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Diskussionen zu den aktuellen Urteilen


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  • 4 weeks later...
2.) Das „Blitzer“-Urteil

 

Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht war ein Autofahrer erschienen, der nicht einsah in der Gemarkung Kaufungen (Landkreis Kassel) von einer Firma „geblitzt“ worden zu sein, welche mit der Geschwindigkeitsmessung – und deren Auswertung – von der Stadtverwaltung Kaufungen beauftragt worden war. Auch dieser Kläger hatte Recht bekommen.

In der Urteilsbegründung hierzu heißt es: „Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ (Az.: 2Ss OWi 288/02, veröffentlicht in Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, 07.11.03)

   

Durch die Stadt Bad Hersfeld wurde übrigens die gleiche Firma beauftragt, die in dem Kaufunger-Urteil betroffen war.

Fakt war hier, dass Bürger, die durch die Stadt (durch das beauftragte Unternehmen) geblitzt wurden und bei Verwarngeldbescheiden nicht zahlten, von der Bußgeldstelle beim RP Kassel nicht zur Kasse gebeten wurden (3 Fälle sind mir namentlich bekannt). In einem weiteren mir bekannten Fall wurde nach Überprüfung durch den RP Kassel das Verfahren eingestellt, da der Erlass des Hess. Innenministeriums nicht beachtet wurde. In diesem Fall lag eine nicht unerhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung bei :30: von 27 km/h., also im Bußgeldbereich, vor.

 

Knackpunkt ist auch, dass die Ordnungsbehörde der Stadt Bad Hersfeld die Filme bei der Privatfirma entwickeln und auswerten lies - die die Daten auf CD zog und der Stadt zur Eingabe so zur Verfg. stellte. Diese Verfahrensweise ist nicht zulässig. ;) .

 

es grüsst herzlichst

haphitho ;)

..und noch was - ich bin in Bad Hersfeld noch nie geblitzt worden

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  • 1 year later...
Guest DerBuerger

"Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht war ein Autofahrer erschienen, der nicht einsah in der Gemarkung Kaufungen (Landkreis Kassel) von einer Firma „geblitzt“ worden zu sein, welche mit der Geschwindigkeitsmessung – und deren Auswertung – von der Stadtverwaltung Kaufungen beauftragt worden war. Auch dieser Kläger hatte Recht bekommen.

In der Urteilsbegründung hierzu heißt es: „Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ (Az.: 2Ss OWi 288/02, veröffentlicht in Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, 07.11.03)"

-----------------------

 

Gilt dieses Urteil nun nur für Hessen? Gibt es noch andere Urteile zu diesem Thema aus anderen Bundesländern? Gibt es Aussagen von Bundesebene zu diesem Thema?

 

Danke!

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  • 4 weeks later...
  • 3 months later...
Guest scheffer

Bitte in dieser Reihenfolge...

 

 

"Hilfspolizisten von privaten Überwachungsunternehmen waren in Frankfurt nur vorübergehend im Einsatz (Anm: gemeint ist die Firma Securitas). 2001 gab es 80 Mitarbeiter von diesen Firmen, wegen rechtlicher Schwierigkeiten entschied sich die Stadt dann gegen deren weitere Verwendung." (Frankfurter Rundschau, Hessen & Rhein Main, 15.11.2003)

 

"Ein Privater, der nicht nur in Einzelfällen als gewöhnlicher Zeuge Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringt, sondern die zuständigen Behörden in einer Regelmäßigkeit wie im vorliegenden Fall zur Einleitung von Bußgeldverfahren veranlasst, nimmt eine Stellung ein, die der eines Verwaltungshelfers ähnelt." (...)

"Eine Übertragung dieser Tätigkeit auf Private sieht das Gesetz nicht vor.", so die Rechtsspechung des Amtsgerichts (Az.: 973 OWi 213 Js-OWi 2377/03-2022, veröffentlicht in Frankfurter Rundschau, Hessen & Rhein Main, 15.11.03)

 

"Stattdessen stockten die Gemeindevertreter die Mittel für die externe Kontrolle des ruhenden Verkehrs von 3 500 auf 11 000 Euro auf. Daraufhin hat die Gemeinde den bis Ende dieser Woche befristeten Vertrag mit der Firma "Securitas" (das Unternehmen schickt seine Mitarbeiter auch in Langen, Dreieich und Neu-Isenburg auf die Straßen) bis Ende Juni 2005 verlängert und sich eine Option auf weitere sechs Monate bis Ende 2005 gesichert." (Offenbach Post, 28.12.04)

 

 

Frage an das Forum:

 

Kann mir mal jemand erklären warum die Firma Securitas in mehreren südhessischen Städten und Gemeinden - entgegen der aktuellen Rechtslage - mittels "unbeliehenem" Personal ("Private", ohne Amtsträgerstatus) Knöllchen schreiben darf? Wo bleibt der Widersruch der Kommunalaufsicht und der Kfz-fahrenden Bürgerinnen und Bürger? Wo bleibt die Erinnenrung an das "Rechtsgutachten" der Stadt Frankfurt a. M. zu Securitas-Knöllchen?

 

:cop01:

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Weil Securitas viel Geld verdienen will dürfen die in Hessen das machen was ihnen in Berlin verboten wurde.

 

Beschluß des Kammergerichts Berlin zur Parkraumbewirtschaftung durch Private:

 

"Die Aufnahme eines Sachverhaltes durch private Unternehmen im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs unterliegt hinsichtlich der Verwertbarkeit in einem anschließend durchgeführten Verfahren der Ordnungsbehörde einem Beweiserhebungs- und daraus folgend einem Beweisverwertungsverbot."

(Quelle: Kammergericht, Beschluß v. 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 304 a OWi 467/96)

 

 

Mehr von Securitas im Radarforum unter:

 

http://www.radarfalle.de/news/1999/283.php

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  • 3 months later...

@bluey

 

Natürlich gestehe ich Dir das zu und liefere sogar gleich ein Urteil mit zum Thema Streit im Straßenverkehr (gute Überleitung finde ich):

 

 

Unfall nach Ehekrach im Auto: Versicherung muss den Schaden nicht ersetzen

 

Gero und Ina T. gerieten bei einer Autofahrt in einen derart heftigen Streit über die Fahrweise von Ina, dass Gero in Wut geriet und bei voller Fahrt die Handbremse zog. Ina verlor daraufhin die Kontrolle über das Fahrzeug und landete im Straßengraben. Anschließend wollte Gero seine Versicherung zur Kasse bitten – Fehlanzeige. Wer sich grob fahrlässig verhält, hat keinen Ersatzanspruch.

(Oberlandesgericht Hamm, Az: 20 U 166/01)

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"Führerscheinentzug: Zeitsoldaten

 

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer (privaten) Trunkenheitsfahrt können bei einem Zeitsoldaten Fahren mit dienstlich genutzten Bundeswehrfahrzeugen ausgenommen werden. Das ist dann möglich, wenn der Betroffene im Straßenverkehr bislang nicht auffällig geworden und eine vergleichbare Verfehlung im dienstlichen Bereich nicht zu befürchten ist.

(Amtsgericht Lüdingshausen, Az: 9 Ds 612 Js 7/03 - 45/03)"

 

Nur seltsam, warum das Urteil auf Bundeswehrzeitsoldaten beschränkt ist. So könnte man genauso bei Berufskraftfahrern oder Kurierdiensten verfahren, wenn sie privat erwischt wurden.

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Nutzungsausfall wird von Polizei bezahlt

 

Bei Verdacht auf Straftaten wie etwa Unfallflucht darf die Polizei Autos beschlagnahmen. Erweist sich der Verdacht später aber als falsch, steht dem Autobesitzer für die Zeit der Beschlagnahme Nutzungsausfall zu.

(Oberlandesgericht Celle, Az: 16 U 18/04)

Den Nutzungsausfall bezahlt aber nicht die Polizei, sondern die Verwaltung, der Kreis, das Land, der Bürger.

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Nur seltsam, warum das Urteil auf Bundeswehrzeitsoldaten beschränkt ist. So könnte man genauso bei Berufskraftfahrern oder Kurierdiensten verfahren, wenn sie privat erwischt wurden.

Das wäre echt mal ein Ansatz aus Sicht der Betroffenen. Aber ich halte grundsätzlich nichts von Alkohol am Steuer.

Dafür gibt es sogar eine gesetzliche Regelung, sobei sie eher restrektiv ausgelegt wird. Hauptanwendung ist wohl der Bauer der auf seinen Feldern und hin und zurück zu seinen Hof fahren darf.

 

§ 69a StGB

 

Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

 

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

 

(2) Das Gericht kann von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird.

 

(3) Das Mindestmaß der Sperre beträgt ein Jahr, wenn gegen den Täter in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet worden ist.

 

(4) War dem Täter die Fahrerlaubnis wegen der Tat vorläufig entzogen (§ 111a der Strafprozeßordnung), so verkürzt sich das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der die vorläufige Entziehung wirksam war. Es darf jedoch drei Monate nicht unterschreiten.

 

(5) Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. In die Frist wird die Zeit einer wegen der Tat angeordneten vorläufigen Entziehung eingerechnet, soweit sie nach Verkündung des Urteils verstrichen ist, in dem die der Maßregel zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten.

 

(6) Im Sinne der Absätze 4 und 5 steht der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis die Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 94 der Strafprozeßordnung) gleich.

 

(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.

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  • 1 month later...

So jetzt will ich mal McBreasch wegen einer aktuellen Meldung unterbrechen: Auch in Österreich wird wegen privater Geschwindigkeitsmessungen die Stellung des staatlichen Gewaltmonopols diskutiert. Unter:

 

"Aus für private Radar-Sheriffs in Graz"/ "Vorerst keine Strafe" http://steiermark.orf.at/stories/60671/

 

könnt ihr nicht nur die aktuelle Meldung lesen; auch die Kommentare dazu sind sehr interessant.

In Östereich werden bereits "Mautpreller" von privat Sheriffs der ASFiNAG rausgewunken und angehalten.

 

In der Schweiz hat die Polizeigewerkschaft VSPB ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches u.a. klären soll ob Private überhaupt - von der öffentlichen Hand - mit der Verkehrsüberwachung beauftragt werden dürfen.

 

Ich stelle fest: Auch in den Alpenstaaten scheinen viele Bürgerinnen und Bürger der Meinung zu sein: „Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ (OLG Frankfurt a.M.; Az.: 2Ss OWi 288/02, veröffentlicht in Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, 07.11.03) :ph34s:

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  • 2 months later...
  • 3 months later...
Das OLG Karlsruhe hat kürzlich ein verhängtes Fahrverbot mit Beschluss vom 30.11.2005, Az. 1 Ss 120/05, wieder aufgehoben:

 

Auf dreispurig ausgebauter Landstraße mit Mittelleitplanke braucht ein auswärtiger Verkehrsteilnehmer nicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h zu rechnen.

 

Die Anordnung eines Fahrverbotes wegen grober und beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers scheidet aus, wenn der Verkehrsverstoß lediglich auf eine augenblickliche Unaufmerksamkeit zurückzuführen ist, die jeden sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann. In derartigen Fällen des so genannten "Augenblickversagens" fehlt es an einer ausreichenden individuellen Vorwerfbarkeit. So ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h auf einer dreispurig ausgebauten Landstraße mit Mittelleitplanke ungewöhnlich. Mit einer solchen braucht ein auswärtiger Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres zu rechnen.

 

StVG § 24, StVG § 25 Abs. 1, BKatVo § 4 Abs.2 S. 2, StPO § 267 Abs.1 S. 3

 

Quelle: Jurion Rechtsdatenbank

 

Na also, es geht doch ! Vermutlich gab es das :B): Limit dort nur um bequemer abkassieren zu können.

 

Gruß, Radfahrer

dazu auch noch diesen hier

 

Zu schnell in fremder Gegend - kein Fahrverbot

 

DRESDEN -

 

Auch wenn ein Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschreitet, kann das Gericht von der Verhängung des Regelfahrverbotes absehen. Voraussetzung hierfür ist, daß ein sogenanntes Augenblicksversagen vorliegt, das nicht auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht. Darauf weisen Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein hin und beziehen sich dabei auf einen Beschluß des OLG Dresden (Az.: Ss OWi 353/05).

Quelle Hamburger Abendblatt
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  • 1 month later...
„Pappe“ weg – Ersatz aus Prag nützt nix!

 

Besonders clever wollte die Autofahrerin Tina H. (33) sein: Nachdem ihr der Führerschein wegen Alkoholkonsums abgenommen wurde, erwarb sie in Tschechien einen neuen. Doch die Polizei nahm ihr bei einer Kontrolle auch diesen ab. Urteil: Ausländische Führerscheine sind kein Ersatz.

(Oberverwaltungsgericht Münster, Az: 16 B 736/05)

Irgendwie paßt der Sachverhalt des Beschlusses nicht zu dem Aktenzeichen.

 

Link

 

Nach dem Link zu dem Beschluß handelt es sich bei unter diesen Aktenzeichen durchgeführten Verfahren des einsweiligen Rechtsschutz um einen Mann der 1982 geboren wurde und die FE wegen Drogen verloren hat.

 

siehe auch hier

 

Im Ergebnis sei festgehalten, das es nur eine vorläufige Entscheidung ist und man dringend auf die zweite Entscheidung des EuGH zu diesen Problem wartet.

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Ich finde schon das das Urteil zum Sachverhalt paßt, deutlich macht es der letzte Satz:

 

Letztlich geht es allein darum, dass Trunksüchtige, Drogenabhängige oder andere Personen, die sich nach deutschem Recht in der Vergangenheit bereits als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen haben, die Möglichkeit erhalten sollen, in einem Mitgliedstaat unter vereinfachten Bedingungen eine Fahrerlaubnis zu erwerben, ohne dass ansonsten persönliche oder berufliche Bindungen zu diesem Staat bestehen. Dieses persönliche Interesse des Antragstellers ist nachrangig gegenüber dem öffentlichen Interesse am Ausschluss ungeeigneter Personen von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr.

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Hast Du jetzt Schwierigkeiten damit das in dem Fallbeispiel um eine Frau und um Alkohol ging? Wie gesagt es ist ein Fallbeispiel, welches aufzeigen soll das ausländische Führerscheine hier nicht akzeptiert werden, wenn die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges fehlt. Und ich denke der Beschluß tut es.

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das stört mich daran nicht, nur wenn man Urteile veröffentlicht sollte das Aktenzeichen schon stimmen, um den gesamten Sachverhalt auch beurteilen zu können, denn aus den kurzen Stück Text ergibt sich idR nicht warum das Gericht so entschieden hat.

 

Das geht jetzt aber nicht an dich, sondern an deine Quelle die das vorher eben besser hätte überprüfen müssen.

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Das muß nicht sein, das sollte ja die Aufgabe der Quelle sein.

 

IdR paßt ja alles zusammen.

 

Mir ist es auch nur aufgefallen, da ich diesbezüglich im Hintergrund die Sache verfolge und daher das Aktenzeichen für den gesamten Beschluß bei ggogle eingegeben habe und er mir dann ein anderes Urteil präsendierte.

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Hätte da einen Vorschlag

 

Zur besseren Übersicht würde ich vorschlagen den Urteilen eine eigene Kategorie in den FAQ zu geben

 

ala

  • Verkehrsverstöße
    • Geschwindigkeit
    • Rotlicht
    • ...

    [*]Meßtechnik

    • ...

    [*]Warn- und Störtechnik

    • ...

    [*]Urteile

    • Geschwindigkeit
    • Rotlicht
    • Parkverstöße
    • sonstige Verkehrsverstöße
    • Führerschein
    • ...

Ich werde das nachher mal im internen vorschlagen. Mal sehen ob das geht.

 

Vorschläge bezgl. Kategorien natürlich willkommen.

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  • 8 months later...

Ich sehe da keinen Widerspruch. Im einen Fall geht es um grobe Fahrlässigkeit bei Inanspruchnahme der Vollkasko, im anderen Fall um die Frage der Mithaftung, wenn eigentlich jemand anderes schuld ist.

 

[mod]

So war es auch nicht gemeint-nur als Einstieg gedacht gewesen.

Ich werde meine Einleitung und diesen Beitrag später hier entfernen und in die Diskussion verschieben.

[/mod]

Edited by Gast225
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  • 3 weeks later...

Zu den beiden von Gast225 geposteten Urteilen:

 

Hab die beiden Urteile gelesen, kann sie aber nicht nachvollziehen und kann mich dieser Meinung mit meinem bisherigen Wissen überhaupt nicht anschließen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass sich das als allgemeine Rechtsauffassung durchsetzen könnte.

 

Dieselbe Handlung, das ununterbrochene Führen des Kraftfahrzeugs ohne Anlegen des Sicherheitsgurtes als Dauerordnungswidrigkeit, stellt aber notwendigerweise zugleich die Ausführungshandlung des weiteren Verkehrsverstoßes dar, nämlich das Führen des Kraftfahrzeugs mit zu geringem Sicherheitsabstand.

 

Mit dem Entschluss, am Straßenverkehr ohne Gurt teilzunehmen, wären ja alle in dem Zusammenhang begangenen Owis Tateinheit. Das wäre ja praktisch, weil dann kommt's auf den ein oder anderen Verstoß mehr ja auch nicht mehr an.

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Genau das wird auch gegen die zwei Beschlüsse ins Feld geführt. Die Sanktionierungd der Gurtverstoßes würde nicht möglich sein, wenn andere OWi dazutreten.

 

Ansonsten entspricht sie auch nicht den angeführten Beispielen zu § 19f OWiG der eindeutig bei Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit und Gurtverstoß von Tatmehrheit ausgeht.

 

Mal sehen was andere Gerichte machen werden.

 

Theoretischerweise mußte ja nun in MP und NRW sich jede Behörde an den Entscheidungen orientieren. Zumindest kann man sich darauf berufen. :blush:

 

Praktisch beharrt man wohl weiter auf Tatmehrheit.

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  • 6 months later...

Mußte mich zwar auch erst einmal vergewissern, aber darunter ist folgendes zu verstehen.

 

Wenn du ein Fahrzeug/eine Fahrzeugkollone links überholst und dabei an eine Querstraße kommst so mußt du beim Passieren eine erhöhte aufmerksam auf den möglichen Querverkehr legen und damit rechnen das dieser Querverkehr Fehler begeht, also zum Beispiel dir deine Vorfahrt nimmt die ja auch auf der Gegenspur gilt.

 

Wenn du dies nicht machst so haftetst du mit.

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  • 1 year later...
  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...
Guest bigfoot49

hatte gestern auch überlegt das einzustellen, habe nur keine weitere Quelle gefunden (bin im Lawblog drüber gestolpert), wurde war schon im VP vor wenigen Wochen behandelt, aber auch keine weiteren Links

 

darum hab ich erstmal gewartet und nun war Flo schneller <_<

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  • 1 month later...

[mod]

Ausgelagert aus Urteile.

 

Gast225

[/mod]

 

Durch bloggende Juristen wird mein Bild vom Rechtsstaat immer mehr verschlechtert. :nolimit:

Tateinheit oder Tatmehrheit

Recht haben und Recht bekommen....

 

Die Mandantin ist nicht angeschnallt 12 km/h zu schnell gefahren. Die Bußgeldstelle erlässt einen Bußgeldbescheid über insgesamt 55.- €, 25.- € für die Geschwindigkeitsüberschreitung, 30.- € für das Nichtanlegen des Gurts.

 

Hiergegen lege ich Einspruch ein mit der Begründung, nach der Rechtsprechung des hier zuständigen OLG Rostock (Beschluss vom 27.08.2004, Az. 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03, vgl. auch OLG Hamm) stünden die beiden Delikte nicht in Tatmehrheit, sondern in Tateinheit (was jedenfalls in M-V seit fünf Jahren bekannt sein dürfte).

 

Die Bußgeldstelle ficht das natürlich überhaupt nicht an, sie gibt die Sache stumpf an das zuständige Gericht ab. Dieses teilt mit, die Rechtsauffassung der Verteidigung zu teilen und ebenfalls von Tateinheit auszugehen und regt an, auf dem Beschlusswege zu entscheiden.

 

Trotz erheblichen argumentativen Aufwands ist das Gericht aber nicht bereit, die Kosten und insbesondere die notwendigen Auslagen (sprich: Verteidigerkosten) jedenfalls teilweise der Landeskasse aufzuerlegen. Begründung: Die Verstöße lägen schließlich vor.

 

Fazit: Die Bußgeldstelle darf völlig ungestraft versuchen, Bürger durch rechtlich falsche Verhängung überhöhter Geldbußen abzuzocken. Wenn der Bürger sich dann wehrt, bekommt er vom Gericht zwar Recht, aber als „Retourkutsche" die durch seinen Einspruch entstandenen erhöhten Kosten aufgebrummt.

 

Wäre die Mandantin nicht rechtsschutzversichert gewesen, hätte es sich also aus wirtschaftlichen Gründen empfohlen, die überhöhte Geldbuße zu akzeptieren, weil durch einen Einspruch Kosten entstehen, die noch weit höher ausfallen. Es lebe die Gerechtigkeit!

 

Quelle

 

MfG Bauloewe

Edited by Gast225
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Recht haben und Recht bekommen....

Quatsch,

 

jetzt wird schon gejammert wenn die Sünderin ihren Hintern hoch bringen soll um ihr vermeintliches Recht zu bekommen. Soll hier der Staat noch den Hintern pudern damit sich die Dame nicht wund wird?

 

Anderer Richter, und sie hätte Pech gehabt.

 

Endlich mal eine Entscheidung die klar macht, auch vermeintliches Recht gibt es nicht zum Nulltarif.

 

Wenigstens steigen wegen dem jetzt nicht die Steuern, sondern die Beiträge der Rechtsschutzversicherung.

 

MfG.

 

hartmut

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Recht haben und Recht bekommen....

Quatsch,

 

jetzt wird schon gejammert wenn die Sünderin ihren Hintern hoch bringen soll um ihr vermeintliches Recht zu bekommen. Soll hier der Staat noch den Hintern pudern damit sich die Dame nicht wund wird?

 

Anderer Richter, und sie hätte Pech gehabt.

 

Endlich mal eine Entscheidung die klar macht, auch vermeintliches Recht gibt es nicht zum Nulltarif.

 

Wenigstens steigen wegen dem jetzt nicht die Steuern, sondern die Beiträge der Rechtsschutzversicherung.

 

MfG.

 

hartmut

 

hartmut, deine rechtsauffassung ist schon reichlich merkwürdig. es kann ja wohl nicht sein, dass hier jemand einen FEHLER macht, nämlich die behörde, die offensichtlich zu doof oder zu faul war sich das urteil des eigenen OLGs anzusehen, und dass der betroffene durch diesen fehler finanzielle nachteile hat.

aber vielleicht fändest du es ja auch lustig wenn das finanzamt dir einen falschen steuerbescheid schickt, und dich die klage dagegen mehr kostet als die geforderte summe aus dem steuerbescheid? wenn dem so ist, mache ich gerne einen hinweis an das für dich zuständige finanzamt. dann müssen wir uns jedenfalls keine sorgen machen, dass die justizbehörden nicht kostendeckend arbeiten. du leistets da ja gerne finanzielle hilfe :nolimit:

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hartmut, deine rechtsauffassung ist schon reichlich merkwürdig.

:nolimit:

es kann ja wohl nicht sein, dass hier jemand einen FEHLER macht, nämlich die behörde, die offensichtlich zu doof oder zu faul war sich das urteil des eigenen OLGs anzusehen, und dass der betroffene durch diesen fehler finanzielle nachteile hat.
#

Hat die Behörde einen Fehler gemacht? Sehe ich nicht, sie hat ihre Rechtsauffassung vertreten der ich von der Logik her gut folgen kann. Andere Richter, andere Urteile, was solls?

 

Und wenn einer meint das gewisse Dinge anders gewertet werden sollen, womit hast Du da ein Problem wenn derjenige dann auch etwas leisten muss, egal ob jetzt Zeit oder Geld?

 

aber vielleicht fändest du es ja auch lustig wenn das finanzamt dir einen falschen steuerbescheid schickt,

Und dann? Muss ich eben dagegen angehen, kostet mich auch Geld wenn sich ein Steuerberater damit beschäftien muss. Ist Lebensrisiko.

 

Aber wenn Du andere Auffassung bist, würdest Du es sicher auch begrüßen wenn den Sündern die volle Kosten die z.B. bei Fahrerermittlungen entstehen, auch dem Sünder berechnet werden. Oder soll das jetzt wieder eine Einbahnstraße werden?

 

MfG.

 

hartmut

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hartmut, deine rechtsauffassung ist schon reichlich merkwürdig.

:whistling:

es kann ja wohl nicht sein, dass hier jemand einen FEHLER macht, nämlich die behörde, die offensichtlich zu doof oder zu faul war sich das urteil des eigenen OLGs anzusehen, und dass der betroffene durch diesen fehler finanzielle nachteile hat.
#

Hat die Behörde einen Fehler gemacht? Sehe ich nicht, sie hat ihre Rechtsauffassung vertreten der ich von der Logik her gut folgen kann. Andere Richter, andere Urteile, was solls?

 

richtig, hier besagt das urteil aber dass die rechtsaufassung der behörde fehlerhaft ist. sie kann sich gerne bei den anderen richtern ausheulen, ändert aber nichts daran dass ihre rechtsaufassung in diesem fall abschliessend als fehlerhaft angesehen wurde. punkt

 

Und wenn einer meint das gewisse Dinge anders gewertet werden sollen, womit hast Du da ein Problem wenn derjenige dann auch etwas leisten muss, egal ob jetzt Zeit oder Geld?

 

klar soll er was leisten. aber wenn er letztendlich mit seiner wertung richtig gelegen hat, und dies wurde ihm abschliessend durch einen richter bestätigt, dann hat eben die behörde die kosten für ihre fehlerhafte rechtsaufassung zu tragen. hat sie ja keiner gezwungen auf ihrer fehlerhaften rechtsaufassung zu beharren. und es ist wäre auch ein netter denkzettel für die behörde, dass sie mit steuergeldern nicht so leichtfertig umgeht, sondern erstmal ihre erfolgsaussichten auslotet. die bei dem urteil des eigenen OLG sicher eher als dürftig angesehen werden durften. da kann man der behörde ja fast schon ignoranz oder sturheit vorwerfen.

 

aber vielleicht fändest du es ja auch lustig wenn das finanzamt dir einen falschen steuerbescheid schickt,

Und dann? Muss ich eben dagegen angehen, kostet mich auch Geld wenn sich ein Steuerberater damit beschäftien muss. Ist Lebensrisiko.

 

richtig, lebensrisiko. aber nicht wirklich gerecht und durchaus kritikwürdig.

 

Aber wenn Du andere Auffassung bist, würdest Du es sicher auch begrüßen wenn den Sündern die volle Kosten die z.B. bei Fahrerermittlungen entstehen, auch dem Sünder berechnet werden. Oder soll das jetzt wieder eine Einbahnstraße werden?

 

auch hier finde ich deine rechtsaufassung etwas merkwürdig. seit wann muss ein bankräuber die polizei bezahlen die ihn festnehmen soll? vielleicht kenne ich da nicht genug, aber ich kenne keinen demokratischen staat wo dies so wäre. gab es nichtmal fälle wo die angehörigen der hingerichteten die gewehrkugel noch bezahlen mussten?

nein im ernst, es ist aufgabe der polizei den verantwortlichen fahrer zu ermitteln. da hat der staat auch die kosten zu tragen. wenn hier jemand allerdings bewusst und nachweisbar falsche angaben macht, können ihm dann gerne die kosten auferlegt werden. aber auch nur dann.

 

VG Tom

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richtig, hier besagt das urteil aber dass die rechtsaufassung der behörde fehlerhaft ist. sie kann sich gerne bei den anderen richtern ausheulen, ändert aber nichts daran dass ihre rechtsaufassung in diesem fall abschliessend als fehlerhaft angesehen wurde. punkt

Ja und? :whistling:

 

klar soll er was leisten. aber wenn er letztendlich mit seiner wertung richtig gelegen hat, und dies wurde ihm abschliessend durch einen richter bestätigt, dann hat eben die behörde die kosten für ihre fehlerhafte rechtsaufassung zu tragen.

Wurden der Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt?

 

Also ich glaube nicht.

 

richtig, lebensrisiko. aber nicht wirklich gerecht und durchaus kritikwürdig.

Findest Du?

Imho ist es ganz normal sich gegen Forderungen zu wehr zu setzen, wenn jemand glaubt die Forderungen bestehen zu unrecht.

 

Bedeutet noch lange nicht, dass derjenige dann auch die Kosten geltend machen kann. Sonst stelle ich in Zukunft jedem der mir eine Rechnung schickt eine Rechnung zurück weil ich die Rechnung prüfen muss.

 

auch hier finde ich deine rechtsaufassung etwas merkwürdig. seit wann muss ein bankräuber die polizei bezahlen die ihn festnehmen soll?

Und warum nicht, wer die Kosten verursacht, soll doch bitte auch die Kosten tragen.

 

Oben, bei dem Beispiel mit der Behörde willst Du es ja auch. Die Behörde hat in deinen Augen einen Fehler gemacht, also soll sie, wenn ich deine Aussage richtig verstanden habe, auch die Kosten tragen.

 

Irgendwie widersprüchlich. :nolimit:

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Mace
Endlich mal eine Entscheidung die klar macht, auch vermeintliches Recht gibt es nicht zum Nulltarif.

Und was macht das für einen Sinn?

 

Du hast Recht und musst trotzdem dafür zahlen, es zu bekommen, oder wie?

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richtig, hier besagt das urteil aber dass die rechtsaufassung der behörde fehlerhaft ist. sie kann sich gerne bei den anderen richtern ausheulen, ändert aber nichts daran dass ihre rechtsaufassung in diesem fall abschliessend als fehlerhaft angesehen wurde. punkt

Ja und? :whistling:

 

kein und, nur eine antwort auf deine frage "Hat die Behörde einen Fehler gemacht?"

 

JA

 

klar soll er was leisten. aber wenn er letztendlich mit seiner wertung richtig gelegen hat, und dies wurde ihm abschliessend durch einen richter bestätigt, dann hat eben die behörde die kosten für ihre fehlerhafte rechtsaufassung zu tragen.

Wurden der Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt?

 

Also ich glaube nicht.

 

habe ich auch nicht behauptet. hier gab es aber noch weitere kosten, auf denen der beschuldigte nun sitzen bleibt. dies kritisiere ich

 

richtig, lebensrisiko. aber nicht wirklich gerecht und durchaus kritikwürdig.

Findest Du?

 

ja

 

Imho ist es ganz normal sich gegen Forderungen zu wehr zu setzen, wenn jemand glaubt die Forderungen bestehen zu unrecht.

 

Bedeutet noch lange nicht, dass derjenige dann auch die Kosten geltend machen kann. Sonst stelle ich in Zukunft jedem der mir eine Rechnung schickt eine Rechnung zurück weil ich die Rechnung prüfen muss.

 

der vergleich hinkt. denn ich würde einer bussgeldbehörde auch nicht mein porto in rechnung stellen, wenn ich auf einen zeugenbefragungsbogen antworte. aber wenn mir der klageweg kosten verursacht, dann will ich diese im erfolgsfall schon wieder ersetzt haben. was übrigens absolut üblich ist. ausser du willst hier fundamentale rechtsprinzipien in frage stellen. letztendlich wäre es ja auch wirklich bedenklich, wenn es nur noch möglich wäre sein recht einzuklagen, wenn man über die passenden finanziellen mittel verfügt. oder würdest du da kein problem sehen?

 

 

auch hier finde ich deine rechtsaufassung etwas merkwürdig. seit wann muss ein bankräuber die polizei bezahlen die ihn festnehmen soll?

Und warum nicht, wer die Kosten verursacht, soll doch bitte auch die Kosten tragen.

 

ohweiha. na dann macht es dir doch sicher nichts aus, wenn du bei jedem grenzübertritt z.b in die schweiz gleich die rechnung in die hand gedrückt bekommst für die kosten der zollbeamten. schliesslich verursachst du mit deinem grenzübertritt in diesem moment die kosten.

 

Oben, bei dem Beispiel mit der Behörde willst Du es ja auch. Die Behörde hat in deinen Augen einen Fehler gemacht, also soll sie, wenn ich deine Aussage richtig verstanden habe, auch die Kosten tragen.

 

ich glaube dir fehlt hier die unterscheidung zwischen dienstleistungen die der steuerzahler, also die allgemeinheit zu tragen hat, und welchen die von den betreffenden zu tragen sind. sonst haben wir auch bald wieder schulgeld. es geht hier nicht um die frage des fehlers, sondern darum, dass es nicht sein kann dass man nach einem gewonnen prozess auf seinen kosten sitzen bleibt. sonst könnten gerichte auch bald eintrittsgelder nehmen. dann kann man das günstige tagesticket nehmen, oder die monatskarte wenns etwas länger dauert, oder die dauerkarte. wenn die kohle nicht reicht, muss man eben den prozess abbrechen. tja pech gehabt, dann kommt man eben nicht zu seinem recht. das darf ja ruhig was kosten. je mehr kohle, desto mehr recht. tolle aussichten.

 

Irgendwie widersprüchlich. :nolimit:

 

finde ich nicht. aber okay, wir müssen ja hier keinen konsens finden.

 

VG Tom

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kein und, nur eine antwort auf deine frage "Hat die Behörde einen Fehler gemacht?"

 

JA

Nein, sie veritt eben eine andere Rechtsauffassung, und solange es keine klare Grundsatzentscheidung gibt, kann sie diese Auffassung vertreten und versuchen durchzusetzen.

 

Wo ist da ein richtig oder falsch?

 

klar soll er was leisten. aber wenn er letztendlich mit seiner wertung richtig gelegen hat, und dies wurde ihm abschliessend durch einen richter bestätigt, dann hat eben die behörde die kosten für ihre fehlerhafte rechtsaufassung zu tragen.

Wurden der Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt?

 

Also ich glaube nicht.

 

richtig, lebensrisiko. aber nicht wirklich gerecht und durchaus kritikwürdig.

Findest Du?

 

ja

 

ohweiha. na dann macht es dir doch sicher nichts aus, wenn du bei jedem grenzübertritt z.b in die schweiz gleich die rechnung in die hand gedrückt bekommst für die kosten der zollbeamten. schliesslich verursachst du mit deinem grenzübertritt in diesem moment die kosten.

Die Kosten verursacht doch wer unrechtmäßig handelt, oder glaubst Du die Zöllner stehen wegen mir Engel an der Grenze?

 

ich glaube dir fehlt hier die unterscheidung zwischen dienstleistungen die der steuerzahler, also die allgemeinheit zu tragen hat, und welchen die von den betreffenden zu tragen sind. sonst haben wir auch bald wieder schulgeld.

Für Schule und sonstige Dienstleistung werden Steuern erhoben. Schulgeld, na gut, dann könnten wenigstens einige sagen: Die Schule war nicht umsonst, nur vergebens.

 

es geht hier nicht um die frage des fehlers, sondern darum, dass es nicht sein kann dass man nach einem gewonnen prozess auf seinen kosten sitzen bleibt.

Welcher gewonnener Prozeß? Hat das Ding mit einem Urteil geendet? Ist da jemand vor Gericht gestanden? Der Richter hat doch nur im Prinzip der Bußgeldstelle mitgeteilt, mit eurer Auffassung kommt ihr bei mir nicht durch.

 

Wenn es jetzt zu einer Verhandlung mit Erfolg für die Dame gekommen wäre, sähe die Sache etwas anders aus.

 

Was glaubst Du wie oft jemand angezeigt, ein Verfahren gegen ihn eröffnet wird, ohne das es nachher überhaupt zu einer Klage kommt. Die Kosten sind dann auch Privatvergnügen. Darf jetzt jeder der zu Unrecht eine Anhörung bekommt auch den Anwalt in Rechnung stellen können, wenn es nicht einmal zu einem Prozess kommt?

 

MfG.

 

hartmut

Edited by hartmut
Überflüssiger Text entfernt Quote gesetzt
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Nein, sie veritt eben eine andere Rechtsauffassung, und solange es keine klare Grundsatzentscheidung gibt, kann sie diese Auffassung vertreten und versuchen durchzusetzen.

 

Wo ist da ein richtig oder falsch?

 

was in diesem fall die richtige oder falsche rechtsaufassung ist, entscheidet das hier zuständige höchste gericht. das hat entschieden dass die behörde hier falsch lag.

 

Die Kosten verursacht doch wer unrechtmäßig handelt, oder glaubst Du die Zöllner stehen wegen mir Engel an der Grenze?

 

nein, die kosten werden durch die kontrolle verursacht. warum die kontrolle besteht ist eine andere frage. aber wenn keiner die grenze übertreten könnte, bräuchten wir keine zöllner. wenn du schon nach ursachen suchst.

 

Für Schule und sonstige Dienstleistung werden Steuern erhoben. Schulgeld, na gut, dann könnten wenigstens einige sagen: Die Schule war nicht umsonst, nur vergebens.

 

na dann, also bist du für die einführung von schulgeld?

 

Welcher gewonnener Prozeß? Hat das Ding mit einem Urteil geendet? Ist da jemand vor Gericht gestanden? Der Richter hat doch nur im Prinzip der Bußgeldstelle mitgeteilt, mit eurer Auffassung kommt ihr bei mir nicht durch.

 

Wenn es jetzt zu einer Verhandlung mit Erfolg für die Dame gekommen wäre, sähe die Sache etwas anders aus.

 

ups, asche auf mein haupt. das hatte ich überlesen. ich dachte dazu gäbe es ein urteil. sorry

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  • 9 months later...
AG Dillenburg Beschluss vom 02.10.2009 Az. 3 OWi 2 Js 54432/09

 

eigener Leitsatz

 

Bei der Messung mit der Poliscanspeed (PSS) handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren.

Aufgrund der Nichtnachprüfbarkeit der Zuordnung des Messwertes zum Fahrzeug aufgrund der fehlenden Bereitschaft des Herstellers Vitronic die technischen Parameter bereitzustellen, war der Betroffene freizusprechen.

Bei einem Messgerät welches bei der Spurzuordnung und der Zuordnung des gemessenen Fahrzeugtypes (Pkw, Lkw) jeweils Fehlerquoten von rund fünf Prozent aufweist, lässt es nicht ausschließen, das bei mehreren Fahrzeugen es ebenfalls zu einer fehlerhaften Zuordnung des Messwertes zu nicht gemessenen Fahrzeugen kommen kann.

 

kein Volltext verfügbar

 

Überholt durch Entscheidung OLG Frankfurt.

 

[mod]

Das OLG Frankfurt hat dies nicht gesagt, sondern nur auf juristische Fehler hingewiesen an denen das Urteil des AG Dillenburg leidet (Begründung) und daher die Sache zurückverwiesen.

 

hier mal der Link zum Volltext des Beschlusses.

Link OLG Frankfurt Beschluss vom 01.03.2010 Az. 2 Ss-OWi 577/09

 

Ich hoffe der Link leitet auf die richtige Seite. Ansonsten bitte kurze PN an mich.

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
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