auf anderen Mitgliedern, insbesondere Blaulicht herumzuhacken.

 

Macht so etwas gegebenenfalls per PN aus, aber bitte nicht hier im Forum.

 

Ich verweise noch einmal auf die Ankündigung bezüglich der Änderung der moderativen Eingriffe.

 

Danke

 

Gast225

[/mod]

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[mod]

Ihr scheint es nicht zu kapieren.

 

Beiträge Blaulicht, Biber, Dieselschraeubchen Eribaer ausgeblendet.

 

letzte Verwarnung

 

Gast225

[/mod]

 

Edit:

 

Diskussion abgetrennt nach

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/47530-abgetrennt-aus-reden-ist-silber/

Edited by Gast225
Namen korrigiert; Diskussion abgetrennt
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Die mods wollen, daß nicht mehr so viel off-topic gepostet wird. Deshalb jetzt zu etwas völlig altem.

Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?
Den Spruch habe ich schon mal gehört. Cops hatten mich angehalten, weil mein eines Bremslicht nicht funktionierte und wollten wissen, ob ich mit einem Wagen herumfahre, von dem ich weiß, daß er defekt ist.

Ich hatte, damals noch jung und unerfahren, aus purem Glück einen anderen Grund geraten.

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Ein Bremslicht kann doch immer mal kaputt gehen, und wenn man nicht gerade eines der modernen Autos fährt, was für alles und jedes Warmsymbole hat, merkt man das doch auch gar nicht.

 

Hast Du dann wegen des Bremslichts ein Knöllchen bekommen?

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^ Es blieb bei einer mündlichen Belehrung.

Ich wußte allerdings, daß die Leuchte kaputt war, und hab sie daraufhin, sobald ich an einen Lötkolben kam, selbst repariert.

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Die mods wollen, daß nicht mehr so viel off-topic gepostet wird. Deshalb jetzt zu etwas völlig altem.

Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?
Den Spruch habe ich schon mal gehört. Cops hatten mich angehalten, weil mein eines Bremslicht nicht funktionierte und wollten wissen, ob ich mit einem Wagen herumfahre, von dem ich weiß, daß er defekt ist.

Ich hatte, damals noch jung und unerfahren, aus purem Glück einen anderen Grund geraten.

 

Hier muss ich mal dem Thema beipflichten Schweigen ist Gold!

Antwortest du nämlich: ja, weil dass und das ist kaputt oder weil ich über Rot gefahren bin oder weil ich gerast bin oder, oder kommst du aus der Nummer kaum mehr raus.

 

Ich mag diese Art der Gesprächseröffnung nicht

- Sie wissen warum wir Sie angehalten haben

- Was haben wir den falsch gemacht

- Haben wir den was getrunken

 

Bei diesen Wir-Fragen schwillt mir ne Ader. Wenn ich in eine Kontrolle gerate und der Cop fängt so an haben wir einen Konflikt.

 

 

Saubere Gesprächsführung:

"Polizei. Wir haben Sie gestoppt weil Ihr Rücklicht defekt ist (sie gerast sind, bei Rot über die Ampel, oder, oder). Zum Vorwurf brauchen Sie sich hier bei der Polizei nicht äußern. Sie dürfen aber."

 

 

 

 

... aber manchmal.... manchmal mach ich das auch: "na, was haben wir denn falsch gemacht?" Diese ätzende Art, diese belehrende, von oben herab.. "war das eben den richtig?" "Überlegen Sie mal, was sie eben falsch gemacht haben"

... ich nutze das (bewusst) um einen Mitbürger aufzuzeigen, dass das was er gemacht hat komplett daneben ist und weit weit weg von anständigem Betragen (also wirklich ungehöriges Betragen; den Müll einfach durch die Gegend werfen obwohl weniger weiter ein Mülleimer ist. Füße auf dem Sitz, oder, oder)

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[.....]

Bei diesen Wir-Fragen schwillt mir ne Ader. Wenn ich in eine Kontrolle gerate und der Cop fängt so an haben wir einen Konflikt.

 

[....]

... aber manchmal.... manchmal mach ich das auch: "na, was haben wir denn falsch gemacht?" Diese ätzende Art, diese belehrende, von oben herab.. "war das eben den richtig?" "Überlegen Sie mal, was sie eben falsch gemacht haben"

... ich nutze das (bewusst) um einen Mitbürger aufzuzeigen, dass das was er gemacht hat komplett daneben ist und weit weit weg von anständigem Betragen (also wirklich ungehöriges Betragen; den Müll einfach durch die Gegend werfen obwohl weniger weiter ein Mülleimer ist. Füße auf dem Sitz, oder, oder)

 

@Blaulicht: Was möchtest Du mit dieser (kleingedruckt) kleingeistigen Aussage bewirken? Provozieren?

 

Würdest Du mir in dieser Art kommen, könntest Du Dir diese Fragen irgendwohin klemmen. Zum Beispiel hinter die Ohren, weil Du von mir keine Antwort bekommen würdest.

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Würdest Du mir in dieser Art kommen, könntest Du Dir diese Fragen irgendwohin klemmen. Zum Beispiel hinter die Ohren, weil Du von mir keine Antwort bekommen würdest.

 

Dazu muss ich dir sagen, dass Du von mir, wuerde sich das abspielen, was 'Blaulicht' da im Kleingedruckten beschreibt und du waerest der Ausloeser, in etwas heftigerer Art und Weise angesprochen werden wuerdest. Da koennte dann bei dir der Wunsch aufkommen, dass es doch besser 'Blaulicht' in voller Uniform gewesen waere......

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Würdest Du mir in dieser Art kommen, könntest Du Dir diese Fragen irgendwohin klemmen. Zum Beispiel hinter die Ohren, weil Du von mir keine Antwort bekommen würdest.

 

Dazu muss ich dir sagen, dass Du von mir, wuerde sich das abspielen, was 'Blaulicht' da im Kleingedruckten beschreibt und du waerest der Ausloeser, in etwas heftigerer Art und Weise angesprochen werden wuerdest. Da koennte dann bei dir der Wunsch aufkommen, dass es doch besser 'Blaulicht' in voller Uniform gewesen waere......

 

Ja, möglich, jedoch unwahrscheinlich.

 

Der (bislang einzige) :cop01: der es (auf eine ähnliche Art) bei mir versucht hat, wurde anschließend von seinem Dienstherrn daran erinnert, dass ein respektvoller Umgang mit ehrenwerten Bürgern (ich spreche jetzt von mir) im Interesse der Behörde sei. Und wenn ich diesen Beamten, was ja in unserer (Klein-)Stadt desweilen vorkommt, treffe, dann grüßen wir uns freundlich. So wie es eben sein soll.

 

Edit: Ergänzung: im geschilderten Kontext muss natürlich berücksichtigt werden, dass ich mich sowohl im öffentlichen Raum als auch im privaten Bereich wie ein Ehrenmann verhalte, etwas anderes als das liegt mir persönlich fern und könnte ich mir auch aus Berufs- / Standesgründen gar nicht erlauben.

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Saubere Gesprächsführung:

"Polizei. Wir haben Sie gestoppt weil Ihr Rücklicht defekt ist (sie gerast sind, bei Rot über die Ampel, oder, oder). Zum Vorwurf brauchen Sie sich hier bei der Polizei nicht äußern. Sie dürfen aber."

 

 

Ja, das ist ein gute Vorgangsweise, meine ich. Gefällt mir.

 

Eribär

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@eribär

 

Das Kleingedruckte ist für den richtigen Adressaten. So wie ich dich einschätze würde es dich nicht betreffen. Ich schrieb ja, dass das für Menschen ist die sich entegen jeglicher Norm einfach ungehörig benehmen, man könnte sagen für Asoziale, die keinen Anstand haben. Es gibt viele Randständige, die sich sehr zivilisiert sind und ebenfalls diese Ansage betrifft eher jugendliche "Ghettogören"

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Guest PedroK

Es gibt viele Randständige, die sich sehr zivilisiert sind und ebenfalls diese Ansage betrifft eher jugendliche "Ghettogören"

Könntest Du den Begriff mal näher definieren und vielleicht etwas dazu sagen, was Du mit dieser "Ansage" zu erreichen glaubst?
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Guest PedroK

Ups, der Satz ist wieder zusammengeschrubbelt:

 

Die sich zivilisiert betragen

Oder

Die zivilisiert sind

 

Ausdrücken wollte ich, dass Kommunikation ein wichtiges Medium ist und immer Lage- und Adressaten gerecht erfolgen sollte.

Das meinte ich gar nicht. Aber was ist denn ein "Ghettogör" genau? Und warum glaubst Du, dass bei gewissen "Adressaten" "Diese ätzende Art, diese belehrende, von oben herab." besondere Wirkung erzielt?
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Hier muss ich mal dem Thema beipflichten Schweigen ist Gold!

Warum? Was sollte ihm denn wegen einer defekten Bremsleuchte großartig passieren? Verwarngeld, Mängelkarte und gut ist. Wenn man sagt "ja, weiß ich. Ist mir eben auch aufgefallen", hat man dennoch sehr gute Chancen, ggf. sogar ohne Verwarngeld, dafür aber eben mit der Aufforderung davon zu kommen, es zeitnah zu ersetzen.

 

Antwortest du nämlich: ja, weil dass und das ist kaputt oder weil ich über Rot gefahren bin oder weil ich gerast bin oder, oder kommst du aus der Nummer kaum mehr raus.

Hat man ein modernes Auto, welches den Defekt anzeigt, kommt man da eh nicht mehr raus, egal, was man sagt. Und wie gesagt: Verwarngeld, ggf. Mängelkarte und alles wird gut.

 

Ich mag diese Art der Gesprächseröffnung nicht

Man muß/sollte wissen, mit wem man auf diese Art reden kann. Ab und an stelle ich auch solcherlei Fragen. Na und? Probleme hatte ich bislang damit noch nie. Es kommt IMO auch auf das WIE an. So kann man solche Fragen auch durchaus in einem freundlichen und nicht drohendem Ton stellen.

 

Bei diesen Wir-Fragen schwillt mir ne Ader. Wenn ich in eine Kontrolle gerate und der Cop fängt so an haben wir einen Konflikt.

Wenn Du entsprechend reagieren würdest, hättest sicherlich DU den Konflikt, der einschreitende Cop eher weniger. Der würde ggf. lediglich das volle Programm abspulen, wenn Du meinst, den Lauten spielen zu wollen.

 

Saubere Gesprächsführung:

"Polizei. Wir haben Sie gestoppt weil Ihr Rücklicht defekt ist (sie gerast sind, bei Rot über die Ampel, oder, oder). Zum Vorwurf brauchen Sie sich hier bei der Polizei nicht äußern. Sie dürfen aber."

Ja, das wäre sicherlich sauber, klingt für mich oftmals aber auch sehr steif.

 

... aber manchmal.... manchmal mach ich das auch: "na, was haben wir denn falsch gemacht?" Diese ätzende Art, diese belehrende, von oben herab.. "war das eben den richtig?" "Überlegen Sie mal, was sie eben falsch gemacht haben"

Und ich nutze solches oder ähnliches, um den VT einfach mal zum Nachdenken anzuregen. So wie gestern z.B., als wir eine gut frequentierte L sperren mußten, uns dazu mit dem Buli und Blaulicht mitten auf der Straße postiert hatten und niemand, wirklich niemand dieses übersehen konnte. Trotzdem kamen immer wieder ein paar Dussels auf uns zugefahren und fragten: "Ist hier gesperrt?"

Nö. Natürlich ist hier nicht gesperrt. Wir stehen hier rein zum Spaß mitten auf der Straße und blockieren den Fahrstreifen.

Ehrlich, wenn ich solche dämlichen Fragen höre, krieg ich Stehhaare! In sochen Momenten frage dann auch (anstatt einfach entsprechend sauber zu antworten) "Jaaaaa..... was könnte das denn hier wohl sein? Hmmm? Wonach schaut es denn aus?" Und wenn dann die oberschlaue Antwort kommt "Nach einer Straßensperre????", sage ich dann etwas langgezogen "Geeeeenaaaauuuuuuuuu!!! Dreimal dürfen sie jetzt raten, in welche Richtung Sie nicht weiterfahren können/dürfen bzw. welche Optionen Ihnen bleiben."

Die meisten "erraten" es dann SEHR schnell.

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Guest PedroK

Weil die normalen Gesprächen / Erklärungen überhaupt nicht zugänglich sind. Klingt komisch - ist aber so.

Das mag teilweise stimmen, wobei das z.T. auch daran liegt, dass solche Kandidaten ihr Leben lang noch nie vernünftig angesprochen wurden. IMO muss man es aber zunächst versuchen, sonst weiß man ja nicht, ob derjenige "normal" erreichbar ist, oder nicht.

 

Gegen eine Frage à la "Wie sieht diese Straßensperre für Sie aus wenn nicht wie die Sperrung einer Straße?" habe ich überhaupt nichts.

 

Aber wenn man die Leute anpampt, so nach dem Motto "Willst du aufmucken?", dann ist das ohne guten Grund vielleicht nicht die richtige Art.

 

Was ist denn nun ein "Ghettogör"?

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Das mag teilweise stimmen, wobei das z.T. auch daran liegt, dass solche Kandidaten ihr Leben lang noch nie vernünftig angesprochen wurden. IMO muss man es aber zunächst versuchen, sonst weiß man ja nicht, ob derjenige "normal" erreichbar ist, oder nicht.

Man könnte es zunächst einmal versuchen, das ist richtig. Aber manchmal/oftmals erkennt man doch sehr schnell, wen oder was man da vor sich hat. Ein Kollege von mir hat es mal treffend formuliert bzw. beschrieben: wenn man einem Penner einen Platzverweis erteilen will, kann man das natürlich auf die völlig korrekte, saubere, hochgestochene Art und Weise tun. Die wird er aber idR nicht verstehen und nachfragen: "Häääää????". Insofern kann man ihm auch gleich sagen "Mach Dich vom Acker und laß Dich hier nicht mehr blicken!". Das versteht er und folgt idR auch der Anweisung.

 

Aber wenn man die Leute anpampt, so nach dem Motto "Willst du aufmucken?", dann ist das ohne guten Grund vielleicht nicht die richtige Art.

Richtig. Aber das habe ich auch nicht gesagt.

 

Was ist denn nun ein "Ghettogör"?

Da will ich @Blaulicht mal nicht vorgreifen, aber ich habe bei diesem Begriff sofort eine entsprechende (bildhafte) Vorstellung (die sicherlich auch zutreffend sein dürfte). Ich bräuchte daher keine Erläuterung dieses Begriffes.

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Ein Kollege von mir hat es mal treffend formuliert bzw. beschrieben: wenn man einem Penner einen Platzverweis erteilen will, kann man das natürlich auf die völlig korrekte, saubere, hochgestochene Art und Weise tun. Die wird er aber idR nicht verstehen und nachfragen: "Häääää????". Insofern kann man ihm auch gleich sagen "Mach Dich vom Acker und laß Dich hier nicht mehr blicken!". Das versteht er und folgt idR auch der Anweisung.

Korrekt und er nimmt es einem auch nicht übel. Das auf dem Gegenüber liegt leider nicht Jedem (in allen Bereichen).
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Guest PedroK
Aber wenn man die Leute anpampt, so nach dem Motto "Willst du aufmucken?", dann ist das ohne guten Grund vielleicht nicht die richtige Art.

Richtig. Aber das habe ich auch nicht gesagt.

Das habe ich Dir auch keineswegs unterstellt. Aber wenn mich jemand so anspricht, dann werde ich - IMO verständlicherweise - etwas ungehalten. Und das kann man auch einem "Ghettogör" nicht verdenken.

 

Da will ich @Blaulicht mal nicht vorgreifen, aber ich habe bei diesem Begriff sofort eine entsprechende (bildhafte) Vorstellung (die sicherlich auch zutreffend sein dürfte). Ich bräuchte daher keine Erläuterung dieses Begriffes.

Ich auch, aber die meine ist möglicherweise eine andere als die Deine ;).

 

Gruß, Pedro.

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Tja,

 

leider kann ich dieses Bild vom Ghettogör hier nicht malen. Ich habe ein Bild. Und ja, in deren Leben ist wohl viel schiefgelaufen. Es gibt sicherlich unterschiedliche Möglichkeiten dem etwas verständlich zu machen. Worauf der ganz normale Bürger vielleicht Verständislos reagieren würde, mag für diese Menschen genau der richtige Tonfall sein.

 

 

 

Eines meiner ersten einschneidenden Erlebnisse mit einem Obdachlosen war ein fast Widerstand bei einer Kontrolle.

Mein Fehler.

Ich hatte ihn höflich behandelt. Gesiezt.

Er dachte ich will ihn verarschen und wollte sich das nicht gefallen lassen. Erst der erfahrene Kollege mit dem 'du' und deutlichen Worten entspannte die Situation und schaffte eine fast freundschaftliches Verhältnis. Ich, Jungcop aus behüteten Verhältnissen, hätte niemals einen Menschen in einem solchen Ton angeflaumt.

 

Der richtige Tonfall kann von anderen Ebenen

als der falsche aufgefasst werden.

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Hallo, Blaulicht,

 

Hier muss ich mal dem Thema beipflichten Schweigen ist Gold!

warum?

 

Ein defektes Bremslicht muss man nicht zwangsläufig bemerken, zumindest nicht bei einem Fahrzeug, das einem so etwas nicht gleich mitteilt.

 

Als jungem Kerle (vor einigen Jahrzehnten) ist es mir selber passiert, dass ich angehalten und mir gleich mitgeteilt wurde, dass das Bremslicht defekt ist.

 

Auf meine Anmerkung, dass es mir nicht aufgefallen ist, war die Antwort nur: "Das ist mir klar, und deshalb haben wir sie ja angehalten, um es ihnen zu sagen."

 

Blöd wäre es nur, wenn man versucht, sich herauszureden "ja, das weiß ich, ich hatte nur keine Zeit" oder ähnlichen Unsinn.

 

Hallo, Bluey,

 

gerade bei Geschwindigkeits - und Handy oder Gurtverstößen habe ich die Erfahrung gemacht, dass es Vorteile hat, wenn man den VT gleich sagt, warum man sie angehalten hat, denn dann wird wesentlich seltener abgestritten, dass man zu schnell war und ich hatte es eigentlich noch nie, dass einer dann konkret den Handyverstoß abgestritten hat.

 

Wenn ich wirklich nur ein belehrendes Gespräch führen will, z. B. bei Mittelspurfahrern, frage ich neben Führerschein und Fahrzeugschein nach dem Mietvertrag für den mittleren Fahrstreifen.

 

Bis auf gaaanz wenige Fälle konnten wir uns dann freundlich und locker über dieses Thema unterhalten und ich bin überzeugt, dass dieser Spaß eher haften bleibt und ein positives Ergebnis bringt als eine Verwarnung.

 

Zu Deinem Beispiel mit der Sperrung:

 

Ähnlich geht es uns ab und an mit VT, die bei einer Sperrung zu der Unfallstelle kommen, bei der die Fahrzeuge und Fahrzeugteile auf allen Fahrstreifen verteilt sind und fragen: "Ist was passiert? Kann man da nicht vorbeifahren?"

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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gerade bei Geschwindigkeits - und Handy oder Gurtverstößen habe ich die Erfahrung gemacht, dass es Vorteile hat, wenn man den VT gleich sagt, warum man sie angehalten hat, denn dann wird wesentlich seltener abgestritten, dass man zu schnell war und ich hatte es eigentlich noch nie, dass einer dann konkret den Handyverstoß abgestritten hat.

Da stimme ich Dir völlig zu. In Fällen von Geschwindigkeits- und insbes. Gurt- und Handy-Verstößen rede ich idR auch nicht erst groß um den heißen Brei herum.

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Ähnlich geht es uns ab und an mit VT, die bei einer Sperrung zu der Unfallstelle kommen, bei der die Fahrzeuge und Fahrzeugteile auf allen Fahrstreifen verteilt sind und fragen: "Ist was passiert? Kann man da nicht vorbeifahren?"

Ja, so was ist immer wieder wundervoll... Trümmerfelder auf der gesamten Straße, Der Sanka und der NEF stehen quer, dahinter rödelt die Feuerwehr mit der Hydraulikschere, und dann kommt die Frage aller Fragen (am besten noch von einem, der an der ganzen Schlange, die da schon steht, bis vorne vorbeifährt und dann fragt:

 

"Ist hier gesperrt?"

"Ja"

"Kann ich da also jetzt nicht durchfahren?"

"Nein"

"Ich muss aber da durch"

 

spätestens dann kann man sich nur noch wortlos umdrehen und weggehen...

 

Gruß

Goose

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Ja, aber oft genug lassen einen die Jungs trotzdem durch. Bspw, wenn man nicht bis zur Usache will sondern sein Ziel vorher erreicht hat. Auch spielt das Fahrzeug eine Rolle - vielfach ist es kein Problem einen Roller odgl. an so einer Stelle vorbeizuschieben. Es ist also nicht jeder gleich ein Depp, der fragt, wie sehr gesperrt die Strasse im Fall der Fälle wirklich ist. Es steht nämlich nicht am quergestellten Peterwagen dran, ob wirklich niemand durchkommt oder es Ausnahmen gibt.

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Komisch ist bloß, daß die meisten VT folgerichtig reagieren. Selbst dann, wenn man (so wie wir vorgestern) auch noch auf der Straße steht und mit Handzeichen die möglichen Richtungen deutet, kommt immer noch der ein oder andere angefahren und stellt diese "dumme" Frage. Naja.......

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Edit: Ergänzung: im geschilderten Kontext muss natürlich berücksichtigt werden, dass ich mich sowohl im öffentlichen Raum als auch im privaten Bereich wie ein Ehrenmann verhalte, etwas anderes als das liegt mir persönlich fern und könnte ich mir auch aus Berufs- / Standesgründen gar nicht erlauben.

 

Habe ich eigentlich auch gar nicht anders erwartet. Mein Hinweis sollte nur dazu dienen, dass man 'Blaulicht's' Ansage im Kontext sehen sollte, womit sie dann auch durchaus verstaendlich wird - fuer mich, jedenfalls.....

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Komisch ist bloß, daß die meisten VT folgerichtig reagieren. Selbst dann, wenn man (so wie wir vorgestern) auch noch auf der Straße steht und mit Handzeichen die möglichen Richtungen deutet, kommt immer noch der ein oder andere angefahren und stellt diese "dumme" Frage. Naja.......

 

Klar, dass das nervt, vor allem, weil man es ja nicht nur einmal, sondern des oefteren hoert. Ich haette da eine Standardantwort parat, die, so meine - allerdings nicht zahlreichen - Erfahrungen, jegliche Diskussion sofort unterbindet: "Nein, wir stehen hier aus Dekorationsgruenden herum."

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Ist es dann aber ordungswidrig, einfach durchzufahren?

 

Ja.

Aber viel schlimmer ist, dass man möglicherweise Rettungsmaßnahmen behindert, bzw einfach dort nichts verloren hat.

Da kämpfen Notarzt und Feuerwehr um das Überleben von Menschen. Da haben gefälligst alle Abstand zu halten. Hat auch was mit Respekt gegenüber den Verletzten / Getöteten zu tun.

 

Und dazu kommt noch, dass die Straße gesperrt ist, weil sich Rettungskräfte auf der Straße bewegen. Da sollen dann keine Autos langfahren.

 

Die Polizei wird schon sobald das irgendwie möglich ist sich um den Verkehr kümmern und den irgendwie durchlassen, umleiten etc.

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Ist es dann aber ordungswidrig, einfach durchzufahren?

 

was eine Frage... da mühen sich Retter um das Leben von Menschen oder räumen einfach nur den Schrott weg, und Du fragst allen Ernstes ob man da noch durchfahren darf?

überlege mal, die Retter oder Aufräumer wollen ihre Arbeit machen und nicht noch von anderen VTs bei der Arbeit behindert oder sogar noch schlimmer gefährdet werden.

 

Wenn sich die Lage entspannt hat, wird man ja auch wieder durchgelassen und sooo eilig kann es niemand haben, dass er hier nicht warten kann.

Wenn er der in den Unfall verwicklte wäre, würde sich die Frage ja auch nicht stellen.

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