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vmaxlimbo

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  1. Genügend Ausweichfläche für den Gegenverkehr war theoretisch vorhanden, der muss nur entsprechend reagieren.... Das ist an den Bildern nicht abzulesen. Mit dem auf dem auf dem Foto erkennbaren GT3 kann man noch drei LKW's überholen bevor es mit dem Krad brenzlig wird. Überholverbote sind an vielen Stellen für solche Fahrzeuge obsolet. m3_ liegt hier richtig. Immerhin hat das obere Bild eine Quellenangabe: Na, dann ist ja alles klar. Die Frage ist, ob Kapo Obwalde das Bild gemacht hat oder der Presse zuspielt. Imho ist letzteres der Fall. Hier der entscheidende Hinweis im Text: Ergo:
  2. Auf jeden Fall wird das 140km/h Lichtzeichen emsig gezeigt. Heute morgen habe ich das wieder auf der A2 gesehen.
  3. Ok. Kann man machen. Warum das lustig oder spannend ist, muss man mir schon noch erklären. Starenkästen sind taub, in der Richtung bringt das wenig. Also ist der Lärm nur für die Kamera/Ohren. -> Betriebserlaubnis geht flöten Das ist sauber. Die Kleidung/Kostüm darf dich nicht behindern. Also sind bspw. zu zottelige Klamotten vom Kettensatz fernzuhalten und Du solltest auf gute Sicht achten bzw. normale Handschuhe tragen. Ich würde auf den Helm nicht verzichten (aus eigenem Sicherheitsbedürfniss). Nehmen wir an, das Fahrzeug ist geblitzt worden und trotz Tarnung bist Du identifi
  4. Bis zur erfolgten Spurensicherung und anschließender Freigabe durch die StA / das Gericht So lange, wie die Sache halt dauert Als Größenordung: Mein Krad war zu diesem Zweck mal 2 1/2 Monate verschwunden. Bei einem PKW wäre ggf. durch Nachbohren und Sarstellung der Dringlichkeit (Weg zur Arbeite o.ä.) vielleicht eine zügige Abarbeitung rauszuholen. Das Argument hatte ich damals nicht wg. mehrer Fzg.
  5. Full ACK, alldeings nicht schleunigst zum Anwalt, sondern wenn klar ist was vorgeworfen wird. Abwarten bis Post kommt. Bis dahin fällt kein Kind in den Brunnen.
  6. Der Vordere steht arg schief? Ansonsten scheint die Einfädelung als Gefahrenstelle zu gelten. Wo ist denn der Standort?
  7. Sind Dir 100 Euro und 2 Punkte als Hauptgewinn angeboten worden?
  8. Man kann davon ausgehen, daß die Messung korrekt und das Fotos/Szenario händisch gesichtet worden ist. Daher stehen die Chancen das technisch anzufechten nicht gut. Du kannst einen Anwalt einschalten, Akteneinsicht verlangen, Gutachten anfertigen lassen usw. M.E. ohne sehr viel konkretere Hinweise auf eine Fehlmessung brotlose Kunst.
  9. Die Fristaufhebung hängt an deiner Person (unabhängig davon wo die wohnt). Das Dich die Post nicht erreicht ist nicht das Problem der Behörde. Daher ist Verjährung (so) erst mal Essig. D.h. durch Ignorieren verschwindet der Spuk nicht.
  10. Immerhin. Das sofortige Anhalten hätte ich auch im ersten Fall erwartet.
  11. Das gilt für die Landstraße. Autobahn wird generell etwas anders gehandhabt. Im vorliegenden Fall ist das Schild auf dem Verzögerungsstreifen zu beachten ("an/in oder hinter"), also auch nach Wechsel auf einen Richtungsfahrstreifen. Das möchte ich etwas abgeändert formulieren: Einem Ortsansässigem kann mit viel Pech nachgewiesen werden, daß er die Stelle kennt und kann somit voll belangt werden:
  12. Es ging hier nur um das Überholen. Der Begriff Raser wird wie immer inflationär verwendet: vs. Ich finde es traurig bis deprimierend das sowas vorkommt. Völlig Unbetroffene denuzieren Toristen. Die Bilder können den reißerischen Artikel nicht unterfüttern. Man man man ...
  13. In den Video ist eine langgezogene Linkskurve. Das folgende Schild ( ) ist für den Einfädelnden sicher nicht zu sehen. Auch im Video sind die nicht mehr erkennbar. Auf der Auffahrt gibt es nach VZ 330.1 keine weiteren Schilder. Als Einfädelnder kann ich von einer freien, zweispurigen Autobahn ausgehen. Gut, also muss ich das Zeichen schon beim Einfädeln wahrnehmen und danach beachten. Blöd.
  14. Unabhängig davon ob man das darf: Will man das? So ein Kran ist nicht immer ganz sauber. Wenn beim Bremsen mal eine handvoll Fett auf die cremfarbenen Sitze des Cabrios fällt, dann gilt das nicht als Lederpflege. Dank zentraler Schmierung und dem evtl. vor wenigen Metern umgelegten Teleskoparm kein abwegiges Szenario...
  15. Klar darf die aufgestellt werden. Solange die nicht auf die Straße geworfen wird, erhöt die auch nicht das Risiko.
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