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Posts posted by Sobbel
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vor 11 Minuten schrieb rth:
Wenn keine Zahlung eingeht kommt eine Ladung zum Gericht.
Nein. Wenn keine Zahlung eingeht ist man bereits in der Vollstreckung - siehe § 90 OwiG und Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Da käme auch sicher erst ne Mahnung - aber die wär auch verschwunden
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vor 5 Stunden schrieb dieter1951:
an Ortstafeln grundsätzlich erlaubt?
Falsche Frage. Du musst fragen, ob das verboten ist. Ist es nicht.
vor 5 Stunden schrieb dieter1951:Es stimmt garnicht, dass Radar eingesetzt wird.
Und nu?
Möchtest du gegen ein Blitzerbild vorgehen, das mit Laser Messgerät gemacht wurde?
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vor 7 Stunden schrieb Antje:
im Mai 2022
Sicher mit der Jahreszahl?
vor 7 Stunden schrieb Antje:Sie hat in dem Bogen angegeben . . . bis sie gestern
Da du zwei Töchter hast, solltest du mal auflösen, wenn du jeweils mit "Sie" meinst - die "Angehörte" oder die "Fahrerin"
vor 7 Stunden schrieb Antje:Sie hat in dem Bogen angegeben, dass ich der Halter sei.
Diese Info ist für die Behörde völlig uninteressant. Das Erfahren die auch über das Kennzeichen. Die Behörde hat ja bereits eine Tochter angehört (wenn man so sagen will ist das die "Beschuldigtenvernehmung") du selber kamst also als "Täterin" nicht infrage.
vor 7 Stunden schrieb Antje:Zwischenzeitig ist gar nichts passiert
Das ist Garantiert falsch. Du wirst nur nicht wissen was da passiert ist, weil deine Töchter mauern. Ich stimme meinen Vorrednern zu. Nimm dir mal deine Töchter zur Brust. Zwischen Anhörungsbogen und der Aufforderung zur Nachschulung (vermutlich mit Probezeitverlängerung) liegt ein rechtskräftig gewordener Bußgeldbescheid und auch die Zahlung des Bußgeldes.
Den Rat mit dem Anwalt würde ich nicht zustimmen wollen. Da liegt ein abgeschlossenes Bußgeldverfahren zugrunde. Wenn jemand Akteneinsicht bekäme, wäre das nur die betroffene Tochter. Aber die weiß ja schon wo der Frosch die Locken hat. Das Tochterteam wird dich angeschwindelt haben.
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vor 13 Stunden schrieb Hoffnungsvoll:
vor vielen Jahren wurde mein LG auf dem Motorrad geblitzt, er Fahrer und auch Halter.
Aber der Fall war doch eigentlich klarer,
Hat er denn vorne am Moped das Kennzeichen? Und wenn ja, ist er ohne Helm gefahren?
Du vergleichst jetzt Äpfel mit Birnen. Jetzt ist es eine ganz andere Situation. Im jetzigen Fall, der überhaupt nicht klarer ist, darfst du weder die Unwahrheit sagen, noch darfst du dich auf ein Aussageverweigerungsrecht zurückziehen. In diesem Fall bist du als Zeugin der Wahrheit verpflichtet.
vor 13 Stunden schrieb Hoffnungsvoll:sich aus der Sache mit der Argumentation "schlechtes Bild" herauszumanövrieren,
Ich denk ihr wisst nicht wie der Anwalt argumentiert hat? RTH hat es schon gesagt, üblicherweise erhält der Mandant von jedem RA Schreiben eine Kopie.
Und in dem Moment, wo du das hier sagst:
vor 22 Stunden schrieb Hoffnungsvoll:aber mir scheint da irgendetwas nicht korrekt zu laufen
suchst du den Fehler in der Behörde. Den Fehler aber hat dein LG begangen und niemand sonst.
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vor 13 Stunden schrieb Bluey:
Ironie?
Nein. Der Aufbau entspricht nicht dem Handbuch.
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vor 3 Stunden schrieb Hoffnungsvoll:
... könnte ich so antworten: mein Auto steht mehreren Personen zur Verfügung. Um nicht eine dieser Personen ungerechtfertigterweise in den Fokus ihrer Ermittlungen zu rücken, bitte ich um Zusendung eines aussagekräftigeren Bildes
So könntest du antworten. Ich würde das sachlicher und ohne Polemik machen.
Würdest du tatsächlich so antworten, wäre dies allerdings völlig ohne Sinn und falsch. Denn du hast ja einen Zeugenbogen erhalten. Die Behörde sucht also noch den verantwortlichen Fahrer. Die will ja eben keine ungerechtfertigten Vorgänge schaffen. Du allein könntest mit deiner Auskunft dafür sorge tragen, dass eben keine unberechtigte Person in den Focus der Ermittlungen gerät. Wenn der Fahrer ermittelt ist, wird er wohl auch auf Wunsch ein anderes Foto erhalten. Du bist zum jetzigen Zeitpunkt doch gar nicht beschwert und hast demzufolge gar kein Recht auf ein anderes Bild.
Dein Lebensgefährte ist ja nicht mal Manns genug für sein Fehlverhalten die Verantwortung zu übernehmen, stattdessen bringt er dich in die Bredouille für ihn zu lügen. Und damit nicht genug. Alle Personen, die du als mögliche Fahrer benennst, müssen für dich und deinen Lebensgefährten lügen. Grosses Kino.
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vor 2 Stunden schrieb Heintz:
Du hast hoffentlich vernommen dass die Kiste NICHT im Fahrzeug sondern gegenüber ist.
Selbstverständlich. Ich bin ja nicht irgendein Heintz.
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vor 10 Stunden schrieb Hoffnungsvoll:
Ich dachte immer das Bild muss die gesamte Situation erfassen, dass man sieht dass da kein anderes Fzg. mit im Spiel war
Um dagegen vorzugehen, muss doch erstmal ein Betroffener bekannt sein, der beschwert ist.
Nicht in jedem Fall führt ein weiteres Fahrzeug im Bild zur Unverwertbarkeit der Messung - das ist nur sehr selten der Fall und wird üblicherweise schon vorher wegsortiert.
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vor 18 Stunden schrieb TraffiStarVGVR:
Hätte hier eine Stelle bei Dolgen aus Vorpommern-Rügen:
Gegen diese Aufstellung würde ich vorgehen.
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Am 7.8.2023 um 12:10 schrieb gorot:
Wird Abstand immer nur als Video gemessen,
Ob immer weiß ich nicht. Vielleicht gibt es auch andere Abstandkontrollsysteme. Ich kenne vom eigenen Arbeiten nur das VKS System von Vidit. Dabei wird immer mit mindestens zwei Kameras gefilmt.
Das was du "Blitzerbild" nennst gibts da nicht. Es werden aus dem Video mit der sog. Ident-Cam einige Standbilder gezogen. Es blitzt aber nicht. Man sieht also nicht, dass in einiger Zeit unangenehme Post kommt.
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vor 11 Stunden schrieb gorot:
und es ist lediglich ein Bild, kein Video.
Bei VKS nicht möglich
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vor 1 Stunde schrieb LudwigCS:
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung!
Sehr gerne
vor 1 Stunde schrieb LudwigCS:Ich hoffe dass sich das dann bei mir genauso wie bei @andiverhält
Wenn du den Abstand zum Vordermann wieder hergestellt hast, brauchst du keine Angst zu haben.
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vor 12 Stunden schrieb LudwigCS:
Mir stellt sich nun die Frage, ob auch Messungen stattfinden, wenn die Beamten nicht im Messfahrzeug sitzen.
Die Messanlage (ich vermute Vidit VKS) geht selbstständig ihrer Aufgabe nach und filmt und misst weiter und produziert auch weiter "Verdachtsfälle".
Diese Verdachtsfälle werden dann später in der Dienststelle manuell ausgewertet. Das heißt, da guckt sich ein Mensch jede Videosequenz an. Dieser Auswerter wird dann mit einem Geschwindigkeitsprofil feststellen, dass dein Vordermann (ich gendere nicht) gebremst hat. Wenn du dann zeitnah diesen schuldlos verringerten Abstand wieder vergrößerst passiert natürlich nichts. Wenn du diesen zu niedrigen Abstand allerdings gehalten hast (auch das wird per Geschwindigkeitsprofil gemessen) kann eine Anzeige folgen.
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vor 4 Stunden schrieb Nicki197:
Ist sowas denn jetzt wirklich oft so
Da müssten wir uns jetzt über dein Verständnis über "oft" unterhalten. Das möchte ich aber nicht.
Du wirst ein paar Wochen in dieser Ungewissheit leben müssen. Da du offenbar auch nicht weißt, wie schnell du gefahren bist, würde ich das als kleine Nebenstrafe ansehen für den Fall, dass die Blitzanlage nicht "scharf" war und du tatsächlich zu schnell warst.
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vor 17 Stunden schrieb Meer:
Und hier noch ein weiteres: B19
https://maps.app.goo.gl/ekhUc8iyZSBjQnG18Da haben die sich die blödeste Stelle ausgesucht. Paar Meter vorher stünden die hinter einer Schutzplanke und nicht mehr im Bereich der Kurve.
Das sind sicher Messdiener der Kirche, die auf ihren Schutzengel vertrauen.
vor 14 Stunden schrieb Heintz:viele Messdiener müssen ja Spuren hinterlassen:
Wir hinterlassen künftig nur noch Spuren. So eine Dose Sprühfarbe ist ja viel billiger als ein Messgerät. Und wenn man die dummdeppigen Raser mit so billig Strichen dazu bringt vom Gas zu gehen - klasse. Ziel erreicht.
Mach also gerne weiter Bilder von Strichen.
Stellt euch weiter gerne mit euren Regenschirmen "Vorsicht Radar" vor die Messstellen, veröffentlicht die Messtellen im Internet oder Lokalradio oder macht Strichbilder - den Raser interessiert das alles gar nicht. Der kriegt eh nur atomare Einschläge mit, das Blitzlicht und natürlich die Aufhebungsschilder.
Irgendein Hobby hat ja jeder, also weitermachen.
Apropos spuren hinterlassen:
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Diese sog. "Starenkästen" sowie die moderneren Säulen blitzen sichtbar rot (aber nicht Infrarot).
Ob du mit dieser Info sicher bist, weißt du trotzdem nicht. Könnte ja sein, dass du unaufmerksam warst und den Blitz nicht gesehen hast.
Und selbst wenn es nicht geblitzt hat, heißt das auch nicht, dass du nicht gemessen wurdest. Der Blitz könnte einen Defekt gehabt haben und wenn du bei Tageslicht gemessen wurdest, könnte das ein gutes Bild werden.
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vor 17 Stunden schrieb Fahrerlaubnis89:
... warf ich meinen Führerschein aus dem auto und rief den beamten zu sie können den Führerschein behalten.
vor 17 Stunden schrieb Fahrerlaubnis89:Frage ist so eine außergewöhnliche Reaktion . . .
. . . auf eine Polizeikontrolle normal?
vor 17 Stunden schrieb Fahrerlaubnis89:Wochen später kam Grade aus dem Spanien Urlaub
Bist du in diesen paar Wochen weiter Auto gefahren?
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Am 18.7.2023 um 20:58 schrieb QTreiberin:
Da ich @froschsogar persönlich kenne
Das macht die Story nicht glaubwürdiger
Am 18.7.2023 um 16:54 schrieb KlausK:In Berlin muss sogar, je nach Schaden, mit einer Verwaltungsgebühr zum 55€-Ticket gerechnet werden
Wenn das VG nicht gezahlt wird, wird in jedem Bundesland eine Gebühr erhoben. Es gibt in Berlin zwar eine Gebührenordnung, die betrifft allerdings nur die Inanspruchnahme von pol. Einrichtungen (sollte in NRW auch eingeführt werden). Zu den zusätzlichen Gebühren, von denen du glaubst zu wissen, kannst du sicher mehr Infos posten.
Berlin formuliert das übrigens sehr listig: "Bei Bagatellunfällen (reiner, geringwertiger Blechschaden) muss die Polizei nicht zwingend zur Unfallaufnahme gerufen werden." Ist aber nicht Bestandteil eines Erlasses, sondern steht auf einer Info-Seite
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Am 16.7.2023 um 14:31 schrieb frosch:
Ich bat die Polizei, zum Unfallort zu kommen. Diese lehnte das jedoch ab.
Unglaubwürdig.
Am 16.7.2023 um 14:31 schrieb frosch:Ich sagte, daß der andere Fahrer jetzt gerade flüchtete. Die Polizei sagte zu mir, dann solle ich ihn eben selber verfolgen.
Unglaubwürdig.
Am 16.7.2023 um 14:31 schrieb frosch:Man sagte dann zu mir, ich solle doch bitte zu ihrer, oder auch zu einer anderen Dienststelle in der Stadt kommen, um eine Anzeige aufzugeben.
Unglaubwürdig.
Ich hab versucht das mit möglichst einfachen Worten auszudrücken. Hoffentlich ist mir das gelungen.
Was? Warum das unglaubwürdig ist? Ach so, ja, die Begründung. Hab ich vergessen, weil das Getrolle einfach zu offensichtlich ist:
Die Unfallflucht ist eine Straftat nach § 142 StGB. Die Polizei hat aber nun nach § 163 StPO Verfolgungszwang bei Straftaten. Und als ob das nicht ausreicht, wird das Nichtbeachten dieses Zwanges, z.B. durch Untätigkeit, auch noch bestraft und zwar als Amtsdelikt. Das ist nämlich nach § 258a StGB die Strafvereitelung im Amt. Das wird bei einem Amtsträger (Polizist) schärfer bestraft als bei Otto Normalbürger oder Lieschen Müller.
Neben diesem strafrechtlichen Aspekt mit Außenwirkung kommen noch die innerdienstlichen Richtlinien oder Erlasse der Bundesländer dazu, die die Aufgaben der Polizei bei Verkehrsunfällen regeln.
Beispielhaft hab ich mal von Bayern und NRW was verlinkt (So etwas wird es aber in jedem Bundesland geben):
1. Allgemeines
"Mit Inkrafttreten dieser neuen Richtlinien nimmt die Bayerische Polizei deshalb grundsätzlich jeden Verkehrsunfall auf, zu dem sie gerufen wird ..."
1.2 Grundsätze
"Die Polizei nimmt jeden ihr bekannt gewordenen Verkehrsunfall auf. . . . Dabei gilt der Grundsatz, dass die Sachverhaltsprüfung vor Ort vorzunehmen ist."
Niedersachsen ist deutlicher, da heisst es im Erlass , im Abschnitt 2
"Die Verkehrsunfallbearbeitung erfolgt . . . durch eine abschließende VUA vor Ort" (VUA = Verkehrsunfallaufnahme)
Wegen der schwammigen Formulierung (grundsätzlich) könnte es sein, dass vom Erscheinen vor Ort abgewichen werden kann. Das hab ich, als NRW Polizist, aber nur im Winter auf verschneiter Fahrbahn oder bei Blitzeis erlebt, als 20-30 leichte Auffahrunfälle auf Halde lagen und wir die nur der Reihe nach abarbeiten konnten. Da konnte von der Leitstelle nur noch auf eine mögliche mehrstündige Wartezeit hingewiesen werden. Aber solche Tage waren extremst selten.
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vor 8 Stunden schrieb m3_:
@patsyde: Du kannst Dich beruhigt wieder hinlegen.
Das ist doch von mir längst sachlich und ohne Polemik erklärt.
Kein Grund also für dich deinen paranoid geprägten polemischen Senf dazu zu tun. Du kannst dich also wieder unter deinen Stein verkriechen
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Am 11.7.2023 um 23:43 schrieb Heintz:
... pauschal ... immer ...
Am 12.7.2023 um 13:42 schrieb Heintz:... in fast jedem ....
Ob Heinzelmännchen den Fehler selber finden?
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vor 7 Stunden schrieb patsyDE:
und die vergehen vorsätzlich werten könnten.
Vorsatz und die Wiederholung sind aber zweierlei.
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vor 21 Minuten schrieb patsyDE:
Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob ich Gefahr laufe ein Fahrverbot aufgrund von "Wiederholungstat" zu kassieren.
Keine Gefahr.
Die 1-Jahresfrist wird ab Rechtskraft des ersten Verstoßes gezählt bis zum Tattag des zweiten Verstoßes.
Bei dir wäre also der 28.12.2021 bis 28.12.2022 relevant
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vor 8 Stunden schrieb Heintz:
... pauschal . . . immer Rennen unterstellen . . . .
Holt das Heinzelmännchen etwa irgendwelche Vorurteile aus dem Keller?
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Blitzerfoto direkt dem Fahrer zugestellt
in Geschwindigkeitsverstoß
Posted
Shit Happens - wie der Lateiner sagt.
No Way Out - schiebt der Römer hinterher.
Geht nicht zu einem Anwalt, gebt nicht unnötig Geld aus, begebt euch direkt ins Gefängnis - ach nee, geht ja nicht.
Sowas passiert, wenn man versucht mit Behörden Spielchen zu spielen.
Du denkst wahrscheinlich das Beste von deinen Töchtern, aber ganz ehrlich - nachgedacht hat keine von beiden.