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Matthias21037

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  1. also einspruch sinnlos oder wie??? da ich ein pkw überholt habe und ich ein paar cm hinter ihm war
  2. Hey Leute, mal ne andere Frage. Ich wurde ja auf der BAB geblitzt. Nun steht aber im Bußgeldbescheid unter dem Punkt Beweis: Lasermessung!! Bei einer Lasermessung muss aber doch der PKWFahrer angehalten werden,weil sie ja sonst kein Kenzeichen haben... Kann man da einspruch einlegen?? Bzw hat jemand schon mal sowas gemacht? wie soll man das schreiben??
  3. ich habe den bescheid gestern bekommen. da seht nur unter Beweis: Lasermessung. Es waren definitiv keine kontacktschleifen bzw makierungen auf der fahrbahn. Ich habe auch keine weiteren aufbauten gesehen, die Dreigeteilten blitzer erkennt man ja schnell, aber ich habe nur den einen kasten gesehen
  4. Den gerätetyp kann ich nicht genau sagen. es sah aber aus wie die alte version, also ein grüner kasten mit zwei öffnungen eine für den blitz und den anderen für die kamera. wie kann ich das Foto einsehen? ich habe es nicht mitgeschickt bekommen!!!!
  5. Hallo Leute, ich bin letztens auf der Autobahn auf der Überholspur geblitzt worden. den ich überholt habe war schon zu schnell und ich halt noch schneller, somit soll ich 58Km/h zuschnell gewesen sein. Es war ein normaler mobierblitzer der von der Linken seite geblitzt hat,also kein dreigeteilter blitzer. Ich wollte mal wissen ob die mich überhaupt belangen können, da ich mit meiner front in höhe der forderreifen des zu überholenden wagens war, also ich war eigentlich ein stück weiter hinten... Also ich weiß das ich zu schnell war und es können auch diese 58km/h gewesen sein, nur ich weiß
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