hartmut 617 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Im März werde ich wohl mal einen 7,5t Lkw über die AB scheuchen müssen. Den darf ich fahren, und damit endet praktisch auch mein Wissen, der Rest ist Vermutung. Lenkzeiten, da gelten glaube ich diese noch nicht, erst über 7,5t. Limit dürfte bei 80km/h ( 89) liegen. Lkw Überholverbot ? Fahrtenschreiber müsste auch genutzt werden. Da gab es noch irgendwas mit absichern des Lkw beim parken? Also, was sollte ich beachten? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Hallo Hartmut, das ist ein mieses Thema: Zum EG Kontrollgerät (Fahrtenschreiber): Diesen mußt Du nutzen, wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird (oder sogar zugelassen ist? , da bin ich nicht sicher). Wäre er , wie ein PKW, auf Dich zugelassen, würde die Nutzungspflicht entfallen. Also im Sinne von Streßvermeidung besser nutzen. Beim Start das Kontrollblatt ausfüllen, ist selbsterklärend: Kennzeichen, Fahrer, Kilometerstand, Kennzeichen. Richtig herum einlegen, Zeituhr prüfen, Gerät verriegeln, Wahlschalter auf "Lenken" stellen und los. Wirst Du zu schnell, geht bei etwa 85 eine rote Lampe an. Ich habe mich auf Langstrecken oft damit wachgehalten, genau an dieser Grenze zu fahren: Lampe an, Lampe aus, Lampe an, .... In diesem Speedbereich ziehen oft noch 40 Tonner an Dir vorbei. Ich halte das für unkritisch, habe dafür nie Ärger bekommen. Beim Überholen geht auch mehr, jedoch petzt das Gerät jede Überschreitung. Und die kann in einer Kontrolle beanstandet werden. Achte darauf, ein paar leere Scheiben mitzuführen, das ist vorgeschrieben. Bei Frimenwagen brauchst Du zusätzlich einen Wisch, daß Du zuvor keinen anderen LKW gefahren hast (das aber entfällt wohl bei einem Leih Laster). Mit Fahrtenschreiber darfst Du maximal 10 Stunden Lenkzeit pro Tag haben: Max. 4,5 Stunden am Stück, dann mind. 45 Minuten Pause (Achtung, Fahrtenschreiber auf Pause --- nicht Arbeiten!!! -- stellen, dann nochmal max. 4,5 Stunden. Dann wieder Pause (30 oder 45 Minuten, da bin ich nicht sicher) dann nochmal eine Stunde fahren. Alles darüber hinaus ist illegal. Nun mindestens 9 (?) Stunden Ruhezeit. Man kann die Pausen der ersten 9 Stunden auch anders legen, jedoch darf die Gesamtzeit der Pausen nicht geringer sein und eine mir entfallene Mindestzeit pro Pause nicht unterschreiten. Überholverbote für Laster gelten auch für Dich. Ladungssicherheit beachten. Höchstgeschwindigkeit beim Laster bis 7,5 t, also dem 7,5 Tonner der Verleiher auf Landstraßen und Autobahnen 80 km/h. Rückwärtsfahren nur mit Einweiser hinter dem Laster, der nicht im Gefahrenbereich mit Dir im Sichtkontakt stehen muß. Abstellen + Parken in reinen Wohngebieten nicht zulässig.Beim Parken auf der Straße die Warntafeln hinten und vorne ausklappen. Feinstaubbestimmungen beachten. Viel Spaß Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Ach ja, und etwas mehr Papier brauchst Du auch: Der Fahrtenschreiber muß geeicht sein (Aufkleber). Wenn ich mich nicht irre, ist auch ein Zettel über die Bremsenprüfung mitzuführen. Und die Warnweste.... Armer Hartmut... MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Beim Überholen geht auch mehr, jedoch petzt das Gerät jede Überschreitung. Und die kann in einer Kontrolle beanstandet werden.Bei einem neueren Fahrzeug nicht mehr:Mittlerweile müssen auch 7,49tonner mit einem Begrenzer ausgestattet sein Abstellen + Parken in reinen Wohngebieten nicht zulässigDoch:Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaftenin reinen und allgemeinen Wohngebieten,in Sondergebieten, die der Erholung dienen,in Kurgebieten undin Klinikgebietendas regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.Viel SpaßDito! http://cosgan.de/images/midi/froehlich/a010.gif lgc.s. Ach ja: Wenn ein 40tonner überholt, sei so lieb, ihm per Lichthupe zu signalisieren, wenn er wieder einscheren kann Quote Link to post Share on other sites
christian_lej 1 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Mit Fahrtenschreiber darfst Du maximal 10 Stunden Lenkzeit pro Tag haben:Aber auch nur zwei mal in der Woche. Ansonsten gilt maximal 9 h Lenkzeit pro Tag.Ansonsten einfach mal im Nachbarforum suchen. Dort gibt es etliche Beiträge über Lenkzeiten.Bei einer Privatfahrt bis 7,5t ist man laut VO 561/2006 von den Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen. D.h. sowohl die Aufzeichnungspflicht für das digitale Kontrollgerät (Fahrerkarte) als auch das Kontrollblatt entfallen. Beim Autovermieter sollte man bei einer Ladebordwand(LBW) darauf achten, dass die zwei weiß-roten Fahnen an selbiger vorhanden sind. Im Führerhaus sollte neben der Warnweste auch eine Warnlampe vorhanden sein. Wenn man die LBW bedient sollte man am besten den Motor laufen lassen und beim Parken darauf achten, dass die LBW ausgeschaltet ist. Ansonsten kann sie über Nacht die Batterie aussaugen :-) Übrigens sollte man sich vorher etwas über Ladungssicherung informieren und sie auch anwenden, da hier besonders gerne kontrolliert wird, wenn man Sonntags über die Autobahn schleicht. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Im März werde ich wohl mal einen 7,5t Lkw über die AB scheuchen müssen.Toll, bin gerne mit sowas rumgefahren. Wir haben damals bei ebay 10 Schreibtische für 100 Mark ersteigert, mit einem 7,5 Tonner abgeholt und an alle einzelnen Käufer ausgeliefert. War sehr lustig. Limit dürfte bei 80km/h ( 89) liegen. Lkw Überholverbot ?Fahrtenschreiber müsste auch genutzt werden.Da gab es noch irgendwas mit absichern des Lkw beim parken? Limit auf BAB 80 und auf Landstraße bis 7,5t auch 80 (!)Normale gelten ab 3,5t.Für einen privaten Transport wie Umzug o.ä. gelten du meines Wissens nach die Regelungen wie Fahrtenschreiber, Ruhezeiten usw. nicht. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Nach der Schlüsselübergabe und bevor es losgeht, solltest Du folgendes bedenken und kontrollieren: Die Bremsen eines LKW sind anders, nämlich Druckluftbremsen deren Füllzeiten / Druckanstieg zwischen Einschalt- und Abschaltdruck zu überprüfen sind. Den Motor mit ca. 1500 U /min laufen lassen, der Abschaltdruck sollte innerhalb 3 min bei ca. 4,5 – 6,5 je nach Anlage erreicht sein. Wenn die Kessel voll sind, sollten diese entwässert werden. I.d.R. befinden sich die Luftkessel auf der Fahrerseite, unter dem jeweiligen Kessel befindet sich ein Entwässerungs- Lüftungsventil, das solange betätigt werden muss, bis kein Wasser mehr austritt. In den neueren LKW sind Lufttrockner verbaut, es kann sich aber trotzdem Kondenswasser bilden, das im Winter dazu führen kann, das die Bremsventile einfrieren. Bei einer Vollbremsung darf nicht mehr als 0,7 bar Druckabfall entstehen, bei 3 Vollbremsungen also 2,1 bar, außer bei Fahrzeugen, die mit Luftfederung ausgestattet sind, deren Einspeisungsdruck höher ist – und deren Betriebsbremsanlage über den 4. Kreis ausgeglichen wird. Bei längeren Fahrten sollten immer einmal die Bremstrommeln durch vorsichtiges berühren auf Temperatur geprüft werden, aber Achtung, nach längeren Gefällestrecken, können diese mehrere hundert Grad heiß werden. Ein kontrollieren der Radnaben reicht nicht aus. Ist dann eine Trommel kalt, oder nur lauwarm, bremst das Rad nicht, oder nur ungenügend. Gut wäre es, die vollkommen neue Wirkungsweise bzw. das Ansprechverhalten der Druckluftbremsen auf einer kurzen Probefahrt auf einem leeren Parkplatz einmal auszuprobieren. Sinnvoll ist es zum Reifenwechsel einen Holzklotz dabei zu haben, den man einerseits unter den Wagenheber legen kann, damit man nicht soviel Hydraulisch pumpen muss, oder anderseits bei einem Plattfuß des äußeren Zwillingsreifen auf der Hinterachse dazu benutzt wird, ihn vor den inneren Zwillingsreifen zu legen, dann darauf zu fahren um das Rad vollkommen ohne Wagenheber wechseln zu können. Spart jede Menge Zeit. Zum lösen der Radmuttern hat der LKW Fahrer ein ca. 1 m langes Wasserrohr mit einem 2 Zoll Innendurchmesser dabei. Nach dem Reifenwechsel müssen zwingend nach ca. 50 Kilometer die Radmuttern nachgezogen werden. Unterbleibt dieses, fängt das Rad an zu eiern, die Radbolzen scheren ab und das Rad rollt bestenfalls in den Graben. Danach muss die Bremstrommel runter und neue Radbolzen eingebaut werden, zudem ist die Felge Schrott, weil die Löcher ausgeschlagen sind. Weiterfahrt ist ohne neue Felge unmöglich und Abschleppdienste sind teuer . Bei Fahrten an Wochenenden ist zu beachten, das 7,5 to fahren dürfen, aber keine Anhänger hintendran, dann wäre es ein Zug, dessen Betrieb nur mit Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen erlaubt ist. Das trifft auch auf VW Bus Kastenwagen, Geländewagen bzw. VW Caddy u. ä. zu, die mit LKW Zulassung betrieben werden. Hier werden von den Grünlingen mit Vorliebe ahnungslose Kleingewerbetreibende und umziehende Familien abgezockt. Für den Fahrbetrieb gelten einige andere Regelungen, die es beachten gibt. Hier sind zuerst einmal die Höhenbegrenzungsschilder von Wichtigkeit. Vor dem Start also erst mal das leere Auto mit dem Zollstock nachmessen, wie hoch ist das Auto ?. Eisenbahnoberleitungen haben im Normalfall ca, 5,60 m Höhe, in den innerstädtischen Straßen gibt es Straßenbahnoberleitungen mit nur 4,20m, zwischen der Bundesbahn Fahrleitung und dem geladenen Fahrzeug sollte mindestens noch 1 m Platz sein. Bei Straßenbahn Oberleitungen ist das nicht so wichtig, weil die nur mit 600 Volt betrieben werden, im Gegensatz zur Bundesbahn, die 15 000 Volt ( in der Nähe der Einspeisung auch mal 16000 Volt ) bei 16 2/3 Hertz anliegen hat. Höhe hat auch was mit Brücken und Unterführungen zu tun, die Schilder werden von Pkw Fahrern eigentlich nie wahrgenommen, für den Lkw Fahrer sind sie aber sehr wichtig, sonst muss u.U. Kilometer weit rückwärts gefahren werden. Wer drinsteckt und festklemmt, sollte etwas Luft aus den Reifen lassen und vorsichtig rückwärts wieder rausfahren – möglichst schnell, bevor diverse grünweiße Autos auf der Bildfläche erscheinen. Achtung: Wo das beladene Auto durchgepasst hat, muss auf dem Rückweg das leere Auto nicht mehr durchpassen ! Die Tonnen Schilder vor Brücken kann der 7,5 to Fahrer eigentlich außer acht lassen, Brücken sind mit mindestens 300 % Sicherheit konstruiert, wenn also 3 to dran steht, Augen zu und durch. Bei Bächen sind die Brücken sowieso so kurz, das ja immer nur 1 Achse auf der Brücke steht. Beladung ist ein weiteres Thema. Wird Umzugsgut gefahren, lädt man Kraftschlüssig von der vorderen Stirnwand aus, schweres nach unten – und stopft den Laderaum langsam voll. Werden nur einzelne Teile geladen, ist Ladungssicherung oberstes Gebot – nicht nach dem Motto: „ Das ist schwer, das kann gar nicht verrutschen „ , das Gegenteil ist der Fall. Rutscht schwere Ladung, ist der Fahrer unterwegs aufgeschmissen, weil er keinen Stapler, Hubwagen oder sonstige Hilfsmittel hat. Ausreichend Zurrgurte – ohne Beschädigungen und Einrisse, dafür aber mit einem lesbaren Kennzeichnungsetikett sind das mindeste was man dabei haben muss, Antirutschmatten bei schweren Einzelteilen sind unerlässlich. Wäscheleinen sind ungeeignet. Zudem muss immer in den entsprechenden Zurrpunkten angeschlagen werden, eine Zurrung am Fahrzeugrahmen ist unzulässig und führt u. U. zur Untersagung der Weiterfahrt. Die EWG Verordnung 3820/85, über die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten befreit Fahrzeuge zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke. Wer problematisches geladen hat – also zu schwer oder sonst wie komisch – ist gut beraten, wenn er gerade an Wochenenden die BAB meidet. Grund: An Wochenenden sind nur wenige Lkw unterwegs, somit kommt man leicht in den Focus von Grünlingen, denen langweilig ist und die noch etwas ihre Quote nachbessern wollen. Es gibt jede Menge gut ausgebauter Landstraßen, die zwar ein / zwei Std. mehr Fahrzeit benötigen, dafür ist im ländlichen Bereich nicht unbedingt mit Grünlingen zu rechnen, die Mängelerkennung und Ladungssicherheit zu ihren Hauptaufgaben rechnen. Zudem sind an Wochenenden teilweise Polizeistationen auf dem Land unbesetzt und geschlossen. Hier ist also mit keinen großen Kontrollaktionen zu rechnen – und wenn, blicken die Dorfsheriffs nicht richtig durch . Außerdem liegen bei Überlandfahrten bessere Verpflegungsstationen an der Strecke. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Klasse Vortrag! http://cosgan.de/images/midi/froehlich/a035.gif Kann/sollte man den nicht mal pinnen? lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Ach ja: Wenn ein 40tonner überholt, sei so lieb, ihm per Lichthupe zu signalisieren, wenn er wieder einscheren kann Und genau das macht man nicht. Jeder der nicht sieht wann er wieder reinscheren kann hat im LKW nichts zu suchen. Die Lichthupe wird hier immer dazu missbraucht, das wenn der Überholende knapp vorbei ist schon wieder rein gefahren wird, so kommen Sicherheitsabstände von 5m bei Tempo 90 Zustande, und dann heißt es bremsen! Ich warte immer bis der Überholende LKW den nötigen Sicherheitsabstand hat, aber kaum einer wartet das ab und zieht schon vorher rüber. Polen auch mal gerne wenn sie noch nicht mal fertig überholt haben. Das gibt dann erstmal ein Hallo ! . In den neueren LKW sind Lufttrockner verbaut, es kann sich aber trotzdem Kondenswasser bilden, das im Winter dazu führen kann, das die Bremsventile einfrieren. Mein über Zehn Jahre alter LKW hat auch schon einen Lufttrockner. Nach dem Reifenwechsel müssen zwingend nach ca. 50 Kilometer die Radmuttern nachgezogen werden. Unterbleibt dieses, fängt das Rad an zu eiern, die Radbolzen scheren ab und das Rad rollt bestenfalls in den Graben. Danach muss die Bremstrommel runter und neue Radbolzen eingebaut werden, zudem ist die Felge Schrott, weil die Löcher ausgeschlagen sind. Weiterfahrt ist ohne neue Felge unmöglich und Abschleppdienste sind teuer . Also ich habe es mal unterlassen und bei mir eiert nix. Nur wenn Dreck zwischen ist beim Anziehen der Radmuttern kann es dazu kommen. Weil der Dreck sich während der fahrt löst und die Bolzen dadurch spiel kriegen. Wer drinsteckt und festklemmt, sollte etwas Luft aus den Reifen lassen und vorsichtig rückwärts wieder rausfahren – möglichst schnell, bevor diverse grünweiße Autos auf der Bildfläche erscheinen. Anleitung zur Fahrerflucht? Wer so blöd ist darein zu donnern soll auch für den Schaden aufkommen. Die Tonnen Schilder vor Brücken kann der 7,5 to Fahrer eigentlich außer acht lassen, Brücken sind mit mindestens 300 % Sicherheit konstruiert, wenn also 3 to dran steht, Augen zu und durch. Bei Bächen sind die Brücken sowieso so kurz, das ja immer nur 1 Achse auf der Brücke steht. Die Tonnage Begrenzung Schilder werden bei uns als die "Neuen LKW Durchfahrtsverbot"-Schilder missbraucht. Da wird einer gut ausgebauten Dorfstraße mal eben ein 5t Schild angebracht und gut ist, darum kann man als LKW Fahrer nicht mehr sicher sein wo man nun lang fahren kann, und wo nicht (besonders wenn man Orts unkundig ist. Es gibt jede Menge gut ausgebauter Landstraßen, die zwar ein / zwei Std. mehr Fahrzeit benötigen, dafür ist im ländlichen Bereich nicht unbedingt mit Grünlingen zu rechnen, die Mängelerkennung und Ladungssicherheit zu ihren Hauptaufgaben rechnen. Zudem sind an Wochenenden teilweise Polizeistationen auf dem Land unbesetzt und geschlossen. Hier ist also mit keinen großen Kontrollaktionen zu rechnen – und wenn, blicken die Dorfsheriffs nicht richtig durch . Das ist der Grund warum die LKW maut auch auf Landstraßen ausgeweitet wurde (Bundesstraßen). Ausserdem macht man sich nicht wirklich freunde wenn man am Wochenende durch die Dörfer knallt. Und auf der Autobahn bitte genauso schnell fahren wie der LKW vor Dir. Also 89-90km/h. Wird toleriert, dafür gibt es keine Strafe. Vermieden werden sollte nur das man ständig von LKW's überholt wird. Also Geschwindigkeit anpassen. Sonst kann man sich (falls vorhanden) über Funk ein paar nette Sprüche anhören. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Ach ja: Wenn ein 40tonner überholt, sei so lieb, ihm per Lichthupe zu signalisieren, wenn er wieder einscheren kann Und genau das macht man nicht.(...)Ich warte immer bis der Überholende LKW den nötigen Sicherheitsabstand hatDa gehörst Du aber zu einer verschwindend kleinen Minderheit, ohnec:Abertausende Lkw-Fahrer aus und in aller Welt handhaben das so - ohne daß daraus laufend Unfälle entstünden... http://cosgan.de/images/midi/frech/a030.gifDie Fahrweise polnischer Trucker (nicht: Fernfahrer!) ist freilich ein Kapitel für sich... lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Da gehörst Du aber zu einer verschwindend kleinen Minderheit, ohnec:Abertausende Lkw-Fahrer aus und in aller Welt handhaben das so - ohne daß daraus laufend Unfälle entstünden... http://cosgan.de/images/midi/frech/a030.gifDie Fahrweise polnischer Trucker (nicht: Fernfahrer!) ist freilich ein Kapitel für sich... Ich kanns nur so wiedergeben wie ich es täglich erlebe. Hier rund um Berlin artet das so aus. Wenn ich dem überholenden nicht so Lichthupe gebe wenn er mit seinem Heck an meiner Stoßstange ist, zieht er spätestens 10-20 Meter weiter rein. Wenn ich warten will bis er den Sichheitsabstand hat (50m), kann ich lange warten denn er zieht schon vorher rüber. Ausserdem beobachte ich immer wieder wie Fleißige Lichthupen geber (auch Langsame PKW mit Anhänger mutieren hier zum Trucker) einen LKW mit nur 10 Meter Sicherheitsabstand vor sich rein"winken". Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Der Sicherheitsabstand von 50 Meter muss beim Einscheren nicht zwingend eingehalten werden:Urteil: Sicherheitsabstand nicht gleich Einscherabstand Außerdem: Wenn der LKW tatsächlich schneller ist, dann nimmt der Abstand doch weiter zu. Sehe da kein Problem. Mit der Lichthupe kann man außerdem exakter signalisieren, wo man sonst zur Sicherheit noch länger links bleiben müsste und somit unnötig die anderen links wartenden PKW weiter aufhält. Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Der Sicherheitsabstand von 50 Meter muss beim Einscheren nicht zwingend eingehalten werden:Urteil: Sicherheitsabstand nicht gleich Einscherabstand Außerdem: Wenn der LKW tatsächlich schneller ist, dann nimmt der Abstand doch weiter zu. Sehe da kein Problem. Mit der Lichthupe kann man außerdem exakter signalisieren, wo man sonst zur Sicherheit noch länger links bleiben müsste und somit unnötig die anderen links wartenden PKW weiter aufhält. Beim PKW kann das ja zutreffen. Wenn der überholte 100km/h und der überholende 130km/h fährt. Nicht aber beim LKW wo einer 87km/h und der andere 90km/h fährt. Sonst müsste der überholte nämlich bremsen und ich glaube nicht das das der richtige Weg ist. Wir halten außerdem keine PKW's auf. LKW ist Gewerblicher Verkehr, und der müsste in Deutschland Vorrang haben. Denn ohne den LKW kommt auch dein Treibstoff nicht an die Tanke, womit der ach so wichtige PKW Fahrer nicht mal einen Meter fahren könnte. Außerdem geht es in solchen Situationen um Sicherheit, und nicht darum das Du es rechtzeitig in die Kneipe schaffst. Die Lichthupe braucht man nur wenn man Extrem knapp reinscheren will, wenn man den nötigen Abstand hat, sieht man das auch im Rückspiegel. Ausgenommen sind hier schlechte Sichtverhältnisse, aber da spielt ein grösserer Abstand eine noch wichtigere Rolle. Quote Link to post Share on other sites
christian_lej 1 Posted January 26, 2008 Report Share Posted January 26, 2008 Höhe hat auch was mit Brücken und Unterführungen zu tun, die Schilder werden von Pkw Fahrern eigentlich nie wahrgenommen, für den Lkw Fahrer sind sie aber sehr wichtig, sonst muss u.U. Kilometer weit rückwärts gefahren werden. Wer drinsteckt und festklemmt, sollte etwas Luft aus den Reifen lassen und vorsichtig rückwärts wieder rausfahren – möglichst schnell, bevor diverse grünweiße Autos auf der Bildfläche erscheinen.Naja, anschließend hat man eine Anzeige wegen Unfallflucht am Hals und darf seinen Führerschein für ein paar Monate abgegeben. Zudem sollte anschließend schon die Brückenstatik geprüft werden. Die EWG Verordnung 3820/85, über die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten befreit Fahrzeuge zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke.Diese Verordnung wurde letztes Jahr durch die 561/2006 abgelöst. Der Inhalt in Bezug auf Privatfahrten bis 7,5t ist aber der gleiche. Ansonsten sollte man beim Lenken darauf achten, dass hinterm Sitz noch 8-10 Meter Wagen ist und man direkt auf der Lenkachse sitzt. D.h. bei Kreuzungen fährt sollte man gut 1 m länger geradeaus fahren im Vergleich zum PKW, bevor man einlenkt. Bei Miet-LKWs mit niedrigem KM-Stand und langer geplanter Fahrt sollte man auf der Hälfte der Strecke den Ölstand prüfen. Die Iveco 7,5t, mit denen ich zu tun hatte, waren auf den ersten 10.000 km recht durstig. Neben den Zurrgurten sollte man bei scharfkantigen metallnen Gegenständen auch Kantenschoner verwenden. Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Beladung ist ein weiteres Thema. Wird Umzugsgut gefahren, lädt man Kraftschlüssig von der vorderen Stirnwand aus, schweres nach unten – und stopft den Laderaum langsam voll. Werden nur einzelne Teile geladen, ist Ladungssicherung oberstes Gebot – nicht nach dem Motto: „ Das ist schwer, das kann gar nicht verrutschen „ , das Gegenteil ist der Fall. Rutscht schwere Ladung, ist der Fahrer unterwegs aufgeschmissen, weil er keinen Stapler, Hubwagen oder sonstige Hilfsmittel hat. Ausreichend Zurrgurte – ohne Beschädigungen und Einrisse, dafür aber mit einem lesbaren Kennzeichnungsetikett sind das mindeste was man dabei haben muss, Antirutschmatten bei schweren Einzelteilen sind unerlässlich. Wäscheleinen sind ungeeignet. Zudem muss immer in den entsprechenden Zurrpunkten angeschlagen werden, eine Zurrung am Fahrzeugrahmen ist unzulässig und führt u. U. zur Untersagung der Weiterfahrt. Was wurde bei der Beladung des LKW im anhängenden Bild falsch gemacht? Richtig: das verwendete Fahrzeug war unangemessen groß, hinter den Fahrersitz hätten noch zwei Topfpflanzen "Grünkram", das Geschirrservice "Mampfa" sowie das Parfümkerzenset "Dufta" gepasst. Das Bild ist natürlich nur eine gestellte Szene, niemand käme ernsthaft auf die Idee, einen Kleiderschrank, eine Kommode, einen Servierwagen und zwei Wandregale so in einem Smart fortwo von Strasbourg nach Kehl zu transportieren... Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Du hast echt gehörig einen an der Waffel. Mit einem Smart zum Möbelmarkt zu fahren, ist ja schon mal 'ne blöde Idee an sich - also eigentlich und vor allem, wenn man auch was kaufen/mitnehmen will. Wenn derjenige aber seinen Jahreseinkauf eh' schon mit dem Rad macht...notfalls mit 'nem Hänger, falls mal Besuch kommt.......dann könnte man schon denken, er käme auf Ideen, wie auf dem Bild. Oder es ist ein Nili. Nö im Ernst, pragmatisch und richtig.Aber aufpassen: Wenn die Fuhre zu arg übersteht: Kein Regenbogenfähnchen dran! Dit güldet nich und gibt Mecker. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Aber aufpassen: Wenn die Fuhre zu arg übersteht ........, dann macht die Kiste u.U. Männchen. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Was wurde bei der Beladung des LKW im anhängenden Bild falsch gemacht? Garnichts, aber das hintere Nummernschild ist nicht zu sehen , wenn sich also jemand über die Ladung aufregen sollte................ . Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Beim PKW kann das ja zutreffen. Wenn der überholte 100km/h und der überholende 130km/h fährt. Nicht aber beim LKW wo einer 87km/h und der andere 90km/h fährt. Sonst müsste der überholte nämlich bremsen und ich glaube nicht das das der richtige Weg ist.... Falsch. Der Überholende dürfte gar nicht überholen. Wie war das noch mal mit der Differenzgeschwindigkeit? Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Falsch. Der Überholende dürfte gar nicht überholen. Wie war das noch mal mit der Differenzgeschwindigkeit? Beim LKW gelten andere Regeln. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Naja aber dennoch bleibt auch bei ihnen eine Differenzgeschwindigkeit von 10 anstatt 20 km/h bestehen. Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Überholvorgänge beim LKW spielen sich in der Regel zwischen 2-7 Km/h ab. Ist aber mein Subjektives Empfinden. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 @ohnec ohwei, grobes UnwissenDie Regelung gibt es mittlerweile ca. 4 Jahre und noch nix davon gelesen?Und die wurde übrigens gerade wegen der LKW-Elefantenrennen erlassen.Nach Rechtssprechung ist je nach Situation sogar eine Diff-Geschwindigkeit von 9,xx km/h zu wenig.Verstoß kostet 40 EUR / 1 Pkt http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_05.php "Begründung des Verordnungsgebers zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Inkraftgetreten am 01. April 2004. Zu Buchstabe b (Nr. 18 BKat) Statt des bisherigen Verwarnungsgeldes wird für das Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit nunmehr Geldbuße vorgesehen. Nach den Feststellungen des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstages wird mit LKW in erheblichem Umfang überholt, obwohl die Differenzgeschwindigkeit zu gering ist. Zugleich stellt das Überholen eine wesentliche Ursache bei LKW-Unfällen dar. Beidem soll im Interesse der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses durch die Erhöhung entgegengewirkt werden. Für die Bestimmung der Sanktionshöhe dient das Überholen trotz Überholverbotes als Vorbild (Nr. 20 BKat), weil auch die Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO, wonach nur überholt werden darf, wenn der oder die Überholende mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der oder die zu Überholende fährt, bei Fehlen dieser Voraussetzung die Wirkung eines Überholverbotes entfaltet. Zwar erklärt sich der Bußgeldregelsatz in Nr. 20 BKat in erster Linie daraus, dass Überholverbote durch Verkehrszeichen an besonderen örtlichen Gefahrenstellen angeordnet werden; das Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit verursacht aber ähnliche Gefahren zumindest beim Fahren auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr für diesen und auf den Autobahnen für den Nachfolgeverkehr. Die Erhöhung ist aus Gründen der Gleichbehandlung und, weil das Gefährdungspotenzial identisch ist, auf alle Fälle des Überholens mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit zu erstrecken, auch wenn die dargelegten praktischen Probleme im Wesentlichen nur beim Überholen mit LKW und nicht auch beim Überholen mit anderen Kraftfahrzeugen zu beobachten sind. Mit der Frage, was als unzulässig geringe Differenzgeschwindigkeit anzusehen ist, hat sich die Rechtsprechung bisher nur wenig beschäftigt. Die Entscheidungen aus den 60er und 70er Jahren sind auf die heutigen Verkehrsverhältnisse nicht mehr übertragbar und betrafen überwiegend den Innerortsverkehr oder den Verkehr auf Landstraßen. Einen aus Sicht des Verordnungsgebers für den hier hauptsächlich interessierenden Fall des Überholens auf der Autobahn überzeugenden Ansatzpunkt bietet eine Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (VersR 1994, S. 700), das das Überholen eines mit 70 km/h fahrenden Lastzuges durch ein Fahrzeug, das nur 10 km/h schneller fährt, als unzulässig angesehen hat." Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Das gibt jetzt Punkte? Das hat sich zum mir auch noch nicht rumgesprochen. 18 Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 40 € 1 Pkt. A Finde ich aber gut! Welche Differenzgeschwindigkeit hält die Rechtsprechung denn für angemessen? Aus dem Text ergibt sich ja mittlerweile > 10 km/h für LKW !? Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Sorry dann hab ich mich falsch ausgedrückt. Das ist genauso erlaubt wie 90km/h fahren auf der Autobahn (also Geduldet). Habe noch nicht erlebt das ein LKW raus gezogen wurde weil er zu langsam überholt hat. Kritisch wird es erst bei Geschwindigkeiten die nicht mal 1km/h auseinander liegen. Klar ist ein "Elefantenrennen" sicher ärgerlich für den nachfolgenden Verkehr. Aber der Güterkraftverkehr kann sicher am wenigsten dafür. Und ich vertrete weiterhin den Standpunkt das wir Vierspurige Autobahnen schon längst bezahlt haben. Außerdem muss man das auch mal aus der Sicht eines LKW Fahrers sehen. Jeden LKW der langsamer fährt (evtl. weniger PS?), und den ich nicht überhole wenn ich kann, der kann mir am nächsten Berg dann vor der Stoßstange hängen, wo ich dann evtl. nicht mehr überholen kann (Überholverbot). Und wenn er dann den Berg nur mit <40km/h hoch kraucht hänge ich dahinter. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 hier mal paar Fälle aus der Rechtssprechung http://www.lkw-recht.de/Bussgelder_Geschwi...geschwindigkeit Übrigens wollte man einen Kumpel (PKW-Fahrer) nach dieser Regelung angehen weil er im Baustellenbereich auf der Autobahn bei zu langsam überholt hat. War wohl nur eine Drohung zur Einschüchterung oder was weis ich - manche haben da komisches Rechtsempfinden. Demzufolge hätte er sich wohl auf der rechten Spur zwischen die LKWs drängen müssen? Naja Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 27, 2008 Author Report Share Posted January 27, 2008 So, jetzt weiß ich wenigstens mal über die Lenkzeiten bescheid. Das war immer so ein etwas unklarer Punkt, und da könnte es knapp werden falls ich in einen Stau gerate. Auch die Pausen werden von mir kaum eingehalten, von daher bin ich froh wenn das nicht geahndet werden kann. Normal würde ich ja irgendwo etwas essen gehen, eine Zigarette rauchen, aber das leidige Rauchverbot. Das mit der Ladungssicherung ist natürlich auch so ein Punkt, mein alter VW Lt hatte einige Beulen die von innen nach außen gedrückt wurden. Dabei hatte ich immer einen ganzen Werkzeugkasten voll mit Zurrgurte dabei. Zum Thema überholt werden, bei meinem VW Lt hatte ich die Angewohnheit, wenn ich von einem Lkw oder Bus überholt wurde, mal kurz das Gaspedal heben, und der Überholer war schnell vorbei. Kostete insgesamt keine Zeit, wirkt sich aber auf den Verkehrsfluss, besonders wenn sich Pkw dahinter befinden sehr positiv aus. Und ich gebe Lichthupe wenn er vorbei ist, die Sicht nach hinten ist bei einem 40t nicht die Beste. Den Lkw kann ich wohl dort im Ruhrgebiet abgeben, werde mir dann für die Rückfahrt etwas Kleines mieten. Würde ja mit der Bahn zurück fahren, aber das leidige Rauchverbot. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 ...die Sicht nach hinten ist bei einem 40t nicht die Beste. Wenn man seine Spiegel schön putzt ist die Sicht nach hinten genauso gut wie im PKW. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Würde ja mit der Bahn zurück fahren, aber das leidige Rauchverbot. Es gibt immer mal Dampflok Sonderfahrten, vielleicht wird mal ein Heizer gesucht . Das mit der Ladungssicherung ist natürlich auch so ein Punkt Darf ich mal indiskret fragen was transportiert wird ? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 27, 2008 Author Report Share Posted January 27, 2008 Darf ich mal indiskret fragen was transportiert wird ?Ein Umzug, also Möbel Waschmaschine usw. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
sebastian85 3 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Würde ja mit der Bahn zurück fahren, aber das leidige Rauchverbot. Es gibt immer mal Dampflok Sonderfahrten, vielleicht wird mal ein Heizer gesucht . @faun98: Zum Schutze der Bevölkerung ist jedesQualmen auf dem Führerstand zu unterlasen. Einige Vereine haben dieses Schild bereits gut lesbar auf dem Dampflokführerstand angebracht um evtl.Gesetzesinitiativen zuvorzukommen. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Darf ich mal indiskret fragen was transportiert wird ?Ein Umzug, also Möbel Waschmaschine usw. MfG. hartmut Naja, da braucht man es mit der Ladungssicherheit ja nicht so genau zu nehmen . @ sebastian85 Das Qualmen von Dampfloks ist durch den Heizer zu unterlassen, d.h. im Bahnhof keine Kohlen nachschippen Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Du hast echt gehörig einen an der Waffel. Mit einem Smart zum Möbelmarkt zu fahren, ist ja schon mal 'ne blöde Idee an sich - also eigentlich und vor allem, wenn man auch was kaufen/mitnehmen will. Wenn derjenige aber seinen Jahreseinkauf eh' schon mit dem Rad macht...notfalls mit 'nem Hänger, falls mal Besuch kommt.......dann könnte man schon denken, er käme auf Ideen, wie auf dem Bild. Oder es ist ein Nili. Nö im Ernst, pragmatisch und richtig.Aber aufpassen: Wenn die Fuhre zu arg übersteht: Kein Regenbogenfähnchen dran! Dit güldet nich und gibt Mecker. Das mit der Waffel nehme ich als Kompliment - volljährig bin ich schon seit fast zwölf Jahren, aber ich hab einen tierischen Horror davor, erwachsen zu werden Und zum Regenbogenfähnchen: - obwohl, wenn das Ding so groß wäre, dass der Rot-Anteil die geforderten Mindestmaße hätte... Kleine Autos haben bei mir den Vorteil, dass ich beim Möbel-Elch nicht noch mehr einkaufe, spart also Kohle. Und ich gestehe: ein bisschen bin ich auch süchtig danach, die Kinnladen der Umstehenden auf Halbmast zu sehen, wenn man mit einem recht gut beladenen Transportwagen auf dem Parkplatz an den ganzen Großen vorbei den smart ansteuert... ... und die Kinnlade dann auf dem Boden aufschlagen zu hören, wenn alles reinpasst Aber aufpassen: Wenn die Fuhre zu arg übersteht ........, dann macht die Kiste u.U. Männchen. Da hab ich bei IKEA-Einkäufen weniger Bedenken als bei der vorangegangen Elektroschrott-zur-Deponie-Fahrt - da lag nämlich das ganze Gewicht im bzw. über den Kofferraum, von den Schränken lagen ja etwa 60 Gewichts-Prozent zwischen Hinter- und Vorderachse... Was wurde bei der Beladung des LKW im anhängenden Bild falsch gemacht? Garnichts, aber das hintere Nummernschild ist nicht zu sehen , wenn sich also jemand über die Ladung aufregen sollte................ . Das ist so zwar richtig, aber im Endeffekt auch nicht so schlimm, denn ich kenne mein Nummernschild auswendig, und wenn es einer wissen will, muss er mich ja nur danach fragen Quote Link to post Share on other sites
sebastian85 3 Posted January 27, 2008 Report Share Posted January 27, 2008 Hallo @faun98: Das Schild zeigt neben dem Spruch eine durchgestricheneZigarette und wurde aus Spass angebracht.Ich bin schon oft auf Führerständenvon Dampfloks mitgefahren und verfüge auch über eine immer grösser werdendeSammlung von Eisenbahn bzw. Straßenbahnliteratur und lasse auch sogut wie keine Sonderfahrt aus.Ich wurde auch schon oft angesprochen ob ich nicht Vereinsmitgliedwerden möchte.Werde das Angebot aber bald annehmen. Quote Link to post Share on other sites
l30n 0 Posted January 28, 2008 Report Share Posted January 28, 2008 Ich bin ma so frech und missbrauche den Thread hier fuer eine Frage. Fallbeispiel: Firma mietet einen 3,5ter an und Angestellter nutzt das Fahrzzeug fuer das Unternehmen. Der 3,5ter ist mit einem Fahrtenschreiber ausgeruestet, muss dieser dann genutzt werden? Falls statt alter Pappscheibe so ein neues Geraetchen fuer die Fahrerkarte vorhanden ist, und o.g. Pflichs ein sollte, wer bezahlt die Fahrerkarte - Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted January 28, 2008 Report Share Posted January 28, 2008 Den Lkw kann ich wohl dort im Ruhrgebiet abgeben, werde mir dann für die Rückfahrt etwas Kleines mieten. Würde ja mit der Bahn zurück fahren, aber das leidige Rauchverbot. Eine Gesetzeslücke. Es ist zu prüfen, ob Leihwagen wegen ihres öffentlichen Charakters nicht zum öffentlichen Raum zu rechnen sind und damit dem Rauchverbot unterliegen sollten.. Übrigens wurde letzte Woche ein Fahrzeug von der Werkstatt zur Firma überführt. Natürlich hatte der Döskopp höchstwichtig seine Kippe in meinem Wagen geraucht, war aber schlau genug , die Rückstände zu entsorgen. Aber wiederum auch blöd genug, zu glauben, ein wenig Zugluft könnte den Gestank aus der Karre entfernen. Selbstverständlich habe ich mich sofort über den Knaben beschwert. Vor allem auch deshalb, weil ein Rauchverbotsschild deutlich auf dem Armaturenbrett prangt... Sein Chef war übrigens wenig erfreut und prächtiger Laune... MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 28, 2008 Author Report Share Posted January 28, 2008 Selbstverständlich habe ich mich sofort über den Knaben beschwert. Vor allem auch deshalb, weil ein Rauchverbotsschild deutlich auf dem Armaturenbrett prangt...Du meinst Schildchen ähnlich denen . Also solche bunten Tafeln haben doch höchstens Hinweischarakter, wer nimmt die noch ernst. Sein Chef war übrigens wenig erfreut und prächtiger Laune... Und der Sünder hat ganz zerknirscht dreingeschaut und über die Überwachung in Brandenburg lamentiert. Die gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf die Anordnung, Größe, DIN, ISO StVO, studiert, und dann zu der Erkenntnis gekommen. Das Schild wurde unrechtmäßig angeklebt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted January 28, 2008 Report Share Posted January 28, 2008 Falls statt alter Pappscheibe so ein neues Geraetchen fuer die Fahrerkarte vorhanden ist, und o.g. Pflichs ein sollte, wer bezahlt die Fahrerkarte - Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Der Arbeitnehmer. Selbstverständlich habe ich mich sofort über den Knaben beschwert. Vor allem auch deshalb, weil ein Rauchverbotsschild deutlich auf dem Armaturenbrett prangt...Du meinst Schildchen ähnlich denen . Also solche bunten Tafeln haben doch höchstens Hinweischarakter, wer nimmt die noch ernst. Ich schmeiß mich weg Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted January 28, 2008 Report Share Posted January 28, 2008 @ Hartmut Als militanter Raucher bist Du wirklich gut, kreativ und ideenreich.Warum wechselst Du nicht das Lager, wirfst Dein Gehörn fort und schlägst ebenso fröhlich auf die Überwachung ein.Natürlich gut umnebelt und fast unsichtbar.... der Nebel des Grauens für jeden Überwacher quasi... Na, wär das nix? MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
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