Jump to content

Schweiz - Neue Strafen !


Recommended Posts

 

Nicht rumeiern, antworten. Äußere Dich einfach zu Deiner juristischen Qualifikation.

Ähnlich wie Du, nur nicht in der Schweiz.

 

Nicht rumeiern, antworten. Äußere Dich einfach zu Deiner juristischen Qualifikation.

 

Fakt ist: das Urteil steht Deinen Aussagen diametral gegenüber. Mit anderen Worten: Deine Behauptung (also die Theorie) ist durch ein Urteil (also die Praxis) widerlegt.

Spannend. Welche meiner "Behauptungen" siehst Du denn als widerlegt? Bitte zitiere mich entsprechend und versuche wenigstens ansatzweise eine Begründung.

 

Wenn Du juristisch qualifiziert bist, warum weißt bzw. akzeptierst Du dann eigentlich nicht, daß im Zweifel der zuständige Richter eine Rechtsfrage entscheidet und nicht die Meinung irgendwelcher anderer Menschen?

Die These, dass ich diese Tatsache nicht akzeptieren würde, existiert nur in Deiner Phantasie. Warum akzeptierst Du nicht, dass die Rechtswissenschaft keine Geheimwissenschaft ist und sich Rechtsfragen, wie die in Rede stehende, auch ohne Richter beantworten lassen?

Link to post
Share on other sites
  • Replies 226
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

@Egal   Ich werde den Dozenten des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich ausrichten, dass sie, das Bundesgericht und die gesamte Lehre zum Thema Gesetzgebung und Rechtsauslegung fa

@mein lieber «Egal»   Wenn hier jemand den Beweis für etwas angetreten hat, dann du über die Tatsache, dass du über keinerlei juristische Ausbildung und keinerlei analytisches Denkvermögen verfügst.  

Es mag sein, dass Du gern eine Diktatur hättest, aber die Schweizer sicher nicht.

Nachtrag @Biber:

 

Bitte vergiss nicht, jenes Urteil zu verlinken, welches meinen "Behauptungen" angeblich widersprechen soll. Das von PCUS/Egal fetzenweise zitierte "Urteil" behandelt lediglich das Gesuch des Betroffenen um amtliche Verteidigung.

Link to post
Share on other sites

Nicht rumeiern, antworten. Äußere Dich einfach zu Deiner juristischen Qualifikation.

Welchen Teil meiner Antwort, die inhaltlich Deinem eigenen Statement entspricht, hast Du nicht verstanden?

 

Welche meiner "Behauptungen" siehst Du denn als widerlegt? Bitte zitiere mich entsprechend und versuche wenigstens ansatzweise eine Begründung.

Täusche ich mich oder hattest Du nicht behauptet, solche Geräte dürften nicht beschlagnahmt werden?

 

sich Rechtsfragen, wie die in Rede stehende, auch ohne Richter beantworten lassen?

Geschickt gemacht, aber ich habe es gemerkt: beantworten ≠ entscheiden.

 

Bitte vergiss nicht, jenes Urteil zu verlinken, welches meinen "Behauptungen" angeblich widersprechen soll. Das von PCUS/Egal fetzenweise zitierte "Urteil" behandelt lediglich das Gesuch des Betroffenen um amtliche Verteidigung.

Wer ist Egal? Soweit wir hier über die Beschlagnahme des GPS-Gerätes reden: PCUS hat kein Urteil verlinkt, sondern einen Artikel. Von irgendeinem Gesuch ist dort nicht die Rede.

 

Die These, dass ich diese Tatsache nicht akzeptieren würde, existiert nur in Deiner Phantasie.

Wenn Du das sagst, wird es wohl so sein und ich habe Deine Beiträge komplett missinterpretiert. Dann können wir also festhalten: Deine Meinung zu einer Rechtsfrage ist eine interessante, nichtsdestotrotz unverbindliche Meinung. Eine Entscheidung über diese Rechtsfrage fällt das zuständige Gericht.

Link to post
Share on other sites

 

 

(...)

Du schwallst. Fakt ist: das Urteil steht Deinen Aussagen diametral gegenüber. Mit anderen Worten: Deine Behauptung (also die Theorie) ist durch ein Urteil (also die Praxis) widerlegt.

 

Wenn Du juristisch qualifiziert bist, warum weißt bzw. akzeptierst Du dann eigentlich nicht, daß im Zweifel der zuständige Richter eine Rechtsfrage entscheidet und nicht die Meinung irgendwelcher anderer Menschen?

 

 

Irgendwer scheint hier unter grossem Realitätverlust zu leiden.

 

Fakt ist: Jegliche Radarwarner werden eingezogen und mit Busse bestraft.

 

Fakt ist: Auch Fahrzeuge Dritter werden beschlagnahmt und eingezogen.

Wurde hier drin schon alles belegt.

Ein Leasingfahrzeug wurde nach der vorzeiten Vertragsauflösung der Firma zurückgegeben.

Dieser Vertragsbruch kostete 70'000.-.

Schon mehrere Familienautos wurden eingezogen und verwertet.

Ein Familienauto wurde nach einem Deal mit dem Staatsanwalt zurückgegeben.

Es ist deshalb Ermessenssache des Staatsanwaltes und der Richter.

 

Weil ein Mann in Ganterswil mit über 70 km/h zu schnell gemessen wurde, entzogen die St.Galler Behörden ihm das Motorrad. Zu Recht, wie das Bundesgericht nun entschieden hat
Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

 

Du wirst nun erklaeren muessen, was genau an Praesizierung es da an meiner Frage bedarf. Ich fuerchte, du willst dich um eine Antwort druecken...... Nochmals meine Frage, in aller moeglichen Praezisdion und absolut deutlich: Du bist Fachmann als Jurist? In der Schweiz? Ich praezisiere wie folgt: Es sind zwei Fragen!

Wie bereits beantwortet: Ja und ja.

 

 

Typisch 'Netghost': Eine Aussage, die nichts aussagt....... Selbst aber fordert er von anderen Aussagen zu deren Qualifikationen, waehrend er selbst sich absolut bedeckt haelt. Sorry - unglaubwuerdig!

Link to post
Share on other sites

Typisch 'Netghost': Selbst aber fordert er von anderen Aussagen zu deren Qualifikationen, waehrend er selbst sich absolut bedeckt haelt.

Leseschwäche? Ich habe Art, Inhalt und Ort meiner Qualifikation genannt. Biber und Du sind es, die rumeiern und sich um die Angabe der Qualifikation drücken.

Link to post
Share on other sites

Leseschwäche? Ich habe Art, Inhalt und Ort meiner Qualifikation genannt. Biber und Du sind es, die rumeiern und sich um die Angabe der Qualifikation drücken.

Ich wuesste nicht, irgendeine Qualifikation vorgegaukelt zu haben, die ich irgendwie belegen muesste......

Link to post
Share on other sites
  • 5 weeks later...

Naja das klingt ja dann eher nach Straftat. Zumindest wenn man sich den Gesetzestext so durchliest.

 

Und verglichen mit D, da kann ich das Tatwerkzeug einer Straftat auch einziehen/beschlagnahmen.

Link to post
Share on other sites

Nun, in der Schweiz wird eine derart ueberhoehte Gewschwindigkeit ganz offensichtlich als Straftat eingestuft unjd nicht als OWI, wie in D'land. 'Netghost' behauptet nun aber, dass das Auto in keinem Fall eingezogen werden kann und das der schweizerischen Gesetzeslage widerspricht - oder irre ich mich da?

 

 

Wer auf Schweizer Autobahnen mehr als 80 Stundenkilometer über dem Limit unterwegs ist, wird amtlich als "Raser" eingestuft. Die Beschlagnahme des Fahrzeugs ist dann gesetzlich vorgeschrieben.

 

Zumindest dieses hat er wohl bisher vehement bestritten......

Link to post
Share on other sites

Tja - und nun, 'Netghost?

Alles beim Alten.

 

'Netghost' behauptet nun aber, dass das Auto in keinem Fall eingezogen werden kann und das der schweizerischen Gesetzeslage widerspricht - oder irre ich mich da?

Du irrst Dich (Leseschwäche). Der Gesetzgeber selbst sagt, dass die Einziehung nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt und verhältnismässig ist. Ich persönlich halte die Einziehung für grundsätzlich nicht mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar, denn sie ist einerseits nicht geeignet, künftige Fahrten des Delinquenten zu verhindern (er kann auch weiterhin Fahrzeuge kaufen, mieten, leasen, leihen, stehlen etc.) und andererseits stehen mildere Mittel zur Verfügung (Fahrverbot), um den angestrebten Zweck zu erreichen. Der X6 M Entscheid des Bundesgerichts wird Klarheit schaffen.

 

Wer auf Schweizer Autobahnen mehr als 80 Stundenkilometer über dem Limit unterwegs ist, wird amtlich als "Raser" eingestuft.

:wand: Wenn doch nur endlich mal jemand einen Beleg für diesen Unfug liefern könnte...

 

PS: Bitte dringend den Unterschied von Beschlagnahme und Einziehung verinnerlichen.

Link to post
Share on other sites

Der Gesetzgeber selbst sagt, dass die Einziehung nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt und verhältnismässig ist.

Nun, du scheinst davon auszugehen, dass ich meine, bei einem jeden Verkehrsverstoss kann das Fahrzeug eingezogen werden, dem ist aber nicht so. Ich weiss schon zu differenzieren, bin aber trotzdem davon ueberzeugt, dass das eben moeglich ist, wenn die entsprechende Begruendung plausibel abgegeben wird. Wie man sieht - der Bericht in SPON, weitere Links von 'PCUS' - geht das wohl....

 

Ich persönlich halte die Einziehung für grundsätzlich nicht mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar, denn sie ist einerseits nicht geeignet, künftige Fahrten des Delinquenten zu verhindern (er kann auch weiterhin Fahrzeuge kaufen, mieten, leasen, leihen, stehlen etc.) und andererseits stehen mildere Mittel zur Verfügung (Fahrverbot), um den angestrebten Zweck zu erreichen.

Bei allem gebotenen Respekt, deiner persoenliche Meinung ist hier so etwas von irrelevant.... Relevant ist, was die Schweizer Gerichte machen - und das sieht mir doch sehr nach Einziehung aus.

 

Der X6 M Entscheid des Bundesgerichts wird Klarheit schaffen.

Nun denn, dann gilt es darauf zu warten. Bis dahin allerdings zaehlt wohl noch die gaengige Praxis.

 

:wand: Wenn doch nur endlich mal jemand einen Beleg für diesen Unfug liefern könnte...

Moechtest du nicht viel lieber einen beleg dafuer, dass dem nicht so ist, liefern? Ich meine, du sitzt doch an der Quelle, so in der Schweiz und so, oder?

 

PS: Bitte dringend den Unterschied von Beschlagnahme und Einziehung verinnerlichen.

Was soll uns dieser Hinweis jetzt wiederum sagen?

Link to post
Share on other sites

Wie man sieht - der Bericht in SPON, weitere Links von 'PCUS' - geht das wohl....

Solange es keinen Leitentscheid vom Bundesgericht gibt, sind die verlinkten Berichte allesamt irrelevant.

 

Bei allem gebotenen Respekt, deiner persoenliche Meinung ist hier so etwas von irrelevant...

Ich weiss, dass es hier gerade eine Modeerscheinung ist, das immer wieder hervorzuheben. Das Forum dient aber nun mal dem Austausch von Meinungen und Erfahrungen. Wer die juristische Arbeitsweise nicht versteht, muss sich an juristischen Diskussionen nicht beteiligen. Es bringt jedenfalls nichts, immer wieder Binsenweisheiten zu kloppen und jeden Beitrag mit «irrelevant» zu kommentieren.

 

Nun denn, dann gilt es [auf den X6 M Entscheid des Bundesgerichts] zu warten. Bis dahin allerdings zaehlt wohl noch die gaengige Praxis.

Das siehst Du falsch. Die Praxis ist irrelevant, denn es gibt keine gefestigte Rechtsprechung zu diesem Thema. Die Staatsanwaltschaften können also garnicht anders, als Fahrzeuge (vorläufig) zu beschlagnahmen. Ob sie hingegen (definitiv) eingezogen werden können, ist völlig offen.

 

Moechtest du nicht viel lieber einen beleg dafuer, dass dem nicht so ist, liefern? Ich meine, du sitzt doch an der Quelle, so in der Schweiz und so, oder?

Aber gerne: SVG anklicken, STRG+F drücken, RASER eingeben und über die Zahl der Fundstellen staunen.

Link to post
Share on other sites

Aber gerne: SVG anklicken, STRG+F drücken, RASER eingeben und über die Zahl der Fundstellen staunen.

Ach so - und weil der Be3griff "Raser" im SVG nicht explizit auftaucht, ist sicher gestellt, dass VT, die mehr als 80 km/h das Limit ueberschreiten, nicht amtlich als solche bezeichnet werden? Das ist 'ne relativ krude Logik, wie ich meine.

 

Die Einziehung des Fahrzeuges ist uebrigens nach Art. 90a des SVG eindeutig statthaft......

Link to post
Share on other sites

 

Aber gerne: SVG anklicken, STRG+F drücken, RASER eingeben und über die Zahl der Fundstellen staunen.

Ach so - und weil der Be3griff "Raser" im SVG nicht explizit auftaucht, ist sicher gestellt, dass VT, die mehr als 80 km/h das Limit ueberschreiten, nicht amtlich als solche bezeichnet werden?

 

Eben für diese amtliche Stilblüte such ich schon so lange vergeblich nach einem Beleg.

 

Die Einziehung des Fahrzeuges ist uebrigens nach Art. 90a des SVG eindeutig statthaft......

Art. 90a SVG sagt eben nichts über seine eigene Verfassungskonformität.

Link to post
Share on other sites

Solange es keinen Leitentscheid vom Bundesgericht gibt, sind die verlinkten Berichte allesamt irrelevant.

Nö. Zum einen hängt die Relevanz irgendwelcher Berichte nicht von irgendeinem Leitentscheid ab. Zum anderen sind die in den Berichten erwähnten Maßnahmen bis zu einer anderslautenden Entscheidung einer bzw. der höheren Instanz absolut relevant.

 

Ich weiss, dass es hier gerade eine Modeerscheinung ist, das immer wieder hervorzuheben.

Wie Du unschwer erkennen solltest, wirst ganz besonders Du darauf hingewiesen, da Du Deine Meinung permanent absolut setzt.

 

Das Forum dient aber nun mal dem Austausch von Meinungen und Erfahrungen.

Schön gesehen. Wo siehst Du den Widerspruch zu der Modeerscheinung?

 

Wer die juristische Arbeitsweise nicht versteht, muss sich an juristischen Diskussionen nicht beteiligen.

Stimmt. Kann aber. Und für so einfache Sachen wie der Feststellung, daß die aktuellen Maßnahmen und Entscheidungen Deiner unerschütterlichen Meinung diametral gegenüber stehen, braucht es exakt keinerlei Kenntnisse der juristischen Arbeitsweise. Lesen und verstehen reicht völlig aus.

 

Das siehst Du falsch. Die Praxis ist irrelevant, denn es gibt keine gefestigte Rechtsprechung zu diesem Thema.

Den Fehler in der 'Argumentation' findest Du selber, gell?

 

Art. 90a SVG sagt eben nichts über seine eigene Verfassungskonformität.

Erklär mal bitte: wo ist festgelegt, daß Art. 90a SVG etwas über seine Verfassungskonformität sagen muß? Oder enthalten alle Artikel in den Schweizer Gesetzen Aussagen über ihre Verfassungskonformität, nur der eben nicht?

Link to post
Share on other sites

Eben für diese amtliche Stilblüte such ich schon so lange vergeblich nach einem Beleg.

Vielleicht hilft dir ja das hier weiter......

 

Daraus:

 

 

"Es soll die Raser schmerzen", sagt ein Sprecher des Schweizer Bundesamts für Straßen (Astra) gegenüber SPIEGEL ONLINE zu den drakonischen Maßnahmen.

 

Wohlgemerkt, ein Sprecher des Bundesamts fuer Strassen bezeichnet die Schnellfahrer als Raser. Na, wenn das nun mal nicht eine amtliche Bezeichnung ist.......

 

 

Laut einer Befragung in allen Schweizer Kantonen durch die Zeitung "Sonntags Blick" eröffneten die Behörden im Jahr 2013 rund 500 Verfahren und zogen mehr als hundert Autos ein.

 

Auch diese Angabe ist recht interessant, wenn man bedenkt, wie vehement du doch die vermeintliche Unrechtmaessigkeit dieser Massnahme hervor hebst. Da muessten doch mal, wenn du Recht haettest, mehr als hundert Verfahren vor dem Bundesgericht anhaengig sein, wuerde die das nicht zur Eile treiben? Insbesondere hinsichtlich der Tatsache, dass Artikel 90a bereits seit beinahe 2 Jahren in Kraft ist.......

Link to post
Share on other sites

Naja Politiker in D sprechen ja auch schon bei Verwarngeldverstößen in D von Rasern bzw. bösen Rasern.

 

Also kann man meiner Meinung nach darauf nichts geben.

 

Übrigens hat es die meldung bereits zu Twitteraccount von Spiegel geschafft.

 

Und interessant wäre bei der zweiten Quelle wieviel der Fälle am Ende tatsächlich so ausgehen wie das Gesetz es gerne möchte.

 

Auch in wohl vielen anderen Ländern endet es am Ende anders als auch wie man in solchen Propagandapressemeldungen darstellt. Gerade bei dieser Quelle. Und das RoadCross da wieder mitmischt, sagt doch alles.

Deren Ziel ist zwar wünschenswert, nur die Mittel entsprechen meiner Meinung nach eher Fanatikern.

Link to post
Share on other sites

Nein, leider nicht. Es geht um einen Beleg für die Behauptung:

 

Wer auf Schweizer Autobahnen mehr als 80 Stundenkilometer über dem Limit unterwegs ist, wird amtlich als "Raser" eingestuft.

Das ist schlicht falsch und Du wirst auch keinen Beleg dafür finden. Die Revolverrhetorik von ASTRA und Road Cross ändert daran nichts. Eine solche amtliche Einstufung gibt es nicht und der Gesetzgeber meidet den Begriff «Raser» bewusst.

 

 

Laut einer Befragung in allen Schweizer Kantonen durch die Zeitung "Sonntags Blick" eröffneten die Behörden im Jahr 2013 rund 500 Verfahren und zogen mehr als hundert Autos ein.

Auch diese Angabe ist recht interessant, wenn man bedenkt, wie vehement du doch die vermeintliche Unrechtmaessigkeit dieser Massnahme hervor hebst. Da muessten doch mal, wenn du Recht haettest, mehr als hundert Verfahren vor dem Bundesgericht anhaengig sein, wuerde die das nicht zur Eile treiben? Insbesondere hinsichtlich der Tatsache, dass Artikel 90a bereits seit beinahe 2 Jahren in Kraft ist.......

 

Interessant ist in der Tat, warum in nur 20% der Fälle Fahrzeuge beschlagnahmt wurden. Die Zahl der Fälle sagt indes nichts über die Rechtmässigkeit aus. Die Staatsanwaltschaften sind von Gesetzes wegen verpflichtet, in bestimmten Konstellationen Fahrzeuge zu beschlagnahmen. Über die Einziehung wird dann im Rechtsmittelverfahren entschieden. Das kann vom Bezirksgericht bis zum Bundesgericht 3 bis 4 Jahre dauern. Eine höhere Zahl an Verfahren wirkt sich da nicht «zur Eile treibend», sondern stark verlangsamend aus.

 

Ferner wird der Weg durch die Instanzen nicht automatisch beschritten. Nur ein Bruchteil der Betroffenen dürfte das Wissen oder die entsprechenden Mittel haben, ihren Fall bis zum Bundesgericht durchzufechten. Zwar herrscht herrscht de jure kein Anwaltszwang vor Schweizer Gerichten, de facto aber vor dem Bundesgericht sehr wohl. Nur 13 - 17% aller Beschwerden werden dort gutgeheissen. Der verbleibende Löwenanteil wird durch Nichteintreten erledigt, d.h. wegen Mängeln an Formvorschriften wird darauf nicht eingegangen (Zahlen aus dem Geschäftsbericht 2013).

 

Die Zeit, die ein Gesetz(esartikel) bereits in Kraft ist, beeindruckt das Bundesgericht ebenfalls nicht.

Link to post
Share on other sites

Die Staatsanwaltschaften sind von Gesetzes wegen verpflichtet, in bestimmten Konstellationen Fahrzeuge zu beschlagnahmen.

Wirt reden hier ueber Einzug wegen Geschwindigkeitsuebertretung, von daher wuerde mich interessieren, wie du zu dieser kuehnen Behauptung kommst. Der Artikel 90a SVG spricht nur von kann......

 

 

Nur ein Bruchteil der Betroffenen dürfte das Wissen oder die entsprechenden Mittel haben, ihren Fall bis zum Bundesgericht durchzufechten.

 

Da allerdings habe ich meine Zweifel.......

Link to post
Share on other sites

 

Die Staatsanwaltschaften sind von Gesetzes wegen verpflichtet, in bestimmten Konstellationen Fahrzeuge zu beschlagnahmen.

Wirt reden hier ueber Einzug wegen Geschwindigkeitsuebertretung, von daher wuerde mich interessieren, wie du zu dieser kuehnen Behauptung kommst. Der Artikel 90a SVG spricht nur von kann......

 

Nochmals wiederhole ich meine Bitte, den Unterschied zwischen Beschlagnahme und Einziehung zu verinnerlichen. Art. 90a SVG hat nur die Einziehung, nicht aber die Beschlagnahme zum Gegenstand.

 

 

Nur ein Bruchteil der Betroffenen dürfte das Wissen oder die entsprechenden Mittel haben, ihren Fall bis zum Bundesgericht durchzufechten.

Da allerdings habe ich meine Zweifel.......

 

Könntest Du Deine Zweifel denn auch sachlich begründen? Kennst Du sämtliche Voraussetzungen und Formerfordernisse der Beschwerde an das Bundesgericht? In welchen Gesetzen sind sie zu finden?

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Tatsächlich nichts neues, darum umso erstaunter weil die deutschen Medien im Januar
13 vom neuen Gesetz berichtet haben und nun bei der Umsetzung wieder verwundert sind.

 

Nach kurzer Einführungs- und Eingewöhnungszeit funktioniert das Gesetz wie es gedacht war.

 

Autos konnten und wurden schon immer beschlagnhamt, aber halt sehr unterschiedlich. Mit dem

neuen Gesetz sollte ein automatismus geschaffen werden. Raser = Auto weg

 

Wird ein Raser erwischt, so wird das Auto automatisch eingezogen. (sicher zu 99%)

Link to post
Share on other sites

Nur ein Bruchteil der Betroffenen dürfte das Wissen oder die entsprechenden Mittel haben, ihren Fall bis zum Bundesgericht durchzufechten.

Das ist mal wieder pure Spekulation, gell? Außerdem ist die Rechtslage Deiner Meinung nach doch absolut eindeutig, eine Niederlage vor dem Bundesgericht also ausgeschlossen - wofür braucht es da finanzielle Mittel? Oder bekommt man in der Schweiz als Obsiegender nicht seine notwendigen Kosten und Auslagen ersetzt?

 

Gibt es eigentlich auch Artikel in schweizerischen Zeitungen, in denen auf die Rechtswidrigkeit des hier geschilderten Vorgehens hingewiesen wird? Möglicherweise sogar mit Meinungen von juristischen Fachleuten? Und weißt Du, ob überhaupt schon ein entsprechendes Verfahren beim Bundesgericht anhängig ist? Sonst müßte man ja davon ausgehen, daß die Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurden und so zur gefestigten Rechtsprechung beitragen.

Link to post
Share on other sites

Dafür dass das Gesetz seit Januar 2013 gilt sind es aber wenige eingezogene/beschlagnahmte Wagen.

 

Auch in der Schweiz wird sicherlich die tatsächliche Quote der Erwischten mit solch hoher Überschreitung höher liegen.

Oder sind die seit Januar 2013 alle eingeschüchtert.

Link to post
Share on other sites

Nochmals wiederhole ich meine Bitte, den Unterschied zwischen Beschlagnahme und Einziehung zu verinnerlichen. Art. 90a SVG hat nur die Einziehung, nicht aber die Beschlagnahme zum Gegenstand.

Ja, warum bringst du sie dann in die Diskussion ein? :schreck:

 

 

 

Nur ein Bruchteil der Betroffenen dürfte das Wissen oder die entsprechenden Mittel haben, ihren Fall bis zum Bundesgericht durchzufechten.

 

Da allerdings habe ich meine Zweifel.......

 

Könntest Du Deine Zweifel denn auch sachlich begründen? Kennst Du sämtliche Voraussetzungen und Formerfordernisse der Beschwerde an das Bundesgericht? In welchen Gesetzen sind sie zu finden?

 

Es ist irrelevant, wo was steht. Wenn wer ein hochwertiges Fahrzeug besitzt, das wegen Schnellfahrens eingezogen wird, dann wird der in den meisten Faellen auch die Kohle haben, sich dagegen rechtlich zu wehren...... Es kommt natuerlich darauf an, wie du deinen Bruchteil definierst, 3/4 sind auch ein solcher......

Link to post
Share on other sites

Dafür dass das Gesetz seit Januar 2013 gilt sind es aber wenige eingezogene/beschlagnahmte Wagen.

500 Verfahren, rund hundert eingezogene Fahrzeuge - das wuerde ich nun nicht gerade als wenig bezeichnen.....

 

Auch in der Schweiz wird sicherlich die tatsächliche Quote der Erwischten mit solch hoher Überschreitung höher liegen.

Eben, 5 zu 1 im Verhaeltnis Verfahren zu Einzuegen

 

Oder sind die seit Januar 2013 alle eingeschüchtert.

Man hat seit der Einfuehrung des Gesetzes einen deutlichen Rueckgang der Schnellfahrer registriert, ob das nun ausschliesslich an diesem Artikel 90a liegt, kann man erst nach laengerer Zeit aussagen.....

Link to post
Share on other sites

Mit dem neuen Gesetz sollte ein automatismus geschaffen werden. Raser = Auto weg

Falsch. Das ist weder der Wille, noch das Ziel des Gesetzgebers. Der tatsächliche Wille des Gesetzgebers kann in der bereits mehrfach verlinkten und zitierten Botschaft zur Änderung des SVG entnommen werden.

 

 

Wird ein Raser erwischt, so wird das Auto automatisch eingezogen. (sicher zu 99%)

Auch das ist falsch. Wie wir wissen, werden in nur 20% der Fälle überhaupt Fahrzeuge beschlagnahmt. Die Quote der Einziehungen dürfte deutlich schlechter sein, wenn man bedenkt, dass die Einziehung laut Bundesrat nur in Ausnahmefällen verhältnismässig und gerechtfertigt ist.

 

 

Ja, warum bringst du sie dann in die Diskussion ein? :schreck:

Ich habe die Beschlagnahme nicht in die Diskussion eingebracht. Sie ist zwangsläufig Teil des Verfahrens. Seit jeher vermischen Journalisten und hiesige Diskussionsteilnehmer die Begriffe, obwohl die Definitionen unterschiedlicher kaum sein könnten.

 

Wenn wer ein hochwertiges Fahrzeug besitzt, das wegen Schnellfahrens eingezogen wird, dann wird der in den meisten Faellen auch die Kohle haben, sich dagegen rechtlich zu wehren...

Du scheinst die von PCUS/Egal verlinkten Artikel nicht gelesen zu haben. «Hochwertige Fahrzeuge» stellen bei dieser Art Verstösse die absolute Minderheit dar. Ein Maserati (rechtskräftig, wurde nicht eingezogen) und der X6 M (hängig) zieren zwar die Liste, jedoch gefolgt von einer Masse an Kleinwagen wie Audi A3, Alfa Romeo, Peugeot 205 etc. Die Betroffenen sind in der Regel unter 30 und wenn mal Berufe erwähnt werden, dann nicht gerade solche mit hohem Einkommen. Es ist illusorisch, zu glauben, dass die alle ihren Fall an das Bundesgericht weiterziehen könnten.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Es ist illusorisch, zu glauben, dass die alle ihren Fall an das Bundesgericht weiterziehen könnten.

Das ist falsch. Selbstverständlich könnten sie das alle. Solltest Du als studierter Rechtskenner doch wissen.

 

Apropos wissen: Du weißt offenbar nicht, ob überhaupt schon ein entsprechendes Verfahren beim Bundesgericht anhängig ist, gell?

Link to post
Share on other sites

 

Es ist illusorisch, zu glauben, dass die alle ihren Fall an das Bundesgericht weiterziehen könnten.

Das ist falsch. Selbstverständlich könnten sie das alle. Solltest Du als studierter Rechtskenner doch wissen.

 

 

Nicht Alle werden das nötige Kleingeld haben um sich durch die Instanzen zu klagen. Da dürfte es gerade bei den nicht so hochwertigen Kisten unterm Strich günstiger sein die Karre dem Staat zu überlassen und das Geld das die Prozessiererei kosten könnte in ein neues Auto zu investieren.

Link to post
Share on other sites

Daneben gibt es noch viele die Obrigkeitshörig sind und alles hinnehmen sowie die die ihre Rechte nicht einmal kennen.

 

Starte doch einfach mal eine Straßenumfrage und du wirst feststellen, wie wenig die Leute vom Rechtssystem und dessen Möglichkeiten wissen.

 

Aber das ist meiner Meinung nach zum Teil auch so gewollt. Denn wenn alle ihre genauen Rechte kennen würden, würde das System zusammenbrechen.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Aber das ist meiner Meinung nach zum Teil auch so gewollt. Denn wenn alle ihre genauen Rechte kennen würden, würde das System zusammenbrechen.

Nun ja, das wuerde ja bedeuten, dass der Staat verhindert, dass sich jemand schlau macht. Dieses liegt doch wohl an jedem selbst, ein jeder hat es in der Hand, sich entsprechend zu informieren.......

Link to post
Share on other sites

Daneben gibt es noch viele die Obrigkeitshörig sind und alles hinnehmen sowie die die ihre Rechte nicht einmal kennen.

Das mag vielleicht für Deutschland und viele andere Länder zustimmen. Teilweise schon mal verlinkt, aber ich verlinke es nochmal.

 

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Die-Schweizer-sind-keine-Untertanen--27299647

http://blog.bazonline.ch/datenblog/index.php/4846/austauschbar-wie-ein-tempo-nastuechlein

Link to post
Share on other sites

Und was hat dies jetzt mit meiner Aussage zu tun?

 

@HarryB

Richtig es liegt an jedem selber was aus sich zu machen. Nur wird dies eben kaum vermittelt, sondern die Gesellschaft ist fast so weit sich alles diktieren zu lassen.

Link to post
Share on other sites

Nicht Alle werden das nötige Kleingeld haben um sich durch die Instanzen zu klagen.

(...)

Ich weiß nicht, was das kostet. Da die Erfolgsaussichten aber angeblich mindestens 100 % sind, hält sich das Risiko ja in Grenzen. Und wenigstens einen wird es ja wohl geben, der es wissen will und dafür entweder genügend Geld oder eine entsprechende RSV hat. Aber da von entsprechenden Verfahren nichts bekannt ist, scheint NetGhost mit seiner Rechtsauffassung wohl eher nicht auf der Linie von Juristen zu liegen.

Link to post
Share on other sites

Die Erfolgsaussichten vor Gericht hängen immer auch vom Können des Anwalts ab. Was die Kosten angeht kommt es auch noch darauf an ob eine Rechtschutz dabei mitspielt oder nach ein oder zwei Instanzen keine Weitere mehr zahlen will, wenn Sie überhaupt eine Zusage macht.

Wenn es gegen Papa Staat geht sind Rechtschutzversicherungen vorsichtig, vor Allem wenn es nicht nur um das 08/15 der Verkehrsdelikte geht.

 

Vor Allem aber arbeitet kein Anwalt Monate oder Jahre ohne eine Rechnung zu schreiben und ob diese Zwischenrechnungen von der Versicherung ausgelegt werden ist für Viele entscheidend dafür wie lange Sie überhaupt durchhalten können.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

@HarryB

Richtig es liegt an jedem selber was aus sich zu machen. Nur wird dies eben kaum vermittelt, sondern die Gesellschaft ist fast so weit sich alles diktieren zu lassen.

Ich moechte dazu jetzt hier keine Diskussion los treten, meine aber doch, dass du es dir damit viel zu einfach machst. Immerhin liegt die Verantwortung erst einmal bei jedem selbst, der Staat muss dem Buergerlein nicht nun auch noch den Hintern putzen......

Link to post
Share on other sites

 

@HarryB

Richtig es liegt an jedem selber was aus sich zu machen. Nur wird dies eben kaum vermittelt, sondern die Gesellschaft ist fast so weit sich alles diktieren zu lassen.

Ich moechte dazu jetzt hier keine Diskussion los treten, meine aber doch, dass du es dir damit viel zu einfach machst. Immerhin liegt die Verantwortung erst einmal bei jedem selbst, der Staat muss dem Buergerlein nicht nun auch noch den Hintern putzen......

 

So habe ich dies doch auch gemeint. Nur die heutige Gesellschaft sieht dies zu einem gewissen Teil halt anders.

Link to post
Share on other sites

 

Und was hat dies jetzt mit meiner Aussage zu tun?

Der Staat arbeitet für uns und nicht wir für den Staat. Die Behörden behandeln uns wie Kunden

und nicht anders herum. Dafür hält man sich an die Regeln.

 

In der Theorie ist dies richtig, auch in D.

 

In der Praxis ist dies anders und sicherlich auch in der CH.

 

Nur weil man zu verschiedenen Sachen seine Stimme abgeben kann, wird doch nicht dargestellt, dass kein Über-Unter-Ordnungsverhältnis besteht. Oder hinterfragt jeder Schweizer tatsächlich auch mal eine behördliche Anweisung.

Die Ansicht wenn die Behörde handelt wird sie dies im Rahmen der Gesetze machen, ist doch gerade das Phänomen Obrigkeitshörigkeit.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

 

 

Und was hat dies jetzt mit meiner Aussage zu tun?

Der Staat arbeitet für uns und nicht wir für den Staat. Die Behörden behandeln uns wie Kunden

und nicht anders herum. Dafür hält man sich an die Regeln.

 

In der Theorie ist dies richtig, auch in D.

 

In der Praxis ist dies anders und sicherlich auch in der CH.

 

Nur weil man zu verschiedenen Sachen seine Stimme abgeben kann, wird doch nicht dargestellt, dass kein Über-Unter-Ordnungsverhältnis besteht. Oder hinterfragt jeder Schweizer tatsächlich auch mal eine behördliche Anweisung.

Die Ansicht wenn die Behörde handelt wird sie dies im Rahmen der Gesetze machen, ist doch gerade das Phänomen Obrigkeitshörigkeit.

 

Wie ich lese befasst du dich gar nicht mit der Materie, einerseits verständlich, aber anderseits würde ich mich dann über eine Beurteilung auslassen.

Wir können zu allem unsere Stimme abgeben. Zudem tritt kein Gesetz ohne die Zustimmung des Volkes in Kraft.

 

Wir leben in der Praxis und nicht in der Theorie. Die höchste Instanz bleibt das Volk und nicht unser Parlament, Bundesrat oder Bundesgericht.

Immer wieder werden Gerichtsentscheide ignoriert, aber nach Volksabstimmungen wurde bis jetzt immer das Verdikt des Vokes akzeptiert.

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Graubuenden-auf-Kollisionskurs-mit-dem-Gesetz/story/24047405

 

Zum Thema:

 

Wenn zwei gleich finanzstarke Raser erwischt werden, einer mit einem 3000.- und einer mit

einem 60'000.- teuren Auto, wäre die Strafe nicht gerecht wenn beide Autos ersatzlos

verwertet würden.

 

Also in erster Linie dient das Auto als Pfand. Im Kanton AG, mit seinen zig beschlagnahmten

Wagen, wurden bislang 5 Autos verwertet.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

 

Zudem tritt kein Gesetz ohne die Zustimmung des Volkes in Kraft.

 

...

 

Also in erster Linie dient das Auto als Pfand.

Stimmt da wirklich jeder berechtigte Bürger ab?

Oder passiert das durch ein Vertretergremium? (das hätten wir ja hier auch).

 

 

Dann bekommt man das Auto zurück, wenn der Grund für das Pfand wegfällt?

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

 

Zudem tritt kein Gesetz ohne die Zustimmung des Volkes in Kraft.

 

...

 

Also in erster Linie dient das Auto als Pfand.

Stimmt da wirklich jeder berechtigte Bürger ab?

Oder passiert das durch ein Vertretergremium? (das hätten wir ja hier auch).

 

 

Dann bekommt man das Auto zurück, wenn der Grund für das Pfand wegfällt?

 

 

Gruß

Jeder Berechtigte hat das Recht. Wer seine politischen Rechte nutzt, der kann

nicht nur abstimmen. Er kann Gesetze ändern oder neue Gesetze erarbeiten,

gegen Finanzausgaben vorgehen, bei Vernehmlassungen oder Anhörungen

mitwirken usw. Je nach Kanton sehr unterschiedlich.

 

https://www.ch.ch/de/politische-rechte/

http://www.baselland.ch/Politische-Rechte.273690.0.html#body-over

unter Verschiedenes / Amtsblattrubrik Politische Rechte kann man sehen wie dies in der Praxis aussieht.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...