videofan 0 Posted May 31, 2010 Report Share Posted May 31, 2010 Sorry für die späte Antwort, hatte diesen Beitrag nicht weiter verfolgt. Unter Punkt 5 und 6 der Begründung des Links zur Entscheidung OLG Frankfurt ist wohl unmissverständlich. Gruß Link to post Share on other sites
Guest bigfoot49 Posted July 20, 2011 Report Share Posted July 20, 2011 Diskussion zu Auch verdrehte Halteverbotsschilder gelten «Bei dieser Schildersituation konnte man nicht eigenmächtig darauf schließen, dass das Halteverbot aufgehoben war.» Anders läge der Fall möglicherweise, wenn die Schilder umgeworfen oder komplett versetzt worden wären Interessant 1 - bei uns stehen häufig Halteverbotsschilder wegen Umzügen. Oft genug werden diese nach dem Umzug einfach nur umgedreht, bis sie dann im Laufe des Tages oder auch mal ein Paar Tage später abgeholt werden -> dort also wohl in Zukunft lieber nicht mehr vor parken. Könnte ja auch ein böser Bub umgedreht haben. Interessant 2 - wer versucht's denn mal mit umwerfen? Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 20, 2011 Report Share Posted July 20, 2011 Die temporären Halteverbotsschilder (Umzug etc.) haben gewöhnlich einen Zeitraum angegeben, in dem sie gelten (alleine aus dem Grund heraus, daß sie 72 Stunden vorher aufgestellt sein müssen...) GrußGoose Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 20, 2011 Report Share Posted July 20, 2011 Bei uns aber idR nur mit Abdaten und keine Begrenzung nach Hinten. Allerdings kündigt man hier den Umzugwunsch und wenn Sachen angeliefert werden eher mit Eimern und einen Zettel an.Zwar rechtlich nicht sauber, aber ok. Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 20, 2011 Report Share Posted July 20, 2011 Bei uns steht grundsätzlich ein "von... bis", zumal der Zeitraum ja auch Bestandteil der Genehmigung ist, die du für ein solches temporäres Halteverbot brauchst. Die Eimer-Zettel-Methode setzt ja voraus, daß andere VT mitdenken und Rücksicht nehmen. Das ist dann doch öfter mal problematisch... GrußGoose Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted July 20, 2011 Report Share Posted July 20, 2011 Nicht nur VT sondern auch von der POL, hier wird der "Müll" von der Straße geräumt und der Verursacher (wenn zu ermitteln) auf sein Fehlverhalten (kostenpflichtig) hingewiesen... Spätestens, wenn sich ein lieber Mitbürger beschwert hat. Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 20, 2011 Report Share Posted July 20, 2011 Wenn sich nun ein Mitbürger beschwert bleibt der Polizei ja wohl nichts anderes übrig, als den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, oder siehst du das anders? GrußGoose Link to post Share on other sites
Guest bigfoot49 Posted July 21, 2011 Report Share Posted July 21, 2011 Bei uns aber idR nur mit Abdaten und keine Begrenzung nach Hinten. genau so meinte ich das. Wobei es hier auch vorkommt, das ein "Am" drunter steht. Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 21, 2011 Report Share Posted July 21, 2011 Wenn da nun steht "Am 21.07.2011", dann ist das ja eine Begrenzung auch nach hinten, denn das bedeutet ja, daß es am 22.07.2011 nicht mehr gilt. GrußGoose Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted July 21, 2011 Report Share Posted July 21, 2011 Wenn sich nun ein Mitbürger beschwert bleibt der Polizei ja wohl nichts anderes übrig, als den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, oder siehst du das anders? GrußGoose Ja, sehe ich. Wenn vom VT Verständnis erwartet wird, kann ich das auch von der POL erwarten. Im pflichtgemäßen Ermessen würde ich diese "Markierung" bei Nichtbehinderung einfach stehen lassen, erst recht, wenn sich niemand beschwert hat. Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 21, 2011 Report Share Posted July 21, 2011 Was habe ich geschrieben? Wenn sich nun ein Mitbürger beschwert bleibt der Polizei ja wohl nichts anderes übrig, als den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, oder siehst du das anders? Was sagst du nun darauf? Ja, sehe ich. Wenn vom VT Verständnis erwartet wird, kann ich das auch von der POL erwarten. Im pflichtgemäßen Ermessen würde ich diese "Markierung" bei Nichtbehinderung einfach stehen lassen, erst recht, wenn sich niemand beschwert hat. Da drängt sich mir der Verdacht auf, daß du mein Posting, obwohl zitiert, nicht richtig gelesen hast... Und wenn sich nun jemand beschwert, so ist das Ermessen bei Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes doch deutlich eingeschränkter als bei der Verfolgung von Ordungswidrigkeiten. GrußGoose Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted July 21, 2011 Report Share Posted July 21, 2011 Okay, war etwas mißverständlich. In meinem ersten Beitrag hatte ich beide Fäller erwähnt, Deine Antwort dagegen nur auf einen Teil meines Beitrags.Keine Sorge, ich habe den Beitrag vollständig gelesen und stimme mit Dir überein, das man bei einer Beschwerde eingeschränkt sein kann bzw. ist.. Link to post Share on other sites
Guest bigfoot49 Posted July 21, 2011 Report Share Posted July 21, 2011 Wenn da nun steht "Am 21.07.2011", dann ist das ja eine Begrenzung auch nach hinten, denn das bedeutet ja, daß es am 22.07.2011 nicht mehr gilt. GrußGoose Hier stehen mehr Schilder auf denen "ab" steht, welche dann am gleichen Tag oftmals (vermutlich von denjenigen, die sie gebraucht haben, aber dann nicht mehr brauchen) umgedreht werden bis sie dann am gleichen Tag oder aber auch Tage später abgeholt werden - auf diese Situation bezog sich dann auch mein Hinweis, das man dort demnächst lieber nicht mehr parken sollte, weil diese umgedrehten Schilder ja laut immer noch gelten würden. Zum anderen stehen hier manchmal jedoch auch Schilder auf denen "am" steht - da ist es klar, dass diese nur an dem deklarierten Tag gelten. Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted July 21, 2011 Report Share Posted July 21, 2011 Wenn sich nun ein Mitbürger beschwert bleibt der Polizei ja wohl nichts anderes übrig, als den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, oder siehst du das anders? Ich sehe das etwas anders. Man sollte schon den Einzelfall beurteilen. Auch wenn sich jemand beschwert (es findet sich fast immr einer) muss es ja nicht wirklich eine Behinderung darstellen. In solchen Fällen kann man durchaus auch mal dem Beschwerdeführer ins Gewissen reden - damit wäre allen besser gedient als mit Krawall jeden Paragraphen durchzusetzen. Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 21, 2011 Report Share Posted July 21, 2011 Man sollte schon den Einzelfall beurteilen.Sei dir sicher, daß das gemacht wird Auch wenn sich jemand beschwert (es findet sich fast immr einer) muss es ja nicht wirklich eine Behinderung darstellen.Aber ein rechtswidriger Zustand. Und dieser ist nun einmal zu beseitigen. In solchen Fällen kann man durchaus auch mal dem Beschwerdeführer ins Gewissen reden - damit wäre allen besser gedient als mit Krawall jeden Paragraphen durchzusetzen.Ich denke, du solltest dich mal einen Tag auf den Streifenwagen setzen und die Realität kennen lernen. Wenn sich da jemand beschwert und Sprüche ablässt wie "und gestern habe ich noch eine Knolle bekommen", dann bringt es nichts, mit dem noch groß zu reden. Dann geht man zu dem Störer und teilt ihm mit, daß er den Parkplatz freimachen (oder mit seinem PKW blockieren) soll, da es eben nicht zulässig ist, einen Stellplatz mit Eimern, Leitern etc. zuzustellen. GrußGoose Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted July 21, 2011 Report Share Posted July 21, 2011 ... dann bringt es nichts, mit dem noch groß zu reden... Das mag oft so sein, aber wenn man immer davon ausgeht wird das nie was.Man muss es schon auch selbst wollen. ... oder mit seinem PKW blockieren ...Immerhin ein Ansatz von gutem Willen. Link to post Share on other sites
Widerspruch 0 Posted February 1, 2013 Report Share Posted February 1, 2013 Eine feststehende Geschwindigkeitsmessanlage, darf keinen welligen Boden aufweisen.Ein Euskirchner Anwalt hatte einen Freispruch erwirkt, da ein Gutachter bescheinigte, dass im Boden empfindliche Drähte eingelassen sind und Messungen z.B. durch entgegenkommende LKW`s verfälscht werden können. Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 1, 2013 Report Share Posted February 1, 2013 In diesem Thread solltest Du schon die Quelle (nicht Deinen Stammtisch) mit angeben, der dieses Unterforum heißt nicht zum Spaß "Urteile".... Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 27, 2014 Report Share Posted February 27, 2014 Frage: Was soll eine Schweizer Gerichtsentscheidung im deutschen Radarforum? Link to post Share on other sites
Bananenbrot 0 Posted February 27, 2014 Report Share Posted February 27, 2014 Frage: Was soll eine Schweizer Gerichtsentscheidung im deutschen Radarforum? weil das u.u. auch für deutsche lenker in der schweiz relevant sein kann.ausserdem gibt es im deutschen radarforum auch eine unterrubrik für die schweiz.somit ist der bezug vorhanden. gruss, bananenbrot Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted February 28, 2014 Report Share Posted February 28, 2014 Schweizer Dinge gehören auch da hin - und nicht ohne Kommentar sonstwohin verteilt. Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 6, 2014 Report Share Posted March 6, 2014 Hallo, Gast225, AG Sigmaringen, Urteil vom 12.02.2013, Az.: 5 OWi 15 Js 7112/12Vieraugenprinzip in Baden Württemberg verpflichtend.leider habe ich diesen Thread, bzw. diesen Beitrag erst jetzt gelesen. Die Meinung des Sigmaringer Richters in allen Ehren, aber er liegt falsch, wie andere Richter in BW schon mehrfach bestätigt haben und wie es auch in der aktuellen Dienstanweisung steht. Das Vieraugen - Prinzip ist schlicht und ergreifend nicht vorgeschrieben, wird allerdings in den meisten Fällen trotzdem praktiziert. Dies einfach zur Sicherheit und auch, um dem Betroffenen zu zeigen, dass alles seine Richtigkeit hat und dass man sich sogar doppelt absichert. Viele Grüße, Nachteule Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 7, 2014 Report Share Posted March 7, 2014 [mod]Diskussion hierher ausgelagert.Bitte nicht in den Einzelthemen diskutieren, da dies nur eine Sammlung sein soll.Die Diskussion sollte/kann dann hier erfolgen.Danke!Gast225[/mod] Link to post Share on other sites
HollowFFM 2 Posted April 28, 2014 Report Share Posted April 28, 2014 Kann mir mal jemand erklären warum die Firma Securitas in mehreren südhessischen Städten und Gemeinden - entgegen der aktuellen Rechtslage - mittels "unbeliehenem" Personal ("Private", ohne Amtsträgerstatus) Knöllchen schreiben darf? Wo bleibt der Widersruch der Kommunalaufsicht und der Kfz-fahrenden Bürgerinnen und Bürger? Wo bleibt die Erinnenrung an das "Rechtsgutachten" der Stadt Frankfurt a. M. zu Securitas-Knöllchen? Ist zwar schon eine Weile her die Frage aber Securitas ist raus > Macht jetzt die WISAG Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 3, 2016 Report Share Posted January 3, 2016 Eine Schwachsinnige Subsumtion und wirre Konstruktion, um sein Ziel die Bestrafung zu erreichen, weil man eben im ersten Verfahren unterlegen ist.Da war wohl einer ziemlich angepisst bei der Behörde. Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 7, 2016 Report Share Posted January 7, 2016 Moin Moin Eine Schwachsinnige Subsumtion und wirre Konstruktion,Das sehen die OLG Richter sicher anders ...weil man eben im ersten Verfahren unterlegen ist.Das ist doch nur die Wahrung des Instanzenzuges. Da war wohl einer ziemlich angepisst bei der Behörde.Und womit?Mit Recht. Gruß Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 7, 2016 Report Share Posted January 7, 2016 Sobbel, on 07 Jan 2016 - 17:52, said: Gast225, on 03 Jan 2016 - 19:25, said:...weil man eben im ersten Verfahren unterlegen ist.Das ist doch nur die Wahrung des Instanzenzuges. Was hat das Verfahren nach dem OWiG mit dem Strafverfahren zu tun. Da gibt es keinen Instanzenzug untereinander. Quote Gast225, on 03 Jan 2016 - 19:25, said:Da war wohl einer ziemlich angepisst bei der Behörde.Und womit?Mit Recht. Gruß Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 8, 2016 Report Share Posted January 8, 2016 Moin Moin Was hat das Verfahren nach dem OWiG mit dem Strafverfahren zu tun. Da gibt es keinen Instanzenzug untereinander. Urteil gelesen?Diesem Urteil liegt keine Owi mehr zugrunde - reines Strafverfahren anfänglich beim AG.Das OLG ist Revisionsinstanz des freisprechenden Berufungsgerichtes (Landgericht). Gruß Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 10, 2016 Report Share Posted January 10, 2016 Nein meine Aussage war ja weil man mit der OWI also dem bösen Raserverstoß nicht durchkam hat man solange gesucht bis man irgendetwas hingebogen hat. Und das OLG Hamm hat im Sinne einer Ergebnisrechtsprechung da noch mitgespielt.Eigentlich ist für solch eine Rechtsprechung eher der BGH bekannt. Ich will ein Ergebnis erreichen und versuche dann den Sachverhalt unter dieses Ergebnis zu subsumieren.Und dann kommt in meinen Augen so ein Blödsinn heraus. Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 11, 2016 Report Share Posted January 11, 2016 Moin Moin OLG Hamm hat im Sinne einer Ergebnisrechtsprechung da noch mitgespielt.Sind wir bei derselben Entscheidung?OLG Stuttgart? Ich würde auch nicht von "gesucht" und "hingebogen" reden - eher von Auslegung (nicht unnötig gibt es Kommentierungen die dicker sind als das kommentierte Gesetz).Recht lebt von der Auslegung der Richter (ist ja fast sowas wie verlängerte Legislative) Und dann kommt in meinen Augen so ein Blödsinn heraus.Das seh ich berufsbedingt natürlich ganz anders Gruß Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 13, 2016 Report Share Posted January 13, 2016 Keine Ahnung wie ich auf Hamm gekommen bin. Zur Auslegung:Die ist im Strafrecht ja etwas eingeschränkt. Link to post Share on other sites
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