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Hohe Parkgebühr...:-(


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Ich stand gerade mal 2 Minuten auf einem von 2 freien Behindertenparkplätzen in der Veitstraße in Berlin, die ich noch nie(!) rechtmäßig belegt gesehen habe, um meine Hemden in der Reinigung gegenüber abzugeben (ja, es waren höchstens 2 Minuten!). Und schon waren die "Freunde" in Grün-Weiß zur Stelle... Die haben mich wahrscheinlich noch in die Reinigung gehen sehen, meinten aber, daß sie gerade abschleppen lassen wollten...Natürlich kam auch in der ganzen Zeit, die mich dieser [zensiert] gekostet hat keine Behinderten, schon gar nicht zwei... Aber vielleicht lief für den großen Meister ja Silvester nicht wie geplant oder er will seine Quote möglichst frühzeitig erfüllen (Ja, das Gerücht hält sich und das wird durch solches Verhalten unterstützt!). Auf die Frage, was er denn als Parkplatz empfehlen würde, kam nur Borsighallen oder Parkhaus Tegelcenter. Zumindest ein Teil unserer Beamten hat es immer noch nicht kapiert, daß Zeit Geld ist. Und auf Grund der Steuern in Dt. ist es eigentlich sogar ihr Geld, welches sie mit solchen Ansichten verschwenden. Es ist ja nun mal so, wenn ich sinnlos Zeit verschwenden muß, weil ich keinen brauchbaren Parkplatz in der Nähe finde, verdiene ich weniger Geld und zahle dann auch weniger Steuern. Aber dann wieder meckern, wenn kein Geld aus Steuermitteln für neue PCs o.ä. für die Polizei da ist.

In den letzten fünf Jahren kreiste ich dort bis zu 10 Minuten um den Block, um einen freien Parkplatz zu finden, und habe die beiden freien BPs immer gemieden. Heute habe ich es mal riskiert und es wurde teuer. Beides nervt und ich such mir 'ne neue Reinigung. Soll sie doch pleite machen. Nein, nicht wegen mir alleine, aber anderen Kunden ging/geht es ja ähnlich... Ich habe heute gerade 'ne neue entdeckt und muß mal die Preise checken. Die Spanne für Oberhemden reicht ja in Berlin von 1,00 bis 4,10 €...

Daß der Behindertenparkplatz rutschig (weil nicht geräumt) und nur am Rand befahrbar war, weil der Rest mit Feuerwerksmüll belegt war, interessiert ja auch nicht. Möchte mal wissen, ob sich da ein Gehbehinderter freiwillig drauf stellt und ohne Stürze davon kommt.

 

Wenn man sich in dieser sch... verschwenderischen Pleite-Stadt statt ums Abzocken mal genau so schnell um die Verkehrssicherungspflicht kümmern würde. Aber nein, es wurden ja alle vom Schnee überrascht. Die Straßen wurden nicht geräumt, sondern vom Verkehr freigefahren, die Fußwege in Wittenau sind heute noch mit Vorsicht zu genießen, weil weder geräumt noch gestreut wurde. Aber Berlin braucht ja Geld für den Schloß-Neubau...

 

Naja, genug gemeckert. Ich wünsche allen hier ein gesundes neues Jahr, sogar den Grün-Weißen im Forum...;-)

Tasko

 

PS: An unsere Grün-Weißen: Meiner Meinung helfen kostenlose Verwarnungen im Sinne der Verkehrssicherheit etc. oft mehr als die scheinbar im Vordergrund stehende Geldbeschaffung... Ist natürlich vom Einzelfall abhängig, aber bei persönlichen Gesprächen unmittelbar nach dem "Verbrechen" i.d.R. möglich.

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Guest Pferdestehler

Der Stammtisch 2006 ist feierlich eröffnet. :ph34t:

 

Parken auf Behindertenparkplätzen ist einfach nur asi. Wer es dennoch macht, muß eben mit dem Risiko leben, daß es teuer wird. Der Umstand, daß man selbst(!) noch nie dort einen Behinderten hat stehen sehen, berechtigt zu gar nichts. Just im Moment wenn man dort unberechtigt parkt, kommt dann einer und was dann? Soll er ein paar Mal um den Block fahren und sich was anderes suchen?

 

Sich Vorteile auf Kosten klar Benachteiligter zu verschaffen ist zum :blink:

 

Au weia. Ja ja, und die Polizei Berlin ist vom Einkommen des TE's abhängig. Klar. Wer sooo wichtig ist... :P

 

*schon mal ein Bierchen aufmach*

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@Tasko,

 

Ich stand gerade mal 2 Minuten auf einem von 2 freien Behindertenparkplätzen in der Veitstraße in Berlin, die ich noch nie(!) rechtmäßig belegt gesehen habe......

 

Versuch mal nur einen einzigen Tag im Rollstuhl zu verbringen, dann verstehst Du wie wichtig solche Parkplaetze fuer einen Behinderten sind.

Mein Bruder ist seit einem Unfall an den Rollstuhl gefesselt und auch wenn Du es vielleicht nicht wahrhaben willst, koennte es dennoch moeglich sein dass ein Behinderter an einem zu Unrecht belegten Behindertenparkplatz vorbei faehrt, weil er aus seinem Fahrzeug heraus nicht erkennen kann, ob das geparkte Fahrzeug eventuell ebenfalls einen Behinderten gehoert.

 

Behindertenparkplaetze und Feuerwehrzufahrten sollten fuer jeden Falschparker Tabu sein.

 

mfg. Peter

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Guest NiliQB

Es scheint doch das zuzutreffen, was ich beim Anblick der Kehler Innenstadt stets vermute:

 

Es gibt ein Grundrecht, maximal 10 Meter vom Laden entfernt zu parken. Fußwege von wenigen Minuten sind für den Durchschnittsmenschen nicht zumutbar. Soll der Rollifahrer doch ums Eck parken - der muss ja nicht laufen. Nur sch...ade, dass die Ladentür nicht breiter ist, sonst könnte ich noch zur Kasse vorfahren.

 

</sarkasmus>

 

Und irgendwas mache ich sowieso falsch in meinem Leben. Erstens ist mein Verdienst offensichtlich derartig winzig, dass ich zu der absoluten Minderheit gehöre, bei denen 100m Fußweg nicht gleich einen Zusammenbruch der Volkswirtschaft bedeuten, zweitens mache ich Besorgungen außerhalb meiner Abeitszeit und rechne ohnehin nicht in Stundenlöhnen, und drittens bin ich zwar auch nicht grad begeistert, ein paar Blocks weit vom Parkplatz zum Laden zu laufen, aber das ist halt der Nachteil, mit dem man bei Autobenutzung rechnen muss - wenn ich diesen Nachteil beseitigt haben möchte: Fahrrad, ÖPNV, zu Fuß gehen - ist dafür an anderer Stelle wieder unbequemer, aber man kommt halt bis vor die Tür.

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Ich stand gerade mal 2 Minuten auf einem von 2 freien Behindertenparkplätzen[...]

Du standest nicht, Du hast geparkt.

Es ist ja nun mal so, wenn ich sinnlos Zeit verschwenden muß, weil ich keinen brauchbaren Parkplatz in der Nähe finde, verdiene ich weniger Geld und zahle dann auch weniger Steuern. Aber dann wieder meckern, wenn kein Geld aus Steuermitteln für neue PCs o.ä. für die Polizei da ist.
Ja ne, is klar... :ph34t:
[...]und ich such mir 'ne neue Reinigung. Soll sie doch pleite machen.

Noch ein Steuerzahler weniger. :P

Daß der Behindertenparkplatz rutschig (weil nicht geräumt) und nur am Rand befahrbar war, weil der Rest mit Feuerwerksmüll belegt war, interessiert ja auch nicht.
Das hast Du jetzt mal richtig erkannt.
Wenn man sich in dieser sch... verschwenderischen Pleite-Stadt statt ums Abzocken mal genau so schnell um die Verkehrssicherungspflicht kümmern würde.

...hättest Du doch trotzdem dort geparkt, oder?

Meiner Meinung helfen kostenlose Verwarnungen im Sinne der Verkehrssicherheit etc. oft mehr als die scheinbar im Vordergrund stehende Geldbeschaffung...

Die helfen höchstens Deiner Brieftasche. Wer sich von 35,00 € nicht abhalten lässt, wird auch ein freundliches "Du, Du, Du" ignorieren.

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Schon wieder einer, der Parkplatzlotto gespielt hat und jetzt nicht einsehen will, dass man da auch mal verlieren kann :ph34t:

 

Wenn man das Geld für die Hemdenreinigung hat, sollte auch noch soviel übrig sein, dass es für´s Parkhaus um die Ecke reicht. Oder man hat ´ne Tippse, die man hinschicken kann. :P Vielleicht lässt die Reinigung einen Drive-Inn-Schalter bauen. Frag doch mal höflich an. :blink:

 

Ich schleppe auch jeden Tag meinen Außendienst-Laptop (13KG) und diverses anderes Werkzeug durch die Gegend. Das Leben ist halt kein Wunschkonzert.

 

Bei mir um die Ecke steht ein personengebundener Behindertenparkplatz seit zwei Jahren leer, außer wenn Falschparker drauf rumlümmeln. Das zuständige Ordnungsamt hat mir auf Anfrage mitgeteilt: "der Anspruchsberechtigte dieses Parkplatzes wohnt noch dort und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Sonderparkberechtigung bestehen weiterhin. Ob er den Platz nutzt, liegt in seinem Ermessen.

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Wieder ein paar Hörige...

 

Für euch zum Mitmeißeln:

- Es war ein zweiter BP frei.

- Daß innerhalb von 2 Minuten bei 2 Parkplätzen Parkplätzen, die regelmäßig frei sind, gleich 2 Behinderte kommen, ist ja wohl nicht realistisch.

- Beide Parkplätze waren IMO wegen ihrer Glätte eh' nicht für Gehbehinderte geeignet.

 

Und @Officer: Lern lesen... Und ein bißchen Menschenkenntnis würde in Deinem Job nicht schaden. Eine Verwarnung regt zum Nachdenken an, bloße Abzocke ruft bestenfalls Trotzreaktionen hervor. Aber das Machtgefühl genießen ist ja schöner...

 

Wird eigentlich das Auto eines Gehbehinderten abgeschleppt, wenn er die zu wenigen "normalen" Parkplätze nutzt? Machen auch viele. Und das finde ich asozial!

 

@NiliQB

Nicht jeder kriegt Gehalt.

Auch wenn einzelne Angestellte im Stau stehen, entspricht das einem nicht nennenswerten wirtschaftlichen Schaden. Wieso aber wird als gesamter volkswirtschaftlicher Schaden durch Staus eine Zahl mit vielen Nullen genannt? Genau, weil es viele betrifft! Es läppert sich eben. Wenn ich irgendwo durch behördlichen Müll Zeit vertrödele, gehen dem Staat z.B. mal 50€ an direkten Steuern durch die Lappen. Machen das 10.000, sind das schon mal 500.000€. Interessiert nur keinen, zum Teil kann man das ja lokal durch OWi-Verfolgung wieder reinholen...

 

@Papa

Auf den letzten verbliebenen BP würde ich mich auch nicht stellen. Aber wenn, wie so oft, mehrere BPs frei sind und kein einziger normaler Parkplatz weit und breit, dann habe ich kein moralisches Problem damit, diesen Parkplatz für zwei Minuten zu benutzen.

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Auch wenn es bei dem TE und anderen nur-mal-eben-auf-dem-Behinderten-Parkplatz-stehen-Leuten sicherlich nichts nutzt: danke Wavestar0759, Officer, Papa, Pferdestehler und ganz besonders NiliQB für die Beiträge!

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:ph34t: Dann jammer nicht rum,wenn Zeit Geld ist erledige Privatsachen eben in deiner Freizeit,dann kannst du vielleicht auch mal 20m laufen. :blink: Soll übrigens gesund sein.Ansonsten akzeptier eben das man beim falschparken auch mal erwischt wird.

 

Die Typen die immer mit dem Spruch Zeit ist Geld ihr Fehlverhalten entschuldigen wollen stehen mir eh bis oberkante Unterlippe. :P Erfahrungsgemäß haben die mehr Zeit als Geld.Ausserdem bringt es unser Land auch nicht weiter wenn man das eigene Fehlverhalten mit dem Anderer entschuldigt.

Fakt ist das du wissendlich falsch geparkt hast,also trag auch die Kosten.Wenn bei dir Zeit so viel Wert ist solltest du die Strafe ja locker wegstecken können,du hast ja ein mehrfaches gespart.

 

- Beide Parkplätze waren IMO wegen ihrer Glätte eh' nicht für Gehbehinderte geeignet.

 

Vielleicht weil so gehfaule wie du drauf geparkt hatten als der Räumdienst unterwegs war?

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Welcher Räumdienst? Der, der sich bis heute von der Überraschung erholt hat?

Die Sache mit der Reinigung kann ich nicht in meiner Freizeit erledigen, sonst würde ich das tun. Deren Öffnungszeiten decken sich dummerweise mit meiner regulären Arbeitszeit.

Naja, zum Glück kann man sich wenigstens in der U-Bahn noch auf die Behindertenplätze setzen, bis ein Anspruchsberechtigter kommt. Wenns nach euch geht, sicher auch nicht mehr lange...

Und was das Sparen angeht: Stimmt, gespart habe ich zwar nicht, aber so viel mies gemacht habe ich auch nicht. So kann man sich auch über die Abzockerei (IMO) hinwegtrösten....;-)

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Deren Öffnungszeiten decken sich dummerweise mit meiner regulären Arbeitszeit.

Das Problem habe ich auch öfter: Arbeitszeit 9-18 Uhr

 

Wann hat die Post geöffnet? 9-18 Uhr :P

Wann hat der Reifenhandel offen? 9-18 Uhr :ph34t:

Wenigstens kann man bei Lidl bis 20 Uhr einkaufen ...

 

Bei meinem nächsten Job werde ich mal auf Gleitzeit bestehen ...

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Guest NiliQB

OK, da hab ich das Glück, dass es meinen Arbeitgeber relativ wenig juckt, wenn ich in angemessenem Rahmen kleine Privatdinge erledige.

 

Und NEIN, ich nutze den Umstand nicht aus, dass wild rumstehende Taxis idR hier bei uns von den Ordnungskräften ignoriert werden!

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Guest Pferdestehler
dann käme zum Vorwurf des Falschparkens ja noch hinzu, dass du vorsätzlich falsch geparkt hast und man dir das so wunderbar nachweisen könnte :rolleyes:

und natürlich ein Missbrauch der Warnblinkanlage

Zweifel...

 

Wenn man dann rauskommt, behauptet daß der Motor einfach abgesoffen war und man wanrblinkend in die Parklücke ist, um sich in der naheliegenden Reinigung telefonisch Hilfe von der Werkstatt zu rufen, ist die ganze Angelegenheit den Bach runter. :rolleyes:

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Tasko,02.01.2006, 23:10]

 

Für euch zum Mitmeißeln:

 

- Es war ein zweiter BP frei.

 

Fuer Dich zum Nachdenken

 

Und wenn es 10 freie Plaetze gewesen waehren, bist Du trotzdem im Unrecht.

 

- Daß innerhalb von 2 Minuten bei 2 Parkplätzen Parkplätzen, die regelmäßig frei sind, gleich 2 Behinderte kommen, ist ja wohl nicht realistisch.

 

Wenn Du berufsmaessig so eingespannt und immer in Eile bist, stellt sich die Frage woher Du diese Gewissheit nimmst.

 

- Beide Parkplätze waren IMO wegen ihrer Glätte eh' nicht für Gehbehinderte geeignet.
Das hat fritz the cat bereits beantwortet.

 

Wird eigentlich das Auto eines Gehbehinderten abgeschleppt, wenn er die zu wenigen "normalen" Parkplätze nutzt? Machen auch viele. Und das finde ich asozial!

 

Gehbehinderte duerfen selbstverstaendlich auch auf "normalen" Parkplaetzen parken, machen sie aber eher selten weil, durch die Breite bedingt, die Tueren nicht weit genug aufgehen um in den Rollstuhl umzusteigen. Auch mit Gehhilfen ist das schon ziemlich eng.

Hier den Begriff "asozial" zu gebrauchen, finde ich alles andere als angebracht.

 

@Papa

Auf den letzten verbliebenen BP würde ich mich auch nicht stellen. Aber wenn, wie so oft, mehrere BPs frei sind und kein einziger normaler Parkplatz weit und breit, dann habe ich kein moralisches Problem damit, diesen Parkplatz für zwei Minuten zu benutzen.

 

Wenn Du damit kein moralisches Problem hast, muß die Verkehrsueberwachung auch kein moralisches Problem haben, Dein Fahrzeug notfalls abzuschleppen.

 

An jeder Grundstueckseinfahrt ist der Bordstein abgesenkt damit der Deutschen liebstes Kind keinen Schaden nimmt. Das gilt leider nicht fuer alle Fussgaengerampeln und das kann mitunter eine unueberwindbare Huerde fuer einen Behinderten sein.

 

Informiere Dich bitte etwas ausfuehrlicher bevor Du egoistische Ansprueche geltend machst.

 

mfg. Peter

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Und @Officer: Lern lesen... Und ein bißchen Menschenkenntnis würde in Deinem Job nicht schaden.

Menschenkenntnis ist nie verkehrt. Verständnis für die berechtigten Belange benachteiligter Mitmenschen im Übrigen auch nicht. ;)

Eine Verwarnung regt zum Nachdenken an, bloße Abzocke ruft bestenfalls Trotzreaktionen hervor.
Als da wären? Trotzig weiterhin dort parken und fleißig Bußgelder für diese vorsätzlichen Verstöße kassieren? :rolleyes::lol:

Außerdem hast Du doch eine Verwarnung bekommen, was soll also die Aufregung? :D

Aber das Machtgefühl genießen ist ja schöner...

Jau, Du musst es ja wissen... :lol::lol:

Wird eigentlich das Auto eines Gehbehinderten abgeschleppt, wenn er die zu wenigen "normalen" Parkplätze nutzt?
Wird eigentlich Deine Wohnung zwangsgeräumt, wenn Du bei Bekannten übernachtest?

 

@PS

 

Wenn man dann rauskommt, behauptet daß der Motor einfach abgesoffen war und man wanrblinkend in die Parklücke ist, um sich in der naheliegenden Reinigung telefonisch Hilfe von der Werkstatt zu rufen, ist die ganze Angelegenheit den Bach runter.  :rolleyes:

Wäre nur etwas unglücklich, dann die Tüte mit den gereinigten Klamotten in der Hand zu halten. Und auf Nachfrage sollte die Reinigung die "Pannenversion" dann auch bestätigen können (und sich darüber im Klaren sein, dass eine uneidliche Falschaussage vor Gericht letztlich eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen wird).

Nicht zu vergessen, das Dir den Blödsinn sowieso kein Richter abnimmt (Stichwort: freie Beweiswürdigung)

 

Nee, da hat hawethie schon ganz recht. Macht summa summarum 80,00 € für die beiden vorsätzlichen Verstöße + Verwaltungsgebühr. :P

 

Und das ist, ich denke, hier sind wir uns einig, in diesem Fall auch gut so. ;)

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Hallole

 

***** pech gehabt *****

 

da hilft nur eins: zahlen und nicht jammern und künftig den Parkplatz für Behinderte eben frei lassen. Und wenn nicht, dann halt nochmal zahlen usw. usw. usw.

 

Aber nein, jetzt mal im Ernst:

wer auf einem Behindertenparkplatz steht ist selber schuld. Und wer erwischt wird hat

 

***** pech gehabt *****

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Und wenn es 10 freie Plaetze gewesen waehren, bist Du trotzdem im Unrecht.

Ja, lt. Ges(chwa)etzgeber.Ja und? Habe ich jemanden am Parken gehindert? Wie gesagt, es hätten innerhalb von 2 Minuten gleich 2 Parkberechtigte kommen müssen.

 

 

- Daß innerhalb von 2 Minuten bei 2 Parkplätzen Parkplätzen, die regelmäßig frei sind, gleich 2 Behinderte kommen, ist ja wohl nicht realistisch.

Wenn Du berufsmaessig so eingespannt und immer in Eile bist, stellt sich die Frage woher Du diese Gewissheit nimmst.

Ich habe vier Jahre lang praktisch um die Ecke gewohnt und bin oft dort lang zur Arbeit gefahren. Meine Hemden habe ich auch die ganze Zeit dort reinigen lassen.

 

- Beide Parkplätze waren IMO wegen ihrer Glätte eh' nicht für Gehbehinderte geeignet.

Das hat fritz the cat bereits beantwortet.

Hast Du meine Antwort darauf auch gelesen? Oder hast Du sie geflissentlich ignoriert?

 

Wird eigentlich das Auto eines Gehbehinderten abgeschleppt, wenn er die zu wenigen "normalen" Parkplätze nutzt? Machen auch viele. Und das finde ich asozial!

Gehbehinderte duerfen selbstverstaendlich auch auf "normalen" Parkplaetzen parken, machen sie aber eher selten weil, durch die Breite bedingt, die Tueren nicht weit genug aufgehen um in den Rollstuhl umzusteigen. Auch mit Gehhilfen ist das schon ziemlich eng.

Nicht jeder Parkberechtigte ist auf Gehhilfen oder Rollstuhl angewiesen. Etliche können auch noch relativ gut laufen, wenn auch keine ewig langen Strecken.

 

Hier den Begriff "asozial" zu gebrauchen, finde ich alles andere als angebracht.
Geschmackssache.

Die Anzahl der Parkplätze ist zumindest offiziell nicht völlig willkürlich gewählt. Also gehe ich mal davon aus, daß sie sich nach der Anzahl der potentiellen Benutzer richtet. Wenn sich nun so einer auf einen normalen Parkplatz stellt, bleibt der explizit für ihn bereitgestellte Behindertenparkplatz leer. Und für nicht (ausreichend) Gehbehinderte sind die Behindertenparkplätze nicht legal benutzbar. Hätte sich der Behinderte stattdessen auf den ihn reservierten BP gestellt, hätte der nächste nicht Behinderte auch noch einen Parkplatz gefunden. Soll das etwa soziales Verhalten sein?

 

Wenn Du damit kein moralisches Problem hast, muß die Verkehrsueberwachung auch kein moralisches Problem haben, Dein Fahrzeug notfalls abzuschleppen.

Haben die nicht, müssen sie auch nicht. Beweist mir bei der kurzen Zeitspanne und weiteren freien BPs, daß das Geld im Vordergrund steht.

 

An jeder Grundstueckseinfahrt ist der Bordstein abgesenkt damit der Deutschen liebstes Kind keinen Schaden nimmt.
Bei Ausfahrten mag das stimmen. Wenn die Parkordnung vorschreibt, daß man wenigstens mit einer Hälfte auf dem Gehweg zu parken hat, riskiert man öfter mal Reifenschäden.

 

Das gilt leider nicht fuer alle Fussgaengerampeln und das kann mitunter eine unueberwindbare Huerde fuer einen Behinderten sein.

Da gebe ich Dir ja recht. Hat aber mit dem Thema nix zu tun. Außerdem ist es bei der "Topf-Finanzierung" in Deutschland nun mal so, daß das Geld lieber für den "Straßen-Rückbau" ausgegeben wird, als in Richtung behindertengerechte Verkehrswege umzuschichten.

 

Informiere Dich bitte etwas ausfuehrlicher bevor Du egoistische Ansprueche geltend machst.

???

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Und @Officer: Lern lesen... Und ein bißchen Menschenkenntnis würde in Deinem Job nicht schaden.

Menschenkenntnis ist nie verkehrt. Verständnis für die berechtigten Belange benachteiligter Mitmenschen im Übrigen auch nicht. :rolleyes:

Ich habe niemanden behindert. Und weil ich eben Rücksicht auf die Belange des einen möglichen Behinderten genommen habe, der evtl. gerade in diesen zwei Minuten dort einen Parkplatz sucht, habe ich den Parkplatz der beiden gewählt, der wegen dem Silvestermüll mittig nicht befahrbar war.

 

Und wenn Du Dich mal ein bißchen umschauen würdest, stellst vielleicht auch Du fest, daß BPs irgendwie bißchen reichlich verteilt wurden. Mag sein, daß zu Behindertentreffen die Parkplätze mal in der Anzahl nötig sind. Den Rest des Jahres stehen sie größenteils frei, mal abgesehen von Falschparkern. (Extra für Dich: Der Absatz ist jetzt nicht mehr auf diesen Fall bezogen!)

 

Achso: Willst Du ernsthaft behaupten, daß es unter Deinen Kollegen keine machtgeilen A... gibt? Also ich habe schon mit einem hier in Berlin Bekanntschaft machen dürfen. Und damit ist nicht der von diesem Fall gemeint, der war dagegen harmlos.

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Und wenn es 10 freie Plaetze gewesen waehren, bist Du trotzdem im Unrecht.

Ja, lt. Ges(chwa)etzgeber.Ja und? Habe ich jemanden am Parken gehindert? Wie gesagt, es hätten innerhalb von 2 Minuten gleich 2 Parkberechtigte kommen müssen.

 

 

- Daß innerhalb von 2 Minuten bei 2 Parkplätzen Parkplätzen, die regelmäßig frei sind, gleich 2 Behinderte kommen, ist ja wohl nicht realistisch.

Wenn Du berufsmaessig so eingespannt und immer in Eile bist, stellt sich die Frage woher Du diese Gewissheit nimmst.

Ich habe vier Jahre lang praktisch um die Ecke gewohnt und bin oft dort lang zur Arbeit gefahren. Meine Hemden habe ich auch die ganze Zeit dort reinigen lassen.

 

- Beide Parkplätze waren IMO wegen ihrer Glätte eh' nicht für Gehbehinderte geeignet.

Das hat fritz the cat bereits beantwortet.

Hast Du meine Antwort darauf auch gelesen? Oder hast Du sie geflissentlich ignoriert?

 

Wird eigentlich das Auto eines Gehbehinderten abgeschleppt, wenn er die zu wenigen "normalen" Parkplätze nutzt? Machen auch viele. Und das finde ich asozial!

Gehbehinderte duerfen selbstverstaendlich auch auf "normalen" Parkplaetzen parken, machen sie aber eher selten weil, durch die Breite bedingt, die Tueren nicht weit genug aufgehen um in den Rollstuhl umzusteigen. Auch mit Gehhilfen ist das schon ziemlich eng.

Nicht jeder Parkberechtigte ist auf Gehhilfen oder Rollstuhl angewiesen. Etliche können auch noch relativ gut laufen, wenn auch keine ewig langen Strecken.

 

Hier den Begriff "asozial" zu gebrauchen, finde ich alles andere als angebracht.
Geschmackssache.

Die Anzahl der Parkplätze ist zumindest offiziell nicht völlig willkürlich gewählt. Also gehe ich mal davon aus, daß sie sich nach der Anzahl der potentiellen Benutzer richtet. Wenn sich nun so einer auf einen normalen Parkplatz stellt, bleibt der explizit für ihn bereitgestellte Behindertenparkplatz leer. Und für nicht (ausreichend) Gehbehinderte sind die Behindertenparkplätze nicht legal benutzbar. Hätte sich der Behinderte stattdessen auf den ihn reservierten BP gestellt, hätte der nächste nicht Behinderte auch noch einen Parkplatz gefunden. Soll das etwa soziales Verhalten sein?

 

Wenn Du damit kein moralisches Problem hast, muß die Verkehrsueberwachung auch kein moralisches Problem haben, Dein Fahrzeug notfalls abzuschleppen.

Haben die nicht, müssen sie auch nicht. Beweist mir bei der kurzen Zeitspanne und weiteren freien BPs, daß das Geld im Vordergrund steht.

 

An jeder Grundstueckseinfahrt ist der Bordstein abgesenkt damit der Deutschen liebstes Kind keinen Schaden nimmt.
Bei Ausfahrten mag das stimmen. Wenn die Parkordnung vorschreibt, daß man wenigstens mit einer Hälfte auf dem Gehweg zu parken hat, riskiert man öfter mal Reifenschäden.

 

Das gilt leider nicht fuer alle Fussgaengerampeln und das kann mitunter eine unueberwindbare Huerde fuer einen Behinderten sein.

Da gebe ich Dir ja recht. Hat aber mit dem Thema nix zu tun. Außerdem ist es bei der "Topf-Finanzierung" in Deutschland nun mal so, daß das Geld lieber für den "Straßen-Rückbau" ausgegeben wird, als in Richtung behindertengerechte Verkehrswege umzuschichten.

 

Informiere Dich bitte etwas ausfuehrlicher bevor Du egoistische Ansprueche geltend machst.
???

Du hast zu Unrecht auf einem Behindertenparkplatz Dein Fahrzeug abgestellt und wurdest dafuer zu Recht verwarnt.

 

Alles was Du hier schreibst sind untaugliche Rechtfertigungsversuche und Einsicht ist wohl von Dir nicht zu erwarten.

Fuer Dich mag eine geeignete Wortwahl "Geschmackssache" sein, fuer mich eine Form des Anstandes.

 

Daher erspare ich mir jeden weiteren Kommentar.

 

Dich von Deinem Fehlverhalten zu ueberzeugen ist Sache des "Ges(chwa)etzgeber"s und eine Frage des Preises.

 

 

mfg. Peter

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Typisch Deutschland. Ja nicht in Frage stellen, was der Ges(chwa)etzgeber mal wieder produziert hat. Bei verbleibenden freien BPs würde eine Regelung, daß man z.B. 3 Minuten mit eingeschalteter Warnblinkanlage drauf parken darf, niemandem schaden. Die Warnblinke deshalb, weil ein "Dauerparkberechtigter" daran erkennen könnte, daß der Parkplatz gleich geräumt wird (falls der letzte verbleibende BP in den drei Minuten besetzt werden sollte).

Hast schon Recht, EOD. Euch Hörige kann man ja auch nicht zum Nachdenken anregen...

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Euch Hörige kann man ja auch nicht zum Nachdenken anregen...

Da ich nicht hörig bin, kann man mich sehr wohl zum Nachdenken anregen - nur frage ich mich, was es in Deinem Fall groß bringen soll.... :rolleyes:

 

Fakt ist, Du hast geparkt. Fakt ist, auf dem falschen Platz. Fakt ist, Du hast ein Knöllchen an der Backe. Klar kann man zu Recht (bitte nicht endlos) darüber diskutieren, ob die von Dir beschriebene OWI seitens des :rolleyes: zwingend verfolgt werden müßte, ich persönlich denke auch, daß das Knöllchen ein wenig überzogen ist.

 

Aber es ist dennoch rechtens!!!! Der Polizist ist in der Verfolgung einer OWI frei.

 

Wenn Du nun an dieser Sache etwas zum Guten bewegen willst, wende Dich an die zuständigen Stellen und hinterfrage

 

a.) ob die Anzahl Behindertenparkplätze an der besagten Stelle wirklich angemessen sind

b.) ob die Verfolgung Deines Parkverstoßes angesichts der tatsächlichen Umstände nicht eingestellt werden könnte.

 

Mehr kannst Du nicht machen.

 

Oder die Schnauze halten und in Halterhaftung gehen. Könnte noch ein paar Euronen sparen.

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Also, nur damit ich es nochmal für mich zusammenfasse: Deine Zeit ist sehr kostbar und wertvoll, wenn du etwas weiter weg parken würdest, würde dich das Zeit und Einkommen kosten. Du parkst daher "falsch", weil es, deiner Berechnung zufolge für dich persönlich günstiger ist, wenn du so wenig Zeit wie möglich investierst. Du weißt, dass die Benutzung von Behindertenparkplätzen nicht jedermann gestattet ist und sanktioniert werden kann. Du hast bei deiner Abwägung jedoch die "Parkgebühr" des näher gelegenen Parkplatzes außer Acht gelassen, dich also schlichtweg verrechnet?

 

Wieso gehst du davon aus, dass innerhalb kurzer Zeit nicht 2 Behinderte dort parken wollen? Das ist nicht unmöglich.

 

Auch das Parken Behinderter auf "normalen" Parkplätzen ist vollkommen in Ordnung. Denn so werden die Behindertenparkplätze für die freigehalten, die sie *unbedingt* benötigen. Dein Beispiel, dass dadurch möglicherweise ein nicht-Behinderter keinen Parkplatz findet, ist doch wohl vollkommen daneben. Schließlich hat der nicht-Behinderte die Möglichkeit, etwas weiter weg zu parken und fußläufig zurückzukehren. Die meisen Behinderten wären über diese Möglichkeit verdammt glücklich!

 

Und um nochmal ein Zitat aus dem gerade abwesenden VP zu erwähnen: "Auf Behindertenparkplätzen parken immer behinderte. Körperlich oder Geistig."

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@ Tasko

 

In Berlin gibt es für Gesunde überhaupt keinen Grund irgendetwas, Beispiel Hemden und Reinigung, mit dem Auto zu erledigen ( Beispiele für Ausnahmen: Bewohner von Gatow, jwd, Ärzte auf Hausbesuch oder Monteure mit viel Werkzeug )!

 

Dafür ist Berlin als wunderbar fußläufige Stadt, toll erschlossen mit Bus&Bahn schlichtweg zu eng gebaut, finanziell leisten können dass ich wesentlich mehr Menschen dort als Platz für Autos und Parkplätze vorhanden ist.

 

Daher ist "Allokation" des Park- und Straßenraumes nötig, entweder durch freiwilligen Verzicht, Vermiesung durch Lästigkeit ( Parkplatzsuchrunden ), heftige Parkgebühren und noch heftigere Knöllchenpreise.

 

Bei diesen Methoden gibt es aber immer noch einkommensunabhängig für alle die Chance nach anzahlmäßiger Selbstbeschränkung gelgentlich, wenn es persönlich besonders "wichtig" ist, ein Auto zu nutzen.

 

Die andere Alternative wie City-Maut oder Autoanzahlreduzierung durch verfünffachte KFZ-Steuer ist doch noch weniger gewünscht, oder?

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@Tasko,03.01.2006, 22:50

Typisch Deutschland. Ja nicht in Frage stellen, was der Ges(chwa)etzgeber mal wieder produziert hat.
Man kann vieles in Frage stellen, jedoch bestimmt nicht die Existenzberechtigung von Behindertenparkplaetzen.
Bei verbleibenden freien BPs würde eine Regelung, daß man z.B. 3 Minuten mit eingeschalteter Warnblinkanlage drauf parken darf, niemandem schaden.

Ja klar, und nachdem Du da 3 Minuten gestanden hast, kommt der naechste mit gleichem Anliegen und der Parkberechtigte dreht derweil noch ne Runde.

Die Warnblinke deshalb, weil ein "Dauerparkberechtigter" daran erkennen könnte, daß der Parkplatz gleich geräumt wird
Der "Dauerparkberechtigter" setzt den rechten Blinker und macht derweil die Fahrbahn dicht. Der Nachfolgeverkehr spielt ja keine Rolle.
Hast schon Recht, EOD. Euch Hörige kann man ja auch nicht zum Nachdenken anregen...

 

Doch doch, ich las mich gern zum Nachdenken anregen, nur bitte sachlich und ohne so herabwuerdigende Worte wie: na Du weisst schon.

 

mfg. Peter

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Wäre ein Grund für deutlich erhöhtes Bußgeld, ein rechtmäßiger Grund!

 

Vorsatz! Und ist nicht schon EIN vorsätzlicher Verkehrsverstoß ausreichender Grund für Anordnung einer MPU, Demonstration des Willens Vorwschriften nicht einzuhalten?

schlecht geschlafen?

oder bist du immer so?

Schon Heiligenschein beanbtragt?

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Ja klar, und nachdem Du da 3 Minuten gestanden hast, kommt der naechste mit gleichem Anliegen und der Parkberechtigte dreht derweil noch ne Runde.

Geht ja nicht, der nächste kann ja nur auf einem BP kurz parken, wenn noch ein weiterer BP frei ist...

 

Der "Dauerparkberechtigter" setzt den rechten Blinker und macht derweil die Fahrbahn dicht. Der Nachfolgeverkehr spielt ja keine Rolle.

Das ist zwar ein mögliches Problem, aber wie gesagt, der kann auch noch 'ne Runde fahren. Wenn sich da nicht gerade die Behinderten treffen, sollte eigentlich immer mindestens ein Platz frei sein. Man könnte das ja mit den nötigen freien Parkplätzen auch anteilig regeln. Es müssen eben immer mindestens die Hälfte der BPs frei sein. Bei 2 BPs muß einer immer frei bleiben, bei drei BPs müssen dann eben immer zwei BPs für Behinderte durchgängig frei bleiben. Und wenn einer der drei BPs schon durch einen Behinderten belegt ist, haben die Autofahrer ohne Behindertenschein eben Pech. Wenn viele BPs vorhanden sind, scheint man ja davon auszugehen, daß da regelmäßig eine größere Anzahl Parkberechtigter anrückt. Und natürlich geht's nciht um personenbezogene BPs.

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Das ist doch alles totaler Quatsch! Behindertenparkplätze sind und bleiben für Behinderte. Hoffentlich kommt der Gesetzgeber nicht auch auf so verkorkste Ideen wie Tasko. :(

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In Berlin gibt es für Gesunde überhaupt keinen Grund irgendetwas, Beispiel Hemden und Reinigung, mit dem Auto zu erledigen ( Beispiele für Ausnahmen: Bewohner von Gatow, jwd, Ärzte auf Hausbesuch oder Monteure mit viel Werkzeug )!

 

Dafür ist Berlin als wunderbar fußläufige Stadt, toll erschlossen mit Bus&Bahn schlichtweg zu eng gebaut, finanziell leisten können dass ich wesentlich mehr Menschen dort als Platz für Autos und Parkplätze vorhanden ist.

In der City mag das so sein, aber in den Randgebieten ist die Anbindung an die Öffentlichen nicht gerade besonders gut und fußläufig ist da gar nichts, wenn man nicht gerade in einer Einkaufsstraße wohnt.

Als ich noch in Tegel wohnte, habe ich mit dem Auto am Sonntagabend 15 Minuten bis zum Flughafen Tegel gebraucht. Mit den Öffentlichen brauchte ich 'ne geschlagene Stunde, weil die Öffentlichen nicht aufeinander abgestimmt sind, zzgl. 'nem halben Kilometer Fußmarsch. Die U-Bahn kommt an, im gleichen Augenblick fährt der Bus zum Flughafen los. Macht ja nix, in 20 Minuten kommt ja der nächste...Wie gesagt, sonntags, und da ich vor der U-Bahn auch schon mit dem Bus fahren mußte, konnte ich nciht einfach mal eine Bahn eher fahren.

 

Mein Auto benutze ich derzeit nur, um zur für mich optimalen U-Bahn zu kommen und mir unnötiges Umsteigen in der City zu ersparen. Sowas wie Park&Ride an den Endstellen kennt Berlin scheinbar auch nicht oder es ist auf wenige Linien begrenzt. Scheinbar sollen alle mit dem Auto in die Innenstadt fahren. Da muß der Autofahrer ja wieder für's (Falsch)Parkticket löhnen. Berlin braucht eben Geld.

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Sowas wie Park&Ride an den Endstellen kennt Berlin scheinbar auch nicht oder es ist auf wenige Linien begrenzt.

Doch!

Park&Ride-Info

Danke für den Link.

Dummerweise ist z.B. der in Wittenau zwar für die S-Bahn optimal, aber elend weit von der U-Bahn weg. Auch der in Tegel sieht eher "suboptimal" aus. Parkraum ist eben überall knapp...

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@Tasko(05.01.2006, 14:48)

 

Ja klar, und nachdem Du da 3 Minuten gestanden hast, kommt der naechste mit gleichem Anliegen und der Parkberechtigte dreht derweil noch ne Runde.

Geht ja nicht, der nächste kann ja nur auf einem BP kurz parken, wenn noch ein weiterer BP frei ist...

Und wenn gleich zwei *Hemdenausderreinigungholer* parallel die beiden Behindertenparkplaetze "warnblinkend" belegen? Wie sieht dann die Rechtslage nach Deiner Theorie aus?

Der "Dauerparkberechtigter" setzt den rechten Blinker und macht derweil die Fahrbahn dicht. Der Nachfolgeverkehr spielt ja keine Rolle.

Das ist zwar ein mögliches Problem, aber wie gesagt, der kann auch noch 'ne Runde fahren.

Du koenntest auch Runden drehen bis ein regulaerer Parkplatz frei wird.

Und wenn einer der drei BPs schon durch einen Behinderten belegt ist, haben die Autofahrer ohne Behindertenschein eben Pech.
Na das ist doch schon mal ein guter Ansatz. Wenn Du diesen Satz auf Behindertenparkplaetze beziehst, und nicht auf deren Anzahl, passt es.

 

Und natürlich geht's nciht um personenbezogene BPs.

 

Doch doch, darum gehts auch. Das gilt fuer alle personenbezogenen (Miet)Parkplaetze.

So darf beispielsweise ein Behinderter nicht auf einem als Privatparkplatz gekennzeichneten Parkplatz stehen. Nicht mal wenn dieser sich direkt vor der Arztpraxis befindet.

So hat auch mein Bruder mal ein Ticket bekommen, obwohl er auf meiner Mietstellflaeche geparkt hat.

Einspruch zwecklos. Ich haette meine Parkerlaubnis hinter die Frontscheibe seines Autos legen muessen.

 

Wenn viele BPs vorhanden sind, scheint man ja davon auszugehen, daß da regelmäßig eine größere Anzahl Parkberechtigter anrückt.

 

Bei Einkaufszentren ist gesetzlich geregelt, wieviele Behindertenparkplaetze zur Verfuegung gestellt werden muessen. (Antidiskrimminierungsgesetz)

 

Hier mal zwei Urteile

 

1.)

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Münster darf ein Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz selbst dann abgeschleppt werden, wenn der Stellplatz in diesem Moment nicht von einem Autofahrer mit Behinderten-Parkausweis benötigt wird

(Az.: 5 A 2339/99).

 

Die Klage einer Autofahrerin wurde abgewiesen, die in Ermangelung freier Plätze wegen eines Motordefekts ihr Auto auf einem Behindertenparkplatz abgestellt hatte. Beim OLG Münster hatte sie keinen Erfolg, als sie die Abschleppkosten zurückerstattet bekommen wollte.

 

 

2.)

Bei vergessenem Ausweis muss Parkberechtigter Abschleppkosten zahlen

Liegt in dem auf einem Schwerbehindertenparkplatz abgestellten Fahrzeug der Parkausweis nicht aus und wird das Fahrzeug deshalb abgeschleppt, muss der Halter die Kosten auch zahlen, wenn er der Parkberechtigte ist.

 

So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall eines Schwerbehinderten, der sein Auto auf dem ihm zugeteilten Schwerbehindertenparkplatz abgestellt hatte. Dabei hatte er aber vergessen, den Parkausweis sichtbar auszulegen. Mitarbeiter des Ordnungsamts gingen deshalb von einer unbefugten Nutzung des Behindertenparkplatzes aus und ließen das Fahrzeug abschleppen. Gegen den Gebührenbescheid in Höhe von 125 EUR erhob der Mann Klage.

 

Diese wies das OVG jedoch ab. Es betonte, dass ein auf einem Behindertenparkplatz verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug regelmäßig sofort abgeschleppt werden dürfe. Das folge daraus, dass der besonders gekennzeichnete Parkraum den parkberechtigten Nutzern unbedingt zur Verfügung stehen müsse. An der Freihaltung von Behindertenparkplätzen bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse. Dieses Interesse sei hier aus der Sicht des Ordnungsamts dadurch beeinträchtigt gewesen, dass das Auto ohne sichtbar ausgelegten Parkausweis abgestellt war. Zwar könne das sofortige Umsetzen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs ausnahmsweise unverhältnismäßig sein. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn der Halter auf Grund von Werbeaufschriften auf dem Auto etc. leicht zu ermitteln sei und dieses selbst wegfahren könne. Weitergehende Ermittlungen wie etwa eine Halteranfrage könnten aber nicht verlangt werden. In einem Fall wie dem vorliegenden sei es daher nicht zu beanstanden, wenn der Berechtigte zu den Kosten für das Abschleppen seines eigenen Fahrzeugs herangezogen werde (OVG Rheinland-Pfalz, 7 A 11726/04.OVG).

 

mfg. Peter

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Und wenn gleich zwei *Hemdenausderreinigungholer* parallel die beiden Behindertenparkplaetze "warnblinkend" belegen? Wie sieht dann die Rechtslage nach Deiner Theorie aus?

Der letzte durfte ja nicht...;-) Aber ich weiß schon, worauf Du hinauswillst. Ist dann schwierig mit der Überwachung und der gerechten Ahndung. Ist ja auch schwierig mit der Überwachung der Parkzeit.

Und reicht man den Leuten den kleinen Finger, ist der Arm weg...

 

Legal Parken ist im näheren(!) Umkreis der Reinigung praktisch nicht drin. Heute habe ich denen einfach mal vorgeschlagen, doch 15 Minuten früher aufzumachen. Dann gilt das Halteverbot vor der Reinigung noch nicht. Mal sehen, ich habe keine Ahnung, inwieweit die das einfach dürfen. Lange reden konnte ich auch nicht...;-)

 

Du koenntest auch Runden drehen bis ein regulaerer Parkplatz frei wird.
Habe ich heute. Nützt nur nix. Die sind ja schließlich alle mit "Dauerparkberechtigten" besetzt.

 

Und natürlich geht's nicht um personenbezogene BPs.

Doch doch, darum gehts auch. Das gilt fuer alle personenbezogenen (Miet)Parkplaetze.

Eigentlich nicht. Bei personenbezogenen BPs steht was von nur mit Schein Nr. soundso. Und die sind tabu.

 

So hat auch mein Bruder mal ein Ticket bekommen, obwohl er auf meiner Mietstellflaeche geparkt hat.

Einspruch zwecklos. Ich haette meine Parkerlaubnis hinter die Frontscheibe seines Autos legen muessen.

Sowas finde ich idiotisch. Ist genauso, wenn einer erlaubterweise vor einer Ausfahrt parkt. Dummerweise sind die Verfahrenskosten (die Beamten(?) müssen sich ja bewegen :( oft höher als das Ticket. Gerade, wenn die "Parkerlaubnis" noch überprüft werden müßte.

Vielleicht das nächste Mal einen Zettel reinlegen. "Ich darf hier parken". Kann man auch gleich drin lassen...;-)

 

Bei Einkaufszentren ist gesetzlich geregelt, wieviele Behindertenparkplaetze zur Verfuegung gestellt werden muessen. (Antidiskrimminierungsgesetz)

Ich habe jetzt keine Zeit, nachzuschauen. Ich hoffe einfach mal, daß das irgendwie anteilig von den regulären Parkplätzen geregelt ist.

 

Die Klage einer Autofahrerin wurde abgewiesen, die in Ermangelung freier Plätze wegen eines Motordefekts ihr Auto auf einem Behindertenparkplatz abgestellt hatte. Beim OLG Münster hatte sie keinen Erfolg, als sie die Abschleppkosten zurückerstattet bekommen wollte.
Schwierig. Ich kann beide Positionen verstehen. Die Kosten sind ja nun mal angefallen. Mich würde mal interessieren, was sie in der Zwischenzeit gemacht hat. Wäre sie beim Auto geblieben, wäre ihr wahrscheinlich alles erspart geblieben.

 

Wie ist das, wenn man einen BP zum Wenden benutzt und einem dabei die Karre stirbt? Ohne Servounterstützung auf die Straße schieben?

 

Sowas ähnliches ist mir mit einem alten Opel Rekord Automatik mal passiert. Noch ganz langsam rückwärst gerollt, dabei schon auf "D" geschalten, da gab es einen kurzen Knacks und das Differenzial hinten gab seinen Geist auf. Wäre beim Umschalten von "D" auf "R" in dem Augenblick wahrscheinlich auch passiert. Zum Glück war das auf einem normalen Parkplatz.

 

Bei vergessenem Ausweis muss Parkberechtigter Abschleppkosten zahlen

Liegt in dem auf einem Schwerbehindertenparkplatz abgestellten Fahrzeug der Parkausweis nicht aus und wird das Fahrzeug deshalb abgeschleppt, muss der Halter die Kosten auch zahlen, wenn er der Parkberechtigte ist.

Das zugehörige Knöllchen sollte IMO wegfallen bzw. auf die Verfahrenskosten reduziert werden, aber die Abschleppkosten sind nun mal durch sein Verschulden angefallen und müssen bezahlt werden.

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:( meine Fresse wenn man das hier so alles liest...

:):o Wie ist die Menschheit nur so wie wie bis hier gekommen ???

 

Es gibt etwas das nennt sich AUGEN damit registriert der Homo Sapiens Licht-Photonen - netterweise prallen diese Lichtphotonen an Autos, Parkplätzen, ... ab und bewegen sich mit grosser Geschwindigkeit durch Gase sogar durch Glas !

Eine tolle Erfindung !

 

Somit kann der Mensch auf viele Meter erkennen das gerade der 2. Behindertenparkplatz belegt wird und den 1. durch sein Auto belegten räumen !!!

 

Als ;) : Kann man sich vielleicht einfach mal umgucken ob das Auto bewacht wird !!!

Es bewacht keiner ? also blockiert da jemand einen Beh.-Parkplatz ! und das ist wirklich asozial also kann man den gerade abschleppen lassen - am besten sofort !

 

 

SO EINFACH KANN DAS für alle SEIN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Einfach mal öfters die Birne einschalten !!!!

:(

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