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Smith

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  1. Hallo Alberto, also Radar oder Laser ist da nicht im Spiel. Es gibt zwar Moving-Radar-Wagen (m.W. im norddeutschen Raum), die blitzen dann aus dem fahrenden Auto heraus. Aber das ist hier nicht das Problem. Zur Geschwindigkeitsermittlung hat der Videowagen zunächst seine Eigengeschwindigkeit und die Filmaufnahmen des pösen Rassers. Aus der Entfernung zwischen Sünder und Verfolger wird die Geschwindigkeit des Sünders - wohl rein aufgrund - optischer und rechnerischer Auswertung bestimmt. Fährt man dem Sünder mit konstantem Abstand hinterher, braucht man nichts mehr zu berechnen, veränder
  2. Dann lohnt sich ja die Herstellung von Sprit aus verflüssigter deutscher Steinkohle wieder!
  3. Eben. Man hat allerlei Varianten auf Lager, mit denen man alle möglichen regionalen und weltweiten Variationen erklären kann, mit ein und demselben Treibhauseffekt. Eine Sub-Theorie passt dann immer! Ist doch völlig egal, wer dann früher was behauptet hat. Also: Ein Generalproblem von Latif und Konsorten ist: "Wie soll ich ex ante wissen, wer sich es post geirrt hat?" Damit sind alle Prognosen unglaubwürdig und ich ignoriere sie. @toxic waste Sehr richtig! Ob es hier heftig schneit, in Chine Überflutungen gibt, Australien ausdörrt oder gerade überflutet wird...oder auch nicht...das ist all
  4. Wenn es so sein sollte, dass sie den Halter/Vater? etc. angeschrieben haben, hätte ich einen Zeugenfragebogen erwartet. Sie haben ja ein recht gutes Bild und hätten dann erkennen können, dass es nicht der Sohn sein kann. Dann macht es verfahrenstechnisch Sinn, gleich denjenigen zu befragen, der wissen könnte, wer gefahren ist. TO schreibt aber von einem Anhörungsbogen. Hmm.... Andererseits ist es für die Frage nach der Verjährung entscheidend, ob innerhalb dreier Monate gegen TO ermittelt worden ist. Offensichtlich ist das hier der Fall, denn die Ermittlungsbehörden sind...wie auch immer...a
  5. Au weia. Du kommst reichlich spät. 1. Mit dem Anhörungsbogen wirst DU als Fahrer verdächtigt. Relativ gutes Bild macht die Beweislage eigentlich klar. 2. Du mußt nicht zur Wache gehen. Helfen wird das nichts. Es wird dann ein Bußgeldbescheid erlassen. 3. Man könnte jetzt folgendermaßen vorgehen: - den Anhörungsbogen mußt Du nicht erhalten haben, der kam nicht per Postzustellungsurkunde! - Du kannst Dich nicht mehr an den Vorfall erinnern...es könnte auch einer der Brüder gefahren sein. - hoffentlich sieht Dir einer der vier Brüder täuschend ähnlich, am besten ein eineiger Zwillin
  6. @toxic waste Ja, das mit den Wintertemperaturen ist schon lustig. Da prognostiziert Herr Latif vor 10 Jahren mildere Winter und kaum Schnee...als Folge der globalen Erwärmung. 10 Jahre später behaupten andere dann das genaue Gegenteil. Siehe hier http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0...,689089,00.html Daran ist jetzt wieder die Sonne schuld...aber nur begrenzt auf Europa. Flugs zieht man ein paar veränderte Luftstömungen aus der Tasche und kann sich die Sache erklären. Wirklich toll. Ist aber nichts anderes als die Immunisierung einer Theorie. So ähnlich wie Marxismus. Der stimmt
  7. Nach diesem erfolgreichen Coup wird der Raser vielleicht noch dreister und nimmt bei seiner nächsten Aktion auch noch die Messbeamten mit....ohne dass die was merken.
  8. Ich würde erst mal abwarten, was da für ein Schreiben kommt, wenn überhaupt eines kommt. Ob das mglw. 15 € kostet, kann man jetzt doch noch gar nicht wissen. Generell folgendes: 1. Dass der Blitz fast seitlich von Vorne kommt und Dir gegolten hat, kann sein. 2. Ob das dichte Auffahren die Messung verfälscht hat und damit Du statt dem Hintermann beschuldigt wirst, hängt wesentlich vom Messverfahren ab. Bei Radar durchaus möglich, bei Einseitensensoren eher nicht. Welche Verfahren zur Anwendung kam, kann (muss aber nicht) im Anhörungsbogen stehen. 3. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, kann man jet
  9. Was auch immer da passiert sein mag, wenn die gemessenen Temperaturdaten fälschlich überhöht waren (von einer fälschlichen zu niedrigen Messung habe ich nichts gelesen), dann müssen sie nach unten korrigiert werden. Dann wird aber die Diskrepanz bei den Erwärmungstrends i.Vgl. zu den Oberflächenmessungen noch größer. Ein konsistentes Bild sieht anders aus.
  10. Hä? Der Satellit zeigt wohl Erwärmung an, die es so nicht gegeben hat....wenn ich den Text richtig verstehe. Sonst haben Satelliten aber einen geringeren Erwärmungtrend angezeigt als die Oberflächenmessungen. Ich weiß nicht, was Du jetzt sagen willst.
  11. @bonsai-brummi Das ist wohl wahr. Ein positiver Zusammenhang wäre eher dann zu beobachten wenn über alle Bundesländer hinweg die Geschwindigkeitsbeschilderung das "wahre" Gefährdungspotential zuverlässig anzeigen würde. Dann würden die, die schneller fahren, auch ein faktisch höheres Risiko und mehr Unfälle produzieren...bei entsprechend mehr KBA-Eintragungen. Offensichtlich ist genau das aber nicht der Fall. Kompatibel ist das mit zwei Annahmen: 1. Beschilderung hat mit wahrer Gefährdungslage wenig zu tun. 2. Sehr unterschiedliche Kontrolldichte. (Brandenburger fahren zwar brav, aber es n
  12. Interessant ist in der ACE-Studie der Zusammenhang zwischen - Tempo-Unfälle pro 1 Million Einwohner und - KBA-Eintragungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen pro 1 Mio. EW. Es gibt keinen! Erwarten sollte man doch einen positiven Zusammenhang.
  13. 3 Wochen dürfte repräsentativ sein. Bleiben also noch über 2 Monate, um die Verjährung zu erreichen. Einen Anwalt wirst Du brauchen, um das Verfahren entsprechend zu verzögern. Positiv ist, dass jetzt die Ferienzeit ansteht. Da hat man plausible Verzögerungsgründe.
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