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Über Rot Bei Vereister Straße


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Guten Abend zusammen,

 

Ich habe folgendes Anliegen an die fachmänner/frauen die mir hoffentlich weiterhelfen können:

 

Februar 2010, Ich war mit meiner Freundin unterwegs auf einer 2 Spurigen Hauptstraße. Die Ampel mit Blitzer steht nach einer unübersichtlichen leichten Rechtskurve mit leichtem Gefälle.

Es war derart vereist dass ich, wie die anderen Fahrzeuge unmittelbar links neben mir, mit ca. 25km/h auf die grüne Ampel zufuhr. Als sie plötzlich umschaltete, als ich geschätzte 15m vor der Haltelinie war, Bremste ich um nicht geblitzt zu werden. Chancenlos rutschte ich das leichte Gefälle hinunter und wurde Fotografiert. Ich bemerkte dass das Fahrzeug auf der 2. Spur beschleunigte und nicht erwischt wurde. Letztendlich kam ich 5m nach der Haltelinie zum stehen und entschloss mich die Kreuzung zu Räumen.

Also bekam ich Post von der Stadt: Mit einer Rotlichtphase von 1,03 Sekunden hätte ich die Kreuzung überfahren. Die Strafe sollte 250€ + 4 Wochen fahrverbot + 4 Punkte im Verkehrszentralregister betragen.

Sofort wurde ich innerlich wütend. Ich versuchte anzuhalten um den Kreuzenden Verkehr nicht zu Gefährden und der andere Fahrer, der beschleunigte, Riskiert viel und wird nicht erwischt.

 

Jetzt die Frage: Wenn ich Einspruch erhebe und vor Gericht muss werde ich Gerechtigkeit finden und nicht bestraft? Oder muss ich mich damit abfinden?

 

Liebe Grüsse

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Hallo

 

werde ich Gerechtigkeit finden

 

Ja, klar. Du bist über Rot gefahren und wirst dafür in der üblichen Höhe bestraft werden.

 

Du darfst nur so schnell fahren, das du jederzeit vor einer roten Ampel anhalten kannst, Ausreden zählen nicht.

 

Der Andere hat mit deiner Bestrafung nun mal überhaupt nichts zu tun.Woher willst du wissen, das der nicht bestraft wurde, falls der auch über Rot gefahren ist? Spielt für dich aber sowieso keine Rolle.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Es ist tatsächlich so, dass Du auch bei widrigen Straßenbedingungen bei Rot zwingend anhalten musst. Glätte wird hier nicht als Ausrede gewertet.

 

In Deinem Falle sehe ich aber Chancen, dass das Fahrverbot, allerdings sehr wahrscheinlich unter Erhöhung des Bußgeldes abgebogen werden kann.

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In Deinem Falle sehe ich aber Chancen, dass das Fahrverbot, allerdings sehr wahrscheinlich unter Erhöhung des Bußgeldes abgebogen werden kann.

Persönlich würde ich es über die Schiene Augenblickversagen versuchen.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo,

 

1.: Ja ich weiss der andere Fahrer hat nichts mit der Sache im Allgemeinen zu tun. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen dass mir nichts blühen würde, hätte ich die Gefährdung anderer Menschen durch Beschleunigen in Kauf genommen wie der andere Fahrer.

2.: Ja ich bin Sicher dass der Blitzer nur mich erwischt hat.

3.: Auf der Straße waren 60km/h erlaubt, auch wenn das nichts zur Sache tut

4. Ich habe erst einen Anhörungsbogen erhalten, dann den Bußgeldbescheid.

 

Wie hoch würde denn das Bußgeld ungefähr ausfallen wenn das Fahrverbot in eine weitere Geldstrafe umgewandelt würde?

Muss ich, um diese Umwandlung zu erwirtschaften trozdem vor Gericht?

 

 

Im Prinzip war es ja die Kombination aus Glätte (Radblockieren) und dem Gefälle die mir das Genik brach. Wenn ich nunmal Bergab rutsche, kann ich vorher noch so langsam gewesen sein.

 

 

Gruß

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Wie hoch würde denn das Bußgeld ungefähr ausfallen wenn das Fahrverbot in eine weitere Geldstrafe umgewandelt würde?

Muss ich, um diese Umwandlung zu erwirtschaften trozdem vor Gericht?

Wenn die Bußgeldstelle sich darauf einlässt, ( muss sie nicht ) dann wird meist das Bußgeld verdoppelt. Geht nur bei weißer Weste und wenn der Führerschein beruflich gebraucht wird.

 

Im Prinzip war es ja die Kombination aus Glätte (Radblockieren) und dem Gefälle die mir das Genik brach. Wenn ich nunmal Bergab rutsche, kann ich vorher noch so langsam gewesen sein.

Wenn Du das dem Richter verklickern kannst und er darauf eingeht, kann es sein das es milder geahndet wird. Deshalb auch der Hinweis auf Augenblicksversagen.

 

MfG.

 

hartmut

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oder der Richter erzählt, dass an diesem Tag nur sehr wenige andere geblitzt wurden, das die Gelbphase mindestens 4 Sekunden dauerte, man angepasst fahren muss, ...

Vielleicht noch ein paar Fragen zur Bereifung?

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Im Prinzip war es ja die Kombination aus Glätte (Radblockieren) und dem Gefälle die mir das Genik brach. Wenn ich nunmal Bergab rutsche, kann ich vorher noch so langsam gewesen sein.

Wenn Du das dem Richter verklickern kannst und er darauf eingeht, kann es sein das es milder geahndet wird. Deshalb auch der Hinweis auf Augenblicksversagen.

Vielleicht wird der Richter in solchen Einlassungen aber auch 'fehlende Einsicht' erkennen und darum weiter auf dem Fahrverbot beharren. Auch grobe Pflichtverletzung in Verbindung mit höherem Bußgeld ist möglich, wenn von einer Ortskenntnis auszugehen ist.

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Ich hatte Winterreifen auf dem Fahrzeug, das soll nicht zu Debatte stehen.

Von Anwohnern die Unmittelbar an der Kreuzung Wohnen weiss ich dass relativ viele Fahrzeuge geblitzt wurden.

Die "weisse Weste" trage ich momentan noch, und ich brauche auch den Führerschein da ich täglich 20 Kilometer zur Arbeit fahren muss und ich um 3.30 Uhr anfange zu Arbeiten, um diese Zeit fahren noch keine Linienbusse.

 

Aber mal ganz konkret: Würdet ihr die Sache vor Gericht ziehen oder soll ich lieber die Schuld einräumen um nicht noch höhere Kosten zu verursachen?

 

"Vieleicht..." Antworten nützen mir leider in der Situation nichts, desshalb bitte ich um sachliche Ratschläge. Desshalb habe ich ja das Thema eröffnet

 

 

Danke an alle für Die Antworten bisher

 

 

Gruß

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Aber mal ganz konkret: Würdet ihr die Sache vor Gericht ziehen oder soll ich lieber die Schuld einräumen um nicht noch höhere Kosten zu verursachen?

Wenn ich auf meinen Führerschein angewiesen wäre und ein doppeltes Bußgeld keine finanziellen Probleme bereiten würde, würde ich mit Verweis auf die bisherige Flensburger Unbelecktheit und das Benötigen des Führerscheins zum Broterwerb mit der Bußgeldstelle in Verhandlungen treten.

 

Dabei würde jedoch jegliches Erwähnen des anderen Fahrzeugs sowie Sprüche von der Art "Im Prinzip war es ja die Kombination aus Glätte (Radblockieren) und dem Gefälle die mir das Genik brach." lassen.

 

Denn die möglicherweise größere Gefährdung eines anderen macht deinen Verstoß absolut nicht kleiner und wenn man der Meinung ist, dass bei dir Unverständnis oder Ärger herrscht, dass dir der Verstoß zur Last gelegt wird bzw. du es sogar als Ungerechtigkeit empfindest, wird da wohl die Bereitschaft dir etwas zu erlassen bzw. umzutauschen recht schnell gegen null gehen.

Denn niemand lässt sich gerne sagen, dass er andere ungerecht behandelt, sei es auch nur mittelbar.

Zurückhalten ist also angesagt.

 

Ist die Bußgeldstelle nicht bereit das Fahrverbot umzuwandeln würde ich es vor Gericht versuchen.

So oder so ist Einsicht zeigen, auch wenn es schwer fällt wohl nicht verkehrt.

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Danke für die Antwort MrMijagi,

 

 

Deine Meinung dazu erscheint mir als plausibel. Ich werde mir trotzdem einen Anwalt nehmen müssen der die Hauptverhandlung für mich regelt, damit ich in meinen Äußerungen keine fehler mache die die "Umwandlung" des Fahrverbots aufs Spiel setzen.

 

Aber in einem bin ich mir jetzt sicher, und das ist der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

 

 

Gruß

 

 

 

 

 

*kann von mir aus Geschlossen werden :kopfschuettel:

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Hallo hades89,

mir ging es nicht darum mit Dir über die Winterreifen zu diskutieren, sondern mögliche Fragen des Richters aufzuzeigen.

Du solltest erstmal mit der Bußgeldstelle verhandeln und Dir eventuell die teure Hauptverhandlung sparen, siehe auch die anderen Posts.

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4 Wochen Fahrverbot lassen sich mit Urlaub kombinieren, die berufliche Fahrtnotwendigkeit dürfte damit kein Problen sein! Evtl. auch eine Bude, Zimmer für 5 oder 10 Nächt am Arbeitsorrt. 5/10 x 30 € = 150/300€, ggf. billiger als die gewünschte Bußgelderhöhung!

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Aber in einem bin ich mir jetzt sicher, und das ist der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

Das mit dem Einsicht zeigen üben wir aber nochmal.

 

Wieso bist du denn weiter konsequent der Meinung dass du Recht hast und dir mit deinem Verhalten kein Vorwurf zu machen ist?

Selbstkritik = Fehlanzeige?

 

Nur weil jemand anders die Kreuzung noch bei Grün oder Gelb passiert hat und dafür beschleunigt hat?

Man könnte sagen eine kontrollierte Reaktion um den Gefahrenbereich zu verlassen.

 

Du aber bist unkontrolliert mit blockierten Rädern mehrere Meter in den geschützten Kreuzungsbereich gefahren bzw. gerutscht und hast lediglich Glück gehabt dass von der Querseite gerade keiner kam bwz. die gerade noch nicht losgefahren waren.

Wie du da darauf kommst dass du "Recht haben" könntest erschließt sich mir irgendwie nicht.

 

4 Wochen Fahrverbot lassen sich mit Urlaub kombinieren, die berufliche Fahrtnotwendigkeit dürfte damit kein Problen sein! Evtl. auch eine Bude, Zimmer für 5 oder 10 Nächt am Arbeitsorrt. 5/10 x 30 € = 150/300€, ggf. billiger als die gewünschte Bußgelderhöhung!

Du schreibst ja immer große Wahrheiten.

Leider nur eben aus deiner begrenzten Sichtweise.

 

Für einige Menschen ist aber z.B. ein familiäres Zusammenleben oder auch andere Aktivitäten am Heimatort erst das Salz in der Suppe das das Leben lebenswert macht.

 

Was also ein "Problem" ist oder nicht, bzw. von Einzelnen gewünscht wird sollte man denjenigen vielleicht selbst überlassen. Auch wann und wie man den Familienurlaub verbringt z.B.

Es gibt tatsächlich Leute für die sich nicht nur am schnöden Mammon orientieren, sondern die auch andere 'Lebenswerte' in ihre Berechnung einbeziehen...

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1. Im Urlaub ohne Führerschein widerspricht nicht einem gemeinsamen Famlilienleben.

Kommt drauf an welche Art von Urlaub man sich so leisten kann. :kopfschuettel:

 

Gundsätzlich fällt eben häufig auf, dass du für verschiedene Situationen sehr eindeutige 'Lösungen' vogibst und auch strikt der Meinung bist, dass das stets das Beste ist.

 

Doch nur aus deiner Lebenswirklichkeit betrachtet sieht das aus wie Wahrheit. Dass es andere Lebensumstände auch nur geben könnte wird von dir meist konsequent ausgeblendet.

Dass du meist mit einem belehrenden Vorschriftscharakter unterwegs bist tut ein übriges.

 

Es gibt aber nunmal Menschen die sich ungern vorschreiben lassen, wie sie mit den persönlichen Dingen des Lebens umgehen...

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Wenn es um den Urlaub geht, in den man mit dem Auto fahren muss: In den meisten Fällen hat mittlerweile auch die Frau einen Führerschein.

Ja sicher.

Aber ist es sinnvoll mehrere Stunden hinterm Steuer zu sitzen, zumal wenn man noch Kinder transportiert?

Vielleicht möchte auch der geschiedene Vater mit den Kindern in den Urlaub fahren oder was weiß ich.

 

Es geht doch um den Absolutheitsanspruch der These(n):

Kolbenfeder stellt fest "Im Urlaub ohne Führerschein widerspricht nicht einem gemeinsamen Famlilienleben." und dann hat das für alle zu gelten! Punkt.

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Ja sicher.

Aber ist es sinnvoll mehrere Stunden hinterm Steuer zu sitzen, zumal wenn man noch Kinder transportiert?

Vielleicht möchte auch der geschiedene Vater mit den Kindern in den Urlaub fahren oder was weiß ich.

Dann muss man halt öfter mal eine Pause machen, oder eine Zwischenübernachtung einlegen. Sicher bringt das Fahrverbot Unannehmlichkeiten mit sich. Das ist auch nicht schlimm, denn es soll ja so sein, daß der Betrofene merkt, daß es lästig ist und ihn dazu bringen, in Zukunft sein Verhalten derart zu ändern, daß es möglichst nicht wieder zu einem FV kommt.

 

Es geht doch um den Absolutheitsanspruch der These(n):

Kolbenfeder stellt fest "Im Urlaub ohne Führerschein widerspricht nicht einem gemeinsamen Famlilienleben." und dann hat das für alle zu gelten! Punkt.

Willst du nun behaupten, daß es Familien gibt, für die der gesamte Urlaub ausfällt, weil der Vater ein Fahrverbot hat?

 

Gruß

Goose

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Willst du nun behaupten, daß es Familien gibt, für die der gesamte Urlaub ausfällt, weil der Vater ein Fahrverbot hat?

Kann ich nicht erkennen, dass er solches behaupten moechte.... Ich sehe eher, dass er die Allgemeingueltigkeit von 'Kolbenfeders' Aussage in Frage stellt - und zwar durchaus zu Recht.... :vogelzeig:

 

Im Uebrigen kann ich mir durchaus auch Faelle vorstellen, in denen der Urlaub ausfaellt, wenn Vati nicht fahren darf..... :kopfschuettel:

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Im Uebrigen kann ich mir durchaus auch Faelle vorstellen, in denen der Urlaub ausfaellt, wenn Vati nicht fahren darf.....
Möglicherweise der Urlaub, wie er ursprünglich geplant ist. Allerdings sollte es kein Problem sein, dann eben umzuplanen...

 

Kann ich nicht erkennen, dass er solches behaupten moechte.... Ich sehe eher, dass er die Allgemeingueltigkeit von 'Kolbenfeders' Aussage in Frage stellt - und zwar durchaus zu Recht....
Den unmittelbaren Zusammenhang zwiechen Führerschein und Familienleben kann ich jedoch auch nicht erkennen.

 

Gruß

Goose

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Sicher bringt das Fahrverbot Unannehmlichkeiten mit sich. Das ist auch nicht schlimm, denn es soll ja so sein, daß der Betrofene merkt, daß es lästig ist und ihn dazu bringen, in Zukunft sein Verhalten derart zu ändern, daß es möglichst nicht wieder zu einem FV kommt.

Da würde ich dir ja nie widersprechen und der Sinn und Zweck eines Fahrverbotes wurde mir ja bereits mehrfach nahegebracht. :vogelzeig:

 

Es geht doch um den Absolutheitsanspruch der These(n):

Kolbenfeder stellt fest "Im Urlaub ohne Führerschein widerspricht nicht einem gemeinsamen Famlilienleben." und dann hat das für alle zu gelten! Punkt.

Willst du nun behaupten, daß es Familien gibt, für die der gesamte Urlaub ausfällt, weil der Vater ein Fahrverbot hat?

Möglich ist es.

Bei unseren Nachbarn ist z.B. einmal der Jahres-Familienurlaub ausgefallen, weil der Vater ein Fahrverbot hatte und es für wichtiger befunden wurde, dass er mit dem Auto zur Arbeit kommt. Die Mutter hatte keinen Führerschein. Die offizielle Begründung lautete zwar irgendwie anders aber Kinder sind manchmal ehrlicher miteinander als man denkt.

 

Sicher heute noch seltener als vor 20 Jahren, dass einer der Partner keinen Führerschein besitzt, aber eben nicht in jedem Fall davon auszugehen. Es gibt ja auch ältere Leute, bei denen diese Kombination vielleicht eher noch verbreitet ist die in den Urlaub fahren wollen.

 

Ich sehe eher, dass er die Allgemeingueltigkeit von 'Kolbenfeders' Aussage in Frage stellt - und zwar durchaus zu Recht.... :kopfschuettel:

Damit hat Harry recht und bevor wir uns jetzt auf den Nebenschauplatz begeben ob jetzt Urlaub mit Familie mit oder ohne Auto möglich ist und dafür noch Wahrscheinlichkeiten ausrechnen, würde ich mich freuen wenn das nicht aus der Diskussion verdrängt würde.

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Ja.

Bei unseren Nachbarn ist z.B. einmal der Jahres-Familienurlaub ausgefallen, weil der Vater ein Fahrverbot hatte und es für wichtiger befunden wurde, dass er mit dem Auto zur Arbeit kommt. Die Mutter hatte keinen Führerschein. Die offizielle Begründung lautete zwar irgendwie anders aber Kinder sind manchmal ehrlicher miteinander als man denkt.

Dann sind sie nicht weggefahren. Familienurlaub ist jedoch nicht die Zeit, die man an einem anderen Ort verbrint, sondern die Zeit, die man gemeinsam mit der Familie verbringt. Der Ort sollte hierfür nur zweitrangig sein. Kinder sind in der Regel nicht so anspruchsvoll.

 

Damit hat Harry recht und bevor wir uns jetzt auf den Nebenschauplatz begeben ob jetzt Urlaub mit Familie mit oder ohne Auto möglich ist und dafür noch Wahrscheinlichkeiten ausrechnen, würde ich mich freuen wenn das nicht aus der Diskussion verdrängt würde.
Wenn du jeden "Nebenschauplatz" vermeiden willst, darfst du keine Diskussion führen. Es ist normal, wenn das Thema hier und dort mal abschweift.

 

Gruß

Goose

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Kann ich nicht erkennen, dass er solches behaupten moechte.... Ich sehe eher, dass er die Allgemeingueltigkeit von 'Kolbenfeders' Aussage in Frage stellt - und zwar durchaus zu Recht....
Den unmittelbaren Zusammenhang zwiechen Führerschein und Familienleben kann ich jedoch auch nicht erkennen.

Der Zusammenhang entstand dadurch dass Kolbenfeder wie stets ohne nach rechts und links zu sehen gepostet hatte dass man sich ja auch einfach in der führerscheinlosen Zeit ein Zimmer am Arbeitsort nehmen könnte und das ja wahrscheinlich sowieso günstiger sei als täglich von zu Hause zum Arbeitsort zu fahren.

 

Vielleicht gibt es aber Menschen für die nicht nur die finanzielle Berechnung zählt, sondern denen Zeit mit ihrer Familie wichtig ist, die es sich nicht nehmen lassen wollen nach der Arbeit bei und mit ihrer Familie zu entspannen, die das regelrecht brauchen und für die es darum alles andere als 'günstiger' wäre einfach während der Zeit des Fahrverbots woanders zu wohnen.

 

Diesen Menschen sollte man nicht einfach an den Kopf werfen, dass das doch alles so mir nichts dir zu regeln ist.

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Wenn nicht nur die finanzielle Berechnung zählt lassen sich auch andere Möglichkeiten finden.

 

Wie gesagt: Ich bestreite nicht, daß ein Fahrverbot unangenehm ist, aber das soll es ja auch

sein.

 

Gruß

Goose

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Familienurlaub ist jedoch nicht die Zeit, die man an einem anderen Ort verbrint, sondern die Zeit, die man gemeinsam mit der Familie verbringt. Der Ort sollte hierfür nur zweitrangig sein. Kinder sind in der Regel nicht so anspruchsvoll.

Naja, nicht umsonst wird ja häufig gefragt "Wo fahrt ihr dieses Jahr im Urlaub hin?".

 

Und Kinder können, gerade in Konkurrenz zu anderen Kindern auch ganz schön anspruchsvoll sein.

 

Wenn du jeden "Nebenschauplatz" vermeiden willst, darfst du keine Diskussion führen. Es ist normal, wenn das Thema hier und dort mal abschweift.

Ja natürlich ist das normal. Aber die Kernaussage nicht aus den Augen zu verlieren gehört ja auch irgendwie dazu.

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Naja, nicht umsonst wird ja häufig gefragt "Wo fahrt ihr dieses Jahr im Urlaub hin?".
Sicher wird das gefragt, aber meinst du wirklich, die weiteste Reise gewinnt?

 

Und Kinder können, gerade in Konkurrenz zu anderen Kindern auch ganz schön anspruchsvoll sein.
Das spiegelt sich sicher in vielen Sachen, z.B. auch in der Kleidung wieder.

Und trotzdem fahre ich mit meiner Familie nicht in den Urlaub, damit mein Kleiner "Gewinner"im Wettstreit der weitesten Reise ist, sondern ich verbringe meinen Urlaub mit der Familie, um Zeit mit ihr zu genießen. Ob ich das nun auf den Malediven, in der Karibik, auf den Ostfriesischen Inseln oder im heimischen Freibad mache ist hierfür zweitrangig.

 

Gruß

Goose

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ich verbringe meinen Urlaub mit der Familie, um Zeit mit ihr zu genießen. Ob ich das nun auf den Malediven, in der Karibik, auf den Ostfriesischen Inseln oder im heimischen Freibad mache ist hierfür zweitrangig.

Für viele gehört zu dem wozu man gewöhnlich einen Urlaub nutzt, einem Zeit haben, 'Abschalten', 'Rauskommen aus dem Alltag' eben auch ein räumliches Hinauskommen. Etwas Neues sehen, die gewohnte Umgebung verlassen.

 

Auch ganz praktische Gründe können für die Erholung ja eine Rolle spielen:

Meine Mutter meinte z.B. immer dass sie mit uns sicher nicht in eine Ferienwohnung fährt, denn wenn sie 3x am Tag für uns Essen machen müsste wäre das für sie auch kein Urlaub. "Da kann ich auch zu Hause bleiben..."

 

Auch wenn sicher nicht die weiteste Reise gewinnt hat ein auswärtiger Urlaub doch in der Welt der Arbeitenden eine gewisse Normalität eingenommen.

 

Wenn nicht nur die finanzielle Berechnung zählt lassen sich auch andere Möglichkeiten finden.

Völlig außer Frage.

 

Aber Kolbenfeder beschreibt das als "kein Problem", was ich für deutlich zu kurz gesprungen halte.

Zudem hat er natürlich auch wie stets die ultimative Lösung bereit, hier auch noch, wie häufig, als Aufforderung. Man bemerke die Ausrufezeichen:

 

4 Wochen Fahrverbot lassen sich mit Urlaub kombinieren, die berufliche Fahrtnotwendigkeit dürfte damit kein Problen sein! Evtl. auch eine Bude, Zimmer für 5 oder 10 Nächt am Arbeitsorrt. 5/10 x 30 € = 150/300€, ggf. billiger als die gewünschte Bußgelderhöhung!

Was er mit solchen Postings bezweckt erschließt sich mir immer noch nicht ganz, außer mitzuteilen dass er genau weiß was am besten für den Threaderöffner ist bzw. was er zu tun hat.

 

Vielleicht ist das ja wirklich der Sinn dahinter...

 

Wie gesagt: Ich bestreite nicht, daß ein Fahrverbot unangenehm ist, aber das soll es ja auch sein.

Ist mir wie bereits erwähnt, schon aus eigener Erfahrung klar welche Konsequenzen ein Fahrverbot mit sich bringt und dabei bin ich mir bewusst, dass es mich noch recht milde getroffen hat:

Großstadt mit 1a-Nahverkehr, keine berufliche Notwenigkeit, für Besorgungen etc. eine Partnerin mit Fahrerlaubnis, ...

 

Trotzdem würde ich nie behaupten, dass so ein Fahrverbot "kein Problem" darstellt, vielleicht ist es der fehlende Blick über den Tellerrand der mich stört...

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Auch ganz praktische Gründe können für die Erholung ja eine Rolle spielen:

Meine Mutter meinte z.B. immer dass sie mit uns sicher nicht in eine Ferienwohnung fährt, denn wenn sie 3x am Tag für uns Essen machen müsste wäre das für sie auch kein Urlaub. "Da kann ich auch zu Hause bleiben..."

Da bestehen dann aber grundsätzlichere Probleme über den Führerschein hinaus.

 

Wenn wir in eine Ferienwohnung fahren (auch schon das eine oder adere Mal gemacht), dann ist das Kochen für die Familie, da jeder mit anpackt, kein nennenswerter Aufwand. Wenn sich natürlich der Rest der Sippe von Mama bedienen lässt und keinen eigenen Handschlag macht, dann ist's für sie gewiss kein Urlaub.

 

Auch wenn sicher nicht die weiteste Reise gewinnt hat ein auswärtiger Urlaub doch in der Welt der Arbeitenden eine gewisse Normalität eingenommen.
Üblicherweise schon. Wenn dieser jedoch ein Mal ausfällt (weil eine Flug- oder Zugreise in Betracht kommt), so geht die Welt trotzdem nicht unter

 

Trotzdem würde ich nie behaupten, dass so ein Fahrverbot "kein Problem" darstellt, vielleicht ist es der fehlende Blick über den Tellerrand der mich stört...
Hier stellt sich dann die Frage, was man als "Problem" definiert und was einfach nur eine Unannehmlichkeit ist.

 

Gruß

Goose

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1. Meine Aussage: "Ohne Fürhrerschein widerspricht nicht gmeinsamen Familienurlaub.", die ist stimmt, sonst wäre für PKW- und Führerscheinfreie Familien Urlaub grundsätzlich nicht möglich. Das einige Leute das nicht mögen ist eine andere Sache.

 

Es bestehen die Alternativen Fahrradurlaub, Bahnanreise, Reisebus, Flugurlaub und auch Balkonien!

 

2. Ich war mit 3 Kindern ( 3 - 8 Jahren ) Camping-wohnwagen im Engadin, Kochen, Haushalten, Einkaufen, etwa 2 - 2 1/2 täglicher Arbeitsaufwand. In den Gasthaus zu gehen, in ein Restaurant sind auch ruckzuck mit den Kindern 3h täglich, säubern, umziehen, hingehen/fahren, Bestellung aufgeben, warten, ruhighalten, essen, aufpassen um "Katastrophen zu vermeiden, Rückwege, spielplatztauglich wieder umziehen usw..

 

Und wenn ich die Preise sehen, 4 Personen Restaurant täglich 180SFR, Lebensmittel 25SFR/20€, wielange muß ich arbeiten für 130€ netto?

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Und wenn ich die Preise sehen, 4 Personen Restaurant täglich 180SFR, Lebensmittel 25SFR/20€, wielange muß ich arbeiten für 130€ netto?

 

Die entscheidende Frage ist: Wer arbeitet in der Küche und wer spart das Geld. :kopfschuettel:

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Hallo,

@ MrMijagi ich möchte mal deine Einsicht sehen wenn jemand durch eine, in deiner Wortwahl, "kontrollierte Reaktion" eventuel jemanden aus deiner Familie oder deines Bekanntenkreises überfährt. Findest du dann auch noch dass Beschleunigen das einzige war was er tun konnte?

Ich habe mich lediglich an das gehalten was mir die Fahrschule beibrachte und zwar dass man anzuhalten hat wenn man auf eine umscchaltenden Ampel zufährt in Relation zur momentan Geschwindigkeit.

Ich bin lediglich der Meinung das es zur Unkontrolle eines Fahrzeugs fürt bei vereisten Straßen noch zu Beschleunigen. Wie nannte man das noch gleich? Vorausschauendes Fahren?

 

Was ich noch Anmerken möchte eure Diskussion über die Nachteile eines Fahrverbotes ist ja schön und Recht. Aber das gehört erstens nicht in dieses Thema und zweitens muss das jeder für sich entscheiden wie der Zeitraum des Verbotes zu überbrücken ist. Da gibt es nunmal kein richtig oder falsch.

 

 

Bevor sich jetzt wieder einige auf den Schuh getreten fühlen bitte ich doch den zuständigen Forenleiter seinem Job nachzugehen und das Thema zu schließen, da die ursprünglich gestellte Frage "beantwortet" ist

 

MfG

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Ich habe mich lediglich an das gehalten was mir die Fahrschule beibrachte und zwar dass man anzuhalten hat wenn man auf eine umscchaltenden Ampel zufährt in Relation zur momentan Geschwindigkeit.

Hier zeigst Du einen Tunnelblick - oder hast nicht verstanden, was man dir in der Fahrschule bei zu bringen versuchte. Es heisst: Anhalten, wenn man noch rechtzeitig anhalten kann. Du hast es versucht, es hat nicht geklappt. Der andere hat beschleunigt, ist drueber und es hat geklappt. Wie um alles in der Welt kommst Du jetzt darauf, dass dein Handeln das richtigere war? :vogelzeig:;)

Obendrein hast Du dann, als Du da standest, die Kreuzung geraeumt - allerdings in die falsche Richtung. Waerest Du nach hinten gefahren, haette dir hoechstwahrscheinlich niemand einen Strick aus der Angelegenheit drehen koennen oder wollen..... :kopfschuettel:

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@ MrMijagi ich möchte mal deine Einsicht sehen wenn jemand durch eine, in deiner Wortwahl, "kontrollierte Reaktion" eventuel jemanden aus deiner Familie oder deines Bekanntenkreises überfährt. Findest du dann auch noch dass Beschleunigen das einzige war was er tun konnte?

Ich habe mich lediglich an das gehalten was mir die Fahrschule beibrachte und zwar dass man anzuhalten hat wenn man auf eine umscchaltenden Ampel zufährt in Relation zur momentan Geschwindigkeit.

Ich bin lediglich der Meinung das es zur Unkontrolle eines Fahrzeugs fürt bei vereisten Straßen noch zu Beschleunigen. Wie nannte man das noch gleich? Vorausschauendes Fahren?

 

Du verstehst es immer noch nicht das du auf jeden Fall auch einen Fehler begangen hast.

 

Du must immer so Fahren das du an einer Ampel rechtzeitig und gefahrlos anhalten kann zumal man Ampeln in aller Regeln sehr gut auch von größerer Entfernung sehen kann und zumal man auch erwarten aknn das wenn man an eine Grüne Ampel ranfährt das die vermutlich relative bala auf Rot umspringt,

Und gerade wenn die Wetterverhältnisse schlecht sind sollte man langsamer an Ampeln ranfahren damit man rechtzeitig anhalten kann DAS IST VORRAUSSCHAUENDES Fahren.

 

Und du versuchst dein Fehlverhalten mit dem Fehlverhalten des KFZ auf der 2. Spur rechtzufertigen/verharmlosen das geht aber nicht.

Man erwirbt keine Recht zu fehlern nur weil andere noch größere Fehler machen.

 

Zumal scheint der auf der 2. Spur ja noch rechtzeitig drüber so das er nicht geblitzt wurde und auch kaum den anderen Verkehr gefährden konnten weil die ja noch kein Grün hatten.

 

Also denke mal etwas über deine Ansichten nach sollte es vor Gericht gehen und du versuchst so vor den Richter zu argumentieren könnte das für dich ärgerlich werden.

 

mfg

Falco

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@ MrMijagi ich möchte mal deine Einsicht sehen wenn jemand durch eine, in deiner Wortwahl, "kontrollierte Reaktion" eventuel jemanden aus deiner Familie oder deines Bekanntenkreises überfährt.

Ich habe schon einen guten Freund bei einem Verkehrsunfall verloren und ich kann mich nicht erinnern, dass jemand von uns dem Fahrer einen Vorwurf gemacht hat, also lasse doch bitte dieses auf die persönliche emotionale Ebene ziehen. Ein Verlust ist auch so tragisch genug, da muss man ihn nicht noch instrumentalisieren.

 

Ebenso würde ich wohl kaum jemandem einen Vorwurf machen, der bei Grün oder Gelb eine Ampel passiert. Kommt dabei jemand zu schaden ist der Fehler wohl bei diesem jemand zu suchen, denn dann ist er ja bei Rot losgegangen/gefahren.

 

Findest du dann auch noch dass Beschleunigen das einzige war was er tun konnte?

Da er scheinbar die Kreuzung noch bei Grün oder Gelb passiert hat war es zumindest nicht falsch.

 

Vielleicht solltest du aber aufhören ständig auf das Fehlverhalten anderer hinzuweisen um dein eigenes abzumildern. Das klappt nämlich nicht. Wer 25% seiner Steuern hinterzieht, dem wird man auch nicht nachträglich richtiges Handeln attestieren nur weil man noch welche findet die es noch ärger treiben...

 

Ich habe mich lediglich an das gehalten was mir die Fahrschule beibrachte und zwar dass man anzuhalten hat wenn man auf eine umscchaltenden Ampel zufährt in Relation zur momentan Geschwindigkeit.

Hättest du dich auch noch daran gehalten, deine Geschwindigkeit so zu wählen, dass du vor der Ampel anhalten kannst wäre ja alles kein Problem. Man muss halt mehrere Dinge beachten beim Autofahren. Erst recht bei widrigen Witterungsumständen.

 

Vorausschauendes Fahren?

Du rutschst total unkontrolliert über rot und in eine Kreuzung und suchst vorausschauendes Fahren erstmal bei anderen? Na Herzlichen Glückwunsch!

Selbstkritik weiter Fehlanzeige...

 

Was ich noch Anmerken möchte eure Diskussion über die Nachteile eines Fahrverbotes ist ja schön und Recht. Aber das gehört erstens nicht in dieses Thema

Das bringt, wie Goose ja auch schon schrieb eben eine Diskussion mit, dass das Thema eben auch mal etwas abgleitet.

 

zweitens muss das jeder für sich entscheiden wie der Zeitraum des Verbotes zu überbrücken ist. Da gibt es nunmal kein richtig oder falsch.

Da gebe ich dir recht. Hatte ich ja oben bereits geschrieben.

 

Bevor sich jetzt wieder einige auf den Schuh getreten fühlen bitte ich doch den zuständigen Forenleiter seinem Job nachzugehen und das Thema zu schließen, da die ursprünglich gestellte Frage "beantwortet" ist

Ach weißt du, wir sind hier nicht bei "Gute Frage - nächste Frage", es gibt schlicht keinen Grund den Thread zu schließen. Wenn du nicht mehr mitschreiben magst ist das natürlich deine Sache, aber genauso ist es doch die Sache jedes Einzelnen hier vielleicht noch was beitragen zu wollen.

 

Und was heißt schon abschließend beantwortet?

Es ist auch immer wieder schön, wenn an Stellen wie dieser hier dann etwas später berichtet wird wie die Sache ausgegangen ist.

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Ja sicher.

Aber ist es sinnvoll mehrere Stunden hinterm Steuer zu sitzen, zumal wenn man noch Kinder transportiert?

Vielleicht möchte auch der geschiedene Vater mit den Kindern in den Urlaub fahren oder was weiß ich.

Dann muss man halt öfter mal eine Pause machen, oder eine Zwischenübernachtung einlegen.

Gruß Goose

 

 

Oder ein nahegelegendes Ferienziel ansteuern, sei es von Köln die Eifel, von Hannover den Harz oder Heide, von Hamburg die Nordsee, von Berlin die Müritz oder Nürnberg den Bayerwald.

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