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Falco

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  1. Als erstes würde ich hier mal die genaue Autobahn und stelle nennen. Hier sind viele Vielfahrer und so sollte man schnell wissen ob da oder gilt. Zu dem Ersatzfahrer sieht es vermutlich nicht so gut aus wenn du schon zu den Foto schreibst 'halbgut' wird man auf den Original sicherlich der Geschlechtsunterschied feststellen zumal es sich hier um einen schwerere erstoß mit Fahrverbot handelt so das da in der Regel genauer geschaut wird. Wegen der umwandlung Fahrverbot in Gelsdstarfe wäre das Bundesland in dem der Verstoß war hilfreich. mfg Falco
  2. VAMA = Video Abstands Mess Anlage Du bekommst normal maximal das Fahrerfoto was du auch bekommen hast. Wenn du höflich nachfragst kann es sein das man dir noch ein Auswertungsfoto zusendet (hat man mir selber auch schonmal gemacht) aber ein anrecht hast du darauf nicht. Du selber kannst frühestens vor dem Amtsgericht das Band sehen außer über den Weg der Akteneinsicht über den Anwalt. mfg Falco
  3. Hallo, 1. Die Sache ist eigentlich gelaufen siehe 2. 2. Du kannst es versuchen aber du must immer daran denken das dann versucht wird den Fahrer zu ermitteln sprich die Polizei kommt relative sicher bei dir in die Firma vorbei und hält dann hinz und kunz das Photo vor mit der Frage ob da jemand erkannt wird. 3. Bringt garnichs der normale Starfsatz geht schon von fahrlässigkeit aus wenn du pech hast meint dann nach deinen aussagen die Bußgeldstelle das du absichtlich zu schnell gefahren bist und erhöht die Strafe wegen Vorsatz 4. es zählen immer nur OWI's die auch punkte einbringen s
  4. Du solltest mal dein Wissen auffrischen ... Der einzige Grund warum man möglichst nicht diagonal messen soll das die angezeige/verwertbare Geschwindigkeit zu deinen gunsten kleiner ist. Anders würde es aussehen wenn die 700m wirklich so in einer Kurve liegen das keine Sichtlinie steht aber das bekommt man eh nur über die genauen daten im Meßprotkoll raus. mfg Falco
  5. Der Eintrag verbleibt ein weiteres Jahr in der Kartei (Überliegenheitsfrist) wird aber nur noch verwendet wenn ein Anfrage kommt wo der Tattag innerhalb der 2 Jahren lag. genaueres in der FAQ: http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=24165 mfg Falco
  6. Das kann dir hier keiner sagen , wie ich schon in der allerersten Antwort in diesen Thread geschrieben hatte steht dast nur in der Akte drin. Sie sind dir extrem dicht auf den Fersen und du kannst derzeit auch nichts machen. Warte ob ein Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid gegen DICH kommt und wenn der nach Ablauf der normalen Verjährungsfrist kommt(3 mon+ Postlaufzeit) geh zum Anwalt der nimmt Akteneinsicht und da muß dann drinnstehen das INNERHALB der Verjährungsfrist gegen DICH konkret ermittelt wurde. mfg Falco
  7. Hattest du nach den 2. Vorfall die Empfehlung zur freiwilligen Beratung bekommen , wenn ja wann ca.? >Könnt ihr mir helden habe gelsesn das es unterschiede gibt, das ich z.B inerhalb der 3 mmonate namentlich auftauchen muss! Was heißt das für mich??? Wenn die Behörde die Polizei beauftragt 'Überprüfen sie bitte ob Max Mustermann der Fahrer auf diesen Foto ist ' Dann ist die Verjährung mit diesen Tag gegen Max Mustermann unterbrochen. Wenn die Behörde aber nur das Foto der Polizei gibt mit der Anfrage den Fahrer zu ermitteln ist die Verjährung gegen dich nicht unterbrochen. mfg Fa
  8. Hallo, Heute war die 3. Sitzung vom Aufbauseminar für Punktauffällige (ASP). Ich habe den Seminarleiter (der ansonsten sehr erfahren und kompetent wirkt) nochmal auf das Thema angesprochen. Er ist sich immer noch sehr sicher das wenn wegen neuen Punkten die Tilgung unterbrochen wird die Tilgungsfrist der alten Punkte auf 5 Jahre ab Eintragstag gesetzt wird. Ich habe genau das Beispiel aufgeführt: 1 Punkt 2000 1 Puntk 2001 2002+2003 keine Punkte Und damit hat man seiner Meinung nach im Jahr 2004 noch einen Punkt undzwar der aus den Jahre 2000 weil der halt erst 2005 verfällt , der Punkt
  9. Hallo, Heckblitzen ist natürlich erlaubt das Problem beim Heckblitzen ist halt die Feststellung des Fahrers weil der bei einen Heckfoto nicht zu erkennen ist. Wenn wie hier nach den Blitzen gleich angehalten wird ist das Thema Fahrer ja durch. Es ist auch egal ob dein Kumpel es zugegeben hat oder nicht dadurch das das Anhaltekomando ihn hat aussteigen sehen und danach seine Identität festgestellt hat ist der Fall durch. mfg Falco
  10. Da er halt nur einen Bildausschnitt zur Fahreridentifizierung bekommen hat hat er natürlich auch nicht den Bildkopf des Radarfoto. Sieht insgesamt eher schlecht aus für FCL wenn er selber schon sagt das er eine Fahrzeuglänge Vorsprung vor den Sprinter hatte ist das Meßgerät eigentlich auch egal. Nur bei gleichen Abstand wird es intressant weil halt einige Meßgeräte eine richtige Spurerkennung haben da wäre selbst ein Fahrzeug auf gleicher höhe kein Problem andere Meßgeräte haben einen Auswertungsbereich in dem kein andere Fahrzeug sein darf. mfg Falco
  11. Danke für eure Hilfe. Aber selbst mit Probezeitverlängerung wäre auch hier die Tilgungsfrist doch auch nur 4 Jahre und keine 5 ,oder ? Was mich sehr stutzig gemacht hat das im Seminar von 8 Teilnehmer 6 auch der Meinung des Seminarleiters sind das sich die Tilgungszeit automatisch AUF 5 Jahre ab Tattag verlängert . Nur einer war mit mir der Meinung das die Tilgungsfrist mit den neuen Verstoß neu von vorne (also 2 Jahre startet) mfg Falco
  12. Hallo, Ich darf derzeit ein Aufbauseminar für Punktauffällige machen und jetzt hat der Seminarleiter etwas zur Punktetilgung erzählt was ich so ganz nicht glaub und ich meine auch in der FAQ nicht so steht. Folgenes Beispiel (alles nur ganz normal Punkte also kein Alkohol/Straftat): - 1 Punkt im Jahr 2000 - 1 Punkt im Jahr 2001 Dann 2 Jahre lang keinerlei Vorfälle. Wieviel Punkte hat man dann im Jahr 2004 ? Meiner Meinung nach 0 Punkte weil nach 2 Jahren ohne Vorfall alles getilgt wird. Der Seminarleiter meint aber man hat 2004 noch einen Punkt und zwar den aus den Jahr 2000
  13. Das sieht schlecht aus für dich. Was evtl. gehen würde ist den Führerschein NICHT innerhalb der 3 monate abgeben dann beginnt zwar dein Fahrverbot in Deutschland direkt nach den Termin (also auch wenn du den Führerschein noch hast darfst du nicht mehr in Deutschland fahren). Damit hast du in Australien deinen Deutschen Führerschein und kannst fahren. Wenn du dann in Deutschland wiederkommst darfst du natürlich immer noch nicht fahren weil dein Führerschein ja nicht hinterlegt war, also dann noch für den Monat abgeben und Fahrverbot ableisten. mfg Falco
  14. Zuerst ist der Toyota gewendet und den wollten die sich bestimmt 'schnappen' und ich war dann halt der nette Beifang 2 auf einen Streich. mfg Falco
  15. Hallo, Vor einigen Wochen hat sich folgenes zugetragen: Bundestraße 54 in NRW ist im 2+1 Spuren verfahren ausgebaut sprich es gibt fast immer 2 Spuren für die eine Richtung und 1 Spur für die Gegenrichtung das wechselt sich dann alle paar KM ab. Als Trennung zwischen den Fahrtrichtungen ist teilweise eine Betonwand meistens aber eine doppelte durchgezogene Linie und die Seite die nur eine Spur hat ist zusätzlich noch mit Überholverbot gekennzeichnet. Der Grund warum ich das sogenau beschreibe ist weil ich jetzt einen BGB bekommen habe der sich auf StVO §18 (Autobahnen und Kraftfahrstraße
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