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schmitzkatze

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    Anfänger
  1. @anrera die 21 km/h waren in der Probezeit problematisch, nun bin ich ja draußen. Hab mich extra im Studium an der Uni auf Verkehrsrecht Spezialisiert das mir juristisch ja kein Patzer dahingehend passiert. Ich strebe nach wievor 0 Punkte auf dem Konto an kommen mal 1-2 alle 2 jahre dazu und werden wieder gelöscht, seis drum. Zum Glück werden die Punkte alle 2 Jahre gelöscht falls keine neuen dazukommen bzw wenn doch sterben die alten nach spätestens 5 jahren den Natürlichen Punktetot. Und als Student verfügt man sowieso über ein Semesterticket dazu kommt noch die Großstadt wo der Öpnv 24 Stun
  2. jetzt meld ich mich doch nochmal zu wort, wieso wird den dermaßen auf mich eingehackt? die meiten anfragen in diesem Forum sind von Leuten die Punktebelegte Verstöße begangen haben, da will einer mal nicht in diesen Kreislauf geraten und fährt bewusst unter der Punktegrenze, und der wird dann Kritisiert und den andern aber umgehend geholfen. Erklärt mir diesen wiederspruch bitte, ich finde ihn gravierend.
  3. Vermelde hiermit das ich jetzt regulär aus der probezeit bin ohne A oder B verstoß, das ahben in meinem Freundes und Bekanntekreis nur wenige geschafft, und ich wurde weit öfter geblitzt als diese, aber eben nur im VWG Bereich. Gruß Katze Danke nebenbei für die ganzen Antworten, aber man sollte nicht jeden der einpaarmal ein wenig zu schnell unterwegs war ne mpu wünshen.
  4. Woher soll der Sachbearbeiter die fahrgesinnung den kennen? Wurde in den letzen 1,75 Jahren nur 2 mal im Heimatkreis im Verwarngeldbereich geblitzt. Wenn ich alle 6 Monate mal im Heimatkreis im Verwarngeldbereich abgelichtet werde wird der Sachbearbeiter wohl kaum auf Vorsatz schließen oder gar eine MPU anordnen. In dem Punkt hat Harry wohl vollkommen Recht. Und falls mal nach dem Probezeit ende doch mal ein Schild übersehen werden sollte und es Punkte geben sollte wird eben mal 2 Jahre vorsichtiger gefahren bis die Punkte gelöscht sind, so kommt man niemals in die Nähe der 18 Punkte Marke. U
  5. nein, ich hab an meinem neuen radio was veruscht einzustellen is so ein neumodisches teil mit touchscreen.
  6. Woher soll der sachbearbeiter wissen wie die gesinnung ist, wie gesagt wurde größtenteils in anderen landkreisen geblitzt. In meinem eigenen nur 2 mal in einem halben Jahr, woher soll der Sachbearbeiter in Kreis A Wissen das vor zb. 2 Monate in Kreis B der 200 km entfernt liegt ,ein Verwarngeld in höhe von 30 Euro ausgesprochen wurde? Mir ist bezüglich Fahrvebot bekannt das dies verhängt werden kann wenn innerhalb eines jahres 2 mal 26kmh oder mehr zu schnell gefahren wurden, innerorts ab 31 zuviel, außerorts ab 41 zuviel, bei Abstandsverstößen die geringer als 3/10 sind und bei einem Rotl
  7. ich hatte nichts eingeworfen, ich leide aber an einer bindehautenzündung und da hat man leider lichtempfindliche Augen, und das Auge ist auch tierisch rot, könnte mir vorstellen dass das auch eine Drogensystematik für den Polizisten darstellen könnte. Hatte aber nichts zu verbergen und wie gesagt der Schnelltest war Negativ genauso wie der Alk test
  8. @ gurkeaufskreuz wie kann der sachbearbeiter ein Fahrverbot verhängen wenn nicht die 2*26 km zu schnell Regel in einem Jahr eintritt, habe auch vor nach der probezeit immer nur unter 20 netto zu schnell unterwegs zu sein.
  9. @ dete also bisher hab ich alle Schilder gesehen. Ich wurde 2 mal in meinem Landkreis geblitzt, der Rest ist von Stuttgart bis Frankfurt verstreut. Bisher wurde auch noch nichts verdoppelt, es geht mir eigl nur darum ob ich jetzt bis zum regulären Ende der Probezit die Füße vom Gas nehmen sollte. Gruß Schmitzkatze und gefahren bin ich in den letzten 1,75 jahren ca. 25000 km. hatte in der Zeit ja noch nichtmal einen B Verstoß.
  10. Hi, ich wurde im letzen halben jahr 8 mal geblitzt, die Überschreitungen lagen immer um die 15 -19 km zu schnell nach Tolleranzabzug sowohl inner als auch außerorts, von Spielstraße bis zur Bab war alles dabei. Habe mich immer peniebel an die max 20 km zuviel Regel gehalten , bisher wurden nur verwarngelder verhängt. Wurde auch immer pünktlich überwiesen. Da ich mich noch in der Probzeit befinde und diese regulär ende Juli nach 2 jahren ausläuft würde mich Interessiren ob der zuständige Sachbearbeiter bei eventuellen nächsten verstößen das Verwarngeld verdoppeln könnte. Und falls dies ge
  11. Hi, hätte mal eine Frage an die Forencops. Wie würdet ihr reagieren wenn jemand Schlangenlinien fährt, nachts um 3 Uhr, und diese Person nach dem Atemalkoholtest 0,0 Promille hat und sich beim Drogenschnelltest ebenfalls kein Nachweis über die Einnahme von Drogen findet. Diese Person wurde daraufhin von dem Polizisten ins Krankenhaus gebracht und eine Blutentnahme angeordnet. Begründung: Konsumierung bislang unbekannter Betäubungsmittel. MfG Schmitzkatze
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