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Sobbel

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Posts posted by Sobbel

  1. vor 8 Stunden schrieb m3_:

    Gut, ein Stein kann man bei Dir im Garten lassen,

    Da hätte ich immer angst, dass du dir da dein quartier suchst.

    Apropos Stein . . . seit wann siehst du denn wieder Tageslicht?

    vor 8 Stunden schrieb m3_:

    Alle Links sind hier spitzenmäßig

    Aber völlig sinnlos.  Bei mir gabs es für so etwas Fleißkärtchen in der Grundschule.

    Wir sind doch schon während des Aufbauens längst in den Lokalradios.  Aber die hörenden und intelligenzfernen Raser kriegen ausser atomaren Einschlägen nix mit.  Das blitzt auch nach Radiopetze gnadenlos weiter. 

     

    vor 8 Stunden schrieb m3_:

    damit Du endlich nicht wie ein Depp korinthen:shit:mäßig jede Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten mußt, 

    Keine angst, ich kenn unsere Messstellen

     

    vor 5 Stunden schrieb das Jann:

    Wenn ich deine Beiträge so sehe, ist es für mich schwer vorstellbar, dass du dieser Berufsgruppe angehören sollst.

    Ich hab von keiner bestimmten Berufsgruppe gesprochen und von mir selber auch nicht. Ich hab ja schliesslich besseres zu tun als solche Map Fotos zu finden und dann hier zu posten. Ich weiß wie diese Messgeräte aussehen. Da braucht doch keiner Fotos von. 

    vor 1 Stunde schrieb Bluey:

    Ich habe mich allerdings auch schon gefragt, was der geneigte Leser mit diesen vielen Links anfangen soll. 

    Die sind wahrscheinlich zum Ausdrucken gedacht. Dann kann man die in einen Ordner heften und im Auto mitschleppen.

     

    vor 6 Stunden schrieb Zöllner:

    Dabei habe ich mal gelernt - wenn überholen, dann zügig.

    Du hast ganz sicher nicht gelernt, das bei dem zügigen Überholen die Schilder nichtig und nicht beachtenswert sind.

    • Sad 1
  2. vor 8 Minuten schrieb KlausK:

    Lesen ist ja nicht verboten.

    Das nicht.

    Aber er muss ja auf so ein Angebot reagieren. Eins annehmen oder bestätigen oder ablehnen. Und das möglichst schnell, sonst hat ein anderer diese Fahrt.

    Das wird vermutl. per Touch auf dem Tablett passieren. Wenn das Verbal geschähe, wäre das ja telefonieren.  Und da bräuchte er ja nicht mal ein Tablett ohne Halterung. Da reicht ja ein Handy ohne Halterung.

    Gibt's eigentlich kein Taxifunk mehr?

     

  3. Am 10.11.2023 um 13:20 schrieb Motels:

    Gestern Nacht wäre es beinahe runtergerutscht

    Frage: Ist das gerecht daß ich dafür 1 Punkt  und 100 Euro Strafe bekomme ? Kann man da echt nix dagegen machen ?

    Das würde ich tatmehrheitlich erhöhen wegen fehlender Ladungssicherung (TBNR 12306)

     

    Am 10.11.2023 um 18:10 schrieb Motels:

    Die App Free Now ist immer an damit der Taxifahrer reagieren kann auf Angebote

    Dann liest du ja auch während der Fahrt. Dann nimm diese Geldbuße jetzt und freu dich dass du unzählige Male vorher nicht erwischt wurdest.

     

  4. Am 10.11.2023 um 11:15 schrieb GeblitztdeRedakteur:

    Es gibt viele verschiedene Fehlerquellen .....  Zum Beispiel, es fehlt ein Eichschein

    Den Unsinn hör ich immer wieder. Aber diese Behauptung wird dadurch nicht richtiger

    Ein Eichschein ist doch gar nicht vorgeschrieben.  Wisst ihr das denn immer noch nicht?

    Und weil der gar nicht erforderlich ist, ist das Fehlen auch kein Fehler. 

     

    Am 10.11.2023 um 11:15 schrieb GeblitztdeRedakteur:

    Es gibt viele verschiedene Fehlerquellen, die einen Bußgeldbescheid somit nicht korrekt machen.

    Aussagen zum Bußgeldbescheid wurde in dem von dir zitierten Text doch gar nicht getroffen. 

     

  5. vor 15 Stunden schrieb Loco2023:

    das Bußgeldbescheid erst spät erhalten. Kann ich das anfechten?

    Du kannst das Bußgeldbescheid nur innerhalb von zwei Wochen anfechten - Einspruch einlegen heißt das.

    vor 15 Stunden schrieb Loco2023:

    Gibt es hier Chancen auf Einspruch?

    Auch hier gilt: Innerhalb von zwei Wochen

    vor 16 Stunden schrieb Loco2023:

    Kann mir jemand Rat geben, ob und wie ich gegen diese Strafen vorgehen kann? 

    Hey, das hier ist Deutschland. Hier kannst du gegen alles und jeden vorgehen.

     

     

    • Haha 1
  6. Am 31.10.2023 um 15:47 schrieb timty919:

    wenn ich starke und schnelle Schlangenlinien fahre

    So eine Fahrweise bedeutet betteln um eine Kontrolle. Und die kriegst du dann auch.

     

    Am 31.10.2023 um 15:47 schrieb timty919:

    oder ist das ganze so schnell 

    Quasi Lichtgeschwindigkeit - Laser halt.

     

    Am 31.10.2023 um 15:47 schrieb timty919:

    auf einer langen geraden Straße 

    Da bist du wahrscheinlich eher gemessen als du gucken kannst.

     

    Am 31.10.2023 um 15:47 schrieb timty919:

    ob der strahl mich auch nur eine Millisekunde oder der dergleichen trifft und dies bereits ausreicht

    Es ist nicht die Frage der Zeitdauer der Messung, sondern ob das Gerät die Messung als gültig auswirft. 

    Moppeds mit einer Laserpistole zu messen, bzw. eine gültige Messung zu erhalten, ist allgemein nicht so einfach, wegen der geringeren Reflektionsfläche. 

    So da drauf rumzuzappeln ist nicht nötig - aber wär lustig den Abflug zu sehen.

     

     

  7. vor 16 Stunden schrieb Motels:

    Der blitzer stand 5 meter hinter dem ersten 30 schild, der messstrahl ist aber 20 bis 50 meter lang. Noch unseriöser geht es kaum  

      Es werden in der Regel Messprotokolle gefertigt, in denen der Standort des Gerätes vermerkt ist und auch wie und wo die maßgeblichen Schilder stehen. Was glaubst du, wird da drin zu lesen sein?

    Dieser Wisch ist das erste was Links- und Rechtsanwälte anfordern. Ob die mit dem Inhalt was anfangen können oder nicht. 

    Du hältst dich für zu wichtig, als das sich wegen dir jemand so in die Nesseln setzt. 

     

    vor 3 Stunden schrieb rth:

    Man soll nie Nie sagen, aber ich vermute der „Blitzer“ stand korrekt, den bis zum 30er Schild gilt 50 . 

    Laut seinem Eingangspost ist er bei 30 mit 64 gemessen worden.  Das war aber schon im April und ob er irgend etwas dagegen unternommen hat, weiß ich nicht.  

     Der TE wird sich mit den "5 Metern hinter dem ersten Schild" irren.

     

    vor 3 Stunden schrieb rth:

    bei Vorsatz kann das Bußgeld „ angemessen“ erhöht werden.

    Bei Vorsatz wird verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV) 

    "Angemessen"  erhöht wird der Regelbetrag gem. Abs. 5 bei Tateinheit.

  8. vor 9 Stunden schrieb Jasi:

    Was kann denn da auf mich zukommen?

    Wenn du Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin bist kommt zuerst mal ein Anhörungsbogen.

    Dann kommt irgendwann der Bußgeldbescheid mit Punktevergabe (komplizierende Zwischenschritte oder Verläufe spar ich mir). 

    Solltest du dich irren und du warst sogar schneller als netto 41 zuviel, kommt ein Fahrverbot dazu.

     

    vor 9 Stunden schrieb Jasi:

    noch Schilder mit Tempo 40 standen wegen Rollsplit.

    Man könnte jetzt noch Vermutungen darüber anstellen, ob das 40er Schild gemeinsam mit einem Gefahrschild an einem Mast angebracht war und wo die Messstelle war. Aber das spar ich mir.

     

    Rollsplit hat die Eigenschaft, nicht stationär auf dem Boden liegen zu bleiben, sondern mit zunehmender Geschwindigkeit nach hinten wegzuspritzen.  Wenn du also vor irgendwelchen neuen Mercedes/Audi/Porsche herführest und ein Stakkato auf den Lack schiesst, wär der ein oder andere Autofahrer sehr ungehalten über dich. Sehr ungehalten.

    Bis sich Rollsplit festgefahren hat, dauert das Monate. Ob du das siehst oder nicht, darf dahingestellt bleiben.

    vor 10 Stunden schrieb Jasi:

    Manche dieser Schilder waren bereits abgedeckt, andere nicht. 

    Wichtig für dich sind die, die offen waren und sichtbar. 

  9. vor 1 Stunde schrieb SilverBanditS:

    ...an sich - ebenso wie Wind, Sonne oder Laufwasser - nichts.

    Das alles kostete dich nur dann nichts, wenn du Kohle und Gas und anderes  auf deinem eigenen Grund und Boden einsammeln würdest. Aber da bin ich wieder bei meiner Frau die einen Förderturm im Garten echt Kacke fände.  Den Turm müsstest du zahlen, die Kohle nicht.

    Du musst aber Kohle und Gas als Ware von anderen Leuten, die größere Gärten oder keine Frau haben, abkaufen. Und zusätzlich aber eingepreist auch das techn. Gerät und die Infrastruktur.

    Der Aufwand den ich betreiben werde (Balkonkraftwerk wenn die 800 W kommen) um Sonne bei mir auf dem Garagendach einzusammeln, hält sich in Grenzen. Selbst meine Frau meckert da nicht rum. Ist ja kein Förderturm oder ein Braunkohle Loch. Und für diese Ware macht keiner die Hand auf. 

     

  10. vor 9 Stunden schrieb Aka:

    ...was bringt mir kostenloser Wind & kostenlose Sonne, wenn das Einsammeln der Energie teuer ist . . . 

    Was ja nicht richtig ist.

    Wind und Sonne kann und darf aber jeder Einzelne bei sich zu Hause einsammeln, im Garten oder auf dem Balkon oder auf dem Dach. Frei nach dem Motto "mein Garten ist zwar nicht groß, aber unheimlich hoch". Und wenn die Geräte zum Einsammeln und Nutzbarmachung etwas Geld kosten, zahlte ich das für mich und meine Familie bis die Amortisation erreicht ist. Danach ja nicht mehr.  

    Teuer würde dieses Einsammeln ja nur bei 

    Apropos Garten, meiner ist nicht nur hoch, der ist auch unheimlich tief. Wo ich bei Gas und Kohle usw. bin.

    Gas und Kohle usw. sind zwar laut Bundesberggesetz sog. "bergfreie Bodenschätze" (wie viele andere auch) und dürften auch von mir nach Erlaubnis und Bewilligung im Garten  "aufgesucht und gewonnen"  werden. Der Aufwand für mich als Privatmann wär aber ungleich höher. 

    Und so ne  Zeche in Garten drin oder n riesen Braunkohleloch . . . . ma ährlich. . . . dat fänd meine Frau sicha ganz toll. So un getz is aber ma Schicht in Schacht.

     

     

     

     

     

  11. Am 27.9.2023 um 18:24 schrieb patsyDE:

    Habe im Internet was von 5-10m gelesen

    Bevor du da was zutreffendes liest, müsstest du wissen, welches Messgerät da stand.

     

    Am 27.9.2023 um 18:24 schrieb patsyDE:

    und habe Angst

    Schwitzen sollst du noch einige Zeit, dich im Schlaf hin und her wälzen ;)

     

    Am 27.9.2023 um 18:24 schrieb patsyDE:

    12 Monatsfrist, die manchmal sehr frech ausgelebt wird

    Wer lebt die denn frech aus und wo kann ich da was nachlesen?

     

    Am 27.9.2023 um 18:24 schrieb patsyDE:

    so einem kleinen Verstoß

    Ob der Verstoß klein war, würde sich ja erst zeigen, wenn du einen Bescheid erhältst

     

    Am 27.9.2023 um 18:24 schrieb patsyDE:

    Wäre super wenn ihr mir die Fragen beantworten könntet.

    Können wir nicht.

     

  12. vor 27 Minuten schrieb rth:

    ich denke auch, Elektro — LKW im Fernverkehr ist auf sehr lange Zeit unrealistisch.

    Zumindest im LKW Bereich sollten man auf Brennstoffzelle und Wasserstoff hin arbeiten.

    Das sollte überhaupt weiter voran getrieben werden, auch und gerade bei PKW. Ist leichter und kann man tanken wie Benzin und ist ja auch elektrisch.

     

     

  13. vor 15 Stunden schrieb gorot:

    Egal ob gegen die Uhr oder gegen sich selbst, für mich ist es allenfalls Überschreiten zulässiger Geschwindigkeit, neudeutsch Rasen,:whistling:

    Nur gut, dass es auf deine Meinung nicht ankommt. Auch nicht darauf was du hier so abreierst.  Was ein Rennen ist, haben andere festgelegt. Da braucht sich die Rennleitung nichts zurecht biegen. Die Rennleitung stellt nur Tatsachen fest. Wie das nachher von den Richtern bewertet wird, bleibt ihnen überlassen im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 261 StPO.

    Das hieß schon immer rasen. 

  14. vor 19 Stunden schrieb Zöllner:

    Kuriose Gerichtsurteile gibt es jede Menge. . .

    . . . Alle waren sich einig, was soll da schon passieren ?

    Aber kurios hat mit rechtswidrig nichts zu tun. Bei deiner geschilderten Verhandlung wird dir dein Gedächtnis einen Streich spielen.  

    Innerhalb dieser 12 Monate würde ja das zugrunde liegende Urteil längst rechtskräftig. So ein Urteil zu widerrufen ist nicht möglich und es kann auch nicht abgeändert werden.  Beides gibt unsere StPO nicht her. Der Richter würde sich da am Rande der Rechtsbeugung bewegen.  Ausserdem kann ein weiterer Verstoß in dieser "Bewährungszeit" nicht überwacht oder nachgehalten werden werden und kommt u.U. diesem Richter nicht auf den Tisch. Der Betroffene könnte ja in einer anderen Stadt und damit auch anderen Amtsgerichts Bezirk "gerast" sein. 

     

  15. vor 5 Stunden schrieb Unknown123:

    Für mich steht es in keinem Verhältnis diese Strafe auf mich zu nehmen

    Für mich steht es in keinem Verhältnis dir zu helfen, da ich zu 100 % hinter meinem Job stehe.

     

    vor 5 Stunden schrieb Unknown123:

    Habe ich iiiiirgendeine Möglichkeit aus dieser ganzen Sache Fein rauszukommen?

    Na hoffentlich nicht.

     

    vor 5 Stunden schrieb Unknown123:

    auf einen für mich sehr sehr wichtigen Job angewiesen bin.

    Das ist natürlich was anderes - ein sehr sehr wichtiger Job also.

    Die anderen mit dieser Ausrede hatten nur einen Job auf den sie angewiesen waren. 

     

    vor 5 Stunden schrieb Unknown123:

    steinigt mich.

    Gerne - willst du es lieber mit einem großen oder lieber mit vielen kleinen Steinen.

     

    Es ist immer dasselbe - auf die Schilder wird geschissen und hinterher wird gejammert wie rosa Wendy auf dem Ponyhof.

  16. Am 23.8.2023 um 12:50 schrieb Frank469:

    Die wahre Geschwindigkeit werden wir wohl nie erfahren,

    Doch. Die hat das Messgerät ermittelt und sogar mit erheblichen Toleranzen zu deinen Gunsten. 

    Am 23.8.2023 um 12:50 schrieb Frank469:

    man ist dem Wegelagerrecht seit dem Mittelalter ausgeliefert, ob mit recht oder unrecht, 

    Du musst das von der anderen Seite sehen.  Wärst du nicht zu schnell gewesen, sprich wärst du nicht gerast, wärst du jetzt nichts ausgeliefert. Und ganz ehrlich, so erstrebenswert war das Mittelalter auch nicht. Die damaligen Pferde- oder Eselskarren waren nicht so schnell als das man sie hätte messen brauchen. womit auch - es gab ja noch keinen Strom  :B):

     

    vor 13 Stunden schrieb m3_:

    Selbst bei offensichtlichem Meßmurks kann im Rahmen der freien, richterlichen Beweiswürdigung in der Hauptverhandlung ein Antrag auf Gutachten abgeschmettert werden,

    Wenn ich mal über den Begriff "Messmurks" hinweg sehe, hätte es dir gut gestanden den ganzen nachfolgenden polemischen Scheiss weg zu lassen.  Dann wäre dein dummes Gesülze ein halbwegs sachlicher Beitrag. Das ist nämlich alles völliger Blödsinn, nicht haltbar und falsch und reizt normal denkende nur zum kotzen.  Aber nichts anderes kennt man von dir.

    vor 13 Stunden schrieb m3_:

    Es empfiehlt sich also ein vorgerichtliches Gutachten.

    Du solltest mit deinen Empfehlungen aufpassen.  So ein Gutachten kostet erstmal privates Geld. Und ob das bei  Gericht überhaupt anerkannt wird, ist fraglich. Wenn dieses Gutachten überdies nicht im sinne des Betroffenen ausfiele, würde er, oder sein Anwalt,  das ohnehin nicht erwähnen.   Das ist zwar nachvollziehbar, aber irgendwie . . . wie soll ich es ausdrücken . . . na unseriös. 

     

    vor 13 Stunden schrieb m3_:

    Somit bleibt ja der meiste Meßmurks unentdeckt.

    Der bleibt darum unentdeckt, weil es schlichtweg keinen gibt.  Die Geräte messen nicht falsch. Alles andere (z.b. Eichung, Schulungsnachweise, Rohmessdaten) haben mit dem Messvorgang nichts zu tun.

  17. @dieter1951

    Als Hinweis noch was kurzes zum Nachdenken:

    Wenn es bei deinem dummen Zusatzzeichen um Leben und Tod ginge, um Fahrverbote oder um Existenzbedrohung, könnte ich deine Aufregung sogar verstehen und nachvollziehen. Das ist aber nur ein Hinweis, das zeitweise mit technischem Gerät die Limits überwacht werden. Das ist also eher eine gut gemeinte Hilfe und Erinnerung.

    Ob das erlaubt oder nicht erlaubt ist oder ob das explizit verboten, ist doch völlig unerheblich. 

  18. Am 21.8.2023 um 12:02 schrieb Frank469:

     den Messpunkt ca. 25 m vor dem Gerät annimmt.

    Diese Entfernung vor dem Gerät dürfte eher der Fotopunkt sein. Das funktioniert ungefähr so:

    Ab 70 Meter vor dem Gerät ist das Auto im Fokus. Zwischen 50 und 20 Meter findet dann die Messung statt. Wo dieses System den Fotopunkt hat (der ja fix ist), weiß ich grad nicht.  Wenn also bei dir die Messung recht früh schon beendet war, sagen wir bei 60 Meter vor dem Gerät, warst du wohl zu schnell.

     

    Am 21.8.2023 um 11:47 schrieb Frank469:

    Aber schön , dass man so zumindest weiß, das dieser Apparat wohl doch nicht so 100%ig ist. Auch wenn es mir trotzdem nichts nützt.

    Doch natürlich ist der Apparat 100% ig. Ich wiederhole aber gern: Ein Rechenfehler oder eine fehlerhafte Geschwindigkeitsangabe ist nie nachgewiesen worden. Und weil das eben so ist, verlagern sich Dummschwätzer von Sachverständige, oder die sich dafür halten, auf Nebenkriegsschauplätze. Da geht es nicht mehr um die Richtigkeit der Messung sondern um Fehlen von Daten - um Formalien also. 

    Du musst selber wissen was du machst. Es wird dir oder deinem RA schon schwer fallen ein richterlich bestelltes Gutachten zu bekommen. Da müssten wir wieder auf einen anderen Rechtsbegriff kommen, nämlich das "standardisierte Messverfahren".  Das nämlich muss dein RA vom Tisch kriegen. Was das ist führt mir hier zu weit. Dein RA (wenn er denn vom Fach ist) erklärt dir das gegen ein Entgelt.

    Mit dem Urteil aus Saarland braucht der RA hier in NRW gar nicht kommen. Das löst bei den Richtern nur noch Gelächter aus. Die zeigen das nur nicht in der Verhandlung.

     

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  19. vor 5 Minuten schrieb gorot:

    Die zahlende war nicht betroffen, handelte im Rechtsirrtum als vermeintlich Beschuldigte. 

    :lol2:

    Nur zu deiner Info, dein "Irrtum" besteht schon über ein Jahr. Und das werte zahlende Töchterlein hat reichlich Zeit das aufzuklären. Beide Früchtchen haben vor der Mutter sogar Post unterdrückt. Das ist kein Irrtum mehr.  Beide irren allenfalls über die Rechtsfolgen, denn eine sträubt sich ja plötzlich. 

     

    vor 8 Minuten schrieb gorot:

    glaube ich immer noch an unsere Rechtsprechung. 

    Das tu ich auch. 

    vor 9 Minuten schrieb gorot:

     den an die falsche Person adressierten Bußgeldbescheid nicht zurücknimmt.

    Die "falsche" Adressatin hatte reichlich zeit das richtig zu stellen.

    Man soll mit Behörden nicht spielen - das kann nach hinten losgehen.

    § 85 Abs. 2 Nr. 1 OwiG beachten.

  20. vor 30 Minuten schrieb Frank469:

    Der RA hat bisher nur korrektes Aufstellen, geeichtes Gerät, geschultes Aufstell-Personal heraus gefunden, also nichts was mir hilft, bzw. meine Verdacht bestätigen  könnte. 

    Das S 350 wird im Saarland wegen eines saarländischen Verfassungsgerichtsurteils nicht mehr verwendet. Das sind allerdings Formalien. Das ist auf andere Bundesländer auch nicht übertragbar und wird auch als Argument gegen das Gerät bei anderen Gerichten nicht anerkannt. 

    Tatsächlich sind Fehlmessungen (also wo das Gerät falsch gerechnet hat) nicht bekannt.  Es findet ja eine einfache Weg-Zeit Berechnung statt.

    Ich vermute, dass du zu einem Zeitpunkt auf den Tacho geguckt hast, als es geblitzt hat. Da war die Messung aber schon längst vorbei. Die eigentliche Messung findet so weit vor dem Gerät statt, dass du noch nicht damit rechnest.  Da wo es blitzt ist ja nur der Fotopunkt.

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