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Verkehrsgerichtstag: Ärzte Sollen Fahruntüchtige Anzeigen


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Man sollte in der ganzen Diskussion noch erwähnen, das selbst Ärzte und Rechtsanwälte bereits heute teilweise ihre Verschwiegenheitspflicht brechen können/müssen.

 

Dies gilt vor allem bei Straftaten von besonderer Schwere sowie bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Wobei dies alles ein ziemlich schmaler Grad ist.

 

Und ehe wieder Biber kommt. Wenn du mehr wissen willst, dann lies selber nach.

Auch dir wird

http://ecosia.org/?sc=de

 

sicherlich weiter helfen.

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Top Posters In This Topic

@Hartmut

 

Mit den "Papa-Staat" Vertretern hier kannst Du lange diskutieren. Du wirst dort keine Einsicht finden. Sie möchten uns halt alle nur beschützen, koste es was es wolle. (Sarkasmus)Ich wäre ja dafür dass man jeden Bürger unmittelbar nach der Geburt in eine Gummizelle sperrt und künstlich ernährt. Dann kann auch nichts mehr passieren.(/Sarkasmus)

 

Trotzdem solltest Du wissen, auch wenn dich hier hauptsächlich die "Papa-Staat" Vertreter angreifen, dass ein Großteil der Mitglieder in diesem Forum sicher in diesem Punkt eher deiner Meinung ist. Das Verhältnis Arzt Patient ist eben ein Vertrauensverhältnis. Ein Arzt der seinen Patienten denunziert ist untragbar! Ein Staat der dies verlangt ist ein totalitärer Überwachungsstaat und ein Verkehrstag der dies verlangt ein Haufen Sicherheitsfanatiker die jeden Maßstab verloren haben.

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Trotzdem solltest Du wissen, auch wenn dich hier hauptsächlich die "Papa-Staat" Vertreter angreifen, .....

Das liegt eventuell daran, dass die voin Dir sogenannten "Papa-Staat" Vertreter besser lesen und verstehen koennen, als manch' anderer.... :rolleyes:

Der von 'hartmut' verlinkte Artikel faengt mit diesen Worten an:

Sehr kranke Patienten dürfen von Ärzten bei der Polizei angezeigt werden, wenn sie partout nicht auf das Autofahren verzichten wollen. Das empfiehlt die Mehrheit der Experten des 50.Verkehrsgerichtstags in Goslar. (Hagen Sabetzki, 27.01.2012)

Was machen 'hartmut' und seine Claqueure daraus? Nun ja, man lese im Thread nach..... :heul:

 

....dass ein Großteil der Mitglieder in diesem Forum sicher in diesem Punkt eher deiner Meinung ist.

Dazu zwei Fragen:

  1. Woher weisst Du das? und
  2. Wie definierst Du 'Grossteil'?

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Zur Freiheit gehört eben auch Risiko. Absolute Sicherheit kann es nur in den Köpfen von einigen Regelfaschisten geben. Willst Du keine Verkehrstoten in kauf nehmen, musst Du den Verkehr abschaffen. Nicht realistisch, also jetzt kommst Du.

 

hartmut, ich mach mir langsam sorgen, so oft wie in letzter zeit konnte ich dir noch nie zustimmen.

aber machen wir uns nichts vor, wenns keine anderen probleme mehr gibt, kommen eben die sicherheistfanatiker. wenn gar nix mehr geht, dann muss eben mit dem wort 'operschutz' das letzte stückchen freiheit noch dran glauben.

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Uebrigens, hier einmal ein Bericht, der die Luft aus 'hartmut's' Blase heraus lassen sollte..... :rolleyes:

Wenn Du mir jetzt auch noch die undichte Stelle zeigen könntest wo meine "Blase" Luft verliert? :heul:

 

Mal den Artikel kurz quergelesen.

Druck auf die Tränendrüse weil da mal vier Menschen ums Leben kamen, und zwei davon waren auch noch Promis.

Der Unfallfahrer hat nach dem Artikel den Unfall verursacht, weil er unter Epilepsie litt.

 

Bohrt man aber mal bisschen nach, dann merkt man, ja der junge Mann litt unter Epilepsie, nahm Medikamente gegen Epilepsie, und stand unter Drogeneinfluss.

Ich finde das schon mal sehr seriös wenn der Drogeneinfluss unterschlagen wird.

 

Demnach sagte der Anwalt des Unglücksfahrers, Henry Schulitz, der Zeitung, dass sein Mandant schon zweimal Unfälle verursacht habe, die auf epileptische Anfälle zurückzuführen sein sollen. Nach einer Karambolage im Jahr 2008 sei dem Mann der Führerschein abgenommen worden. Der 38-Jährige ging dem Zeitungsbericht zufolge aber erfolgreich dagegen vor.

................

Der Fahrer hatte zum Unfallzeitpunkt neben einem Medikament gegen epileptische Anfälle auch den Cannabis-Wirkstoff THC im Blut.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaf...,754203,00.html

Er war vorher schon auffällig, es wurde die Fahrerlaubnis entzogen und wieder erteilt. Also genau das was hier von einigen gefordert wurde. Da hat doch glatt das System der Sicherheitsfanatiker versagt.

Das ist doch ein schönes Beispiel dafür, Kontrolle ist sinnlos.

-----------------------------

 

Dann kommt das übliche Gelabere

Auch im Laufe eines Autofahrerlebens ist die Fahrerlaubnis ausnahmslos zu entziehen, sollte ein Verkehrsteilnehmer sich als nicht mehr geeignet oder nicht mehr befähigt erweisen, ein Kraftfahrzeug zu führen. Grundgedanke dieser resoluten Regel ist der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Fahrern.

Haben wir doch schon.

 

Nur neu ist endlich das Eingeständnis das die Behörden unfähig sind.

Ungeschulte Behörden sind oft blind für die Gefahren

und das jetzt neue Wege beschritten werden sollen.

 

Wer soll es richten?

Ein weiteres akutes Problem ist die Schweigepflicht von Haus- und Fachärzten. Sie sind diejenigen, die am ehesten erkennen und wissen, dass bestimmte Patienten für eine aktive Verkehrsteilnahme nicht mehr geeignet sind. Wenn die Mediziner ihre Patienten aber nicht selbst davon überzeugen können, auf das Fahren mit dem Auto vorübergehend oder dauerhaft zu verzichten, müssen sie hilflos zusehen, wie andere Menschen gefährdet werden, weil sie sich zu diesen Risiken Dritten gegenüber nicht äußern dürfen.

Jetzt werde die Ärzte zu hilflosen Opfern erklärt.

 

Das geltende rechtliche System der Überwachung der Fahreignung von Kraftfahrzeugführern ist dabei eigentlich gut durchdacht.

Nochmal sich selber auf die Schulter geklopft.

 

Eine Aus- und Fortbildungsinitiative auf allen staatlichen Ebenen ist ebenso erforderlich wie ein verbessertes Meldesystem für Fahreignungsmängel.

Klar muss Ausbildung her wenn Mängel bestehen, aber doch bitte auf Seiten des Staates, und keine für Ärzte, wie breche ich die Schweigepflicht.

 

Dann das Übliche Alter und Test.

 

Wie der Unfall von oben gezeigt hat, auch wenn die Führerscheinstelle Kenntnis hat, die Fahrerlaubnis entzieht und dann wieder erteilt, werden genau diese Unfälle nicht verhindert. Da hätte auch das aushebeln der Schweigepflicht nichts gebracht.

 

Also, wo verliert mein Pneu Luft?

 

MfG.

 

hartmut

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Ich finde das Thema echt nicht leicht... auf der eine Seite die Ärzte mit der Schweigepflicht... und den Patienten der auf die Schweigepflicht des Arztes vertraut und ein Recht auf medizinische Hilfe hat... auf der anderen Seite durch Krankheit einen Menschen, der im Straßenverkehr eine Gefahr für seine Mitmenschen darstellt.

 

 

Ich möchte nicht, dass wenn ich beim Arzt bin er die Befunde über mich der Führerscheinstelle mitteilt... (was kommt dann noch alles? ein komplettes Profil von mir über Einkäufe, Arztbesuche, Bankdaten etc... abrufbar für jede Behörde? Weiß dann der Zahnarzt bald über meine Beichte bescheid?).

 

Ich möchte aber auch nicht, dass der medizinische Fahruntüchtige in sein Auto steigt und und mich oder meine Familie tot fährt.

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Der Arzt hat da mit Sicherheit 'nen Gewissenskonflikt auszutragen. Andererseits, wenn er der Meinung ist, der Gesundheitszustand des Patienten laesst eine Teilnahme am Strassenverkehr mit dem eigenen motorisierten Fahrzeug nicht mehr zu und er teilt das dem Patienten mit, dieser jedoch wischt diese Bedenken vom Tisch und will partout nicht aufhoeren zu fahren - was soll er denn machen?

 

Vielleicht waere die Meldung an einen Amtsarzt, der dann eine medizinische Untersuchung zwingend einleiten kann, der richtige Weg? :rolleyes:

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Wie schon gesagt: Die Schweigepflicht ist auch heute nicht unbegrenzt. Die Grundsätze der Pflichtenkollision können auch heute schon eine Pflicht zum Offenbaren eines Geheimnisses i.S.d. § 203 StGB begründen. (Auf dieser Grundlage ist beispielsweise auch der Arzt berechtigt, je nach Schwere des Falles sogar verpflichtet, Fälle von Kindesmisshandlung dem Jugendamt zu melden)

 

Gruß

Goose

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Der Arzt hat da mit Sicherheit 'nen Gewissenskonflikt auszutragen. Andererseits, wenn er der Meinung ist, der Gesundheitszustand des Patienten laesst eine Teilnahme am Strassenverkehr mit dem eigenen motorisierten Fahrzeug nicht mehr zu und er teilt das dem Patienten mit, dieser jedoch wischt diese Bedenken vom Tisch und will partout nicht aufhoeren zu fahren - was soll er denn machen?

Stelle mal eine Balkenwaage auf.

 

Auf die eine Seite kommen die rein welche vom Arzt erfahren welche Einschränkungen sie haben, wie sie damit umgehen können und unter welchen Umständen sie nicht fahren dürfen. Und sich entsprechend verhalten.

Auf die andere Seite diejenigen die zwar wissen das sie Einschränkungen haben, aber sich nicht in Behandlung begeben weil sie damit rechnen müssten die Fahrerlaubnis zu verlieren, und unbehandelt fahren.

 

Wo liegt jetzt das größere Risiko?

 

Mehr als über Risiken aufklären kann der Arzt eben nicht. Sagen, solange sie diese Medikamente nicht gewöhnt sind, dürfen sie nicht fahren. Bei diesen Anzeichen müssen sie ihr Auto stehen lassen.

 

MfG.

 

hartmut

 

je nach Schwere des Falles sogar verpflichtet, Fälle von Kindesmisshandlung dem Jugendamt zu melden)

Klingt seltsam, aber hier geht es um das Interesse des Patienten.

 

Kleiner aber feiner Unterschied.

 

MfG.

 

hartmut

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Klingt seltsam, aber hier geht es um das Interesse des Patienten.

 

Kleiner aber feiner Unterschied.

Und du meinst, wenn jemand tatsächlich körperlich nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, es ihm jedoch aufgrund von Altersstarrsinn und des schleichenden Prozesses selber nicht bewusst ist, ist das nicht in seinem Sinne?

 

Gruß

Goose

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je nach Schwere des Falles sogar verpflichtet, Fälle von Kindesmisshandlung dem Jugendamt zu melden)

Klingt seltsam, aber hier geht es um das Interesse des Patienten.

 

Kleiner aber feiner Unterschied.

 

Und mit ähnlichen Risiken behaftet: Keiner weiß, wie viele mißhandelte Kinder genau deswegen gar nicht oder zu spät in ärztliche Obhut gelangen :rolleyes:

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Und du meinst, wenn jemand tatsächlich körperlich nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, es ihm jedoch aufgrund von Altersstarrsinn und des schleichenden Prozesses selber nicht bewusst ist, ist das nicht in seinem Sinne?

Kennst Du den Unterschied zwischen einem Kind und einer erwachsenen Person, die meist doch ein soziales Umfeld hat welches Einfluss auf sie ausübt.

 

Goose, es geht um erwachsene, eigenverantwortliche Menschen, die braucht man nicht vor sich selber beschützen. :rolleyes:

Was willst Du jetzt wirklich mit dem Ausflug zu Kinder und senile Alte beweisen? Das es Extreme gibt? Ja die gibt es, es gibt aber mehr die davon betroffen sind die geistig klar sind.

 

Und was Starrsinn angeht, da sind wir zweibeide dem mit dem Altersstarrsinn nicht hinten dran. :heul:

 

MfG.

 

hartmut

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Und mit ähnlichen Risiken behaftet: Keiner weiß, wie viele mißhandelte Kinder genau deswegen gar nicht oder zu spät in ärztliche Obhut gelangen :rolleyes:

Ja die gibt es.

Ist jetzt die nächste Forderung das alle Erziehenden sich psychisch untersuchen lassen müssen, sonst werden ihnen die Kinder weggenommen?

 

Es gibt da soziale Kontrollen die leider auch nicht immer funktionieren. Im Kindergarten, in der Schule wird darauf geachtet. Es gibt Nachbarn die nicht wegschauen wenn ein Kind misshandelt wird. Und erst wenn diese Kontrollen versagt haben, dann kann der Arzt die Scherben zusammenkehren.

 

MfG.

 

hartmut

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Vielleicht waere die Meldung an einen Amtsarzt, der dann eine medizinische Untersuchung zwingend einleiten kann, der richtige Weg? :rolleyes:

Das wäre ebenso ein Bruch der Schweigepflicht und im Wesentlichen doch auch nichts anderes als die Polizei bzw. Führerscheinstelle einzuschalten, die dann ihrerseits eine Untersuchung anordnet.

 

Abgesehen davon:

Mit welchem rechtlichen Mittel sollte denn derjenige verpflichtet sein sich der Untersuchung beim Amtsarzt zu unterziehen?

 

Das ist Kokolores, einfach ein "Verantwortung irgendwie rumschieben".

Letztlich bleibt doch, dass jemand der zurechnungsfähig ist für sein Tun selbst verantwortlich ist.

 

Nicht wenige setzen sich ja auch nach, wie auch immer geartetem, Führerscheinentzug munter weiter bzw. wieder hinters Steuer. Nur mal dazu, dass auch ein Wegnehmen der Fahrerlaubnis längst nicht alle Probleme löst.

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Die Grundsätze der Pflichtenkollision können auch heute schon eine Pflicht zum Offenbaren eines Geheimnisses i.S.d. § 203 StGB begründen. (Auf dieser Grundlage ist beispielsweise auch der Arzt berechtigt, je nach Schwere des Falles sogar verpflichtet, Fälle von Kindesmisshandlung dem Jugendamt zu melden)

Ja, aber da geht es um strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, insbesondere an Schutzbefohlenen, die, weil noch nicht fähig sich selbst zu schützen, dann eben in einigen Fällen des besonderen Schutzes der Gesellschaft bedürfen. Zudem geht es da um eine sehr konkrete persönliche Gefahr für das jeweilige Kind.

 

Das steht aber mit dem in diesem Thread diskutierten Thema in keinem Zusammenhang.

Erstens geht es da wohl vorwiegend, wenn überhaupt um Ordnungswidrigkeiten und zudem höchstens um eine recht abstrakte Gefahr bzw. Gefährdung.

 

Schließlich handelt jemand von dem ein Arzt der Meinung ist, dass er zu krank zum Autofahren ist, noch lange nicht ordnungswidrig, geschweige denn strafbar. Wie groß die Gefahr sein könnte, ob und wann jemand durch einen Unfall dann jemand zu Schaden kommt lässt sich nunmal kaum vorhersagen.

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Das ist Kokolores, eindach ein "Verantwortung irgendwie rumschieben". Letztlich ist jemand der zurechnungsfähig ist für sein Tun selbst verantwortlich.

Und wer ist zurechnungsfähig ? der Geisteskranke,mit einem gueltigen Fuehrerschein? der Epeleptiker welcher sich in seiner eingebildetet Freiheit beschraenkt fuehlt? oder der Alki welchen nicht weiss wenn er zu laufen hat, oder der Daddergreis mit Brillenglaesern so dick wie ein Falschenboden, welcher sich nur mit Hilfe andere menschen bewegen kann,aber Denkt er kann noch ?

 

Junge gesunde Menschen duerfen erst ab 18 den Schein machen,da es zu gefaehrlich ist diese auf die Menschheit loszulassen,aber Personen welche Medizinische Zeitbomben sind ueberlaesst man dem zufall bis diese unfaehigen Zeitbomben gesunde Menschen durch ihr fahrverhalten ins jenseits befoerdern, oder zu Krueppel machen

 

Ich kann wirklich nicht verstehen wie man sich so gegen Medizinische Urteile wehren kann wenn Fahrer welche einige male beim Schnellfahren erwischt werden und dann zur MPU muessen waehrend Personen welche unvernueftig und behindert/krank sind,und denken sie koennen fahren auf die Menschheit los laesst :rolleyes:

 

Der Fuehrerschein ist kein privileg,sondern eine zulassung um ein Fahrzeug zu fuehren und dazu gehoert eben eine geistig und medizinisch gesunde Person.

 

Ebenso kann ich nicht verstehen einen Fuehrerschein auf Lebzeit zu erhalten,ohne dass man nach einem bestimmten Alter zu einer Pruefung muss ob der Halter auch noch Geistig und koerperlich in der lage ist ein Fahrzeug zu fuehren.

Bei uns ist ab dem 80. Lebensjahr eine theoretische Pruefung bei der Fuehrerschein stelle noetig,welche alle 2 Jahre wiederholt werden muss.Ein bekanter hatte einen leicheten Schlaganfall, der Arzt benachrichtigte die Fuehrerschein Stelle und sein schein war fuer ein Jahr auf Eis, nachdem er eine Untersuchung hatte musste er einen neuen tehoretischen und FahrTest machen und erhielt seinen schein zurueck!

 

Bei euch kann eine Oma im alter von 99 jahren,halb blind, und gebrechlich,und mit alzheimer, welche seit 30 jahren kein Fahrzeug mehr fuhr legal mit dem Grossenkel seinem Porsche mit 300 km/h auf die Autobahn,und alles ist OK, wenn sie dann einen unfall verursacht und dabei einen Familienvater toetet,ist ja ok,dann spricht man den hinterbliebenen,und seinen 3 Kindern das Beileid aus,und alles ist geritzt, aber nur nicht die eingebildetet Freiheit dess Kranken einschraenken. Komische ansichten :( Aber es sind euere ansichten, jedem das seine :heul:

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Kennst Du den Unterschied zwischen einem Kind und einer erwachsenen Person, die meist doch ein soziales Umfeld hat welches Einfluss auf sie ausübt.

 

Goose, es geht um erwachsene, eigenverantwortliche Menschen, die braucht man nicht vor sich selber beschützen.

Was willst Du jetzt wirklich mit dem Ausflug zu Kinder und senile Alte beweisen? Das es Extreme gibt? Ja die gibt es, es gibt aber mehr die davon betroffen sind die geistig klar sind.

 

Das Beipiel mit den Kindern diente nur zur Veranschaulichung, daß es eben auch heute schon keine bedingungslose ärztliche Schweigepflicht gibt, von welcher ja der eine oder andere auszugehen scheint.

Mit der Eigenverantwortung ist es so eine Sache. Viele Menschen sehen es eben nicht ein, daß sie objektiv betrachtet nicht mehr in der Lage sind, sicher ein Fahrzeug zu führen. Das muss noch nicht einmal böse Absicht sein, es ist eben so, daß insbesondere alte Menschen eben ihren eigenen Kopf haben. Und wenn man schon "70 Jahre unfallfrei" fährt, neigt man eben dazu, sich das auf die eigene Fahne zu schreiben und zu verdrängen, daß diese tatsache eben die letzten Jahre weniger vom eigenen Fahrvermögen als mehr von der Aufmerksamkeit andere und dem nicht zu unterschätzenden Faktor Glück zu tun hatte.

 

Die, die geistig klar sind, werden wohl kaum davon betroffen sein, denn die dind entweder fit genug, ein Auto zu führen oder sehen ihre Schwächen ein. Es geht um die, die uneinsichtig sind.

 

Gruß

Goose

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Das Beipiel mit den Kindern diente nur zur Veranschaulichung, daß es eben auch heute schon keine bedingungslose ärztliche Schweigepflicht gibt, von welcher ja der eine oder andere auszugehen scheint.

 

Da vergleichst du aber Äpfel mit Birnen. Bringt ein Vater sein misshandeltes Kind zum Arzt ist das Kind der Patient und nicht der Vater und es wird im Intersse des Kindes gehandelt. Gehe ich zum Arzt und werde angeschissen steht das entgegen meinen Intersssen als Patient. Genau diese sollen aber durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt werden.

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Ich sagte schon: Ich vergleiche nicht, das Beispiel diente der Veranschaulichung, daß es eben auch heute schon keine bedingungslose ärztliche Schweigepflicht gibt, von welcher ja der eine oder andere auszugehen scheint.

 

Brauchst du weitere Beispiele? Dann schau mal in das IfSG.

 

Gruß

Goose

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...wenn das kommen sollte, könnte sich das zu einem richtigen Sparwunder für die Krankenkassen entwickeln - so effektiv schafft das keine Praxisgebühr der Welt, die Patienten (& Simulanten) von Ärzten fern zu halten. :heul:

 

Außerdem, zumindest bei uns hier in der Gegend würde sich so ein Fall ganz schnell rumschweigen, extremen Ärztemangel haben wir hier auch (noch) nicht - soll heißen, bei uns hier würde das ein Arzt genau einmal machen, anschließend könnte er seine Praxis dicht machen. Das gab es hier schon wegen weniger ... die ältere Kundschaft ist da sehr kleinlich, wenn die Gerüchteküche brodelt. :rolleyes:

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Das Beipiel mit den Kindern diente nur zur Veranschaulichung, daß es eben auch heute schon keine bedingungslose ärztliche Schweigepflicht gibt, von welcher ja der eine oder andere auszugehen scheint.

Wo wird da die Schweigepflicht verletzt?

Ein Arzt stellt fest, es liegt der Verdacht einer Misshandlung vor und teilt das dem Jugendamt oder der Polizei mit wenn es extrem ist.

 

Mit der Eigenverantwortung ist es so eine Sache. Viele Menschen sehen es eben nicht ein, daß sie objektiv betrachtet nicht mehr in der Lage sind, sicher ein Fahrzeug zu führen. Das muss noch nicht einmal böse Absicht sein,

Das trifft aber auch auf Probleme zu die nicht gesundheitlich ihre Ursache haben.

 

es ist eben so, daß insbesondere alte Menschen eben ihren eigenen Kopf haben.

Und schon wieder gehst Du wieder in das Extrem. Nicht nur alte Leute haben gesundheitliche Probleme.

 

Konstruieren wir doch mal den Fall, ein Knabe mit 25 Jahren merkt das er Probleme mit Alkohol hat. Er sucht ärztlichen Rat wie er diese Probleme in den Griff bekommt. Das bedeutet noch lange nicht das er betrunken Auto fährt. Der Arzt rät zu einer stationären Therapie, und mit etwas Glück bekommt der dann sein Alkoholproblem in den Griff.

Wenn die Führerscheinstelle keine Kenntnis davon bekommt, hat er noch seine Fahrerlaubnis, und eine weiße Führerscheinakte.

 

Nach deinen Wünschen müsste der Arzt die Führerscheinstelle benachrichtigen, und der Knabe wäre lange Zeit die Fahrerlaubnis los, und hätte noch Kosten um eine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Einen Eintrag in der Führerscheinakte der nicht zu seinem Vorteil ist.

 

Sollte er mal wieder Probleme mit Alkohol bekommen, er würde wohl kaum dann nochmal einen Arzt aufsuchen.

 

Die, die geistig klar sind, werden wohl kaum davon betroffen sein, denn die dind entweder fit genug, ein Auto zu führen oder sehen ihre Schwächen ein. Es geht um die, die uneinsichtig sind.

Das kann aber ganz nett täuschen. Willst Du behaupten nur die, die Ballaballa sind, sind nicht fit genug? Lies doch mal die Liste durch

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4_106.html

Da stehen auch nette körperliche Gebrechen drin. Und was Du für richtig hältst, muss nicht richtig sein, und der Betreffende deswegen noch lange nicht uneinsichtig. Er kann auch seine Fahrweise seinen Möglichkeiten anpassen, ohne das er ein erhöhtes Risiko darstellt.

 

MfG.

 

hartmut

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@Hartmut: War jetzt bei der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages eine Altersbegrenzung? Sollendie Ärzte jetzt nur Personen ab 70 aufwärts melden, bei denen sie Zweifel haben?

 

Wo wird da die Schweigepflicht verletzt?

Ein Arzt stellt fest, es liegt der Verdacht einer Misshandlung vor und teilt das dem Jugendamt oder der Polizei mit wenn es extrem ist.

Selbstverstänlich sind das Informationen, die grundsätzlich der Schweigepflicht unterliegen, die jedcch, wie schon gesagt, im Rahmen der Pflichtenkollision doch weitergegeben dürfen.

 

Gruß

Goose

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@Hartmut: War jetzt bei der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages eine Altersbegrenzung? Sollendie Ärzte jetzt nur Personen ab 70 aufwärts melden, bei denen sie Zweifel haben?

Habe ich jemals eine Altersgrenze außer 16Jahre bis fiktiven 80Jahre erwähnt? :rolleyes:

Du fängst doch immer mit den Alten an.

 

Selbstverstänlich sind das Informationen, die grundsätzlich der Schweigepflicht unterliegen, die jedcch, wie schon gesagt, im Rahmen der Pflichtenkollision doch weitergegeben dürfen.

Straftaten die andere begangen haben und nicht der Patient?

 

Wenn Du es so siehst, meinetwegen.

 

MfG.

 

hartmut

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Es ist richtig, ein Arzt trägt Verantwortung für seine Patienten. Daneben ist der Arzt eben auch zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ich sehe durchaus Deinen Punkt. Auch ich bin nicht daran interessiert, dass ein Arzt oder sonst wer den Behörden Auskunft über meinen Gesundheitszustand gibt.

 

Bei genauer Lektüre Deines Links fällt aber doch auf, dass es dort um „Sehr kranke Patienten“ geht. Und auch nur dann, „wenn sie partout nicht auf das Autofahren verzichten wollen“.

 

Angesichts dessen halte ich den Alarm, den Du hier machst, für etwas übertrieben.

 

Aber wie oben gesagt: Ich sehe Deinen Punkt und freue mich, wenn Du weiterhin – z.B. wenn es um idiotische Speed-Limits geht – Deine Stimme gegen Überregulierungen erhebst :rolleyes:.

 

Viele Grüße, Pedro.

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Bei genauer Lektüre Deines Links fällt aber doch auf, dass es dort um „Sehr kranke Patienten“ geht. Und auch nur dann, „wenn sie partout nicht auf das Autofahren verzichten wollen“.

Definiere "sehr krank" im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis.

 

Imho sind das alle Krankheiten welche auf die Fahrtüchtigkeit Einfluss haben können. Und selten weiß ein Arzt ob der Patient noch fährt.

 

Angesichts dessen halte ich den Alarm, den Du hier machst, für etwas übertrieben.

Wehre den Anfängen, wenn der Damm gebrochen ist, ist es zu spät wenn schleichend die "Meldepflicht" verschärft wird.

 

Aber wie oben gesagt: Ich sehe Deinen Punkt und freue mich, wenn Du weiterhin – z.B. wenn es um idiotische Speed-Limits geht – Deine Stimme gegen Überregulierungen erhebst :rolleyes:.

Gegen Überregulierung ja, gegen Limits wenn ich sie einsehe nicht unbedingt.

 

MfG.

 

hartmut

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"Sehr krank" in diesem Zusammenhang heißt, dass eine normale Teilnahme am Strassenverkehr als VT nicht uneigegschränkt möglich ist.

 

Ich war mal in ner REHA Klinik, und da kommt man mit vielen Patienten ins Gespräch. Einer hat mir mal erzählt:

 

Sein Neurologe hatte ihm gesagt, dass er mit seinen Beinen nicht mehr autofahren dürfe, da er Probleme habe,

seinen Gasfuss rechtzeitig aufs Bremspedal zu heben.

 

Das war so ein Fall. Hätte er, der Patient jetzt gesagt, mir doch egal, ich fahre weiter, dann hätte die These gegriffen,

dass der Arzt diesen Menschen anzeigen "könne".

 

Die Geschichte geht aber weiter, der Arzt sagte nämlich, Du kannst dein Auto umbauen lassen, sodass Du mit dem

Arm bremsen kannst und darfst Du wieder weiter fahren. Diese Umbauten musste vom TÜV eingetragen werden und

auch im Führerschein musste ein entsprechender Hinweis hinein, das man mit einem Hilfmittel fahren darf.

 

Der Patient musste dann sogar eine "zweite Fahrprüfung" mit einem umgebauten Fahrzeug machen um seine Fahrtüchtigkeit zu demonstrieren.

 

Ihr seht, bei "einsichtigen Patienten" und körperlichen Mängeln funktioniert das System heute bestens, allenfalls die "uneinsichtigen" sind ein Problem. Bei geistigen Problemen wie Demenz oder Altersstarrsinn kommt das System allerdings

an seine Grenzen. Hier sind die Angehörigen mit gefragt.

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Gegen Überregulierung ja, gegen Limits wenn ich sie einsehe nicht unbedingt.

 

MfG.

 

hartmut

 

Was denn, Du siehst etwas ein, ohne gleich ein Schreckensszenario aufzubauen??

Das wäre ja etwas ganz Neues, aber man soll ja die Hoffnung nie aufgeben.

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Uebrigens, hier einmal ein Bericht, der die Luft aus 'hartmut's' Blase heraus lassen sollte..... :rolleyes:

@harryb: Prof. Dr. Dieter Müller aus Bautzen hat schon viel Müll-Aufsätze produziert. Hier muß ich ihm jedoch recht geben, gerade bei den Themen Unfallursachenbestimmung, Verhalten als Laseranhaltecop, Handlasermessung, usw. :

Bundesweit werden jedoch Polizisten allenfalls rudimentär .... aus- und fortgebildet.

 

Und hier die Textpassage aus der Primärquelle Empfehlungen des 50. VGT, Arbeitskreis III, Punkt 6:

 

Über die bereits vom VGT 2005 getroffene Feststellung hinaus, dass der behandelnde Arzt in

Extremfällen nicht an die ärztliche Schweigepflicht gebunden ist, befürwortet der Arbeitskreis in Fällen

akuter Gefahr ein Recht des Arztes, einen uneinsichtigen oder unverständigen Patienten, der

krankheitsbedingt aus seiner Sicht nicht fahrtüchtig ist, der Polizei zu melden.

:heul:

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Nun, das ist aber der Unterschied.

Das weiß ich. Und ich habe ja auch nicht gesagt, daß ich die Forderungen des Verkehrsgerichtstags 1 zu 1 übernehmen würde.

 

Diese Aussage aus dem Verkehrsgerichtstag verlangt aber nunmal geradezu von Ärzten, dass sie ihre Patienten melden bzw. eben anzeigen, schon allein dafür wären Gesetzänderungen nötig.

Ja na und? Dann laß sie doch verlangen und fordern. Was letztlich davon übrig bleibt und ggf. umgesetzt wird, ist doch meistens nur ein Bruchteil dessen, was verlangt oder gefordert wird.

 

Ist ja jedem selbst überlassen bzw. spricht aus meinen Augen ja nichts dagegen.

Nur solches zur Pflicht zu machen ist eben nunmal wohl eher nicht möglich...

Da, dann sind wir ja völlig einer Meinung.

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Ärzte, Anwälte, Pfarrer, wahrscheinlich kommen noch irgendwann Angehörige dran, sollen alle ans Messer liefern die irgendwie verdächtig sind.

Das (siehe Hervorhebung) ist eben seit einiger Zeit das leidige Problem mit Dir. Du liest entweder nicht richtig, ignorierst manche Aussagen oder übertreibst eben völlig bzw. verallgemeinerst.

 

WO bitte habe ich oder wurde gesagt, daß ALLE ans Messer geliefert werden sollen, die nur IRGENDWIE verdächtig erscheinen? WO? Ich jedenfalls habe das nicht gesagt. Ich spreche von gravierenden Verstößen/Vergehen etc.. Ein kleiner, aber dafür wesentlicher Unterschied!

 

Gab es da im Osten nicht schon mal so eine Behörde die mit ähnlichen Mittel gearbeitet hat? Welche Rechte willst Du noch beschneiden, etwa das Recht die Aussage zu verweigern falls man sich selbst belasten könnte?

Viel bla bla. Zudem sind diese Fragen völlig überflüssig und unsinnig, wenn Du Dir nur EINmal die Mühe gibst, Deine Scheuklappen abzunehmen und das zu lesen, was eben auch geschrieben steht nicht nichts anderes! Für den Fall, daß Dir das tatsächlich gelingen sollte, können wir auch gern mal wieder diskutieren.

 

Vergiss es einfach.

Jaja.... Du solltest vllt. auch das ein oder andere vergessen.... :rolleyes:

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Wehre den Anfängen, wenn der Damm gebrochen ist, ist es zu spät wenn schleichend die "Meldepflicht" verschärft wird.

Schon richtig. Aber hier geht es doch nicht um eine „Meldepflicht“ sondern darum, dass ein Arzt etwas sagen darf, wenn der Patient sich und andere gefährdet, oder?

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Nach deinen Wünschen müsste der Arzt die Führerscheinstelle benachrichtigen, und der Knabe wäre lange Zeit die Fahrerlaubnis los, und hätte noch Kosten um eine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Einen Eintrag in der Führerscheinakte der nicht zu seinem Vorteil ist.

Das ist grundfalsch - es ist auch niemandes Wunsch so zu verfahren, jedenfalls habe ich das in diesem Thread nicht heraus lesen koennen. Es ist einzig und alleine Deine Interpretation der Angelegenheit, eine - wie ich bereits weiter oben erwaehnt habe - masslose, aber in letzter Zeit wohl 'hartmut'-typische, Uebertreibung der Dinge.

 

Bei genauer Lektüre Deines Links fällt aber doch auf, dass es dort um „Sehr kranke Patienten“ geht. Und auch nur dann, „wenn sie partout nicht auf das Autofahren verzichten wollen“.

 

Angesichts dessen halte ich den Alarm, den Du hier machst, für etwas übertrieben.

Eben! :heul:

 

Imho sind das alle Krankheiten welche auf die Fahrtüchtigkeit Einfluss haben können. Und selten weiß ein Arzt ob der Patient noch fährt.

Das ist deine Meinung - einzig und allein. Nirgendwo steht geschrieben oder wird gefordert, dass dieses auch so durch gefuehrt wird!

 

@harryb: Prof. Dr. Dieter Müller aus Bautzen hat schon viel Müll-Aufsätze produziert. Hier muß ich ihm jedoch recht geben, gerade bei den Themen Unfallursachenbestimmung, Verhalten als Laseranhaltecop, Handlasermessung, usw. :
Bundesweit werden jedoch Polizisten allenfalls rudimentär .... aus- und fortgebildet.

Nun, wenn ich deine Beitraege in diesem Forum als Aufsaetze betrachte, dann kann der Prof. Dr. Mueller aus Bautzen Dir in hundertzwanzig Jahren nicht das Wasser abgraben. Du hast ja gerade mit dem von mir teilweise zitierten 'Aufsatz' die Fuehrung ausgebaut.......

 

Dass das Zitat voellig aus dem Zusammenhang gerissen und in deine kleine Scheinwelt eingebaut wurde, muesste selbst Dir klar sein, oder? :rolleyes:

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Das (siehe Hervorhebung) ist eben seit einiger Zeit das leidige Problem mit Dir. Du liest entweder nicht richtig, ignorierst manche Aussagen oder übertreibst eben völlig bzw. verallgemeinerst.

Manchmal muss man überzeichnen damit mal das Hirn in Bewegung kommt.

 

WO bitte habe ich oder wurde gesagt, daß ALLE ans Messer geliefert werden sollen, die nur IRGENDWIE verdächtig erscheinen? WO? Ich jedenfalls habe das nicht gesagt. Ich spreche von gravierenden Verstößen/Vergehen etc.. Ein kleiner, aber dafür wesentlicher Unterschied!

Was ist gravierend? Wo ziehst Du die Grenze? Beim Alzheimer, oder schon bei beginnender Abhängigkeit vom Alkohol. Und wo beginnt die Verantwortung vom Arzt, und wo endet sie? Trifft natürlich auch auf andere Vertrauenspersonen zu.

 

Viel bla bla.

Langsam kann ich dich auch nicht mehr ernst nehmen wenn bald in jedem Beitrag von dir Ähnliches steht.

 

Zudem sind diese Fragen völlig überflüssig und unsinnig, wenn Du Dir nur EINmal die Mühe gibst, Deine Scheuklappen abzunehmen und das zu lesen, was eben auch geschrieben steht nicht nichts anderes! Für den Fall, daß Dir das tatsächlich gelingen sollte, können wir auch gern mal wieder diskutieren.

Ich lese, und denke einfach einen Schritt weiter. Kann sein das ich noch kein Brett vor dem Kopf habe.

 

Jaja.... Du solltest vllt. auch das ein oder andere vergessen.... :rolleyes:

Und Du dich mal an einiges erinnern. Aus Geschichte soll man lernen um Fehler in der Zukunft zu vermeiden.

 

MfG.

 

hartmut

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Schon richtig. Aber hier geht es doch nicht um eine „Meldepflicht“ sondern darum, dass ein Arzt etwas sagen darf, wenn der Patient sich und andere gefährdet, oder?

Die Pflicht entsteht wenn Verantwortung getragen werden muss.

 

Natürlich steht da nicht, der Arzt muss, so eine Pflicht würde einen Aufschrei der Medizinmänner zur Folge haben. Folglich muss es anders umschrieben werden. Er darf, und wenn dann die ersten Urteile kommen weil Medizinmänner nicht gehandelt haben und dafür belangt wurden, hast Du immer noch ein darf. Dann darf der Medizinmann sich auf die sichere Seite begeben und gehorsamst melden.

 

Darf klingt halt positiver wie muss.

 

MfG.

 

hartmut

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Das ist grundfalsch - es ist auch niemandes Wunsch so zu verfahren, jedenfalls habe ich das in diesem Thread nicht heraus lesen koennen. Es ist einzig und alleine Deine Interpretation der Angelegenheit, eine - wie ich bereits weiter oben erwaehnt habe - masslose, aber in letzter Zeit wohl 'hartmut'-typische, Uebertreibung der Dinge.

Was ist dann der Wunsch?

Das alle mit Krankheiten uneingeschränkt fahren dürfen.

 

Jetzt mal Butter bei den Fischen.

 

Bei genauer Lektüre Deines Links fällt aber doch auf, dass es dort um „Sehr kranke Patienten“ geht. Und auch nur dann, „wenn sie partout nicht auf das Autofahren verzichten wollen“.

 

Angesichts dessen halte ich den Alarm, den Du hier machst, für etwas übertrieben.

Eben! :rolleyes:

Dann definiere mal Du: "schwer krank".

 

Das ist deine Meinung - einzig und allein. Nirgendwo steht geschrieben oder wird gefordert, dass dieses auch so durch gefuehrt wird!

Was würde dann Sinn machen?

Wenn keine Krankheiten die für die Fahrtauglichkeit, was dann?

 

Jetzt bitte ich dich mal zu schreiben, welche Krankheiten die in dem Anhang der FEV genannt sind, würdest Du ausnehmen, und warum?

 

MfG.

 

hartmut

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hmm, wenn wir jetzt konsequent sind, müsste auch jeder kneipenwirt, jeden gast melden, der sich über die 1,5 promille trinkt. denn hier liegt nach allgemeinen gutachterleitlinien ein alkoholproblem vor, dass ein eignung zum führen von kraftfahrzeugen ausschliesst.

noch besser aber, wie verpflichten jeden, der sowas mitbekommt zur meldung.

 

ein frage an die cops: was würdet ihr denn machen wenn ein freund von euch sich auf ner party die so abschiesst, dass er selbst mit toleranzen weit über 1,5 promille ist? würdet ihr sowas der führerscheinstelle melden?

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Jetzt bitte ich dich mal zu schreiben, welche Krankheiten die in dem Anhang der FEV genannt sind, würdest Du ausnehmen, und warum?

Ich werde mich hueten, mich da auch nur irgendwie fest zu legen, dazu fehlt mir ganz einfach die Kapazitaet. Ich lese, was geschrieben steht und was gefordert wird. Das geschriebene und die Forderung sind eineindeutig, es steht von 'sehr kranken Patienten' und 'die partout nicht das Autofahren sein lassen wollen' geschrieben. Alles andere, was Du daraus machst, ist einfach nur simple Polemik!

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hmm, wenn wir jetzt konsequent sind, müsste auch jeder kneipenwirt, jeden gast melden, der sich über die 1,5 promille trinkt. denn hier liegt nach allgemeinen gutachterleitlinien ein alkoholproblem vor, dass ein eignung zum führen von kraftfahrzeugen ausschliesst.

Das sehe ich aber nun gaenzlich anders. Verlaesst der Gast die Lokalitaet, dann hat der Wirt keinerlei Einfluss mehr auf ihn. Allenfalls kann man von ihm verlangen, dass er den Gast auf seine Fahruntuechtigkeit hinweisen, es stellt sich jedoch die Frage, ob er ueberhaupt weiss, dass der Gast noch zu fahren gedenkt.

 

ein frage an die cops: was würdet ihr denn machen wenn ein freund von euch sich auf ner party die so abschiesst, dass er selbst mit toleranzen weit über 1,5 promille ist? würdet ihr sowas der führerscheinstelle melden?

Bin zwar kein Cop, antworte aber trotzdem: Ich persoenlich wuerde mit allen Mitteln versuchen, ihn von der Fahrt abzuhalten. That's it! Besaeuft er sich einmal auf einer Party, ist noch lange kein Grund vorhanden, der Fuehrerscheinstelle eine wie auch immer geartete Meldung zukommen zu lassen.

Anders saehe es aus, wenn der Gute sich regelmaessig zusaeuft und dann Auto faehrt. Ich wuerde versuchen, ihn davon zu ueberzeugen, das Fahren zu unterlassen. Tut er es dennoch - und dauernd - koennte ich mir schon vorstellen, ihm zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer 'ne Mine zu legen..... :rolleyes:

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@harryb,

 

du hast die fragestellung nicht richtig verstanden. jemand der sich über die 1,5 promille grenze säuft, gilt genauso als dauerhaft nicht geeignet zum führen eines kraftfahrzeuges, wie jemand der gesundheitliche probleme hat. dabei ist es völlig unerheblich ob er nur behauptet fahren und trinken trennen zu können. es wird in den gutachterleitlinien davon ausgegangen, dass er das nicht mehr kann. weil jemand, der die 1,5 promille grenze überschreiten kann, ein geübter trinker ist, und diese können nicht mehr trennen zwischen trinken und fahren....laut leitlinien.

also haben wir in diesem moment die gleiche problematik, wie bei bei jemandem der gesundheitliche probleme hat, und deswegen nicht geeignet ist ein kfz zu führen.

jetzt klarer? deswegen nochmal, müsste man nicht auch von einem wirt verlangen, diese person der führerscheinstelle zu melden? gleiches gilt eben für die polizei, und in diesem fall sogar besonders.

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Manchmal muss man überzeichnen damit mal das Hirn in Bewegung kommt.

Du versuchst nur, auf Biegen und Brechen Deine Meinung durchzudrücken. Und der, der sich Deinem Ansinnen nicht hingibt, hat Deiner Ansicht nach dann wohl kein Hirn. Auf diesem Niveau läßt es sich schwerlich diskutieren.

 

Was ist gravierend? Wo ziehst Du die Grenze? Beim Alzheimer, oder schon bei beginnender Abhängigkeit vom Alkohol. Und wo beginnt die Verantwortung vom Arzt, und wo endet sie? Trifft natürlich auch auf andere Vertrauenspersonen zu.

Was gravierend ist, habe ich nicht zu entscheiden. IMHO sind es solche Vorfälle, die eben keine Bagatelle mehr darstellen. Grenzen würden ganz sicher gezogen. Und längst nicht alles würde danach als "gravierend" eingestuft.

Ich persönlich ziehe z.Z. die Grenze dort, wo ich meine, es nicht mehr vertreten zu können. Wo ich mich im Falle eines entsprechenden Vorfalls (bspw. Unfall) fragen müßte, ob ich es nicht hätte verhindern können.

 

Langsam kann ich dich auch nicht mehr ernst nehmen wenn bald in jedem Beitrag von dir Ähnliches steht.

Dann laß den blabla-Teil doch einfach mal aus Deinen Beiträgen raus, dann klappt's sicherlich auch wieder, daß man Dich ernst nehmen und mit dir vernünftig diskutieren kann.

 

Ich lese, und denke einfach einen Schritt weiter. Kann sein das ich noch kein Brett vor dem Kopf habe.

Ja klar. Du stehst in der Wüste und hörst das Gras wachsen.

Eine schöne Signatur hast Du. Die solltest Du Dir ab und an aber auch mal vor Augen führen. Was Du so schreibst, KANN EVTL. mal eintreffen, MUß aber nicht.

 

Und Du dich mal an einiges erinnern. Aus Geschichte soll man lernen um Fehler in der Zukunft zu vermeiden.

Ich habe mich schon immer ganz gut für Geschichte interessiert, insbes. unsere unrühmliche welche. Ich hatte Geschichte zudem im Abi, insofern benötige ich von Dir ganz sicher keinerlei Nachhilfe. Was mich aber schon damals ange :rolleyes: hat, was dieser dämliche Spruch, der sofort und beim kleinsten "Anlaß" geschrien wurde: Wehret den Anfängen! Komisch nur, daß man diesen Spruch entsprechend übertragen, insbes. auf den Verkehrssektor, ganz und gar nicht hören möchte. Wie und woher das wohl kommen mag?!

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jetzt klarer? deswegen nochmal, müsste man nicht auch von einem wirt verlangen, diese person der führerscheinstelle zu melden? gleiches gilt eben für die polizei, und in diesem fall sogar besonders.

Klarer schon, was die Leitlinie der Gutachter angeht. Nichtsdestoweniger stellt sich mir die Frage: Woher soll der Wirt wissen, dass der Kunde die 1.5 Promille ueberschritten hat? :rolleyes:

Selbiges trifft uebrigens auch auf den Polizisten zu, der den Kameraden sieht, ohne eine Alkoholkontrolle zu machen. Woher soll der die Promillezahl wissen? Sollte der Kamerad in eine Verkehrskontrolle kommen, fangen die Raeder der Muehle ohnehin an zu mahlen, wenn die 1.5 ueberschritten sind.....

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ein frage an die cops: was würdet ihr denn machen wenn ein freund von euch sich auf ner party die so abschiesst, dass er selbst mit toleranzen weit über 1,5 promille ist? würdet ihr sowas der führerscheinstelle melden?

Ganz einfach: das muß nicht gemeldet werden und ich sähe auch keinerlei Veranlassung dazu. Würde er hingegen noch fahren wollen, würde ich dieses Ansinnen mit allen Mitteln zu verhindern versuchen. In letzter Konsequenz auch, indem ich die Kollegen benachrichtige. Das würde ich dem Freund allerdings auch zuvor androhen, aber es eben auch letztendlich so durchziehen.

 

Anders sähe der Fall aus, wenn jemand offenkundig alkoholabhängig ist, sich ständig abschießt und eben auch noch Auto fährt. Im Regelfall stehen die auch etliche Stunden nach dem Volltrunk noch unter Strom. Zumal sie immer wieder nachtanken.

Diesen "Freund" (es wäre kein wirklicher Freund) würde ich vor die Wahl stellen: Entziehung oder Meldung. Aber ignorieren würde ich es nicht.

 

müsste man nicht auch von einem wirt verlangen, diese person der führerscheinstelle zu melden? gleiches gilt eben für die polizei, und in diesem fall sogar besonders.

Das läßt sich in der Praxis nicht umsetzen. Wie soll der Wirt denn wissen oder feststellen, wieviel der "Gast" intus hat?

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Ich werde mich hueten, mich da auch nur irgendwie fest zu legen, dazu fehlt mir ganz einfach die Kapazitaet. Ich lese, was geschrieben steht und was gefordert wird. Das geschriebene und die Forderung sind eineindeutig, es steht von 'sehr kranken Patienten' und 'die partout nicht das Autofahren sein lassen wollen' geschrieben. Alles andere, was Du daraus machst, ist einfach nur simple Polemik!

Und was soll ich jetzt mit dieser Antwort anfangen? :rolleyes:

 

Keiner weiß jetzt was sehr krank ist, keiner weiß wer noch fahren darf.

 

Klingt halt so, die Oberen werden es schon richtig machen.

 

MfG.

 

hartmut

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Klingt halt so, die Oberen werden es schon richtig machen.

Ganz und gar nicht; es klingt eher so: Die Aerzte werden es schon richtig machen. Oder wuerdest Du denen nicht zutrauen zu entscheiden, wer noch fahren kann und wer nicht? :rolleyes:

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Woher soll der Wirt wissen, dass der Kunde die 1.5 Promille ueberschritten hat? :rolleyes:

....

Selbiges trifft uebrigens auch auf den Polizisten zu, der den Kameraden sieht, ohne eine Alkoholkontrolle zu machen. Woher soll der die Promillezahl wissen? Sollte der Kamerad in eine Verkehrskontrolle kommen, fangen die Raeder der Muehle ohnehin an zu mahlen, wenn die 1.5 ueberschritten sind.....

 

also beim wirt ist es gar nicht so schwer. letztendlich stellt er am schluss die rechnung aus. wenn da 10 bier und 15 schnäpse drauf stehen, innerhalb der letzten 4 h, dann ist es absolut eindeutig dass hier die 1,5 promille grenze weit weit überschritten wurde. ich nehme ja als beispiele extra nur die extremen fälle, und diese gibt es. und genau da will ich eben wissen wie sich der wirt und/oder der cop da verhalten sollen, wenn man denn von ärzten in ähnlichen eindeutigen fällen auch eine pflicht fordert hier etwas der führerscheinstelle zu melden.

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hat Deiner Ansicht nach dann wohl kein Hirn. Auf diesem Niveau läßt es sich schwerlich diskutieren.

Wenn ich schreibe, Hirn in Bewegung setzen, gehe ich davon aus das Hirn vorhanden ist.

 

Was gravierend ist, habe ich nicht zu entscheiden. IMHO sind es solche Vorfälle, die eben keine Bagatelle mehr darstellen. Grenzen würden ganz sicher gezogen. Und längst nicht alles würde danach als "gravierend" eingestuft.

Ich persönlich ziehe z.Z. die Grenze dort, wo ich meine, es nicht mehr vertreten zu können. Wo ich mich im Falle eines entsprechenden Vorfalls (bspw. Unfall) fragen müßte, ob ich es nicht hätte verhindern können.

Also wie bei @HarryB, die Oberen werden schon wissen was sie machen. Warum soll ich mir einen Kopf drum machen.

Aber natürlich habe ich grundsätzlich die falschen Ansichten, selbst wenn ich mich auf die FEV beziehe wo Krankheiten gelistet sind.

 

Dann laß den blabla-Teil doch einfach mal aus Deinen Beiträgen raus, dann klappt's sicherlich auch wieder, daß man Dich ernst nehmen und mit dir vernünftig diskutieren kann.

Irgendwie gehen dir die Argumente aus, glaube ich.

 

Ich habe mich schon immer ganz gut für Geschichte interessiert, insbes. unsere unrühmliche welche. Ich hatte Geschichte zudem im Abi, insofern benötige ich von Dir ganz sicher keinerlei Nachhilfe.

Schön für dich, nur wir haben vorher und nachher auch Geschichte, und gerade nach 45 wird die Geschichte wirklich interessant weil sie im hier und jetzt spielt.

 

Was mich aber schon damals ange :rolleyes: hat, was dieser dämliche Spruch, der sofort und beim kleinsten "Anlaß" geschrien wurde: Wehret den Anfängen! Komisch nur, daß man diesen Spruch entsprechend übertragen, insbes. auf den Verkehrssektor, ganz und gar nicht hören möchte. Wie und woher das wohl kommen mag?!

Der passt überall wo eine Fehlentwicklung beginnt.

Und um deine Geschichtskenntnisse etwas zu erweitern, der Spruch ist etwa so alt wie das Neue Testament.

 

Diese Aufforderung, die oft in der Form „Wehret den Anfängen!“ zitiert wird, geht auf das lateinische „Principiis obsta“ des römischen Dichters Ovid zurück, der in seiner Schrift Remedia amoris (Heilmittel gegen die Liebe) schrieb:

„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“[40]

„Wehre den Anfängen! zu spät wird die Medizin bereitet, wenn die Übel durch langes Zögern erstarkt sind.“

 

Die Heilmittel gegen die Liebe sollen dem unglücklichen Verliebten helfen, sich wieder zu entlieben. Wenn die Beziehung schon fortgeschritten ist, soll der Verliebte sich an der Geliebten übersättigen, um überhaupt therapierbar zu werden, denn Ovid ist der Ansicht:

„Sero medicina paratur, cum mala per longas invaluere moras.“

„Zu spät wird das Heilmittel zubereitet, wenn erst das Übel durch zu langes Zuwarten stark geworden ist.“

 

Das Zitat wird heute ohne Gedanken an den eigentlichen Ursprung gebraucht, um vor verderblichen Entwicklungen zu warnen:

„Deshalb geht der Ruf an alle Bürger, die diesen Artikel lesen: Wehret den Anfängen!“

„Protektionismus: ‚Wehret den Anfängen!‘“

„Wehret den Anfängen: Naziherrschaft in Karlsruhe‘“

 

Geschichte ist begreifen, nicht auswendig lernen.

 

MfG.

 

hartmut

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