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Sobbel

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Posts posted by Sobbel

  1. vor 7 Stunden schrieb hawethie:

    Im gleichen Moment wird der Bescheid rechtskräftig.

    Das ist genau das, was ich nicht weiß.

    Damit erklärt der Betroffene nur, dass er auf seine "Rechte" verzichtet und nicht weiter gegen den BGB vorgeht.  Deine Auslegung gibt der § 302 StPO nicht her. Und der § 84 OWiG definiert die Rechtskraft leider nicht.  Es gibt ja noch andere Mitwirkende im Verfahren. Deren Rechte würde ja abgeschnitten bei Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht des Betroffenen.

    Hier ist mal eine Diskussion geführt worden, ob schon die Zahlung der Geldbuße zur Rechtskraft führt. Auch damit zeigt der Betroffene ja, seinen Rechtsmittelverzicht. Das wurde hier, wenn ich mich recht entsinne, verneint. 

  2. vor 6 Stunden schrieb Hennes:

    Was mich noch interessiert ist ob es üblich ist das die Bußgeldstelle trotz Verjährung noch Bußgelder versendet?? 
    und DARF sie das überhaupt noch nach Verjährung?? 

    Noch einmal langsam für dich zum Mitschreiben:

    Ob tatsächlich Verjährung eingetreten ist, weißt du doch noch gar nicht.  Also jetzt schon der Behörde irgendetwas in dieser Richtung vorzuwerfen ist ziemlich dreist. Solche Vorwürfe kannst du dann machen, wenn du über konkretes Wissen verfügst. Jetzt ist das völlig fehl am Platze.

  3. vor 10 Stunden schrieb Hennes:

    Das "noch" bezog sich .....

    Das hab ich dann falsch verstanden.

     

    Dass du reagieren musst, ist unbestritten. Die Behörde hat ja (vermutlich im Hintergrund) irgend etwas gemacht oder angeleiert, was sie zu der Auffassung bringt, dass Verjährung gerade nicht eingetreten ist.  Das erfährst du nur durch Akteneinsicht. Es nutz dir aber nichts, wenn du in die Akte guckst. Du weisst nämlich nicht worauf du achten musst. 

    Lass den Einspruch von einem Anwalt formulieren, der wird darin auch  Akteneinsicht fordern. Aber zügig, das muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

    Wenn ich hier von dir spreche bezieht sich das auf Sohn Nr. 1 - denn der ist der Betroffene.

    Du kannst hier nachlesen, wann und womit die Verjährung unterbrochen ist:

    § 33 OWiG

    • Like 1
  4. vor 38 Minuten schrieb Hennes:

    warum ergeht noch ein Bußgeldbescheid wenn die OW doch schon längst verjährt war / ist ??

    Ob tatsächlich die Verjährung eingetreten ist, erfährst du bzw. richtigerweise der betroffene Sohn, nur durch Akteneinsicht.  Die einzuhaltenden Fristen sind zwar in der Akte vermerkt, werden aber üblicherweise nicht im Schriftverkehr mitgeteilt.

    vor 45 Minuten schrieb Hennes:

    Es kam am 07.04.2023 noch ein Anhörungsbogen für 1. Sohn den er nicht beantwortet

    Noch ein Anhörungsbogen für Sohn Nr. 1? Wann und was kam denn da noch?

  5. vor einer Stunde schrieb m3_:

    @sobbel: Was soll ich tun?

    Du kannst dir ja ein Auto mit ganz ganz wenig PS kaufen und mal zu ihm fahren.

    Da kannst du ihm sagen, dass auch die Kombination PS schwaches Auto und schwache Hirnleistung nicht gut ist. 

  6. Am 26.4.2023 um 12:31 schrieb traffic:

    Da mußt du dich bei den Innenministerien erkundigen,

    Ich muss mich da nicht erkundigen. Ich hab ja keine Frage gestellt, sondern eine Feststellung gemacht. 

    Sofern dieses Monocam Verfahren nicht durchgehend und identifizierbar filmt, sondern schon vorsortierte Verdachtsfälle fotografiert (ähnlich Vidit) , ist eine Rechtsgrundlage in der StPO bereits vorhanden.  Die Leute in RLP sollen mal locker durch die Hose atmen. 

    Und wenn damit nichts gemessen wird, muss das System auch nicht durch die PTB und muss nicht geeicht werden.

  7. vor 21 Stunden schrieb SilverBanditS:

    Was ich hier bei Dir vermisse: Berichte uns doch einfach mal, wie Du bzw. Deine Behörde es konkret mit dieser Frage hält

    Darüber werde ich selbstverständlich nicht berichten. Genauso wenig wie über unserer Auslöseschwellen und unsere Messstellen. 

    Es gibt Dinge die betrachte ich als -VS-NfD- auch wenn das nicht drauf steht. Was die Messdienerin hier alles preis gibt, ist mir wurscht. Es ist ja auch nicht alles richtig was sie hier verbreitet.

    vor 21 Stunden schrieb SilverBanditS:

    was ich im Übrigen sehr schätze an Dir.

    Danke. Das freut mich.

    vor 18 Stunden schrieb m3_:

     und rollt dort mit üblichen Toleranzzuschlag rum

    So ist das halt, wenn man stets Spitz auf Knopf alles ausreizt, was zu Gunsten des Betroffenen sein soll. Das wird irgendwann um Bumerang

    (Apropos Bumerang: Wie nennt man einen Bumerang der nicht zurück kommt? - - - Stock)

    vor 18 Stunden schrieb m3_:

    Das ist in der Tat unglücklich und missverständlich geschrieben. Ich bin hier sogar ausnahmsweise bei @sobbel.

    Ui - du weißt schon das es mir bei dir unheimlich schwer fällt danke zu sagen? Danke.

    Meine Branche ist/war Polizei. Da ist Messdienerin also raus.

    vor 18 Stunden schrieb m3_:

    Mit dem abgedroschenen, uralten Steinzeit-Wegelagereigeblubbere "Schild ist Schild"kannst Du hier keinen Blumentopf gewinnen

    Ob das Geblubbere ist, wird ggf. ein Richter entscheiden. Und dann wirst du sehen, dass sie mit einem Blumentopf als Hauptgewinn aus dem Gericht geht und du mit der Niete.

     

    vor 19 Stunden schrieb m3_:

     rollt dort mit üblichen Toleranzzuschlag rum

    Gleich kommen  Frankenwaelder und Zöllner umme Ecke 

     

  8. vor 8 Stunden schrieb Zöllner:

    - als Irrtum.

    Da muss er aber auch darstellen, dass dieser Irrtum unvermeidbar war. Da wünsch ich ihm viel Erfolg.

     

    Über was reden wir denn eigentlich?

    Über jemand der das System herausfordern möchte und meint man müsse sich 1 bis 2 Minuten vorher noch nicht an die verminderte zeitliche Geschwindigkeitsbegrenzung  halten, obwohl er weiß, dass seine Uhr eben diese 1 bis 2 Minuten ungenau ist. In demselben Atemzug wird aber erklärt - pöh mich interessiert aber die genaue Uhrzeit nicht und es wird schon wer sagen, ist ja nicht so schlimm- Wer mit solch heißer Nadel strickt, soll sich nicht wundern, dass man sich verbrennt, wenn das System zurückschlägt, weil es schon eine Minute über die Zeit war beim Rasen. (Und am Ende lässt man sich grotesker Weise mit dem Navigationsgerät oder dem Smartphone durch die Gegend navigieren)

    Eine Toleranz wird beim amtl. Messen eingeräumt, um etwaige Messfehler nicht zu Lasten des Betroffenen gehen zu lassen. Im Zeitalter der Atomuhren und der damit verbundenen Funkuhren die bis auf 10tausendstel Sekunde genau gehen (oder noch genauer), kann man wohl von einer feststehenden Größe ausgehen. 

    Wie der Autofahrer, der das System herausfordert, an die Uhrzeit kommt ist ihm überlassen. Er konnte sich ja auch ein zum Rasen taugliches Auto kaufen. Mein Auto z.B. hat eine Funkuhr drin (aber das nur am Rande).  

     

  9. Am 25.4.2023 um 16:52 schrieb KlausK:

    Da steht doch eindeutig "... 1 Monat Fahrverbot auf 12 Monate Bewährung.", was ja stimmt, 

    Nein. Das stimmt eben nicht. Guck mal in die entsprechende Tabelle des Tatbestandskataloges. Da gibts eine extra Spalte für das FV. Die ist leer.

    Und da steht "auf Bewährung" - das stimmt natürlich auch nicht. Bewährung bedeutet, dass man bereits zu einer "Strafe" verurteilt wurde , die man nicht antreten muss (hieran fehlt es ja schon), dafür aber eine bestimmte Zeit unter "Beobachtung und ggf. Auflagen" steht, in der man sich gut führen muss. Die bereits vorhandene Strafe wird nur ausgesetzt.

    Man kann z.b. am 15.04. und am 20.04. mit jeweils 30 zuviel innerorts geblitzt werden und das ganz ohne Fahrverbot.  

    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann man ab 26 zu schnell ein Fahrverbot bekommen. Aber nicht weil man "Bewährungsversager" ist, sondern weil man "Wiederholungstäter" ist. Dieses Fahrverbot kommt überdies nicht aus einer Tabelle eines Anhanges der BKatV, sondern von diesen Tabellen herausgelöst aus  § 4 Abs. 2 BKatV. Das sind also auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen. 

    Und deswegen ist die gemachte Erklärung "1 Monat FV auf 12 Monate Bewährung" falsch. Und die wird auch nicht richtig.

     

    Am 26.4.2023 um 14:19 schrieb SilverBanditS:

    Nur kann dies keinesfalls auf die Uhr im Auto - die m.E. nicht einmal generell vorgeschrieben ist - übertragen werden,

    "Herr Richter, ich hab nicht nur keine Uhr in meinem Auto, ich hab auch keine Armbanduhr. Ich bin völlig zeitlos. Deswegen bin ich auch immer und überall zu spät. Sogar bei der Arbeit. Und weil ich zum Besitz  einer Uhr auch nicht verpflichtet bin, kann mir die zeitl. Geschwindigkeitsbegrenzung mal im Mondschein begegnen."

    Großes Kino. Wenn du mal so was hast, sag mir bitte Bescheid. Egal wo die HV ist, da komm ich hin. Das wird besser als Johann König.

  10.  

    vor 6 Stunden schrieb Messdienerin:
    Fahrverbot
     
    Substantiv, Neutrum [das]
     
    vom Gericht oder einer entsprechenden Behörde ausgesprochenes, für eine befristete Zeit geltendes Verbot, ein Kraftfahrzeug (im öffentlichen Verkehrsraum) zu führen

    Du bist in einer denkbar schlechten Position hier Scherze zu machen. 

    Bevor jetzt wieder ein dummer Spruch von dir kommt, solltest du dich besser darüber informieren, ab wieviel Überschreitung es i.g.O. ein Fahrverbot gibt.

     

     

     

  11. vor 8 Minuten schrieb SilverBanditS:

    genau ab Punkt 7 Uhr gemessen?

    wenn da "ca." draufsteht oder "ungefähr" geben sie dir ca.  eine viertel Stunde Kulanz. Etwa also. 

    vor 8 Minuten schrieb SilverBanditS:

    Gibt es hier also eine ähnlich klarer Regel wie

    Da gibt es diese Atomuhren oder Funkuhren - die sollen so furchtbar genau gehen.

    vor 8 Minuten schrieb SilverBanditS:

    zeigt die Uhr im Auto 6:59, mal 7:00, mal 7:01 Uhr. 

    Was hindert dich daran schon ab 6:59 die angezeigte Geschwindigkeit zu fahren und dann bis 17:02?

  12. vor 7 Stunden schrieb Motels:

     dort sah ich das 30 er schild auf dem stand dass wegen Lärm ab 22 uhr tempo 30 ist. 

    Da hast du gepennt. Hoffentlich ziehst du daraus die Lehre, besser auf die Schilder zu achten.

     

    vor 7 Stunden schrieb Motels:

    Kann ich da was machen was die Strafe verbilligt ? 

    Ich würde mir als Bürger verarscht vorkommen, wenn nicht alle gleich behandelt würden. Da wären wir nämlich in einem Willkürstaat.

    Du solltest evtl mal darüber nachdenken, warum es besser sein könnte, die Sache mit dem Navi,  nicht zu erwähnen.

     

    vor 29 Minuten schrieb Messdienerin:

    Somit rutscht Du in den Bereich 26 bis 30 km/h innerorts und das bedeutet  . . . . . .     1 Monat Fahrverbot

    ???

    • Sad 1
  13. vor 34 Minuten schrieb gorot:

    Echte Gefahrenstellen fahre ich auch ohne Kontrollen angepaßt.

    Da muss ich mich ja vor dir verneigen. Du scheinst ja Hellseher zu sein und jede Gefahrenstelle im Voraus zu kennen, ohne jemals dort gewesen zu sein.

    Und über Telepathie scheinst du ja auch zu verfügen. Oder lässt du Ortsunkundige in die Falle tappen und behältst dein Wissen über diese Stelle für dich, damit die dort abschmieren? 

    Du könntest mir mal die Lottozahlen von nächster Ziehung verraten. Kriegst auch 20% ab - versprochen.

    Mal ne andere Frage - gibts auch "unechte" Gefahrenstellen? und was sind das für Dinger und woran erkenn ich die?

  14. vor 17 Stunden schrieb MariusBPunkt:

    Bin der festen Überzeugung, dass . . . 

    Dann brauchst du doch nur deiner Überzeugung entsprechend zu handeln.

    vor 18 Stunden schrieb MariusBPunkt:

    Verfolgungsverjährung von 5 Jahren für ein solches Vergehen erscehint mir völlig abwegig!  . . . . .  .das sind in Deutschland mit gutem Grund nur 3 Monate!

    Der gute Grund ist die hiesige Unterteilung des Unrechts in Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Es gibt nun mal Länder die das nicht haben, wo es also nur Straftaten gibt.  

    vor 16 Stunden schrieb MariusBPunkt:

    Wenn es verjährt ist, werde ich noch nicht einmal reagieren, da unnötig.

    Nicht zu reagieren ist immer eine gute Idee. Womöglich gabs es ja vorher schon seitens der belgischen Behörden Kommunikationsversuche, auf die du auch nicht reagiert hast. Spätestens, wenn von irgendwo ein Mahnbescheid ins Haus flattert, solltest du diese Einstellung überdenken.

    vor 12 Stunden schrieb MariusBPunkt:

    Denke, dass das eine Inkassofirma ist, die auch als Gerichtsvollzieher auftritt.

    Wenn du darüber nachdenkst, solltest du erkennen, dass da widerstreitende Interessen vorlägen. Und Belgien würde ich nu nicht gerade als Bananenrepublik einstufen, wo so etwas vielleicht in einer Hand liegt.

    Du bist doch offensichtlich in eine "LEZ" eingefahren ohne dich registriert oder dafür gezahlt zu haben. Und du wunderst dich, dass die Kohle von dir wollen?

    Die Frage nach der Verjährung dort, solltest du vielleicht besser in einem belgischen Forum stellen. 

    Ansonsten einfach dem Goethe folgen: "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, sollte die Gegend verlassen, in der sie gelten."

    Die Zeiten wo man sich straffrei als Deutscher im Ausland verhalten konnte, wie Laterne ganz unten, sind doch längst vorbei.

    • Like 1
  15. Am 16.4.2023 um 17:10 schrieb m3_:

    . . .  @sobbel: RF-Suche "Standart" :P:lol:, hieraus: . . . 

    @sobbel am 14.9.15:whistling:,

    Da du mich ja explizit ansprichst, hab ich mir mal die Mühe gemacht und in den Link deiner Suche geguckt. Ich persönlich habe "Standard" nicht ein einziges mal falsch verwendet. Meinen Beitrag, den du als vom 14.09.2015 stammend, erwähnt hast (der aber tatsächlich vom 14.12.2015 ist[Abschreibschwäche?]) und den du auch noch überheblich mit einem Smiley kommentiert hast, empfehle ich dir zu lesen und -ganz wichtig- auch zu verstehen. 

    Meine Standart

    Allein damit machst du dich hier -wieder einmal- zum intelligenzfernen Volltrottel.  Aber das ist ja nichts Neues.

    Was man in deinem Link oben noch findet, sind 6 (sechs) Beiträge von dir, in denen du meinst, Cop werden zu können, weil richtige oder leitende Cops hier "Standard" falsch verwenden. Das scheint wohl das Einzigste zu sein, was du kennst und korrigieren kannst was? 

    Ernsthaft? - 6 mal die gleiche Leier?  

     

    Am 16.4.2023 um 17:10 schrieb m3_:

    *besserwissermodus* aus.

    Denk nochmal darüber nach, ob du etwas "aus" machen kannst, was bei dir nie an sein kann.

    Am 16.4.2023 um 17:10 schrieb m3_:

    @sobbel: Auch dein Versuch sich aufgrund des Ruhrpott-Dialekts schmeichelnd rauszureden, geht hier wieder in die Hose

    Der Ruhrpottler weiß nicht mal mit "dir" und "mir" und "dich" und "mich" umzugehen. Hier heißt das:

    "Kommma bei mich bei dann hau ich dich auffe zwölf" oder wenns Kumpel sind "komma her dann trink ich mit dich n Bier" 

    Und da will uns hier im Pott jemand mit Genitiv kommen? Lachhaft.

    Am 16.4.2023 um 17:10 schrieb m3_:

    Trotzdem hatte ich Dir schon früher hier mal beschieden, wie Du den Cop-Einstellungstest in den Rubriken "Logisches Denkvermögen" und "Mathematikverständnis "Maße und Einheiten"" bestehen konntest?

    Du hast mir was beschieden? An einen Bescheid von dir kann ich mich gar nicht erinnern. 

    Aber um deine Frage zu beantworten, ich hab abgeguckt.

     

     

     

     

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