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Schweiz - Neue Strafen !


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@Egal   Ich werde den Dozenten des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich ausrichten, dass sie, das Bundesgericht und die gesamte Lehre zum Thema Gesetzgebung und Rechtsauslegung fa

@mein lieber «Egal»   Wenn hier jemand den Beweis für etwas angetreten hat, dann du über die Tatsache, dass du über keinerlei juristische Ausbildung und keinerlei analytisches Denkvermögen verfügst.  

Es mag sein, dass Du gern eine Diktatur hättest, aber die Schweizer sicher nicht.

[mod]

Fuer diese voellig unangebrachte und zielgerichtete Beleidigung erhaeltst Du hiermit eine Verwarnung! :gelbekarte:

 

[/mod]

Hm. Habe ich z.B. hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier oder auch hier eine Reaktion übersehen oder gilt der Begriff möglicherweise nicht in jedem Fall als unangebrachte und zielgerichtete Beleidigung?
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Es steht dir voellig frei, dich bei der uebergeordneten Instanz ueber meine Massnahme zu beschweren.......
Soll das heißen, Du bist nicht in der Lage, die offenkundige Ungleichbehandlung zu erklären?
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Ich sehe erstens keine offensichtliche Ungleichbehandlung, denn 'Netghost' hat sachlich und fundiert argumentiert, waehrend man das bei den anderen Faellen wohl kaum behaupten kann und zweitens wuesste ich nicht, dass ich verpflichtet bin, mich fuer jede Massnahme, die ich treffe, bei einigen Spezialisten hier im Forum zu rechtfertigen.

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Ich sehe erstens keine offensichtliche Ungleichbehandlung, denn 'Netghost' hat sachlich und fundiert argumentiert, waehrend man das bei den anderen Faellen wohl kaum behaupten kann
In der Tat. In den anderen Fällen sind das gewohnheitsmäßig geäußerte Beleidigungen ohne auch nur den Versuch, diese in irgendeiner Art und Weise mit der Diskussion in Verbindung zu bringen.

 

zweitens wuesste ich nicht, dass ich verpflichtet bin, mich fuer jede Massnahme, die ich treffe, bei einigen Spezialisten hier im Forum zu rechtfertigen.
Da hast Du natürlich völlig Recht. Niemand kann Dich oder irgendeinen anderen Mod dazu zwingen, irgendwelche moderative Maßnahmen zu erklären oder womöglich nachvollziehbar zu begründen, selbst der Versuch ist nicht erzwingbar. Aber auch Du weißt, daß unbegründete Willkürmaßnahmen den Ruf der Mods nicht gerade verbessern.

 

Denn auch Dir ist natürlich aufgefallen, daß die schon fast gewohnheitsmäßige Verwendung des von Dir kritisierten Begriffes in der letzten Zeit nahezu ausschließlich durch einen Mod erfolgte. Und ich traue Dir durchaus zu, zu erkennen, daß dann die Verwarnung eines Nicht-Mods nach einer einmaligen Verwendung des Begriffes, den ein Mod im Vergleich schon fast inflationär benutzt, doch sehr eigenartig ist, um es mal höflich auszudrücken.

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Denn auch Dir ist natürlich aufgefallen, daß die schon fast gewohnheitsmäßige Verwendung des von Dir kritisierten Begriffes in der letzten Zeit nahezu ausschließlich durch einen Mod erfolgte. Und ich traue Dir durchaus zu, zu erkennen, daß dann die Verwarnung eines Nicht-Mods nach einer einmaligen Verwendung des Begriffes, den ein Mod im Vergleich schon fast inflationär benutzt, doch sehr eigenartig ist, um es mal höflich auszudrücken.

 

Das mag deine Sicht der Dinge sein, die meinige ist es nicht. Schlussendlich moechte ich Dich bitten, diesen Thread hier nicht mit irgendwelchen anderen, nicht themenbezogenen Dingen zu verwaessern, sondern, falls Bedarf besteht, im Off-Topic Bereich einen neuen Thread zu eroeffnen. Fuer die Beachtung dieser Bitte bedanke ich mich im Voraus..........

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  • 4 weeks later...

nach der erst vor kurzem stattfindenden Volksabstimmung zu diesem hier diskutierten Thema mit lapidarem Hintergrund (nur 327 Verkehrstote in 2011 und hiervon sind wahrscheinlich noch nicht einmal 5% auf "Raser" zurückzuführen) haben die Schweizer in einer weiteren Volksabstimmung klar gemacht, worum es Ihnen eigentlich geht:

 

will sagen:

 

die erste Abstimmung hatte den Tenor: wenn ich nicht schnell fahren kann, dann darfst Du es auch nicht...

die zweite, jetzige Abstimmung hatte den Tenor: wenn ich nicht viel verdienen kann, dann darfst Du es auch nicht...

 

Die Schweiz, als eines der wohlhabendsten Länder der Welt, hat ein Neidproblem. Oder: jammern auf (aller)höchstem Niveau

 

jr

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  • 2 weeks later...

Hallo,

Einziehung des Fahrzeuges, gibt es auch irgendwie in Italien. Was bedeutet das wennd er Halter nicht der Fahrer ist. Ein Risiko für den Halter wennn der Fahrr finanziell nicht den schaden gegeüber dem Halter regulieren kann?

 

sorry Kumpel, sorry Mietwgenunternehmer, sorry finanzierende Bank, der Wagen ist in der Schweiz eingezogen worden....

 

Was ich grundsätzlcih nnicht schlimm finde, jemand den Wagen überlassen setzt Vertrauen voraus, auch daß der ebennicht gegen Bargeld in den Libanon verkauft wird.... , warum auch nicht das eben NICHT in der Schweiz mit 200km/h+ zu fahren.

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Ich sehe erstens keine offensichtliche Ungleichbehandlung, denn 'Netghost' hat sachlich und fundiert argumentiert.

 

Ohne jemand zu Nahe treten wollen, aber das kannst bestimmt nicht beurteilen. In deine Augen oder in diesen Forum ist es sachlich, wenn es so tönt, wie man es hier haben möchte.

 

Zweitens gibt es auch andere Bundesgerichtsentscheide die nicht nur den Verkehr betreffen, also haben andere für mich mehr Prorität. Wenn das Bundesgericht bei uns gesetzgeberische Gewalt hat, was eigentlich nicht haben sollte, so ist es für mich ok wenn sie in meinem Sinne entscheiden, natürlich ist es ärgerlich wenn sie dann gegen mein Sinn entscheiden. Bei einigen aktuellen Fällen geht mit das nun zu weit. Dies ist poltisch und daher versucht man in Zukunft dies zu verhindern.

 

Ein Risiko für den Halter wennn der Fahrr finanziell nicht den schaden gegeüber dem Halter regulieren kann?

 

sorry Kumpel, sorry Mietwgenunternehmer, sorry finanzierende Bank, der Wagen ist in der Schweiz eingezogen worden....

 

Dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Einige Kantone beschlagnahmen das Auto von Dritten und andere nicht.

Ein Kanton beschlagnahmte das Raserauto weil der Fahrer der Halter war, in einem anderen Fall wurde das Auto nicht beschlagnahmt weil es einer Dritten Personen gehörte. In diesem Fall wurde der Lenker kurz in Untersuchungshaft gesteckt.

 

Zwei andere Kantone haben geleaste und die Autos der Eltern beschlagnahmt. Die Leasingfirma hat den Vertrag aufgelöst und das Auto wieder erhalten. Die Frage wer in diesem Fall Verlust gemacht hat, die Leasingfirma oder der Kunde weiss man nicht.

 

Die Autos der Eltern wurden nach ein paar Tagen auch zurückgegeben.

 

Die Autos werden in Zukunft wohl gundsätzlich beschlagnahmt, aber bei Ersttätern wohl kaum verwertet.

Ein 2jähriges Fahrverbot und 24 Monate Gefängnis bedingt, sowie eine massive Busse sind Strafe genug.

 

http://www.blick.ch/...-id2195030.html

 

http://www.badische-...slaenderliste--

69432276.html

 

http://www.suedkurie...t372447,5934210

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Das Bundesgericht hat als Teil der Judikative keine gesetzgebende Gewalt! Die Gesetzgebung liegt bei der Bundesversammlung.

 

PCUS ist noch immer nicht in der Lage, die Begriffe Beschlagnahme und Einziehung zu definieren und abzugrenzen. Wichtigstes Abgrenzungskriterium ist, dass die Beschlagnahme vorübergehend ist, während die Einziehung endgültig ist (sofern sie rechtskräftig wird).

 

Die Entscheidung über beide Massnahmen liegt im Ermessen der zuständigen Behörden. Auch im Ermessen sind diese Behörden jedoch an die Verfassung gebunden und müssen insbesondere das Rechtsgleichheitsgebot, das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Pflicht zur Wahrung der öffentlichen Interessen befolgen. Das Verhältnismässigkeitsprinzip verlangt eine umfassende Abwägung des öffentlichen Interesses der Massnahme gegenüber den Rechten der Betroffenen (auch z.B. dem Eigentümer eines beschlagnahmten Fahrzeugs). Die Einziehung greift stark in das Eigentumsrecht ein, weshalb die Einziehung von Fahrzeugen im Dritteigentum nicht möglich ist. Die Verhältnismässigkeit der Einziehung von Fahrzeugen im Eigentum von Tätern wird das Bundesgericht zu entscheiden haben.

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So langsam gibt es einen gewissen Automatismus. Auffallend ist, dass vergangene Delikte mit hohen Strafen angeklagt werden.

 

3,5 Jahre Knast für Raser

http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/das-war-russisches-roulette-auf-vier-raedern-id2243413.html

 

20-Jähriger nach Unfall wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

http://www.srf.ch/news/regional/zentralschweiz/20-jaehriger-nach-unfall-wegen-fahrlaessiger-toetung-angeklagt

 

Die Solothurner Staatswanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchter vorsätzlicher Tötung

http://www.aargauerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/mit-gestohlenem-mustang-unfall-gebaut-raser-wird-jetzt-angeklagt-126202819

 

http://www.suedkurier.de/region/nachbarschaft/kanton-basel-land/Raser-buesst-Auto-und-Fuehrerschein-ein;art372606,5912405

 

http://www.suedkurier.de/region/nachbarschaft/kantonaargau/Raser-buesst-Auto-und-Fuehrerschein-ein;art372604,5974586

 

http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt_region/raser-in-dietikon-festgenommen-1.18050156

Der 24-jährige Serbe war trotz Entzug des Führerausweises mit dem Auto eines Familienangehörigen unterwegs gewesen. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.

 

Die Verfassung ist für uns Schweizer zweitrangig. Viele Gesetze verstossen gegen die Verfassung. Ende

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  • 2 weeks later...

Jetzt gilts ernst:

 

Bei einem 46-jährigen Deutschen aus Baden-Württemberg mass das Lasermessgerät der Polizei ausserhalb von Eiken sogar 154 km/h. Auch hier galt Tempo 80. Sein BMW X6 wurde noch an Ort und Stelle eingezogen. Bei der Gerichtsverhandlung wird dann beantragt, dass das Auto eingezogen und verwertet wird. Ob der Raser von dem Erlös noch etwas sieht, entscheidet der Richter.

 

http://bazonline.ch/basel/land/Einem-Raser-droht-Gefaengnis-wegen-Via-sicura/story/18624428

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@pcus: Den Fall hast Du doch schon brühwarm am 11.01.13 gepostet. Immerhin sieht man, dass der Deutsche nicht hinter Schweizer Gardinen sitzt und nicht sitzen kann.

Und im #62 bringst Du nur eine wirre Ansammlung :blink: von Zeitunglinks und schreibst zum Schluß "Ende" :doofwinkt: .

:nolimit:

  • Like 1
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@pcus: Den Fall hast Du doch schon brühwarm am 11.01.13 gepostet.

 

Geehrter m3_

 

Das vom 11.01.13 war eine Polizeimeldung. Bis es zu einer Anklage kommt, so vergeht eine Weile. Deshalb wollte ich nur sagen, dass die Staatsanwaltschaft ernst macht in der Anklage. Die Anklage fordert nun jenes Auto ganz einzuziehen und zu verwerten. Also ziemlich sicher wird er das Auto nicht mehr zurück erhalten.

 

Die anderen Links beziehen sich auf Anklagen im Jahre 2013 welche Taten alle vor 2013 geschehen sind. Es ist festzustellen, jene Anklagen im Jahre 2013 fallen im Gegensatz zu früher einiges härter aus. http://www.20min.ch/schweiz/mittelland/story/Toedliches--berholmanoever-haerter-bestraft-24510304

 

Deine Annahme das ein Deutscher nicht ins Gefängnis muss ist falsch, sobald ein Urteil gefällt ist, wird dieser per Haftbefehl gesucht. Wohl international wie auch national.

Ausgeschriebene werden in ausländischen Staaten praktisch immer verhaftet, aber nicht immer kommt es dann tatsächlich zur einer Auslieferung. Dies auf verschiedene Delikte bezogen.

 

Ende darum, weil unnötige Diskussionen mühsam sind.

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/23327185

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@pcus: Den Fall hast Du doch schon brühwarm am 11.01.13 gepostet.

 

Geehrter m3_

 

Das vom 11.01.13 war eine Polizeimeldung. Bis es zu einer Anklage kommt, so vergeht eine Weile. Deshalb wollte ich nur sagen, dass die Staatsanwaltschaft ernst macht in der Anklage. Die Anklage fordert nun jenes Auto ganz einzuziehen und zu verwerten. Also ziemlich sicher wird er das Auto nicht mehr zurück erhalten.

 

Die anderen Links beziehen sich auf Anklagen im Jahre 2013 welche Taten alle vor 2013 geschehen sind. Es ist festzustellen, jene Anklagen im Jahre 2013 fallen im Gegensatz zu früher einiges härter aus. http://www.20min.ch/...straft-24510304

 

Deine Annahme das ein Deutscher nicht ins Gefängnis muss ist falsch, sobald ein Urteil gefällt ist, wird dieser per Haftbefehl gesucht. Wohl international wie auch national.

Ausgeschriebene werden in ausländischen Staaten praktisch immer verhaftet, aber nicht immer kommt es dann tatsächlich zur einer Auslieferung. Dies auf verschiedene Delikte bezogen.

 

Ende darum, weil unnötige Diskussionen mühsam sind.

http://www.20min.ch/.../story/23327185

 

Art. 90 Abs. 3 SVG ist ein Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft hat gar keine andere Wahl, als «Ernst zu machen». Ob der X6 des Deutschen eingezogen wird, ist völlig offen. Ist ein Dritter Eigentümer des Fahrzeugs, so kann es nicht eingezogen werden. Im Schweizerischen Recht gilt zwar die gesetzliche Vermutung, dass der Besitzer einer beweglichen Sache auch ihr Eigentümer ist, aber da es nun mal (auch in Deutschland) kein öffentliches Register über die Eigentumsverhältnisse beweglicher Sachen gibt, steht dem Eigentümer des X6 ein sehr breites Spektrum an Möglichkeiten zu, sein Eigentum zu beweisen.

 

Taten, die sich in 2012 ereignet haben, werden nach altem Recht, d.h. nach den Normen, die zur Tatzeit in Kraft waren, beurteilt (es sei denn, das neue Recht wäre das mildere, was vorliegend eindeutig nicht der Fall ist).

 

Deutschland liefert seine Staatsbürger nicht aus, d.h. ein Deutscher, der sich in Deutschland aufhält und in der Schweiz rechtskräftig zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt wurde, kann diese Haftstrafe nur freiwillig antreten.

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Nebenbei gesagt: Man darf nicht vergessen, dass das von 90.3 SVG geforderte «hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern» nicht konkret, sondern abstrakt ist. Es gibt keine Interdependenz zwischen Geschwindigkeit und Unfall bzw. Geschwindigkeit und Unfallursache. Geschwindigkeit allein kann niemals zum Unfall führen, ohne dass eine Ursache hinzutritt (wie z.B. die Unfallursache Nr. 1 in der Schweiz: Mangelnde Aufmerksamkeit!). Mit 90.3 SVG wird ein Verhalten kriminalisiert, was im «grossen Kanton» ein Merkmal der sichersten Strassen der Welt ist: den Autobahnabschnitten ohne Tempolimit. Darüber hinaus gibt es für eine Verurteilung nach dieser Norm noch einige Hürden (einen versierten Strafverteidiger vorausgesetzt). Literaturempfehlung: Hans Giger, Zur Entemotionalisierung der Raserproblematik: Kritik an der verfehlten Neuregelung in der Strassenverkehrsgesetzgebung, in: Jusletter 4. März 2013.

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  • 1 month later...

 

Bei einem 46-jährigen Deutschen aus Baden-Württemberg mass das Lasermessgerät der Polizei ausserhalb von Eiken sogar 154 km/h. Auch hier galt Tempo 80. Sein BMW X6 wurde noch an Ort und Stelle eingezogen. Bei der Gerichtsverhandlung wird dann beantragt, dass das Auto eingezogen und verwertet wird. Ob der Raser von dem Erlös noch etwas sieht, entscheidet der Richter.

 

http://bazonline.ch/.../story/18624428

 

Update für mein Kollge m3_

 

Hatte nicht gerade Lust hier was zu schreiben und es gab kürzlich weitaus

spektakuläre Bundesgerichtsentscheide. Aber diesen möchte ich dir nicht

vorenthalten. Ober Beschuldigter wollte natürlich sein Auto zurück, dies ging

bis vors Bundesgericht, dies mit den lausigen Argumenten die auch ständig

hier drin zu lesen sind. Der Raser ist vor Bundesgericht abgeblitzt, das

Auto bleibt bis zum Prozess beschlagnahmt, was damit geschieht ist

dem Richter überlassen.

 

Überdies wurde auch die Haftstrafe von 6 Jahren eines Todesrasers

bestätigt.

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  • 2 weeks later...

@pcus: Du brauchst mir nun wirklich nicht lustlos wiederholt einen Zeitungsartikel aus Anfang April hinknallen, besser wäre der "Bundesgerichtsentschied". Und deinen letzten Satz kannst Du Dir auch sparen.

:nolimit:

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  • 3 months later...

@pcus: Hast Du den Bericht gelesen? Die Staatsanwaltschaft spricht von "Grauzone", es gibt noch kein Urteil und ein Deutscher würde nicht im Knast landen, sondern wird zur Grenze geleitet.

 

off-topic

@bluey: Für Dich&papemark interessant ist Bild 1 und die begrenzte Reichweite 600 Meter.

:nolimit:

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@pcus: Hast Du den Bericht gelesen? Die Staatsanwaltschaft spricht von "Grauzone", es gibt noch kein Urteil und ein Deutscher würde nicht im Knast landen, sondern wird zur Grenze geleitet.

Davon kann man ausgehen, sofern es kein Wiederholungstäter ist. Aber natürlich ohne das Fahrzeug. ;-) Ich bin gespannt auf die ersten rechtsgültigen Urteile, diese gibt es praktisch noch kaum.

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@bluey: Für Dich&papemark interessant ist Bild 1 und die begrenzte Reichweite 600 Meter.

Selbst 600m sind mehr als ausreichend, um vom VT nicht frühzeitig wahrgenommen zu werden. Ebenso sind sie ausreichend, um eine einwandfreie Messung zu erzielen.

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Ich bin gespannt auf die ersten rechtsgültigen Urteile, diese gibt es praktisch noch kaum.

 

Die gibt es nicht «praktisch noch kaum», sondern gar nicht. Sehr spannend werden diese Urteile indes nicht sein. Die Einziehung von Fahrzeugen wird an der Verhältnismässigkeitsprüfung scheitern.

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Die gibt es nicht «praktisch noch kaum», sondern gar nicht. Sehr spannend werden diese Urteile indes nicht sein. Die Einziehung von Fahrzeugen wird an der Verhältnismässigkeitsprüfung scheitern.

Es gibt kaum oder wenig Raserurteile die bis jetzt rechtskräftig sind.

 

http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/bad-saeckingen/Schweizer-Polizei-beschlagnahmt-BMW-von-deutschem-Raser;art372588,5851133

Bei diesem Fall wurde die Verhältnismässigkeit durch das Bundesgericht beurteilt und als gerechtfertigt beurteilt. Die Staatsanwaltschaft AG

hat Anklage erhoben und fordert die Einziehung des Fahrzeuges. Nach meinem Wissen hat dieser Prozess noch nicht stattgefunden.

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Die gibt es nicht «praktisch noch kaum», sondern gar nicht. Sehr spannend werden diese Urteile indes nicht sein. Die Einziehung von Fahrzeugen wird an der Verhältnismässigkeitsprüfung scheitern.

Es gibt kaum oder wenig Raserurteile die bis jetzt rechtskräftig sind.

 

http://www.suedkurie...t372588,5851133

Bei diesem Fall wurde die Verhältnismässigkeit durch das Bundesgericht beurteilt und als gerechtfertigt beurteilt. Die Staatsanwaltschaft AG

hat Anklage erhoben und fordert die Einziehung des Fahrzeuges. Nach meinem Wissen hat dieser Prozess noch nicht stattgefunden.

 

Das Bundesgericht hat die Verhältnismässigkeit der vorläufigen Beschlagnahme (nicht also der Einziehung) in diesem Einzelfall als gerade eben so verhältnismässig beurteilt.

 

Die endgültige Einziehung wird an der Verhältnismässigkeit scheitern, sobald sie vom Bundesgericht zu beurteilen ist.

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Die endgültige Einziehung wird an der Verhältnismässigkeit scheitern, sobald sie vom Bundesgericht zu beurteilen ist.
Machst Du auf Wunsch auch Lottozahlenvorhersagen oder kann Deine Schneekugel nur Gerichtsurteile?
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Die endgültige Einziehung wird an der Verhältnismässigkeit scheitern, sobald sie vom Bundesgericht zu beurteilen ist.
Machst Du auf Wunsch auch Lottozahlenvorhersagen oder kann Deine Schneekugel nur Gerichtsurteile?

 

Klar mache ich auch Lottovorhersagen - gegen Bares und ohne Gewähr. Statt Schneekugel empfehle ich ein Lehrbuch zum Thema Verwaltungsrecht. Da sind die Prüfungsschritte der Verhältnismässigkeit (1. geeignet, 2. erforderlich und 3. angemessen) erklärt, die das Bundesgericht anwenden wird. Das ist keine Geheimwissenschaft. Geeignet ist die Einziehung schon mal nicht, denn sie verhindert nicht, dass der Betroffene sich ein weiteres Fahrzeug kauft, leiht oder mietet. Der Zweck kann mit der Massnahme daher nicht erreicht werden. Erforderlich ist die Einziehung ebenfalls nicht, denn es steht ein milderes Mittel (Fahrverbot/Führerscheinentzug) zur Verfügung, dessen Verletzung seinerseits erheblich strafbewehrt ist. Angemessen ist die Massnahme ebenfalls nicht, da sie erheblich in die Eigentumsrechte (allenfalls Dritter) eingreift und künftige Fahrten des Delinquenten mit fremden Fahrzeugen nicht zu verhindern vermag.

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Klar mache ich auch Lottovorhersagen - gegen Bares und ohne Gewähr.
Also fast wie Deine Urteilsvorhersagen, die sind aber immerhin kostenlos. Und genauso wertlos.

 

Deine Interpretation des schweizerischen Verwaltungsrechts klingt durchaus interessant und - zumindest aus Sicht des Betrofffenen - ausgesprochen schlüssig. Die Staatsanwaltschaft scheint allerdings doch anderer Meinung zu sein. Entscheiden wird letztlich ein Gericht, und das hat immerhin schon mal der Beschlagnahme des Fahrzeuges zugestimmt und damit diese Maßnahme offenbar als geeignet, erforderlich und angemessen beurteilt.

 

Selbstverständlich ist nicht auszuschließen, daß das Gericht so urteilt wie von Dir vorhergesagt. Da es bisher aber anscheinend keine einschlägigen Urteile gibt, ist Deine So-wird-es-kommen!-Behauptung reine Kaffeesatzleserei.

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Also fast wie Deine Urteilsvorhersagen, die sind aber immerhin kostenlos. Und genauso wertlos.Selbstverständlich ist nicht auszuschließen, daß das Gericht so urteilt wie von Dir vorhergesagt. Da es bisher aber anscheinend keine einschlägigen Urteile gibt, ist Deine So-wird-es-kommen!-Behauptung reine Kaffeesatzleserei.
Sehr treffend analysiert.

 

In diesem Fall hängt sowieso alles vom Strafrichter ab. Stimmt er der Einziehung zu, dann ist die Sache gelaufen. Soviel zu meiner Wetterprognose.

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Man sollte bei der ganzen Diskussion beachten, was in der Schweiz sicherlich auch so ist, dass bei den Abwägungsgeschichten sehr genau auf den Einzelfall abzustellen ist.

 

Wird in einer Entscheidung mal die Verhältnismäßigkeit angenommen, heißt dies nicht, dass dies grundsätzlich so ist.

Eine pauschale Aussage ist in solchen Fällen sehr sehr schwierig. Es spielen einfach zu viele Einzelfaktoren rein, welche kein Grundschema ergeben.

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Für den juristischen Laien mag es nach Kaffeesatz klingen, das verstehe ich gut. Wer sich aber mal vertieft mit der juristischen Arbeitsweise und der entsprechenden Materie beschäftigt, wird die Prognose nachvollziehen können.

 

Wäre es so wie von Biber «analysiert», dann könnten an der Universität keine juristischen Übungsfälle gelöst werden und Anwälte könnten ihre Mandanten nicht über deren Erfolgsaussichten beraten. In der Realität ist beides möglich und seit Jahrhunderten Praxis.

 

Das Bundesgericht bringt in seinen Urteilen klar und eindeutig zum Ausdruck, ob es sich um eine Einzelfallentscheidung oder einen Grundsatzentscheid handelt. Insofern wird also kein Zweifel herrschen.

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In diesem Fall hängt sowieso alles vom Strafrichter ab. Stimmt er der Einziehung zu, dann ist die Sache gelaufen.

 

Nein, das stimmt nicht. Der Entscheid über die Einziehung ist unabhängig vom Urteil des Strafrichters (für eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wie lächerlich...) rechtsmittelfähig.

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Wer sich aber mal vertieft mit der juristischen Arbeitsweise und der entsprechenden Materie beschäftigt, wird die Prognose nachvollziehen können.
Du hast da etwas grundlegend missverstanden: niemand sprach darüber, ob Deine 'Prognose' nachvollziehbar ist oder nicht. Es ging vielmehr darum, ob Deine Aussage
Die endgültige Einziehung wird an der Verhältnismässigkeit scheitern, sobald sie vom Bundesgericht zu beurteilen ist.
zwingend richtig ist oder nicht. Im übrigen ist sicherlich auch Dir bekannt, daß sich Prognose und Wirklichkeit gern mal deutlich unterscheiden.

 

Wäre es so wie von Biber «analysiert», dann könnten an der Universität keine juristischen Übungsfälle gelöst werden und Anwälte könnten ihre Mandanten nicht über deren Erfolgsaussichten beraten.
Das ist kompletter Unsinn. Zum einen habe ich nichts 'analysiert', sondern lediglich die beiden unterschiedlichen Rechtsansichten dargestellt und auf die Beschlagnahmeverfügung als mögliches Präjudiz verwiesen. Zum anderen werden für Übungsfälle regelmäßig reale Fälle als Grundlage genutzt und selbst da wird man über das tatsächliche Strafmaß keine eindeutige Aussage treffen können. Juristisches Neuland wie in diesem Fall wird möglicherweise diskutiert werden, eine Festlegung auf 'so wird es sein' wäre allerdings absolut unseriös. Das all das die Beratung des Mandanten nicht unmöglich macht, dürfte sich von allein verstehen.

 

In der Realität ist beides möglich und seit Jahrhunderten Praxis.
Jupp. Und genauso lange werden Vorhersagen von eben dieser Realität überholt - der schöne Satz 'Zwei Juristen, drei Meinungen' dürfte genauso geläufig sein wie die Urteile der Richter Gnädig und Richer Gnadenlos.
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Juristisches Neuland wie in diesem Fall wird möglicherweise diskutiert werden, eine Festlegung auf 'so wird es sein' wäre allerdings absolut unseriös.

 

Im falle von juristischem Neuland wäre das in der Tat unseriös. Bei staatlichen Eingriffen in verfassungsmässige Rechte seiner Bürger handelt es sich jedoch nicht um solches Neuland. Dazu, insbesondere zur Verhältnismässigkeit solcher Eingriffe, gibt es umfangreiche Rechtsprechung.

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  • 2 weeks later...

Für den juristischen Laien mag es nach Kaffeesatz klingen

Wer der grösste juristische Laie ist, hast du gleich selbst beantwortet. Obwohl diese Einstufung

eindeutig zu hoch ist, für mich ist wäre ein Du**schwätzer nach wie vor passender.

 

In diesem Fall hängt sowieso alles vom Strafrichter ab. Stimmt er der Einziehung zu, dann ist die Sache gelaufen.

 

Nein, das stimmt nicht. Der Entscheid über die Einziehung ist unabhängig vom Urteil des Strafrichters (für eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wie lächerlich...) rechtsmittelfähig.

Der Strafrichter kann eine Einziehung anordnen. Punkt!

 

Die Vorinstanz hat entschieden, dass eine Einziehung zulässig ist. Das Bundesgericht bestätiigt,

dass die Voraussetzungen für eine Einziehung gegeben sind. Punkt.

 

Die Einziehung ist gemäss Bundesgericht unter dem Gesichtspunkt Verhältnismässigkeit gerechtfertigt. Punkt.

 

Im Entscheid wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht dem Strafrichter über eine

allfällige Einziehung nicht vorzugreifen hat.

 

Der Angeklagte wird immerhin eines Verbechens und damit einer Straftat verdächtigt. In diesem Sinn

das Wort lächerlich zu erwähnen, ist gegenüber dem Angeklagten respektlos.

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Wer der grösste juristische Laie ist, hast du gleich selbst beantwortet. Obwohl diese Einstufung

eindeutig zu hoch ist, für mich ist wäre ein Du**schwätzer nach wie vor passender.

 

Ziemlich überhebliche Worte von jemandem, der die Beschlagnahme nicht von der Einziehung unterscheiden kann.

 

Der Strafrichter kann eine Einziehung anordnen. Punkt!

 

Die Wiederholung des Offensichtlichen eben sowenig zielführend wie das Ausschreiben (überflüssiger) Satzzeichen.

 

Die Vorinstanz hat entschieden, dass eine Einziehung zulässig ist. Das Bundesgericht bestätiigt, dass die Voraussetzungen für eine Einziehung gegeben sind.

 

Das Bundesgericht hat nicht über die Einziehung entschieden, sondern über die vorläufige Beschlagnahme.

 

Die Einziehung ist gemäss Bundesgericht unter dem Gesichtspunkt Verhältnismässigkeit gerechtfertigt. Punkt.

 

Auch dieser falschen Aussage vermögen sinnlos ausgeschriebene Satzzeichen nicht abzuhelfen. Das Bundesgericht hat die vorläufige Beschlagnahme in dem beurteilten Einzelfall als gerade eben so noch verhältnismässig beurteilt.

 

Im Entscheid wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht dem Strafrichter über eine allfällige Einziehung nicht vorzugreifen hat.

 

Aber genau das behauptest Du im selben Beitrag gleich drei Mal. Da Du nicht weisst, warum das so ist, erkläre ich es Dir. Vereinfacht ausgedrückt können Gerichte nur Rechtsfragen beantworten, die ihnen auch gestellt werden. Das kann nicht einfach jeder tun. Damit das Gericht die Rechtmässigkeit eines staatlichen Eingriffs in die Rechte Privater prüfen kann, muss ein Betroffener gegen diesen Eingriff Rechtsmittel ergreifen und Gründe vorbringen, warum der Eingriff rechtswidrig ist. Bringt er die entsprechenden Rügen und Begründungen vor, so prüft das (Bundes)Gericht den Einzelfall und die Verfassungsmässigkeit der gerügten Norm. Erst dann also, kann das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid über die Zulässigkeit der Einziehung fällen.

 

Die Chancen, dass diese Rechtsfrage zeitnah entschieden wird, stehen gut. Der Halter des X6 ist offensichtlich nicht gewillt, die Sache auf sich beruhen zu lassen und er verfügt über die Mittel, das bis zum Bundesgericht (und evtl. darüber hinaus) durchzuziehen.

 

Der Angeklagte wird immerhin eines Verbechens und damit einer Straftat verdächtigt. In diesem Sinn das Wort lächerlich zu erwähnen, ist gegenüber dem Angeklagten respektlos.

 

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird der Angeklagte die ihm drohenden Sanktionen im Verhältnis zur Tat ebenso empfinden.

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Der Strafrichter kann eine Einziehung anordnen. Punkt!Die Vorinstanz hat entschieden, dass eine Einziehung zulässig ist. Das Bundesgericht bestätiigt,dass die Voraussetzungen für eine Einziehung gegeben sind. Punkt.Die Einziehung ist gemäss Bundesgericht unter dem Gesichtspunkt Verhältnismässigkeit gerechtfertigt. Punkt.Im Entscheid wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht dem Strafrichter über eineallfällige Einziehung nicht vorzugreifen hat.

Nochmals, für die welche schwer von Begriff sind. Das sind nicht meine Worte, sondern die des Bundesgerichts.Wegen oben genannten Punkten, ist die Beschlagnahme und Sicherstellung bis zur Urteilung gerechtfertigt, insbesondere weildie Einziehung gerechtfertig wäre.Zudem muss man wissen, dass in der Schweiz die Gemeinde die grösste Autonomie haben, danach der Staat (Kanton) underst am Schluss der Bund. In Deutschland und Frankreich ist dies halt von Berlin und Paris gesteuert. Der Kanton ist so gesehenein eigenständiges Land. Jeder Kanton hat seine eigenen Vorgaben und so fallen die Strafen auch unterschiedlich aus, auch wennes schwer zu verstehen ist. Im genannten BG-Urteil wurde der Kanton angewiesen denn Fall schnellstens zu beurteilen, aber wieman sieht, lässt sich der Kanton vom Bundesgericht nichts vorschreiben. Dafür braucht es ein gewisses Schweizer Rechtsverständnis,insbesondere wenn sich ein Kanton gegen die Bundesbestimmungen auflehnt.Daher hängt jetzt alles vom Kanton AG ab, wenn der zuständige Strafrichter das Auto einzieht, und das Obergericht zum selbenSchluss kommt, dann ist das Auto weg. Es kann sein, dass ein andere Kanton anders entscheiden würde, dann ist es halt Pech auf welchem Hoheitsgebiet erwischt wird. Denn in der Schweiz gibt es keine "Schweizer" Polizei.

 

Andernorts bemängelt die Stawa, dass es zu gefährlich sei, wenn Fahr­zeuge Tramschienen befahren müssen, um ein parkiertes Auto zu passieren. ­Allein ein Blick über die Kantonsgrenze auf die viel befahrene Baslerstrasse in Allschwil zeigt, dass dies die Autofahrer vor keine unlösbaren Probleme stellt. Dort wird regelmässig ohne Bussen­folge so parkiert.

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  • 3 weeks later...

Basler Polizei büsst gnadenlos

 

Die Polizei verteilt Parkbussen, die nach Ansicht eines Verkehrsjuristen unzulässig sind. Wer sich gegen eine solche Busse wehrt, wird jedoch noch viel härter bestraft.

 

Wenn allerdings die kantonalen Gerichte diese strenge Praxis der Polizei stützen, bleibt gemäss Schultheiss nur der Gang ans Bundesgericht. «Möglich ist in solchen Fällen nur eine Willkürbeschwerde.» Und eine solche sei meist aussichtslos.

 

Tödliches Autorennen durch Genf: Raser des Mordes angeschuldigt

 

Die Raser, welche sich am vergangenen Mittwoch ein tödliches Autorennen im Zentrum von Genf geliefert haben, werden des Mordes angeschuldigt, wie die Genfer Staatsanwaltschaft am Montagabend mitteilte. Insgesamt wurden vier Personen in Untersuchungshaft genommen.

 

Porsche von Raser bleibt im Kanton Solothurn beschlagnahmt

 

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat den Porsche eines Rasers zu Recht vorläufig beschlagnahmt. Laut Bundesgericht ist die Massnahme zur Absicherung der allfälligen späteren definitiven Einziehung des Luxusfahrzeugs gerechtfertigt.

 

Staatsanwaltschaft Solothurn packt Raser hart an

 

Er hatte im Morgennebel zwei Fahrzeuge überholt und dabei eine Frontalkollision verursacht. Dabei wurden der Raser selber und eine Autofahrerin schwer verletzt. Die Solothurner Staatsanwaltschaft klagt den 23-jährigen Unfallverursacher nun wegen versuchter vorsätzlicher Tötung an.

 

Junger Lenker soll wegen Selbstunfall vier Jahre hinter Gitter

 

Es ist die erste Anklage für einen Selbstunfall nach dem verschärften Strassenverkehrsgesetz «Via Sicura»: Ein 29-jähriger Mann soll eine unbedingte Haftstrafe bekommen. Der Mann habe elementare Verkehrsregeln verletzt und dabei Schwerverletzte sowie Todesopfer in Kauf genommen.

 

Bundesgericht zieht Raser endgültig aus dem Verkehr

 

14 Verkehrsdelikte innerhalb eines Jahres. Alle von schwerster Ausprägung. Dennoch hat ein Auto-Raser aus dem Kanton Zürich gegen sämtliche Gerichtsentscheide rekurriert. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun endgültig abgewiesen. Dreieinhalb Jahre Gefängnis für beispiellose Gleichgültigkeit.

 

Autos von Rasern werden eingezogen

 

Ausländische Fahrerinnen und Fahrer rechnen vielleicht mit einer Busse, dass sie aber plötzlich ohne Fahrzeug dastehen und zusehen müssen, wie sie weiterkommen, überrasche viele.

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  • 2 weeks later...
Hängt aber immer noch davon ab erwischt zu werden. :P

 

Hatte bis dato z.b. auch bei 200+ auf Autobahnen dank Equipment noch nie ein Problem dort. :B):

 

Gruss gery41

 

Na dann viel Glück. ;) In der Schweiz wird auch immer mehr mit Provida Fahrzeugen gemessen, da bringt die Technik nichts. Und falls dich die Polizei einmal erwischen sollte, dann hast du dein Auto weg, eine Strafverfahren und kommst in Untersuchungshaft.

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Hängt aber immer noch davon ab erwischt zu werden. :P

 

Hatte bis dato z.b. auch bei 200+ auf Autobahnen dank Equipment noch nie ein Problem dort. :B):

 

Gruss gery41

 

Na dann viel Glück. ;) In der Schweiz wird auch immer mehr mit Provida Fahrzeugen gemessen, da bringt die Technik nichts. Und falls dich die Polizei einmal erwischen sollte, dann hast du dein Auto weg, eine Strafverfahren und kommst in Untersuchungshaft.

 

Bin da meist auf der Rückfahrt aus dem schönen Tessin von Chur Richtung Feldkirch als noch kein Abkommen zwischen CH und A bestand unterwegs gewesen.

Mir war es egal, meine einzige Intention im Worstcase bestand darin heil übe die Grenze zu kommen. :B):

 

Jetzt hat sich aber die Ausgangssituation grundlegend geändert, bin seit dem Abkommen nicht mehr in der Schweiz gewesen, werde trotz meiner Lieblingsgegend Tessin auch nicht mehr dorthin fahren.

 

Die Schweizer werden es auch ohne mich überleben. ;)

 

Gruss gery41

 

PS

 

Ähnlich verhält es sich mit Tschechien, bin bei einer Rückfahrt von einem Treffen in Berlin im Umkreis von Prag einige male geblitzt worden, daher nicht mehr mit meinem Kennzeichen in der Gegend gewesen, 2014 trau ich mich wieder hin. :lol:

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  • 3 weeks later...

@pcus: Kannst Du bittschön mal die Sachen mit Unfälle, "Salbe unter Vignette", usw. raushalten bzw. in andere Threads aufführen, sondern nur wie der erste Link die Fälle mit lediglich Geschwindigkeitsübertretung aufführen, wo hier die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von Datenträger etc. schon mehr als krass ist.

:nolimit:

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  • 3 weeks later...

Das Thema hier heisst "neue Strafen" ;-)

 

Ab diesem Jahr ist mit Licht fahren obligatorisch. Ansonsten kostet es 40.- CHF.

Gewisse Kantone Büssen ab ein paar Tagen und andere sagten bis April gibt es nur Verwarnungen.

 

Einigermassen einheitlich ist nun die Beschlagnahmung des Fahrzeuges, die allermeisten Kantone beschlagnahmen

gleich vor Ort. (etwa 3/4 der Kantone)

 

Bei der Einziehung des Fahrzeugs herrscht überhaupt kein Konsenz, aber die strengen Kantone haben Autos von Dritten

eingezogen und werden sie veräussern.

 

http://www.blick.ch/sport/fussball/hier-holt-die-polizei-seinen-maserati-id2386629.html

 

http://bazonline.ch/basel/land/Raul-Bobadilla-muss-im-Mai-vor-den-Richter/story/28667153

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Das Thema hier heisst "neue Strafen" ;-)

 

Richtig. Die Strafe für Manipulationen der Vignette sind aber nicht neu.

 

Ab diesem Jahr ist mit Licht fahren obligatorisch.

 

 

Fanfarenstoss und Jubelschrei! Ein Hoch auf die einzige sinnvolle Massnahme des Via sicura!

 

 

Einigermassen einheitlich ist nun die Beschlagnahmung des Fahrzeuges, die allermeisten Kantone beschlagnahmen

gleich vor Ort.

 

Die vorläufige Beschlagnahme ist keine Strafe.

 

Bei der Einziehung des Fahrzeugs herrscht überhaupt kein Konsenz, aber die strengen Kantone haben Autos von Dritten

eingezogen und werden sie veräussern.

 

Nicht Konsens ist erforderlich, sondern eine gefestigte Rechtsprechung. Aus heutiger Sicht wird die wohl zu Ungunsten der Einziehung ausfallen, vor allem wenn die Eigentumsrechte Dritter betroffen sind.

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