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Motorrad Geblitzt Und Nach 8km Spaeter Angehalten!?


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....erinnert mich an ein Provida-Video das vor kurzem mal wieder im Fernsehen gezeigt wurde...habs aufgenommen, Motorradfahrer wurde nach OWi über viele Kilometer Landstraße und durch Ortschaften verfolgt, er verlor irgendwann die Nerven und stürzte innerorts in ner Kurve, deshalb schnappten sie ihn. Es lebe die Verhältnismäßigkeit.

Die Verfolgungsfahrt war gelinde gesagt halsbrecherisch. Dass die Beamten dieses Video überhaupt zur Veröffentlichung herausgaben verwundert mich sehr, u.a. überholten sie einen Lastzug vor einer Kuppe/Kurve ohne die geringste Chance etwaigen Gegenverkehr einsehen zu können mit 140+ km/h. Ich sah einige Straftatbestände erfüllt, die nicht mit der Notwenigkeit des Stellens des Motorradfahrers zu rechtfertigen waren.

In der Regel dürfte es Provida-PKW ziemlich unmöglich sein einen Motorradfahrer gegen seinen Willen zu stoppen, wenn dieser ausreichend motorisiert und fit im Fahren ist.

Und ein an der Kontrollstelle stehender PKW wird wohl überhaupt nur in der Lage sein die halbwegs "gesitteten" Mopedfahrer zu erwischen, die garnicht damit rechnen, dass ihnen jemand nachfährt.

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....erinnert mich an ein Provida-Video das vor kurzem mal wieder im Fernsehen gezeigt wurde...habs aufgenommen, Motorradfahrer wurde nach OWi über viele Kilometer Landstraße und durch Ortschaften verfolgt, er verlor irgendwann die Nerven und stürzte innerorts in ner Kurve, deshalb schnappten sie ihn. Es lebe die Verhältnismäßigkeit.

Ich habe auch schon ähnliche Videos gesehen. Und ich halte das durchaus noch für verhältnismäßig. Der Verfolgte hat ja immer noch die Option, anzuhalten. Niemand zwingt ihn zur Flucht oder anderem Fehlverhalten.

 

BTW: ich würde das Video ja gern mal sehen. So spricht man über etwas, was man schlecht beurteilen kann.

 

Die Verfolgungsfahrt war gelinde gesagt halsbrecherisch.

Joh.... kenne ich von eigenen Verfolgungen auch. Manches sieht aber auch schlimmer aus, als es vllt ist. Man selbst empfindet das zumindest so.

 

Dass die Beamten dieses Video überhaupt zur Veröffentlichung herausgaben verwundert mich sehr

Ist Sache der Pressestelle und Behörde.

 

überholten sie einen Lastzug vor einer Kuppe/Kurve ohne die geringste Chance etwaigen Gegenverkehr einsehen zu können mit 140+ km/h.

Auch solches kenne ich.

 

Ich sah einige Straftatbestände erfüllt, die nicht mit der Notwenigkeit des Stellens des Motorradfahrers zu rechtfertigen waren.

Nun gut. Hier muß man wieder sagen: wer das Video nicht kennt, kann das schlecht beurteilen. Übrigens: hast Du die Rechtskenntnisse und -sicherheit, das so verläßlich sagen zu können?

 

In der Regel dürfte es Provida-PKW ziemlich unmöglich sein einen Motorradfahrer gegen seinen Willen zu stoppen, wenn dieser ausreichend motorisiert und fit im Fahren ist.

Auf der BAB vielleicht - wenn sie frei ist -, auf der Landstraße oder gar igO hingegen dürfte es dem Krad schwer fallen. Hängt aber auch davon ab, wie gut das Provida-Auto motorisiert ist und wie gut der Fahrer sein Handwerk versteht. Man schaue sich dazu z.B. ein paar Videos aus den Niederlanden an. Die kleben selbst an Motorrädern wie die Kletten.

 

Und ein an der Kontrollstelle stehender PKW wird wohl überhaupt nur in der Lage sein die halbwegs "gesitteten" Mopedfahrer zu erwischen, die garnicht damit rechnen, dass ihnen jemand nachfährt.

Naja, letztlich gibt's ja speziell für unsere zweirädrigen Freunde die Provida-Kräder. :unsure:

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hallo Bluey, auch ich habe schon einige Videos gesehen, das von mir erwähnte sticht aber sehr deutlich hervor.

Es wäre für mich aber ein unverhältnismäßiger Aufwand das Video einzustellen, da ich noch mit VHS arbeite..... wo einem die Verhältnismäßigkeit doch so überall begenet :unsure:

Nee also dass wir da leicht unterschiedliche Ansichten haben dürfte außer Zweifel stehen, gerade die Option des Verfolgten jederzeit aufgeben zu können kann nicht das Kriterium sein das über die Verhältnismäßigkeit eine Verfolgung unter Inkaufnahme von Leib und Leben des Verfolgten, der Verfolger und Unbeteiligter durchzuführen/fortzusetzen entscheidet.

 

Meiner Meinung nach ist die Verfolgung eines Motorrades auf einer gut frequentierten Landstraße eine sehr aussichtslose Sache, es ist einfach unmöglich mit dem PKW annähernd schnell durch den Verkehr zu kommen, ich weiss nicht, wie das die Holländer schaffen, ich werde mal bei YouTube schauen, ob ich was finde.... vielleicht sind die niederländischen Autofahrer ja in der Lage rechts zu fahren und somit Kollisionen zu vermeiden, hier kann man darauf nicht zählen.

 

Dass es auf Video i.d.R. spektakulärer aussieht als es sich real darstellt ist richtig, allerdings trifft das ebenfalls auf die dokumentierten Verstöße des verfolgten Verkehrsteilnehmers zu, dieser dürfte aber vor Gericht mit der Aussage "ist nicht so schlimm wie es hier auf Video gezeigt wird" nicht weit kommen.

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Es wäre für mich aber ein unverhältnismäßiger Aufwand das Video einzustellen, da ich noch mit VHS arbeite..... wo einem die Verhältnismäßigkeit doch so überall begenet

Deine Entscheidung. Vielleicht ist es ja auch bspw. bei Youtube zu sehen. Weiß ich ja nicht. Wie auch immer.....

 

Nee also dass wir da leicht unterschiedliche Ansichten haben dürfte außer Zweifel stehen, gerade die Option des Verfolgten jederzeit aufgeben zu können kann nicht das Kriterium sein das über die Verhältnismäßigkeit eine Verfolgung unter Inkaufnahme von Leib und Leben des Verfolgten, der Verfolger und Unbeteiligter durchzuführen/fortzusetzen entscheidet.

Wäre auch komisch, wenn alle die gleichen Ansichten hätten.

Besagte Option ist sicherlich nicht das Hauptkriterium für die Entscheidung, ob man abbricht oder nicht. Da kommen noch einige andere hinzu. Letztendlich muß das der Verfolgende entscheiden. Eines steht allerdings jedesmal fest und außer Frage: Leib und Leben des Verfolgten befinden sich bei einer Verfolgung immer irgendwie in Gefahr. Liegt in der Natur der Sache. Man muß insbesondere die Wahrscheinlichkeit abwägen, ob es bei der Gefahr als solcher bleibt oder ab der Schadenseintritt auch jeden Moment zu erwarten ist. Riskantes Fahren allein begründet diese Wahrscheinlichkeit nicht zwingend. Und auch die Tatsache, daß der Verfolgte sich nach einer längeren Verfolgung auf die Nase gelegt hat, begründet noch lange keinen vorherigen Abbruch.

 

Meiner Meinung nach ist die Verfolgung eines Motorrades auf einer gut frequentierten Landstraße eine sehr aussichtslose Sache, es ist einfach unmöglich mit dem PKW annähernd schnell durch den Verkehr zu kommen

Sehe nicht nur ich so, sondern die verantwortliche Politik auch. Deshalb gibt's ja auch die Provida-Kräder.

 

Dass es auf Video i.d.R. spektakulärer aussieht als es sich real darstellt ist richtig, allerdings trifft das ebenfalls auf die dokumentierten Verstöße des verfolgten Verkehrsteilnehmers zu, dieser dürfte aber vor Gericht mit der Aussage "ist nicht so schlimm wie es hier auf Video gezeigt wird" nicht weit kommen.

Stimmt. Bei letzterem zählt auch nicht zwingend die theoretische Gefahr, sondern der Verstoß, die Regelmißachtung als solches. Sonst fiele die Bestrafung höher aus bzw. würde ggf. ein anderer Owi- oder gar Straftatbestand zugrunde gelegt werden.

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BTW: ich würde das Video ja gern mal sehen. So spricht man über etwas, was man schlecht beurteilen kann.

Dies Video ist schon historisch und hatten wir hier schon in der Diskussion. Inzwischen hat die Polizei ja gelernt und bringt keine frischen VT-ins-Verderben-gehetzt-Videos mehr ins TV.

:unsure:

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Was Du als "historisch" bezeichnest, ist verstaubt und überholt.

 

Bei manchen Dingen ist es auch besser, wenn sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Was dabei herauskommt, darf man ja insbesondere hier des öfteren sehr gut beobachten: ein jeder meint, sich ein Urteil bilden zu können und seinen Senf hinzugeben zu müssen.

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Was Du als "historisch" bezeichnest, ist verstaubt und überholt.

 

Bei manchen Dingen ist es auch besser, wenn sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Was dabei herauskommt, darf man ja insbesondere hier des öfteren sehr gut beobachten: ein jeder meint, sich ein Urteil bilden zu können und seinen Senf hinzugeben zu müssen.

Das sind gefährliche Gedanken, die du hier äußerst, Bluey. :unsure:

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Das sind gefährliche Gedanken, die du hier äußerst, Bluey. :unsure:

Nö, gar nicht. Vieles wird der Öffentlichkeit nicht vorgeführt, erzählt, gezeigt... was auch immer. Und das ist IMHO auch gut so. Daß die Öffentlichkeit neugierig ist und gern alles erfährt, kann ich mir gut vorstellen. Geht mir ja nicht anders. Aber längst nicht alles ist eben für die Allgemeinheit bestimmt.

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nunja.......also versuchen dem streifenwagen wegzufahren....das waere mir dann doch etwas zu kriminell gewesen, klar ist das verlockend aber ganz so doof sind die leute von der rennleitung ja auch nicht......und es stimmt, mit 80ps auf kurvigen strecker faehrt ein koenner dem bubis mit 180ps locker um die ohren...

 

noch immer nix gehoert......

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Das sind gefährliche Gedanken, die du hier äußerst, Bluey. :whistling:

Nö, gar nicht. Vieles wird der Öffentlichkeit nicht vorgeführt, erzählt, gezeigt... was auch immer. Und das ist IMHO auch gut so. Daß die Öffentlichkeit neugierig ist und gern alles erfährt, kann ich mir gut vorstellen. Geht mir ja nicht anders. Aber längst nicht alles ist eben für die Allgemeinheit bestimmt.

@bluey: Doch. Die Verkehrsüberwachung ist keine Geheimwissenschaft und kein Kampf gegen Kriminelle. Es müssen auch die Schattenseiten gezeigt werden, welche anfangs ja auch "naiv" bei z. B. ProViDa und Brückenvideoabstandsüberwachung im TV gezeigt worden sind.

:whistling:

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Es müssen auch die Schattenseiten gezeigt werden

Nun, was getan werden muß und was nicht, liegt weder in Deiner Entscheidungsgewalt noch in meiner. Offenkundig muß aber deutlich weniger erfolgen, als Du es gern hättest. Was für ein Pech und Ärgernis aber auch. :whistling: :whistling:

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an schulen,kindergärten und / oder unfallgefährdeten stellen soll ja auch überwacht werden, da wir keiner groß was gegen sagen denke ich...

 

 

heute post bekommen, trotz einspruch wird der bußgeldbescheid nicht zurückgenommen.die akte wird an die staatsanwaltschaft abgegeben...

 

die melden sich ..........

 

verschneite grüße!

 

 

:whistling:

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an schulen,kindergärten und / oder unfallgefährdeten stellen soll ja auch überwacht werden, da wir keiner groß was gegen sagen denke ich...

Sorry, aber ich halte dieses Argument für albern. Man macht sich selbst was vor. Gelten denn entsprechende Regeln anderswo nicht mehr? Und falls doch, wie will man gewährleisten, daß sie auch befolgt werden, wenn nicht durch eine Überwachung?

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Das sind gefährliche Gedanken, die du hier äußerst, Bluey. :whistling:

Nö, gar nicht. Vieles wird der Öffentlichkeit nicht vorgeführt, erzählt, gezeigt... was auch immer. Und das ist IMHO auch gut so. Daß die Öffentlichkeit neugierig ist und gern alles erfährt, kann ich mir gut vorstellen. Geht mir ja nicht anders. Aber längst nicht alles ist eben für die Allgemeinheit bestimmt.

Warum denn nicht ? Über was für Dinge redest du denn hier ? :whistling:

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Warum denn nicht ? Über was für Dinge redest du denn hier ? :whistling:

Du kannst Dir noch so viel Mühe geben, aber ich werde hier nicht konkret(er) werden. Nimm es doch einfach so hin, daß es eben Dinge oder von mir aus auch Vorkommnisse gibt, die die Öffentlichkeit nicht wissen muß.

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Warum denn nicht ? Über was für Dinge redest du denn hier ? :whistling:

Du kannst Dir noch so viel Mühe geben, aber ich werde hier nicht konkret(er) werden. Nimm es doch einfach so hin, daß es eben Dinge oder von mir aus auch Vorkommnisse gibt, die die Öffentlichkeit nicht wissen muß.

Lächerlich. Ich wollte von dir keine Details wissen. Ich wollte lediglich wissen, in welche Richtung du denkst ? Behördeninterna oder was ? Ich kann mir wirklich nichts außerhalb des privaten Bereiches vorstellen, was prinzipiell nicht jeden Bürger was angehen könnte. Ich bin sogar der Ansicht, das die Öffentlichkeit noch viel zu wenig weiss (oder wissen soll...sieht man ja an deinem Posting). Warum das so ist und die Dinge so gehandhabt werden, wie sie gehandhabt werden, kann man sich ja an fünf Fingern abzählen. Wir dürfen zwar alle malochen, brav unsere Steuern zahlen, alle 4 Jahre zwei Kreuzchen machen...aber ansonsten mal schön die Fresse halten und nicht so neugierig sein. Ich meine, für wenn bitte arbeitest du und deine ganzen Kollegen denn eigentlich ? Genau - für den Bürger ! Dasselbe gilt für das ganze Politikerpack auch. Ehrlich wenn jemand um die Ecke kommt und sagt, das müsse die Öffentlichkeit nicht wissen, kommt mir direkt die Galle hoch. Immer wenn was nicht koscher ist, schön die Infosperre rein. Wie gesagt, gilt nicht für den privaten Bereich eines jeden hier. Aber es ist dochmal klar, das öffentliche Behörden und Institutionen eines ganzes grosses Stück transparenter werden müssen als sie es derzeit sind.

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Lächerlich. Ich wollte von dir keine Details wissen. Ich wollte lediglich wissen, in welche Richtung du denkst ? Behördeninterna oder was ? Ich kann mir wirklich nichts außerhalb des privaten Bereiches vorstellen, was prinzipiell nicht jeden Bürger was angehen könnte. Ich bin sogar der Ansicht, das die Öffentlichkeit noch viel zu wenig weiss (oder wissen soll...sieht man ja an deinem Posting). Warum das so ist und die Dinge so gehandhabt werden, wie sie gehandhabt werden, kann man sich ja an fünf Fingern abzählen. Wir dürfen zwar alle malochen, brav unsere Steuern zahlen, alle 4 Jahre zwei Kreuzchen machen...aber ansonsten mal schön die Fresse halten und nicht so neugierig sein. Ich meine, für wenn bitte arbeitest du und deine ganzen Kollegen denn eigentlich ? Genau - für den Bürger ! Dasselbe gilt für das ganze Politikerpack auch. Ehrlich wenn jemand um die Ecke kommt und sagt, das müsse die Öffentlichkeit nicht wissen, kommt mir direkt die Galle hoch. Immer wenn was nicht koscher ist, schön die Infosperre rein. Wie gesagt, gilt nicht für den privaten Bereich eines jeden hier. Aber es ist dochmal klar, das öffentliche Behörden und Institutionen eines ganzes grosses Stück transparenter werden müssen als sie es derzeit sind.

Dann bitte beim nächsten Mal die Frage entsprechend konkretisieren. So war jedenfalls nicht genau ersichtlich, worauf Du hinaus wolltest.

 

a) natürlich Behördeninternas, aber

b) auch Dinge und Informationen, die nur für den Dienstgebrauch bestimmt sind. Und letztlich auch

c) Dinge, die man eben nicht zwingend an die Öffentlichkeit weiterreichen muß, weil es z.B. nur für sinnloses Gerede sorgt.

 

Nein, viele Dinge, die zwar öffentlich geschehen, gehen mM nach eben nicht JEDEN Bürger, auch nicht die Masse, etwas an. Zumal es die meisten auch gar nicht betrifft, lediglich der Befriedigung ihrer Neugierde dient. Da kann Dir die Galle noch so überlaufen. Mir ist auch egal, was Du Dir da an fünf Fingern aus den selbigen saugst.

 

Eines solltest Du dabei bedenken: ICH arbeite genauso wie Du und zahle auch genauso wie Du und jeder andere Arbeitnehmer meine Steuern, mache bzw. machte (seit länger Zeit schon nicht mehr) meine Kreuzchen und erfahre kaum mehr als DU oder jeder andere Ottonormalbürger. Nur rege ICH mich nicht darüber auf, wenn ich nicht alles erfahre.

 

BTW: von "Fresse halten" war nie die Rege, nur davon, daß nicht jeder alles wissen muß.

 

Ach, noch etwas: ich arbeite sicherlich AUCH für den Bürger, aber sicherlich nicht immer im Sinne des einzelnen Bürgers, was ja in der Natur der Sache bzw. meiner Tätigkeit liegt. Und ich muß, nur weil ich quasi für den Bürger arbeite, ihm noch lange nicht alles offenlegen und offenbaren.

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Guest PedroK
Nein, viele Dinge, die zwar öffentlich geschehen, gehen mM nach eben nicht JEDEN Bürger, auch nicht die Masse, etwas an.

...

Und ich muß, nur weil ich quasi für den Bürger arbeite, ihm noch lange nicht alles offenlegen und offenbaren.

Doch. Prinzipiell schon:

 

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Auszüge)

 

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

 

§ 2 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für die Verwaltungstätigkeit der Behörden, Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen (öffentliche Stellen). Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

 

§ 3 Begriffsbestimmungen

Informationen im Sinne dieses Gesetzes sind alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Informationsträger sind alle Medien, die Informationen in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können.

 

§ 4 Informationsrecht

(1) Jede natürliche Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.

Wenn ich mich recht erinnere, war das Gesetz notwendig geworden, weil zu viele Behördenvertreter die von Dir oben präsentierte Einstellung haben.

 

Gruß, PedroK

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Sicher. Prinzipiell. Und was letztlich veröffentlicht wird, entscheidet die Behörde. Entsprechende Provida-Videos gehören aber nunmal nicht zwingend zu den zu veröffentlichenden Daten und Informationen. D.h., ich muß keineswegs dafür sorgen, daß z.B. Du die von mir erstellten Videos zu sehen bekommst.

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Guest PedroK
@PedroK: Hast du das IFG NRW denn komplet gelesen oder nur die Auszüge, die du hier eingestellt hast? Ich empfehle ienen Blick in die §§ 6 ff IFG NRW.

 

Gruß

Goose

@Goose: Ja, besonders die §§ 6 und 7. Über 8-10 werden wir hoffentlich einer Meinung sein. Natürlich darf eine Behörde keine Informationen veröffentlichen, deren Veröffentlichung den Schutz von Betriebsgeheimnissen oder personenbezogener Daten verletzt.

 

Zu 6 und 7: Kannst Du mir erklären, inwiefern diese §§ begründen, dass ich eine mich betreffende OWi-Akte nur mit Hilfe eines Anwalts einsehen kann?

 

Und was letztlich veröffentlicht wird, entscheidet die Behörde.

@Bluey: Super! Dann ist das Transparenz-Ziel des Gesetzgebers (und damit der Bürger) ja voll erreicht. Die Behörde kontrolliert sich selbst und mir ist viel wohler.

Zum Glück stimmt das nicht, was Du da behauptest. Nach einer eventuellen Untätigkeitsklage entscheidet ein Gericht.

 

@Bluey&@Goose:

Der Datenschutzbeauftragte Schaar zu dem Thema (Quelle: medienforum.nrw):

 

Er habe den Eindruck, „dass die Kreativität der Verwaltung, was die Ausnahmen angeht, recht ausgeprägt ist“, kritisierte Schaar Ende vergangenen Jahres bei einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit.

 

Gruß, PedroK.

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Wenn du sie komplett gelesen hast, warum stellst du dann nur die ersten vier Paragrafen hier ein und stellst das ganze somit so dar, als bestünde ein unbedingter Anspruch...?

 

Warum du die Akte in deinem Fall nicht einsehen konntest, kann ich dir nicht sagen. Ich kenne den Inhalt der Akte ja nicht. In der Regel wird auch dem Betroffenen ohne Anwalt Einblick in die Akte gewährt, hierzu muss er sich jedoch zur Dienststelle bemühen. War das bei dir nicht der Fall?

 

Gruß

Goose

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@Bluey: Super! Dann ist das Transparenz-Ziel des Gesetzgebers (und damit der Bürger) ja voll erreicht. Die Behörde kontrolliert sich selbst und mir ist viel wohler.

Zum Glück stimmt das nicht, was Du da behauptest. Nach einer eventuellen Untätigkeitsklage entscheidet ein Gericht.

Jap. Find ich auch super.

 

Wir reden meinem Eindruck nach ein wenig aneinander vorbei. Ich würde keinem einen Einblick in seine persönliche Akte verwehren, es sei denn, es lägen dafür gewichtige und nachvollziehbare Gründe vor. Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, so hättest Du erkennen müssen, daß meine Aussagen sich darauf bezogen, daß IMHO die Allgemeinheit, also die Masse, nicht alles wissen muß, schon mal gar nicht, was den einzelnen nicht direkt betrifft. So z.B. Provida-Videos, und das war, wenn ich nicht irre, die Ausgangslage, die zu dieser Diskussion geführt hat. Ich muß Dir nicht ein Video zeigen, welches Dich gar nicht zeigt. Daran wird auch eine Klage (welcher Art auch immer) nichts ändern.

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@Goose&Bluey:

 

Pardon für die späte Antwort. Wir haben hier in Nordspanien teilweise 70cm Neuschnee und mussten natürlich mit den Kindern los. Es war genial :whistling:.

 

Wenn du sie komplett gelesen hast, warum stellst du dann nur die ersten vier Paragrafen hier ein und stellst das ganze somit so dar, als bestünde ein unbedingter Anspruch...?

 

Warum du die Akte in deinem Fall nicht einsehen konntest, kann ich dir nicht sagen. Ich kenne den Inhalt der Akte ja nicht. In der Regel wird auch dem Betroffenen ohne Anwalt Einblick in die Akte gewährt, hierzu muss er sich jedoch zur Dienststelle bemühen. War das bei dir nicht der Fall?

 

Gruß

Goose

Ich habe auf den Post

 

Und ich muß, nur weil ich quasi für den Bürger arbeite, ihm noch lange nicht alles offenlegen und offenbaren.

geantwortet und die Paragraphen zitiert, die dem IMHO widersprechen und den Grundgedanken des Gesetzes wiedergeben. Du scheinst die §§ zu bevorzugen, die den Grundgedanken einschränken. Das Schaar-Zitat passt mE dazu.

 

Ich denke, dass die verschiedenen IFG sagen wollen: "Gerade weil ich quasi für den Bürger arbeite, muss ich ihm im Prinzip alles offenlegen." Das ist der Grundgedanke der res publica.

 

Da es logischerweise Einschränkungen geben muss, habe ich vorangestellt: "Prinzipiell schon" und angemerkt, dass es sich um Auszüge handelt. Ich nahm an, das sei PC.

 

Mein Fall ist möglicherweise speziell. Ein Polizist hatte mich an einem Kreuzungsunfall vorbeigewinkt (-wunken?) und 3 Wochen später wurde mir vorgeworfen, ich sei über Rot gefahren. Akteneinsicht wurde mir verwehrt. Als mein Anwalt die Akte "ziehen" wollte, wurde aber eingestellt. Naja.

 

Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, so hättest Du erkennen müssen, daß meine Aussagen sich darauf bezogen, daß IMHO die Allgemeinheit, also die Masse, nicht alles wissen muß, schon mal gar nicht, was den einzelnen nicht direkt betrifft. So z.B. Provida-Videos, und das war, wenn ich nicht irre, die Ausgangslage, die zu dieser Diskussion geführt hat. Ich muß Dir nicht ein Video zeigen, welches Dich gar nicht zeigt. Daran wird auch eine Klage (welcher Art auch immer) nichts ändern.

Ich habe aufmerksam gelesen. Dein Statement...

 

Ach, noch etwas: ich arbeite sicherlich AUCH für den Bürger, aber sicherlich nicht immer im Sinne des einzelnen Bürgers, was ja in der Natur der Sache bzw. meiner Tätigkeit liegt. Und ich muß, nur weil ich quasi für den Bürger arbeite, ihm noch lange nicht alles offenlegen und offenbaren.

... ist sowohl dem Inhalt als auch der Positionierung nach eher ein allgemeines gewesen. Und dieser allgemeinen Haltung möchte ich entgegentreten. Der Gesetzgeber (d.h. wir alle) sieht/sehen das anders als Du. Wir haben das Recht, zu überprüfen, was in unserem Namen getan wird, auch wenn es uns als "einzelnen nicht direkt betrifft". Der Staat gehört den Bürgern, nicht seinen Bediensteten.

 

Gruß, PedroK.

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Der Gesetzgeber (d.h. wir alle) sieht/sehen das anders als Du.

Wir alle sind nicht der Gesetzgeber. Das siehst Du falsch. Du wählst lediglich Deine Volksvertreter, die sich aus vergleichsweise wenigen Leuten zusammensetzen. Und die (nicht Du) entscheiden. Möglicherweise treffen sie bei der ein oder anderen Entscheidung auch Deine Ansichten, aber prinzipiell orientieren sie sich eher weniger am Volkswillen denn viel mehr an ihrem eigenen sowie an Notwendigkeiten.

 

Wir haben das Recht, zu überprüfen, was in unserem Namen getan wird, auch wenn es uns als "einzelnen nicht direkt betrifft". Der Staat gehört den Bürgern, nicht seinen Bediensteten.

Der Gesetzgeber sieht es nicht anders. Du irrst. Noch einmal: ich muß und werde oder würde Dir garantiert keinen Einblick in fremde Vorgänge gewähren. In Deinen eigenen wäre etwas anderes, aber auch das steht mir so nicht zu. Als Cop bin ich zunächst einmal meinem Dienstherrn verpflichtet, und das bist nunmal nicht Du und auch kein anderer Bürger.

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@PedroK:

Du scheinst die §§ zu bevorzugen, die den Grundgedanken einschränken.
Ich bevorzuge sie nicht, ich betrachte sie jedoch ebenso wie den von dir zitierten Passus als Teil des Gesetzestextes. Man kann nicht nur einen kleinen Teil betrachten und daraus auf den Gesamtinhalt schließen.

 

Gruß

Goose

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Der Staat gehört den Bürgern, nicht seinen Bediensteten.

Diese Äußerung fiel mir eben erst auf. Damit befindest Du Dich ja nun völlig auf dem Holzweg. Sicherlich gehört der Staat nicht NUR seinen Bediensteten, aber ganz bestimmt AUCH. Oder sind die Staatsdiener keine Staatsbürger?

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Wir alle sind nicht der Gesetzgeber. Das siehst Du falsch. Du wählst lediglich Deine Volksvertreter, die sich aus vergleichsweise wenigen Leuten zusammensetzen. Und die (nicht Du) entscheiden. Möglicherweise treffen sie bei der ein oder anderen Entscheidung auch Deine Ansichten, aber prinzipiell orientieren sie sich eher weniger am Volkswillen denn viel mehr an ihrem eigenen sowie an Notwendigkeiten

Meine Güte, Du gibst Dir ja richtig Mühe, etwas falsch zu verstehen, um auf Deinem Standpunkt bleiben zu könnnen.

 

Also noch mal:

 

1. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

2. Das Volk wählt seine Vertreter (Volksvertreter).

3. Die Volksvertretung (Parlament) gibt die Gesetze.

 

Wenn Du es also ganz genau haben möchtest: Die Mehrheit der Vertretung unseres Volkes sieht es anders und hat daher Informationsfreiheitsgesetze gegeben, die im Prinzip (s.o.) sagen: Gerade weil jemand (mittelbar) für den Bürger arbeitet, muss er offenlegen, was er da tut.

 

Der Staat gehört den Bürgern, nicht seinen Bediensteten.

Diese Äußerung fiel mir eben erst auf. Damit befindest Du Dich ja nun völlig auf dem Holzweg. Sicherlich gehört der Staat nicht NUR seinen Bediensteten, aber ganz bestimmt AUCH. Oder sind die Staatsdiener keine Staatsbürger?

 

Und nochmal das gleiche Procedere:

 

Die Aussage "Der Staat gehört den Bürgern." ist richtig.

Die Aussage "Der Staat gehört seinen Bediensteten." ist falsch.

 

Wie Du richtig bemerkt hast, betrifft der erste Satz natürlich auch diejenigen Bediensteten, die Bürger sind.

 

Wird's jetzt klar?

 

Gruß, PedroK.

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Wenn Du es also ganz genau haben möchtest: Die Mehrheit der Vertretung unseres Volkes sieht es anders und hat daher Informationsfreiheitsgesetze gegeben, die im Prinzip (s.o.) sagen: Gerade weil jemand (mittelbar) für den Bürger arbeitet, muss er offenlegen, was er da tut.

Glaub, was Du glauben willst. Ich lege Dir längst nicht alles offen, was Du gern offen gelegt bekommen würdest. Und das bleibt auch so. Glaub es oder laß es.

 

Wird's jetzt klar?

Keine Sorge, es war glasklar. Du hattest Dich halt unglücklich ausgedrückt. Letztlich habe ich nichts anderes zum Ausdruck gebracht, als was Du zuletzt geschrieben hast (nicht verstanden?). Nur las sich Deine vorherige Aussage eben anders.

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  • 4 weeks later...

so, nur mal nen update.......fuenf wochen vergangen und noch nix gehoert, denke das die sache mittlerweile bei der staatsanwaltschaft liegt......wie lange das nun dauert weiss ich leider nicht. hat den die dauer des wartens nun einfluss auf die verjaehrungsfrist, heisst, wenn da gericht so ausgelastet ist und den fall nicht innerhalb sechs monaten bearbeitet, es dann auch "verjaehrt" ist?

 

lg sunny

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  • 2 weeks later...

so...post bekommen...amtsgericht moechte es bei der festgelegten strafe des ordnungsamtes belassen, empfiehlt es mir quasi um weiter kosten zu vermeiden, jedoch auch hier keine begruendung wieso weshalb warum, hab 2 wochen zeit auf dieses schreiben zu reagieren. ueber einen oeffentlichen, also realen gerichtstermin wurde bisher nichts erwaehnt...muss mir jetzt wohl doch nen anwalt nehmen..oder kann ich mit dem gericht nen deal versuchen, verdoppelung der geldstrafe, wegfall der fahrverbotes...aber das waer ja dann ein schuldeingestaendniss.......oder???

 

schoenes weekend!

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Guest Pferdestehler

Das ist ein kleiner, aber feiner Hinweis, dass ein Gerichtsverfahren nur eines erreichen wird: Du hast mehr Kosten, aber das ansonsten identische Ergebnis! Ich würde das ernstnehmen. Bei mir hatte das bisher jedesmal gepasst, bei jedem Versuch vor Gericht wurde ich ordentlich abgewatscht und ging mit dem Ergebnis heraus, welches mir bereits vorher angekündigt wurde.

 

Die versuchen durch diese freundlichen Hinweise offenbar, die Gerichtssäle für die wirklich wichtigen Verfahren freizuhalten. Da der Ausgang des Verfahrens quasi schon vorher feststeht. Wer's denn trotzdem noch vom Richter persönlich hören will, der darf das dann tun, wurde aber vorgewarnt.

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  • 4 weeks later...

so, neues update.........

 

amtsgericht hatte sich gemeldet, schriftliches verfahren wird bevorzugt, 2 wochen zeit dagegen anzugehen, amtsgericht wird der angesetzten strafe des ordnungsamts zustimmen, keine abweichung. 2 wochen sind verstrichen, hatte keinen einspruch gegen das schriftliche verfahren eingelegt. nun das neue schreiben vom gericht, 160 euro, 4 wochen ohne und drei punkte....bearbeitungskosten und gerichtskosten komen noch dazu......also so wie geplant, wenn auch nicht von mir, naja.....

 

 

gruss

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Guest Pferdestehler

Danke für die Rückmeldung, immer gut, wenn man solche Verfahren dann auch bis zum Ende verfolgen kann.

 

Für mich war es vollkommen klar, dass das so kommt. Wurde ja auch deutlich angekündigt.

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