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cvr

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    Anfänger
  1. Wasser mit viel oder wenig Kohlensäure? Oder lieber direkt aus dem Hahn? Bei letzterem hätten wir verschiedene Varianten im Angebot: Ungechlort und gechlort (weil mal wieder irgendwelche Keime ins Trinkwasser geraten sind). Welches Schweinderl, äh, Wasserl, hättens denn gern?
  2. cvr

    Privatstraßen

    Imho ist das Aufstellen eines Schildes, welches sich von "amtlichen" Verkehrszeichen erkennbar unterscheidet, nicht unzulässig, vorausgesetzt der Aufsteller des Schildes stellt das Schild an einem Ort auf, auf dem er Schilder aufstellen darf, also auf seinem eigenen oder gepachteten Gelände. Diese selbst aufgestellten Verkehrszeichen sind dann jedoch nicht von der Verkehrsbehörde angeordnet, die Einhaltung der "Regeln" kann demnach von den Ordnungsbehörden nicht verfolgt werden. Gleichwohl kann jedoch der Grundstücksinhaber mit dieser Beschilderung seinen Willen ausdrücken, der Nutzer des
  3. Wollt' ich auch grad' sagen: Das ist schon das zweite mal diesen Monat! Naja, an so einen Rythmus muss man sich ja erstmal gewöhnen... Momentan versammeln wir uns einfach einmal öfter hier, damit sich die Adresse besser einprägt. Von den Crackern würd ich einen nehmen. Irgendwo hab ich glaub ich auch noch ne Flasche Rotwein, falls jemand nen Schluck abhaben möchte...
  4. Machen wir jetzt einmal im Monat einen Gruppenausflug ins RF? Schön, dass hier immer ein warmes Plätzchen zu finden ist.
  5. cvr

    Pkw - Ruhepausen

    In Anbetracht der Durchschnittsgeschwindigkeit von unter 70 km/h (oder einer Gesamtpausenzeit von 3 1/4 Stunden bei konstant 80 km/h) gehe ich von einem "größeren" Fahrzeug aus. Möglicherweise wären da gewisse Ruhezeiten einzuhalten gewesen.
  6. Du hast also das (freiwillige) Verwarngeldangebot nicht angenommen. Dann kommen auf jeden Fall Auslagen und Gebühren dazu, das ist richtig. Ordentlich gemeldet? Das ist auch OK. Verjährungsfrist 3 Monate, zzgl Postlaufzeit. Kann also gut hinkommen. Bist du dort evtl. noch gemeldet? Vermutlich ja. Der größte Teil der Gebühren und Auslagen fällt automatisch durch die Nichtannahme des Verwarngeldangebotes an. Vollkommen unabhängig davon, ob weitere Ermittlungen nötig sind oder nicht. Du bist aber Verpflichtet, bei der Anmietung deine korrekte Anschrift anzugeben. Weiterhin bist du (zumindest i
  7. Also, nur damit ich es nochmal für mich zusammenfasse: Deine Zeit ist sehr kostbar und wertvoll, wenn du etwas weiter weg parken würdest, würde dich das Zeit und Einkommen kosten. Du parkst daher "falsch", weil es, deiner Berechnung zufolge für dich persönlich günstiger ist, wenn du so wenig Zeit wie möglich investierst. Du weißt, dass die Benutzung von Behindertenparkplätzen nicht jedermann gestattet ist und sanktioniert werden kann. Du hast bei deiner Abwägung jedoch die "Parkgebühr" des näher gelegenen Parkplatzes außer Acht gelassen, dich also schlichtweg verrechnet? Wieso gehst du davon
  8. Also, gegen Wein hätt ich auch nix... Anhänger? Damit darf man doch nur oder Das passt doch nicht zusammen
  9. Vielleicht kann man sowas ähnliches ja auch "Do-It-Yourself"-Basteln? Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe? Ich weiß ja nicht, über welche Ressourcen die Server von VP und RF verfügen, aber vielleicht könnte man ja regelmäßig (z.B. einmal nächtlich) die Datenbank des RF-Forum auf dem VP-Server und umgekehrt sichern? Klar, dazu müssten beide recht nahe zusammenrücken, aber eine solche Kooperation könnte schon einige Vorteile haben. Aaaaah!!!! Neiiiin!!!
  10. Schön, dass es auch im Internet sowas wie "gute Nachbarn" gibt, wo man sich notfalls mal ein wenig aufwärmen kann Dafür einen herzlichen Dank ans Radarforum. @GSX-R: Ist vom Frühstück noch was übrig?
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