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Hi,

 

ich wurde im letzen halben jahr 8 mal geblitzt,

die Überschreitungen lagen immer um die 15 -19 km zu schnell nach Tolleranzabzug sowohl inner als auch außerorts, von Spielstraße bis zur Bab war alles dabei.

Habe mich immer peniebel an die max 20 km zuviel Regel gehalten :sneaky: , bisher wurden nur verwarngelder verhängt.

Wurde auch immer pünktlich überwiesen.

Da ich mich noch in der Probzeit befinde und diese regulär ende Juli nach 2 jahren ausläuft würde mich Interessiren ob der zuständige Sachbearbeiter bei eventuellen nächsten verstößen das Verwarngeld verdoppeln könnte.

Und falls dies geschieht ist das dann ein A verstoß?

In der Fahrschule wurde immer erzählt erst ab 21km zuviel nach Toleranzabzug gäbe es Punkte und eine Nachschulung würde fällig werden.

 

Gruß

Schmitzkatze

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Richtig ist, daß Verwarngelder nicht eingetragen werden. Es müsste also dem Sachbearbeiter zufälli auffallen. daß hier eine Häufung von Verstößen vorliegt. Wenn dieser Zufall jedoch eintritt und er dann das Verwarnungsgeld auf mehr als 35 Euro erhöht, gibt's auch Punkte. Ferner handelt es sich hier dann um sogenannte A-Verstöße, womit innerhalb der Probezeit eine Nachschulung fällig wäre.

 

Gruß

Goose

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Habe ich aber noch nie hier gelesen, dass das passiert ist.

Doch, unsere :sneaky: erzählten mir mal von einem ihrer Kollegen, der innherhalb kurzer Zeit 3x im VG-Bereich abgelichtet wurde, alles lief über das OA des Kreises NWM. Da gab's wohl auch was vor den Latz :fool: Ist aber schon ein paar Jährchen her, seit ich das mal postete.

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Habe ich aber noch nie hier gelesen, dass das passiert ist.

Doch, unsere :fool: erzählten mir mal von einem ihrer Kollegen, der innherhalb kurzer Zeit 3x im VG-Bereich abgelichtet wurde, alles lief über das OA des Kreises NWM. Da gab's wohl auch was vor den Latz :rofl: Ist aber schon ein paar Jährchen her, seit ich das mal postete.

 

Wenn jedesmal aber einfach nur überwiesen wurde und weiter kein schriftverkehr erfolgte, könnte man aber im fall das falles noch immer behaupten das die vergehen auf x, y und z verteilt waren. Das würde doch jegliche rechtliche handhabe nehmen, oder? Zahlen darf man ja für andere :sneaky:

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Habe mich immer peniebel an die max 20 km zuviel Regel gehalten
in welchem § steht die denn?

Anders ausgedrückt: du fährst also grundsätzlich vorsätzlich zu schnell.

Ich erinnere mich an den Fall in D'dorf, wo eine Frau wg. Falschparken ihre FE losgeworden ist (sog. "rechtsfeindliche Gesinnung").

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Wenn jedesmal aber einfach nur überwiesen wurde und weiter kein schriftverkehr erfolgte, könnte man aber im fall das falles noch immer behaupten das die vergehen auf x, y und z verteilt waren. Das würde doch jegliche rechtliche handhabe nehmen, oder? Zahlen darf man ja für andere :sneaky:

Dem SB fiel sicherlich auf, daß das Kennzeichen mehrfach bei der Auswertung auftauchte. Und wenn das Gesicht hinter'm Steuer immer das selbe ist ... :fool:

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Wenn jedesmal aber einfach nur überwiesen wurde und weiter kein schriftverkehr erfolgte, könnte man aber im fall das falles noch immer behaupten das die vergehen auf x, y und z verteilt waren. Das würde doch jegliche rechtliche handhabe nehmen, oder? Zahlen darf man ja für andere :sneaky:

Dem SB fiel sicherlich auf, daß das Kennzeichen mehrfach bei der Auswertung auftauchte. Und wenn das Gesicht hinter'm Steuer immer das selbe ist ... :fool:

 

darf und wenn ja wie lange der Sachbearbeiter überhaupt die alten bilder aufheben?

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Das haut aber maximal hin, wenn du nur deine Lieblingsmessstelle bedienst!

Warum jetzt? Imho waren die Verstöße innerhalb weniger Wochen. Und der SB wird wohl so einige Filme in seinen Fingern gehabt haben.

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Das haut aber maximal hin, wenn du nur deine Lieblingsmessstelle bedienst!

Warum jetzt? Imho waren die Verstöße innerhalb weniger Wochen. Und der SB wird wohl so einige Filme in seinen Fingern gehabt haben.

 

 

Weil: er kann 8 x von 8 verschiedenen Messstellen bearbeitet worden sein, davon 1 - 8 x bar bezahlt haben ( Keine Personalienfeststellung ) 8 verschiedene Bußgeldstellen bearbeitet haben, diewo ja auch 2 - 6 verschiedene SB haben!

 

Da muss man sich schon eine Lieblingsmessstelle aussuchen! :sneaky:

 

 

dete

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@ dete also bisher hab ich alle Schilder gesehen.

 

Ich wurde 2 mal in meinem Landkreis geblitzt, der Rest ist von Stuttgart bis Frankfurt verstreut.

 

Bisher wurde auch noch nichts verdoppelt, es geht mir eigl nur darum ob ich jetzt bis zum regulären Ende der Probezit die Füße vom Gas nehmen sollte.

 

Gruß

Schmitzkatze

 

und gefahren bin ich in den letzten 1,75 jahren ca. 25000 km. hatte in der Zeit ja noch nichtmal einen B Verstoß.

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darf und wenn ja wie lange der Sachbearbeiter überhaupt die alten bilder aufheben?
für evtl. in anderen Fällen notwendig Gutachten muss immer der ganze Film aufbewahrt werden.
wie kann der sachbearbeiter ein Fahrverbot verhängen wenn nicht die 2*26 km zu schnell Regel in einem Jahr eintritt, habe auch vor nach der probezeit immer nur unter 20 netto zu schnell unterwegs zu sein.
das ist in das Ermessen der Behörde gestellt. und wg. der Vorhaben: die Rechtsprechung nennt das "rechtsfeindliche Gesinnung" - und da kann durchaus mehr passieren, als ein FV
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und gefahren bin ich in den letzten 1,75 jahren ca. 25000 km. hatte in der Zeit ja noch nichtmal einen B Verstoß.

Aber acht mutmaßliche A-Verstoße die jedoch glimpflich ausgingen, da kein Bußgeld verhängt wurde, sondern nur Verwarngelder.

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darf und wenn ja wie lange der Sachbearbeiter überhaupt die alten bilder aufheben?
für evtl. in anderen Fällen notwendig Gutachten muss immer der ganze Film aufbewahrt werden.
wie kann der sachbearbeiter ein Fahrverbot verhängen wenn nicht die 2*26 km zu schnell Regel in einem Jahr eintritt, habe auch vor nach der probezeit immer nur unter 20 netto zu schnell unterwegs zu sein.
das ist in das Ermessen der Behörde gestellt. und wg. der Vorhaben: die Rechtsprechung nennt das "rechtsfeindliche Gesinnung" - und da kann durchaus mehr passieren, als ein FV

Theoretisch und rechtlich kann hier vieles passieren, aber die Erfahrung zeigt, daß man sich de facto tatsächlich fast beliebig viele VGs leisten kann, ohne daß etwas passiert. Man kann den Fall auch mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von Radfahrern vergleichen, die juristisch auch geahndet werden könnten. Im Gegensatz zu Alkoholverstößen auf dem Fahrrad werden Geschwindigkeitsverstöße jedoch nicht weiter geahndet. Ich habe mehrfach versucht, ein Bußgeld zu provozieren, um den Bescheid im Forum posten zu können. Leider ist mir dies selbst nach absichtlichem unfreundlichem Verhalten gegenüber dem Meßbeamten und einer Überschreitung von mehr als 30 km/h (über 60 km/h bergab bei :sneaky:) nicht gelungen. Auch alle anderen Versuche schlugen fehl.

 

Ähnlich wahrscheinlich ist die Verhängung eines Fahrverbotes für wiederholte (bezahlte) Verwarnungsgelder einzuschätzen. Wenn man nicht zahlt, sieht die Sache möglicherweise anders aus ...

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und gefahren bin ich in den letzten 1,75 jahren ca. 25000 km. hatte in der Zeit ja noch nichtmal einen B Verstoß.

 

Nur 25tkm und 8mal geblitzt??? Das heißt, du wirst nach rd 3000km in der Regel geblitzt...das ist verdammt viel!

 

@ gurkeaufskreuz wie kann der sachbearbeiter ein Fahrverbot verhängen wenn nicht die 2*26 km zu schnell Regel in einem Jahr eintritt, habe auch vor nach der probezeit immer nur unter 20 netto zu schnell unterwegs zu sein.

 

Ganz einfach: aufgrund deiner Gesinnung.

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Woher soll der sachbearbeiter wissen wie die gesinnung ist, wie gesagt wurde größtenteils in anderen landkreisen geblitzt.

In meinem eigenen nur 2 mal in einem halben Jahr, woher soll der Sachbearbeiter in Kreis A Wissen das vor zb. 2 Monate in Kreis B der 200 km entfernt liegt ,ein Verwarngeld in höhe von 30 Euro ausgesprochen wurde?

 

Mir ist bezüglich Fahrvebot bekannt das dies verhängt werden kann wenn innerhalb eines jahres 2 mal 26kmh oder mehr zu schnell gefahren wurden, innerorts ab 31 zuviel, außerorts ab 41 zuviel, bei Abstandsverstößen die geringer als 3/10 sind und bei einem Rotlichtverstoß über einer Sekunde sowie bei mehr als 0.5 Promille am Steuer.

Jetzt erklärt mir mal bitte wie der Sachbearbeiter in Kreis A diese ich nenns mal"Verwangeldgesinnung" erfahren sollte, wenn sich die Verwarngelder über die halbe Republik erstrecken und dazu immer Pünktlich gezahlt wurden?

 

Auf welchem § beruht den die erwähnte Rechtslage das durch Verwarngelder ein fahrverbot verhängt werden kann?

 

Gruß

Katze

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Woher soll der Sachbearbeiter die fahrgesinnung den kennen? Wurde in den letzen 1,75 Jahren nur 2 mal im Heimatkreis im Verwarngeldbereich geblitzt.

Wenn ich alle 6 Monate mal im Heimatkreis im Verwarngeldbereich abgelichtet werde wird der Sachbearbeiter wohl kaum auf Vorsatz schließen oder gar eine MPU anordnen.

In dem Punkt hat Harry wohl vollkommen Recht.

Und falls mal nach dem Probezeit ende doch mal ein Schild übersehen werden sollte und es Punkte geben sollte wird eben mal 2 Jahre vorsichtiger gefahren bis die Punkte gelöscht sind, so kommt man niemals in die Nähe der 18 Punkte Marke.

Und VGs aus anderen Kreisen werden ebenfalls Punktlichts bezahlt.

 

Jetzt erzählt mir doch mal wie der Sachbearbeiter im Heimatkreis eine MPU anordnen sollte wenn er nichts von der Gesinnung weis, bzw darauf nicht schließen kann.

 

Gruß

Katze

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Es muß ja noch nicht mal der SB einer Behörde sein. Ich kenne da einen Dienstleister, der die Bilder von 10 Kreisen eines Bundeslandes auswertet. Da kann u.U. schon mal vorkommen, daß man das gleiche Fzg. vor die Nase bekommt. Sollte, der, der gestern ausgewertet hat, morgen vielleicht mal messen, und dich dank digitaler Technik "live" auf dem Schirm kriegen, könnte er durchaus geneigt sein, dem beisitzenden MA des jeweilgen Amtes einen Tipp zu geben :rolleyes:

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  • 3 weeks later...

Vermelde hiermit das ich jetzt regulär aus der probezeit bin ohne A oder B verstoß, das ahben in meinem Freundes und Bekanntekreis nur wenige geschafft, und ich wurde weit öfter geblitzt als diese, aber eben nur im VWG Bereich.

 

Gruß Katze

Danke nebenbei für die ganzen Antworten, aber man sollte nicht jeden der einpaarmal ein wenig zu schnell unterwegs war ne mpu wünshen.

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Na, wers glaubt! :D

Kannst du ruhig ;) Der Diensleister hat sie sogar als Referenz auf seiner HP aufgeführt. Und auch einige MA nennen einem die Kreise, in denen gemessen wird. Last, but not least: Ich habe mal bei einem Paketdienst im Lager gearbeitet, da gingen mir an einem Abend ein gutes Dutzend Päckchen eben dieses Dienstleisters durch die Hände. Empfänger: diverse Kreisverwaltungen/Ordnungsämter.

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Vermelde hiermit das ich jetzt regulär aus der probezeit bin ohne A oder B verstoß, das ahben in meinem Freundes und Bekanntekreis nur wenige geschafft, und ich wurde weit öfter geblitzt als diese, aber eben nur im VWG Bereich.

 

Gruß Katze

Danke nebenbei für die ganzen Antworten, aber man sollte nicht jeden der einpaarmal ein wenig zu schnell unterwegs war ne mpu wünshen.

Wow ... also 2 Jahre und 8 mal geblitzt? Das ist ne gute Quote. Sonderlich aufmerksam bist du da aber wohl nicht unterwegs wenn du es in diesem Zeitraum nicht schaffst nen Blitzer zu sehen?

Muß wohl daran liegen, das du lieber mit deinem radie spielst (siehe anderer Beitrag ... oben verlinkt) oder eben mit dem Blick auf den Tacho (max +20 unterwegs).

 

Ich habe nix gegen zügiges fahren ... aber bitte dann doch so aufmerksam, das man Blitzer oder gar Kinder, Tiere oder andere Sachen noch mitbekommt und reagieren kann. Da passiert noch einiges um dich rum und der Blitzer der dich igO geblitzt hat, hätte auch nen Kind an der Straße sein können, welches gerade hinter einem Auto losrennt.

 

Gruß

Wolle

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jetzt meld ich mich doch nochmal zu wort,

 

wieso wird den dermaßen auf mich eingehackt?

die meiten anfragen in diesem Forum sind von Leuten die Punktebelegte Verstöße begangen haben, da will einer mal nicht in diesen Kreislauf geraten und fährt bewusst unter der Punktegrenze, und der wird dann Kritisiert und den andern aber umgehend geholfen.

Erklärt mir diesen wiederspruch bitte, ich finde ihn gravierend.

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Erklärt mir diesen wiederspruch bitte, ich finde ihn gravierend.

Der Unterschied liegt nicht in der Höhe sondern in der Anzahl und der Intension bei den Überschreitungen.

Normal sollte man sich überhaupt nicht blitzen lassen und damit dem Staat 'beweisen' das das Blitzen lohnt. Dir scheint hingegen der Geldbeutel recht locker zu sitzen und darauf scheinst Du sogar noch stolz zu sein. Überspitzt gesagt sind es Leute wie Du, die den Staat anfüttern und Du wunderts Dich, wenn Du kritische Reaktionen erntest ?

 

da will einer mal nicht in diesen Kreislauf geraten

Du bist doch schon mitten drin. Irgendwann reißt Du eben die magische 21 km/h Linie weil Du eben mal nicht stur auf den Tacho gesehen hast oder doch mal ein Schild übersehen hast. Dann werden aus den angepeilten +20 km/h mal eben +40 km/h ...

Oder Du kommst eben 2 mal an denselben SB. ...

 

Gruß,

AnReRa

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@anrera die 21 km/h waren in der Probezeit problematisch, nun bin ich ja draußen.

Hab mich extra im Studium an der Uni auf Verkehrsrecht Spezialisiert das mir juristisch ja kein Patzer dahingehend passiert.

Ich strebe nach wievor 0 Punkte auf dem Konto an kommen mal 1-2 alle 2 jahre dazu und werden wieder gelöscht, seis drum.

Zum Glück werden die Punkte alle 2 Jahre gelöscht falls keine neuen dazukommen bzw wenn doch sterben die alten nach spätestens 5 jahren den Natürlichen Punktetot.

Und als Student verfügt man sowieso über ein Semesterticket dazu kommt noch die Großstadt wo der Öpnv 24 Stunden wunderbar fährt, da ist ein Monat Fahrverbot verträglicher als bei dem Geschäftsmann der täglich daruf angeweisen ist.

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Also mal ehrlich. Wie konzentriert, vorausschauend und aufmerksam fährt man um 8! mal in 2 Jahren abgelichtet zu werden? Oder fährst du absichtlich da rein um nen paar schöne Bilder für's Album zu bekommen und den Tacho zu eichen?

 

Aber gut .. jeder legt seine Prios anders und wenn du Verkehsrrecht als Fach belegst um die 2-3 Erkentnisse zu erlangen (max +20, wann werden Punkte gelöscht) ist das dein Ding. Ein kurzes Einlesen hier im Forum hätte dich zu den gleichen Erkentnissen gebracht.

 

gruß

Wolle

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Hab mich extra im Studium an der Uni auf Verkehrsrecht Spezialisiert das mir juristisch ja kein Patzer dahingehend passiert.

:D

 

Und als Student verfügt man sowieso über ein Semesterticket dazu kommt noch die Großstadt wo der Öpnv 24 Stunden wunderbar fährt, da ist ein Monat Fahrverbot verträglicher ...

Soll heißen Du siehst Deine Berufung im Dauerstudententum ...

 

die 21 km/h waren in der Probezeit problematisch

Siehts Du echt einen Unterschied ob Du mit +21 in der Probezeit oder nach der Probezeit unterwegs bist ?

Und sowas wird Jurist...

 

Das mit der Häufung von OWI's gilt übrigends auch noch später ...

 

O tempora, o mores. Früher war ich froh überhaupt ein Auto halten zu können. Heute kann der Student mal so eben 100 EUR/Jahr für Verwarnungsgelder rausschmeißen und ist auch noch stolz darauf ...

 

Gruß,

AnReRa

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Ich habs befürchtet, irgend wann ist es malk so weit, dass einige Spezies Jura-Verkehrsrecht studieren, weil sie sonst nicht vernpnftig Auto fahren können! :D

 

 

dete

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die meiten anfragen in diesem Forum sind von Leuten die Punktebelegte Verstöße begangen haben, da will einer mal nicht in diesen Kreislauf geraten und fährt bewusst unter der Punktegrenze, und der wird dann Kritisiert und den andern aber umgehend geholfen.

Erklärt mir diesen wiederspruch bitte, ich finde ihn gravierend.

Bei den meisten Anfragen kann man eventuell noch von Fahrlässigkeit ausgehen. Das hier ist definitiv Vorsatz.

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