Ingo 0 Posted October 6, 2010 Report Share Posted October 6, 2010 Zwischen 16.45 und 17.10 Uhr endeckte der Dieb an der Einmündung B317/Bergwerkstraße das Gerät. Dieses wurde komplett abgebaut und mitgenommen, ohne dass es jemand bemerkte... bloß nicht die aufmerksamen Messbeamten wecken ... Link Grüße!Ingo Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted October 6, 2010 Report Share Posted October 6, 2010 YMMD! http://wuerziworld.de/Smilies/schild/sd28.gif Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted October 6, 2010 Report Share Posted October 6, 2010 Der Blitzer hat einen Wert von 100 000 Euro.Das ließe ja nur einen Schluss zu, um welche Anlage es sich handelt. Der Dieb hat also wahrlich ganze Arbeit geleistet, als er den Blitzer komplett abgebaut und mitgenommen hat Interessant auch die bloße Vermutung ein Verkehrssünder habe die Tat begangen bzw. die plakative zuspitzung in der Überschrift, laut der ein Raser der Täter ist... Quote Link to post Share on other sites
dcberger 0 Posted October 6, 2010 Report Share Posted October 6, 2010 für den "aufmerksamen Messbetriebsbediensteten" Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted October 11, 2010 Report Share Posted October 11, 2010 Wäre es denkbar das es sich um ein semi-stationäres Gerät (z.B. Multanova Radarbox) gehandelt hat ? Die Presse ist bei Überwachungstechnik oft sehr unpräzise. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted October 11, 2010 Report Share Posted October 11, 2010 Die Presse ist bei Überwachungstechnik oft sehr unpräzise.Da gebe ich Dir sogar recht. Du bist aber auch sehr unpräzise und schreibst Schmarrn. Und versuch doch mal das Posting von @xander zu verstehen. Quote Link to post Share on other sites
Smith 0 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Nach diesem erfolgreichen Coup wird der Raser vielleicht noch dreister und nimmt bei seiner nächsten Aktion auch noch die Messbeamten mit....ohne dass die was merken. Quote Link to post Share on other sites
kante 0 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Lieber Dieb! Wenn Du das liest, bitte hier melden. Dann können wir Dir das Gerät für einen schmalen Taler abkaufen und haben wieder mal was zum Testen. kante Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Lieber Dieb! Wenn Du das liest, bitte hier melden. Dann können wir Dir das Gerät für einen schmalen Taler abkaufen und haben wieder mal was zum Testen. kanteauch, wenn es sicher nur ein Spaß ist: § 259 StGBHehlerei (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß. (3) Der Versuch ist strafbar. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Joh - an dieser Stelle moechte ich doch dringend bitten, von solchen 'Scherzen' Abstand zu nehmen! Schliesslich muss der Forumsbetreiber letztendlich den Kopf hin halten, wenn es zu irgendwelchen behoerdlichen Ermittlungen wegen solcher 'Scherze' kommt! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Wie kann das passieren? Ist es Zufall das so was in Baden passiert? Da stellt sich die Frage: Wie kann das passieren? Bei mobilen Tempokontrollen ist es unabdingbar, dass sich ein Geschwindigkeitsüberwacher in der Nähe aufhält; ein solches Gerät steht – anders als eine fest installierte Anlage – nie unbeaufsichtigt an der Straße. Das bestätigt auch Willi Famulla vom Landratsamt Lörrach, das für die Kontrolle in Hausen zuständig war. Aber er erklärt: "Das Gerät ist durch ein langes Kabel mit dem Messwagen verbunden. In diesem Fall war der Messwagen so platziert, dass der Geschwindigkeitsüberwacher zwar die Straße sehen konnte, aber keinen direkten Blickkontakt zum Überwachungsgerät hatte." Auch die vorgeschriebenen Kontrollgänge habe der Mitarbeiter etwa alle 30 Minuten gemacht, erklärt Famulla weiter.http://www.badische-zeitung.de/hausen-im-w...--36239352.html MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
PhantomRaser 15 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 § 259 StGBHehlerei (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß. (3) Der Versuch ist strafbar. Wie sagt ein Sprichwort so schön: Man kann alles machen, man darf sich nur nicht erwischen lassen Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Auch die vorgeschriebenen Kontrollgänge habe der Mitarbeiter etwa alle 30 Minuten gemacht, erklärt Famulla weiter. Komisch, dass vom VT in jedem einzelnen Augenblick Aufmerksamkeit verlangt wird und Nichtbeachtung bestraft wird. Hingegen sind beim Messbeamten zur Sicherstellung eines "aufmerksamen Messbetriebs" halbstündige Kontrollgänge ausreichend. Warum piept da eigentlich nichts im Messwagen, wenn einer das Messgerät vom Kabel löst? Wie kann der Gerätebediener und -überwacher jetzt eigentlich bestraft werden, da er offenbar seine Pflichten nicht erfüllt hat...? Wenn mein (privater) Arbeitgeber mir Geräte im Wert von ca. 100 T€ anvertraut und ich verliere bzw. lasse mir die fahrlässig klauen, dann kriege ich aber richtig was zu hören... Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 ..Wie kann der Gerätebediener und -überwacher jetzt eigentlich bestraft werden, da er offenbar seine Pflichten nicht erfüllt hat...? ...Offensichtlich bestand seitens des Arbeitgebers die Anweisung das Messgerät halbstündlich zu kontrollieren. Ich kann da keine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers feststellen. Warum sollte er dafür bestraft werden wenn diese Verfahrensweise mit dem Arbeitgeber/Vorgesetzten abgesprochen ist? Übrigens geht aus der Pressemitteilung nicht das verwendete Messgerät hervor und ob überhaupt ein Aufmerksamer Messbetrieb im Sinne der Bedienungsanleitung vorgeschrieben war. Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Offensichtlich bestand seitens des Arbeitgebers die Anweisung das Messgerät halbstündlich zu kontrollieren. Ich kann da keine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers feststellen. Warum sollte er dafür bestraft werden wenn diese Verfahrensweise mit dem Arbeitgeber/Vorgesetzten abgesprochen ist? Sofern diese Anweisung des AG bestand, stellt sich die Frage, warum dieser so leichtfertig mit meinen Steuergeldern umgeht und ein von mir bezahltes Gerät im Wert von 100 T€ unbeobachtet am Straßenrand stehen lässt Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Das wäre z.B. einer der Gründe:Überschreitungsquote mit Sicht aufs Messgerät 1%Überschreitungsquote ohne Sicht aufs Messgerät 40% Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Sofern diese Anweisung des AG bestand, stellt sich die Frage, warum dieser so leichtfertig mit meinen Steuergeldern umgeht und ein von mir bezahltes Gerät im Wert von 100 T€ unbeobachtet am Straßenrand stehen lässt Wo ist das Problem? Da stehen manchmal Werte am Straßenrand, da sind 100 000€ Erdnüssle, wenn ich mal an so einen voll beladen Lkw denke. Wenn der Fahrer da mal zum Duschen geht ist das ja auch nicht fahrlässig. Nachdenklich macht mich nur, imho haben die Dinger doch eine Alarmanlage als Diebstahlsicherung, warum hat die nicht funktioniert? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Lieber Dieb! Wenn Du das liest, bitte hier melden. Dann können wir Dir das Gerät für einen schmalen Taler abkaufen und haben wieder mal was zum Testen. kanteauch, wenn es sicher nur ein Spaß ist: § 259 StGBHehlerei (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß. (3) Der Versuch ist strafbar. GrußGoose@Goose: Ich glaube, irgendjemand hat Dir Deinen Sinn für Humor geklaut. Ich verspreche, dass ich ihn nicht ankaufen werde. Mein Gott . Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Wie kann das passieren? Ist es Zufall das so was in Baden passiert? Wir können alles - außer Hochdeutsch un' auf Radargrätle uffpasse! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Wir können alles - außer Hochdeutsch un' auf Radargrätle uffpasse! Schau die mal die Karte an. Dort wo blau markiert ist, dort sitzen die wo älles könnet, blos net Hochdeutsch, aber wer schwätzt scho freiwillig Hochdeutsch. Do kommet sowas net vor. Und des Gelbe, des sind die Gelbfüssler, be denne krieget sogar Radarfallen Füss. http://www.s-line.de/homepages/m-ebener/KarteVII.html scnr. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Wir können alles - außer Hochdeutsch un' auf Radargrätle uffpasse! Schau die mal die Karte an. Dort wo blau markiert ist, dort sitzen die wo älles könnet, blos net Hochdeutsch, aber wer schwätzt scho freiwillig Hochdeutsch. Do kommet sowas net vor. Und des Gelbe, des sind die Gelbfüssler, be denne krieget sogar Radarfallen Füss. http://www.s-line.de/homepages/m-ebener/KarteVII.html scnr. hartmutGenial! Man sollte einen Zaun drum ziehen und nach zehn Jahren nachsehen, wer übrig geblieben ist . Gruß, Pedro (nit bös gmeinet). Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 [...]@Goose: Ich glaube, irgendjemand hat Dir Deinen Sinn für Humor geklaut. Ich verspreche, dass ich ihn nicht ankaufen werde. Mein Gott . Gruß, Pedro.Nein, Sinn für Humor habe ich durchaus. Nur, wie HarryB auch sagte: Unterm Strich könnte der Forenbetreiber durchaus Ärger bekommen, wenn hier Straftaten verabredet werden. Sicher würde unterm Strich wohl nichts herum kommen, weil es an der Ernsthaftigkeit der Verabredung mangelt, aber man kann Ärger auch im Vorfeld vermeiden, findest du nicht? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Wir können alles - außer Hochdeutsch un' auf Radargrätle uffpasse! Doch, uffpasse könnetse au. PD Waiblingen-PressestellePRESSEMITTEILUNG vom Freitag, 26.03.2010 Verkehrssünder versucht mobiles Radarmessgerät zu stehlen, Fellbach, Stuttgarter Straße, Donnerstag, 25.03.2010, 21.45 Uhr Ein dreister Täter hat am Donnerstagabend versucht, das mobile Radarmessgerät samt Kamera der Stadt Fellbach, das in der Stuttgarter Straße aufgestellt war, zu klauen. Ein noch unbekannter junger Mann ging zu der Kamera und entfernte die Abdeckung. Nachdem er merkte, dass er den Film dennoch nicht entnehmen kann, warf er das Stativ samt Kamera über seine Schulter und flüchtete zu Fuß. Hierbei wurde er von einem Angestellten der Stadt Fellbach verfolgt. Vermutlich aufgrund des schweren Gewichts ließ der Insasse die Kamera fallen. Im Verdacht stehen Insassen eines VW Golf, dessen Fahrer vermutlich kurz zuvorwegen zu schnellen Fahrens in der Stuttgarter Straße in Fellbach geblitztworden war. Danach fuhr er an die Messstelle zurück und erkundigte sich nach dem gemessenen Wert. Er wollte offensichtlich den städtischen Angestellten ablenken. Vermutlich hat in dieser Zeit ein weiterer Insasse dieses Autos sich zu der Kamera begeben und die Tat begangen. Trotz der möglichen Ablenkung hat der aufmerksame Angestellten der Stadt Fellbach die Tat bemerkt und den Gerätedieb verfolgt. Der Golf fuhr ebenfalls davon. Dieser konnte jedoch in der Nähe des Messortes gestellt werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 12, 2010 Report Share Posted October 12, 2010 Nein, Sinn für Humor habe ich durchaus.Ey, das ist nicht fair! Kaum habe ich mir die Lachtränen wegen hartmut's genialer Badenser-Jokes aus den Augen gewischt, kommst Du mit Deiner westfalensischen Brachialkomik um die Ecke! Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted October 13, 2010 Report Share Posted October 13, 2010 Das wäre z.B. einer der Gründe:Überschreitungsquote mit Sicht aufs Messgerät 1%Überschreitungsquote ohne Sicht aufs Messgerät 40%Das wäre ein Nachweis für monetäre und quotengetriebene Gründe. Hierbei wurde er von einem Angestellten der Stadt Fellbach verfolgt. Vermutlich aufgrund des schweren Gewichts ließ der Insasse die Kamera fallen.Gut so. Ich darf darin erinnern, daß seinerzeit im Gerangel mit dem Meßbeamten der Radarfallendieb in Passau verstorben ist. Nur: Der Abbau und Abtransport der Anlage dürfte nach Einschätzung der Polizei einige Zeit in Anspruch genommen haben.Fehleinschätzungen der Polizei sind bekannt. Warum niemand registrierte, dass plötzlich keine Fahrzeuge mehr geblitzt wurden – das kann auch das Landsratsamts bisher nicht erklären.Wie auch, wenn man Pennertum schützen möchte. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 13, 2010 Report Share Posted October 13, 2010 Wie kann der Gerätebediener und -überwacher jetzt eigentlich bestraft werden, da er offenbar seine Pflichten nicht erfüllt hat...?Wo steht geschrieben, dass er sie nicht erfuellt hat? Den vorgeschriebenen Kontrollgang hat er offensichtlich ausgefuehrt..... Wenn mein (privater) Arbeitgeber mir Geräte im Wert von ca. 100 T€ anvertraut und ich verliere bzw. lasse mir die fahrlässig klauen, dann kriege ich aber richtig was zu hören...Und weiter? Ich denke nichts - das war es dann auch..... Meinst Du allen Ernstes, dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurden nicht die Leviten gelesen? Wie haettest Du es denn gerne, Steinigung, Pranger, auspeitschen, oder was? Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted October 13, 2010 Report Share Posted October 13, 2010 Wo ist das Problem? Da stehen manchmal Werte am Straßenrand, da sind 100 000€ Erdnüssle, wenn ich mal an so einen voll beladen Lkw denke. Wenn der Fahrer da mal zum Duschen geht ist das ja auch nicht fahrlässig. Der Unterschied ist: mit dem Geld seiner Spedition kann der Fahrer von mir aus machen, was er möchte. Aber die Behörden nicht mit meinem. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 13, 2010 Report Share Posted October 13, 2010 Der Unterschied ist: mit dem Geld seiner Spedition kann der Fahrer von mir aus machen, was er möchte. Aber die Behörden nicht mit meinem.Ich moechte jetzt mal ganz provokativ behaupten, dass die Menge deines Geldes bei den Behoerden derart gering ist, dass es sich ueberhaupt gar nicht lohnt, darueber zu diskutieren. Von daher verstehe ich nicht so recht, warum Du hier einen derartigen Aufstand machst.... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 13, 2010 Report Share Posted October 13, 2010 Aber die Behörden nicht mit meinem. Das war allenfalls mal dein Geld. Das es zwar immer mal vorkommt das eine Geschwindigkeitsmessanlage Füße bekommt, es aber sehr selten ist das es auch erfolgreich ist das sie dauerhaft verschwindet, glaube ich das die Sicherheitsvorkehrungen ausreichend sind. Mehr Sicherheit würde mehr Kosten als Nutzen bringen. Wenn was wohl zu erwarten ist, der böse Bube erwischt wird, zahlt er dein Geld zurück. Außerdem, drücke etwas fester auf den Pin, dann bekommen sie DEIN Geld. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted October 13, 2010 Report Share Posted October 13, 2010 Wenn mein (privater) Arbeitgeber mir Geräte im Wert von ca. 100 T€ anvertraut und ich verliere bzw. lasse mir die fahrlässig klauen, dann kriege ich aber richtig was zu hören...Und weiter? Ich denke nichts - das war es dann auch..... Meinst Du allen Ernstes, dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurden nicht die Leviten gelesen? Wie haettest Du es denn gerne, Steinigung, Pranger, auspeitschen, oder was? Jeder nur ein Kreuz... Jeder nur ein Kreuz... Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted October 13, 2010 Report Share Posted October 13, 2010 Ich moechte jetzt mal ganz provokativ behaupten, dass die Menge deines Geldes bei den Behoerden derart gering ist, dass es sich ueberhaupt gar nicht lohnt, darueber zu diskutieren. Dann hätte ich gerne zusätzlich zum "Netto" die Abzüge auf der monatlichen Gehaltsabrechnung auch ausgezahlt. Ist ja so wenig, dass es sich gar nicht lohnt, darüber zu diskutieren. Ach ja, und die 19% Umsatzsteuer, die ich bei jedem Einkauf zahle, die hätte ich auch gerne zurück. Ist ja nicht der Rede wert... Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted October 16, 2010 Report Share Posted October 16, 2010 Abgesehen davon,dass die Anlage ja "gesichert" war durch einen Meßfuzzi.....WAS bitte macht der die restlichen 28 min der halben Stunde,wo er die Anlage auf vorhandensein/funktionsfähigkeit zu checken hat? Den Blick darauf kann man ja nicht wirklich "messen",also würde mich interessieren,womit er sich seine Zeit so im KFZ vertreibt!Hier bei uns in Schleswig-Holstein sind die Beamten ja mittlerweile dazu übergegangen,per mobilem Parabolspiegel in der Dienstzeit TV zu schauen,meine Frage hierzu ist, ob das vom Dienstherren genehmigt ist bzw ob die Herren der Blitzlichter dieses Gerät zum "Runfunktempfang" auch der GEZ in Köln gemeldet haben,ansonsten wäre das ein Fall von Schwarzseherei und somit ein OWI (werd ich beim nächsten Antreffen des roten Blitzerbusses von Dithmarschen im übrigen mal kontrollieren und die Besatzung drauf ansprechen,mal sehen,was da für ne doofe Antwort kommt.) Was das "Netto" angeht,so wäre ich auch dafür,weia,das wär schön.... Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted October 19, 2010 Report Share Posted October 19, 2010 Der Unterschied ist: mit dem Geld seiner Spedition kann der Fahrer von mir aus machen, was er möchte. Aber die Behörden nicht mit meinem. Auch wenn das Geld in einen anderen Topf wandert kommt es aus deiner Tasche (vorausgesetzt du hast eine Versicherung und/oder kaufst Produkte die transportiert wurden. Quote Link to post Share on other sites
RainerZufall 6 Posted October 21, 2010 Report Share Posted October 21, 2010 Der Unterschied ist: mit dem Geld seiner Spedition kann der Fahrer von mir aus machen, was er möchte. Aber die Behörden nicht mit meinem. Auch wenn das Geld in einen anderen Topf wandert kommt es aus deiner Tasche (vorausgesetzt du hast eine Versicherung und/oder kaufst Produkte die transportiert wurden. Der Vergleich hinkt. O.g. Produkte kaufe ich freiwillig, Steuern muss ich dagegen zwangsläufig zahlen. Quote Link to post Share on other sites
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