Jump to content

Auch Polizisten sind nur Menschen


Recommended Posts

  • Replies 7.3k
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

Posted Images

Was soll mir dieses jetzt sagen? Blaulichterst du jetzt auch?

Er meint IMO dieses:

 

Ja, natürlich. Was soll denn sonst in einem Gerichtsverfahren im Vordergrund stehen?

Ich versuche mal zu verdeutlichen, was ich meinte:

 

Deutsches Richtergesetz § 38 Richtereid

 

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

 

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

Link to post
Share on other sites

Deutsches Richtergesetz § 38 Richtereid

 

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

 

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

 

Das ist so. Und jeder Richter muß, per Eid, juristische Nuancen abwägen.

Link to post
Share on other sites

Ein sehr bedauerlicher Fall, wo mir die Angehörigen sehr leid tun und ich nur hoffen kann, daß es zu einer gerechten Verurteilung kommt. So ein Verhalten würde ich niemals billigen oder gar decken.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Was soll mir dieses jetzt sagen? Blaulichterst du jetzt auch?

 

Ich habe vergeblich versucht, den Begriff "zu blaulichtern" zu recherchieren. Könntest du mir wohl erläutern, was du meinst, oder dich einfach nur mal zur Abwechslung mit deiner dir ureigenen Art und Weise, wie du andere Personen behandelst, zurückhalten? Vielen Dank.

Link to post
Share on other sites

Hallo, Shelby,

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-ueberfaehrt-motorradfahrer-und-begeht-fahrerflucht-6328030.html

 

Ich bin gespannt, ob in diesem Fall ein Urteil "im Namen des Volkes" gefällt werden wird. Solange es selbst beim bedauerlichen Tod eines Menschen jedoch scheinbar nur um "juristische Nuancen" zu gehen scheint, sind es wohl irgendwelchen Paragraphen, die letztendlich im Vordergrund stehen.

zum Glück gehen die meisten Richter sachlich und nicht emotionsgeladen an solche Fälle heran.

 

Ob es sich um Mord, Mordversuch oder "nur" um fahrlässige Tötung handelt, hängt ganz erheblich davon ab, wann das Unfallopfer verstorben ist.

 

War der Mann direkt nach dem Aufprall tot, kann das darauffolgende Stiftengehen des Unfallverursachers m. E. nicht mehr als Mord gewertet werden, denn das erste Vergehen als solches ist bereits abgeschlossen.

 

Dafür werden allerdings die anderen Vergehen (Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Tötung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) mit Sicherheit schwerwiegende Folgen für den Unfallverursacher nach sich ziehen und hier wird dann sicher auch noch erschwerend gewürdigt werden, dass er als Polizeibeamter besondere Pflichten gegenüber der Allgemeinheit und auch dem Unfallopfer hatte.

 

Eine Entschuldigung für dieses Verhalten und auch das seiner Kollegen gibt es hier nicht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

 

Was soll mir dieses jetzt sagen? Blaulichterst du jetzt auch?

Ich habe vergeblich versucht, den Begriff "zu blaulichtern" zu recherchieren. ...

Es gibt den Ausdruck "Gerichtsbekannt". Beispiel: Mit "Erdnuss" ist eine bestimmte Baureihe Mercedes C - Klasse gemeint.

RF bekannt ist der Begriff "zu blaulichtern". Erklärung überflüssig.

Link to post
Share on other sites

 

Was soll mir dieses jetzt sagen? Blaulichterst du jetzt auch?

 

Ich habe vergeblich versucht, den Begriff "zu blaulichtern" zu recherchieren. Könntest du mir wohl erläutern, was du meinst, oder dich einfach nur mal zur Abwechslung mit deiner dir ureigenen Art und Weise, wie du andere Personen behandelst, zurückhalten? Vielen Dank.

 

 

Ich habe vergeblich versucht, den Sinn deines Beitrages auf meine eigentlich sehr klare Frage zu erfassen. Da mir das nicht gelang, kam ich zu der Frage, ob du blaulichterst. Was das bedeutet, vermagst du entdecken, wenn du dir nur einen kleinen Teil der zahlreichen Beiträge des Users mit selbigem Nick zu Gemüte führst. Am besten fängst du mit dem an, der über diesem steht.

Und bitte diktiere mir keine Benimmregeln - übrigens auch ein Fall von 'Blaulichterei' - das steht dir nicht zu.

Link to post
Share on other sites

@HarryB: Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich irritierend, was du meinst, dir hier rausnehmen zu dürfen. Selbst wenn du irgendwelche Meinungsverschiedenheiten mit z.B. "Blaulicht" haben solltest, so gibt dir das noch lange nicht das Recht, diesen Member permanent durch den Kakao zu ziehen und mit seinem Nickname irgendwelchen Schindluder ("blaulichtest du ...") zu betreiben. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber scheinbar ist dem wohl nicht so.

 

Würde es dir gefallen, wenn hier die Begrifflichkeit "Machst du heute wieder den HarryB?" implementiert werden würde, wobei der Ausdruck dafür stünde, jemanden von oben herab zu behandeln und ihm durch vor- und ausgelebte Attacken jeder Art die Freude an einer Diskussion und einem Meinungsaustausch zu nehmen?

 

Dir Benimmregeln diktieren zu wollen, wäre vergebene Liebesmüh, denn das hätte andere Leute schon vor vielen, vielen Jahren machen sollen.

Link to post
Share on other sites

Um noch mal zum Thema zurückzukehren: Was meintest Du denn nun mit

 

Ich bin gespannt, ob in diesem Fall ein Urteil "im Namen des Volkes" gefällt werden wird. Solange es selbst beim bedauerlichen Tod eines Menschen jedoch scheinbar nur um "juristische Nuancen" zu gehen scheint, sind es wohl irgendwelchen Paragraphen, die letztendlich im Vordergrund stehen.

?

 

Denkst Du, ein Urteil verdiene bei bzw. wegen Berücksichtigung juristischer Nuancen nicht das Prädikat "im Namen des Volkes"?

Link to post
Share on other sites

[....]

 

Für diesen Beitrag bekommst du sicherlich ein "Gefällt mir" von 'Blaulicht'.

Mir verdirbt es die Freude an der Diskussion, wenn Fragen nicht beantwortet werden, sondern die andere Seite nur schwadroniert. In solchen Fällen frage ich dann nach, gewürzt mit einer gehörigen Portion Sarkasmus. Manchmal hilft das, die Diskussion wieder in die richtige Bahn zu bringen, ab und an aber gibt es nur oberlehrerhafte Reaktionen. Es wäre schön, wenn du nun wieder zur Diskussion zurück kehren könntest, anstatt hier den Knigge zu geben.

Link to post
Share on other sites

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/freiburg--polizist-muss-nach-fahrerflucht-mit-todesfolge-zwei-jahre-ins-gefaengnis-6335444.html

 

Aus dem Artikel:

 

Das Gericht verurteilte den suspendierten Polizisten wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht. Man sei unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, sagte Richter Lars Petersen. Denn der Verurteilte stehe "vor einem Scherbenhaufen seiner beruflichen und bürgerlichen Existenz". Nach der Haft werde er sich einen neuen Job suchen müssen.

 

Schade, dass hier nicht mit nur einem einzigen Wort die Familie des Opfers Erwähnung findet. Wenn der Täter "vor einem Scherbenhaufen" steht, wovor steht dann die Familie des Opfers? Kehrt dort nach dem Schuldspruch Friede, Freude und Eierkuchen ein?

 

Ich hoffe, es entsteht nicht der Eindruck der "Oberlehrerhaftigkeit", aber wenn ich mir den Artikel und die vermeintliche Anteilnahme des Richters am kommenden Schicksal des Täters ansehe, dann kommen mir Zweifel.

Link to post
Share on other sites
...Ich hoffe, es entsteht nicht der Eindruck der "Oberlehrerhaftigkeit", aber wenn ich mir den Artikel und die vermeintliche Anteilnahme des Richters am kommenden Schicksal des Täters ansehe, dann kommen mir Zweifel.

 

@ Shelby: Ganz allgemein, vor Gericht steht der Täter im Mittelpunkt, nicht das Opfer.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

@rth: Und genau an diesem Umstand/Zustand sollte sich etwas ändern.

Und wie stellst du dir das vor? In diesem Fall z. B.: Das Opfer ist tot!

Der Täter wird befragt, sagt aus, wird beobachtet. Über ihn wird geurteilt.

 

Wenn du dich mal "richtig" aufregen willst schau dir mal an, wie RA vor Gericht mit Zeugen, die oft auch Opfer sind, umgehen.

Oder lies im RF welche Rechte die Täter haben.

Link to post
Share on other sites

Ich möchte mich nicht aufregen, sondern zeige lediglich - aus meinem Blickwinkel heraus betrachtet - Mißstände auf.

 

Dass es in Deutschland das Phänomen des "Täterschutzes" gibt, scheint unbestritten, und genau hier glaube ich eine Diskrepanz zu erkennen. Bevor die Frage kommt: Nein, ich habe keine Patentlösung in der Schublade, aber womöglich könnte eine Diskussion ein erster Schritt in eine Richtung sein, wo sich vielleicht mal irgendwann etwas ändert.

Link to post
Share on other sites

Der Täter im Strafprozess kann sich vor Gericht verteidigen, er dar sogar ungestraft - in einem gewissen Rahmen - lügen. Wenn das Opfer noch lebt kann es sich als Nebenkläger in den Prozess einbringen. Beide, Täter und Opfer können RA beauftragen. Der Tote wird "Eingeführt", seine Interessen werden oft nicht vertreten. Angehörige treten gelegendlich als Nebenkläger auf. Nebenkläge haben keinen großen Einfluss auf das Geschehen.

Link to post
Share on other sites

Dass es in Deutschland das Phänomen des "Täterschutzes" gibt, scheint unbestritten ...

Wenn man so will, besteht der Täterschutz aus unseren Gesetzen. Und das ist gut so.

 

Bevor die Frage kommt: Nein, ich habe keine Patentlösung in der Schublade, aber womöglich könnte eine Diskussion ein erster Schritt in eine Richtung sein, wo sich vielleicht mal irgendwann etwas ändert.

Es muss ja keine Patentlösung sein, aber vielleicht hast Du eine Idee, die Du in die Diskussion einbringen möchtest.

Link to post
Share on other sites

Komisch, dass aus diesem kurzen Zeitungsartikel gleich geschlossen wird, dass das Opfer keine Rolle gespielt hat, bei der Urteilsfindung.

 

Das hat auch niemand behauptet.

 

Ich schrieb lediglich: "Schade, dass hier nicht mit nur einem einzigen Wort die Familie des Opfers Erwähnung findet."

Link to post
Share on other sites

 

Bevor die Frage kommt: Nein, ich habe keine Patentlösung in der Schublade, aber womöglich könnte eine Diskussion ein erster Schritt in eine Richtung sein, wo sich vielleicht mal irgendwann etwas ändert.

Es muss ja keine Patentlösung sein, aber vielleicht hast Du eine Idee, die Du in die Diskussion einbringen möchtest.

 

 

 

Ein Ansatz wäre es meiner Meinung nach, dass sich die Tat in der Strafe wiederspiegelt.

 

Im vorliegenden Fall ist ein Mensch ums Leben gekommen. Keine Macht der Welt wird diesen Vorfall umkehren können, d.h. auch eine "Wiedergutmachung" wie z.B. bei einem materiellen Schaden ist nicht möglich. Diese Tat wurde vom Gericht vom zwei Jahren Freiheitsentzug geahndet.

 

Im Fall Uli H. ging es "nur" um Steuergelder. Bevor nun der Aufschrei der Empörung kommt, dass Uli H. "uns alle", also die Gemeinschaft als solche geschädigt hätte, möchte ich denjenigen zu Wort bitten, dem Uli H. persönlich geschadet hat bzw. dessen körperliche Unversehrtheit in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

 

Ich fasse zusammen:

 

Eine Steuerhinterziehung (Anm.: Der Schaden kann wiedergutgemacht werden) wiegt schwerer als die Verursachung des Todes eines Menschen.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

möchte ich denjenigen zu Wort bitten, dem Uli H. persönlich geschadet hat bzw. dessen körperliche Unversehrtheit in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

 

Wegen fehlendem Steuergeld wurde bei uns an der Autobahn eine Lärmschutzwand nicht gebaut und nu hab ich einen Hörsturz.

Ihr müßt also bitte etwas lauter schreiben, sonst hör ich euch nicht.

 

Der Personenkreis den dieser Polizist geschädigt hat, ist auch nicht sehr groß.

 

Dein Argument ist völliger Blödsinn.

 

Warum sollte ein Opfer sich im (Strafrechts)Urteil wiederfinden?

Wenn der Polizist einen Kinderschänder umgemangelt hätte, sollte er eine Gehaltserhöhung bekommen?

 

So eine Tat zieht ja nicht nur ein Strafverfahren nach sich, sondern auch einen Zivilprozess.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

 

Komisch, dass aus diesem kurzen Zeitungsartikel gleich geschlossen wird, dass das Opfer keine Rolle gespielt hat, bei der Urteilsfindung.

 

Das hat auch niemand behauptet.

 

Ich schrieb lediglich: "Schade, dass hier nicht mit nur einem einzigen Wort die Familie des Opfers Erwähnung findet."

 

Das ist dann aber Sache der Presse und nicht des Gerichts.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Schade, dass hier nicht mit nur einem einzigen Wort die Familie des Opfers Erwähnung findet.

Schreibe die Redaktion an und frage nach, warum das nicht geschehen ist. Oder meditiere einen Moment über das Kürzel hinter dem Autorennamen und finde heraus, welche Funktion dahintersteht.

 

wenn ich mir den Artikel und die vermeintliche Anteilnahme des Richters am kommenden Schicksal des Täters ansehe, dann kommen mir Zweifel.

Das Zitat lässt keinen Hinweis auf irgendeine Form von Anteilnahme erkennen.

 

Und genau an diesem Umstand/Zustand sollte sich etwas ändern.

In einem Strafprozeß? Warum?

 

Dass es in Deutschland das Phänomen des "Täterschutzes" gibt, scheint unbestritten

Dieser Anschein wird immer wieder gern von der Heu- und Mistgabelfraktion erweckt, die wenig bis keine Ahnnung von unserem Rechtssystem hat und sich damit auch nicht ernsthaft auseinandersetzen möchte.

 

Nein, ich habe keine Patentlösung in der Schublade, aber womöglich könnte eine Diskussion ein erster Schritt in eine Richtung sein, wo sich vielleicht mal irgendwann etwas ändert.

Wie wäre es denn, wenn Du zu der von Dir oben angestoßenen Diskussion beitrügest, statt eine neue vom Zaun zu brechen?

 

Der Täter im Strafprozess kann sich vor Gericht verteidigen, er dar sogar ungestraft - in einem gewissen Rahmen - lügen.

Der Angeklagte kann (und darf) lügen, wie er will.

 

Nebenkläge haben keinen großen Einfluss auf das Geschehen.

Das liegt ganz wesentlich daran, wie engagiert der Nebenkläger bzw. sein Anwalt ist.

 

Ein Ansatz wäre es meiner Meinung nach, dass sich die Tat in der Strafe wiederspiegelt.

Genau das sieht unsere Rechtsordnung vor.

 

Eine Steuerhinterziehung (Anm.: Der Schaden kann wiedergutgemacht werden) wiegt schwerer als die Verursachung des Todes eines Menschen.

Das ist der klassische Fehler, der in solchen Diskussionen immer wieder gemacht wird: der Versuch, zwei grundverschiedene Tatbestände miteinander zu vergleichen.

 

Sag' an: welche Strafe hättest Du in den beiden von Dir erwähnten Fällen für angemessen gehalten? Und warum?

 

Link to post
Share on other sites

 

Der Täter im Strafprozess kann sich vor Gericht verteidigen, er dar sogar ungestraft - in einem gewissen Rahmen - lügen.

Der Angeklagte kann (und darf) lügen, wie er will.

 

Nebenkläge haben keinen großen Einfluss auf das Geschehen.

Das liegt ganz wesentlich daran, wie engagiert der Nebenkläger bzw. sein Anwalt ist.

 

 

Hallo Bieber, eine Frage und eine Anmerkung:

Frage darf der Angeklage auch vorsätlich andere falsche beschuldigen?

Anmerkung: Es gibt eine klare Reihenfolge: Erst der Staatsanwalt, dann die Verteildiger und zum Schluss die Nebenkläger.

Link to post
Share on other sites

@Biber: Ich bin mir nicht sicher, ob du den Artikel wirklich gelesen hast, denn wenn dort u.a. wortwörtlich steht

 

Denn der Verurteilte stehe "vor einem Scherbenhaufen seiner beruflichen und bürgerlichen Existenz". Nach der Haft werde er sich einen neuen Job suchen müssen.

 

dann vermag ich dort durchaus eine gewisse Anteilnahme zu erkennen. Du nicht?

 

Zum Vorwurf des "klassischen Fehlers": Warum sollte es nicht legitim sein, zwei grundlegend verschiedene Taten in Bezug auf ihre Auswirkungen und Langzeitfolgen miteinander zu vergleichen? Hinterzogene Steuergeldern können nachgezahlt werden, ein ausgelöschtes Leben bleibt für alle Zeiten ausgelöscht. Welches Delikt wiegt somit schwerer? Sollte sich die Strafe nicht an der Schwere des Deliktes orientieren?

 

 

 

Sag' an: welche Strafe hättest Du in den beiden von Dir erwähnten Fällen für angemessen gehalten? Und warum?

 

Fall Uli H.: Nachzahlung der hinterzogenen Steuer plus 100 % Strafzuschlag und zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie die Auflage, dass in den kommenden zehn Jahren jedes Jahr eine Steuerprüfung auf Kosten des Uli H. stattfindet.

 

Fall Timo A.: Fünf Jahre Haft und lebenslanger Entzug der FE.

 

Warum? Siehe oben.

Link to post
Share on other sites

Hallo Bieber, eine Frage und eine Anmerkung:

Frage darf der Angeklage auch vorsätlich andere falsche beschuldigen?

er darf lügen, solange er dabei keine weitere Straftat begeht (ist das besser?).

 

@Shelby: der von dir zitierte Satz des Richters spielt bei der Strafzubemessung eine (von vielen) Rolle. Wenn du wissen willst, was sonst noch eine Rolle gespielt hat, musst du dir schon das Urteil besorgen. Presse polarisiert nun mal.

zu der von dir angesprochenen Auflage für U.H., mit der Steuerprüfung: das ist nicht Aufgabe des Gerichts - das macht nämlich die Verwaltung (hier: Finanzverwaltung). Ob und wie sie was prüft ist ihre ureigenste Aufgabe.

zum Stafmaß Timo A.: das Gesetz setzt da einen Rahmen, innerhalb dessen das Gericht sich bewegt. Und bei der Strafbemessung kommen nun mal viele Punkte zur Mitbewertung.

Das Gesetz sieht für Fahrlässige Tötung eine Höchststrafe von fünf Jahren vor - da kann man nicht einfach hingehen und grds. die Höchststrafe verhängen. Vielmehr muss das Gericht eine ganze Menge Erwägungs- und Entscheidungsgründe nennen.

Link to post
Share on other sites

Das Gesetz sieht für Fahrlässige Tötung eine Höchststrafe von fünf Jahren vor - da kann man nicht einfach hingehen und grds. die Höchststrafe verhängen. Vielmehr muss das Gericht eine ganze Menge Erwägungs- und Entscheidungsgründe nennen.

 

 

Welche "mildernden Umstände" würdest du denn höchstpersönlich anführen, wenn sich der Täter (vorsätzlich?) betrunken hat und aufgrund seiner beruflichen Qualifikation wider besseren Wissens in Bezug auf mögliche Folgen und Konsequenzen ein Fahrzeug in Betrieb genommen, einen Unfall mit tödlichem Ausgang verusacht und anschließend unerlaubt und ohne Hilfe zu rufen die Unfallstelle verlassen hat, anschließend "untertaucht" und erst dann wieder auf der Bildfläche erscheint, wenn die Blutalkoholwerte wieder halbwegs im "grünen Bereich" sind? Von dem unmöglichen Verhalten seiner Kollegen will ich hier erst gar nicht anfangen.

 

Also, was könnte in der vorliegenden Situation geeignet sein, um von der Höchststrafe Abstand zu nehmen?

Link to post
Share on other sites

@Biber: Ich bin mir nicht sicher, ob du den Artikel wirklich gelesen hast, denn wenn dort u.a. wortwörtlich steht

 

Denn der Verurteilte stehe "vor einem Scherbenhaufen seiner beruflichen und bürgerlichen Existenz". Nach der Haft werde er sich einen neuen Job suchen müssen.

 

dann vermag ich dort durchaus eine gewisse Anteilnahme zu erkennen. Du nicht?

 

Nein, er wird aus dem Polizeidienst entlassen. Das ist eine schlichte Feststellung.

Link to post
Share on other sites

Also, was könnte in der vorliegenden Situation geeignet sein, um von der Höchststrafe Abstand zu nehmen?

§ 46 Grundsätze der Strafzumessung

 

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

 

(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

 

die Beweggründe und die Ziele des Täters,

 

die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

 

das Maß der Pflichtwidrigkeit,

 

die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,

 

das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

 

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Link to post
Share on other sites

"Er steht vor einem Scherbenhaufen ..." klingt trotz der Umstände immer noch positiver und teilnahmsvoller als z.B. "Er hat Scheiße gebaut und kriegt jetzt genau das, was er verdient!".

 

Darüber, dass er aus dem Polizeidienst entfernt wird, muss doch wohl nicht noch extra diskutiert werden, oder? Selbst wenn Timo A. nach der Haft nur noch als Nachtwächter oder Prospektverteiler arbeiten könnte, hätte er es immer noch besser getroffen als sein Opfer.

Link to post
Share on other sites

"Er steht vor einem Scherbenhaufen ..." klingt trotz der Umstände immer noch positiver und teilnahmsvoller als z.B. "Er hat Scheiße gebaut und kriegt jetzt genau das, was er verdient!".

 

Darüber, dass er aus dem Polizeidienst entfernt wird, muss doch wohl nicht noch extra diskutiert werden, oder? Selbst wenn Timo A. nach der Haft nur noch als Nachtwächter oder Prospektverteiler arbeiten könnte, hätte er es immer noch besser getroffen als sein Opfer.

 

Hallo Shelby: "Er hat Scheiße gebaut und kriegt jetzt genau das, was er verdient!" ist nicht die Sprache eines Richters.

Du warst offensichtlich noch nie in einem Gerichtssaal.

Link to post
Share on other sites

@rth: Meine ganz bewusst drastisch formulierte Aussage sollte lediglich verdeutlichen, dass aufgrund der Wortwahl des Richters ein "Geschmäckle" zurückbleiben könnte.

 

Du wirst es nicht glauben, aber ich war bereits bei diversen Verhandlungen zugegen und kenne Richter, die selbst im Gerichtssaal eine deutliche und unmißverständliche Sprache sprechen.

Link to post
Share on other sites

@Shelby: Ich kenne auch viele Richter, sie drücken sich durchaus deutlich aus, eine Fäkalsprache wie von dir vorgeschlagen pflegen sie nicht.

@PedroK: Bei "fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht" können 2 Jahre "ohne" durchaus angemessen sein. Berufung ist sicher möglich.

Link to post
Share on other sites

Berufung ist sicher möglich.

Ich meine, er sollte gegen das Urteil vorgehen. Es ist aus einer teleologischen Betrachtung heraus dumm und darüber hinaus IMO nicht angemessen, wenn man sich die Strafzumessungs-Grundsätze genauer anschaut.

Link to post
Share on other sites

Frage darf der Angeklage auch vorsätlich andere falsche beschuldigen?

Ergänzend zu hawethie: wenn mit beschuldigen gemeint ist, einem Unbeteiligten die Tat in die Schuhe zu schieben: nein. Wenn damit gemeint ist, seinen eigenen Tatbeitrag klein und den anderer Beschuldigter groß zu reden: ja.

 

Anmerkung: Es gibt eine klare Reihenfolge: Erst der Staatsanwalt, dann die Verteildiger und zum Schluss die Nebenkläger.

Ich weiß jetzt nicht, ob die Nebenkläger nicht vor den Verteidigern kommen, aber unabhängig davon sagt die Reihenfolge nichts über die Wertigkeit aus.

 

Ich bin mir nicht sicher, ob du den Artikel wirklich gelesen hast

Ich schon.

 

Du nicht?

Nö. Das ist lediglich eine Schilderung der Fakten.

 

Warum sollte es nicht legitim sein, zwei grundlegend verschiedene Taten in Bezug auf ihre Auswirkungen und Langzeitfolgen miteinander zu vergleichen?

Weil es zwei grundlegend verschiedene Taten sind, die nicht miteinander vergleichbar sind. Und weil unser Rechtssystem erfreulicherweise auf den Versuch verzichtet, alle möglichen und denkbaren (Straf-)Taten miteinander zu vergleichen und dann eine Art Verhältnis-Ranking der Strafen aufzustellen.

 

Hinterzogene Steuergeldern können nachgezahlt werden, ein ausgelöschtes Leben bleibt für alle Zeiten ausgelöscht. Welches Delikt wiegt somit schwerer?

Siehe oben: der Vergleich ist unzulässig, die Taten müssen unabhängig voneinander betrachtet und beurteilt werden.

Übrigens: wenn die hinterzogenen Steuern nicht nachgezahlt werden können und der Getötete aufgrund einer tödlichen Krankheit nur noch kurz zu leben gehabt hätte, würde sich dann Deine Sicht ändern? Wäre der Familienstand (keine Angehörigen) und das Alter (ziemlich, die Rentenversicherung jedenfalls ist nicht unglücklich) bei der Strafzumessung zu berücksichtigen?

 

Sollte sich die Strafe nicht an der Schwere des Deliktes orientieren?

Unter anderem. Und das tut sie in unserem Rechtssystem grundsätzlich auch. Aber eben nicht im Vergleich zu völlig anderen (Straf-)Tatbeständen.

 

Nachzahlung der hinterzogenen Steuer plus 100 % Strafzuschlag und zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie die Auflage, dass in den kommenden zehn Jahren jedes Jahr eine Steuerprüfung auf Kosten des Uli H. stattfindet.

Warum nicht 200 % Zuschlag und drei Jahre Haft? Das die Steuerprüfung (die zumindest im Betrieb wenigstens gelegentlich stattgefunden haben dürfte) in dem hier diskutierten Fall exakt gar nichts hätte finden können, sei nur am Rande erwähnt.

 

Fall Timo A.: Fünf Jahre Haft und lebenslanger Entzug der FE.

Das mit dem Entzug der FE würde ich (auch in diesem Fall) unterschreiben. Aber warum nicht drei oder sechs oder zwölf Jahre Knast? Würde sich für die Angehörigen dadurch irgendwas ändern?

 

Von dem unmöglichen Verhalten seiner Kollegen will ich hier erst gar nicht anfangen.

Das ist auch gut so. Dazu gibt es nämlich keine zuverlässigen Erkenntnisse.

 

Um bei dem Fall zu bleiben: Das Urteil ist IMO - basierend auf den zugänglichen Informationen - deutlich zu hart. Ich hoffe, dass der Polizist sich dagegen wehrt und wehren kann.

Das sehe ich nicht so. Das er überhaupt wieder eine FE bekommen kann, halte ich sogar für falsch.

Link to post
Share on other sites

Das war mir schon klar. Die finde ich okay, wenn auch nicht besonders viel.

Wenn man sich mal die oben zitierten Grundsätze der Strafzumessung anschaut - Strafrahmen hier: Geldstrafe bis fünf Jahre für die fahrlässige Tötung-, dann ist das Urteil sowohl aus der teleologischen Betrachtung als auch aus logischen Erwägungen heraus viel zu hart und sicherlich nicht zielgerichtet. Meiner Ansicht nach wären da die üblichen elf Monate auf Bewährung, eine sehr spürbare Geldstrafe und ebenso spürbare disziplinarrechtliche Folgen angemessen und ausreichend.

 

Ich gehe dabei davon aus, dass sich der Beamte außer diesem wirklich üblen Fehler nichts weiter hat zuschulden kommen lassen. Wenn dem so ist, hat er IMO eine "zweite Chance" verdient.

Link to post
Share on other sites

Deiner Ansicht kann man natürlich durchaus folgen. Aber es ist sicherlich auch problemlos möglich, der Ansicht des Gerichts zu folgen bzw. eine härtere Strafe zu begründen.

 

Eien Bewährungsstrafe für jemanden, der (sturz-)betrunken Auto fährt, dabei einen anderen Menschen tötet und danach offensichtlich doch recht zielgerichtet und planvoll zu seinem eigenen Vorteil handelt, halte ich persönlich für nicht vertretbar. Die Tatsache, daß es sich hier um einen MEK-Beamten handelt, ist m.E. eher strafverschärfend als strafmildernd (unabhängig von seinem sonstigen dienstlichen Verhalten) zu berücksichtigen. Von diesen Leuten erwarte ich einfach mehr als von einem einfachen Polizisten.

 

Unabhängig davon ist so ein Mensch allerdings als Polizist nicht mehr tragbar. Wenn besoffen einen anderen Menschen töten noch als akzeptabel für einen Staatsdiener gilt - was müßte ein solcher dann anstellen, um aus dem Dienst entfernt zu werden?

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...