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17 Jähriger Wieder Frei, Kein Mordverdacht Und Nun?


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]Wie kommst Du darauf, daß durch Urteile andere davon abgeschreckt werden sollen, selber zu Tätern zu werden?

Weil durch das Urteil gezeigt wird wie hoch der Strafrahmen ist, und das auch der Strafrahmen bei dem Urteil berücksichtigt wird. Es macht keinen Sinn einen Strafrahmen von 5 Jahren Freiheitsstrafe vorzugeben wenn so eklatant davon abgewichen wird.

 

Die Strafe muss im Verhältnis zur Tat stehen. Und hier hat der Aufruf zum lynchen 50 Idioten vor die Polizeiwache gelockt.

 

Und wieso nimmst Du offenbar an, daß durch höhere Strafen eine stärker abschreckende Wirkung erreicht werden kann?

Strafe soll nicht nur abschrecken, sondern auch dem Geschädigten eine gewisse Genugtuung geben. Zudem halte ich den Strafrahmen von 5 Jahren Freiheitsstrafe für den Aufruf jemanden zu ermorden, nicht für zu hoch. Wenn das mal so bekannt wird, wird sich doch der eine oder andere überlegen ob sein Aufruf jemanden zu töten, wirklich eine gute Idee ist.

 

Falls Du anderer Ansicht bist, begründe doch warum Strafen nicht abschrecken.

 

MfG.

 

hartmut

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Zwei Wochen Jugendarrest werden schon weitere Täter abschrecken zum lynchen aufzurufen.
Wie kommst Du darauf, daß durch Urteile andere davon abgeschreckt werden sollen, selber zu Tätern zu werden?

Und wieso nimmst Du offenbar an, daß durch höhere Strafen eine stärker abschreckende Wirkung erreicht werden kann?

 

Strafen haben auch eine abschreckende Wirkung.

 

(es gibt auch Menschen, die vetreten eine ander Auffassung, so ist das eben bei einigen Themen)

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Strafen haben auch eine abschreckende Wirkung.

 

(es gibt auch Menschen, die vetreten eine ander Auffassung, so ist das eben bei einigen Themen)

 

Ja, und es gibt dazu hinreichend (fundierte) Literatur, zum Beispiel hier: KLICK. Hartmut´s Meinung, eine (angemessen hohe) Strafe soll dem Geschädigten eine gewisse Genugtuung verschaffen, schließe ich mich an, ohne jetzt auf den psychohygienischen Effekt auf Seiten des Opfers einzugehen - später vielleicht.

 

Andererseits wäre das stark OT, und ich möchte ja nicht mit einer Verwarnung (=subjektiv Strafe) versehen werden, nicht war?

 

Eribär

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Weil durch das Urteil gezeigt wird wie hoch der Strafrahmen ist, und das auch der Strafrahmen bei dem Urteil berücksichtigt wird. Es macht keinen Sinn einen Strafrahmen von 5 Jahren Freiheitsstrafe vorzugeben wenn so eklatant davon abgewichen wird.
Ich werde aus den Sätzen nicht schlau.

Den Strafrahmen gibt das Gesetz vor (von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Bau), dafür braucht es kein Urteil.

Das der Strafrahmen bei einem Urteil berücksichtigt wird, ist eine pure Selbstverständlichkeit. Schon allein deshalb gibt es keine eklatante Abweichung vom Strafrahmen.

Mein Frage, warum Du meinst, durch ein Urteil sollten andere abgeschreckt werden, beantwortet das alles nicht. Wenn überhaut Abschreckung das Ziel ist, warum reichen dann die in den Gestezen festgelegten Strafrahmen nicht aus?

 

Die Strafe muss im Verhältnis zur Tat stehen. Und hier hat der Aufruf zum lynchen 50 Idioten vor die Polizeiwache gelockt.
Ja. Und? Was hättest Du gern als Strafe?

 

Strafe soll (...) auch dem Geschädigten eine gewisse Genugtuung geben.
Soll sie das? In unserem Rechtssystem? Dafür hätte ich gern eine Quelle.

 

Falls Du anderer Ansicht bist, begründe doch warum Strafen nicht abschrecken.
Die Frage habe ich weder gestellt noch mich dazu geäußert. Meine - unbeantwortete - Frage war
Und wieso nimmst Du offenbar an, daß durch höhere Strafen eine stärker abschreckende Wirkung erreicht werden kann?
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Zur Anfangsfrage:

1. Es bestand drigender Tatverdacht für die ermittelnden Kriopleute und der wurde auch von einem Richter geteilt.

 

2. Der Verdacht gegen den jungen Mann wurde öffentlich.

 

3. Die Entlassung inkl. der Mitteilung "der war es nicht" geschah ebenso daß die Öffentlichkeit inkl. Presse und sozialem Umfeld davon kenntnis bekam, inkl. der Forumsinterssierten.

 

Wo ist das Problem? Es wurde ermittelt, die Ermittlung mit dem Hinweis unschuldig eingestellt. Warum sollte der ( von wem ) für sein zukünftiges Leben Schwierigkeiten haben?

 

Ein Freispruch in einem Betrugsverfahren "aus Mangel an Beweisen" wäre eine andere Qualität und manches Mißtrauen berechtigt.

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wie schon mal gesagt, ich mache deine Fragespielchen nicht mit.
Stimmt wahrscheinlich. Sicher habe ich nur vergessen, daß Du zwar gerne behauptest, aber ungern erklärst und schon gar nicht gern belegst, sondern dann lieber flüchtest. Nun denn, Du mußt selbst wissen, ob Du ernst genommen werden möchtest oder nicht.

 

Aber extra für Dich: das Urteil gegen den 18-jährigen liegt im Strafrahmen, den das Gesetz für derartige Taten vorsieht. Die Richter sind aufgrund des Alters des Täters verpflichtet, die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu prüfen. Die Entscheidung in dieser Frage muß sich zwangsläufig auf das Strafmaß auswirken.

 

Im deutschen Strafrecht spielt die Frage der Genugtuung des Geschädigten keine Rolle.

 

Die Androhung schärferer Strafen hat keinen signifikanten Einfluss auf die Anzahl der entsprechenden Straftaten.

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Nun denn, Du mußt selbst wissen, ob Du ernst genommen werden möchtest oder nicht.

Ist mir bei dir ziemlich egal, denn statt zu diskutieren versteifst Du dich auf ??????????????????

 

Aber extra für Dich: das Urteil gegen den 18-jährigen liegt im Strafrahmen, den das Gesetz für derartige Taten vorsieht.

Ja es gibt keine Mindeststrafe, dann wäre das auch mit einer Ermahnung gut gewesen. Aber was willst Du jetzt damit sagen?

 

Die Richter sind aufgrund des Alters des Täters verpflichtet, die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu prüfen. Die Entscheidung in dieser Frage muß sich zwangsläufig auf das Strafmaß auswirken.

Ja und was sagt uns das? Bei Jugendlichen zählt der Erziehungsgedanke. Sagt aber immer noch nicht das auch Jugendliche spürbare Strafen bekommen dürfen.

Im deutschen Strafrecht spielt die Frage der Genugtuung des Geschädigten keine Rolle.

Habe ich das behauptet? Dennoch ist es für das Opfer wichtig.

 

Die Androhung schärferer Strafen hat keinen signifikanten Einfluss auf die Anzahl der entsprechenden Straftaten.

Habe ich auch nicht behauptet, nur das es falsche Signale setzt wenn Urteile zu milde ausfallen.

 

MfG.

 

hartmut

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Ist mir bei dir ziemlich egal, denn statt zu diskutieren versteifst Du dich auf ??????????????????
Ich halte es für eine gute Lösung, (soweit nötig) erstmal Informationen zu sammeln, anstatt gleich loszureden. Ich halte es auch für eine gute Lösung, bei Unklarheiten über die Aussagen anderer erstmal nachzufragen, bevor man sich dazu äußert. Das gehört nach meinem Verständnis zur Diskussion dazu.

 

Ja es gibt keine Mindeststrafe
Doch, die gibt es (auch) für die hier in Rede stehende Straftat.

 

Aber was willst Du jetzt damit sagen?
Das Deine Behauptung bezgl. der Abweichung falsch war.

 

Sagt aber immer noch nicht das auch Jugendliche spürbare Strafen bekommen dürfen.
Ist aber so - warum auch sollten nicht auch Jugendliche spürbare Strafen bekommen dürfen?

 

Habe ich das behauptet?
Ich hatte den Eindruck:
Strafe soll nicht nur abschrecken, sondern auch dem Geschädigten eine gewisse Genugtuung geben.

 

Habe ich auch nicht behauptet, nur das es falsche Signale setzt wenn Urteile zu milde ausfallen.
Du sprachst von abschrecken, und das in Zusammenhang mit einer ja wohl aus Deiner Sicht zu niedrigen Strafe. Da ich Dich da anscheinend falsch verstanden habe: erwartest Du von höheren Strafen nun eine abschreckende Wirkung oder nicht?
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Ich halte es für eine gute Lösung, (soweit nötig) erstmal Informationen zu sammeln,

Nur seltsam wenn dann im nächsten Post die ganzen Antworten von dir stehen. Folglich können die Fragen nicht ernst gemeint sein.

 

Doch, die gibt es (auch) für die hier in Rede stehende Straftat.

Und wie hoch ist die Mindeststrafe? Geldstrafe oder die Höchststrafe sind 5 Jahre.

Das Deine Behauptung bezgl. der Abweichung falsch war.

Klingt für mich nach Prinzipienreiterei. Findest Du nicht das 2 Wochen Arrest etwas wenig sind bei dieser Strafandrohung?

 

Ich hatte den Eindruck:
Strafe soll nicht nur abschrecken, sondern auch dem Geschädigten eine gewisse Genugtuung geben.

Hast Du damit ein Problem? Sicher ist das vom Gesetzgeber in Richtung Rache abgekoppelt, aber nur mal Nebenklage in den Ring geworfen, da geht es auch um Genugtuung.

 

Du sprachst von abschrecken, und das in Zusammenhang mit einer ja wohl aus Deiner Sicht zu niedrigen Strafe. Da ich Dich da anscheinend falsch verstanden habe: erwartest Du von höheren Strafen nun eine abschreckende Wirkung oder nicht?

Es ist sinnlos Strafen anzudrohen wenn sie nachher nicht verhängt werden. Und natürlich will der Gesetzgeber mit den Strafen Straftäter abschrecken, ich fordere keine höhere Strafen, sondern die vom Gesetzgeber vorgesehenen. Aber warum antworte ich auf diese rhetorische Frage überhaupt, Du kennst doch die Antwort.

 

Jetzt mal etwas OT

Mal angenommen in einem Forum droht jemand mit Suizid, und irgendein Idiot rät demjenigen wenn er sich tötet, vorher seine Kinder zu töten.

Glaubst Du das derjenige auch mit 2 Wochen Arrest rechnen muss?

 

MfG.

 

hartmut

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@biber

es gibt eine Mindeststrafe??? Na dann spann uns mal nicht auf die Folter!

 

 

 

 

@hartmut

ich stimme dir zu, das hier und auch sonst der Strafrahmen oft nicht annähernd ausgeschöpft, ständig bewegt sich der Strafrahmen im unteren Dittel. Täter lassen sich nicht abschrecken, sondern grinsen bei ihrer Verhaftung und sagen: mir passiert eh nix; höchstens Bewährung.

 

tatsächliche und spührbare Strafe sind auch für das Opfer und die Abschreckung notwendig.

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...

 

Zwei Wochen Jugendarrest werden schon weitere Täter abschrecken zum lynchen aufzurufen. Bin beeindruckt.

...

Irgendwas passt doch nicht. Leute zum Mord aufrufen, und dem Aufruf sind ja einige gefolgt, damit dem Unschuldigen psychischen Schaden zufügen, ist billiger als einem Polizisten die Mütze vom Kopf schubsen.

 

MfG.

 

hartmut

Richtig Hartmut, irgendetwas passt nicht.

 

die Urteile im Strafverfahren sind echt ein Witz.

 

Für einen Nichtjuristen vielleicht schwer zu verstehen, aber der Jugendarrest ist im Jugendstrafrecht schon eine sehr hohe Strafe. Da kommt nur noch die Jugendstrafe hinterher.

 

Mehr dazu in den §§ 9ff. JGG

http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/

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Für einen Nichtjuristen vielleicht schwer zu verstehen, aber der Jugendarrest ist im Jugendstrafrecht schon eine sehr hohe Strafe. Da kommt nur noch die Jugendstrafe hinterher.

Ist mir bekannt, und für einen 14jährigen Bengel der was ausgefressen hat auch hart.

 

Hier haben wir einen Heranwachsenden mit 18Jahre der auch nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden könnte. So gesehen sind zwei Wochen Arrest als Jugendstrafe ein Geschenk.

 

Würde mich mal so am Rande interessieren, mit was müsste ein Erwachsener rechnen?

 

MfG.

 

hartmut

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@gast

 

bist du jurist?

 

 

 

ich hört auch, dass die Urteile im unteren Strafandrohungsdrittel irgendwie begründet sein.

 

aber sollen Juristen auch gegen Laien ihre 'schlechte Arbeit' eingestehen?

 

 

der Aspekt hier ist natürlich auch richtig, dass man hier einen Jugendlichen hat.

aber man darf auch nicht die Folgen der Tat vergessen.

 

ich habe das Gefühl, dass sehr oft ein hohes Gewicht auf die Umstände des Täters gelegt werden. Die Aspekte Opfer, Gesellschaft, Strafe, Genugtuhung und Abschreckung- das klare Signal des Volkes- erhält zu wenig Gewicht.

 

 

so begründete ein Volljurist kein Interesse an der Strafverfolgung, wenn Gewalttäter einfach so Polizisten beanzeigen.

so werden Steinwürfe auf Polizisten selten als versuchtes Tötungsdelikt gehandelt.

so werden Gewahrsame nicht erlaubt oder so umständlichen Anforderungen auferlegt.... Das der Gefährder auf freiem Fuss bleibt... und wenige Stunden später einen Mann krankenhausreift schlägt... obwohl der Plan ihn ausnüchtern und abkühlen zu lassen dem Richter vorgetragen wurde.

 

ich denke, dass es Zeit wird auch in der Rechtsprechung aufzuräumen!

 

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es gibt eine Mindeststrafe??? Na dann spann uns mal nicht auf die Folter!

Darf ich antworten?

 

§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

 

§ 26 Anstiftung

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

 

Okay, welche rechtswidige Tat haben wir denn?

 

§ 212 Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

 

Also 5 Jahre. Dazu ist es aber nicht gekommen. Es war nur der Versuch:

 

§ 23 Strafbarkeit des Versuchs

(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).

 

Gut. Hier wird auf den 49er verwiesen:

 

§ 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe

(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:

1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.

3. Das erhöhte Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich im Falle eines Mindestmaßes von zehn oder fünf Jahren auf zwei Jahre,

 

Das MIndestmaß wäre also 2 Jahre Bau.

 

Noch Fragen?

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Hier haben wir einen Heranwachsenden mit 18Jahre der auch nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden könnte. So gesehen sind zwei Wochen Arrest als Jugendstrafe ein Geschenk.

 

Würde mich mal so am Rande interessieren, mit was müsste ein Erwachsener rechnen?

 

MfG.

 

hartmut

 

Mit 18 Jahren ist ein Mensch (in D und auch in AT) volljährig und verfügt über die gleichen Rechte (und Pflichten) wie ein (älterer) Erwachsener, wie zum Beispiel das aktive Wahlrecht oder auch mit entsprechender Fahrerlaubnis ein Fahrzeug zu führen. Warum sollte dann eine Bestrafung nach dem Jugendstrafrecht erfolgen?

 

Entweder Volljährigkeit und Bestrafung nach dem Erwachsenenstrafrecht oder eben keine Volljährigkeit und keine damit verbundenen Rechte (und Pflichten).

 

Ja, ich gebe zu: beim Themenkreis "Gewaltverbrechen" (und auch Aufruf zu einem solchen) bin ich etwas ungeschmeidig, weil ich (subjektiv) den Eindruck habe, dass .... nein, lassen wir das besser.

 

Eribär

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Nur seltsam wenn dann im nächsten Post die ganzen Antworten von dir stehen. Folglich können die Fragen nicht ernst gemeint sein.
Du wirst Dich doch sicher erinnern: Du wolltest nichts sagen. Ich habe daher nur versucht, zu dem etwas zu schreiben, von dem ich annahm, Du würdest es gemeint haben.

 

Und wie hoch ist die Mindeststrafe? Geldstrafe
Du wirst Dich doch sicher erinnern: Du hattest behauptet, es gäbe keine Mindeststrafe. Aber schön, daß Du es jetzt besser weißt.

 

Klingt für mich nach Prinzipienreiterei.
Ist das Deine Umschreibung für Ich habe mich unklar ausgedrückt und Du hast es gemerkt?

 

Findest Du nicht das 2 Wochen Arrest etwas wenig sind bei dieser Strafandrohung?
Die Strafandrohung geht bei Geldstrafe los und endet bei 5 Jahren Freiheitsstrafe. Innerhalb dieses Rahmens ist vom Gesetzgeber alles vorgesehen, möglich und damit als ausreichend angesehen. Die Entscheidung über das Strafmaß obliegt den Gerichten, die mit egal-welcher-Entscheidung Reaktionen zwischen Was, so wenig? und Das ist aber ganz schön viel! provozieren werden. Aus dem, was ich über den Fall gelesen habe, kann ich mir naturgemäß kein qualifiziertes Urteil bilden. Ich habe allerdings nach dem Bericht der Intellektuellen-Blöd den Eindruck, daß das Urteil angemessen ist.

 

Hast Du damit ein Problem?
Mit Deiner Meinung: ja. Damit, daß Du sie hast: nein.

 

aber nur mal Nebenklage in den Ring geworfen, da geht es auch um Genugtuung.
Ich weiß, Du magst keine Fragen, aber nachdem ich nun geduldig auf alle Deine Fragen geantwortet habe, gestattest Du mir vielleicht doch ausnahmsweise die Frage: wo hast Du das her?

 

ich fordere keine höhere Strafen, sondern die vom Gesetzgeber vorgesehenen.
Dann ist ja alles gut, genau so eine hat das Gericht ja verhängt.

 

Aber warum antworte ich auf diese rhetorische Frage überhaupt
Da war keine.

 

Glaubst Du das derjenige auch mit 2 Wochen Arrest rechnen muss?
Das dürfte wohl von zahlreichen Faktoren abhängen, daher glaube ich in diesem Fall erstmal gar nichts.

 

Darf ich antworten?
Bitte gern. Ich habe gerade seinen nächsten 'Beitrag' gelesen und kann vor lauter Kopfschütteln kaum die Tastatur erkennen...
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Hier haben wir einen Heranwachsenden mit 18Jahre der auch nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden könnte. So gesehen sind zwei Wochen Arrest als Jugendstrafe ein Geschenk.

ich mal so am Rande interessieren, mit was müsste ein Erwachsener rechnen?

Naja das Verhalten des Verurteilten spricht ja eher für Unreife, so dass dies mit Jugendstrafrecht schon hinkommen kann.

 

Wieviel ein Erwachsener bekommt, kann man so nicht sagen, da dies vom Einzelfall abhängt.

Daher auch keine Aussage von mir dazu ob die Strafe zu hoch oder zu tief ausgefallen ist.

 

@gast

 

bist du jurist?

Nein Volljurist.

 

ich hört auch, dass die Urteile im unteren Strafandrohungsdrittel irgendwie begründet sein.

 

aber sollen Juristen auch gegen Laien ihre 'schlechte Arbeit' eingestehen?

Natürlich, steht dann im Volltexturteil. Also das was strafschärfend war und was mildernd.

 

 

 

der Aspekt hier ist natürlich auch richtig, dass man hier einen Jugendlichen hat.

aber man darf auch nicht die Folgen der Tat vergessen.

Welche Folgen. Ich wüsste nicht, dass der Unschuldige irgendwie zu Schaden gekommen ist.

 

 

ich habe das Gefühl, dass sehr oft ein hohes Gewicht auf die Umstände des Täters gelegt werden. Die Aspekte Opfer, Gesellschaft, Strafe, Genugtuhung und Abschreckung- das klare Signal des Volkes- erhält zu wenig Gewicht.

Tja wir haben eben keine Rachejustiz mehr.

 

 

so begründete ein Volljurist kein Interesse an der Strafverfolgung, wenn Gewalttäter einfach so Polizisten beanzeigen.

so werden Steinwürfe auf Polizisten selten als versuchtes Tötungsdelikt gehandelt.

 

Für ein Tötungsdelikt ist nun einmal Tötungsabsicht bzw diese billigend in Kauf nehmen erforderlich. und dies zu beweisen ist halt schwierig. Per se ist ein Steinwurf ja nicht dazu gedacht jemanden tödlich zu treffen. Teils geht dies je nach Stein auch nur unter gewissen Umständen.

 

so werden Gewahrsame nicht erlaubt oder so umständlichen Anforderungen auferlegt.... Das der Gefährder auf freiem Fuss bleibt... und wenige Stunden später einen Mann krankenhausreift schlägt... obwohl der Plan ihn ausnüchtern und abkühlen zu lassen dem Richter vorgetragen wurde.

Tja Vorbeugehaft ist halt nur in gewissen Rahmen möglich. Und solange noch nichts passiert ist, kann man halt nichts machen. Minority Report lässt grüßen oder wie?

 

 

ich denke, dass es Zeit wird auch in der Rechtsprechung aufzuräumen!

Tja das machen aber nicht die Richter, sondern die Herren Politiker in Berlin.

 

Hier haben wir einen Heranwachsenden mit 18Jahre der auch nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden könnte. So gesehen sind zwei Wochen Arrest als Jugendstrafe ein Geschenk.

 

Würde mich mal so am Rande interessieren, mit was müsste ein Erwachsener rechnen?

 

MfG.

 

hartmut

 

Mit 18 Jahren ist ein Mensch (in D und auch in AT) volljährig und verfügt über die gleichen Rechte (und Pflichten) wie ein (älterer) Erwachsener, wie zum Beispiel das aktive Wahlrecht oder auch mit entsprechender Fahrerlaubnis ein Fahrzeug zu führen. Warum sollte dann eine Bestrafung nach dem Jugendstrafrecht erfolgen?

 

Entweder Volljährigkeit und Bestrafung nach dem Erwachsenenstrafrecht oder eben keine Volljährigkeit und keine damit verbundenen Rechte (und Pflichten).

Eben nicht, denn es gibt noch den § 105 JGG.

http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__105.html

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ich denke, dass es Zeit wird auch in der Rechtsprechung aufzuräumen!

 

@Blaulicht: Was meinst Du damit konkret, ich meine das "Aufräumen" in der Rechtssprechung? Und woran dachtest Du, als Du "auch" (in der Rechtssprechung) geschrieben hast? Da bin ich jetzt wirklich schon sehr gespannt, wie Deine Antwort lauten wird.

 

Eribär

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Du wirst Dich doch sicher erinnern: Du hattest behauptet, es gäbe keine Mindeststrafe. Aber schön, daß Du es jetzt besser weißt.

Nö ich weiß es immer noch nicht besser.

 

Die Strafandrohung geht bei Geldstrafe los und endet bei 5 Jahren Freiheitsstrafe. Innerhalb dieses Rahmens ist vom Gesetzgeber alles vorgesehen, möglich und damit als ausreichend angesehen.

Jugendarrest ist imho keine Freiheitsstrafe sondern eine Erziehungsmaßnahme.

Wo ist die Geldstrafe oder die Freiheitsstrafe?

 

Ich weiß, Du magst keine Fragen, aber nachdem ich nun geduldig auf alle Deine Fragen geantwortet habe, gestattest Du mir vielleicht doch ausnahmsweise die Frage: wo hast Du das her?

Nebenklage ist z.B. möglich bei Verbrechen gegen das Leben.

http://dejure.org/ge...e/StPO/395.html

 

Dann ist ja alles gut, genau so eine hat das Gericht ja verhängt.

Waren wir uns nicht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe einig?

Das dürfte wohl von zahlreichen Faktoren abhängen, daher glaube ich in diesem Fall erstmal gar nichts.

Aber hier sind 2 Wochen ok?

 

MfG.

 

hartmut

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Nö ich weiß es immer noch nicht besser.
Wenn Du willst, schaffst Du es schon!

 

Jugendarrest ist imho keine Freiheitsstrafe sondern eine Erziehungsmaßnahme.
Was sollen uns diese Worte sagen?

 

Wo ist die Geldstrafe oder die Freiheitsstrafe?
Und diese?

 

Nebenklage ist z.B. möglich bei Verbrechen gegen das Leben.
Schön gesehen. Aber wie Du sicher noch weißt, bezog ich mich auf das Thema Genugtuung. Also bitte: wo hast Du das her?

 

Waren wir uns nicht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe einig?
Willst Du damit andeuten, das Gericht hätte eine unzulässige Strafe verhängt?

 

Aber hier sind 2 Wochen ok?
Wo bitte? Drück Dich einfach klar aus, dann ersparst Du Dir die Nachfragen!
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Warum sollte dann eine Bestrafung nach dem Jugendstrafrecht erfolgen?

Weil ihm einfach die geistige Reife fehlt, um die Folgen seines Handelns und sein Handeln als solches in Gänze zu erfassen oder abzuschätzen. Man KANN bei einem Heranwachsenden ggf. das Jugendstrafrecht anwenden, wenn begründete Zweifel an seiner geistigen Reife bestehen.

 

Entweder Volljährigkeit und Bestrafung nach dem Erwachsenenstrafrecht oder eben keine Volljährigkeit und keine damit verbundenen Rechte (und Pflichten).

Ich denke, daß das eine mit dem anderen nichts zu tun hat und daher dieser Vergleich hier auch nicht wirklich paßt. Zur Zeit wird ja diskutiert, ob man in NRW künftig nicht schon mit 16 Jahren wählen darf. Soll man dann zukünftig ein 16 oder 17jähriger wie ein Erwachsener bestraft werden, wenn er straffällig wird? Ich denke, daß das nicht unbedingt richtig und sinnvoll wäre.

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ich habe das Gefühl, dass sehr oft ein hohes Gewicht auf die Umstände des Täters gelegt werden. Die Aspekte Opfer, Gesellschaft, Strafe, Genugtuhung und Abschreckung- das klare Signal des Volkes- erhält zu wenig Gewicht.

 

Das mag in einigen Faellen vielleicht richtig sein, aber bestimmt nicht in allen. Schauen wir uns doch mal diesen Fall an: Da twittert jemand einen Lynchaufruf und tatsaechlich folgen dem einige Idioten. Es gab aber keine Lyncherei, demzufolge auch schon mal kein Opfer. Der Twitterer hat ziemlich gleich nach der Versammlung die Bloedheit seines Tuns erkannt und hat sich dafuer entschuldigt. Nun muss er noch fuer 14 Tage in den Jugendarrest. Reicht das nicht? Soll er zwei, drei Jahre weggesperrt werden, seine Zukunft damit verbaut werden, er kriminalisiert werden? Man bedenke auch noch, der junge Kerl war vorher strafmaessig voellig unbeleckt, ja nicht einmal auffaellig in irgendeiner Art. Ich meine, der hat seine Lektion gelernt - und damit hat das Strafrecht seinen Anspruch, so wie er in D'land besteht, voll durch gesetzt.

 

ich denke, dass es Zeit wird auch in der Rechtsprechung aufzuräumen!

 

Wie haetten wir es denn gerne? Einheitsstrafen fuer die Taten, unabhaengig von den individuellen Umstaenden? Vergleiche a la 'hartmut', dass da einer fuer das 'Wegschubsen' der Polizeimuetze drei Wochen (ich weiss es nicht, nehme hier nur mal an) kriegt, dann muss der wegen des Lynchaufrufes mindestens 3 Jahre sitzen, damit die 'Verhaeltnisse gewahrt' sind? Faende ich nicht so prickelnd, ehrlich......

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