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Wie Weit Lässt Sich Der Sozialstaat Abbauen


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Also eigentlich habe ich hier schon genug geschrieben, aber das möchte ich nicht so unkommentiert stehenlassen.

 

Leider sehen das viele ganz anders und fordern hingegen für jedes gezeugte Kind eine Vollkaskoversorgung durch den Staat.

Die fordert niemand, weil es die schon längst gibt. :sneaky:

 

Die Übernahme der Lebenskosten durch den Staat sollte eben nur in "Notfällen" und besonderen Lebenslagen gewährleistet sein (so der eigentliche Grund).

War schon so. Vor Hartz4 :blink:.

Die Wirklichkeit sieht leider anders aus, was allerding nicht unbedingt an den Hilfeempfängern liegt, sondern an der Politik die versagt hat.

Bist Du bei der SPD-Linken? Die sehen das nämlich auch so. :whistling:

 

 

Im übrigen haben wir nicht zu niedrige Löhne in Deutschland,es kommt nur zuwenig Netto an.

Das ist die typische Propaganda. Wenn man das Thema genau nimmt, kommt es darauf an, dass man für seine Steuern auch eine Gegenleistung bekommt. Was hilft es mir, wenn Westerwelle meine Steuern mit Gewalt um 10% senkt, aber die Leistungen des Staates um 50% schlechter werden?? Dann zahle ich immer noch viel Steuern, habe aber gar nichts davon.

 

Und @Dixie: Ich habe ganz sachlich argumentiert. Deine Reaktion war das typische 'wer rechts ist, wird diffamiert, es ist ja verboten, rechts zu sein' usw.usw.

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Im übrigen haben wir nicht zu niedrige Löhne in Deutschland,es kommt nur zuwenig Netto an.

Das ist die typische Propaganda. Wenn man das Thema genau nimmt, kommt es darauf an, dass man für seine Steuern auch eine Gegenleistung bekommt. Was hilft es mir, wenn Westerwelle meine Steuern mit Gewalt um 10% senkt, aber die Leistungen des Staates um 50% schlechter werden?? Dann zahle ich immer noch viel Steuern, habe aber gar nichts davon.

 

Wäre doch schon mal ein Fortschritt,aktuell steigen die Abgaben und die Leistungen sinken.Junge mach mal die Augen auf und schau auf deine Lohnabrechnung wenn du schon arbeitest.Bei den Abzügen für die Sozialversicherung darfst du die Beträge gleich mal verdoppeln da der AG den gleichen Betrag auch noch abführen darf.

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Die Wirklichkeit sieht leider anders aus, was allerding nicht unbedingt an den Hilfeempfängern liegt, sondern an der Politik die versagt hat.

Bist Du bei der SPD-Linken? Die sehen das nämlich auch so. :blink:

Nö, sondern tägliche Erfahrung die meine Arbeit durch gewisse Zwänge erschwert.

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wenn du schon arbeitest.

Wie hier mehrfach gepostet, bin ich schon länger berufstätig und derzeit/inzwischen freiberuflich tätig.

Ich habe vielleicht sogar vor, eine eigene Firma aufzumachen, weil ich inzwischen die Selbstständigkeit sehr zu schätzen weiss. Ich weiss daher, wie hoch die Abgaben sind...!

 

Die Abgaben in Deutschland sind im europäischen Vergleich gar nicht mehr so hoch!!

 

Wenn man dann noch bedenkt, dass unser soziales Sicherungssystem auch im internationalen Vergleich recht gute Leistungen bietet und unser Gesundheitssystem wohl Weltspitze ist, kann man hier von einem im Vergleich zu anderen Ländern sehr guten Preis-Leistungsverhältnis sprechen.

 

Ganz anders sieht es im Bildungssektor aus. Seit einiger Zeit wird zwar auch von CDU und FDP ein Riesentheater um Förderung schwächerer Schüler etc. gemacht, aber Berufs- und Hochschulen sind in der Lehre in vielen Fächbereichen wirklich dringend verbesserungsbedürftig.

 

Wäre doch schon mal ein Fortschritt

 

Eben nicht.

Es kommt auf das Preis- Leistungsverhältnis an. Wenn die Steuern nicht exorbitant sind (und das sind sie nicht mehr) und durch Steuersenkungen mehr kaputtgemacht wird als die Senkungen ausmachen, verlieren die Allgemeinheit und die Bürger dabei.

 

,aktuell steigen die Abgaben und die Leistungen sinken.

Daher sehe ich auch unnötige Kürzungen so kritisch - auch bei Hartz4.

Denn die Abgaben sind in Deutschland nämlich gar nicht so extrem - wenn an den richtigen Stellen die Leistungen verbessert werden und das, was gut ist, erhalten bleibt!

Das ist nicht nur eine Geldfrage. Wenn Uni-Professoren für GrunschullehrerInnen in Mathematik schwerere Prüfungen machen als für Diplom-Mathematiker, greift sich jeder an den Kopf außer den Verantwortlichen, in diesem Fall ProfessorInnen, die das einfach selbstherrlich so weitermachen.

Und das kann es nicht sein. Solche Dinge müssen im bürgerlichen(!) Sinn dringend verbessert werden.

Das ganze Gezeter um Abgaben und Steuern lenkt doch davon ab, dass sich die Staats- und Beamtenlobby völlig um die Lösung solcher nicht finanziell bedingten Probleme drückt!!

 

Auch sind sie idR ja nicht ortsgebunden (Familie, Eigentum).

Wieso sollte EIGENTUM da eine Rolle spielen?

 

 

Der Sozialstaat ist für Menschen da, die sich unverschuldet selbst nicht ernähren können.

 

Klar geht es beim Thema Sozialstaat auch um die Grenzen dessen.

Aber das 'unverschuldet' ist dennoch sehr problematisch. Wer soll denn entscheiden, was 'unverschuldet' ist und was nicht? Du etwa???

Z.B. würde der typische SPD-Politiker intuitiv andere (nach meinem -ebenfalls subjektiven- Empfinden übrigens nicht unbedingt laschere!) Kriterien setzen als ein echter Liberaler.

Daher setzt man den Fokus stark weg von diesem 'Verschulden' (was übrigens auch im christlichen Sinn wichtig ist - beachte das 'C' im Namen von CDU/CSU!) und fordert dafür aber, dass Hilfeempfänger das Mögliche tun, um aus der Situation herauszukommen! Das ist in Deutschland eigentlich ein altes und zufriedenstellend gelöstes Thema.

 

Hier gab es aber bei 'U25' einen üblen, meiner Meinung nach grundgesetzwidrigen, Bruch. Bei 'U25' werden Leute, die keine Lehrstelle haben (auch wenn sie daran vielleicht selbst 'schuld' sind!!) entscheidend besser behandelt als Leute, die eine ungeeignete Lehrstelle z.B. selbst kündigen. Oder von einem miesen Chef fristlos gekündigt werden, auch wenn sie nicht schuld sind.

 

Es gibt viele gute Chefs und gute Unternehmer, aber eben auch ziemlich viele schwarze Schafe. Und das muss man berücksichtigen und nicht so tun, als wären alle Arbeitsverhältnisse für gute ArbeitnehmerInnen problemlos.

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Der Sozialstaat ist für Menschen da, die sich unverschuldet selbst nicht ernähren können.

 

Klar geht es beim Thema Sozialstaat auch um die Grenzen dessen.

Aber das 'unverschuldet' ist dennoch sehr problematisch. Wer soll denn entscheiden, was 'unverschuldet' ist und was nicht? Du etwa???

Dafür haben wir Richter, die im übrigen in anderen Situationen noch viel gravierendere Entscheidungen treffen müssen (wie z. B. das Verhängen einer lebenslangen Freiheitsstrafe).

 

In vielen Fällen ist das Verschulden allerdings klar und bedarf keiner richterlichen Überprüfung: Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, handelt schuldhaft.

 

Übrigens ist das Verschuldensprinzip bei Rentnern längst eingeführt:

 

»Wer seine Sozialhilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Grundsicherung.« (§ 41 (4) SGB XII)

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Auch sind sie idR ja nicht ortsgebunden (Familie, Eigentum).

Wieso sollte EIGENTUM da eine Rolle spielen?

Solange dies ein Zumutbarkeitskriterium ist, muss es auch beachtet werden.

 

Versuche mal hier auf dem Lande eine Immobillie die dazu vielleicht noch überschuldet ist, los zu werten. Völlig unmöglich.

 

Übrigens ist das Verschuldensprinzip bei Rentnern längst eingeführt:

 

»Wer seine Sozialhilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Grundsicherung.« (§ 41 (4) SGB XII)

Nicht nur Rentner unterfallen dem SGB XII.

 

Außerdem gibt es das auch im SGB II (ALG II aka Hartz 4).

 

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__34.html

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Ist ja alles gut und schön,mal ein Beispiel aus dem täglichen Leben.

 

Meine Tochter hat nach ihrem Schulabschluss eine Lehre gemacht.

Wurde nicht übernommen,der Betrieb hat "nur" ausgebildet.

 

Nach der Lehre Arbeit gesucht aber nur immer wieder Zeitarbeitsvertäge bekommen. :D

 

Mit 22 heiratet sie,die Ehe ist nach knapp 4Jahren zu Ende,inzwischen ist der "Kleine" zur Welt gekommen.

Der Kindsvater haut ab,meine Tochter steht alleine da,und da kein Hort in der Nähe ist bekommt sie mit Mühe und Not noch einen 400€ Job,der natürlich zum Leben nicht ausreicht. ;)

 

Unterhalt wird einfach nicht bezahlt,wo also soll sie hin,ausser zum Sozialamt. ;)

 

Von ihrem 400€Job bekommt sie ca. 60€ ausbezahlt,der Rest wird vom Amt verrechnet, bei 65 Stunden/m immerhin 60€ :blink:

 

Sie macht den Job trotzdem,will aus dem System raus,ich kann sie nicht in dem Masse unterstützen wie ich es gern täte,aber irgendwo geht es nicht mehr,trotz meinem "Fulltimejob".

 

Soll ich meine Tochter mit dem Lütten jetzt als "Sozialschmarotzerin" abtun :rolleyes:

 

Das alles fragt sich

honda750

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Der Sozialstaat ist für Menschen da, die sich unverschuldet selbst nicht ernähren können.

 

Klar geht es beim Thema Sozialstaat auch um die Grenzen dessen.

Aber das 'unverschuldet' ist dennoch sehr problematisch. Wer soll denn entscheiden, was 'unverschuldet' ist und was nicht? Du etwa???

Dafür haben wir Richter, die im übrigen in anderen Situationen noch viel gravierendere Entscheidungen treffen müssen (wie z. B. das Verhängen einer lebenslangen Freiheitsstrafe).

Hier liegt ja ein Verschulden klar vor, ansonsten wird hoffentlich das Verfahren eingestellt.

Seit Hartz4 hat sich faktisch die Beweislast weiter zu Gunsten der Empfänger verschoben - die Behörde muss alle negativen Entscheidungen nachweisbar begründen und ist -das ist neu bei Hartz4- im Regelfall erstmal verpflichtet, die volle Pauschale zu bezahlen plus Wohnkosten.

Früher musste alles einzeln beim Sozialamt beantragt werden und es gab Unterhaltsrückgriff.

 

In vielen Fällen ist das Verschulden allerdings klar und bedarf keiner richterlichen Überprüfung: Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, handelt schuldhaft.

Da geht es um das Abwenden der Hilfsbedürftigkeit, wozu natürlich die Annahme vernünftiger (also zumutbarer) Arbeitsverträge gehört.

Wird dies verweigert, kann die Behörde natürlich auf Nicht-Bedürftigkeit schließen.

'U25' versagt aber die Hilfe in vielen Fällen schon zu Beginn.

Das ist etwas ganz Anderes, es scheint, als reden wir teilweise aneinander vorbei.

 

Übrigens ist das Verschuldensprinzip bei Rentnern längst eingeführt:

»Wer seine Sozialhilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Grundsicherung.« (§ 41 (4) SGB XII)

Sehr dubios und durchaus (wie so einiges) grundgesetzwidrig finde ich das 'grob fahrlässig'. 'Grob fahrlässig' ist nach meinem Verständnis 'dumm, aber unverschuldet'.

In der Tat gilt dieses Gesetz dem Verhindern des Verschenkens des Vermögens an Enkel gefolgt von Sozialhilfebezug.

Das ist dann doch wohl vorsätzlich.

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@honda750

 

Wurde deine Tochter gezwungen, so früh zu heiraten? Warum hat sie - trotz unsicherer Erwerbssituation - ein Kind bekommen müssen?

 

Klar ist das eine blöde Situation. Aber ist die denn nicht hausgemacht (wenn man mal von dem wenig rühmlichen Verhalten des Vaters absieht)?

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Ist ja alles gut und schön,mal ein Beispiel aus dem täglichen Leben.

 

Meine Tochter hat nach ihrem Schulabschluss eine Lehre gemacht.

Wurde nicht übernommen,der Betrieb hat "nur" ausgebildet.

 

Nach der Lehre Arbeit gesucht aber nur immer wieder Zeitarbeitsvertäge bekommen. :blink:

 

Mit 22 heiratet sie,die Ehe ist nach knapp 4Jahren zu Ende,inzwischen ist der "Kleine" zur Welt gekommen.

Der Kindsvater haut ab,meine Tochter steht alleine da,und da kein Hort in der Nähe ist bekommt sie mit Mühe und Not noch einen 400€ Job,der natürlich zum Leben nicht ausreicht. :D

 

Unterhalt wird einfach nicht bezahlt,wo also soll sie hin,ausser zum Sozialamt. ;)

 

Von ihrem 400€Job bekommt sie ca. 60€ ausbezahlt,der Rest wird vom Amt verrechnet, bei 65 Stunden/m immerhin 60€ :rolleyes:

Etwas kann da aber nicht stimmen.

 

Ich gehe mal davon aus, das ALG II bezogen wird.

Zum einen hat das Kind Einkommen iHv 154 Euro was auf den Hilfebedarf angerechnet wird.

Des Weiteren eben den Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater. Zahlt dieser nicht kann man bei der Unterhaltsvorschusskasse einen Antrag stellen.

 

Bei einem Erwerbseinkommen von 400 Euro können 160 Euro als Freibetrag abgesetzt werden, so dass "nur" 240 Euro in die Hilfebedarfsberechnung einfließen.

Dazu kommen der Regelsatz iHv 351 Euro und der Mehrbedarf für Alleinerziehende § 21 SGB II. + Regelleistung Kind + Wohnkosten und Heizkosten.

 

(3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen

1.in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder

2.in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.

(4

 

Vielleicht sollte Sie sich mal über ihre genauen Ansprüche erkundigen.

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Ist ja alles gut und schön,mal ein Beispiel aus dem täglichen Leben.

 

Meine Tochter hat nach ihrem Schulabschluss eine Lehre gemacht.

Wurde nicht übernommen,der Betrieb hat "nur" ausgebildet.

 

Nach der Lehre Arbeit gesucht aber nur immer wieder Zeitarbeitsvertäge bekommen. :D

 

Mit 22 heiratet sie,die Ehe ist nach knapp 4Jahren zu Ende,inzwischen ist der "Kleine" zur Welt gekommen.

Der Kindsvater haut ab,meine Tochter steht alleine da,und da kein Hort in der Nähe ist bekommt sie mit Mühe und Not noch einen 400€ Job,der natürlich zum Leben nicht ausreicht. ;)

 

Unterhalt wird einfach nicht bezahlt,wo also soll sie hin,ausser zum Sozialamt. ;)

 

Von ihrem 400€Job bekommt sie ca. 60€ ausbezahlt,der Rest wird vom Amt verrechnet, bei 65 Stunden/m immerhin 60€ :blink:

 

Sie macht den Job trotzdem,will aus dem System raus,ich kann sie nicht in dem Masse unterstützen wie ich es gern täte,aber irgendwo geht es nicht mehr,trotz meinem "Fulltimejob".

 

Soll ich meine Tochter mit dem Lütten jetzt als "Sozialschmarotzerin" abtun :rolleyes:

 

Das alles fragt sich

honda750

 

Das ist ein häufiger Fall. Hartz4-Empfänger sind oft eben nicht männliche 'Tagediebe' mit zu viel Promille, aber irgendwie wird das gerne so dargestellt. Sondern oft arbeitende Frauen(!).

Die jungen Leute haben irgendwie derzeit keine Lobby mehr, obwohl -oder weil??- sie sehr angepasst und arbeitsam sind. Schrieb ich ja oben. Überangepasst sind, finde ich, insbesondere viele jungen Frauen. Ist seit einiger Zeit mein persönlicher Eindruck, dass Arbeitgeber total leichtes Spiel haben, fast schon unheimlich.

 

PS:

Ein kleiner Blick ins 'reichste Land der Welt' ist da auch interessant:

Was meinen Sie, wie es in USA die Frauen getroffen hat, denen es von der Lebenssituation her so wie ihrer Tochter geht, als Clinton die 'Welfare' 1996 zwangsweise auf 5 Jahre befristete und sich zum nützlichen Idioten der Marktradikalen machte?

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und da kein Hort in der Nähe ist bekommt sie mit Mühe und Not noch einen 400€ Job,der natürlich zum Leben nicht ausreicht. :rolleyes:

In welchem Radius hat sie sich denn beworben? Notfalls muss man sich halt etwas weiter umsehen und gegebenenfalls umziehen.

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und da kein Hort in der Nähe ist bekommt sie mit Mühe und Not noch einen 400€ Job,der natürlich zum Leben nicht ausreicht. :rolleyes:

In welchem Radius hat sie sich denn beworben? Notfalls muss man sich halt etwas weiter umsehen und gegebenenfalls umziehen.

Klar, um dann den nächsten Zeitarbeitsjob mit 7 EUR/Std. zu machen, der dann immer noch nicht reicht???

 

Man muss hier echt langsam mal die Begriffe klären:

Hilfeempfänger müssen tun, was nötig ist, um die Hilfebedürftigkeit abzuwenden. D.h. der Job muss auch Vorteile haben, insbesondere finanzielle, und der Situation angemessen sein. Von Zwangsarbeit ist nicht die Rede, und juristisch gesehen schon gar nicht.

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und da kein Hort in der Nähe ist bekommt sie mit Mühe und Not noch einen 400€ Job,der natürlich zum Leben nicht ausreicht. :rolleyes:

In welchem Radius hat sie sich denn beworben? Notfalls muss man sich halt etwas weiter umsehen und gegebenenfalls umziehen.

Klar, um dann den nächsten Zeitarbeitsjob mit 7 EUR/Std. zu machen, der dann immer noch nicht reicht???

Die Tochter hat doch eine abgeschlossen Berufsausbildung. Das ist doch schon ein guter Start. Es wird doch wohl irgendwo einen Arbeitgeber geben, der Fachkräfte auf diesem Gebiet sucht.

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und da kein Hort in der Nähe ist bekommt sie mit Mühe und Not noch einen 400€ Job,der natürlich zum Leben nicht ausreicht. :rolleyes:

In welchem Radius hat sie sich denn beworben? Notfalls muss man sich halt etwas weiter umsehen und gegebenenfalls umziehen.

Klar, um dann den nächsten Zeitarbeitsjob mit 7 EUR/Std. zu machen, der dann immer noch nicht reicht???

Die Tochter hat doch eine abgeschlossen Berufsausbildung. Das ist doch schon ein guter Start. Es wird doch wohl irgendwo einen Arbeitgeber geben, der Fachkräfte auf diesem Gebiet sucht.

So einfach ist es eben leider nicht, das ist ja das Problem. Die stark nachgefragten und gut bezahlten handwerklich-gewerblichen Berufe werden fast nur von Männern gelernt. Ausnahme sind Friseusen, aber die verdienen ganz schlecht.

Bei den Kaufleuten gibt es große Unterschiede, aber da wird für ein gutes Gehalt sehr viel Flexibilität verlangt (=ungeeignet für junge Mütter) oder eben sehr wenig bezahlt. Verkäuferinnen, Arzthelferinnen etc. verdienen auch schlecht.

Die ach so 'armen' Krankenschwestern verdienen allerdings vergleichsweise gut (bei Zusatzausbildungen, Weiterqualifizierungen, z.B. als OP-Schwester), haben aber auch einen harten Job.

 

@Honda750

Was ist es denn für eine Ausbildung?

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@honda750

 

Wurde deine Tochter gezwungen, so früh zu heiraten? Warum hat sie - trotz unsicherer Erwerbssituation - ein Kind bekommen müssen?

 

Klar ist das eine blöde Situation. Aber ist die denn nicht hausgemacht (wenn man mal von dem wenig rühmlichen Verhalten des Vaters absieht)?

 

Ich hoffe du meinst den Kindsvater und nicht mich. :blink:

 

Natürlich wurde sie nicht gezwungen so früh zu heiraten,aber das ist doch nicht der Punkt auf den hinauswill;

der Punkt ist doch,es gibt einfach Situationen in denen ein Mitglied unserer Gesellschaft einfach keine andere Möglichkeit mehr hat als auf unseren (so viel gelobten)Sozialstaat zu hoffen.

 

 

@Gast225,

Bei einem Erwerbseinkommen von 400 Euro können 160 Euro als Freibetrag abgesetzt werden, so dass "nur" 240 Euro in die Hilfebedarfsberechnung einfließen.

Dazu kommen der Regelsatz iHv 351 Euro und der Mehrbedarf für Alleinerziehende § 21 SGB II. + Regelleistung Kind + Wohnkosten und Heizkosten.

 

ZITAT

(3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen

1.in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder

2.in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.

(4

 

 

Vielleicht sollte Sie sich mal über ihre genauen Ansprüche erkundigen.

Vielen Dank für deine Infos,kannst du mir vielleicht noch ein paar Hinweise geben wo ich diese Informationen genau finde § u.Ä. :D

 

 

@nudel,

ohne Auto ist bei uns in der Gegend bei max.15km Schluss. :rolleyes:

 

 

Erstmals vielen herzlichen Dank füt eure Antworten

honda750

Edited by Gast225
Quotes neu gesetzt
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Wenn meine Tochter wüsste was ich hier alles preisgebe,sie würde kein Wort mehr mit mir sprechen,

aber,

ich liebe meinen Enkel so sehr,ich kann einfach nicht mitansehen,daß er unter der Trennung seiner Eltern so leidet,egal was sie falsch gemacht haben,das hat kein Kind verdient,er ist mein Herz.

Auch wenn manche das nicht begreifen. :rolleyes:

 

MfG

honda750

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Natürlich wurde sie nicht gezwungen so früh zu heiraten,aber das ist doch nicht der Punkt auf den hinauswill;

der Punkt ist doch,es gibt einfach Situationen in denen ein Mitglied unserer Gesellschaft einfach keine andere Möglichkeit mehr hat als auf unseren (so viel gelobten)Sozialstaat zu hoffen.

 

Das ist aber der Punkt auf den ich hinauswill. Mir fällt es schwer, deiner Tochter staatliche Unterstützung zuzusprechen (außer im Umgang mit dem Ex, da sollte der Staat kräftig mithelfen, den Vater zum Unterhalt zu zwingen und diesen ggf. zu garantieren).

 

Aber in meinen Augen hat deine Tochter selbst einiges falsch gemacht. Ich würde NIE auf die Idee kommen, in einem so jungen Alter zu heiraten / Kinder zu bekommen, da ich ohne entsprechende finanzielle Mittel oder einen sicheren Job nicht für das Wohl eines Kindes garantieren könnte.

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Ich würde NIE auf die Idee kommen, in einem so jungen Alter zu heiraten / Kinder zu bekommen, da ich ohne entsprechende finanzielle Mittel oder einen sicheren Job nicht für das Wohl eines Kindes garantieren könnte.

Fehlt dir der Mut zum Risiko?

 

Egal ob 20 oder 40, ein Kind ist immer ein Risiko für die Ehe. Hat mit dem Alter überhaupt nicht zum tun. 22- 24 finde ich persönlich optimal für eine Frau Mutter zu werden. Alte Eltern junge Kinder ist nicht so das Wahre.

 

Und jetzt zum Eingemachten.

In dem Alter hatte ich eine Wohnung gekauft die abbezahlt werden musste, war ich schon Witwer, habe mein Zivildienst abgeleistet und meinen Sohn adoptiert. War nicht so bequem, ist aber irgendwie gegangen, ganz ohne staatliche Hilfe.

 

Mut zum Risiko war das, nicht Vollkaskodenken.

 

MfG.

 

hartmut

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Und jetzt zum Eingemachten.

In dem Alter hatte ich eine Wohnung gekauft die abbezahlt werden musste, war ich schon Witwer, habe mein Zivildienst abgeleistet und meinen Sohn adoptiert. War nicht so bequem, ist aber irgendwie gegangen, ganz ohne staatliche Hilfe.

 

Mut zum Risiko war das, nicht Vollkaskodenken.

 

MfG.

 

hartmut

 

Diese vier Worte rechtfertigen Dein Handeln..... in Deiner speziellen und wohl nicht wünschenswerten Situation.......

 

Aber dies hat nicht viel mit der allgemeinen Sitaution zu tun...... Und wenn nun mal Kinder Kinder bekommen, so ist das nun mal per se Scheisse.....

Und nach meiner Definition ist das Kinderkriegen vor 20 ganz klar katastrophal unverantwortlich, bis 25 immer noch kindlich unüberlegt und bis 30 blümerant schöngesehen......

 

Gegen das Kinderkriegen vor 30 sprechen nun mal viele Faktoren..... Landy hat einiges davon angesprochen.....

 

Aber wenn man es halt so einfach gebacken bekommt und der Meinung ist, der Staat bezahlt dann schon..... eigene Defizite schön ausgeblendet..... so muss man sich nicht fragen, weshalb der deutsche Bundesstaat immer mehr den Bach runter geht.......

Nur fordern aber noch nie nichts dazu beigetragen zu haben funktioniert nun mal auf die Dauer nicht......

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Gegen das Kinderkriegen vor 30 sprechen nun mal viele Faktoren..... Landy hat einiges davon angesprochen.....

Wie war es früher, in noch "sittlichen" Zeiten? Sex gabs nur in der Ehe, und heiraten durfte nur, wer eine Familie ernähren konnte.

Deshalb wurde spät geheiratet, und viele blieben zeitlebens ledig.

 

Heute machen viele Kinder wie's grad kommt, und wenn der Staat sie nicht versorgt soll das dann unsozial sein. :rolleyes:

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@Gast225,
Vielleicht sollte Sie sich mal über ihre genauen Ansprüche erkundigen.

Vielen Dank für deine Infos,kannst du mir vielleicht noch ein paar Hinweise geben wo ich diese Informationen genau finde § u.Ä. :rolleyes:

Die Regelungen zum Arbeitslosengeld II (Hartz 4) findest du im Sozialgesetzbuch II.

 

Welche Behörde bei euch in der Region dafür zuständig ist, kann ich nicht sagen, da dies unterschiedlich ist. IdR sind es Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) aus der Bundesanstalt für Arbeit und den Landkreisen/Kommunen/Städten.

 

Unterhaltsvorschuss bekommt man beim Jugendamt, da sollte es eine Unterhaltsvorschusskasse geben (andere Namen möglich).

 

@hartmut

Solche Sachen Kind jetzt oder nicht etc. kann man als Fremder (iSv Außenstehender) nicht entscheiden, also ob richtig oder falsch. Wie immer kommt es auf den Einzelfall an und genau dann spielen eben "Zufälle" mit.

 

Das wichtige ist eben die Sache so zu nehmen und eben zu versuchen die Sache so gut zu meistern wie es einen persönlich möglich ist. Dazu kann man natürlich auch die Unterstützung anderer Personen oder eben der Behörden in Anspruch nehmen.

Allerdings sollte auch ein ordentliches Endziel angestrebt werden, denn man will sich ja weiterentwickeln.

 

Wenn man dies schafft kann man auf sich STOLZ sein. :blink:

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Und nach meiner Definition ist das Kinderkriegen vor 20 ganz klar katastrophal unverantwortlich, bis 25 immer noch kindlich unüberlegt und bis 30 blümerant schöngesehen......

:rolleyes:

Rückblickend würde ich eher sagen, mit 30 sollte man mit der Familienplanung mal durch sein. Wer Eltern hat, die 60 sind, wenn sie zum Elternabend gehen, weiß was ich meine.

 

Wie alt bist du mittlerweile?

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Und nach meiner Definition ist das Kinderkriegen vor 20 ganz klar katastrophal unverantwortlich, bis 25 immer noch kindlich unüberlegt und bis 30 blümerant schöngesehen......

:rolleyes:

Rückblickend würde ich eher sagen, mit 30 sollte man mit der Familienplanung mal durch sein. Wer Eltern hat, die 60 sind, wenn sie zum Elternabend gehen, weiß was ich meine.

 

Wie alt bist du mittlerweile?

 

Alt genug....... :blink:

Wobei das Alter primär auf die Frau bezogen ist....... müssen ja nicht beide gleich alt sein.

Kommt ja doch öfters vor, dass der Mann deutlich älter ist.....

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  • 1 month later...

Passt ganz gut zum Thread-Thema:

 

Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen gegen das Grundgesetz.

 

Geklagt hatte eine Familie ... Nach Ansicht der Kläger ist damit ihr minimaler Bedarf nicht gedeckt. ...

 

Das Hessische Landessozialgericht ... beschloss, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

 

Nachdem vier Gutachten zur Bedarfsbemessung eingeholt worden waren, beanstandeten die Darmstädter Richter, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt wird. Für die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen fehlt es an einer hinreichenden Begründung. Nicht ersichtlich ist auch, weshalb 14- jährige Kinder trotz höheren Bedarfs die gleiche Summe erhalten wie Neugeborene.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1998 bei der Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder beanstandet, weil dieser den außerschulischen Bildungsbedarf nicht berücksichtigt. Diese höchstrichterliche Entscheidung ist bei der Hartz-IV-Gesetzgebung nicht beachtet worden. Die Regelsätze sind weder mit der Menschenwürde, noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.

 

Hessisches Landessozialgericht - L 6 AS 336/07

PM des hessischen Landessozialgerichts 30/08 v. 29.10.2008

 

Quelle

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Das Bundessozialgericht wird deswegen seine Rechtssprechung nicht aufgeben, denn immerhin haben sie erst vor Kurzen entschieden, dass die Regelleistungshöhe verfassungsgemäß sind.

 

Zum Thema Kosten Neugeborener und Kinder bis 14.

 

Bei Babys fallen ja weitere Kosten an, die bei älteren Kindern nicht entstehen sollten.

Und wer schon einmal Windeln etc. gekauft hat, weiß was die kosten.

 

Von den Sachen will ich gar nicht sprechen und wie schnell stehen da neue an (Schuhe 40 Euro ;) ).

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