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Motorrad Geblitzt Und Nach 8km Spaeter Angehalten!?


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Mal wieder ein neuer Hilferuf!

 

Mich haben sie mit 48 ausserorts geblitzt (Motorrad)!

2 Autobahnausfahrten spaeter war ein Streifenwagen hinter mir, der mich dann ueberholte und zum anhalten aufforderte.

Zwischen blitzen und anhalten lagen etwa 10 Minuten.

Zur Tatzeit war es DUNKEL.

Der Streifenwagen fuhr nicht direkt nach dem blitzen los, das waere mir aufgefallen, da ich das blitzen natuerlich bemerkte!

Weiss also nicht wo der herkam.

Post hab ich bekommen, direkt 48 zu schnell, knapp 200 Euro Strafe plus 4 Wochen zu Fuss.

 

Als mich die Polizei angehalten hat wollten sie nur Fuehreschein und Fahrzeugpapiere sehen, ich musste keinen Verstoss zugeben, was ich auch nicht tat, nicht muendlich und nicht schriftlich!!!

 

Jetzt die Frage, wenn die nur von vorne fotografiert haben haben sie doch keinen Beweis haben ob das fotografierte Fahrzeug mit meiner Fahrzeugkontrolle uebereinstimmt,

haette ja jeder andere Motorradfahrer in diesen 8 km sein koennen...?

 

Klingt doof und nach dummen Ausreden, haetten die Mich direkt nach 200 Metern rausgewunken, okay, aber erst nach 8 Kilometern???

 

Wollte erstmal das Foto anfordern, um sicher zu gehen was mann da so sieht..dunkel, verspiegeltes Visier usw...

 

Jemand evtl Erfahrungswerte???

 

Gruss sunny71

:whistling:

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Da scheint jemand die Messung beobachtet und dein Kennzeichen an die verfolgende Polizei gemeldet zu haben.

Bei 48 drüber wird das schon mal gemacht, damit die übliche Einlassung ,

wenn die nur von vorne fotografiert haben haben sie doch keinen Beweis haben ob das fotografierte Fahrzeug mit meiner Fahrzeugkontrolle uebereinstimmt,

haette ja jeder andere Motorradfahrer in diesen 8 km sein koennen...?

nicht mehr zieht.

Natürlich hättest du zwischenzeitlich das Motorrad von jemanden anders übernehmen können, aber frag dich selbst mal: wenn du Richter wärest, würdest du das glauben?

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1.) Jetzt weisst du wie du dich zu verhalten hast, wenn du geblitzt wurdest. :whistling:

 

2.) Leider ist die Aussage der Polizisten, die dein Fahrzeug und dein Nummerschild von hinten gesehen haben dürften, (im Zweifel haben sie halt auch dein Nummernschild und deine Kleidung erkannt !!!!) auch sowas wie ein "Beweis".

 

3.) Da dürfte nichts mehr zu machen sein.

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Da hat wohl ein aufmerksamer Messbeamter an der Messstelle als er bemerkt hat, dass ihm da ein Motorrad "durchgerast" ist schnell aufs Kennzeichen gesehen und seine Kollegen für ein Anhaltekommando zwecks Fahreridentifikation losgeschickt.

 

Irgendwas an deinen Zeit bzw. Entfernungsangaben kann übrigens kaum stimmen:

 

Zwischen blitzen und anhalten lagen etwa 10 Minuten.

 

haette ja jeder andere Motorradfahrer in diesen 8 km sein koennen...?

Du fährst also mit 48 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit durch die Radarfalle, dann brauchst du aber 10 Minuten für die nächsten 8 Kilometer?

Das entspricht einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 48 km/h.

Du wirst ja nach der Messung wohl kaum über die Autobahn geschlichen sein, oder?

 

Nehmen wir mal ein Tempolimit von 120 km/h an, dann warst du bei der Messung mit 168 km/h unterwegs.

Mal halbwegs konstante Fahrweise vorausgesetzt und dass die 8 km Entfernung korrekt sind, dann hat dich das Anhaltekommando bereits nach 3 Minuten gestellt.

 

Soviel zur relativen Zeiteinschätzung...

 

Angenommen die 3 Minuten sind halbwegs korrekt wird dir niemand glauben, dass du gerade schnell mit jemandem die Maschine getauscht hast etc.

Die Aussage des Messbeamten, dass er deine Nummer gesehen hat (und wohl auch aufnotiert hat) ist ein Zeugenbeweis vor Gericht.

Der Drops ist meiner Meinung nach gelutscht und du kannst schonmal Busfahrpläne studieren...

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denke auch das ich mal rad fahren muss, also ohne motor........

war in einer 70iger zone mit 118 unterwegs.......bin dann aucgh gemuetlich weiter uber die landstrasse auf die autobahn gefahren, bin echt kein heizer aber das tempolimit, gaehnende leere auf der strasse die an dieser stelle etwa 40meter breit ist hab ich einfach nicht beachtet, unabsichtlicht...fahre als auto nen smart, da ist man selten zu schnell mit......die 8 kilometer hab ich aus google map, die 10 minuten sind natuerlich nur geschaetzt, waren bis motor stop gedacht, war ja nicht in eile, ganz gemuetlich halt...auch wenn 48 zuviel total dramatisch klingen......mein gedanke ist ja nur, das motorraeder aus allen richtungen haetten auf die autobahn fahren koennen, oder von der einen auffahrt kommend richtung autobahn auffahren haetten koennen....bin mal auf foto gespannt sowie auf die aussagen von zeugen und des befragten (ich???) welche auf dem bescheid angegeben sind.

ist es normal das man keinen anhoerungsbogen mehr bekommt???

gruss sunny

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Also ich halte es für nahezu unmöglich, dass bei der Messung das Kennzeichen notiert wurde. Wenn nachts jemand mit einem Moped mit 170 an einem vorbei fährt, wie lange ist der dann in einer Sichtweite, die es ermöglicht ein Kennzeichen zu erkennen. Ich halte das für sehr unrealistisch.

 

Ich denke die haben einfach ein Motorrad durchgefunkt. So viele sind ja nun auch nicht unterwegs.

Von daher wäre das der einzige Ansatzpunkt. Vielleicht war es ein anderer mit der gleichen Maschine.

 

Wird aber wohl kaum funktionieren.

 

MfG

 

edit: War zu langsam. Beitrag ignorieren.

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denke auch das ich mal rad fahren muss, also ohne motor........

war in einer 70iger zone mit 118 unterwegs.......bin dann aucgh gemuetlich weiter uber die landstrasse auf die autobahn gefahren

Du bist also auf der Landstraße geblitzt worden, danach auf die Autobahn aufgefahren und zwei Ausfahrten später hat dich das Anhaltekommando auf der Autobahn angehalten?

Reife Leistung.

 

die 8 kilometer hab ich aus google map, die 10 minuten sind natuerlich nur geschaetzt, waren bis motor stop gedacht, war ja nicht in eile, ganz gemuetlich halt...

Wenn du mit halbwegs konstanten 120 unterwegs warst, waren es eben knappe 5 Minuten zwischen Blitzen und anhalten.

Mal dazugerechnet, dass der Streifenwagen ja auch eine kurze Weile hinter dir hergefahren ist, alles in allem zu kurz um einen Fahrerwechsel glaubhaft zu machen.

 

bin mal auf foto gespannt sowie auf die aussagen von zeugen und des befragten (ich???) welche auf dem bescheid angegeben sind.

ist es normal das man keinen anhoerungsbogen mehr bekommt???

Ja, denn du hattest ja, als man dich angehalten hat die Möglichkeit dich zur Tat zur äußern.

Jedenfalls ist das die Stadardfrage...

 

Die Aussagen der Zeugen wirst du wohl nur bekommen, wenn du über einen Anwalt Akteneinsicht beantragst und dir die Akte schicken lässt.

 

Der einzige Ansatzpunkt den ich sehe wäre wohl, wenn der Messbeamte nicht dein Kennzeichen, sondern nur "ein Motorrad" durchgegeben hat. Bei knappen 120 km/h ist es aber wohl möglich ein Kennzeichen abzulesen.

Und selbst wenn nicht bleibt ja im Raum ob du nicht auf dem Foto erkennbar bist, im Zweifel vor Gericht von einem Gutachter. Bei negativem Ausgang wird das ja auch ein teurer Spaß...

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ist es normal das man keinen anhoerungsbogen mehr bekommt???

Anhörung ist doch bereits vor Ort erfolgt ...

 

Wie Du genau identifiziert wurdest (Foto von vorne/hintem, besondere Merkmale an der Maschine/Kombi usw.),

erfährst Du spätestens vor Gericht ...

 

Gruß,

AnReRa

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soweit alles moeglich, aber von hinten hatte es nicht geblitzt, es war stockdunkel und meine nummernschild beleuchtung ist auch nicht die hellste......befragt worden bin ich nicht, geschweige den es was schriftlich festgehalten worden, gar nix.......die eigentlice frage ist nun, wenn ich auf dem foto nicht zu erkennen bin, kein bild von hinten gemacht worden ist und die polizei nicht von tatort bis zum halteort hinter mir war, ob dann die VERMUTUNG ausreichend ist das ich der taeter war, weil grad kein anderes mopped dort zu sehen war.......???

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Ich denke wenn alle WENN's eintreten würden (also kein Bild von vorne/hinten, nicht durchgängig verfolgt)

wird die Sache wohl eingestellt. Weil wer will ausschließen, dass eine ähnliche Maschine mit ähnlich

gekleidetem Fahrer zur selben Zeit unterwegs war ..

 

Aber für Kenntniss des genaue Prozedere wirst Du wohl bis zum Gerichtstermin warten muessen ...

 

Gruß,

AnReRa

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soweit alles moeglich, aber von hinten hatte es nicht geblitzt, es war stockdunkel und meine nummernschild beleuchtung ist auch nicht die hellste......befragt worden bin ich nicht, geschweige den es was schriftlich festgehalten worden, gar nix.......die eigentlice frage ist nun, wenn ich auf dem foto nicht zu erkennen bin, kein bild von hinten gemacht worden ist und die polizei nicht von tatort bis zum halteort hinter mir war, ob dann die VERMUTUNG ausreichend ist das ich der taeter war, weil grad kein anderes mopped dort zu sehen war.......???

Selbst wenn alle deine wenns zu deinen Gunsten zutreffen ist es immer noch möglich, dass der Messbeamte dein Nummernschild abgelesen hat. In diesem Fall wäre es ja nicht bloß eine Vermutung, dass du der Täter warst, sondern schon ein Indiz, da du 5 min. später (immer noch) auf der Maschine gesessen bist.

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ist es normal das man keinen anhoerungsbogen mehr bekommt???

Anhörung ist doch bereits vor Ort erfolgt ...

 

eine reine kontrolle der papiere ohne den geringsten hinweis, daß das mit einer geschwindigkeitsübertretung in zusammenhang stehen solle, seh ich nun nicht gerade als erfolgte anhörung.

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das sehe ich auch so!

deswegen die frage ob das verfahren so richtig ist, evtl nen verfahrensfehler vorliegt!??

Nein, der Anhörungsbogen wird mit normaler Post verschickt und könnte ja auch verloren gegangen sein.

Auf den Bußgeldbescheid kannst du ja immer noch ein Einspruch einlegen.

 

Verfahrenstechnisch also alles im grünen Bereich.

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Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Abfangjäger bereits bereit stand und das Motorrad kaum aus den Augen verloren hat, allerdings ein paar Minuten brauchte, um eben jenes einzuholen und zu überholen. Ist halt die Frage, ob man es darauf ankommen lassen möchte, das in einer Gerichtsverhandlung zu erörtern. Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass der Polizist eine glaubwürdige Schilderung abgeben kann, wieso die Zuordnung eindeutig war. Kann natürlich auch sein, dass er das nicht erklären kann und der Richter dann einstellt.

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Ich denke auch, das es die Strategie sein sollte die Polizei nachweisen zu lassen warum genau dieses Motorrad angehalten und wie sichergestellt werden konnte das nicht zufällig ein anderes angehalten wurde.

 

Je nach dem wie diese Argumentation ausfällt, sollte man dann seine Strategie aufbauen. Mit Foto wird dies jedoch schwieriger. Mit Foto des Kennzeichen sowieso unmöglich.

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Wuerden die sich den die Muehe machen mir hinterherzufahren wenn sie mein Nummernschild von hinten geblitzt haben???

In Anbetracht der Tatsache, dass Motorradfahrer sich gerne "rausreden", weil man auf dem Blitzfoto naturgemäß weniger vom Fahrer erkennt als bei einem Autofahrer: natürlich!

Denn damit ist die Fahrereigenschaft zweifelsfrei festgestellt.

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erstmal abwarten. kann theoretisch auch zufall sein.

als motorradfahrer wird man doch sowieso tendentiell oefter angehalten.

 

finde es komisch dass der anhaltebeamte nichts zum vorfall gesagt hat, wenn der per funk informiert wurde, dann haette er

ueblicherweise schon was zu der geschwindigkeit fallen lassen.....

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Ich hatte vor Jahren ( glaube so ca 1996 ) mal genau das Gleiche. Bin mit dem Motorrad an einer Blitzanlage vorbei innerorts mit ca 40-50 kmh drüber. Etwa 8 Minuten später und ca 8-10 km weiter stoppte mich eine Zivistreife und kontrollierten meine Papiere und erwähnten das ich an der und der Stelle mit weiter überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurde. Die beiden Beamten notierten sich Kennzeichen und fragten mich ob ich diese Motorradkleidung immer benutze usw. Ich sagte gar nix. Paar Wochen später kam der Bußgeldbescheid und auf dem Bescheid standen als Zeugen auch die Beamten die mich später angehalten hatten. Ich habe dann die Sache einen Anwalt übergeben. Es kam zur Verhandlung und ich sagte gar nix. Als zeugen waren der Meßbeamte sowie die beiden Zivigrünen geladen. Mein Anwalt fragte die Beamten ob sie auschließen können das in der Zeit wo ich die Meßstelle passeirte und sie mich angehalten haben ein Fahrerwechsel ggf mit Bekleidung stattgefunden hat. Sie sagten sie können das nicht ausschließen. Daraufhin stellte der Richter das Verfahren sofort ein. :rolleyes:

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@PhantomRaser

Da war dann offensichtlich ein Laser im Spiel. Da muß zeitnah angehalten werden ...

 

In der Stadt kann man z.B. auch viel einfacher den Fahrer wechseln (das hat der Anwalt wohl hinterfragen wollen) als z.B. auf einer AB.

Wenn Helm und Kombi jetzt besonders individuell gewesen wären, hätte das vielleicht wieder anders ausgesehen.

Weil eine Kombi wechselst Du - nach allgemeiner Erfahrung - wohl nicht in Sekunden auf offener Straße, oder ?

Klar, wenn jemand mit Jeans und Pullover und 0815-Helm auf einer 0815-Maschine sitzt, wird es schwierig ...

Vielleicht waren die :rolleyes: mit dieser Methodik aber auch noch nicht sonderlich vertraut ..

 

Wie schon gesagt, das genaue Prozedere erfährt @sunny vermutlich vor Gericht.

Aber da scheint ja auch noch ein Bild vorzuliegen, was u.U. eine Identifizierung erlaubt ...

 

Gruß,

AnReRa

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Nein, es war damals ein mobiler Blitzer in einem Kombi kein Laser. Das Foto lag auch vor, aber es war nicht sonderlich gut erkennbar. Ich hatte einen Vollcrosshelm auf mit Brille ( Also wie nen Integraglhelm blos in Crossform mi Schirm oben dran und als Visier halt eine Crossbrille )- bedeutet vom Gesicht war so gut wie gar nix zu erkennen. Der Richter ging auf das Foto auch gar nicht weiter ein. Das Verfahren lief so schnell ab, das man glauben konnte die Richter wollte den Kram einfach nur vom Tisch haben. :rolleyes:

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heute kam die bestaetigung meines einspruchs gegen den bussgeldbescheid. wenn ich meinen einspruch in den naechsten tagen nicht nochmal (was in dem widerspruch gegen den bussgeldbescheid meines ermessens nach geschehen ist) bestaetige wird es im ermessen der verwaltungsbehoerde liegen ob diese es an das gericht / staatsanwaltschaft uebergeben. auf das von mir freundlich angeforderte foto gingen sie nicht ein, auch keine aussage zur angeblichen befrageung des betroffenen.........muss mir wohl doch nen anwalt nehmen wenn die ein spiel spielen wollen..........mal sehen was dann kommt..........keep you informed!

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wenn ich meinen einspruch in den naechsten tagen nicht nochmal (was in dem widerspruch gegen den bussgeldbescheid meines ermessens nach geschehen ist) bestaetige wird es im ermessen der verwaltungsbehoerde liegen ob diese es an das gericht / staatsanwaltschaft uebergeben.

 

Interessant. Ich würde der Behörde die Möglichkeit geben das Verfahren von sich aus einzustellen. :rolleyes:

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  • 2 weeks later...

Update!

 

nachdem ich meinen einspruch nochmals begruendet habe und um das foto und zeugenaussagen gebeten hatte, folgt heute eine antwort! foto ist okay, einmal komplettes bike mit mir und einmal nur der helm/kopf.....denke das ich leider sehr gut getroffen bin. akteneinsicht zwecks zeugenaussage und beweismittel kann ich in der kreisverwaltung einsehen, also auch ohne anwalt.

was nun, is mein bike, ich bin, naja, zu erkennen aber es gibt nunmal kein nummernschildfoto!

zur verwaltung fahren, akteneinsicht nehmen und darauf beharren das ich das nicht bin????

oder doch bald laufen?!

 

lg sunny

 

:unsure:

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aber es gibt nunmal kein nummernschildfoto!

Muß ja auch nicht. Offensichtlich wurde Dein Kennzeichen ja abgelesen. Das reicht aus.

 

darauf beharren das ich das nicht bin????

Und was soll das bringen? Du bist doch, wie Du selbst sagst, zu erkennen.

 

oder doch bald laufen?!

Scheinbar wirst Du da wohl nicht drum herumkommen.

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wenn ich meinen einspruch in den naechsten tagen nicht nochmal (was in dem widerspruch gegen den bussgeldbescheid meines ermessens nach geschehen ist) bestaetige wird es im ermessen der verwaltungsbehoerde liegen ob diese es an das gericht / staatsanwaltschaft uebergeben.

 

Interessant. Ich würde der Behörde die Möglichkeit geben das Verfahren von sich aus einzustellen. :unsure:

Warum sollte sie es nicht können?

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nachdem ich meinen einspruch nochmals begruendet habe und um das foto und zeugenaussagen gebeten hatte, folgt heute eine antwort! foto ist okay, einmal komplettes bike mit mir und einmal nur der helm/kopf.....denke das ich leider sehr gut getroffen bin.

Stell das Foto doch mal hier ein, dann kann man sagen, ob man dich anhand des Fotos identifizieren kann oder ob dafür die Qualität zu schlecht ist.

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  • 4 weeks later...

noch immer nix gehoert........aber was heisst ein "paar" kroeten fuer die gerichtsverhandlung? sind ja alle keine geldscheisser......

 

 

 

 

 

 

nachtrag:

 

da faehrste seit jahren punktefrei nen 45 ps smart, immer schoen legal im verkehr und dann passte einmal net auf.........und gleich haengen sie dir am arsch.......

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noch immer nix gehoert........aber was heisst ein "paar" kroeten fuer die gerichtsverhandlung? sind ja alle keine geldscheisser......

naja - die Verjährungsfrist beträgt jetzt 6 Monate - da hat die Behörde noch Zeit, tätig zu werden.

Und die Abgabe des Verfahrens unterbricht die Verjährung....

Das kann also noch was dauern, bis was kommt.

 

Gerichtskosten: mW 50 EUR + Auslagen

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Blöd nur, wenn man gar nicht gemerkt hat, daß man gemessen wurde.

 

Wer Deinem Rat folgen möchte, sollte aber auch mit seinem Motorrad umgehen können. :unsure:

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