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Selbstjustiz


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natürlich würde es bei weiteren ermittlungen auch irgendwann rauskommen wer dort ausgeholfen hat. du glaubst doch nicht dass ich einfach einen einstellungsbescheid der staatsanwaltschaft so einfach akzeptieren würde?

Und was wolltest oder würdest Du in diesem Fall unternehmen?

 

wenn ich von dem betreffenden den namen nicht hätte und ich ihn nur mittels einer gegenüberstellung oder eines fotos identifizieren könnte, dann würde es früher oder später dazu kommen.

Gut. Wenn Du meinst.... Du wirst es ja wissen.

 

mit genügend aufwand schon

Wer definiert hier denn "mit genügend Aufwand"? Du? Wenn Dir gesagt wird "ist nicht zu ermitteln", dann würdest Du hergehen und sagen "doch, Sie haben nur nicht genügend Aufwand betrieben. Also mal los" und wärst Dir auch sicher, daß dann nochmals losgelegt würde? Naaaaja.....

 

zu was sollen sie auch führen. ich hatte anfangs nur geschrieben dass ich es so machen würde, nicht mehr und nicht weniger.

Ja.. viel Theorie. Sowas höre ich fast regelmäßig von irgendwelchen Leuten, die meinen, sie würden so und so in der jeweiligen Lage handeln. Nur weichen Theorie und Praxis REGELMÄßIG arg voneinander ab. Vielleicht kommst Du ja mal in so eine Situation (was ich Dir allerdings nicht wünsche!!). Dann sehen wir ja, ob Du Wort hältst (falls Du darüber berichtest).

 

das glaubst du

Das weiß ich.

 

und umgekehrt

Habe ich etwas anderes geschrieben? Du hast mich doch zitiert. Nicht gelesen?

 

mag sein, muss aber nicht so sein

Ich denke, ich weiß schon ganz gut, was hier wie abläuft. Und über gewisse Dinge, vor allem solche, die Kollegen betreffen (können), darüber weiß ich SEHR gut Bescheid. Keine Sorge.

 

das darf sogar auffallen

Gut. Dann muß ich ja sicherlich Deine Fantasie nicht extra ankurbeln. Du wirst Dir sicherlich selbst ausmalen können, was dann ggf. passieren würde. Nachfragen kannst Du Dir sparen, ich werde nicht konkreter.

 

ich denke ja auch dass du niemanden kennst der einfach mal so jemandem ne platzwunde verpasst.

Doch, den kenne ich (leider).

 

das mag sein. aber es macht trotzallem einen unterschied ob man zurecht eine rein bekommt oder zu unrecht. und wir wissen beide dass es fast unmöglich ist, wenn man nicht ne hand voll zeugen hat, den letzteren fall zu einer sanktionierung zu bringen.

Wie ich aber schrieb, weiß das so manch ein Zeitgenosse anschließend nicht mehr auseinanderzuhalten. Für ihn steht dann nur fest, daß es zu unrecht geschah.

 

nichts anderes habe ich geschrieben. ich ging hier nur von mir aus.

Ich hatte eingangs auch nichts anderes geschrieben. Ich sagte nur, daß es eben nicht IMMER möglich ist.

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Guest Der Friese
Na was wohl? Natürlich den Staatsanwalt verprügeln...

 

SCNR

 

Gruß

Goose

 

und...wie willste das anstellen - du erfährst ja seinen namen nicht, seine kollegen halten dicht und überhaupt.... :whistling:

 

gruß

der friese

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und...wie willste das anstellen - du erfährst ja seinen namen nicht, seine kollegen halten dicht und überhaupt.... ;)

Man kennt ihn von berufswegen. :whistling::cop01:

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Na was wohl? Natürlich den Staatsanwalt verprügeln...

 

SCNR

 

Gruß

Goose

 

und...wie willste das anstellen - du erfährst ja seinen namen nicht, seine kollegen halten dicht und überhaupt.... :cop01:

 

gruß

der friese

Na, er ruft seinen Golfpartner, den Ernst Uhrlau, an... :whistling:

 

Gruß

Goose

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sorry bluey, ich glaube wir lassen die diskussion lieber.

 

spätestens ab hier

 

Gut. Dann muß ich ja sicherlich Deine Fantasie nicht extra ankurbeln. Du wirst Dir sicherlich selbst ausmalen können, was dann ggf. passieren würde. Nachfragen kannst Du Dir sparen, ich werde nicht konkreter.

 

wird es mir dann doch etwas zu abenteuerlich.

 

VG Tom

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sorry bluey, ich glaube wir lassen die diskussion lieber.

Hätte ich Dir auch fast schon zu Beginn Deiner Äußerungen vorschlagen können. Aber man gibt sich ja bisweilen noch Mühe. :vogelzeig:

 

Gut. Dann muß ich ja sicherlich Deine Fantasie nicht extra ankurbeln. Du wirst Dir sicherlich selbst ausmalen können, was dann ggf. passieren würde. Nachfragen kannst Du Dir sparen, ich werde nicht konkreter.

wird es mir dann doch etwas zu abenteuerlich.

Oh, ich werde abenteuerlich, Du aber bist und bleibst real? Oooookeee..... wenn Du meinst.....

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Hi,

 

da muss ich doch unseren Forencops (teilweise) direkt mal recht geben.

 

Erstens sind 99% der Drohungen gegen Cops nur heiße Luft ohne jede Substanz.

Zweitens, wenn es schon mal einer einem Cop “richtig besorgen will”, wird sich der Betreffende meist so doof anstellen, dass man ihn, bzw. seine “bezahlten Möchtegernschläger” fasst, und die werden dann auspacken, als würden sie es bezahlt bekommen.

Das möglichst noch in einem zeitlichen Zusammenhang und es muss einfach in die Hose gehen.

 

Wo kann denn der der normale Bürger “bezahlte Schläger” auftreiben?

Eventuell in billigen Kneipen und dann auch nur “Suffprügler”, welche zwar auch nur 20,- Euro nehmen, dafür sicherlich aber Schei*e bauen, welche man kaum bezahlen kann.

Auf “Straßenkampf” erprobte 16 jährige, aus dem Jugendclub will ich mal gar nicht eingehen.

 

Ergo, als Cop würde mich so eine Drohung auch nicht erschrecken!!

 

Am besten wird es doch sein, die Hells Grannies zu Hilfe zu holen oder eben die Hells Angels (siehe Link´s von Hartmut und PS).

Bei den Hells Angels am besten mit ´ner Suzuki oder Yamaha vorfahren und (aus bekennender Sympathie) dem Schriftzug Hells Angels auf der Kutte und dann (wenn man wieder anfängt zu essen, zu sprechen etc.) unbedingt im Forum berichten!!! :blink:

 

Allerdings würde ich auch kein größeres Problem darin sehen, weitere Daten zu einem Namen/Dienstgrad heraus zu bekommen.

Spätestens nach Akteneinsicht des Anwalts, kennt man auch die Dienststelle der betreffenden Beamten (Zeugenvernehmung der Beamten).

Dann muss dem Beamten nur noch sein privates Fahrzeug zugeordnet werden und der Rest ist ein Kinderspiel (vorausgesetzt man erkennt den Beamten wieder).

 

Ebenso zieht eine KV nicht automatisch den Besuch einer JVA nach sich, beim Ersttäter sehr oft nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit Bewährung, vorausgesetzt man macht es allein, ohne Waffen und tritt nicht auf das Opfers ein (somit keine gefährliche KV und beabsichtigte schwere KV sollte nicht bewiesen werden können).

 

Und pauschal darauf zu vertrauen, dass man nicht erwischt wird, ist naiv.

 

Ergo, man sollte bei praktizierender Selbstjustiz schon wissen, ob einem der Zeitaufwand und eventuelle Folgen dies wert sind.

 

 

Gruß

Highspeedbiker

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@lutz: :think: .

:blink:

 

 

Ist das eine Quellenangabe aus Ihrer Dissertation?

Sie sind ja fast schon zu bedauern, promovieren ohne Resultat ewig vor sich hin und laufen dann ständig mit dem Kopf gegen eine Wand.

Dass da nun mittlerweile aus diesem geschundenen Körperteil nichts Vernünftiges mehr raus kommt, ist nicht verwunderlich.

Andererseits könnte man ja vermuten, Sie würden nicht den Kopf zum Denken und promovieren benutzen, sondern ein deutlich weiter unten

gelegenes Körperteil, dann besteht ja durchaus noch Hoffnung. Vielleicht kommt doch noch etwas heraus, und wenn es auch nur für den Lokus reicht.

 

Ach ja, immer schön weiter mit dem Kopf gegen die Wand.

 

 

MfG

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[mod]

@lutz:

Deine Beitraege hier beschraenken sich ausschliesslich auf Provokation und Trollerei anderen Usern gegenueber. Dieses wird so nicht toleriert und ich fordere Dich hiermit dringend (!) auf, davon abzusehen!

[/mod]

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@lutz:

Deine Beitraege hier beschraenken sich ausschliesslich auf Provokation und Trollerei anderen LUsern gegenueber. Dieses wird so nicht toleriert und ich fordere Dich hiermit dringend (!) auf, davon abzusehen!

[/mod]

 

 

:think: und :blink:

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  • 2 months later...
... und beim EMA reichte der Hinweis "Ich bin Polizeibeamter", um ein ausreichendes Interesse für eine Auskunftsperre darzulegen.

Aus aktuellem Anlass will ich hierzu noch einmal sagen, dass du dann damals wohl Glück gehabt hast. Mittlerweile gibt es eine Weisung aus dem Innenministerium, dass eine Auskunftsperre die Darlegung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben erfordert und dass die bloße Aussage "ich bin Polizeibeamter" oder "ich bin Kripo-Beamter" nicht mehr ausreicht.

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... und beim EMA reichte der Hinweis "Ich bin Polizeibeamter", um ein ausreichendes Interesse für eine Auskunftsperre darzulegen.

Aus aktuellem Anlass will ich hierzu noch einmal sagen, dass du dann damals wohl Glück gehabt hast. Mittlerweile gibt es eine Weisung aus dem Innenministerium, dass eine Auskunftsperre die Darlegung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben erfordert und dass die bloße Aussage "ich bin Polizeibeamter" oder "ich bin Kripo-Beamter" nicht mehr ausreicht.

 

 

Das würde mich mal interessieren. Kann man das irgentwo nachlesen ?

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Mal die ganzen Gedankenspielereien, Rachephantasien und internet-typischen Heldensagen außen vor gelassen, eines macht mir doch Sorgen (unabhängig vom konkreten Fall):

 

So, wie es Bluey darstellt, sind des öfteren Kollegen von anderen Wachen "dabei". Und deren Namen werden nicht in der Akte festgehalten, auch wenn sie aktiv an einem "Kunden" beteiligt sind?

 

Bei mir entsteht gerade der Eindruck, als könne mancher Beamte - solange er von "extern" kommt - munter draufloskloppen, ohne dass sein Name in irgendwelchen Akten festgehalten wird. Und somit ggf. nicht mehr nachvollziehbar ist, wer dem "Kunden" nun eine blutige Nase verpasst hat?

Somit also auch ein Anwalt mit Akteneinsicht in einem solchen Fall nicht den Namen des Schlägerbeamten herausbekommt?

 

Bluey, bitte sag mir, dass ich das falsch verstanden habe.

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Das würde mich mal interessieren. Kann man das irgentwo nachlesen ?

keine Ahnung.

Aus aktuellem Anlass heißt, dass ich jemanden kenne, der es versucht hat und eben jene Auskunft erhalten hat (Schleswig-Holstein)

Da mir Gooses Aussage dazu einfiel, wollte ich das mal anmerken, dass es anscheinend nicht überall bzw. immer so einfach geht.

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