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Immer öfter Überprüfung Von Tempomessungen.


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Hallo,

Meine Anwaltskanzlei für Verkehrverstöße greift in seit Anfang des dieses Jahres auf ein Gutachterunternehmen bei jeder Tempomessung im Bußgeldbereich zurück, um das Messverfahren, die Gegebenheiten und Umstände überprüfen zu lassen. Den Namen des Unternehmens erfuhr ich nicht, der uns betreuende Anwalt sagte nur, in dem Team seien Spezialisten der Polizei(Ex), der Gerätehersteller, Gutachter und andere Spezies vertreten. Dieses Unternehmen bietet Anwälten gezielt seine Dienstleistung an. Die erfolgreiche Beanstandungsquote läge bei 80-90 %. Die Kosten werden von den Rechtsschutzversicherungen übernommen. Ich bekam davon Kenntnis im Zusammenhang mit der Tempoüberschreitung eines Bekannten, der im Raum Westfalen (Regierungspräsidium Arnsberg) Ende Jan./Anfang Februar 2009 durch Nachfahr-Messung wegen Tempoüberschreitung im Fahrverbotsbereich belangt wurde. Den Betroffenen hatte ich an meine Anwaltskanzlei verwiesen.

 

Das Gutachterbüro liess das Eichprotokoll des Polizeiwagens anfordern. Aus dem Protokoll ging hervor, dass die Eichung mit Sommerreifen in Seriengröße erfolgte. Für das betreffende Fahrzeug sind auch abweichende Reifengrößen zulässig (u.a. kleineres Format bei Winterreifen). Da der Vorfall mitten im Winter erfolgte, wurde auch das Eichprotokoll für Winterreifen angefordert. Das Ergebnis: Die Behörde hat innerhalb der Verjährungsfrist nicht mehr reagiert.

 

Scheinbar liegt in der Tat auf dem Gebiet der Vorschrifteneinhaltung so manches im Argen.

Gruß Kühli

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Also es schreien derzeit viele nach einem Gutachten.

 

Bei uns wurden hunderte veranlass und nur in einem Fall ( Nachfahren ) kam für den Betroffenen ein geringer Vorteil heraus ( andere Güteklase, blieb aber bei einem Monat! ).

 

Die 80 - 90 % kann ioch nicht glauben.

 

dete

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Was bitte haben Winterreifen mit der Eichung zutun? :wacko:

Demnächst wird wohl auch noch der Reifenluftdruck bei der Eichung gemessen und festgehalten, oder die Profiltiefe? :vogelzeig:

Vielleicht weiß das "Spezialteam" :rolleyes: ja auch nur nen neuen Dreh um die Rechtsschutzversicherung zu erleichtern?

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Ahja, dann muß also nach jeder Reifenpanne etc pp, die Eichung erneuert werden? Weil dann ja vielleicht evtl. sogar ein anderer Reifenhersteller verwendet wird?

 

Mit Geschwindigkeitsmeßungen im "Nachfahr"System kenn ich mich nicht aus, aber das ganze klingt für mich nach "Abzocke" der Rechtsschutzversicherung? Oder gibt es belegbare Gerichtsurteile zum nachlesen?

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Es gibt zulässige Reifenwechsel, welche die Eichung nicht berühren und eben unzulässige, z. b. wenn andere Reifengrößen verwendet werden. Dann ist immer eine Neueichung erforderlich. Genau steht das alles im PTB-Prüfbericht MA 62, den ich zwar habe, aber wg. Copyright nicht einstellen kann.

Leider ist das sogar manchen Dienststellen nicht bekannt, weshalb es auch zu Fehlern kommt, bzw. ein Gericht nicht hierüber aufgeklärt wird und dann eben einstellt, ob ein Fehler vorlag oder nicht.

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Nun, dann zitiere ich eben mal aus der Bedienungsanleitung:

 

Reifenwechsel sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Um die Verkehrsfehlergrenzen einzuhalten, müssen aber bei einem Reifenwechsel folgende Auflagen berücksichtigt werden:

 

Bei einem mit Sommerreifen geeichten Einsatzfahrzeug ist der Wechsel auf Winterreifen der gleichen Größe ohne Neueichung zulässig.

 

  • Zulässig ist generell ein Reifenwechsel innerhalb der gleichen Größe und unabhängig vom jeweiligen Hersteller.
  • Ein Wechsel von Winterreifen auf Sommerreifen oder auf eine andere Reifengröße ohne Neueichung ist nicht zulässig.

 

Im vorliegenden Fall wußte die Behörde offensichtlich nicht Bescheid und hat die Vorschriften wohl auch nicht weiter hinterfragt.

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Scheinbar liegt in der Tat auf dem Gebiet der Vorschrifteneinhaltung so manches im Argen.

@kühli: In der Geschichte der Geschwindigkeitsüberwachung zieht sich Murks wie ein roter Faden durch. Man sollte eigentlich meinen, die Reifengeschichte bei Videowagen wäre ein alter Hut und bei den Cops "durch", aber ne :rolleyes: .

 

...auf ein Gutachterunternehmen bei jeder Tempomessung im Bußgeldbereich zurück, um das Messverfahren, die Gegebenheiten und Umstände überprüfen zu lassen.

Korrekt, so wird alles durchleuchtet und Murks kommt zum Vorschein.

 

@dete schrieb:

Also es schreien derzeit viele nach einem Gutachten.

Das ist auch vollkommen richtig. Nur so wird die hohe Dunkelziffer an Murksmessungen heller.

:vogelzeig:

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Tja, nur ignoranterweise hast Du mal bei all dem Murks, der aus Deiner Tastatur kommt, übersehen, daß im vorliegenden Fall eben offensichtlich kein Murks vorlag. Weshalb es mich auch überhaupt nicht verwundert, daß Du lieber Unsinn schreibst, anstatt mit auch nur einer Silbe auf mein Zitat einzugehen. Paßt da vllt. etwas nicht in Dein verschrobenes Weltbild? :rolleyes:

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Abrollumfänge bei Reifen differieren nicht nur beim Vergleich Sommerreifen zu Winterreifen (bei gleicher Dimension) sondern auch bei Sommer- oder Winterreifen wenn man nur eine Sorte betrachtet.

 

So kann beispielsweise ein Sommer-Pirelli einer bestimmten Dimension einen anderen Abrollumfang haben als ein Sommer-Michelin. Daraud resultieren Tachofehlanzeigen. Aufgrund der doch recht geringen Abweichungen dürften die sich aber in Grenzen halten, vielleicht 1-2 km/h Unterschied. Diese Abweichungen dürften im Toleranzabzug bereits berücksichtigt sein.

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Tja, nur ignoranterweise hast Du mal bei all dem Murks, der aus Deiner Tastatur kommt, übersehen, daß im vorliegenden Fall eben offensichtlich kein Murks vorlag. Weshalb es mich auch überhaupt nicht verwundert, daß Du lieber Unsinn schreibst, anstatt mit auch nur einer Silbe auf mein Zitat einzugehen. Paßt da vllt. etwas nicht in Dein verschrobenes Weltbild? :rolleyes:

@bluey: Die Basis deines Zitates ist schon 13 Jahre alt. Hatte doch damals die PTB "ausführlich" untersucht. Hier in dem von @kühli geschilderten Fall weiß man nicht, wo konkret der Murks lag.

 

@smith: Jepp. Die Reifenfertigungstoleranz in der DIN 7803 beträgt 4%. Liegt in der Praxis niedriger, hatte die PTB damals untersucht (70 Reifen von 8 Herstellern).

 

@blitzerli schrieb:

Demnächst wird wohl auch noch der Reifenluftdruck bei der Eichung gemessen und festgehalten, oder die Profiltiefe?

Selbstverständlich beeinflussen Reifenluftdruck und Reifenabnutzung die Messung. Umso weniger Luftdruck und umso gewichtiger das Fahrzeug (Personenanzahl), desto größer wird die Geschwindigkeitsabweichung. Bei der Reifenabnutzung wirkt jedoch bezüglich Abrollumfangsänderung das Wachstum vom Reifen entgegen (Stand 1982).

:vogelzeig:

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@bluey: Die Basis deines Zitates ist schon 13 Jahre alt. Hatte doch damals die PTB "ausführlich" untersucht. Hier in dem von @kühli geschilderten Fall weiß man nicht, wo konkret der Murks lag.

Nichts desto trotz aktuell und gültig.

 

Selbstverständlich beeinflussen Reifenluftdruck und Reifenabnutzung die Messung. Umso weniger Luftdruck und umso gewichtiger das Fahrzeug (Personenanzahl), desto größer wird die Geschwindigkeitsabweichung. Bei der Reifenabnutzung wirkt jedoch bezüglich Abrollumfangsänderung das Wachstum vom Reifen entgegen (Stand 1982).

Deshalb müssen auch der Reifendruck und die Profiltiefe im Protokoll vermerkt werden. Zudem darf das Gewicht nur in einem bestimmten Maße gegenüber dem zum Zeitpunkt der Eichung zunehmen (laut Bedienungsanleitung, die Dir ja sicherlich vorliegt :rolleyes: ).

 

BTW: eine Abnahme des Profils und damit ein geringer Reifenumfang hätte nämlich WAS zur Folge? :vogelzeig:

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Nichts desto trotz aktuell und gültig.

@bluey: Und das aus deinem Munde! Ich bin begeistert. Gell, wenn es in die eigene Welt passt, dann kann plötzlich auch angestaubtes okay sein :rolleyes: .

 

Deshalb müssen auch der Reifendruck und die Profiltiefe im Protokoll vermerkt werden. Zudem darf das Gewicht nur in einem bestimmten Maße gegenüber dem zum Zeitpunkt der Eichung zunehmen (laut Bedienungsanleitung, die Dir ja sicherlich vorliegt :vogelzeig: ).

Die liegt mir nicht vor, aber meinen Unterlagen nach darf die Gewichtsschwankung beim Videowagen keine 200 kg überschreiten. PTB geht von zwei Beamten aus. Wenn also z. B. ein TV-Team für eine Soap-Aufnahme auf der Rücksitzbank sitzt, dann ist damit das Fahrzeug im ungeeichten Zustand unterwegs. Somit sind in diesen Fällen die Ahndungen unrechtmäßig.

 

BTW: eine Abnahme des Profils und damit ein geringer Reifenumfang hätte nämlich WAS zur Folge? ;)

Wachstum! Hängt vom "Reifenkordmaterial" ab. Der "Kord" wird sich wohl über die Zeit dehnen. Wie gesagt, das ist Stand 1982 gemäß Fulda. Die Karkassen-Entwicklung ist aber nicht stehen geblieben. Ein Schelm, wer denkt, die PTB sucht sich passende Aussagen, auch wenn sie 14 Jahre alt sind :wacko: . Zugute halten kann man aber der PTB dann den Praxisversuch in BaWü mit zwei Videofahrzeugen.

:vogelzeig:

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Jetzt melde ich mich auch mal zu Wort! Habe mir hier meist nur mitgelesen.

 

Ich kann das auch nicht ganz verstehen mit der Reifengröße. Bei meinem Auto wird die Geschwindigkeit zB direkt nach dem Getriebe elektronisch abgegriffen und auf meinen Tacho übertragen. Das ist meines Wissens sehr genau. Durch Vergleich mit geeichtem Tacho habe ich bei mir eine Toleranz von +1,35% festgestellt.

 

Bei anderen Autos wird die Geschwindigkeit von der Tachowelle übertragen. Und selbst bei Sommer-/Winterreifen gleicher Größe ist es doch Wurscht. Die Größe des Rades ist bei beiden gleich (z.B. 13 Zoll).

 

Das nur mal so als Einwand oder Gedanke...

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Ich kann das auch nicht ganz verstehen mit der Reifengröße. Bei meinem Auto wird die Geschwindigkeit zB direkt nach dem Getriebe elektronisch abgegriffen und auf meinen Tacho übertragen. Das ist meines Wissens sehr genau. Durch Vergleich mit geeichtem Tacho habe ich bei mir eine Toleranz von +1,35% festgestellt.

 

Bei anderen Autos wird die Geschwindigkeit von der Tachowelle übertragen. Und selbst bei Sommer-/Winterreifen gleicher Größe ist es doch Wurscht. Die Größe des Rades ist bei beiden gleich (z.B. 13 Zoll).

Das Signal, das elektronisch abgegriffen wird, ist ja bereits durch Fehlerquellen wie z.B. Reifenumfang verfälscht.

Die Zoll-Angabe mag gleich sein, der Reifen hat aber trotzdem dann nicht unbedingt den gleichen Abrollumfang. :rolleyes:

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Die Zoll-Angabe mag gleich sein, der Reifen hat aber trotzdem dann nicht unbedingt den gleichen Abrollumfang.

 

Stimmt auffallend!

 

Aber erst nochmal zum Wechsel von Sommer auf Winter und umgekehrt. Es erschließt sich mir nicht, warum nur der eine Weg eine neue Eichung erfordert, der andere nicht????

 

Und zu den Reifengtrößen. Von Marke zu Marke gibt es bei gleicher Reifengröße erhebliche Untzerschiede in Breite und/oder Abrollumfang. Oder mit anderen Worten: Ein 195/50-17 von X entspricht nicht immer dem 195/50-17 von Marke Y.

 

Lässt sich übrigens gut nutzen. Der Reifenhändler guckt halt etwas erstaunt, wenn ich mir innerhalb der in Frage kommenden Marken, mittels Bandmaß, den Reifen mit dem kleinsten Abrollumfang aussuche.

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Nichts desto trotz aktuell und gültig.

@bluey: Und das aus deinem Munde! Ich bin begeistert. Gell, wenn es in die eigene Welt passt, dann kann plötzlich auch angestaubtes okay sein.

:vogelzeig: Was sind schon 13 Jahre im Vergleich zu den Dingen, die Du erst entstauben mußt?! :rolleyes:

 

Die liegt mir nicht vor, aber meinen Unterlagen nach darf die Gewichtsschwankung beim Videowagen keine 200 kg überschreiten.

Dann sind Deine Unterlagen nicht mehr aktuell. Es sind 250 kg.

 

PTB geht von zwei Beamten aus. Wenn also z. B. ein TV-Team für eine Soap-Aufnahme auf der Rücksitzbank sitzt, dann ist damit das Fahrzeug im ungeeichten Zustand unterwegs. Somit sind in diesen Fällen die Ahndungen unrechtmäßig.

1. s.o.

2. müßte man in diesem Fall die Personen nebst Gepäck auf eine Waage stellen. 250 kg ist schon recht viel.

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Die liegt mir nicht vor, aber meinen Unterlagen nach darf die Gewichtsschwankung beim Videowagen keine 200 kg überschreiten.

Dann sind Deine Unterlagen nicht mehr aktuell. Es sind 250 kg.

 

PTB geht von zwei Beamten aus. Wenn also z. B. ein TV-Team für eine Soap-Aufnahme auf der Rücksitzbank sitzt, dann ist damit das Fahrzeug im ungeeichten Zustand unterwegs. Somit sind in diesen Fällen die Ahndungen unrechtmäßig.

1. s.o.

2. müßte man in diesem Fall die Personen nebst Gepäck auf eine Waage stellen. 250 kg ist schon recht viel.

 

Geht man von einem Normgewicht von 75 kg je Person (so z.B. ablesbar an vielen Aufzügen: "13 Personen oder 975 kg") aus, so beträgt die Gewichtsdifferenz zu einem mit lediglich zwei :rolleyes: besetzten Fahrzeug - ohne die Ausrüstung des TV-Teams - 150 kg. Liegt also unter der aktuellen Grenze von 250 kg und auch unter der "alten" von 200 kg. Fazit: Messung = gültig.

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