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Bananenbrot

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  1. weil das u.u. auch für deutsche lenker in der schweiz relevant sein kann. ausserdem gibt es im deutschen radarforum auch eine unterrubrik für die schweiz. somit ist der bezug vorhanden. gruss, bananenbrot
  2. schon im ot-bereich. freu dich doch drüber das du ein erinnerungsfoto von dem schönen abend mit nach hause nehmen kannst. also ich würde mich darüber total freuen. ehrlich. gruss bananenbrot
  3. Also bei den Beiträgen kann man langsam schwarz sehen......
  4. An dem Tag wo das jemand erfolgreich durchzieht knallen im RF die Korken.
  5. Ich nehme an, du fährst die Strecke regelmässig weil in dem Fall würde ich mir das mal ganz schnell aus dem Kopf schlagen. Wenn Du die Strecke regelmässig fährst, dann kann man wohl davon ausgehen das du über die Beschränkungen entsprechend Bescheid weisst. Wenn du jetzt schon bei 190 Euro angelangt bist, dann würde ich versuchen mal Akteneinsicht zu kriegen. Immerhin sind die Konsequenzen recht gravierend falls du der Schuld überführt wirst. Es gibt da eine Reihe von recht klaren Anforderungen an Blitzerfotos, auf Feststellungen von im Regelfall wenig kompetenten Sachbearbeitern, die eine ve
  6. Auf die Idee, dass es auch Leute gibt, die Manns genug sind für ihre Fehler einzustehen kommst Du wohl erst gar nicht, oder ? Solches Gehabe führt zu höheren Prämien bei der RSV bzw. dazu, dass sich Otto-Normal eine Verkehrs-RSV ohne Selbstbehalt kaum noch leisten kann. Der (Promi-)Trick ist - mit ausreichend Geldmitteln - ein anderer. Man bestellt einfach auf eigenen Rechung einen oder mehrere Sacheverständige, die - natürlich völlig uneigennützig - die bekannten Schwächen eines Meßverfahrens so lange herumschieben bis eine Situation konstruiert ist, die eine Messung zum Nachteil des
  7. So, und jetzt bin ich mal gespannt was Ihr dazu sagt. Ihr wisst ja, was nach dem EGMR kommt...... Wen man keine Ahnung hat dann am Besten...... Das Recht zur Akteneinsicht eines Beschuldigten ist Europarecht. Hierzu sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg, in seinem Urteil vom17.02.1997: „Die Weigerung der StA, dem Beschuldigten bei seiner Verteidigung in eigener Person Akteneinsicht zu gewähren und Kopien aus der Akte zu erhalten, verletzt Art. 6 III und I EMRK.“
  8. Das waere ja schon mal geklaert. Selbiger hat sich ja persoenlich gegen die Aufwertung seines Nicks gewehrt. Tja, jetzt waere eventuell nur noch zu klaeren, wer hier wer ist und obendrein, ob die Toene, die da beim Posaunen heraus kommen, tatsaechlich die richtigen sind. Ich verweise eben noch einmal auf meinen Beitrag, in dem ich das Zitat ueber den Umfang der Akteneinsicht des Betroffenen einstellte. Auch dein Link zu dejure.org hilft da nicht weiter, um darstellen zu koennen, dass die Akteneinsicht so umfaenglich wie noetig ist oder nicht. Generell ist sie jedoch nicht so umfassend wie d
  9. XXX Recht aktueller Entscheid des CH-Bundesgerichts zum Thema Notstandshilfe und Raserei...... [mod] Hier ein nutzbarer Link von Bananenbrot dazu: http://www.law-news.ch/2013/05/kein-fuehrerausweisentzug-nach-raserfahrt-zum-spital [/mod]
  10. Dem ist wohl so. Zudem der Herr Anwalt da einen Fall dramatisch schildert, den Hinz und Kunz auch ohne Anwalt laessig abgewehrt haetten...... Wenn ich mir so gewisse oberschlaue Abwehrtechniken und die individuellen Vorgeschichten mit Unterhaltungswert im RF anschaue, dann ich ich übrigens recht dankbar das so viele Leute sich entweder selber rein reiten bzw. ihren Spielraum - z.b. durch Akteneinsicht - gar nicht nutzen und die Folgen dann stoisch ertragen bzw. aussitzen müssen. Rein praktisch betrachtet erhöht das die Chance, das gewisse Ämter weiterhin Fehler bei Messungen machen. Gut fü
  11. Wenn Du Glück hast, findest Du einen Anwalt der tatsächlich die Interessen des Mandanten - und nicht primär seine eigenen - vertritt. Interesse des weniger guten Anwalts ist z.b. möglichst viele Stunden zu produzieren und den eigenen Aufwand gering zu halten. Wenn du den gefunden hast, dann überlass ihm am besten auch das reden. Der sprachliche Ausflug in gewisse Körperregionen lässt grüssen. Mach mal bitte so etwas wie weiter oben bei ner Polizeikontrolle oder im Gerichtssaal. Da möchte ich wirklich gerne Mäusschen spielen.......
  12. An dem Beispiel sieht man leider mal wieder wie man durch wenig überlegte Aktionen dem Gegner zuarbeitet. Zuerst das RF konsultieren bevor etwas ausgefüllt wird kann echt sinnvoll sein. gruss bananenbrot
  13. Das unscharfe Foto im was-auch-immer-Bogen, auf dem man sich mehr oder minder problemlos erkennen kann, entpuppt sich im Original regelmäßig als Passbild-nahe Aufnahme. Da kann man natürlich trotzdem noch doppelt zahlen und einen Anwalt engagieren (die Herrschaften wollen schließlich auch leben) oder man (er)spart sich das und kommt mit nur einer Zahlung aus der Sache raus. Anders ausgedrückt: auch ohne Glaskugel haben die Vorposter Recht - für den TE ist das Thema ist durch. Hast Du dazu den TE oder die Glaskugel befragt......
  14. Nun, er hat zumindest einen RA in der Hinterhand, der reichlich Werbung fuer sich macht mit einem Foto einer PSS, das nun wirklich nicht geeignet ist fuer eine Verfolgung. Um dieses zu wissen, braucht man aber wirklich keinen RA, zumal man ja in aller Regel das Foto ohnehin anfordert. Im uebrigen muss man nur mal den weiteren Links des Herrn RA folgen, dann kristallisiert sich folgendes heraus: Der Beschuldigte war offensichtlich der Herr Hoenig selbst, das Fahrzeug ganz offensichtlich ein Mietwagen - wer dann im Zusammenhang mit einem solchen Foto das Bussgeld zahlt, ist selbst Schuld.......
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