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Wiedermal Zweifel An Lasermessung


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Hallo,

bin neu hier und habe trotz Suche keine richtige Antwort auf meine Fragen gefunden.

 

Also:

 

Ich bin in einer langezogenen Ortsausfahrt nach der Bebauung innerorts mit angeblich 74km/h (also 71 nach Abzug der Toleranz) bei erlaubten 50 km/h gelasert worden. Der Anhalteposten sagte mir 74 km/h, ich fragte ob es irgend ein Photo, Video oder was anderes gibt. Er meinte nein, das sind 2 geschulte Beamten im Auto, das reicht. ;):)

 

Meine Zweifel rühren von Folgendem:

1. Ich war zu schnell, aber nicht so schnell.

2. Meine Frau war mit im Auto: Sie meinte auch ich war nicht so schnell

3. Beim Anblick des Anhaltepostens (ca. 200 m nach dem Ortsschild) habe ich ohne die Geschwindigkeit zu ändern auf Tacho und Navi geschaut: Tacho knapp unter 70, Navi 64 (Kann meine Frau bestätigen)

4. Ich bin gleichmäßig gefahren, also hat sich meine Geschwindigkeit in diesem Bereich nicht verlangsamt, eher leicht beschleunigt.

5. Es hat leicht geschneit und war bei -6°C leicht nebelig (Keine gute Sicht). Laserpistoleros saßen im Auto und haben durch die Windschutzscheibe gezielt.

6. Auf dem Bußgeldbescheid steht kein Typ der Laserpistole.

 

Ich bin vor 23,5 Monaten mal auuserorts mit 21 km/h zu viel erwischt worden. Mein erster Punkt damals nach 30 Jahren unfallfreiem Fahren! Deswegen haben mir die freundlichen Herren gleich mal die Strafe von 80 auf 160Euro verdoppelt!! (Voreintrag!)

 

Jetzt ist irgendwie mein Gerechtigkeitssinn angestachelt.

 

Hab ich eine Chance aufgrund meiner Zweifel, auch mit meiner Frau als Zeugen, eine grössere Toleranz zu bekommen? Ein km/h weniger würde das Ganze schon deutlich billiger machen und würde besser zu meiner Selbsteinschätzung passen.

 

Was meint Ihr? macht das Sinn gegen die Allmacht der Polizei anzugehen oder ist das sinnlos.

 

PS: Habe eine Rechtschutzversicherung die ich seit 25 Jahren bezahle aber noch nicht genutzt habe.

 

Danke

 

Lupo

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Guest Pferdestehler
1. Ich war zu schnell, aber nicht so schnell.

Diese subjektive Empfindung steht einer Messung eines geeichten Messgerätes entgegen, denkbare Messfehler als Toleranz bereits zu Deinem Gunsten abgezogen. Was meinst Du, ist die sicherere Aussage?

 

2. Meine Frau war mit im Auto: Sie meinte auch ich war nicht so schnell

Die Frau hatte das Gefühl und höchstens einen schrägen Blick auf den Tacho, Parallaxenfehler inklusive. Und wahrscheinlich nicht einmal im Moment der Messung. Gleiche Frage wie zu 1)

 

3. Beim Anblick des Anhaltepostens (ca. 200 m nach dem Ortsschild) habe ich ohne die Geschwindigkeit zu ändern auf Tacho und Navi geschaut: Tacho knapp unter 70, Navi 64 (Kann meine Frau bestätigen)

Gemessen wird auf bis zu 500, teilweise bis zu 1.000m Entfernung. Somit interessiert diese Momentangeschwindigkeit nicht. Sie beweist gar nichts.

 

4. Ich bin gleichmäßig gefahren, also hat sich meine Geschwindigkeit in diesem Bereich nicht verlangsamt, eher leicht beschleunigt.

Kannst Du das sicher sagen? Wirklich sicher? Gleiche Frage wie zu 1)

 

5. Es hat leicht geschneit und war bei -6°C leicht nebelig (Keine gute Sicht). Laserpistoleros saßen im Auto und haben durch die Windschutzscheibe gezielt.

Machbar, Herr Nachbar! Hätte es nicht funktioniert, hätte das Gerät keine Distanz und Geschwindigkeit ausgegeben, sondern eine Fehlermeldung.

 

6. Auf dem Bußgeldbescheid steht kein Typ der Laserpistole.

Was steht denn da?

 

Deswegen haben mir die freundlichen Herren gleich mal die Strafe von 80 auf 160Euro verdoppelt!! (Voreintrag!)

Üblich!

 

Jetzt ist irgendwie mein Gerechtigkeitssinn angestachelt.

Na dann, zahlen und einsichtig sein. Sollte es sich eher um Ungerechtigkeitssinn/Bockigkeit/Säuernis handeln, dann kannst Du natürlich Deinen Rechtsschutz belasten. Bringen wird es aber kaum etwas, es sei denn das Messprotokoll wäre fehlerhaft, die Eichung abgelaufen oder ähnliches. Aber das ist eher unwahrscheinlich.

 

Hab ich eine Chance aufgrund meiner Zweifel, auch mit meiner Frau als Zeugen, eine grössere Toleranz zu bekommen?

Nein. Die Toleranz erschlägt alle denkbaren Eventualitäten!

 

Ein km/h weniger würde das Ganze schon deutlich billiger machen und würde besser zu meiner Selbsteinschätzung passen.

Falsch. Es geht nicht um nur einen Kilometer, sondern um mindestens vier davon, genauer sogar um 24!

 

Was meint Ihr? macht das Sinn gegen die Allmacht der Polizei anzugehen oder ist das sinnlos.

Nahezu sinnlos!

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Hab ich eine Chance aufgrund meiner Zweifel, auch mit meiner Frau als Zeugen, eine grössere Toleranz zu bekommen?

Nein.

In der Regel wird entweder die Messung für gültig oder ungültig erklärt, gehandelt werden kann nicht.

 

Legst du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein geht das Verfahren vor das Amtsgericht, der Richter dort entscheidet nach freier Beweiswürdigung. Hierzu wird er wohl mind. einen der beiden Beamten hören sowie deren Messprotokoll bzw- bericht als Beweisstück vor sich liegen haben.

 

Du führst als Beleg für deine Aussage, dass du nicht so schnell warst die Aussage deiner Frau an, diese wird dann wohl als Zeugin gehört werden.

 

Nun stehen also die Beweise im Raum, wem glaubst du, wird ein Richter mehr Glauben schenken, der Aussage eines Polizeibeamten, einem Messprotokoll und einem geprüften und geeichtem Messgerät oder den Aussagen zweier Eheleute, von denen einer Betroffener ist, somit keiner Wahrheitspflicht unterliegt und widersprüchliche Aussagen wie diese

 

4. Ich bin gleichmäßig gefahren, also hat sich meine Geschwindigkeit in diesem Bereich nicht verlangsamt, eher leicht beschleunigt.

 

macht, die andere als Beifahrerin wohl kaum während einer Fahrt die ganze Zeit auf den Tacho gesehen hat und scheinbar sowieso nur eine Aussage zur Geschwindigkeit auf Höhe des Anhaltepostens (also als die Messung schon vorbei war) durch Ablesen eines ungeprüften und nicht geeichten Geräts machen kann?

 

Wem würdest du glauben?

Leider trügt eben die eigene Wahrnehmung ab und an...

 

Ein km/h weniger würde das Ganze schon deutlich billiger machen und würde besser zu meiner Selbsteinschätzung passen.

Du glaubst auf ein km/h schätzen zu können wie schnell du im Auto unterwegs bist bzw. vor 200 Metern warst?

 

Schonmal die Trefferqoute hierfür ausprobiert?

 

Was meint Ihr? macht das Sinn gegen die Allmacht der Polizei anzugehen oder ist das sinnlos.

 

PS: Habe eine Rechtschutzversicherung die ich seit 25 Jahren bezahle aber noch nicht genutzt habe.

Dann ist ja jetzt höchste Zeit, denn eine Versicherung hat man ja vor allem damit sie sich mal kräftig "lohnt".

 

Ich meine, dass es Sinn macht sich selbst einzugestehen, dass man auf einer Ortsumgehung nicht immer den Tacho genau im Blick hat und auch nicht schätzen kann ob man vor 200 Metern 70 oder 71 km/h gefahren ist, diesmal eben erwischt wurde und eingestehen sollte, dass man "das Spiel" halt einmal verloren hat.

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Wenn ich mal so abschätze, wie oft Betroffene bei mir mit Ihrer Schätzung besser lagen als ich, würde ich sagen 100:1 für mich. Aber selbst das ist bedeutungslos, weil meine Ahndungen nicht auf Schätzungen, sondern auf späterer Auswertung beruhen. Wie soll eine subjektive Schätzung ein geeichtes Messgerät aushebeln, wenn nicht ganz konkrete belegbare Umstände auf Fehler hinweisen?

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Er meinte nein, das sind 2 geschulte Beamten im Auto, das reicht. ;):)

Leider, @lupo13. Jedoch bedeuten Schulungen nicht automatisch murksfreie Lasermessungen ;) .

 

6. Auf dem Bußgeldbescheid steht kein Typ der Laserpistole.

Muß auch nicht.

 

Was meint Ihr? macht das Sinn gegen die Allmacht der Polizei anzugehen oder ist das sinnlos.

Gerade bei der in der Gesamtheit fehleranfälligen Handlasermessung mit dazu geringem Sachbeweis ist eine komplette Durchleuchtung durchaus sinnvoll. Sinnvollerweise mit RA+Gutachter und über RV.

:rolleyes:

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Gerade bei der in der Gesamtheit fehleranfälligen Handlasermessung mit dazu geringem Sachbeweis ist eine komplette Durchleuchtung durchaus sinnvoll. Sinnvollerweise mit RA+Gutachter und über RV.

Fein. Und dann läuft das beispielsweise wie an unserem AG, wo regelmäßig ein Beweisantrag in Richtung gutachterlicher Überprüfung der Lasermessung abgelehnt wird, da für die Beweisfindung nicht erforderlich, weil keinerlei Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Messung vorliegen. RAs haben leider ebenfalls in den allermeisten Fällen überhaupt keine Ahnung, womit sie sich da beschäftigen. Gerade heute morgen erst wieder durfte ich Stellung zu einer Einlassung eines solchen RAs nehmen. Grauenvoll und stümperhaft, kann man da nur sagen. Wohl dem, der an so einen RA NICHT gerät.

 

Und an solchen Tatsachen ändert dann auch keine RV mehr etwas. Aber von mir aus sollen sie alle zum RA rennen, Gerichtstermine en masse produzieren. Ich freue mich über jede Überstunde und jedes Zeugengeld, welche/s ich mir zu diesem Anlaß einstreichen kann. ;)

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Ach, die zwei Laser-Schützenkönige @bluey&papemark beweihräuchern sich wieder selbst und gegenseitig :) .

 

Also, ich kann mich auch nicht beklagen, meine Quote liegt auch bei 100% ;):sneaky: . Flensburg mußte 2 x 3 Punkte weniger verdauen.

 

...unserem AG, wo regelmäßig ein Beweisantrag in Richtung gutachterlicher Überprüfung der Lasermessung abgelehnt wird, da für die Beweisfindung nicht erforderlich, weil keinerlei Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Messung vorliegen.

Es sollte ja vor einem Gerichtstermin das Gutachten dem Gericht präsentiert werden, dann kommt es bei aufgedeckten Lasermurks erst gar nicht zu einer Verhandlung, da sofortige Einstellung :rolleyes: .

Damit wird auch dein Zeugengeld eingespart :unsure: . Richter und Schützen sind oftmals (betriebs-)blind beim Sehen von Ansatzpunkten.

;)

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Guest Pferdestehler

Dass Du Unsinn schreibst, ist ja nichts Neues mehr. Was daran ärgerlich ist, ein Foren-Neuling könnte dem Mist aus Unwissenheit heraus Glauben schenken. Ein paar Monate später ist er dann schlauer. Und um ein paar Erfahrungen reicher.

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Ach, die zwei Laser-Schützenkönige @bluey&papemark beweihräuchern sich wieder selbst und gegenseitig.

Wir haben wenigstens etwas, ganz im Gegensatz zu Deinen Luftschlössern. ;)

 

Also, ich kann mich auch nicht beklagen, meine Quote liegt auch bei 100% :rolleyes::sneaky: . Flensburg mußte 2 x 3 Punkte weniger verdauen.

:) Oh, ja,... da war doch was.... meinst Du damit Deinen "reichhaltigen" Erfahrungsschatz, der sagenhafte ZWEI Fälle umfaßt? WOW! Darf ich Dir dazu sagen, daß mein Erfahrungsschatz locker das vielfache (im vier- oder eher fünfstelligen Bereich) ausmacht? Na, wer hat da wohl die besseren Erfahrungswerte?! ;)

 

Es sollte ja vor einem Gerichtstermin das Gutachten dem Gericht präsentiert werden, dann kommt es bei aufgedeckten Lasermurks erst gar nicht zu einer Verhandlung, da sofortige Einstellung :unsure: .

Damit wird auch dein Zeugengeld eingespart :sneaky: . Richter und Schützen sind oftmals (betriebs-)blind beim Sehen von Ansatzpunkten.

Hätte, sollte, wäre.... wer oder welcher RA bestellt denn vor einem Gerichtstermin einen Gutachter? Wer lädt sich freiwillig diese Kosten auf? Und welche RS bezahlt das im Vorfeld? Ich bekomme regelmäßig, und nicht wenige, Akten VOR einer Gerichtsverhandlung noch einmal auf den Tisch, um Stellung zu den Einlassungen zu nehmen. Nicht eine einzige war in all den Jahren dabei, wo jemand vorab ein Gutachten eingeholt hat. Nicht eine einzige!!! Gutachten werden idR während der Verhandlung beantragt. Vielleicht solltest Du weniger Gerichtsverhandlungen im TV schauen, dafür einfach mal die ein oder andere vor Ort besuchen. Könnte Deinen Horizont ungemein erweitern.

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Gerade bei der in der Gesamtheit fehleranfälligen Handlasermessung mit dazu geringem Sachbeweis ist eine komplette Durchleuchtung durchaus sinnvoll. Sinnvollerweise mit RA+Gutachter und über RV.

 

Falls Du dieser Meinung folgst, empfehle ich dir die Kosten, die m3 DIR mit diesem Rat bewusst

verursacht hat, in Rechnung zu stellen.

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Guest Pferdestehler

So schaut's aus. m3 spielt hier nach meinem Dafürhalten mit den Usern. Aus welchen Gründen, keine Ahnung. Offenbar möchte er die Behörden mit unsinnigen Verfahren zumüllen. Dass dabei letztlich nichts rauskommen wird außer noch mehr Ärger, Unkosten und ein weiterhin gleiches Ergebnis bzgl. Bußgeld, Punkten etc., kann oder(?) will er dabei nicht sehen. Dass unnötige Kosten entstehen, die entweder der Betroffene oder seine RSV (und damit viele andere auch) tragen muss, nimmt er billigend in Kauf.

 

Finde ich wirklich nicht mehr lustig, schon lange nicht mehr! Ich vermisse die an der Realität orientierte Differenzierung. Die wird ganz offensichtlich vorsätzlich vermieden. Einfach auch mal sagen "hat keinen Sinn" oder "die Chancen sind nur gering", das gibt es bei ihm nicht, Hauptsache gegen die Behörden aufhetzen, egal wie dumm das sein mag, Don Quichotte lässt grüßen. Der Trümmerhaufen am Ende interessiert nicht, vom Ausgang solcher Verfahren und dem Ärger und dem ausgebenen Geld hören wir hier ja allgemein nichts mehr. Obwohl das mal ganz heilsam sein könnte, wenn sich die Leute nicht frustriert leise verhalten, sondern mal hier wieder reinschauen und klar ihren Ärger über solche "Empfehlungen" und die bei Anwendung folgenden Ärgernisse und Kosten auf den Tisch packen.

 

Üble, substanzlose Brandstiftung ist das in meinen Augen.

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Hallole,

 

ich glaube, man muss versuchen das ganze realistisch zu betrachten. Sicherlich gab es oder gibt es Fälle, wo vereinzelt Fehler gemacht werden. Das heißt aber nicht, dass der resultierende Messwert falsch ist, meist sind es Fehler, die formelle Bestimmungen verletzen (wie z.B. Entfernung beim Aligntest). Sicherlicht wurden auch schon vereinzelt Verfahren wegen Mängeln eingestellt. Aber man darf daraus nicht automatisch schließen, dass alle Messungen falsch sind oder einer extrem hohen Fehlerquote unterliegen.

 

Wenn ich aus meiner polizeilichen Praxis berichte und erkläre, dass noch keines meiner Laserverfahren vor Gericht erfolgreich angezweifelt wurde, wenn ich bereichte, dass Sachverständige keiner meiner Messungen beanstandet haben, dann mache ich das nicht um mich selbst zu beweihräuchern - sondern vielmehr um ein realistischeres Bild zu zeichnen. Sicher gibt es Dienststellen, da werden Lasermessungen "nebenbei" gemacht - aber bei Verkehrspolizeidienststellen wie der meinigen, die sogar eine eigene Messgruppe haben, die nichts anderes macht wie Geschwindigkeitsmessungen ist es sicherlich falsch, von "ungeübten, fehlerbehafteten Beamten" auszugehen.

So hat meine gesamte Dienstgruppe vor Gericht, bei Sachverständigen und (tatsächlich) auch bei Rechtsanwälten einen guten Ruf als fachlich gut ausgebildete und zuverlässige Messbeamte.

 

Ich halte die von @m3 hier vertretene Meinung "alles Lasermessungen sind falsch und können durch einen guten Anwalt und/oder Sachverständigen erfolgreich angezweifelt werden" für höchst gefährlich, da sie geeignet ist, ein falsches Bild der Realität zu zeichnen.

Ich bin davon überzeugt, dass die weit überwiegende Anzahl der vor Gericht geprüfter Lasermessungen zu keiner Verfahrenseinstellung führen sondern den Bußgeldbescheid letztlich bestätigen.

Man hat zwar immer mal die Chance, dass vom Fahrverbot abgewichen wird - das hat aber nichts mit der angeblichen Fehleranfälligkeit von Messungen zu tun.

 

Für den ratsuchenden User ist es halt schwierig zu erkennen, wo er in Wirklichkeit steht. Und da gebe ich @PS völlig recht, hier betreibt @m3 Brandstifterei und das, ohne die entsprechenden Hintergründe zu kennen.

 

Ich hatte schon so viele Gerichtsverhandlungen in denen der Betroffene siegessicher aufgetreten ist, weil er oder sein Anwalt gemeint haben, die sichere Fehlerquelle gefunden zu haben - bislang kam aber keiner von denen zum Erfolg. Und das trotz "gutachterlicher Unterstützung". Wobei hier auch ganz klar gesagt werden muss: der gerichtlich bestellte Gutachter betrachtet als neutrale Person die Fakten der Messung. Wie kommen immer nur alle auf die Idee, der Gutachter würde zu ihren Gunsten ermitteln? Und bei uns sind oft namhafte Ingenieurbüros vertreten.

 

Möge sich jeder sein eigenes Bild malen - aber so Aussagen wie "in der Gesamtheit fehleranfälligen Handlasermessungen" helfen dem Ratsuchenden nicht weiter.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - man trifft sich immer zweimal (manchmal das zweite Mal vor Gericht ...) -

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So schaut's aus. m3 spielt hier nach meinem Dafürhalten mit den Usern. Aus welchen Gründen, keine Ahnung.

 

Ist doch das Gleiche wie beim Pizzalieferanten der weissmachen will das es ein leichtes ist die Behörden per Ersatzfahrer ins Leere laufen zu lassen.

Da führen einige Wenige ihren Privatkrieg mit den Behörden auf den Rücken Anderer aus die dann die Suppe auslöffeln dürfen die sie gutgläubigerweise eingebrockt bekamen.

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Guest Pferdestehler

Genau so empfinde ich das inzwischen auch. Finde ich sehr schade, weil es die Glaubhaftigkeit derjenigen User hier im Forum torpediert, die ehrlich auf Chancen aber eben auch auf Risiken hinweisen und substantielle Tips geben wollen. Solche Clownerien schaden dem Sinn des Forums.

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Dass Du Unsinn schreibst, ..

@ps: Schmarrn hoch drei.

 

Was daran ärgerlich ist, ein Foren-Neuling könnte dem Mist aus Unwissenheit heraus Glauben schenken.

Ärgerlich ist hier, daß die Handlasermessung einseitig in den Himmel gelobt wird. Die Herren @papemark&bluey&videofan sind nicht repräsentativ für den Lasercopquerschnitt in D und stellen somit ein verzerrtes Bild da. Sie können ja durchaus fehlerfrei agieren und 100%-Quoten vor Gericht haben, es gibt aber den Hintertupfinger Lasercop in der Praxis. In Niedernbayern wurden im Hauruckverfahren per Tagestraining über 30 Landcops nun auf die Allgemeinheit losgelassen. Selbst Buchautor Cop a. D. Kammerer bemängelte den Imageverlust durch schlechte Lasercops und drängte auf Superschützen a la @papemark&bluey.

Hätte ich aus Unwissenheit den hiesigen Cops treudoof geglaubt, wäre ich 6 Punkte reicher. Ich und andere Leute in der Branche haben schon immer die Handlasermessungen kritisiert. Bekannterweise haben namhafte Gutachter hohe Murksquoten bei ihren Fällen gehabt.

Und nun wurde ausgerechnet ich von Dorfsheriffs gelasert und eine Begutachtung ergab sogar einen Doppelfehler der Cops. Ausgerechnet bei mir. So ein Zufall aber auch ;) . Nur ein Ausrutscher? Nein, die bestätigte Spitze vom Eisberg!

 

Ein paar Monate später ist er dann schlauer. Und um ein paar Erfahrungen reicher.

Die Abwägung zwischen Aufwand (Kosten, Zeit, Nerven) und Erfolgsaussichten muß jeder VT für sich selbst ausmachen. Ich war jedenfalls schlauer ;) , um Erfahrungen reicher :rolleyes: und bestätigt :unsure: !

:)

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Wir haben wenigstens etwas, ganz im Gegensatz zu Deinen Luftschlössern. ;)

Ich habe keine Luftschlösser, sondern Fakten. Desweiteren hatte ich Dir schonmal gesagt, Du hast deine Richter in der Tasche und kannst ja wirklich einer der besten Laserschützen in D sein.

 

Oh, ja,... da war doch was.... meinst Du damit Deinen "reichhaltigen" Erfahrungsschatz, der sagenhafte ZWEI Fälle umfaßt? WOW!

Ja und? Das ist eine sogenannte Stichprobe! Schonmal was von Qualitätswesen gehört? In der Industrie würde deine ganze Charge an fünfstelligen Erfahrungen postwendend zurückgehen :rolleyes: .

 

....oder welcher RA bestellt denn vor einem Gerichtstermin einen Gutachter?

Meiner.

 

Und welche RS bezahlt das im Vorfeld?

Meine. Von RA eingeholte Deckungszusage.

 

Nicht eine einzige war in all den Jahren dabei, wo jemand vorab ein Gutachten eingeholt hat. Nicht eine einzige!!!

Da fall ich vom Glauben ab.

 

Gutachten werden idR während der Verhandlung beantragt.

"idR"!

 

Vielleicht solltest Du weniger Gerichtsverhandlungen im TV schauen, dafür einfach mal die ein oder andere vor Ort besuchen. Könnte Deinen Horizont ungemein erweitern.

Ich schaue kein TV-Gerichtsverhandlungen. Ich selbst war als Beteíligter bei einigen Gerichtsverhandlungen und konnte mir immer schön ein Bild machen.

;)

 

 

Falls Du dieser Meinung folgst, empfehle ich dir die Kosten, die m3 DIR mit diesem Rat bewusst

verursacht hat, in Rechnung zu stellen.

@zorro69: Welche Kosten? TE hat RV. Desweiteren sind Kosten relativ.

:)

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m3 spielt hier nach meinem Dafürhalten mit den Usern.

Schmarrn.

 

... keine Ahnung.

Richtig.

 

Offenbar möchte er die Behörden mit unsinnigen Verfahren zumüllen.

Schmarrn. Jeder Bürger hat ein Recht auf Widerspruch/Überprüfung.

 

Dass dabei letztlich nichts rauskommen wird...

Quelle? Wer sagt dies?

 

Einfach auch mal sagen "hat keinen Sinn" oder "die Chancen sind nur gering", das gibt es bei ihm nicht,..

Schmarrn. Das soll jeder für sich abwägen. "Daß die Chancen von vielen Leuten als gering angesehen werden", hatte ich schon in anderen Fällen aufgeführt. Wenn man jedoch Chancen nutzen will, dann darf man halt nicht gutgläubig akzeptieren und zahlen, sondern muß nachschauen!

 

Dass unnötige Kosten entstehen, die entweder der Betroffene oder seine RSV (und damit viele andere auch) tragen muss, nimmt er billigend in Kauf.

Es ist äußerst schade, daß Transparenz zur Richtigkeit von Lasermessungen durch "Kosten" bzw. deren Androhung abgebügelt werden. Ein untragbarer Zustand. Viele fehlerhafte Messungen bleiben so leider im Dunkeln. Ich hatte schon an anderer Stelle erwähnt, eine tatsächliche Gesamtübersicht gäbe es nur durch Überprüfung aller Messungen!

 

Hauptsache gegen die Behörden aufhetzen, egal wie dumm das sein mag, Don Quichotte lässt grüßen.

Gerade Behörden sind keine fehlerfreien Götter!

 

Der Trümmerhaufen am Ende interessiert nicht, vom Ausgang solcher Verfahren und dem Ärger und dem ausgebenen Geld hören wir hier ja allgemein nichts mehr. Obwohl das mal ganz heilsam sein könnte, wenn sich die Leute nicht frustriert leise verhalten, sondern mal hier wieder reinschauen und klar ihren Ärger über solche "Empfehlungen" und die bei Anwendung folgenden Ärgernisse und Kosten auf den Tisch packen.

Du steigerst Dich in etwas herein. Welcher Trümmerhaufen? Jegliches Feedback über Ausgang eines Falles ist hier doch erwünscht. Ich kann mich an keinen Fall erinnnern, bei dem einem der "blöde" m3 irgendwo reingeritten hätte.

;)

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Guest Pferdestehler
Dass Du Unsinn schreibst, ..

@ps: Schmarrn hoch drei.

Ja, so kannst Du das auch gerne nennen, was Du hier nahezu durchgehend produzierst. Oder Blödsinn, User-Verarsche, Trollerei, es gäbe noch viele Ausdrücke dafür. Wichtig ist, dass man immer wieder darauf hinweist, damit das nicht noch für bare Münze genommen wird.

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Sicherlich gab es oder gibt es Fälle, wo vereinzelt Fehler gemacht werden.

...

Sicherlicht wurden auch schon vereinzelt Verfahren wegen Mängeln eingestellt.

...

Sicher gibt es Dienststellen, da werden Lasermessungen "nebenbei" gemacht

@papemark: Danke!

 

Wobei hier auch ganz klar gesagt werden muss: der gerichtlich bestellte Gutachter betrachtet als neutrale Person die Fakten der Messung. Wie kommen immer nur alle auf die Idee, der Gutachter würde zu ihren Gunsten ermitteln? Und bei uns sind oft namhafte Ingenieurbüros vertreten.
Selbstverständlich ist der Gutachter auch bei privater Beauftragung neutral und weist extra darauf hin!

 

Ich halte die von @m3 hier vertretene Meinung "alles Lasermessungen sind falsch und können durch einen guten Anwalt und/oder Sachverständigen erfolgreich angezweifelt werden" für höchst gefährlich, da sie geeignet ist, ein falsches Bild der Realität zu zeichnen.

Ich habe nie behauptet, daß alle Lasermessungen falsch sind. Ich wiederhole mich: Sie haben jedoch ein hohes Fehlerpotential und dazu ein geringen Sachbeweis. Und weitere Wiederholung: Es ist ein verzerrtes Bild, immer von "guten Dienstgruppen" auszugehen!

 

Möge sich jeder sein eigenes Bild malen...

Vollkommen richtig!

 

...- aber so Aussagen wie "in der Gesamtheit fehleranfälligen Handlasermessungen" helfen dem Ratsuchenden nicht weiter.

Aber so Aussagen, wie "gleich zahlen, wir sind fehlerlos" helfen dem Ratsuchenden weiter...

 

@ps schrieb:

Solche Clownerien schaden dem Sinn des Forums.

Einseitiges Geblubbere und der Versuch einen politischen Stempel aufzudrücken schaden dem Forum.

;)

- immer schön zügig fahren - und - beim zweiten Treffen weiß man es immer besser.

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Die Herren @papemark&bluey&videofan sind nicht repräsentativ für den Lasercopquerschnitt in D und stellen somit ein verzerrtes Bild da.

Und Du meinst, daß Deine beiden Fälle, von denen man noch nicht einmal weiß, warum sie eingestellt wurden, repräsentativ sind? Daß ich nicht lache. Du skizzierst hier ein absolut verzerrtes Bild. Daß niemand perfekt ist, daß sichelrich auch mal ein Fehler passiert, daß bestreitet niemand. Aber Deine wilden Spekulationen hier suggerieren dem unbedarften User: nimm einen Anwalt, lasse einen Gutachter dran und alles wird gut. DAS aber ist absoluter OBERBDLÖDSINN!!!! In den allermeisten Fällen wird nämlich gar nichts gut, die Kosten werden höchstens unnötig in den Himmel geschraubt. Die RS bezahlt auch nicht alles. So z.B. Zeit und Sprit ganz sicher nicht.

 

 

es gibt aber den Hintertupfinger Lasercop in der Praxis. In Niedernbayern wurden im Hauruckverfahren per Tagestraining über 30 Landcops nun auf die Allgemeinheit losgelassen.

Ja und? Was heißt denn das? Nichts! Selbst diese Kollegen sind durchaus in der Lage, vernünftige und ordnungsgemäße Messungen zustande zu bringen. Und was Du als "Hauruckverfahren" bezeichnest, ist völlig normal. Eine einweisung in die Bedienung eines Lasergerätes dauert - hier jedenfalls - allenfalls einen Vormittag. Und damit ist dann auch gut. Das ist doch keine Wissenschaft für sich und alles andere als so aufwendig und schwierig, wie einen Führerschein zu erwerben. Du machst aus einer Mücke schon keinen Elefanten mehr, sondern schon ein Mammut.

 

Selbst Buchautor Cop a. D. Kammerer bemängelte den Imageverlust durch schlechte Lasercops und drängte auf Superschützen a la @papemark&bluey.

Auch so eine Sache.... klasse.... da schreibt jemand ein Buch, schimpft sich Buchautor und schon meint @_m3, dieser Mensch hätte die Weisheit eimerweise konsumiert. Allerdings auch nur dann, wenn dessen Äußerungen in sein Weltbild passen. Ansonsten wird's zerrissen, ausgeblendet oder gar nicht erwähnt.

 

Bekannterweise haben namhafte Gutachter hohe Murksquoten bei ihren Fällen gehabt.

Auch so eine Halbwahrheit. Bezeichnenderweise, denn auch hier suggerierst Du, daß eine hohe Quote bei ALLEN Geräten zu verzeichnen ist. BLÖDSINN!!! Gutachter haben bei bestimmten Geräten und auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen nachgewiesen, daß es zu Fehl- bzw. falschen Messungen kommen KANN!!! Mehr nicht. Und nicht zu vergessen, daß diese Gutachten schon asbachuralt sind, die dort gezeichnete Technik ebenfalls und kaum noch in Gebrauch, wenn überhaupt.

Manchmal weiß ich auch nicht, ob ich lachen oder weinen soll, wenn ich solch einen Bericht über angeblich fehlerhafte Lasermessungen sehe, dort ein Laserpatrol gezeigt wird, im Bericht aber ständig vom Riegl FG 21 gesprochen wird. Aber: @m3_ ist glücklich und fühlt sich bestätigt. Na prima. Wenigstens einer, der diesen Quatsch glaubt.

 

Und nun wurde ausgerechnet ich von Dorfsheriffs gelasert und eine Begutachtung ergab sogar einen Doppelfehler der Cops.

Wärest Du so nett und würdest mal deutlich werden, worum es genau ging, worin die Fehler bestanden und was genau beanstandet wurde? Danke.

 

Ausgerechnet bei mir.

Sowas aber auch......

 

Nur ein Ausrutscher? Nein, die bestätigte Spitze vom Eisberg!

Ist dieser Rückschluß nicht arg albern und an den Haaren herbeigezogen? Ich denke, er ist es.

 

Die Abwägung zwischen Aufwand (Kosten, Zeit, Nerven) und Erfolgsaussichten muß jeder VT für sich selbst ausmachen.

Das kann er aber nicht, weil er davon keine Ahnung hat.

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Ich habe keine Luftschlösser, sondern Fakten.

Fragt sich bloß, wo denn diese Fakten sind.

 

Desweiteren hatte ich Dir schonmal gesagt, Du hast deine Richter in der Tasche

Unsinn. Unsere AG-Richter wechseln idR alle 2-3 Jahre. Da hat keiner irgendeinen in der Tasche.

 

Ja und? Das ist eine sogenannte Stichprobe! Schonmal was von Qualitätswesen gehört? In der Industrie würde deine ganze Charge an fünfstelligen Erfahrungen postwendend zurückgehen

Genau... ja und..... das ist nämlich nichts oder besser noch weniger als nichts. Nicht einmal eine Stichprobe, eher reiner Zufall. Und solange man nicht weiß, was genau festgestellt wurde, warum eingestellt wurde, ist und bleibt das Ganze eh nebulös.

 

Ich schaue kein TV-Gerichtsverhandlungen. Ich selbst war als Beteíligter bei einigen Gerichtsverhandlungen und konnte mir immer schön ein Bild machen.

Jaja... schon klar..... ich frage mich nur, wie sich ein "Blinder" ein Bild machen will.....

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m3 @zorro69: Welche Kosten? TE hat RV. Desweiteren sind Kosten relativ.

 

Da merkt man welche Ahnung du von der Materie hast:

 

Wenn einer eine RV hat, entstehen ihm keine Kosten? denk mal über den nächsten begrenzungspfahl hinaus!

 

Was meinst Du denn wer die Gelder bezahlt, die eine RV für einen Rechtsstreit samt Gutachten ausgibt?

 

Nehmen wir mal an m3 hat eine RV: (bei seinen 'zahlreichen' gewonnenen prozessen eigentlich selbstverständlich!)

 

In diese RV zahlen x Leute ein und m3 und seine fans sind diese prozesshanseln die sich auf kosten der (versicherungs)allgemeinheit

ein paar rechtssetreitigkeiten leisten.

 

Wenn jetzt einer m3's ratschläge ernst nimmt, und auch in m3's RV ist, wird sich das auf den beitrag dieser, seiner RV niederschlagen.

 

ergo, schneidet er sich mit seinen tollen ratschlägen ins eigene fleisch.

 

also m3 .. mach ruhig weiter so. ;)

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Aber Deine wilden Spekulationen hier suggerieren dem unbedarften User: nimm einen Anwalt, lasse einen Gutachter dran und alles wird gut. DAS aber ist absoluter OBERBDLÖDSINN!!!! In den allermeisten Fällen wird nämlich gar nichts gut, die Kosten werden höchstens unnötig in den Himmel geschraubt.

Leider sieht man nur auf diesem Wege im Gesamten, ob Fehler gemacht worden sind. Es ist äußerst schade, daß der VT in dieser "schlechten" Position ist und von Euch weidlich für eine "gute" Laserstatistik genutzt wird.

 

Die RS bezahlt auch nicht alles. So z.B. Zeit und Sprit ganz sicher nicht.

Ja, habe ich doch oben schon geschrieben, mit dem gesamten Aufwand, inklusive der gestressten Nerven, die auch nicht bezahlt werden. Im Prinzip müßte man den Behörden bei verlorenem Fall aber alles in Rechnung stellen dürfen, inkl. Schmerzensgeld :rofl: .

 

Ja und? Was heißt denn das? Nichts! Selbst diese Kollegen sind durchaus in der Lage, vernünftige und ordnungsgemäße Messungen zustande zu bringen.

Ja, durchaus, es fehlt aber die tatsächliche und vielfältige Praxis, die Experience, die Feinheiten, die Gerichtsfestigkeit, usw.

 

Und was Du als "Hauruckverfahren" bezeichnest, ist völlig normal.

Leider.

 

Eine einweisung in die Bedienung eines Lasergerätes dauert - hier jedenfalls - allenfalls einen Vormittag. Und damit ist dann auch gut. Das ist doch keine Wissenschaft für sich und alles andere als so aufwendig und schwierig, wie einen Führerschein zu erwerben.

Mmmhhh? Komisch, hattest Du oder @papemark nicht für seine Mannschaft extra eine handgestrickte Kurz-Bedienungsanleitung geschrieben? Ein Lasercops sollte die Bedienung aus dem Effeff können!

 

Auch so eine Sache.... klasse.... da schreibt jemand ein Buch, schimpft sich Buchautor und schon meint @_m3, dieser Mensch hätte die Weisheit eimerweise konsumiert.

Dieser Buchautor hatte fachlich schon etwas drauf. Seine Weisheit in der Sache "Imageverlust durch stümpferhafte Messungen" kann man gar nicht mehr in Eimer abzählen. Diese Weisheit ist auch heute noch gültig, selbst wenn @dete das zurückliegende Skriptdatum bemängelt hatte.

 

Allerdings auch nur dann, wenn dessen Äußerungen in sein Weltbild passen. Ansonsten wird's zerrissen, ausgeblendet oder gar nicht erwähnt.

Seine Liebe ;) zu pomadig auftretenden Rechtsanwälten und den bösen Moppedfahrern hatte ich doch erwähnt :wub: .

 

Und nicht zu vergessen, daß diese Gutachten schon asbachuralt sind, die dort gezeichnete Technik ebenfalls und kaum noch in Gebrauch, wenn überhaupt.

Asbachuralt? :wand: !

Die VUT GmbH stellt eine statistische Auswertung zu 1.810 überprüften Vorgängen aus dem Zeitraum April 2007 bis März 2009 vor.

Auszug aus www.vutonline.de

 

Manchmal weiß ich auch nicht, ob ich lachen oder weinen soll, wenn ich solch einen Bericht über angeblich fehlerhafte Lasermessungen sehe, dort ein Laserpatrol gezeigt wird, im Bericht aber ständig vom Riegl FG 21 gesprochen wird. Aber: @m3_ ist glücklich und fühlt sich bestätigt. Na prima. Wenigstens einer, der diesen Quatsch glaubt.

Die Fernsehmacher sind halt keine Gutachter. Es gab aber auch schon TV-Beiträge, die ordentlich waren.

 

Wärest Du so nett und würdest mal deutlich werden, worum es genau ging, worin die Fehler bestanden und was genau beanstandet wurde? Danke.

Langsam mache ich mir echt Sorgen um Dich! Das haben wir doch hier erst neulich lang und breit diskutiert! Es ging um Fehler beim Visiertest (inzwischen auch Update der Betriebsanleitung) und dem Leitpfosten im Schußfeld.

 

Nur ein Ausrutscher? Nein, die bestätigte Spitze vom Eisberg!

Ist dieser Rückschluß nicht arg albern und an den Haaren herbeigezogen? Ich denke, er ist es.

In gewissen Sinne ist die Spitze ist sogar breit. Guck, bei meinem Fall hätte die ganze Meßserie für alle geahndeten VT anulliert werden müssen. Oder muß jeder dieser VT erst als "Prozeßhansel" auftreten?

 

Die Abwägung zwischen Aufwand (Kosten, Zeit, Nerven) und Erfolgsaussichten muß jeder VT für sich selbst ausmachen.

Das kann er aber nicht, weil er davon keine Ahnung hat.

Jeder Bürger/VT kann sich vorher schlau machen, was damit verbunden ist, wenn er etwas macht oder auch nicht macht.

;)

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...

ergo, schneidet er sich mit seinen tollen ratschlägen ins eigene fleisch.

@zorro69: Um Gotteswillen, was ist das für eine Herleitung :wub: bis zum Schnitt ins eigene Fleisch? Du wirst es nicht glauben, ich würde sogar eine Beitragserhöhung begrüßen ;) , wenn dafür nun konsequent jeder Lasermurks aufgedeckt werden würde ;) .

 

also m3 .. mach ruhig weiter so. :rofl:

Ich mache garantiert so weiter :) . Falls ich wieder einmal gelasert werden sollte, wird wieder durchleuchtet.

:wand:

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@m3

 

Na, dann mach doch weiter so und verschone andere mit deinbem Murks!

 

Wenn ich diesen Uraltkram schon einmal anprangerte, dann, weil du offensichtlich einige Anhänger hast, die diesen Mist abschreiben, um vor Gericht ganz elegant verurteilt zu werden!

 

Viele Stellungnahmen beziehen sich auf Gerätschaften, die seit langem ausgesondert sind! Entnommen aus dem von dir zitierten Buch! Auch, wenn oder gerade, weil es ein Ex-Kollege ist, hier wird er missbraucht, seine damaligen "Fehler" auf heutige Geräte projeziert!

 

Gundaussage bleibt: Du blubberst und merkst es nicht!

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@m3 und die andere Fraktion:

 

Warum so hitzig? Die Sache ist doch eigentlich klar:

 

1. Messungen sind wohl mehrheitlich zuverlässig, aber Murks kommt durchaus vor.

2. Es gibt keine saubere Statistik, wieviel Prozent o.k. und wieviel Murks sind. Bei geübten Schützen dürfte der Murksanteil minimal sein, bei "so nebenbei" auf dem Lande ist er wahrscheinlich höher.

3. Über eigene Erfahrungswerte kann man streiten, repräsentativ sind sie nicht. Auch nicht, wenn bluey schon Hunderte korrekte Messungen gemacht hat. Es ist halt keine "breit gestreute" Stichprobe.

4. Hat man den Verdacht auf einen Fehler, kann man die Sache durchaus durchleuchten lassen. Scheitert man, hat mans wenigstens versucht. Kostenargument ist doch letztlich irrelevant, wenn der Fall schwerwiegend genug ist! Ich glaube, so hat es m3 auch gemeint. Ist doch klar, dass man nicht jeder "+14km/h-mögliche Fehlmessung" vor Gericht bringt.

 

BTW:

Murks kann nicht nur bei der Messung selbst, sondern auch bei der "Verwaltung" entstehen. Mir so mal passiert. Ich war 14km/h zu schnell, lt. Mitteilung des Cops, im Blockdurchschlag standen dann +36!!! Konnte das aber vor Ort klären. Nur: Hätte ich auf den Wisch gewartet (konnte nicht gleich zahlen, mangels genügend Bargeld), hätte ich die +36 an der Backe gehabt, und hätte nichts mehr beweisen können. Das ist die eigentliche Scheiße bei der Sache. Dumme Übertragungsfehler können passieren und die können schlimme Folgen haben. Rechtsweg hier = Null!

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Und was Du als "Hauruckverfahren" bezeichnest, ist völlig normal.

Leider.

Und erneut zeigt m3, daß er im Grunde keine Ahnung von dem hat, was er da schreibt. Da beklagt er sich darüber, daß Beamte "im Hauruckverfahren" am Gerät beschult werden, weiß aber offensichtlich nicht, daß diese Beschulung mit diesem Zeitansatz normal und ausreichend ist.

 

Ja, durchaus, es fehlt aber die tatsächliche und vielfältige Praxis, die Experience, die Feinheiten, die Gerichtsfestigkeit, usw.
Nichts von dem fehlt. Auch, wenn ich nur unregelmäßig mit dem Lasergerät arbeite, so habe ich doch, genau wie meine Kollegen, eine ausreichende Erfahrung, um vernünftige und vor allem gerichtsfeste Messungen durchzuführen.

 

Gestatte mir eine Frage: Hast du schon mal versucht, eine Messung mit dem Lasergerät durchzuführen?

 

Gruß

Goose

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Da ja unser 'Spezialist' vom Qualitaetswesen fabuliert hat, moechte ich hier mal einen kleinen Einwand machen: Nach dem international akzeptierten AQL Standard duerfen durchaus eine gewisse Anzahl von Messungen fehlerbehaftet sein, trotzdem gilt die Qualitaet der Messungen insgesamt als akzeptabel.....

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Leider sieht man nur auf diesem Wege im Gesamten, ob Fehler gemacht worden sind. Es ist äußerst schade, daß der VT in dieser "schlechten" Position ist und von Euch weidlich für eine "gute" Laserstatistik genutzt wird.

Falsch. Der Gutachter kann auch nur das beurteilen und begutachten, was er an die Hand bekommt. Insbesondere das Meßprotokoll und ggf. bei Gericht die Aussagen der Kollegen. Mehr nicht. Er war nicht dabei. Wärest Du tatsächlich des öfteren mal dabei, wenn solche Verhandlungen laufen, dann wüßtest Du nämlich, daß ein Gutachter idR auf genau diesen Umstand hinweist. Er kann nur einen Teil begutachten, nicht aber das Ganze.

 

Soviel halt Du Deinen (offenkundig nicht vorhandenen) Erfahrungen.

 

Im Prinzip müßte man den Behörden bei verlorenem Fall aber alles in Rechnung stellen dürfen, inkl. Schmerzensgeld

Im Prinzip und müßte man.... kann man aber nicht. :rofl:

 

Ja, durchaus, es fehlt aber die tatsächliche und vielfältige Praxis, die Experience, die Feinheiten, die Gerichtsfestigkeit, usw.

1. man braucht für vernünftige Messungen keine vielfältige Praxis. Sooo schwer ist das Messen mit einem Lasergerät nicht.

2. aus diesem Grund bedarf es auch keiner sonderlich großen Übung an/mit dem Gerät.

3. an welche Feinheiten denkst Du?

4. die Gerichtsfestigkeit bekommt man so oder so erst mit der Zeit bzw. mit der An- oder Vielzahl von Terminen, die man aber nicht nur in Sachen Laser erhält. Kollegen, die öfters in anderen Sachen bei Gericht sind, sind in Sachen Laser nicht minder gerichtsfest (mal abgesehen von ein paar hin und wieder schlecht vorbereiteten Leuten, aber das ist ja eher zum Vorteil des Betroffen, sollte Dich also nicht stören).

 

Leider.

Nix leider. Aber diese Diskussion hatten wir ja schonmal. Bringt nichts, das wieder aufzuwärmen. Du verstehst es nicht.

 

Mmmhhh? Komisch, hattest Du oder @papemark nicht für seine Mannschaft extra eine handgestrickte Kurz-Bedienungsanleitung geschrieben? Ein Lasercops sollte die Bedienung aus dem Effeff können!

Ich habe vor Urzeiten mal die wesentlichen Punkte aus der Bedienungsanleitung herausgeschrieben. Was spricht dagegen? Manche Kollegen, die eher selten messen, merken sich evtl. das ein oder andere nicht immer. Und bevor man die komplette Bedienungsanleitung wälzt, schaut man sich halt die einseitige Zusammenfassung an. Ist doch bestens.

Ganz sicher aber lernen wir die Bedienungsanleitung nicht auswendig. Auch wenn Du das gerne hättest.

 

Dieser Buchautor hatte fachlich schon etwas drauf.

Wer will das beurteilen? Du doch wohl nicht etwa, oder?! ;)

 

Seine Weisheit in der Sache "Imageverlust durch stümpferhafte Messungen" kann man gar nicht mehr in Eimer abzählen. Diese Weisheit ist auch heute noch gültig, selbst wenn @dete das zurückliegende Skriptdatum bemängelt hatte.

Jau... eine Aussage, die hervorragend in Dein verschrobenes Weltbild paßt. Kein Wunder, daß Du Dich daran hochziehst.

 

Asbachuralt?

Sagte ich schonmal, daß Du ahnungslos bist? Nein? Ok, dann eben jetzt.

 

Die VUT GmbH stellt eine statistische Auswertung zu 1.810 überprüften Vorgängen aus dem Zeitraum April 2007 bis März 2009 vor.

Auszug aus www.vutonline.de

Statistiken... au ha.... jau, jetzt verstehe ich Deine "Welt". :wand:

 

Die Fernsehmacher sind halt keine Gutachter. Es gab aber auch schon TV-Beiträge, die ordentlich waren.

Nee nee, nicht nur die Fernsehmacher, auch die ach so tollen Gutachter laberten vom FG 21, aber im Bericht gezeigt wurde groß und breit eben ein LaserPatrol. Sowas fällt dem Fachmann eben auf, dem Unbedarften aber nicht. Der meint anschließend, alle Lasermessungen seien falsch. Völliger Blödsinn!!! Traurig ist nur, daß Du, der sich ja auch als fachkundig bezeichnet, in selbiges Schema verfällst. Ist aber auch bezeichnend und offenbart Deine Unkenntnis.

 

Langsam mache ich mir echt Sorgen um Dich! Das haben wir doch hier erst neulich lang und breit diskutiert! Es ging um Fehler beim Visiertest (inzwischen auch Update der Betriebsanleitung) und dem Leitpfosten im Schußfeld.

Entschuldige, daß ich mir nicht jeden Deiner Beiträge ins Gedächtnis hämmere. Leider findet sich in diesen kaum etwas brauchbares. Und Fehler beim Visiertest sind absolut lächerlich... nur mal so nebenbei. Hier bei Gericht - auch das sagte ich seinerzeit schon - wärest Du verurteilt worden. So eben hattest Du einfach Glück, mehr nicht.

 

In gewissen Sinne ist die Spitze ist sogar breit. Guck, bei meinem Fall hätte die ganze Meßserie für alle geahndeten VT anulliert werden müssen. Oder muß jeder dieser VT erst als "Prozeßhansel" auftreten?

1. s.o.... nicht repräsentativ, sondern eben nur Glück. Die Messung war i.O.. Nur war Dein Richter wohl nicht sattelfest genug.

2. exakt. Ein jeder muß dagegen angehen.

 

Jeder Bürger/VT kann sich vorher schlau machen, was damit verbunden ist, wenn er etwas macht oder auch nicht macht.

Na super. Warum wohl kommen so viele Ahnungslose hierher? Sicher nicht, damit sie von Dir in die Irre geführt werden. Solltest Du mal drüber nachdenken.

 

Ich mache garantiert so weiter

ja, das hatte ich befürchtet. Du bist und bleibst absolut merkresistent.

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1. Messungen sind wohl mehrheitlich zuverlässig, aber Murks kommt durchaus vor.

2. Es gibt keine saubere Statistik, wieviel Prozent o.k. und wieviel Murks sind. Bei geübten Schützen dürfte der Murksanteil minimal sein, bei "so nebenbei" auf dem Lande ist er wahrscheinlich höher.

3. Über eigene Erfahrungswerte kann man streiten, repräsentativ sind sie nicht. Auch nicht, wenn bluey schon Hunderte korrekte Messungen gemacht hat. Es ist halt keine "breit gestreute" Stichprobe.

4. Hat man den Verdacht auf einen Fehler, kann man die Sache durchaus durchleuchten lassen. Scheitert man, hat mans wenigstens versucht. Kostenargument ist doch letztlich irrelevant, wenn der Fall schwerwiegend genug ist! Ich glaube, so hat es m3 auch gemeint. Ist doch klar, dass man nicht jeder "+14km/h-mögliche Fehlmessung" vor Gericht bringt.

1. durchaus.... aber sehr sehr selten. Und die Frage ist dann auch noch: WAS für ein Murks?! Eine Fehlmessung dergestalt, daß der Betroffene gar nicht gemessen wurde, sondern ein anderer.. sowas möchte ich denn doch ausschließen. Da müßte der "Schütze" schon um 5 Ecken und auch noch über Kreuz schauen.

2. "bei 'so nebenbei' auf dem Lande" KÖNNTE er etwas höher sein. Muß es aber nicht. Ich glaube auch nicht, daß @m3_ das auch nur ansatzweise beurteilen oder gar belegen kann. Alles nur Behauptungen und Mutmaßungen.

3. "hunderte"? Nee, tausende. ;)

4. zur Durchleuchtung siehe oben. Man kann eben nicht alles durchleuchten lassen. Dafür hätte der Gutachter der Messung beiwohnen müssen.

 

Ich würde eher weniger dagegen reden, würde @m3_ einfach nur in wirklich lohnenswerten Fällen (da, wo es um was geht, wie z.B. bei einem FV) dem Fragenden anraten, die Sache klären zu lassen. Ist ja jedermanns gutes Recht. Aber grundsätzlich mit dem albernen Standardspruch "Die meisten Messungen sind Murks" zu suggerieren: "Hey, Du hast sehr gute Chancen, unbeschadet aus der Sache herauszukommen", ist lächerlich UND auch verantwortungslos!

 

Ich war 14km/h zu schnell, lt. Mitteilung des Cops, im Blockdurchschlag standen dann +36!!!

Was für ein Blockdurchschlag?

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@bluey

 

Ich hatte nicht genügend Bargeld dabei und mit EC-Karte konnte man damals nicht zahlen. Der freundliche (keine Ironie) Beamte teilte mir mit, ich bekäme dann einen Verwarnungsgeldbescheid. Daraufhin bestand ich auf einem Nachweis der Messung. Bekam dann einen Durchschlag eines kleinen Protokollblocks mit Datum, Messergebnis (das zuerst krass falsch eingetragen war), Ort und ein paar weiteren Angaben. Das Messergebnis wurde dann auf meinen Protest hin korrigiert. Beim späteren VG-Bescheid stimmte es dann.

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Ich hatte nicht genügend Bargeld dabei und mit EC-Karte konnte man damals nicht zahlen. Der freundliche (keine Ironie) Beamte teilte mir mit, ich bekäme dann einen Verwarnungsgeldbescheid. Daraufhin bestand ich auf einem Nachweis der Messung. Bekam dann einen Durchschlag eines kleinen Protokollblocks mit Datum, Messergebnis (das zuerst krass falsch eingetragen war), Ort und ein paar weiteren Angaben. Das Messergebnis wurde dann auf meinen Protest hin korrigiert. Beim späteren VG-Bescheid stimmte es dann.

Keine Ahnung, was das für ein Durchschlag gewesen sein soll. Bei uns hättest Du sowas nicht bekommen, lediglich eine Zahlkarte, auf der auch alles vermerkt gewesen wäre. Aber sonst hätte es keinen Nachweis gegeben.

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Na, dann mach doch weiter so und verschone andere mit deinbem Murks!

@dete: Mache ich doch. Falls ich jdeoch mal wieder von einer Laserpistole erlegt werden sollte, dann werde ich schonungslos darüber berichten :nolimit: .

 

Wenn ich diesen Uraltkram schon einmal anprangerte, dann, weil du offensichtlich einige Anhänger hast, die diesen Mist abschreiben, um vor Gericht ganz elegant verurteilt zu werden!

Es gibt halt in der Tat Wald- und Wiesen-RA. Und was regst Du dich so auf, das Buch ist nicht mehr bei den einschlägigen Online-Buchversendern beziehbar, selbst bei ebay kein Angebot.

 

 

Viele Stellungnahmen beziehen sich auf Gerätschaften, die seit langem ausgesondert sind!

Dann schreib doch selber ein Buch "Die moderne Laserhandmessung, 2010". Mit den Co-Autoren @bluey&papemark kannst Du über Unfehlbarkeit in Niedersachsen, NRW und BaWü referieren und Schimpftiraden auf Bayern, Internetempfehlungen, RA, Gutachter, VT, usw. loslassen.

 

Gundaussage bleibt: Du blubberst und merkst es nicht!

Bei Eurer Betriebsblindheit hört Ihr einfach nicht mehr, daß es schon längst geklingelt hat. Hier mal ein paar wahre Worte zur derzeitigen Handlasermessung:

...diese rechtsstaatlich in der Tat bedenkliche Situation.

 

....die Messung mit „Laserpistolen“ ohne Bilddokumentation des Messvorgangs grundsätzlich abzuschaffen, da hier das grundlegende Recht der Betroffenen nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten belangt zu werden, nicht mit der genügenden Sicherheit gewährleistet ist.

...

Mit dem Begriff des „standardisierten Messverfahrens“ hat die Rechtsprechung bereits eine bedenkliche, weil den strafprozessualen Grundsätzen widersprechende Umkehr der Beweislast eingeführt. Plötzlich wird der Betroffene (Beschuldigte) zu dem Verfahrensbeteiligten, der etwas nachweisen muss – nämlich die Fehlbarkeit des ihn belastenden Messergebnisses.

...

Schließlich gibt es keinen Erfahrungssatz, dass Polizisten immer alles richtig machen, noch nicht einmal, dass sie immer die Wahrheit sagen. Genauso wenig wie es einen Grundsatz gibt, dass die Ergebnisse eines standardisierten Messverfahrens immer auf dem ordnungsgemäßen Ablauf einer Messung beruhen.

...

Einer allzu technikgläubigen Justiz ....

Auszüge aus Geschwindigkeits- und Abstandsmessung: Viele Ergebnisse sind unzuverlässig, RA Christian Demuth

:whistling:

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...weiß aber offensichtlich nicht, daß diese Beschulung mit diesem Zeitansatz normal und ausreichend ist.

Sie ist eben nicht ausreichend. Okay, es reicht für die Lizenz, ist aber genauso wie beim Führerschein nur eine Teilnahmeberechtigung.

 

Ja, durchaus, es fehlt aber die tatsächliche und vielfältige Praxis, die Experience, die Feinheiten, die Gerichtsfestigkeit, usw.
Nichts von dem fehlt.

Diese Aussage muß unter Nebel zustande gekommen sein :nolimit: .

 

Gestatte mir eine Frage: Hast du schon mal versucht, eine Messung mit dem Lasergerät durchzuführen?

Hast Du mich schon einmal gefragt. Bekannterweise bin ich kein Cop, bin nicht in der Handlasermeßgeräteindustrie tätig, bin kein Gutachter, besitze keine Laserpistole, bin auch nicht in Laserabwehrkreisen tätig. Also erneut ein NEIN, mir hatte lediglich mal ein Lasercop vertrauensvoll eine Riegl FG21-P in die Hand gedrückt, ich solle doch mal selbst durchschauen, weil ich die Richtigkeit der Messung in der Nacht bezweifelt hatte und ein bloßes Eichsiegel mich nicht überzeugt hatte...

:whistling:

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Da ja unser 'Spezialist' vom Qualitaetswesen fabuliert hat, moechte ich hier mal einen kleinen Einwand machen: Nach dem international akzeptierten AQL Standard duerfen durchaus eine gewisse Anzahl von Messungen fehlerbehaftet sein, trotzdem gilt die Qualitaet der Messungen insgesamt als akzeptabel.....

@harry: Das ist doch vom Bauteil abhängig! Deswegen div. AQLs! Dein Geblubbere trifft für eine Schraubenlieferung für Ikea-Regale zu, aber nicht zum Beispiel für Steuerungselemente eines Hubschraubers.

:whistling:

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Falsch. Der Gutachter kann auch nur das beurteilen und begutachten, was er an die Hand bekommt. Insbesondere das Meßprotokoll und ggf. bei Gericht die Aussagen der Kollegen.

@bluey: Falsch. Der Gutachter kann direkt an der Örtlichkeit die Situation mit gleicher Laserpistole nachstellen. Soviel halt zu deinen offenkundig begrenzten Erfahrungen.

 

Er war nicht dabei.

Das stimmt. Man wäre mehr dabei, wenn es eine Bilddokumentation geben würde.

 

3. an welche Feinheiten denkst Du?

Feinheiten der Örtlichlichkeiten, der Umgebungsbedingungen, der Standortbedingungen, der Anhaltebedingungen, der Verkehrsbedingungen. Es geht halt nicht nur um eine bloße Schulmessung mit Stativ auf freiem Flugplatzrollfeld mit Einzelfahrzeug bei Tag. Dies als plastische Darstellung!

 

4. die Gerichtsfestigkeit bekommt man so oder so erst mit der Zeit bzw. mit der An- oder Vielzahl von Terminen, ...

Das hört sich besser an, als das was @goose oben von sich gegeben hat.

 

...mal abgesehen von ein paar hin und wieder schlecht vorbereiteten Leuten, aber das ist ja eher zum Vorteil des Betroffen, sollte Dich also nicht stören.

Aha. Richtig, das stört mich nicht.

 

Ich habe vor Urzeiten mal die wesentlichen Punkte aus der Bedienungsanleitung herausgeschrieben. Was spricht dagegen?

Da spricht nichts dagegen.

 

Manche Kollegen, die eher selten messen, merken sich evtl. das ein oder andere nicht immer.

Genau das kann es halt nicht sein!

 

Dieser Buchautor hatte fachlich schon etwas drauf.

Wer will das beurteilen? Du doch wohl nicht etwa, oder?! :nolimit:

Ich kann mir schon ein Bild machen. Desweiteren habe mir schon genau die Auflistung seiner Kompetenzerwerbung im Vorwort angeschaut. Kannst ja auch mal @papemark fragen.

 

Jau... eine Aussage, die hervorragend in Dein verschrobenes Weltbild paßt. Kein Wunder, daß Du Dich daran hochziehst.

Ich empfehle Dir wie oben schon erwähnt ein aktuelles Buch "fehlerfrei Lasercops" zu schreiben.

 

Asbachuralt?

Sagte ich schonmal, daß Du ahnungslos bist? Nein? Ok, dann eben jetzt.

Ich wiederhole mich: Euer Zeitgefühl ist merkwürdig und gummihaft, wie es halt in den Kram passt.

 

 

Statistiken... au ha.... jau, jetzt verstehe ich Deine "Welt". :mecker:

Aber was soll man von deiner Statistik halten? Da schwelgst Du (und @papemark) mit Gerichtssiegesquoten, aber tappst vollkommen im Dunklen, wieviel deiner Fälle schon im Vorfeld eingestellt worden sind.

 

Nee nee, nicht nur die Fernsehmacher, auch die ach so tollen Gutachter laberten vom FG 21, ...

Daß Du die Gutachterbranche schlecht machst, ist bei Dir ja nun wirklich nichts neues.

 

 

Hier bei Gericht - auch das sagte ich seinerzeit schon - wärest Du verurteilt worden.

Niemals nie. Kein Richter in D hätte so eine Murksmessúng abgesegnet.

 

So eben hattest Du einfach Glück, mehr nicht.

Nö.

 

Nur war Dein Richter wohl nicht sattelfest genug.

Nö.

 

2. exakt. Ein jeder muß dagegen angehen.

Und das ist Unding. Eine unglaubliche Unverschämtheit. Rechtsstaatlich sehr bedenklich. Siehe Text von RA Demuth.

 

Warum wohl kommen so viele Ahnungslose hierher? Sicher nicht, damit sie von Dir in die Irre geführt werden.

Sicher nicht, um einseitiges Polizeigeschwafel zu hören.

:whistling:

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Ich würde eher weniger dagegen reden, würde @m3_ einfach nur in wirklich lohnenswerten Fällen (da, wo es um was geht, wie z.B. bei einem FV) dem Fragenden anraten, die Sache klären zu lassen. Ist ja jedermanns gutes Recht. Aber grundsätzlich mit dem albernen Standardspruch "Die meisten Messungen sind Murks" zu suggerieren: "Hey, Du hast sehr gute Chancen, unbeschadet aus der Sache herauszukommen", ist lächerlich UND auch verantwortungslos!

@bluey: "Lohnenswert" ist relativ. Ab Punktebereich ist bzw. kann es lohnenswert sein. Auch da geht es um etwas. Die Sache habt Ihr euch auch selbst zuzuschreiben, wenn Ihr kleine Fische fangt. Fischt halt nur die "lohnenswerte" Fälle raus, so wie auch ursprünglich der Einsatz von der Laserpistole angedacht war.

:whistling:

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Oh m3,

 

du bist aber leicht zu beeinflussen!

 

Nichts gegen den Herrn RA Demuth, aber, wenn er etwas schönes schreibt, um für sich Werbung zu machen, ist das seine Sache.

 

Du kannst dich da gerne dranhängen, wird trotzdem nicht richtiger.

 

Wie sagte kürzlich ein Gutachter nach einem GT, als wir ihm sein Gutachten widerlegten:" Tja, ich habe halt meinen Auftraggeber!"

 

 

dete :whistling:

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...weiß aber offensichtlich nicht, daß diese Beschulung mit diesem Zeitansatz normal und ausreichend ist.

Sie ist eben nicht ausreichend. Okay, es reicht für die Lizenz, ist aber genauso wie beim Führerschein nur eine Teilnahmeberechtigung.

Dann erzähl doch mal, wie du dir eine ausreichende Beschulung vorstellen würdest?
Ja, durchaus, es fehlt aber die tatsächliche und vielfältige Praxis, die Experience, die Feinheiten, die Gerichtsfestigkeit, usw.
Nichts von dem fehlt.

Diese Aussage muß unter Nebel zustande gekommen sein :nolimit: .

Was sinnvolles kannst du nicht sagen?

Was verstehst du übrigens unter "Gerichtsfest"?

Welche Feinheiten meinst du?

Feinheiten der Örtlichlichkeiten, der Umgebungsbedingungen, der Standortbedingungen, der Anhaltebedingungen, der Verkehrsbedingungen. Es geht halt nicht nur um eine bloße Schulmessung mit Stativ auf freiem Flugplatzrollfeld mit Einzelfahrzeug bei Tag. Dies als plastische Darstellung!
Das ist doch noch ein bisschen zu pauschal. Da schreibst du ein paar Schlagworte daher, die aber im Grunde nichts aussagen...

 

Gestatte mir eine Frage: Hast du schon mal versucht, eine Messung mit dem Lasergerät durchzuführen?

Hast Du mich schon einmal gefragt. Bekannterweise bin ich kein Cop, bin nicht in der Handlasermeßgeräteindustrie tätig, bin kein Gutachter, besitze keine Laserpistole, bin auch nicht in Laserabwehrkreisen tätig. Also erneut ein NEIN, mir hatte lediglich mal ein Lasercop vertrauensvoll eine Riegl FG21-P in die Hand gedrückt, ich solle doch mal selbst durchschauen, weil ich die Richtigkeit der Messung in der Nacht bezweifelt hatte und ein bloßes Eichsiegel mich nicht überzeugt hatte...

:whistling:

Und, hattest du ernsthaft Probleme, eine Messung durchzuführen?

 

Wenn meine gemessenen VT die Messung vor Ort anzweifeln, biete ich auch öfter an, selber mal durchzuschauen und zu versuchen, ein Fahrzeug zu messen. Ind er Regel höre ich dann Kommentare wie "Oh, so leicht ist das" u.ä., Gerichtstermine habe ich mit denen gewöhnlich auch nicht mehr...

 

Manche Kollegen, die eher selten messen, merken sich evtl. das ein oder andere nicht immer.

Genau das kann es halt nicht sein!

Hier geht es eher um Kleinigkeiten, z.B., wie man die Signaltöne oder die Abschaltzeit einstellt. Also nichts, was die Messung beeinflusst.

 

 

Gruß

Goose

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@bluey: Falsch. Der Gutachter kann direkt an der Örtlichkeit die Situation mit gleicher Laserpistole nachstellen. Soviel halt zu deinen offenkundig begrenzten Erfahrungen.

Unsinn. Er kann nur einen Teil nachstellen, niemals aber die gesamte Meßsituation. Und dazu gehört sowohl Witterung als auch insbesondere Verkehrsdichte, -aufkommen und einiges mehr.

 

Aber es ist schon interessant und bezeichnend, daß Du Dir immer wieder und noch anmaßt über Dinge zu urteilen, von denen Du nicht einen Hauch von Ahnung hast. Schön, daß Du mal durch ein FG 21 schauen durftest. Jetzt weißt Du wenigstens, wie es ist, wenn man dadurch schaut und was die Vergrößerung anzeigt/bewirkt. MEHR (und eben das Wesentliche) aber weißt Du nicht. Deshalb: AHNUNGSLOS!!! Mehr ist dazu nicht zu sagen.

 

Das stimmt. Man wäre mehr dabei, wenn es eine Bilddokumentation geben würde.

Möglich. Und dann würde man sich wieder darüber beklagen, daß Bilder gemacht wurden, welche in angebliche Persönlichkeitsrechte eingreifen würden.... ja nee, isss klarrr..... :whistling:

 

Feinheiten der Örtlichlichkeiten, der Umgebungsbedingungen, der Standortbedingungen, der Anhaltebedingungen, der Verkehrsbedingungen. Es geht halt nicht nur um eine bloße Schulmessung mit Stativ auf freiem Flugplatzrollfeld mit Einzelfahrzeug bei Tag. Dies als plastische Darstellung!

Das sind nur grobe Schlagworte. Genauer bitte.

 

BTW: wir führen die Beschulungen nicht auf irgendeinem Flugplatzrollfeld bei bestem Wetter durch, sondern unter Realbedingungen und auch bei eher schlechterem Wetter.

 

Aha. Richtig, das stört mich nicht.

Das dachte ich mir. Allerdings bedingt solches keine falschen oder schlechten Messungen.

 

Da spricht nichts dagegen.

Na bitte.

 

Genau das kann es halt nicht sein!

Natürlich kann das sein. Und um trotzdem alles richtig zu machen bzw. zu beachten, habe ich für eben diese Kollegen die Zusammenfassung erstellt, damit insbesondere bei der Vorbereitung (Tests etc.) nichts vergessen wird. Zielen und die Auslösetaste bedienen ist keine Wissenschaft.... aber das kannst Du ja nicht wissen.... Du hast es ja noch nie ausprobiert.

 

Ich kann mir schon ein Bild machen.

Wie denn? Du hast doch selbst keine Ahnung.

 

Desweiteren habe mir schon genau die Auflistung seiner Kompetenzerwerbung im Vorwort angeschaut. Kannst ja auch mal @papemark fragen.

Na toll.... da mag jemand noch so lange studiert und mit besten Noten abgeschlossen haben, trotzdem findet man unter diesen Theorie-Koryphäe die größten Versager, wenn es um die Praxis oder praktische Umsetzung geht. Auf solche Auflistungen gebe ich gar nichts. Im Gegenteil: je mehr, desto skeptischer werde ich. Jemand, der wirklich was drauf hat, muß sowas nicht in den Vordergrund stellen. Der glänzt mit der Praxis.

 

Ich empfehle Dir wie oben schon erwähnt ein aktuelles Buch "fehlerfrei Lasercops" zu schreiben.

Wozu? Halte ich für völlig überflüssig.

 

Ich wiederhole mich: Euer Zeitgefühl ist merkwürdig und gummihaft, wie es halt in den Kram passt.

Ähnliches darf man über Dich und Dein Weltbild äußern.

 

Aber was soll man von deiner Statistik halten?

 

Ganz ehrlich? Sehr oft rein gar nichts. Ich bekomme immer wieder mit, wie hier mit Zahlen umgegangen und jongliert wird. Grauenvoll.... hauptsache, ein paar Fürsten und Politiker können tagelang seitenweise Zahlen konsumieren, die eh nichts aussagen...... so ein Schwachsinn......

 

Da schwelgst Du (und @papemark) mit Gerichtssiegesquoten, aber tappst vollkommen im Dunklen, wieviel deiner Fälle schon im Vorfeld eingestellt worden sind.

Aha... und Du hast da die Erleuchtung? Darf ich mal herzhaft :nolimit: ?!

Ich weiß jedenfalls, wie viele (und das sind verdammt viele) "meiner" Fälle nicht eingestellt wurden. Wir hegen einen sehr guten Kontakt zur Bußgeldstelle. Die stellen schon seit Jahren so ohne weiteres in Sachen Laser oder Radar nichts eigenmächtig ein, jedenfalls nicht ohne mit uns Rücksprache gehalten oder eine Stellungnahme eingefordert zu haben.

 

Daß Du die Gutachterbranche schlecht machst, ist bei Dir ja nun wirklich nichts neues.

Nur solche, die sich (wie Du in ähnlicher Weise) selbstherrlich als Sachverständiger bezeichnen und glauben, mit solchen Aktionen Lorbeeren ernten zu können. Ich kenne durchaus auch sehr gute Gutachter, die ich schätze und achte, vor denen ich auch Respekt habe. Von denen weiß ich aber auch, daß sie ihre Arbeit verstehen und vernünftig erledigen.

 

Niemals nie. Kein Richter in D hätte so eine Murksmessúng abgesegnet.

Doch. Denn ich hatte schon ähnliche oder gleichgelagerte Fälle. Du wärst verdonnert worden. Todsicher.

 

Nö.

Definitiv.

 

Nö.

Ich denke schon, denn sonst hätte er Dich verurteilt.

 

Und das ist Unding. Eine unglaubliche Unverschämtheit. Rechtsstaatlich sehr bedenklich. Siehe Text von RA Demuth.

Gar nicht. Denn nicht jede Lasermessung erfolgt an genau demselben Punkt. Jede Messung ist individuell.

Auf den Text irgendeines RAs pfeife ich (analog zu den o.g. "Sachverständigen").

 

Sicher nicht, um einseitiges Polizeigeschwafel zu hören.

Tja, im Unterschied zu Dir geben wir kein einseitiges Statement ab. Solltest Du Dir mal ein Beispiel dran nehmen. :mecker: Zudem wissen wir, wovon wir sprechen. Du schwafelst nur in irgendeiner grauen Theorie oder ergießt Dich in nicht belegbaren Behauptungen.

 

@bluey: "Lohnenswert" ist relativ. Ab Punktebereich ist bzw. kann es lohnenswert sein. Auch da geht es um etwas. Die Sache habt Ihr euch auch selbst zuzuschreiben, wenn Ihr kleine Fische fangt. Fischt halt nur die "lohnenswerte" Fälle raus, so wie auch ursprünglich der Einsatz von der Laserpistole angedacht war.

Ab Anzeigenbereich ist "lohnenswert".

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  • 1 month later...
Oh m3,

 

du bist aber leicht zu beeinflussen!

 

Nichts gegen den Herrn RA Demuth, aber, wenn er etwas schönes schreibt, um für sich Werbung zu machen, ist das seine Sache.

 

Du kannst dich da gerne dranhängen, wird trotzdem nicht richtiger.

@dete: RA Demuth schreibt Tacheles. Ich hätte es nicht besser schreiben können. Und es ist richtig. Und eins ist sicher, ich hänge mich gewiss nicht treudoof an das Alles-immer-richtig-Geblubbere der Polizei dran :D .

 

@goose schrieb:

Dann erzähl doch mal, wie du dir eine ausreichende Beschulung vorstellen würdest?

Die Beschulung muß in der Praxis weitergehen, sprich unter einem erfahrenen Lasercop. Erst wenn die Praxisreife erreicht ist, darf er alleine (bzw. als Laserchef) auf die Allgemeinheit losgelassen werden.

 

Hier geht es eher um Kleinigkeiten, z.B., wie man die Signaltöne oder die Abschaltzeit einstellt. Also nichts, was die Messung beeinflusst.

Nein, es geht um mehr, siehe Murksstatistik unten.

 

Ind er Regel höre ich dann Kommentare wie "Oh, so leicht ist das" u.ä., Gerichtstermine habe ich mit denen gewöhnlich auch nicht mehr...

In der Regel. Ich habe mich aber nicht beeindrucken/blenden lassen. Da können mir Eichsiegel und Laserpistolenselbstdurchschauen soviel gezeigt werden wie will.

 

Was verstehst du übrigens unter "Gerichtsfest"?

Erfahrene Lasercops mit schon zig Gerichtsverhandlungen bezüglich Lasermessungen, die auch Richter beeindrucken und "manipulieren" können.

 

@bluey schrieb:

Na toll.... da mag jemand noch so lange studiert und mit besten Noten abgeschlossen haben, trotzdem findet man unter diesen Theorie-Koryphäe die größten Versager, wenn es um die Praxis oder praktische Umsetzung geht. Auf solche Auflistungen gebe ich gar nichts. Im Gegenteil: je mehr, desto skeptischer werde ich. Jemand, der wirklich was drauf hat, muß sowas nicht in den Vordergrund stellen. Der glänzt mit der Praxis.

Du glänzt hier mit Unwissenheit. Es ist bei Dirk Kammerer / Erster Polizeihauptkommissar a. D. genau umgekehrt.

 

Du schwafelst nur in irgendeiner grauen Theorie oder ergießt Dich in nicht belegbaren Behauptungen.

Naja, hier noch eine Statistik über Murksmessungen, bei Lasermessung sogar 100% Murks :rolleyes::100: :

 

1. Erfolgsaussichten in Bußgeldverfahren – eine Bilanz aus 50 Bußgeldverfahren der letzten 5 Monate

...

Alle (!) Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistole (9) sind wegen Bedienungsfehlern der Meßbeamten eingestellt worden.

Auszug aus Newsletter, Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner Rechtsanwaltskanzlei KW 10/2005 (09.03.2005)

:whistling:

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@dete: RA Demuth schreibt Tacheles. Ich hätte es nicht besser schreiben können. Und es ist richtig. Und eins ist sicher, ich hänge mich gewiss nicht treudoof an das Alles-immer-richtig-Geblubbere der Polizei dran

Er schreibst Dummfug, und an eben solchen hängst Du Dich ja mit Vorliebe "treudoof" ran. Kein Wunder, daß Du es "nicht hättest besser schreiben können". :100:

 

Die Beschulung muß in der Praxis weitergehen, sprich unter einem erfahrenen Lasercop. Erst wenn die Praxisreife erreicht ist, darf er alleine (bzw. als Laserchef) auf die Allgemeinheit losgelassen werden.

Mhm... soso... und wie lange soll sowas dauern? Was soll der erfahrene Kollege beäugen? Durch das Gerät kann eh nur einer schauen. Man sieht mal wieder, daß Du eine Menge hast, nur eben keine Ahnung.

 

Nein, es geht um mehr, siehe Murksstatistik unten.

Die Schwachsinn ist (s.u.).

 

In der Regel. Ich habe mich aber nicht beeindrucken/blenden lassen. Da können mir Eichsiegel und Laserpistolenselbstdurchschauen soviel gezeigt werden wie will.

Uuuuuuh..... muß ich jetzt vor Demut vor Dir niederknien?! :rolleyes:

 

Erfahrene Lasercops mit schon zig Gerichtsverhandlungen bezüglich Lasermessungen, die auch Richter beeindrucken und "manipulieren" können.

Man wird aber nicht erfahren geboren, sondern sammelt mit der Zeit seine Erfahrungen und wird eben deshalb auch erst mit der Zeit ein "erfahrener" Lasercop. Anders geht es nicht. Es sei denn..... man heißt @m3_. :whistling:

 

Du glänzt hier mit Unwissenheit. Es ist bei Dirk Kammerer / Erster Polizeihauptkommissar a. D. genau umgekehrt.

Tausche das "Du" gegen ein "Ich", dann paßt's. Solche Kollegen haben idR kein praktisches Wissen, da sie idR bereits viele viele Jahre der Praxis entschwunden sind und insbes. in Bezug auf neuere Technik ihr Wissen lediglich aus Schriftstücken oder Erläuterungen anderer Kollegen beziehen, öffentlich aber so auftreten, als wüßten sie, wovon sie sprechen. Damit möchte ich keinem zu nahe treten, aber es ist nunmal Fakt.

 

Naja, hier noch eine Statistik über Murksmessungen, bei Lasermessung sogar 100% Murks

Ja? Das geht aber aus dem kurzen Satz, den Du weiter unten geschrieben hast, nicht hervor. Wieder mal so ein Luftschloß?!

 

1. Erfolgsaussichten in Bußgeldverfahren – eine Bilanz aus 50 Bußgeldverfahren der letzten 5 Monate

...

Alle (!) Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistole (9) sind wegen Bedienungsfehlern der Meßbeamten eingestellt worden.

Auszug aus Newsletter, Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner Rechtsanwaltskanzlei KW 10/2005 (09.03.2005)

*gröhl* Ein Newsletter... klar, würde er etwas anderes schreiben, hätte er auch keine Kundschaft.

 

Gott Agathe, was bist Du naiv!! :D

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Erst einma muss ich das, was Bluey schreibt, dick unterstreichen!!!

 

Zusätzlich sei zu sagen, das, wenn du 1. den EPHK a.D. zitierst, du bedenken musst, das dieser sein Wissen aus den Jahren 90 oder so hat! Als EPHK dete habe ich rein zufällig aktuelles Wissen.

 

Das pass auch dazu, das du RA aus 2005 zitierst, ist auch nicht aktuell, oder?

 

dete

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Guest Pferdestehler
@dete: RA Demuth schreibt Tacheles. Ich hätte es nicht besser schreiben können. Und es ist richtig. Und eins ist sicher, ich hänge mich gewiss nicht treudoof an das Alles-immer-richtig-Geblubbere der Polizei dran

Er schreibst Dummfug, und an eben solchen hängst Du Dich ja mit Vorliebe "treudoof" ran. Kein Wunder, daß Du es "nicht hättest besser schreiben können". :licht:

Diese Steilvorlage musste auch dringend verwertet werden, die schrie danach. Als ich die Bemerkung "Ich hätte es nicht besser schreiben können" heute früh las, ging mir spontan "diese Aussage passt nahezu immer und ist ziemlich tragikomisch" durch den Kopf. ;)

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Wow, das ist ja mal wieder ein Thread hier....

 

@ m3

Wenn Dir die Cops hier etwas Betriebsblindheit vorwerfen, dann kann ich nicht umhin Ihnen bei den meisten Punkten zuzustimmen.

Die Luft wird mit der immer besseren Messtechnik nun mal zunehmend dünner.

Wenn man Dir also hier vorwirft, das Du bei deinen "Herleitungen" teils veraltete Fakten zitierst, stimmt das wohl.

 

@ versammelte Cops

Auch wenn ich die Diskussion hier amüsiert verfolge, verlasst euch bitte nicht allzu kritiklos auf eure Messtechnik.

Es gibt bei der von euch eingesetzten Messtechnik eben leider Geräte, bei denen die Hersteller nicht offenlegen,

wie die Messungen genau zustande kommen. Damit ist die Messung selbst nicht wirklich nachvollziehbar.

 

Wenn es dann im Grenzbereich um Führerscheinverlust und damit einhergehend heute immer öfter um die

Existenz geht, dann ist die Forderung nach eben dieser Nachvollziehbarkeit absolut gerechtfertigt.

Und gerade bei der zunehmenden Digitalisierung bei der Messtechnik wird es um so mehr problematisch.

Ich bin selbstständig und habe als Ingenieur oft mit dem Qualitätsmanagement von Soft- und Hardware

in hochsicheren Umgebungen zu tun.

Und weil IT heute nichts mehr kosten darf, leidet darunter die Qualität ganz erheblich.

Das spiegelt sich in jedem Betriebssystem, fast jeder Software der dazugehörenden Hardware und

den Schnittstellen zwischen diesen wieder.

 

Ich habe daher ganz erhebliche Zweifel, ob so manche eingesetzte Messtechnik und Methodik wirklich etwas taugt.

Das geflügelte Wort von "Wer misst, misst Mist " hat nicht umsonst seit Urzeiten seine Berechtigung.

So lange Hersteller nicht ihre gesamte Technik für unabhängige Gutachter bis ins Detail nachvollziehbar offenlegen (müssen),

solltet Ihr euch bei berechtigten Zweifeln die durch die Nutzung solcher Technik entstehen auch kritisch fragen,

ob Ihr diese wirklich einsetzen wollt.

(Das ihr da wenig Mitspracherecht habt ist mir durchaus klar)

Bei manchen Herstellern ist die Lobbyarbeit (sprich Klüngelei) und das Marketing auch sehr durchschaubar.

Es kann und darf nicht sein, dass solche Messtechnik nicht offen gelegt wird.

 

 

Schöne Grüße zum Freitag

 

Roombender

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